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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="3">Band 3</title>
            <title level="m" type="sub">November 1861–<date when="1862-05-06">6. Mai 1862</date>
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            <title level="a" type="desc" n="167">Sitzung 167</title>
            <meeting>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b3-z167.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 3 November 1861–6. Mai 1862</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1985">1985</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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               <msIdentifier>
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                  <idno type="KZ">4068</idno>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 13. 12.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Lasser, Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy, FML. Schmerling, Hock; abw. Degenfeld, Schmerling, Plener, Pratobevera, Forgách; BdR. Erzherzog Rainer 22. 12.</item>
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                  <note>BdE. <date when="1861-12-13">1861-12-13</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                     <num n="1">I.</num>
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                  <ref target="#top_5_3_167_1">Verordnung zur Verhinderung des Schleichhandels an der Seeküste</ref>
               </item>
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                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_3_167_2">Stelle eines Vizepräsidenten des Verwaltungsrates der Credit-Anstalt für Sektionschef Joseph Freiherr v. Kalchberg</ref>
               </item>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml#a5-b3_z167.pdf">
               <title type="num">Nr. 167</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1861-12-10">10. Dezember 1861</date>
               </title>
            </head>
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                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Ransonnet; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 13. 12.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Lasser, Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy, FML. Schmerling, Hock; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Degenfeld, Schmerling, Plener, Pratobevera, Forgách; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer 22. 12.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">970</idno>
                  <idno type="KZ">4068</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1861-12-10">10. Dezember 1861</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_3_167_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Verordnung zur Verhinderung des Schleichhandels an der Seeküste</head>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsrat Freiherr v. Geringer</rs>
                     </hi> referierte über den Vortrag des Handelsministers vom <date when="1861-10-30">30. Oktober 1861</date> um Ah. Ermächtigung, Modifikationen der mit der Ah. Entschließung vom <date when="1852-04-27">27. April 1852</date> genehmigten Bestimmungen zur Verhinderung des Schleichhandels an der Seeküste<note type="footnote" n="1">Diese Bestimmungen waren in Wirksamkeit getreten mit der Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels v. <date when="1853-09-24">24. 9. 1853</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 204/1853</bibl>.</note> als Regierungsvorlage an den Reichsrat bringen zu dürfen<note type="footnote" n="2">Aufgrund einer Anregung der Handelskammer in Ragusa, welche auf Milderung der Strafbestimmungen abzielte, und nach Einholung von Gutachten der lokalen Finanz- und Seebehörden waren im Finanzministerium neue Bestimmungen ausgearbeitet worden; im August 1861 wurde auf Weisung Pleners die Materie dem wiedererrichteten Ministerium für Handel und Volkswirtschaft abgetreten, <bibl type="archival">FA., FM., II. Abt. (Bankale), Nr. 57346/1859, Faszikulatur 11. 