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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="3">Band 3</title>
            <title level="m" type="sub">November 1861–<date when="1862-05-06">6. Mai 1862</date>
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            <title level="a" type="desc" n="191">Sitzung 191</title>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b3-z191.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 3 November 1861–6. Mai 1862</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1985">1985</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
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               <msIdentifier>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1862-01-29"/>
               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. Rechberg 31. 1., Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách 2. 2., Esterházy, Breisach (nur bei I; die Einsichtnahme Breisachs bestätigte Oberleutnant Walz); abw. Pratobevera; BdR. Rechberg 10. 2.</item>
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                  <note>BdE. <date when="1862-01-31">31. 1.</date>
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                  <note>nicht durchgehend anwesend (nur bei I)</note>
                  <note>die Einsichtnahme Breisachs bestätigte Oberleutnant Walz</note>
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                     <surname>Pratobevera</surname>
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                     <num n="1">I.</num>
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                  <ref target="#top_5_3_191_1">Außerordentlicher Aufwand für die Kriegsmarine von 2,574.000 fl</ref>
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               <item>
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                  <ref target="#top_5_3_191_2">Gerichtliches Einschreiten gegen das Journal „Der Botschafter“</ref>
               </item>
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                     <num n="3">III.</num>
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                  <ref target="#top_5_3_191_3">Gesetz über die Kontrolle der Staatsschuld</ref>
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                     <num n="4">IV.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_3_191_4">Aufschub der Vereinigung der Finanzlandesdirektionsabteilungen in Ungarn; Beförderungen bei denselben</ref>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml#a5-b3_z191.pdf">
               <title type="num">Nr. 191</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1862-01-29">29. Jänner 1862</date>
               </title>
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                            </choice> Ransonnet; <choice>
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                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
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                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> Rechberg 31. 1<orig>., </orig>Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách 2. 2., Esterházy, Breisach (nur bei I; die Einsichtnahme Breisachs bestätigte Oberleutnant Walz); <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Pratobevera; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Rechberg 10. 2.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">995</idno>
                  <idno type="KZ">406</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1862-01-29">29. Jänner 1862</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Se. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_3_191_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Außerordentlicher Aufwand für die Kriegsmarine von 2,574.000 fl</head>
                  <p>Der Linienschiffskapitän <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Ritter v. Breisach</rs>
                     </hi>
