Protokoll in Reinschrift überliefert
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.
Der
Staatsminister
referierte, es sei ihm ein Telegramm vom Statthalter zu Venedig zugekommen, wonach Se. k. k. apost. Majestät, im Falle das Ministerium die Ernennung des Bischofs zu Treviso Federigo Zinelli auf den erledigten Patriarchenstuhl beantragen und dies telegrafisch melden würde, Ah. geneigt sein dürften, diese Ernennung noch während der Dauer des Ah. Aufenthaltes in Venedig zu beschließen
Ritter v. Schmerling habe sich beeilt, die bereits eingelangten Vorschläge des venezianischen Episkopats und des Statthalters für diesen Posten im Zusammenhang mit den Verhandlungen aus Anlaß der letzten Erledigung desselben in Erwägung zu ziehen, und er sei hiebei zum Schlusse gekommen, daß, nachdem der Erzbischof von Udine Trevisanato, der schon bei der letzten Sedisvakanz primo loco vorgeschlagen war, damals abgelehnt hat und derselbe laut Statthalterberichtes jetzt sich noch weniger bestimmt finden kann, diese Ernennung anzustreben, wohl nichts erübrige, als Sr. Majestät einen andern Bischof au. vorzuschlagen. Hiezu dürfte sich nach der vom Staatsminister geteilten Meinung des Statthalters Ritter v. Toggenburg der jüngst ernannte Bischof von Treviso Federigo Nobile Zinelli, auf den sich nach Trevisanato die meisten Stimmen der venezianischen Bischöfe vereinigt haben — nach seinen preiswürdigen Antezedentien in den bisher bekleideten Würden, nach seinem ausgezeichneten Lebenswandel, endlich nach der selbst unter Meuchelmordversuchen seiner Gegner wiederholt bewährten, entschieden treuen Anhänglichkeit an die Regierung — vor allem empfehlen. Erzbischof Trevisanato, der seinem Wunsch gemäß in Udine verbleibe, würde vielleicht durch den ihm zu erwirkenden Kardinalshut die verdiente Auszeichnung erhalten können.
Im Verlauf der hierüber gepflogenen längeren Erörterung erwiderte der
Minister des Äußern
, die Voraussetzung, daß Trevisanato die Beförderung nach Venedig nicht wünsche, könne er nicht als richtig annehmen, da der Nuntius De Luca vielmehr im entgegengesetzten Sinne gesprochen und vor kurzem erst die diesfällige Bitte des Erzbischofs von Udine um Ernennung zum Patriarchen mit Wärme bevorwortet
Der
Finanzminister
referierte über den nach eingeholter Ah. Genehmigung vor den Reichsrat zu bringenden Gesetzentwurf, laut welchem Se. Majestät der Kaiser nach erhaltener Zustimmung beider Häuser die Gebarungsresultate des Verwaltungsjahres 1860 Ah. zu genehmigen geruhen. Diese ziffernmäßigen Resultate seien bereits bekannt gemacht worden, es handle sich aber jetzt um deren formale Genehmigung im verfassungsmäßigen Wege. Daß aber diesfalls schon mit den Gebarungsergebnissen des Jahres 1860 der Anfang gemacht wird, finde seine Begründung darin, daß schon im Oktoberdiplom ausgesprochen wurde, „die Prüfung der Resultate der jährlichen Finanzgebarung habe unter Mitwirkung des Reichsrates stattzufinden“.
Sämtliche Stimmführer waren mit den Anträgen des Finanzministers einverstandenebd., JStr. 234/1861
. Nach erhaltener Genehmigung wurden die Gebarungs-Resultate der Staats-Einnahmen und Ausgaben der österreichischen Monarchie im Verwaltungs-Jahre 1860 nebst der Vergleichung mit den Ergebnissen des Verwaltungs-Jahres 1859
am ebd., 3682—3685 (149/
, und MR. v.
Der Finanzminister referierte über die Vorlagen, die dem Reichsrate dermal über den Staatsvoranschlag für 1862 zu machen wärenebd., Nr. 41
; der Voranschlag selbst ist gedruckt unter dem Titel Staats-Voranschlag des österreichischen Kaiserstaates für das Verwaltungsjahr 1862. Wien 1861
.
