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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="3">Band 3</title>
            <title level="m" type="sub">November 1861–<date when="1862-05-06">6. Mai 1862</date>
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            <title level="a" type="desc" n="190">Sitzung 190</title>
            <meeting>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
</publicationStmt>
         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b3-z190.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 3 November 1861–6. Mai 1862</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1985">1985</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
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                  <idno type="KZ">385</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1862-01-27"/>
               </p>
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            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Rechberg 27. 1.), Mecséry, Nâdasdy 31. 1., Degenfeld, Schmerling, Lasser 2. 2., Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; außerdem anw. Erzherzog Rainer, Müller; abw. Pratobevera; BdR. Rechberg 8. 2.</item>
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                     <surname>Rechberg</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1862-01-27">1862-01-27</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1862-01-31">31. 1.</date>
                  </note>
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                  <note>BdE. <date when="1862-02-02">2. 2.</date>
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                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_3_190_1">Entlassung der Nachmänner, die bei der Heeresergänzung im lombardisch-venezianischen Königreich für 1861 statt einiger ins Ausland entflohener Stellungspflichtigen abgestellt wurden</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_3_190_2">Enthebung des Judex Curiae, Georg Graf Apponyi, von seinem Posten</ref>
               </item>
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                  <label>
                     <num n="3">III.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_3_190_3">Ernennung einiger erblicher und einiger lebenslänglicher Reichsräte</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="4">IV.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_3_190_4">Besetzung des Erzbischofssitzes von Zara</ref>
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               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml#a5-b3_z190.pdf">
               <title type="num">Nr. 190</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1862-01-27">27. Jänner 1862</date>
               </title>
            </head>
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                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Schurda; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Rechberg 27. 1.), Mecséry, Nâdasdy 31. 1., Degenfeld, Schmerling, Lasser 2. 2., Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; außerdem <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer, Müller; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Pratobevera; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Rechberg 8. 2.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">994</idno>
                  <idno type="KZ">385</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1862-01-27">27. Jänner 1862</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_3_190_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Entlassung der Nachmänner, die bei der Heeresergänzung im lombardisch-venezianischen Königreich für 1861 statt einiger ins Ausland entflohener Stellungspflichtigen abgestellt wurden</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">staatsrätliche Referent GM. Müller</rs>
                     </hi> referierte über den Vortrag des Staatsministeriums vom 19. Dezember v. J., Zahl 23484/2018, wegen Entlassung der bei der Heeresergänzung für 1861 im lombardisch-venezianischen Königreiche statt einiger in das Ausland entflohener Stellungspflichtigen abgestellten Nachmänner<note type="footnote" n="1">Vortrag Minister Lassers, des Leiters der politischen Verwaltung im Staatsministerium, Gutachten des Staatsrates, <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 765/1861</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Nach der infolge Ministerratsbeschlusses vom <date when="1860-02-11">11. Februar 1860</date> von dem Ministerium des Inneren und dem Armeeoberkommando erlassenen Anordnung hat der Stellungsbezirk für die in das Ausland entflohenen Stellungspflichtigen die Supplententaxe gegen Regreß an dem Vermögen des Flüchtigen, an dem seiner Eltern und endlich an der Gemeinde zu entrichten, ohne daß die Inanspruchnahme eines Nachmannes stattfinden darf<note type="footnote" n="2">MK. v. <date when="1860-02-11">11. 