                     <ref xml:id="fn_5_3_191_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_3_191_a">Siehe Anm. c bei <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620123-P-0189.xml#top_5_3_189_2">MR. v. <date when="1862-01-23">23. 1. 1862</date>/II</ref>.</note> referierte, die zwischen ihm und einem Abgeordneten des Finanzministeriums gepflogene genaue Erörterung über die Notwendigkeit der Ausgabsposten, welche das weitere Extraordinarium für die Marine von 2,574.000 fl.<note type="footnote" n="1">Fortsetzung von <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620123-P-0189.xml#top_5_3_189_2">MR. v. <date when="1862-01-23">23. 1. 1862</date>/II</ref>.</note> bilden, habe gezeigt, daß nur die Post von 100.000 fl. für Herstellung eines Vorstapels zu Pola ausgeschieden werden könne. Zu dem Reste von 2,474.000 fl. käme noch der monatliche Mehraufwand von 64.000 fl. für mehrausgerüstete Schiffe (darunter 18.000 fl. für das Linienschiff „Kaiser“). Wenn der Gelddienst der Marine nicht die unangenehmsten Störungen erleiden soll, müßten die entsprechenden Monatsquoten für November und Dezember ohne Verzug flüssig gemacht und für Jänner weiters 192.000 fl. angewiesen werden. Mittels der obgedachten 2,474.000 fl. würden insbesondere auch die Proviant- und <pb n="240" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s240.pdf"/>Montursvorräte auf die dem größeren Schiffsstande systemmäßig entsprechende Höhe gebracht. Bei einer allfälligen Verminderung der ausgerüsteten Schiffe würde sich der Mehraufwand von 64.000 fl. auch reduzieren, im entgegengesetzten Falle aber erhöhen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> bemerkte, die Reduktion von bloß 100.000 fl. sei nicht das Ergebnis einer eigentlichen Vereinbarung gewesen. Der Vorredner habe bei der stattgefundenen Zusammentretung allerdings jede Post des Extraordinariums vom summarischen Standpunkte begründet. Allein dem Abgeordneten des Finanzministeriums fehlen die Fachkenntnisse zur Würdigung der absoluten und relativen Notwendigkeit dieser Ausgaben, und wenn daher der Minister von der Notwendigkeit dieses extraordinären Aufwandes auch jetzt noch nicht überzeugt ist, so vermag er ihn doch nicht ganz als entbehrlich darzustellen. Edler v. Plener glaube daher, daß mit Rücksicht sowohl auf die Dringlichkeit der Sache als auf die Lage der Finanzen das äußerste, was für die Marine dermalen geschehen könne, darin bestünde, ihr ein weiteres Extraordinarium in der runden Summe von zwei Millionen zu bewilligen, womit die Marineleitung sich zu behelfen hätte. Hievon wären die Monatsquoten flüssig zu machen und nicht mehr! Da der diesfällige Mehraufwand in der Reserve für Armee und Marine per 45 Millionen seine Bedekkung fände, müsse sich der Finanzminister gegen eine nachträgliche Erhöhung des Marinepräliminars, welches dem Reichsrat vorliegt, erklären und bezüglich der dem Abgeordnetenhause zu machenden Mitteilung an den letzten Ministerrats­beschlüssen über diesen Gegenstand festhalten.</p>
                  <p>Im Lauf der hierüber gepflogenen längeren Beratung äußerte <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Wickenburg</rs>
                     </hi>, die kritische Stellung, welche das Komitee des Abgeordnetenhauses dem Marinebudget gegenüber einnimmt, mache ihm ein möglichst vorsichtiges Vorgehen zur Pflicht, um sich gegen Verantwortlichkeit zu schützen<note type="footnote" n="2">Wickenburg war am <date when="1862-01-26">26. 1. 1862</date> mit der vorläufigen Leitung des zu errichtenden Marineministeriums betraut worden, siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620123-P-0189.xml#top_5_3_189_1">MR. v. <date when="1862-01-23">23. 1. 1862</date>/I</ref>, Anm. 5.</note>. Bevor auf die Ag. Bewilligung eines Pauschals von zwei Millionen eingeraten wird, wünschte daher der Minister Kenntnis der speziellen Objekte zu erhalten, auf die man diese Summe verwenden will. Bei Passierung dieser bereits vor längerer Zeit vom Marineoberkommando als nötig bezeichneten Objekte müsse doch auch die gegenwärtige politische Lage, welche sich ruhiger zu gestalten scheint, in reife Erwägung gezogen werden, um nicht Ausgaben zu machen, welche dermal entbehrlich geworden sind. In dieser Beziehung müsse Graf Wickenburg sich Mitteilungen vom Minister des Äußern erbitten, welche der letztere demnächst zu geben versprach<note type="footnote" n="3">
                        <bibl type="archival">HHSTA., PA. XL 114, Konvolut Marineministerium</bibl>.</note>. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> hielt an dem früheren Ministerratsbeschlusse fest, daß man dem Abgeordnetenhauskomitee erkläre, es sei kein neues Postulat für den Voranschlag der Marine vorhanden, und daß der Finanzminister die Deckung für den in Rede stehenden extraordinären Mehraufwand in der Reserve von sieben bis acht Millionen zu suchen habe, welche nach Deckung des sogenannten „eventuellen Mehrbedarfs der Armee“ erübrigen dürften. Wenngleich daher in diesem Augenblicke eine Diskussion über die Notwendigkeit der zwei Millionen im <pb n="241" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s241.pdf"/>Komitee nicht Platz greifen wird, so werde derselben doch seinerzeit bei Prüfung der Jahresgebarung nicht zu entgehen sein. Es handelt sich also zunächst darum, daß Graf Wickenburg als Vertreter der Marine Gelegenheit erhalte, sich von dieser Notwendigkeit zu überzeugen und daß der Ministerrat diese Überzeugung teile. Der sich hieraus ergebende Aufschub von etwa acht Tagen sei durch die Wichtigkeit der Sache gerechtfertigt. Linienschiffskapitän <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Breisach</rs>