4</bibl>; Vortrag Wickenburgs v. <date when="1861-10-30">30. 10. 1861</date>, <bibl type="archival">AVA., MHVW., Allgemein 2491 ad 1539/1861 (K.)</bibl>; RS. mit Beilagen, u. a. Übersetzungen der Verordnung, <quote>ebd., Allgemein 605/1861</quote>; Gutachten des Staatsrates, <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 617/1861</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Bei der Beratung im Staatsrate haben sich laut des verlesenen Protokollsauszuges Anstände sowohl über den Inhalt der neuen Verordnung als gegen die Einbringung beim Reichsrate ergeben. In bezug auf den Text der Verordnung und Instruktion<note type="footnote" n="3">Liegen dem in Anm. 2 zit. Vortrag bei.</note> wurde erstens einstimmig beantragt, den dort mehrmals vorkommenden zu engen Ausdruck Freihafen in die generische Bezeichnung Zollausschluß umzuwandeln. Zweitens beantragte der Staatsratspräsident, die Artikel 7 und 9 der Instruktion als dispositiv und zur Kundmachung geeignet in die Verordnung aufzunehmen. Artikel 7 handelt nämlich von der Kompetenz und dem Instanzenzuge bei Straffällen, insbesondere auch, wenn Übertretungen von Militärgrenzern begangen worden sind, Artikel 9 aber von der Exemtion der Lloyd-Dampfschiffe und von der Begünstigung für die den Grenzern im kroatischen Litorale gehörigen Fischerbarken, wonach selbe ausnahmsweise auch Waren transportieren dürfen. <pb n="102" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s102.pdf"/>Über die Frage, ob der Gegenstand mittels Vorlage zum Reichsrat zu bringen sei, ergaben sich verschiedene Meinungen, die Stimmenmehrheit einigte sich aber schließlich dahin, daß es nicht opportun wäre, jetzt damit an den engeren Reichsrat zu gehen oder auch nur eine administrative Verordnung darüber kundzumachen, sondern, da der Gegenstand überhaupt weder dringend noch von Belang ist und die Begünstigung der kroatischen Fischerbarken in Beziehung auf den Schleichhandel nicht unbedenklich erscheint, wäre das Auskunftsmittel zu ergreifen, lediglich eine Instruktion an die bezüglichen ersten Instanzen über eine verständige Anwendung der Strafnormen zu erlassen und dafür zu sorgen, daß die berufenen obern Behörden das Strafmilderungsrecht in entsprechender Weise gebrauchen.</p>
                  <p>Dagegen fand <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Präsident Baron Lichtenfels</rs>
                     </hi> kein Hindernis, die beantragten Modifikationen sogleich und ohne Vorlage an den Reichsrat kundzumachen. Was die Vorschriften über die Behandlung der Manifeste<note type="footnote" n="4">Erklärung über die geladenen Waren.</note> und andere Gegenstände der Manipulation betrifft, so sind sie nämlich bloß administrativer Natur, und es wäre durchaus nicht ratsam, sich durch eine Vorlage derselben an den Reichsrat dergestalt die Hände zu binden, daß darin keine Änderung ohne abermalige Zustimmung des Reichsrates getroffen werden könnte. Belangend die darin festgesetzten gegen früher gelinderen Strafen muß auch im konstitutionellen Staate die Regierung als berechtigt angesehen werden, <ref xml:id="fn_5_3_167_a">die häufig wechselnden und oft dringenden</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_3_167_a">Einfügung a–a Ransonnets.</note> lokalpolizeilichen Anordnungen zu treffen und durch Strafen zu sanktionieren, ohne den gesetzgebenden Körper um seine Zustimmung anzugehen. Was aber die Beziehungen zu dem Gefällenstrafgesetzbuche<note type="footnote" n="5">Strafgesetz über Gefällsübertretungen von 1835, eingeführt mit kaiserlichem Patent v. <date when="1835-07-11">11. 7. 1835</date>, <bibl type="archival">PGV. Bd. 63, Nr. 112/1835</bibl>.