2. 1860</date>/III; die Anordnung des AOK. bzw. das Übereinkommen zwischen dem Ministerium des Inneren und dem AOK. ist, wie alle Akten zu diesem Thema, im <bibl type="archival">KA</bibl>. skartiert; die Akten des Ministeriums des Inneren (Staatsministerium) im <quote>AVA</quote>. sind derzeit nicht zugänglich, vgl. Einleitung LI.</note>. In dieser Art ist in allen Fällen vorgegangen worden, nur bei einigen wenigen Fällen in den Provinzen Rovigo (10—15) und Udine (ein Fall) geschah es, daß, weil die Stellungsbehörde zur Zeit der Stellung noch nicht sicher wußte, ob die Vormänner nicht etwa im Inlande sich verborgen halten, statt deren die Nachmänner gestellt wurden und daß die politischen Behörden, als die Flucht der Vormänner in das Ausland sichergestellt war, diese Angelegenheit dadurch in das rechte Geleise zurückzubringen trachteten, daß die Stellungsbezirke zur Entrichtung der Supplententaxe verhalten worden sind und daß sich um die Entlassung der ungehörig gestellten Nachmänner verwendet wurde. Hierwegen besteht nun zwischen dem Staatsministerium und dem Kriegsministerium eine Meinungsdifferenz, denn während das Staatsministerium sich für die unbedingte und unverzügliche Entlassung aussprach, weil diese Nachmänner nicht anders als alle übrigen behandelt werden können und ihnen auch der Ah. Gnadenakt vom <date when="1861-04-17">17. April 1861</date>, durch welchen den Gemeinden die Zahlung der Supplententaxe bis Ende Oktober 1862 zu verschieben gestattet ist<note type="footnote" n="3">Siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-01-0-18610409-P-0045.xml#top_5_1_45_3">MR. v. <date when="1861-04-09">9. 4. 1861</date>/III</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b1-z45" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b1/pdf/a5-b1-z45.pdf" target="MRP-1-5-01-0-18610409-P-0045.xml">ÖMR. V/1, Nr. 45</ref>
                        </bibl>.</note>, nicht zum <pb n="233" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s233.pdf"/>Nachteile gereichen dürfe, wollte das Kriegsministerium ursprünglich diese Nachmänner nur erst aus dem Heere entlassen, wenn die Gemeinden die betreffenden Supplententaxen für die entwichenen Vormänner bezahlt haben würden, und erklärte bei der weiteren Verhandlung höchstens zu dem Zugeständnisse sich bereit, daß für die in Rede stehenden Nachmänner die Taxe in Abschreibung gebracht, die gestellten Nachmänner aber im Heer behalten werden, oder daß diese Nachmänner in dem Maße, als die Taxen inzwischen bereits berichtigt und bis letzten Jänner 1862 vollständig eingezahlt sind, zu entlassen wären. Das Staatsministerium glaubt jedoch bei seiner Meinung verbleiben zu sollen, und Minister Ritter v. Lasser stellt daher den au. Antrag auf die Ah. Genehmigung, daß die sämtlichen bei der letzten Heeresergänzung im lombardisch-venezianischen Königreiche für in das Ausland entflohene Vormänner zum Heer gestellten Nachmänner aus demselben sogleich entlassen werden. Im Staatsrate erachtete der Referent GM. Müller in Vertretung des militärischen Standpunktes, der Ansicht des Kriegsministeriums beipflichten zu sollen, wogegen der Koreferent Staatsrat Graf Mercandin und mit ihm die Majorität sich aus den in dem vorgelesenen staatsrätlichen Gutachten dargelegten Gründen mit dem Antrage des Staatsministeriums einverstanden erklärten. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Präsident des Staatsrates</rs>
                     </hi> fügte bei, daß er die Sache darin schwer finde, weil das zwischen den beiden Ministerien gepflogene Übereinkommen, auf welches sich das Kriegsministerium berufe, nicht vorliegt und man nicht bestimmt weiß, ob sich dieses wirklich auch auf diejenigen Individuen bezogen habe, welche bei der Stellung als abwesend bezeichnet waren und von denen erst später behauptet wird, daß sie ins Ausland geflüchtet sind<note type="footnote" n="4">Zu dem Übereinkommen siehe Anm. 2.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> konstatiert, daß infolge der getroffenen und durch wiederholte Ah. Entschließungen genehm gehaltenen Anordnung für die nach Sardinien geflüchteten Stellungspflichtigen<ref xml:id="fn_5_3_190_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_3_190_a">Korrektur Lassers aus <quote>Rekruten</quote>.