                     </hi> äußerte hierauf die Besorgnis, daß die Marinekasse durch jeden Aufschub in große Zahlungsverlegenheiten geraten könne, da das Ende des Monats Jänner ganz nah ist und dringende Zahlungen bevorstehen, was den <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> veranlaßte zu erinnern, er habe in einem Allerhöchstenorts liegenden au. Vortrage die Ah. Ermächtigung bereits angesucht, der Marine 150.000 fl. vorschußweise besonders anzuweisen. Durch eine Ah. Resolution darüber wäre der Minister in die Lage versetzt, dem dringendsten Geldbedarfe abzuhelfen<note type="footnote" n="4">Vortrag Pleners v. <date when="1862-01-09">9. 1. 1862</date>, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 54/1862 (K.)</bibl>; der Vortrag wurde nicht resolviert, <bibl type="archival">HHSTA., Kab.Kanzlei, KZ. 103/1862</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Die Minister Graf Nádasdy, Ritter v. Lasser und Graf Esterházy, der Präsident des Staatsrates und der ungarische Hofkanzler vereinigten sich mit dem Antrage des Staatsministers; ebenso der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister</rs>
                     </hi>, welcher bemerkte, es trete immer mehr die Notwendigkeit hervor, die Marineverhältnisse im allgemeinen einer kommissionellen Beratung zu unterziehen, um eine feste Basis für die in dem Bau und der Ausrüstung der Schiffe einzuhaltende Grenze zu gewinnen<ref xml:id="fn_5_3_191_b"/>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_3_191_b">Randvermerk Ransonnets: <quote>Linienschiffskapitän Ritter v. Breisach nahm an der Beratung über die Punkte II, III und IV keinen Anteil</quote>.</note>, <note type="footnote" n="5">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620104-P-0178.xml">MR. II v. <date when="1862-01-04"/>4. 1.1862</ref>, Anm. 9. Fortsetzung <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620201-P-0192.xml#top_5_3_192_5">MR. v. <date when="1862-02-01">1. 2. 1862</date>/V</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_3_191_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Gerichtliches Einschreiten gegen das Journal „Der Botschafter“</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> las einige Sätze aus einem Artikel des neuen Wiener Journals „Der Botschafter“ vor, welche gegen den Kaiser der Franzosen im hohen Grade beleidigend sind<note type="footnote" n="6">Es handelt sich wohl um den Artikel <quote>Paris, 26. Jänner</quote>, der am <quote>
                           <date when="1862-01-29">29. 1. 1862</date> (M.)</quote> auf S. 5 abgedruckt war und Napoleon III. vor allem Verschwendung vorwarf: Ausdrücke wie <quote>napoleonisches Schwindelreich</quote>, und der Satz <quote>der Urheber des Staatsstreichs, der am 2. Dezember [1851] in die Bank von Frankreich einbrach und 25,000.000 Franken stahl, um die Soldateska damit zu bestechen …</quote> dürften Rechberg veranlaßt haben, Maßnahmen gegen die Zeitung im Ministerrat zu beantragen.</note>. Der Umstand, daß die französische Regierung vor nicht langer Zeit gegen ein französisches Blatt wegen eines Se. Majestät, unsern Ag. Herrn und Kaiser, beleidigenden Artikels von Amts wegen eingeschritten ist<note type="footnote" n="7">Bericht Metternichs aus Paris v. <date when="1861-07-05">5. 7. 1861</date>, Nr. 45 D, <bibl type="archival">HHSTA., PA. IX 70</bibl>. Die Zeitschrift <quote>Pays</quote> hatte einen kritischen Artikel über die ungarische Frage veröffentlicht, der die österreichische Botschaft in Paris zu einem Protest und die französische Regierung zu einem strengen Verweis der Zeitung veranlaßt hatte.</note>, macht es aus wichtigen politischen Rücksichten wünschenswert, einen gleichen Vorgang gegen den „Botschafter“ einzuhalten.</p>