</note> und der Staatsmonopolsordnung<note type="footnote" n="6">Zoll- und Staatsmonopolordnung von 1835, eingeführt mit kaiserlichem Patent v. <date when="1835-07-11">11. 7. 1835</date>, <bibl type="archival">PGV. Bd. 63, Nr. 113/1835</bibl>.</note> betrifft, so handelt es sich, wie Freiherr v. Lichtenfels speziell nachwies, keineswegs um eine Änderung dieser Gesetze. Die den kroatischen Barken bewilligte Ausnahme endlich ist keine Gesetzesänderung, sondern eine spezielle Befreiung, wozu die Konferenz sich auch in früheren Fällen ohne reichsrätliche Mitwirkung bereits für berechtigt gehalten hat. Der Präsident formulierte seinen Antrag in folgendem Resolutionsentwurfe: „Ich ermächtige Sie, die angetragenen Bestimmungen zur Verhinderung des Schleichhandels an der Seeküste im Verordnungswege mit der Änderung zu erlassen, daß in dem vorgelegten Entwurfe der Ausdruck ,Freihafen‘ in den Ausdruck ,Zollausschluß‘ geändert und die Artikel 7 und 9 der Instruktion in die Verordnung selbst aufgenommen werden.“ <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Sektionschef Freiherr v. Hock</rs>
                     </hi> erklärte sich mit der Substituierung des Ausdrukkes Zollausschluß vollkommen einverstanden. Was die kroatischen Fischerbarken betrifft, so habe das Finanzministerium von seinem Standpunkt durchaus keinen Grund, die fragliche Begünstigung für dieselben zu beantragen, nachdem es schlechterdings unmöglich ist, das Landen und Ausladen der zahlreichen und sehr <pb n="103" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s103.pdf"/>mobilen Fischerbarken an der Küste außerhalb der Hafenplätze zu überwachen und somit den Mißbrauch der Begünstigung zum Schleichhandel zu verhindern. Die Begünstigung des Warentransports durch Fischerbarken wurde vielmehr lediglich über wiederholtes Andringen der Militärbehörden in die Instruktion aufgenommen, und Baron Hock müsse sich namens des Finanzministers selbst gegen die Aufnahme dieses Zugeständnisses in die Verordnung erklären, weil die Kundmachung desselben ähnliche Ansprüche von den Fischern an unsern übrigen Seeküsten hervorrufen würde. Da ferner die Exemtion der Lloydschiffe — eine Folge ihrer Eigenschaft als k. k. Postschiffe — keiner Verlautbarung bedarf, so dürfte der ganze § 9 in der Instruktion belassen werden können. Die Vorlage an den Reichsrat habe dem Finanzminister von vornherein nicht nötig geschienen, und er habe sich in dieser Beziehung lediglich der Meinung des vortragerstattenden Handelsministers konformiert. Die vom Staatsratspräsidenten gegen die Vorlage geltend gemachten Gründe scheinen auch dem Votanten entscheidend.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> bemerkte vorerst, daß eine Modifikation der Verordnung vom Jahre 1852<note type="footnote" n="7">Gemeint ist die in Anm. 1 zit. Verordnung von 1853.</note> nach dem Zeugnis <ref xml:id="fn_5_3_167_b">der Zentralseebehörde</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_3_167_b">Einfügung b–b Wickenburgs.</note>, der Handelskammern und aller Landesbehörden nicht nur wünschenswert, sondern dringend notwendig sei. Die ihm diesfalls vom Finanzminister mitgeteilten Operate habe er als völlig entsprechend adoptiert, teile übrigens die Meinung, daß der Ausdruck Zollausschluß statt Freihafen zu gebrauchen sei. Auch werde aus dem Artikel 2 der Instruktion der Ausdruck päpstliche Flagge mit Rücksicht auf die dermaligen Territorialverhältnisse in der Romagna nachträglich zu modifizieren sein. Die zu erlassende Vorschrift scheine dem Grafen Wickenburg die Eigenschaften eines neuen Gesetzes zu haben, zumal über diesen Gegenstand seit dem Editto politico per la Marina austriaca (1779)<note type="footnote" n="8">Das sog. politische Navigationsedikt Maria Theresias, <quote>Editto politico di navigazione austriaca</quote>, ist vom 25. 4. 1774; hier ist aber nicht dieses Navigationsedikt gemeint, sondern ein Edikt des k. k. Guberniums in Triest v. 10. 3. 1779 betreffend die Schiffsmanifeste, gedruckt in <bibl type="secondary">