</note> keine Nachmänner zu stellen, sondern die Taxe zu leisten ist und daß mithin von dem Momente, als dieses ausgesprochen wurde, kein Nachmann zu stellen gewesen war. Alle Erleichterungen, die später eingetreten sind, haben diese Maßregel im Wesen nicht alteriert und konnten auch unmöglich die Zahl der Flüchtlinge vermehren. Wohl mag es später vorgekommen sein, daß das der Gemeinde gewährte Zugeständnis, die Taxe in Banknoten bezahlen zu dürfen<note type="footnote" n="5">Siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-01-0-18610323-P-0037.xml#top_5_1_37_4">MR. II v. <date when="1861-03-23">23. 3. 1861</date>/IV</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b1-z37" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b1/pdf/a5-b1-z37.pdf" target="MRP-1-5-01-0-18610323-P-0037.xml">ÖMR. V/1, Nr. 37</ref>
                        </bibl>, und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18611130-P-0161.xml#top_5_3_161_5">MR. II v. <date when="1861-11-30">30. 11. 1861</date>/V</ref>.</note>, zu stillen Vereinbarungen zwischen den vermögenden Angehörigen der Flüchtigen und der Gemeinde benützt wurde, wobei den erstem die Differenz zugute kam, deshalb könne aber von der obigen Maßregel nicht abgewichen werden. Die Beurteilung des Kriegsministeriums der jetzt in Frage stehenden Angelegenheit mag wohl im Interesse der Heeresergänzung zweckmäßig scheinen, beruhe jedoch keineswegs auf dem Grundsatze des bestehenden Rechtes, und man könne es den zwölf Individuen, die man <ref xml:id="fn_5_3_190_b">bloß deshalb, weil zur Zeit der Stellung nicht konstatiert war, daß ihre durchs Los getroffenen Vormänner nicht gewöhnliche illegal Abwesende, sondern nach Sardinien geflüchtet seien, als Nachmänner</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_3_190_b">Korrektur und Einfügung b–b Lassers statt <quote>unrichtig</quote>.</note>bloß deshalb, weil zur Zeit der Stellung nicht konstatiert war, daß ihre durchs Los getroffenen <pb n="234" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s234.pdf"/>Vormänner nicht gewöhnliche illegal Abwesende, sondern nach Sardinien geflüchtet seien, als Nachmänner abgestellt hat und die das Militär jetzt nicht auslassen will, doch nicht empfinden lassen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8359" type="person" ana="indirect">Kriegsminister</rs>
                     </hi> bemerkte, daß er die von dem Staatsministerium in der fraglichen Sache entwickelten Ansichten in der Theorie anerkenne, jedoch vom praktischen Standpunkte aus und in Vertretung des militärischen Interesses bei der Meinung des Kriegsministeriums verbleiben müsse.</p>
                  <p>Bei der hierauf vorgenommenen Umfrage traten alle übrigen Stimmführer des Ministerrates dem Antrage des Ministers Ritter v. Lasser bei<note type="footnote" n="6">Mit Vortrag v. <date when="1862-12-06">6. 12. 1862</date> unterbreitete Erzherzog Rainer die Angelegenheit dem Kaiser, der mit Ah. E. v. <date when="1862-02-08">8. 2. 1862</date> im Sinne der Mehrheit des Ministerrates und des Staatsrates entschied, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 397/1862</bibl>. Zur Frage der Rekrutierungsflüchtlinge in Lombardo-Venetien siehe auch <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620506-P-0229.xml#top_5_3_229_8">MR. v. <date when="1862-05-06">6. 5. 1862</date>/VIII</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18620605-P-0236.xml#top_5_4_236_1">MR. v. <date when="1862-06-05">5. 6. 1862</date>/I</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_3_190_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Enthebung des Judex Curiae, Georg Graf Apponyi, von seinem Posten</head>
                  <p>Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Erzherzog Rainer</rs>
                     </hi> geruhten zu eröffnen, daß Se. Majestät Ag. befohlen hätten, die Frage im Ministerrate in Erwägung zu ziehen, ob, wenn der Judex Curiae Graf Apponyi seines Amtes enthoben würde, dieser Posten jetzt wieder zu besetzen oder bloß ein provisorischer Leiter der Curia zu bestellen sei und welche Persönlichkeiten in dem einen oder dem andern Falle der Ministerrat vorschlagen würde<note type="footnote" n="7">Apponyi hatte gemeinsam mit anderen altkonservativen Politikern im Jänner 1862 ein Programm zur Lösung der ungarischen Frage verfaßt und für den Fall des Scheiterns seinen Rücktritt als Judex Curiae angeboten; vgl. die Berichte in der <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?datum=1862011518620116186201181862011918620302">Constitutionellen Oesterreichischen Zeitung</ref>