                  <p>Der Ministerrat teilte vollkommen diese Meinung, verkannte jedoch nicht die legislativen Schwierigkeiten, welche diesfalls, namentlich auch der Anwendung einer Verwarnung, im Wege stehen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> glaubte, die meisten Anhaltspunkte zu einer von Amts wegen zu eröffnenden gerichtlichen Untersuchung dürfte der § 66<note type="footnote" n="8">Strafgesetz, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 117/1852</bibl>.</note> bieten, wo es heißt: „Desselben Verbrechens (Störung der <pb n="242" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s242.pdf"/>öffentlichen Ruhe) macht sich schuldig und ist auf dieselbe Art zu bestrafen, wer eine dieser Handlungen gegen einen andern fremden Staat oder gegen dessen Oberhaupt unternimmt, insoferne von dessen Gesetzen oder durch besondere Verträge die Gegenseitigkeit verbürgt und im Kaisertume Österreich gesetzlich kundgemacht ist.“ Obgleich der Beweis der geforderten Reziprozität und ihrer gesetzlichen Kundmachung hierlands kaum wird hergestellt werden können, waren sämtliche Stimmführer der Meinung, den Staatsanwalt sofort zum Einschreiten in dieser Angelegenheit aufzufordern, damit der Minister des Äußern in der Lage sei, dem französischen Botschafter zu sagen, daß die kaiserliche Regierung in diesem Fall bereits Schritte gemacht habe, um die seinem Souverän widerfahrene Beleidigung durch die Gerichte zur Strafe ziehen zu lassen.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_3_191_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Gesetz über die Kontrolle der Staatsschuld</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> referierte über die Modifikationen, welche im Schoß der Kommission des Abgeordnetenhauses zum Regierungsentwurfe des Gesetzes über die Kontrolle der Staatsschuld<ref xml:id="fn_5_3_191_c"/>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_3_191_c">Der Gesetzentwurf liegt dem Originalprotokoll im Druck bei.</note> aufgetaucht sind<note type="footnote" n="9">Zu diesem Gesetz siehe bereits <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18611106-P-0149.xml">MR. II v. <date when="1861-11-06"/>6.11. 1861</ref>.</note>. Der Minister wünscht hierüber die Beschlüsse des Ministerrates zu seiner Richtschnur einzuholen.</p>
                  <p>§ 1. Während nach dem Regierungsentwurfe die beiden Häuser des Reichsrates je vier Mitglieder in die zur Kontrolle aufzustellende Kommission zu senden hätten, will man die Kommission aus sechs Mitgliedern des Abgeordneten- und drei Mitgliedern des Herrenhauses zusammensetzen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> sprach sich hierüber dahin aus, daß die Regierung eine solche Ungleichheit in der Vertretung beider Häuser schon des Prinzipes wegen nicht zugeben könne. Beide Faktoren der Gesetzgebung stehen sich nach der Verfassung gleich. Diese ungleiche Vertretung derselben würde dem Abgeordnetenhause ein unberechtigtes Übergewicht verschaffen. Unter diesen Umständen müsse sich die Regierung von vornherein dagegen erklären, um womöglich dem Herrenhause einen Beschluß zur Wahrung seines Rechts zu ersparen. Sämtliche Stimmführer traten dieser Meinung bei<note type="footnote" n="10">Nach der endgültigen Fassung des Gesetzes, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 96/1862</bibl>, bestand die Kommission aus je fünf Mitgliedern beider Häuser.</note>.</p>
                  <p>Die Kommission des Abgeordnetenhauses beantragt, daß sämtliche Mitglieder der Kontrolls­kommission zu beeidigen wären. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> findet dieses keineswegs nötig, nachdem das von jedem Mitglied des Reichsrates abzulegende Angelöbnis hinlängliche Bürgschaft für die treue Erfüllung auch jener Pflichten gewährt, die ihm als Kommissionsmitglied übertragen werden. Der Minister bekenne sich überhaupt als Gegner der häufig wiederholten Eide und Angelöbnisse, welche das Pflichtgefühl vielmehr schwächen als stärken. Der Ministerrat war hiemit einverstanden<note type="footnote" n="11">Eine Eidesleistung der Kommissionsmitglieder entfiel.</note>.</p>
                  <p>§ 2. Gegen den Kommissionsantrag, daß die Wahlen durch „absolute“ Stimmenmehrheit vorzunehmen seien, ergab sich keine Erinnerung.</p>