                           <title>Editto Politico</title> 136—139</bibl>.</note> noch die Verordnungen von den Jahren 1802<note type="footnote" n="9">Kundmachung des k. k. Guberniums in Triest v. <date when="1802-07-12">12. 7. 1802</date>, <quote>ebd., 198—202</quote>.</note> und 1852<note type="footnote" n="10">Wie Anm. 7.</note> erlassen worden sind, wovon die letztere dermal abzuändernde Ah. genehmigt und im Reichsgesetzblatte kundgemacht worden ist. Bei den gegen die Vorlage an den Reichsrat geltend gemachten triftigen Gründen wolle aber der Minister nicht weiter darauf bestehen. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> äußerte, die Nichtkompetenz des Reichsrates in dieser Sache scheine ihm nicht unbestreitbar, allein im Zweifel müsse man sich sowohl im Interesse der Regierung als selbst im Interesse des Reichsrates gegen die Vorlage aussprechen. <ref xml:id="fn_5_3_167_c">Vorsichtsweise dürfte aber in der Kundmachung die Berufung auf eine Ah. Entschließung unterlassen werden</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_3_167_c">Einfügung c–c Ransonnets.</note>, <note type="footnote" n="11">Die Ah. Entschließung wurde dann doch zitiert, vgl. <bibl type="archival">RGBL. Nr. 19/1862</bibl>.</note>. Im übrigen teilt dieser Stimmführer die Meinung des Sektionschefs Baron Hock. In gleicher Weise sprachen sich aus die Minister Graf Rechberg, Baron Mecséry, <pb n="104" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s104.pdf"/>Graf Nádasdy und Graf Esterházy. <ref xml:id="fn_5_3_167_d">Der Staatsratspräsident erklärte sich ebenfalls damit einverstanden, daß die Begünstigung der Fischerbarken ohne öffentliche Kundmachung in der Verordnung bloß demjenigen intimiert werde, dem es zu wissen nötig ist. Auch bezüglich der Lloydschiffe könne man sich darauf beschränken.</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_3_167_d">Einfügung d–d Ransonnets.</note>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> erklärte sich ebenfalls damit einverstanden, daß die Begünstigung der Fischerbarken ohne öffentliche Kundmachung in der Verordnung bloß demjenigen intimiert werde, dem es zu wissen nötig ist. Auch bezüglich der Lloydschiffe könne man sich darauf beschränken.<hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FML. Ritter v. Schmerling</rs>
                     </hi>, im übrigen die Meinung der Vorstimmen teilend, bemerkte, daß ihm von dem Inhalt dieser auch Militärkroatien berührenden Vorschrift bisher nichts bekannt worden sei und er daher jedenfalls sich dagegen verwahren müsse, wenn etwa im Instruktionsparagraph 7<ref xml:id="fn_5_3_167_e"/>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_3_167_e">Im Protokoll steht irrtümlich <quote>§ 9</quote>.</note> den in der Militärgrenze bestehenden Kompetenzverhältnissen derogiert werden wollte. Er müsse jedoch annehmen, daß diese Bestimmungen mit dem Kriegsministerium vereinbart worden sind<note type="footnote" n="12">Das Einvernehmen mit dem Kriegsministerium war nicht gepflogen worden.</note>. Was ferner die ausnahmsweise Begünstigung der Fischerbarken am kroatischen Litoral anbelangt, finde FML. Ritter v. Schmerling für seine Person dieselbe keineswegs angezeigt, da die Erfahrung in neuerer Zeit bewiesen hat, <ref xml:id="fn_5_3_167_f">welche Versuche des Waffenschmuggels geschehen und daß die dortige Küstenbevölkerung wenig</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_3_167_f">Korrektur f–f FML. Schmerlings aus <quote>wie wenig die dortige Bevölkerung</quote>.</note> vertrauenswürdig ist. Votant müsse daher beantragen, daß von der diesfälligen Anordnung noch vorderhand Umgang genommen werde, bis sich etwa das Kriegsministerium bei wiederholter Rücksprache abermals dafür erklärt.</p>
                  <p>Der Ministerrat war hiemit einverstanden.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Sektionschef Baron Hock</rs>