                           </title> v. <date when="1862-01-15">15. 1. 1862</date> (A.), Kalksburger Beschlüsse; v. <date when="1862-01-16">16. 1. 1862</date> (M.), Hirnök und die Aristokratie; v. <date when="1862-01-18">18. 1. 1862</date> (A.), Zur Situation; v. <date when="1862-01-19">19. 1. 1862</date> (M.), Die Geschenke der Reaktion, und v. <date when="1862-03-02">2. 3. 1862</date> (M.), Graf Apponyi</bibl>; siehe auch <bibl type="secondary">
                           <author>Berceviczy</author>, AZ absolutismus kora 3, 373</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> bemerkte vor allem, daß er heute mit dem Grafen Apponyi vor seiner Abreise nach Pest gesprochen und aus seinen Reden entnommen habe, daß derselbe seine Enthebung erst dann erwartet, wenn er von Pest, wo er sich 14 Tage aufzuhalten gedenkt, zurückgekehrt sein wird, und es ihn daher sehr überraschen und kränken würde, wenn ihn nun jetzt gleich bei seiner Ankunft in Pest mitten in seiner Funktion das Ah. Handbillet bezüglich seiner Enthebung ereilen möchte. Graf Forgách würde sich daher vor allem die au. Bitte erlauben, daß dem Grafen Apponyi noch diese Frist von 14 Tagen Ag. gestattet werden möge. Was nun die Besetzung dieses durch den Rücktritt des Grafen Apponyi vakant werdenden Postens betrifft, so sieht sich der ungarische Hofkanzler nicht in der Lage, der hohen Konferenz im Augenblicke ein Individuum vorzuschlagen, da er darauf nicht vorbereitet war und ihm auch im Momente kein Mann bekannt sei, der sowohl in politischer Richtung als auch im Hinblicke auf die sehr wichtige juridische Stellung des Judex Curiae die volle Eignung zu diesem Posten besitzen würde, zumal auch nicht zu übersehen sei, daß hiermit eine Menge Fragen in Verbindung stehen, die einer reiflichen Erwägung bedürfen. Graf Forgách glaubt daher, daß im Falle es ihm nicht gelingen würde, während der noch zuzuwartenden zwei Wochen ein vollkommen geeignetes Individuum ausfindig zu machen, man nach erfolgtem Rücktritte des Apponyi den Posten des Judex Curiae nicht besetzen, sondern vorläufig ein Provisorium eintreten lassen sollte. Wird dieses beliebt, <pb n="235" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s235.pdf"/>so komme zunächst die Frage in Betracht, wem diese provisorische Leitung anzuvertrauen wäre, und da <ref xml:id="fn_5_3_190_c">dürfte wohl zuerst der Baro Regni, der bei der Septemviraltafel fungierte</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_3_190_c">Korrektur c–c Forgáchs aus <quote>dürften wohl zuerst die Barones Tabula</quote>.</note>, zur Sprache kommen. In dieser Eigenschaft befindet [sich] gegenwärtig nur der Baron Prónay, welcher ein ausgezeichneter Geschäftsmann, ein sehr guter Jurist sei und daher ganz geeignet wäre, wenn ihm nicht zwei Bedenken entgegenstehen würden, nämlich, daß er Protestant ist, <ref xml:id="fn_5_3_190_d">ein Moment, das in der gegenwärtigen Zeit, wo fast der ganze Protestantismus feindselig gegen die Regierung steht, nicht ignoriert werden kann</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_3_190_d">Einfügung d–d Forgáchs.</note>, und daß er sehr verschuldet sein soll. Der nächste zu Berücksichtigende wäre dann Graf v. Török, der sehr lobenswerte Eigenschaften besitze und durchwegs ein Ehrenmann sei, jedoch <ref xml:id="fn_5_3_190_e">keine Ursache besteht, ihn ausnahmsweise mit Übergehung anderer zu berücksichtigen</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_3_190_e">Korrektur e–e Forgáchs aus <quote>im Lande noch nicht jene Stellung genieße, welche zu einer solchen Funktion geeignet machen würde</quote>.</note>. Bei dieser Sachlage würde daher Graf Forgách für ein ganz kurzes Provisorium stimmen, bei welchem die gegebenen Verhältnisse beizubehalten, rücksichtlich die Leitung der Geschäfte dem ersten Baro, Prónay, zu übergeben wäre. Es wäre dieses dann das naturgemäße Provisorium, welches sich mit der Enthebung des Apponyi von selbst geben würde.</p>
                  <p>Im Laufe der hierüber gepflogenen Erörterung war der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8671" type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> damit nicht einverstanden, daß dem Grafen Apponyi noch eine Frist von 14 Tagen gegeben werde, vielmehr würde er ein besonderes Gewicht darauf legen, daß die Frage seiner Enthebung sogleich entschieden werde, denn die bisherige Tätigkeit des Apponyi sei doch gewiß nicht im Interesse der Regierung gewesen, und je länger diese Tätigkeit unter dem Mantel des Judex Curiae fortgesetzt werde, desto schlechter könne es für die allgemeinen Interessen sein. Belangend die zweite Frage glaubte Freiherr v. Mecséry sich unbedingt gegen die sogleiche Besetzung der Judex Curiae-Stelle aussprechen und für ein Provisorium, welches einstweilen die Geschäfte fortführt, stimmen zu sollen, wobei es seiner Meinung nach wohl am zweckmäßigsten wäre, einen Modus zu finden, wodurch Graf Török als Leiter bestimmt werden könnte. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Nádasdy</rs>
