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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="3">Band 3</title>
            <title level="m" type="sub">November 1861–<date when="1862-05-06">6. Mai 1862</date>
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            <title level="a" type="desc" n="180">Sitzung 180</title>
            <title level="a" type="sub" n="2">Protokoll II</title>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
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         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b3-z180.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 3 November 1861–6. Mai 1862</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1985">1985</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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               <msIdentifier>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 11. 1.), Rechberg, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; abw. Mecséry, Pratobevera; BdR. Erzherzog Rainer 24. 1.</item>
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                  <note>BdE. <date when="1862-01-11">1862-01-11</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_3_180_1">Antwort Österreichs auf die Anträge Badens und Preußens über die kurhessische Verfassungsangelegenheit</ref>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml#a5-b3_z180.pdf">
               <title type="num">Nr. 180</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1862-01-08">8. Jänner 1862</date> — Protokoll II</title>
            </head>
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                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Ransonnet; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 11. 1.), Rechberg, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Mecséry, Pratobevera; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer 24. 1.</item>
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               <p>
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            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll II des zu Wien am <date when="1862-01-08">8. Jänner 1862</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.</head>
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                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Antwort Österreichs auf die Anträge Badens und Preußens über die kurhessische Verfassungsangelegenheit</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> referierte über die Erwiderung, die österreichischerseits auf die preußische Note vom <date when="1861-12-15">15. Dezember 1861</date> in der kurhessischen Verfassungsfrage zu geben wäre<note type="footnote" n="1">Mehrere lithographierte Exemplare der preußischen Note <bibl type="archival">HHSTA., PA. III 73, 75</bibl> und <quote>78</quote>. Zum kurhessischen Verfassungsstreit siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Demandt</author>, Geschichte des Landes Hessen 559</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Losch</author>, Geschichte des Kurfürstentums Hessen 303—317</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Rommel</author>, Der kurhessische Verfassungskonflikt</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Die Veranlassung zu dieser Note gab die Erklärung Kurhessens vom 14. November [1861]<note type="footnote" n="2">Gedruckt in <bibl type="secondary">
                           <title>Das Staatsarchiv</title> 1 (1861), Nr. 159</bibl>.</note> über den von Baden beim Deutschen Bund am 4. Julius v. J.<note type="footnote" n="3">Gedruckt <quote>ebd., Nr. 34</quote>.</note> gestellten Antrag. Dieser letztere geht im wesentlichen dahin, die Bundesversammlung wolle beschließen, daß den Bundesbeschlüssen vom <date when="1852-03-27">27. März 1852</date> und <date when="1860-03-24">24. März 1860</date> keine weitere Folge gegeben werde und daß somit nichts im Weg stehe, daß die kurfürstliche Regierung die Verfassung vom <date when="1831-01-05">5. Jänner 1831</date> und die in den Jahren 1848 und 1849 dazugegebenen Novellen samt dem Wahlgesetze vom <date when="1849-04-05">5. April 1849</date> als rechtskräftig bestehend betrachte und daß, soweit Bestimmungen jener Verfassungsgesetze mit den Bundesgesetzen in Widerspruch stehen, deren Abänderung von jener Regierung mit der legalen Ständeversammlung vereinbart werde, um zu einer definitiven Regelung des Kurfürstentumes überhaupt zu gelangen. Die kurhessische Regierung hat hierauf beim Bunde die Erklärung abgegeben, sie könne nicht mehr weiter gehen, sondern müsse an dem Rechtsbestande der Bundesbeschlüsse <pb n="183" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s183.pdf"/>von 1852 und 1860 festhalten, indem ein Rücktritt zur Verfassung vom Jahre 1831 rechtlich unmöglich und auch politisch höchst bedenklich wäre. Übrigens sei Baden zur Einbringung eines separaten Antrages gar nicht befugt. Das preußische Kabinett findet laut der