                     </hi> brachte hierauf in Anregung, daß die Erlassung der gegenwärtigen Vorschrift benützt werden könne, um auf die Einbringung von mangelhaften Manifesten durch ausländische <ref xml:id="fn_5_3_167_g">oder inländische</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_5_3_167_g">Einfügung g–g Hocks.</note> Seefahrer, die aus fremden in österreichische Häfen einlaufen <ref xml:id="fn_5_3_167_h">oder sich der österreichischen Küste innerhalb einer deutschen Meile nähern</ref>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_5_3_167_h">Einfügung h–h Hocks.</note>, eine strengere Sanktion als die bisherige des Editto politico zu setzen und dergestalt der Wiederholung ähnlicher Vorgänge wie jüngst mit dem englischen Schiff „Marathon“ in Triest<note type="footnote" n="13">Vgl. <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18611130-P-0161.xml#top_5_3_161_3">MR. II v. <date when="1861-11-30">30. 11. 1861</date>/III</ref>.</note> durch eine schwerere Verpönung Schranken zu setzen. Nach den bestehenden Gesetzen kann eine solche<ref xml:id="fn_5_3_167_i"/>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_5_3_167_i">
                        <quote>von einem fremden Kapitän begangene</quote> von Hock gestrichen.</note> unrichtige Angabe nur mit der relativ sehr niedrigen Strafe von 6 Lire<ref xml:id="fn_5_3_167_j"/>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_5_3_167_j">Korrektur Hocks aus <quote>fl</quote>.</note> per 20 Zentner verschwiegener Ware gestraft werden, während ein <ref xml:id="fn_5_3_167_k">aus einem österreichischen Hafen auslaufender Schiffer</ref>
                     <note type="variant" n="k" target="#fn_5_3_167_k">Korrektur k–k Hocks aus <quote>österreichischer [Kapitän]</quote>.</note> nach § 9 der gegenwärtigen Verordnung 10 bis 20 fl. für jeden Zentner zu bezahlen hat. Die Strafe der „Marathon“ würde sich nach diesem Ausmaße auf mehrere tausend Gulden belaufen haben. Wenn man daher die Anwendung einer größeren Strenge in solchen Übertretungsfällen für nötig findet und daraus keine Konflikte mit fremden Regierungen besorgt, würde <pb n="105" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s105.pdf"/>Sektionschef Baron Hock beantragen, daß diesfalls ein eigener Paragraph in die Verordnung eingeschaltet werde. Auf die Frage von Seite des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsministers</rs>
                     </hi>, ob derselbe Zweck nicht durch einen kleinen Zusatz bei § 5 erreicht werden könne, erwiderte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Sektionschef</rs>
                     </hi>, daß eine Modifikation des § 5 hiezu nicht genüge, weil dieser Paragraph bloß von den Manifesten über die verladenden und auslaufenden Schiffe spricht, während die neue Bestimmung auf die einlaufenden Schiffe gerichtet sein soll. Der neue Paragraph dürfte lauten: „In betreff der Dokumente, mit denen die aus ausländischen Häfen in inländischen anlangenden oder der österreichischen Seeküste innerhalb einer österreichischen<ref xml:id="fn_5_3_167_l"/>
                     <note type="variant" n="l" target="#fn_5_3_167_l">Ergänzung Hocks.</note> Meile (4 10/100<ref xml:id="fn_5_3_167_m"/>
                     <note type="variant" n="m" target="#fn_5_3_167_m">Ergänzung Hocks.</note> Seemeilen) sich annähernden Schiffe versehen sein müssen, bleiben die bestehenden Anordnungen aufrecht; im Fall des Abganges, der Unrichtigkeit, Unterschlagung oder Nichtübereinstimmung der Schiffsmanifeste treten aber die Bestimmungen der §§ 9 und 10 in Wirksamkeit.“ Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> glaubte, aus der Erlassung einer solchen Strafsanktion keine Kollision mit fremden Regierungen besorgen zu sollen, nachdem die ausländischen Schiffe diesfalls nur ganz gleich mit den österreichischen behandelt werden sollen. Übrigens gebe er zu überlegen, ob es nicht angemessen sei, den Beginn des Vollzugs der Vorschrift auf einen längeren Termin auszusetzen, um den auf weiten Reisen befindlichen Kapitänen Zeit zu lassen, sich zu konformieren.</p>