                  <p>§ 3. Während nach dem Regierungsentwurfe sämtliche Kommissionsmitglieder ihr Amt unentgeltlich auszuüben haben, beantragt die Kommission des Abgeordnetenhauses, <pb n="243" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s243.pdf"/>daß sämtliche Mitglieder während der ganzen Dauer ihrer Funktionen, auch wenn die Häuser nicht versammelt sind, Diäten beziehen sollen, auf die sie nicht verzichten dürfen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erklärt sich gegen diese Modifikation, die dem Staatsschatz eine Mehrauslage von mindestens 23.000 fl. jährlich auferlegen und den Charakter eines Ehrenamts der Kommissäre alterieren würde. Andererseits würden die Geschäfte der Kommissionsmitglieder weder zeitraubend noch anstrengend <ref xml:id="fn_5_3_191_d">noch durch das ganze Jahr andauernd</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_3_191_d">Einfügung d–d Pleners.</note> sein, wie es die Erfahrung bei der bestehenden Staatsschuldenkommission bereits gezeigt hat. Mit dieser Ansicht war man allseitig einverstanden<note type="footnote" n="12">Es blieb bei der unentgeltlichen Ausübung des Amtes, jedoch hatten die außerhalb Wiens wohnenden Mitglieder Anspruch auf Reisekostenvergütung.</note>.</p>
                  <p>§ 4. Gegen den von Kommissions wegen beliebten Zusatz „sämtliche“ vor „Amtsschriften“ fand man nichts zu erinnern<note type="footnote" n="13">Gemeint sind die Amtsschriften der Staatsschuldenkommission von 1859, die der neuen Staatsschuldenkontrollskommission zu übergeben waren.</note>, ebensowenig gegen das Erfordernis der Anwesenheit von fünf Mitgliedern zur Beschlußfähigkeit<note type="footnote" n="14">§ 5 des endgültigen Gesetzes — die Paragraphenzählung weicht von der des hier besprochenen Entwurfs ab — verlangte die Anwesenheit von sechs Mitgliedern zur Beschlußfähigkeit.</note>.</p>
                  <p>§ 5. Der Ministerrat fand an der Bestimmung, daß die Mitglieder des Herrenhauses von drei zu drei Jahren (statt zwei zu zwei) auszutreten haben, mit Bezug auf § 1 festzuhalten<note type="footnote" n="15">In § 6 des Gesetzes blieb es bei <quote>von zwei zu zwei Jahren</quote>.</note>.</p>
                  <p>§ 6. Gegen den Ausdruck „bleibend verhindert“ statt „dauernd verhindert“ ist nichts zu erinnern.</p>
                  <p>Die zum § 8 beantragten Modifikationen, wonach auch die schwebende Schuld nur im verfassungs­mäßigen Wege vermehrt werden könnte und die Kommission über jede vom Finanzminister beabsichtigte Änderung im Schuldenwesen gehört werden müßte, findet der Finanzminister von der Art, daß er dagegen Einsprache erheben muß. Denn was einmal die Größe der schwebenden Schuld betrifft, so ist sie bei uns noch nicht festgestellt oder ein Maximum dafür ausgesprochen worden. Beschränkungen dieser Art würden überhaupt auch den Dienst des Staatsschatzes bei gewissen Eventualitäten äußerst erschweren und am Ende doch nicht berücksichtigt werden. Dieser Hemmschuh ist aber auch gar nicht nötig, da der Reichsrat bei den jährlichen Budgetverhandlungen in der Lage ist, diesfalls das Nötige vorzukehren, wenn der Minister zu weit gegangen sein sollte. Wenn ferner der Finanzminister die Kommission über jede das Schuldenwesen betreffende Maßregel hören soll, so wird damit ein neuer konsultativer Körper gebildet, von dem die Verfassung nichts weiß. Es drängen sich dabei auch erst die weiteren Fragen auf, welche Wirkung die Zustimmung oder der Widerspruch der Kommission auf die Beschlüsse des Ministers und auf seine diesfällige Verantwortlichkeit dem Reichsrate gegenüber zu äußern hätte. Der Finanzminister ist daher des Dafürhaltens, daß die Tätigkeit der Kommission eine bloß überwachende, kontrollierende <pb n="244" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s244.pdf"/>zu sein und zu bleiben habe. Der Ministerrat teilte vollkommen diese Meinung<note type="footnote" n="16">Die Kommission erhielt die Befugnis, jederzeit vom Stand der schwebenden Staatsschuld Kenntnis zu nehmen (§ 10); statt des Ausdrucks <quote>gehört werden</quote> wurde verwendet <quote>in Kenntnis gesetzt werden</quote> (§ 9). Obwohl der Reichsrat das Prinzip, daß die Kommission eine bloß kontrollierende zu sein habe, anerkannte, kam es in der Praxis zu Konflikten zwischen Regierung und Kommission bzw. Reichsrat, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-09-0-18650121-P-0531.xml#top_5_9_531_4">MR. v. <date when="1865-01-21">21. 1. 1865</date>/IV</ref>; <bibl type="secondary">
                           <author>Beer</author>, Die Finanzen Österreichs 325 f.</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Wolf</author>, Ignaz v. Plener 63 f.</bibl>
                     </note>.</p>