Dieser Voranschlag, in seiner ersten Zusammenstellung, sei vom Staatsrate geprüft und hinsichtlich seiner Positionen nicht beanständet wordenFA
. unter dem Stichwort Voranschlagswesen
indiziert, Gutachten des Staatsrates
Das ordentliche Gesamterfordernis belauft sich nach dem dergestalt rektifizierten Voranschlage auf 354 Millionen Gulden, die Bedeckung auf 296 Millionen Gulden und das Defizit auf 58 Millionen Gulden. Allein, nebstdem steht noch ein eventuelles Mehrerfordernis für Verstärkung der Land- und Seemacht wegen der politischen Konjunkturen, dann für Kursdifferenzaufzahlung auf die der Nationalbank überlassenen Prioritätsobligationen, zusammen 62 Millionen, in Aussicht, welches ebenfalls zur Kenntnis des Reichsrates gebracht werden muß, aber zu dem obigen „ordentlichen“ Erfordernis deswegen nicht hinzugeschlagen wird, weil es aus anormalen Verhältnissen entspringt und ein so großer Zuschlag die finanzielle Zukunft des Staates in einem zu ungünstigen Lichte erscheinen lassen würde. Der Finanzminister habe einst die Absicht gehabt, ein normales „Zukunftsbudget“ zu verfassen und zu publizieren, allein darauf in Ermanglung der nötigen Materialien verzichten müssen
Die Bedeckung des für 1862 präliminierten Defizits sei der Gegenstand sorgfältiger Erwägungen gewesen; allein dermal lasse sich darüber noch nichts Bestimmtes sagen, weil das Ergebnis der Verhandlungen mit der Nationalbank über die Verlängerung ihres Privilegiums etc. erst zeigen wird, ob und inwiefern die Finanzverwaltung
Der Finanzminister las hierauf den Entwurf eines Sr. Majestät dem Kaiser au. zu unterbreitenden Gesetzentwurfes den Staatsvoranschlag für 1862 betreffend und begleitete jeden der vier Absätze desselben mit den nötigen Erläuterungen
Der
Präsident des Staatsrates
findet gegen die eben entwickelten Anträge des Finanzministers im wesentlichen nichts zu erinnern und teilt auch dessen Ansicht, daß man sich jetzt über das Defizit und die Bedeckung desselben noch nicht aussprechen könne. In Beziehung auf den Text des Gesetzentwurfes schlug Freiherr v. Lichtenfels vor, Art. 2 statt des zuviel sagenden Ausdruckes „Zur Deckung des Aufwandes … haben die bisherigen Steuern etc. auch 1862 fortzudauern“ lieber zu setzen „haben die bisherigen Steuern zu dienen“. Der Art. 4 soll nach dem Entwurfe lauten: „Unser Finanzminister ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes und mit der angeordneten weiteren Gesetzvorlage beauftragt.“ In diesem Artikel wären nach der Meinung des Staatsratspräsidenten die Worte „und mit der angeordneten weiteren Gesetzvorlage“ wegzulassen. Denn diese Vorlage zur Dekkung des Abganges (Art. 3) ist besonders dringlicher Natur und dürfte wohl noch vor gänzlicher Beendigung der voraussichtlich längeren Debatten des Reichsrates über das vorliegende Budget zustande gebracht werden müssen. Der
Der Ministerrat [war] mit den Anträgen des Finanzministers und der Unterbreitung des amendierten Gesetzentwurfes einverstanden
Schließlich machte der
Kriegsminister
darauf aufmerksam, daß das sogenannte eventuelle Mehrerfordernis für die Landmacht bereits unter dermaligen politischen Verhältnissen zur Erhaltung unseres Truppenstandes unentbehrlich sei und dieser Bedarf bei einem wirklich ausbrechenden großen Kriege sich unfehlbar außerordentlich steigern würde. Mit den uns jetzt zu Gebot stehenden Mitteln können wir nur einen ersten Angriff von Seite unseres Nachbarn am Mincio zurückweisen.
Der
Staatsratspräsident
referierte, er habe bei der Beratung der Kommission des Herrenhauses über das Gesetz zum Schutz des Briefgeheimnisses im Interesse
Der
Staatsminister
drückte die gleiche Hoffnung bezüglich des Abgeordnetenhauses aus
ebd., AH. 1861/62, 2528—2533 (108/; dennoch ging die Diskussion über diesen Gesetzentwurf weiter, vgl. MR. v.4. 4. 1862 )
Schließlich richtete der
Finanzminister
an seine Kollegen das dringende Ersuchen, auch ihrerseits dafür zu sorgen, daß der Inhalt seiner Vorlagen in der Bankfrage nicht in das Publikum dringe.