                  <p>Auch die übrigen Stimmführer erklärten sich für den vom Baron Hock formulierten Zusatzparagraph<note type="footnote" n="14">Mit Vortrag v. <date when="1861-12-20">20. 12. 1861</date> unterbreitete Erzherzog Rainer den Gegenstand dem Kaiser, der mit Ah. Entschließung vom selben Tag die Anträge des Ministerrates billigte, d. h. die Bestimmungen sollten nicht als Gesetz, sondern als Verordnung erlassen, die Begünstigung für die Schifferbarken der Grenzer nur nach erklärtem Einverständnis des Kriegsministeriums in die Verordnung aufgenommen und der von Hock beantragte Paragraph eingerückt werden, <bibl type="archival">HHSTA., Kab.Kanzlei, KZ. 4065/1861</bibl>. Das Kriegsministerium erklärte sich mit der Ausnahme für die Schifferbarken einverstanden, vgl. <bibl type="archival">AVA., MHVw., Allgemein 5459 ad 1539/1861 und Allgemein 605/1861</bibl>; die Bestimmungen wurden kundgemacht mit der Verordnung des Finanzministeriums und des Ministeriums für Handel und Volkswirtschaft v. <date when="1862-03-10">10. 3. 1862</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 19/1862</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_3_167_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Stelle eines Vizepräsidenten des Verwaltungsrates der Credit-Anstalt für Sektionschef Joseph Freiherr v. Kalchberg</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> referierte, der Verwaltungsrat<ref xml:id="fn_5_3_167_n"/>
                     <note type="variant" n="n" target="#fn_5_3_167_n">Im Originalprotokoll fälschlich <quote>die Generalversammlung</quote>.</note> der Credit-Anstalt habe den Sektionschef Baron Kalchberg zum Vizepräsidenten des Verwaltungsrates gewählt und die Beteiligten legten auf die Übernahme dieser Funktion durch den Obgenannten einen so großen Wert, daß mehrere Deputationen dem referierenden Minister ihre diesfälligen angelegentlichen Bitten vorgetragen haben, damit die entgegenstehenden Hindernisse behoben würden. Baron Kalchberg hat seinerseits erklärt, daß er die Funktion eines Vizepräsidenten nur in dem Fall annehmen würde, wenn ihm die Annahme mittels eines besondern Ah. Befehles aufgetragen würde<note type="footnote" n="15">Schreiben Kalchbergs an Wickenburg v. <date when="1861-12-07">7. 12. 1861</date> bei <bibl type="archival">AVA., MHVW., Präs. 822/1861</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Indem Graf Wickenburg diesen Gegenstand zur Beratung des Ministerrates bringt, müsse er bemerken, daß dem Baron Kalchberg vor der Ah. Ernennung zum Sektionschef <pb n="106" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s106.pdf"/>im Handelsministerium eröffnet worden sei, er müsse auf die mit seiner neuen Stellung unvereinbarlichen Verwaltungsratstellen<note type="footnote" n="16">Zur Frage der Unvereinbarkeit von Verwaltungsrats- und Staatsposten siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18610913-P-0122.xml#top_5_2_122_6">MR. v. <date when="1861-09-13">13. 9. 1861</date>/VI</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b2-z122" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2/pdf/a5-b2-z122.pdf" target="MRP-1-5-02-0-18610913-P-0122.xml">ÖMR. V/2, Nr. 122</ref>
                        </bibl>.</note> sofort verzichten, und Se. k. k. apost. Majestät hätten geruht, demselben den Betrag seiner eventuellen Pension mit Rücksicht auf jenes Opfer von 3000 fl. auf 5000 fl. zu erhöhen<note type="footnote" n="17">Dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-01-0-18610415-P-0050.xml#top_5_1_50_3">MR. v. <date when="1861-04-15">15. 4. 1861</date>/III</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b1-z50" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b1/pdf/a5-b1-z50.pdf" target="MRP-1-5-01-0-18610415-P-0050.xml">ÖMR. V/1, Nr. 50</ref>