                  <p>Zum § 9 wird ein Zusatz beantragt, wonach die Kommission berechtigt wäre, direkt gewisse, mit dem Staatsschuldenwesen im Zusammenhang stehende Verfügungen zu treffen. Mit Hinblick auf die oben abgegrenzte Aufgabe der Kommission müsse sich der Finanzminister gegen eine vage Erweiterung ihrer Befugnisse erklären, infolge der sie sich veranlaßt finden könnte, in das Kassen- oder Verrechnungswesen dispositiv einzugreifen. Der Ministerrat trat dieser Erklärung vollkommen bei<note type="footnote" n="17">§ 10 des Gesetzes lautete: <quote>Die Kommission ist daher berechtigt, alle zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen erforderlichen Verfügungen vom Finanzminister in Anspruch zu nehmen …</quote>
                     </note>.</p>
                  <p>Aus ähnlichen Gründen wurde auch zum § 10 beschlossen, daß eine direkte <ref xml:id="fn_5_3_191_e">Verbindung der Kreditshofbuchhaltung mit der Kommission nicht zuzugestehen, sondern im Wege des Finanz­ministeriums zu ermitteln wäre und der Kommission</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_3_191_e">Korrektur e–e Pleners aus <quote>Unterstellung der Kreditshofbuchhaltung unter die Kommission nicht zuzugestehen wäre, und der letzteren</quote>.</note>Verbindung der Kreditshofbuchhaltung<ref xml:id="fn_5_3_191_f"/>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_3_191_f">In der endgültigen Gesetzesfassung heißt es <quote>Kreditbuchhaltung</quote>.</note> mit der Kommission nicht zuzugestehen, sondern im Wege des Finanz­ministeriums zu ermitteln wäre und der Kommission auch nicht das Recht zuerkannt werden könnte, die gewünschten Hilfsarbeiten individuell, gewissermaßen imperativ zu „bezeichnen“, <ref xml:id="fn_5_3_191_g">sondern daß diesfalls eine Vereinbarung mit dem Finanzministerium stattzufinden hätte</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_5_3_191_g">Einfügung g–g Pleners.</note>, <note type="footnote" n="18">Die Kommission erhielt das Recht, mit den Kreditbuchhaltungen zu verkehren (§§ 11 und 14).</note>.</p>
                  <p>§ 13 enthält einen neuen Zusatz, wonach die Kommission jährlich den Stand der Staatsschuld zu veröffentlichen hat. Diese Bestimmung ist den Statuten für die reichsrätliche Staatsschulden­kommission<note type="footnote" n="19">
                        <bibl type="archival">RGBL. Nr. 226/1859</bibl>.</note> entnommen, aber jetzt nicht mehr am Platze. Die letzterwähnte Kommission war eine Immediatkommission mit dem Befugnisse, au. Vorträge zu erstatten. Die jetzt zu bildende Kommission wird vom Reichsrate gewählt, um delegationsweise die Kontrolle zu üben und darüber an den Reichsrat Bericht zu erstatten. Der Reichsrat allein kann den Bericht entgegennehmen und dessen Publikation anordnen. Die Kommission als solche hat aber weder ein Recht noch ein Organ, um etwas in die Öffentlichkeit zu bringen. Der Ministerrat teilte einstimmig die Meinung des Finanzministers<note type="footnote" n="20">§ 14, Abs. 2, des Gesetzes bestimmte jedoch: <quote>Außerdem hat die Kommission mit Schluß eines jeden Semesters einen Ausweis über den Stand der gesamten Staatsschuld zu verfassen und im ämtlichen Teile der Wiener Zeitung zu veröffentlichen</quote>. Fortsetzung <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620325-P-0216.xml#top_5_3_216_3">MR. v. <date when="1862-03-25">25. 3. 1862</date>/III</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_3_191_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Aufschub der Vereinigung der Finanzlandesdirektionsabteilungen in Ungarn; Beförderungen bei denselben</head>
                  <p>Der Finanzminister referierte, daß gemäß eines Ah. Beschlusses vom <date when="1860-11-11">11. November 1860</date>
                     <note type="footnote" n="21">Auf den Vortrag des Finanzministers v. <date when="1860-11-11">11. 11. 1860</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab.Kanzlei, KZ. 3550/1860</bibl>; siehe dazu MK. v. <date when="1860-08-28">28. 8. 1860</date>/V.</note> die fünf Finanzlandesdirektionsabteilungen des Königreiches Ungarn in einer einzigen Landesbehörde zu vereinigen sind, daß aber bis jetzt nur die <pb n="245" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s245.pdf"/>Direktionsabteilung zu Großwardein wegen Abganges der nötigen Lokalitäten aufgelassen ist und deren Geschäfte nach Ofen konzentriert worden seien. Die Erfahrung habe nämlich unwiderlegbar gezeigt, daß für den Finanzdienst überhaupt, besonders aber unter den seit dem 20. Oktober eingetretenen Verhältnissen durch die zerstreuten Abteilungen bei weitem besser und zwar im Sinne der Gesamtmonarchie gesorgt ist als bei der Konzentrierung in Pest-Ofen<note type="footnote" n="22">Da die politischen Behörden in den Komitaten im Zuge der Steuerverweigerungsbewegung zu Beginn des Jahres 1861 die Mitwirkung bei der Steuereinhebung weitgehend eingestellt hatten, war im April 1861 das <quote>Ausnahmsweise Verfahren zur Einhebung, Eintreibung und Abfuhr der direkten Steuern und indirekten Abgaben in Ungarn</quote> eingeführt worden; den Finanzbehörden, die dem Finanzminister direkt unterstanden, kam darin eine tragende Rolle zu; siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-01-0-18610323-P-0037.xml#top_5_1_37_3">MR. II v. <date when="1861-03-23">23. 3. 1861</date>/III</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b1-z37" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b1/pdf/a5-b1-z37.pdf" target="MRP-1-5-01-0-18610323-P-0037.xml">ÖMR. V/1, Nr. 37</ref>