                     </hi>
                     <ref xml:id="fn_5_3_190_f"/>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_3_190_f">
                        <quote>der Vorstimme beipflichtend</quote> von Nádasdy gestrichen.</note> bemerkte, <ref xml:id="fn_5_3_190_g">daß er als leiblicher Vetter des Grafen Apponyi über die Frage, ob derselbe noch 14 Tage Judex Curiae bleiben könne, keine Meinung abgebe, was jedoch den Vorsitz des Septemvirates betrifft, so höre er</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_5_3_190_g">Einfügung g–g Nádasdys.</note>, daß die Vermögensverhältnisse des Prónay <ref xml:id="fn_5_3_190_h">zu sehr zerrüttet sind, um ihm auch nur einen Tag die Leitung des Septemvirates, des höchsten Gerichtes, anvertrauen zu können, es sei vielmehr zu bedauern, daß er jetzt</ref>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_5_3_190_h">Korrektur h–h Nádasdys aus <quote>derart zerrüttet sind, daß es auch nicht gut wäre, wenn man ihm auch nur einen Tag die Leitung anvertrauen würde, so wie es eigentlich zu bedauern ist, daß er jetzt schon</quote>.</note> in Abwesenheit des Judex Curiae die Septemviraltafel leitet. Votant würde daher <ref xml:id="fn_5_3_190_i">auf keinen Fall die Ernennung eines Judex Curiae bevorworten, indem er auf den beigelegten Ges. Art. 3/1608 ante Coronationem, § 2, hindeutet, sondern</ref>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_5_3_190_i">Einfügung i–i Nádasdys.</note>auf keinen Fall die Ernennung eines Judex Curiae bevorworten, indem er auf <pb n="236" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s236.pdf"/>den beigelegten<ref xml:id="fn_5_3_190_j"/>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_5_3_190_j">Der Gesetzartikel liegt dem Originalprotokoll in Abschrift bei mit folgendem Zusatz Nádasdys: <quote>Für die P. T. Konferenzmitglieder, welchen die ungarischen Gesetze minder bekannt sind, lege ich eine Abschrift des von mir erwähnten Gesetzes bei. Nádasdy</quote>.</note> Ges. Art. 3/1608 ante Coronationem, § 2, hindeutet, sondern kein Bedenken nehmen, dem Grafen Török die Leitung des Septemvirates<ref xml:id="fn_5_3_190_k"/>
                     <note type="variant" n="k" target="#fn_5_3_190_k">Korrektur Nádasdys aus <quote>Provisoriums</quote>.</note> zu übergeben, und um dieses ohne Anstand tun zu können, wäre früher zu beantragen, daß ihm <ref xml:id="fn_5_3_190_l">ein vakantes Regnibaronat</ref>
                     <note type="variant" n="l" target="#fn_5_3_190_l">Korrektur l–l Nádasdys aus <quote>das Baronat</quote>.</note> verliehen werde, wo ihm dann <ref xml:id="fn_5_3_190_m">der Sitz vor dem Kronhüter Prónay gebührt und von selbst</ref>
                     <note type="variant" n="m" target="#fn_5_3_190_m">Korrektur m–m Nádasdys aus <quote>eo ipso</quote>.</note> die Leitung zufallen würde. <ref xml:id="fn_5_3_190_n">Prónay ist ein rechtlicher und einsichtsvoller Mann, welcher, auf seine eigenen Vermögensverhältnisse und die daraus entspringenden gerichtlichen Folgen aufmerksam gemacht, selbst erkennen wird, daß seine Stelle als Leiter des Septemvirates nicht haltbar wäre</ref>
                     <note type="variant" n="n" target="#fn_5_3_190_n">Einfügung n–n Nádasdys.</note>. Hierüber bemerkte <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Graf Forgách</rs>
                     </hi>, daß, obzwar er den Grafen Török hoch schätze, er doch nicht die Überzeugung habe, daß derselbe so ausgezeichnet zu werden verdient. Prónay präsidiere eigentlich schon lange, und es würde sich hier nicht um viel Neues handeln, denn man würde vorderhand die Sache den natürlichen Gang gehen lassen, wo sich dann von selbst eine entsprechende Kombination finden wird. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr6888" type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> erklärte, in bezug auf die Enthebung des Grafen Apponyi die Ansicht des Polizeiministers auf das Entschiedenste unterstützen zu müssen, indem er sein längeres Verbleiben für unmöglich hält, zumal seine Anwesenheit in Pest nur eine fortgesetzte Agitation gegen die Regierung sei und es eine bekannte Sache ist, daß er mit dem gegenwärtigen Statthalter in keinem freundschaftlichen Einvernehmen stehe. In betreff der zweiten Frage hält es Ritter v. Schmerling im Interesse der Justiz dringend geboten, daß Prónay nicht länger fungiere, denn es müßte im Publikum einen sonderlichen Eindruck machen, daß ein Mann, der von allen Seiten mit Klagen bedroht ist, beim obersten Gerichtshofe amtiert, und Votant zweifelt auch nicht, daß sich gewiß ein ehrenvoller Rückzug für ihn finden lasse. Man könnte nämlich dem Prónay unter Darlegung der Ursachen seiner Unhaltbarkeit zu verstehen geben, daß er um seine Versetzung in den Ruhestand ansuche. Diese Pensionierung wäre dann in kürzester Zeit durchzuführen und sodann dem Grafen Török ohne Anstand die Leitung zu übertragen. Der Minister Ritter v. Lasser, der Kriegsminister, [der] Finanzminister, der Handelsminister und der Staatsratspräsident schlossen sich in allen <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Beziehundes Äußern</rs>
                     </hi> und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Esterházy</rs>
                     </hi> sprachen sich auch für ein Provisorium aus und hielten es ebenfalls für bedenklich, dem Prónay die Leitung zu geben, wobei es jedoch Graf Esterházy sehr wünschen würde, daß, wenn er gänzlich entfernt werden sollte, dieses auf eine möglichst schonende Weise geschen möchte.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> ergriff noch einmal das Wort, um aufmerksam zu machen, daß Prónay nicht pensionsfähig ist, und um weiter zu versichern, daß man diese große Fürsorge, die man hier habe, keineswegs dankbar annehmen, sondern <pb n="237" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s237.pdf"/>vielmehr zu Vorwürfen benützen werde, indem die Motive im Publikum nicht bekannt werden, und wenngleich hier und da von den Schulden des Prónay gesprochen wird, so seien seine Vermögensverhältnisse doch nicht so offenkundig, daß man ihn im Publikum als einen ganz ruinierten Mann ansieht. Seines Erachtens wäre es daher zweckmäßiger, ihn zu behalten, weil das Entgegengesetzte keinen Vorteil, sondern gewiß mehr Nachteil geben würde.</p>
                  <p>Nach wiederholt vorgenommener Umfrage konkludierten Se. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">kaiserliche Hoheit</rs>
                     </hi> per majora dahin, daß der Graf Apponyi binnen der kürzesten Zeit zu entheben und ein Provisorium zu schaffen wäre, dessen Leitung dem Grafen Török zu übergeben ist<note type="footnote" n="8">Der Kaiser nahm jedoch Apponyis Rücktrittsgesuch nicht an; ein Vortrag des ungarischen Hofkanzlers v. <date when="1862-02-12">12. 2. 1862</date> wurde auf Ah. Befehl am <date when="1862-02-26">26. 2. 1862</date> ohne Entschließung zurückgesandt, <bibl type="archival">HHSTA., Protokoll der Kab. Kanzlei, KZ. 577/1862</bibl>, und <bibl type="archival">MOL., Ungarische Hofkanzlei, Präs. 119/1862</bibl> (K. und RS. des Vortrags); schon am <date when="1862-02-25">25. 2. 1862</date> meldete der <bibl type="secondary">
                           <title>Pester Lloyd</title>
                        </bibl>, daß Graf Apponyi nunmehr definitiv im Amt bleibe. In Forgáchs Vortrag hieß es: <quote>Laut einer von Sr. k. k. Hoheit dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Ministerpräsidenten in der Ministerkonferenz gemachten gnädigen Eröffnung haben Ew. Majestät die vom Judex Curiae Georg Grafen Apponyi mündlich gestellte au. Bitte um Ag. Enthebung von dieser Würde entgegenzunehmen geruht, und infolgedessen beabsichtigt Graf Apponyi dem Vernehmen nach am 15. d. M. hier einzutreffen, um sein Amt in die Ah. Hände Ew. Majestät niederzulegen. Hiedurch veranlaßt erachte ich es für meine Pflicht, Ew. Majestät sowohl bezüglich der Ag. Enthebung des Grafen Apponyi von der ihm verliehenen Würde, als auch rücksichtlich der ferneren Leitung der königlichen Kurie meine au. Anträge zu stellen</quote>.<quote>Es kann hier nicht meine Aufgabe sein, die Gründe, welche den Grafen Apponyi zur Resignation seines Amtes bewegen konnten, näher zu erörtern; ein Rückblick auf die Amtstätigkeit desselben und eine eingehendere Würdigung der ihm obgelegenen schwierigen Aufgabe stellen es jedoch außer Zweifel, daß derselbe der Regierung in manchen Fällen wichtige Dienste geleistet und daß er sich schon durch die Annahme der Würde eines Judex Curiae zu einer Zeit, wo hiezu niemand zu bewegen war, insbesondere aber durch die mit großer Umsicht und Energie vollzogene Organisierung der Justizpflege in Ungarn sehr verdient gemacht hat. Diese Umstände sowie seine unter so schwierigen politischen Verhältnissen betätigte unwandelbare Treue an das Ah. Herrscherhaus lassen den Grafen Apponyi, meiner unvorgreiflichen Ansicht nach, würdig erscheinen, daß ihm mit Hinblick auf seine hohe Stellung bei seinem Scheiden aus dem von ihm bekleideten Amte die Ah. Anerkennung gezollt werde. Von dieser Überzeugung durchdrungen erlaube ich mir daher, den Entwurf des an Grafen Apponyi zu erlassenden Ah. Handschreibens der Ah. Genehmigung Ew. Majestät ehrfurchtsvoll zu unterziehen</quote>; es folgte der ausführlich begründete Vorschlag, Török mit der einstweiligen Leitung der königlichen Kurie zu betrauen.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_3_190_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Ernennung einiger erblicher und einiger lebenslänglicher Reichsräte</head>