                        </bibl>.</note>. Auf die Stelle im Verwaltungsrat der Pilsner Eisenbahngesellschaft<note type="footnote" n="18">Das ist die Böhmische Westbahn.</note> habe er bereits resigniert, nicht aber auf die im Verwaltungsrat der Credit-Anstalt, obgleich es hiezu nicht an Erinnerungen von Seite des Referenten gefehlt habe<note type="footnote" n="19">
                        <bibl type="archival">AVA., MHVw., Präs. 619/1861</bibl>. Allerdings war Kalchberg von dieser Stelle nur deshalb nicht zurückgetreten, weil er als Obmann der Statutenreformkommission diese Arbeit beenden wollte; dies war nun geschehen. Auf einer außerordentlichen Generalversammlung am 27.—<date when="1861-11-29">29. 11. 1861</date> war die Statutenrevision beschlossen worden, und Kalchberg beabsichtigte zurückzutreten. Inzwischen waren aber wegen der überraschenden, heftigen Kritik am Verwaltungsrat, die auf der Generalversammlung laut geworden war, mehrere Verwaltungsratsmitglieder zurückgetreten, und so wandte man sich an Kalchberg. Bericht über die Generalversammlung in <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=apr&amp;datum=">Die Presse</ref>
                           </title> v. 27., 28. und <date when="1861-12-29">29. 12. 1861</date> (M.)</bibl>; über die Rücktritte <quote>ebd. v. 4</quote>. und <quote>
                           <date when="1861-12-09">9. 12. 1861</date> (M.)</quote>, Rubrik <quote>Kleine Chronik</quote>; zur Statutenreform siehe <bibl type="secondary">
                           <author>März</author>, Österreichische Industrie- und Bankpolitik 116—121</bibl>.</note>. Daß der Verwaltungsrat der Kreditgesellschaft durch die vielen Resignationen in diesem Augenblick der Auflösung nahe ist, könne nicht geleugnet werden, ebensowenig aber, daß die Zeit des Baron Kalchberg durch seine Funktionen als Sektionschef, Landesuntermarschall, Abgeordneten und Gemeinderat bereits gar sehr in Anspruch genommen sei.</p>
                  <p>Sämtliche Stimmführer fanden die Übernahme des Vizepräsidiums im Verwaltungsrat der Credit-Anstalt mit der Stellung des Sektionschefs im Handelsministerium unvereinbarlich, und Se. k. k. [Hoheit] der durchlauchtigste Herr <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Erzherzog Rainer</rs>
                     </hi> bezogen Höchstsich auf die Allerhöchsten­orts wiederholt ausgesprochene entschiedene Willensmeinung über die Unzulässigkeit der Kumulierung von solchen Funktionen<note type="footnote" n="20">Mit Schreiben v. <date when="1861-12-14">14. 12. 1861</date> teilte Wickenburg dem Sektionschef v. Kalchberg die Meinung des Ministerrates mit und forderte ihn auf, von seinem Verwaltungsratsposten bei der Credit-Anstalt zurückzutreten: <quote>Ich bedaure sonach, daß die Credit-Anstalt sich eines so kräftigen und einsichtsvollen Beistandes, wie Sie ihn bisher gewährt haben, beraubt sehen wird, muß aber auch von meiner Seite insbesondere bekennen, daß nach der im Abgeordnetenhause an mich gestellten Interpellation und von mir hierauf erteilten Erwiderung Euer Hochwohlgeboren definitiver Austritt unvermeidlich geworden ist</quote>, <bibl type="archival">AVA., MHVw., Präs. 822/1861</bibl>, worauf Kalchberg auf die Stelle verzichtete; dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Kalchberg</author>, Mein politisches Glaubensbekenntnis 347</bibl>.</note>.</p>
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               <closer>
                  <dateline>Wien, <date when="1861-12-13">13. Dezember 1861</date>. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 20. Dezembeer 1861.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1861-12-22">22. Dezember 1861</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
               </closer>
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