vorliegenden Note, welche vom Grafen Rechberg vorgelesen wurde, daß der badischen Regierung das Recht zur Einbringung des fraglichen Antrags nicht abgesprochen werden könne, nachdem die kurhessische Verfassungsangelegenheit bereits beim Bund verhandelt wird. In merito aber dürfte, abgesehen von einigen übel gewählten Ausdrücken, kaum ein Grund gefunden werden, der die Ablehnung dieses Antrages rechtfertigt. Bevor jedoch Preußen seinem Gesandten in Frankfurt Instruktionen erteilt, stelle es die Frage, ob das österreichische Kabinett geneigt ist zuzustimmen. Im Fall der Einstimmigkeit beider Mächte über diesen Gegenstand dürfte Kurhessen zum Einlenken auf eine andere Bahn gebracht werden können. Graf Bernstorff fügt bei, daß, da die Einführung des Zweikammersystems dermal wohl nicht mittels Bundesbeschlusses andiktiert werden kann, die Differenz sich nur mehr auf das Wahlgesetz von 1849 beschränke. Daß dieses Gesetz auf falschen Prinzipien beruht und es sich nicht lange wird halten lassen, sei anerkannt. Allein wegen dieses Hindernisses sollte man die wünschenswerte Lösung nicht länger ins Ungewisse hinausschieben.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Rechberg</rs>
                     </hi> entwickelte hierauf in einem eingehenden Referate vorerst seine Meinung, daß Baden nicht berechtigt sei, einen Antrag die Verfassung Kurhessens betreffend bei dem Bunde zu stellen, indem nach Bundesrecht die Befugnis zur Stellung eines solchen Antrages nur der Regierung oder den Ständen des bezüglichen Staates zusteht, keineswegs aber einer anderen Regierung. Ein Abgehen von diesem Grundsatze würde von sehr bedenklichen Folgen sein und der fremden Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesstaaten freies Spiel eröffnen. Auf das Wesentliche übergehend bemerkte der Minister, das Prinzip der Rechtskontinuität, welches dem von Preußen bevorworteten badischen Antrage zum Grund liegt, sei in seinen Konsequenzen für Preußen nicht minder als für Österreich (wegen Ungarn) zu bedenklich, als daß man es anerkennen könne. Graf Rechberg halte es vielmehr für angezeigt, eine Verwahrung dagegen einzulegen. Ferner sei es eine grelle Anomalie, der Ersten Kammer in Kurhessen von Bundes wegen die Existenz förmlich abzusprechen. Österreich könne sich nur dafür erklären, daß die kurhessische Verfassung von 1831 nach Beseitigung aller den Bundesgesetzen widersprechenden Satzungen und mit Beibehaltung des Zweikammernsystems wiederhergestellt und auch auf das Wahlgesetz von 1831 zurückgegangen werde. Erkennt doch auch Preußen die Mangelhaftigkeit und Unhaltbarkeit des Wahlgesetzes von 1849! Es wäre daher dem preußischen Kabinett zu erwidern, daß und warum man dem badischen Antrage nicht zustimmen könne, und der Minister las sofort den Entwurf der hierüber an den kaiserlichen Gesandten in Berlin zu richtenden Note.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> schickte voraus, die kurhessische Frage sei im Lauf der Jahre so verwickelt geworden, daß es für jemand, der nicht alle Phasen der diesfälligen unerquicklichen Verhandlungen bis in die neueste Zeit verfolgt hat, kaum möglich wird, sich zu orientieren. So viel sei ihm jedoch aus dem soeben Vernommenen klar, daß gegen die in der diesheutigen Note zu führende Argumentation <pb n="184" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s184.pdf"/>vom staatsrechtlichen Standpunkt nichts eingewendet werden kann und daß Baden unbefugter­weise seinen Antrag an den Bund gestellt hat. Allein vom politischen Standpunkte scheint es dem Staatsminister doch rätlich, ungeachtet der triftigen formalen Bedenken, in Frankfurt doch auf die Sache einzugehen, um womöglich eine cause célebre, die allerdings sehr mit Unrecht zum Nachteil Österreichs ausgebeutet wird, durch einträchtiges Vorgehen mit Preußen zum Abschluß zu bringen. Hoffentlich würde sich dann der in Kurhessen von der Regierung und von den Ständen bis zur äußersten Grenze getriebene Starrsinn brechen lassen. Auf den Bestand der Ersten Kammer würde der Minister minderen Wert legen, zumal es dafür im Kurfürstentum tatsächlich an hinreichenden Elementen zu fehlen scheint. Unter diesen Umständen dürfte der Rechtsstandpunkt in der Note weniger peremptorisch festzuhalten und die Möglichkeit einer weiteren Verständigung mit Preußen nicht abzuschneiden sein. Übrigens halte es der Staatsminister für rätlich, in dieser Note, die aller Wahrscheinlichkeit nach den Weg in die Öffentlichkeit früher oder später finden wird, von den Konsequenzen der Rechtskontinuität in bezug auf Ungarn gar nicht zu sprechen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> erwiderte, es wäre eine Täuschung zu glauben, daß man durch das Eingehen auf die von Preußen soeben ausgesprochenen Ansichten die kurhessische Sache zu einem beruhigenden Abschlusse mittels einträchtigen Vorgehens der beiden Großmächte bringen könne. Der letzte Gedanke des preußischen Kabinetts ist nicht auf dieses Ziel gerichtet, sondern es will vielmehr die kurhessische Frage möglichst lang als ein politisches Kapital benützen, um Popularität in Deutschland auf unsere Kosten zu gewinnen. Wir stehen jetzt bereits auf jenem Standpunkt, den Preußen im Jahre 1860 angenommen, aber jetzt wieder verlassen hat. Folgen wir auf die heute vorgeschlagene Basis, so wird es morgen eine neue Schwenkung machen, die Einigung wird doch nicht erzielt, allein wir haben unsere bisherige konsequente Haltung eingebüßt. Eine praktische Folge ist überdies von unserem Nachgeben schon darum nicht zu erwarten, weil der Kurfürst auf den Antrag nicht wird eingehen wollen, während er sich zur Annahme des Wahlgesetzes von 1831 wahrscheinlich entschließen würde. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Esterházy</rs>