                  <p>Nachdem bei der ersten Ernennung der Mitglieder des Herrenhauses<note type="footnote" n="9">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-01-0-18610411-P-0046.xml#top_5_1_46_1">MR. v. <date when="1861-04-11">11. 4. 1861</date>/I</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b1-z46" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b1/pdf/a5-b1-z46.pdf" target="MRP-1-5-01-0-18610411-P-0046.xml">ÖMR. V/1, Nr. 46</ref>
                        </bibl> (allgemein), <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-01-0-18610413-P-0048.xml#top_5_1_48_2">MR. II v. <date when="1861-04-13">13. 4. 1861</date>/II</ref>, <quote>ebd., Nr. 48</quote> (erbliche Mitglieder), sowie <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-01-0-18610330-P-0040.xml#top_5_1_40_8">MR. II v. <date when="1861-03-30">30. 3. 1861</date>/VIII</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-01-0-18610415-P-0050.xml#top_5_1_50_1">MR. v. <date when="1861-04-15">15. 4. 1861</date>/I</ref>, <quote>ebd., Nr. 40</quote> und <quote>Nr. 50</quote> (lebenslängliche Mitglieder).</note> sehr rasch vorgegangen wurde und hiebei einige übergangen worden sind, die einen Anspruch darauf hatten, so habe der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr6888" type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> hierwegen eine Revision vorgenommen und beantragt nun [folgende Ernennungen]:</p>
                  <p>a) Zu erblichen Reichsräten Graf [Franz Heinrich] Schlick, Graf Oktavian Kinsky, Graf Julian Hardegg, Graf Constantin Lodron[-Laterano] und Graf [Michael] Coronini[-Cronberg], gab aber über gemachte Vorstellung, daß Coronini wegen seines geringen Vermögens von höchstens 200.000 fl. zum erblichen Reichsrate sich nicht eigne, diesen auf und nahm dafür über Anraten des Polizeiministers und <pb n="238" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s238.pdf"/>des ungarischen Hofkanzlers den Grafen [Michael] Karl Althann auf, womit auch die Konferenz einverstanden war.</p>
                  <p>
                     <ref xml:id="fn_5_3_190_o">Vom Minister des Äußern wurde bemerkt, daß bei den Beratungen über die Ernennung der erblichen Mitglieder des Herrenhauses seinerzeit der Grundsatz festgehalten worden sei, nur ein Mitglied einer Familie zu ernennen. Nur in betreff der fürstlich Liechtensteinischen Familie sei eine Ausnahme gemacht worden, indem der regierende Fürst Johann und Fürst Carl zu erheblichen Reichsräten ernannt worden seien. Diese Ausnahme sei aber dadurch begründet worden, daß der Fürst Johann als Haupt der regierenden Familie in einer Ausnahmsstellung sich befinde. Durch die Ernennung des Grafen Oktavian Kinsky werde aber ein Bruch in jenes Prinzip gemacht, welcher zu Ansprüchen von seiten anderer Familien seinerzeit Anlaß geben dürfte</ref>
                     <note type="variant" n="o" target="#fn_5_3_190_o">Einfügung o–o Rechbergs.</note>Vom <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> wurde bemerkt, daß bei den Beratungen über die Ernennung der erblichen Mitglieder des Herrenhauses seinerzeit der Grundsatz festgehalten worden sei, nur ein Mitglied einer Familie zu ernennen. Nur in betreff der fürstlich Liechtensteinischen Familie sei eine Ausnahme gemacht worden, indem der regierende Fürst Johann und Fürst Carl zu erheblichen Reichsräten ernannt worden seien. Diese Ausnahme sei aber dadurch begründet worden, daß der Fürst Johann als Haupt der regierenden Familie in einer Ausnahmsstellung sich befinde. Durch die Ernennung des Grafen Oktavian Kinsky werde aber ein Bruch in jenes Prinzip gemacht, welcher zu Ansprüchen von seiten anderer Familien seinerzeit Anlaß geben dürfte, <note type="footnote" n="10">Es war bereits Ferdinand Fürst Kinsky erbliches Mitglied des Herrenhauses.</note>.</p>
                  <p>b) Zu lebenslänglichen Reichsräten den Grafen Rudolf Morzin, den Bischof [Eugen] Hackmann<note type="footnote" n="11">Griechisch-orthodoxer Bischof von Czernowitz.</note>, den Geheimen Rat [Carl] Esch, den Grafen Alphons Mensdorff[-Pouilly], den Professor [Franz] Miklosich und den aus der obigen Liste weggelassenen Grafen Coronini.</p>