                        </bibl>, und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620205-P-0194.xml#top_5_3_194_1">MR. II v. <date when="1862-02-05">5. 2. 1862</date>/I</ref>.</note>. Es handle sich um Wahrung der wichtigsten Interessen. Der Minister wolle nicht in Abrede stellen, daß nach völliger Wiederherstellung normaler Verhältnisse und geschehener Beruhigung der Gemüter, die Vereinigung aller Abteilungen vielleicht ohne wesentlichen Nachteil Platz greifen könnte, aber davon sei man noch weit entfernt, und er glaube daher bei Sr. Majestät au. darauf antragen zu sollen, daß es von der gedachten Vereinigung „bis auf eine weitere Ah. Entschließung abzukommen habe“. Zugleich würde Edler v. Plener aber ehrerbietigst bitten, Se. Majestät wollen geruhen Ag. zu gestatten, daß innerhalb des neuen, um 43.000 fl. jährlich minder kostspieligen Status der Finanzlandesbehörden die Besetzungen und Gradualvorrükkungen vorgenommen werden können. Schon seit mehr als einem Jahr ist dort jedes Avancement sistiert, so daß der Dienst darunter leidet und die ohnehin karg dotierten Finanzbeamten in Verzweiflung geraten müßten, wenn ihnen die Aussicht auf Verbesserung ihrer Lage noch länger verschlossen bliebe, zumal in Ungarn in der politischen und judiziellen Linie jetzt mit Besetzungen <ref xml:id="fn_5_3_191_h">und mit teilweise sehr sumptuosen Gehältern</ref>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_5_3_191_h">Einfügung h–h Pleners.</note> unaufgehalten vorgegangen wird. Die dermaligen substituierten Abteilungsvorstände Marcher, v. Schosulan und v. Curter wären zu Finanzlandesdirektoren in Ofen, Preßburg und Kaschau mit den systemisierten Genüssen Ah. zu ernennen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> glaubte, daß nebst der Großwardeiner auch noch die eine oder die andere Finanzlandesdirektionsabteilung jetzt schon unbedenklich aufgelassen werden könnte, wenn auch die dabei beteiligten Finanzbeamten aus begreiflichen Gründen auf das lebhafteste für die Unentbehrlichkeit getrennter Behörden plädieren. Indessen wolle Graf Forgách jetzt noch nicht diese weiteren Vereinigungen beantragen, sondern nur dem Finanzminister bei seinen gegenwärtigen Maßregeln die Rücksicht darauf empfehlen, daß der oberwähnte Ah. Beschluß, der dem allgemeinen Wunsch in Ungarn entspricht, früher oder später vollzogen werden könne. Der Finanzminister erwiderte, daß er sich bei den obigen au. Anträgen nicht durch persönliche, sondern durch rein dienstliche Rücksichten und seine eigenen mehrjährigen Erfahrungen in Ungarn leiten lasse. Zugegeben, daß in Ungarn drei Finanzlandesbehörden genügen, so sei doch jetzt noch nicht der Moment zu einer Reduktion; und mit neuen Organisierungen im Finanzfache gedenke er überhaupt nicht vorzugehen, bevor das Budget für 1862 festgestellt ist. <pb n="246" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s246.pdf"/>Die Minister Graf Rechberg und Graf Nádasdy stimmten dem Finanzminister bei, ebenso der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Präsident des Staatsrates</rs>
                     </hi>, welcher daran erinnerte, daß man sich im Ministerrate sowie im Staatsrate gegen die Sistierung der Beförderungen ausgesprochen habe<note type="footnote" n="23">Vgl. die Besprechung des § 4 der Verordnung über die Behandlung der disponiblen Beamten, MR. v. 26. 4. und <date when="1861-05-04">4. 5. 1861</date>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b1-z62" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b1/pdf/a5-b1-z62.pdf">ÖMR. V/1, Nr. 62</ref>