                     </hi> ist im Wesen und in der Form mit dem vorgelesenen Entwurfe einverstanden, der eine weitere Verständigung keineswegs ausschließt, zumal Preußen unsere Bereitwilligkeit zu einem Einverständnis kennt. Andererseits aber ist es für uns eine Notwendigkeit, den Rechtsboden in Frankfurt nicht zu verlassen, widrigens jeder Halt verlorengehe. Das Zitat wegen Ungarn findet Graf Esterházy in einer Mitteilung von Großmacht zu Großmacht am Platze und besorgt nicht, daß Preußen diese Note gegen sein eigenes Interesse veröffentlichen werde.</p>
                  <p>Im Lauf der hierüber weiters gepflogenen eindringlichen Beratung erklärten sich auch die übrigen Stimmführer im wesentlichen mit der staatsrechtlich korrekt motivierten Ablehnung des badisch-preußischen Antrages einverstanden, nur glaubte die Majorität mit dem <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi>, 1. daß diese Ablehung in eine Form zu bringen sei, wobei die weitere Rücksprache behufs einer Annäherung der beiderseitigen Ansichten keineswegs ausgeschlossen wird und es nicht den Anschein gewinnt, als habe Österreich schon sein letztes Wort gesprochen; 2. daß der Passus wegen der Konsequenzen des Prinzips der Rechtskontinuität in bezug auf Ungarn <pb n="185" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s185.pdf"/>aus der Note weggelassen und dieser delikate Punkt von unserem Gesandten allenfalls mündlich berührt werden sollte. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> und <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Nádasdy</rs>
                     </hi> äußerten insbesondere ad 2., daß jene Stelle im Fall der Veröffentlichung in den Ländern der ungarischen Krone zu unangenehmen Kommentaren und Diskussionen führen würde. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Präsident des Staatsrates</rs>
                     </hi> sieht voraus, daß man eine von uns selbst gemachte Parallele der kurhessischen und der österreichischen Verfassungsverhältnisse gegen uns ausbeuten werde. Überdies sei aber diese Parallele keineswegs konkludent. <ref xml:id="fn_5_3_180_a">Er würde daher nicht nur die Beziehung auf Ungarn, sondern die Beziehung auf die österreichischen Verhältnisse überhaupt weglasse</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_3_180_a">Einfügung a–a Lichtenfels’.</note>. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> äußert, daß er die kurhessische Frage als nicht von direkter Wichtigkeit für Österreich <ref xml:id="fn_5_3_180_b">und die Entscheidung derselben für die Behandlung interner ähnlicher Angelegenheiten Österreichs durchaus nicht als maßgebend</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_3_180_b">Einfügung b–b Pleners.</note> betrachten könne. Sie erhält vielmehr ihre Bedeutung nur durch die böswilligen Insinuationen, die unsere Gegner daran knüpfen, <ref xml:id="fn_5_3_180_c">indem sie Österreich die Schuld an der unterbleibenden Lösung zum steten Vorwurfe machen</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_3_180_c">Einfügung c–c Pleners.</note>. Durch eine Annäherung an die preußischen Vorschläge würde den so oft wiederholten Vorwürfen, <ref xml:id="fn_5_3_180_d">vielleicht gegen den heimlichen Wunsch Preußens</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_3_180_d">Einfügung d–d Pleners.</note>, die Spitze abgebrochen werden<note type="footnote" n="4">Am <date when="1862-01-11">11. 1. 1862</date> richtete Rechberg die vom Ministerrat gebilligte Weisung an Graf Károlyi, <bibl type="archival">HHSTA., PA. III 78</bibl>; dazu Bericht Károlyis v. <date when="1862-01-17">17. 1. 1862</date>, <quote>ebd., PA. III 75</quote>; Österreich und Preußen einigten sich schließlich auf einen gemeinsamen Antrag an den Bundestag, den sie am <date when="1862-03-08">8. 3. 1862</date> einbrachten, <bibl type="secondary">
                           <title>Das Staatsarchiv</title> 2 (1862), Nr. 255</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, <date when="1862-01-11">11. Jänner 1862</date>. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den <date when="1862-01-24">24. Jänner 1862</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1862-01-24">24. Jänner 1862</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>