                  <p>Nachdem der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr3557" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> aufmerksam machte, daß, wenn schon aus der Finanzbranche eine Persönlichkeit gewählt werden sollte, zunächst der pensionierte Unterstaatssekretär<ref xml:id="fn_5_3_190_p"/>
                     <note type="variant" n="p" target="#fn_5_3_190_p">Korrektur Pleners aus <quote>Sektionschef</quote>.</note> und Geheime Rat [Michael] Freiherr<ref xml:id="fn_5_3_190_q"/>
                     <note type="variant" n="q" target="#fn_5_3_190_q">Einfügung Pleners.</note> Rueskefer in Betracht zu ziehen wäre, der zugleich einen Ersatz für den verstorbenen Philip Krauß geben würde, hat sich die Konferenz für die Weglassung des Esch und für die Aufnahme des Rueskefer ausgesprochen, mit den übrigen fünf vorgeschlagenen aber einverstanden erklärt. Se. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">kaiserliche Hoheit</rs>
                     </hi> stellten die Frage, ob es nicht zweckmäßig wäre, auch noch einen lebenslänglichen Reichsrat aus der Justizwelt vorzuschlagen, worauf der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr6888" type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> den Oberlandesgerichtspräsidenten in Prag Baron [Ottomar] Hennet, der ihm als ein sehr verdienstvoller Mann geschildert werde, in Antrag brachte, wogegen die Konferenz nichts einzuwenden fand<note type="footnote" n="12">In die Liste der lebenslänglichen Mitglieder wurde noch der Dalmatiner Johann Conte Fanfogna aufgenommen, vgl. <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620201-P-0192.xml#top_5_3_192_1">MR. v. <date when="1862-02-01">1. 2. 1862</date>/I</ref>. Mit Vortrag v. <date when="1862-02-02">2. 2. 1862</date> legte der Staatsminister die Liste der neu zu ernennenden fünf erblichen und acht lebenslänglichen Mitglieder des Herrenhauses dem Kaiser vor, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 365/1862</bibl>; die Ernennung erfolgte mit Handschreiben v. <date when="1862-02-07">7. 2. 1862</date>, <quote>ebd., CBProt. 14 c/1862</quote>; Veröffentlichung der Namen der Ernannten <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18620211">Wiener Zeitung</ref>
                           </title> v. <date when="1862-02-11">11. 2. 1862</date> (M.)</bibl>; Mitteilung im Herrenhaus <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, HH. 1861/62, 465 (38. Sitzung/<date when="1862-02-10">10. 2. 1862</date>)</title>
                        </bibl>; siehe auch <bibl type="secondary">
                           <author>Lanjus</author>, Erbliche Reichsratswürde</bibl>, und <bibl type="secondary">
                           <author>Stourzh</author>, Mitgliedschaft auf Lebensdauer 74</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_3_190_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Besetzung des Erzbischofssitzes von Zara</head>
                  <p>Der Staatsminister referierte, der infolge Ministerratsbeschlusses vom 8. Jänner l. J.<note type="footnote" n="13">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620108-P-0179.xml#top_5_3_179_3">MR. I v. <date when="1862-01-08">8. 1. 1862</date>/III</ref>.</note> von dem Statthalter Baron Mamula über den für das Erzbistum Zara kompetenten Bischof Maupas abgeforderte Bericht sei eingelangt, und seien nach dem Inhalte desselben die erhobenen Bedenken wegen seiner verwandtschaftlichen <pb n="239" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s239.pdf"/>Verbindung mit Frankreich gänzlich widerlegt, daher der Staatsminister seinen au. Antrag auf Ag. Verleihung des Erzbistumes von Zara an den gedachten Bischof wieder aufzunehmen gedenke, womit die Konferenz einverstanden war<note type="footnote" n="14">Auf den Vortrag des Staatsministers v. 28. I, 1862 wurde der Bischof von Sebenico, Peter Maupas, mit Ah. E. v. <date when="1862-02-28">28. 2. 1862</date> zum Erzbischof von Zara ernannt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab.Kanzlei, KZ. 294/1862</bibl>; Korrespondenz mit dem Heiligen Stuhl <quote>ebd., Administrative Registratur, F 26, Karton 19</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1862-01-27">27. Jänner 1862</date>. In Abwesenheit Sr. kaiserlichen Hoheit im Höchsten Auftrag Rechberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am <date when="1862-02-06">6. Februar 1862</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1862-02-08">8. Februar 1862</date>. Rechberg.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>