                        </bibl>, und <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 147/1861 und JStr. 238/1861</bibl>.</note>. Wenn man wegen der Aussicht auf eine bevorstehende Organisation das Avancement allgemein einstellt, so wird man gezwungen, zu dienstnachteiligen Supplationen im großen Maßstab zu greifen, und man entmutigt die Beamten, was ebenfalls ungünstig auf den Dienst zurückwirkt. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> äußerte, daß tatsächlich im juridischen sowie im politischen Dienste in den deutsch-slawischen Ländern die Beförderungen und Vorrückungen eingestellt sind und daß die Masse der unterzubringenden Disponibeln gebraucht werde, um die entstehenden Lücken auszufüllen. Im Finanzdienst sei man so glücklich, keine disponibeln Beamten zu haben; der Staatsminister müsse aber bevorworten, daß wenigstens mit den diesfälligen Beförderungen in zurückhaltender Weise vorgegangen werde, damit der Kontrast mit dem politischen Dienst minder grell sei. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> bemerkte, daß vielleicht noch fünf Jahre vergehen dürften, bis alle jetzt<ref xml:id="fn_5_3_191_i"/>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_5_3_191_i">Einfügung Lassers.</note> disponibeln <ref xml:id="fn_5_3_191_j">Justiz- und</ref>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_5_3_191_j">Einfügung j–j Lassers.</note> politischen Beamten definitiv<ref xml:id="fn_5_3_191_k"/>
                     <note type="variant" n="k" target="#fn_5_3_191_k">Einfügung Lassers.</note> untergebracht sein werden! Die Folgen davon seien sehr bedauerlich, und um selbe zu mildern, wird man sich auch herbeilassen müssen, disponible politische <ref xml:id="fn_5_3_191_l">und Justizbeamte</ref>
                     <note type="variant" n="l" target="#fn_5_3_191_l">Korrektur l–l Lassers aus <quote>Beamte</quote>.</note> in der Finanzsphäre unterzubringen. Die Einwendung, daß es ihnen hiezu an den nötigen speziellen Kenntnissen fehle, lasse sich wenigstens den Beamten der Hilfsämter gegenüber nicht geltend machen.</p>
                  <p>Die übrigen Stimmführer fanden gegen die Anträge des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzministers</rs>
                     </hi> nichts zu erinnern, <ref xml:id="fn_5_3_191_m">welcher zu tunlichen Berücksichtigungen disponibler Beamten anderer Dienstzweige bei Finanzbehörden sich bereit erklärte</ref>
                     <note type="variant" n="m" target="#fn_5_3_191_m">Einfügung m–m Pleners.</note>, <note type="footnote" n="24">Plener unterbreitete die Anträge wegen Regelung des Finanzdienstes in Ungarn mit Vortrag v. <date when="1862-01-30">30. 1. 1862</date>, <bibl type="archival">FA., FM., II. Abt. (Bankale), Nr. 5985/1862</bibl> (K.) und <quote>Nr. 16112/1862</quote> (RS.), <quote>Faszikulatur 2.3</quote>; nach Begutachtung durch den Staatsrat, <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 99/1862 und JStr. 198/1862</bibl>, unterzeichnete der Kaiser am <date when="1862-03-14">14. 3. 1862</date> die Ah. Entschließung: <quote>Ich gestatte, daß es von der über Ihren Antrag mit Meiner Entschließung vom <date when="1860-11-11">11. November 1860</date> genehmigten Vereinigung der Finanzlandesdirektionsabteilungen in Ungarn abkomme und diese vier Abteilungen [Ofen, Preßburg, Ödenburg und Kaschau] bis auf weiteres in ihrem gegenwärtigen Amtsgebiete und Wirkungskreise fortzubestehen haben</quote>. Mit derselben Entschließung wurden Marcher, Schosulan und Curter zu Vorständen dieser Abteilungen und zu wirklichen Hofräten befördert, auch wurden Gehaltserhöhungen bei den Finanzlandes- und -bezirksabteilungen genehmigt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab.Kanzlei, KZ. 344/1862</bibl>. Auf Antrag Finanzminister Larischs wurde die Vereinigung mit Ah. E. v. <date when="1865-09-07">7. 9. 1865</date> neuerlich genehmigt, <quote>ebd., KZ. 2625/1865</quote>; siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-6-01-0-18650901-P-0007.xml#top_6_1_7_6">MR. v. <date when="1865-09-01">1. 9. 1865</date>/VI</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a6-b1-z7" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b1/pdf/a6-b1-z7.pdf" target="MRP-1-6-01-0-18650901-P-0007.xml">ÖMR. VI/1, Nr. 7</ref>
                        </bibl>, und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-6-01-0-18651127-P-0028.xml">MR. v. <date when="1865-11-27">27. 11. 1865</date>/</ref>11, <quote>ebd., Nr. 28</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, <date when="1862-01-31">31. Jänner 1862</date>. Im Auftrage Sr. kaiserlichen Hoheit Rechberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am <date when="1862-02-08">8. Februar 1862</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1862-02-10">10. Februar 1862</date>. Rechberg.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
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</TEI>