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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="3">Band 3</title>
            <title level="m" type="sub">November 1861–<date when="1862-05-06">6. Mai 1862</date>
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            <title level="a" type="desc" n="155">Sitzung 155</title>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b3-z155.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 3 November 1861–6. Mai 1862</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1985">1985</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
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                  <idno type="KZ">3795</idno>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 22. 11.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; abw. Pratobevera; BdR. Erzherzog Rainer 6. 12.</item>
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                     <surname>Erzherzog Rainer</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1861-11-22">1861-11-22</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <ref target="#top_5_3_155_2">Übertragung dieses Postens an FML. Ludwig Graf Folliot de Crenneville; Bestellung zweier Vizepräsidenten</ref>
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                  <ref target="#top_5_3_155_3">Besetzung der drei systemisierten Protonotärsstellen in Siebenbürgen; Errichtung zweier weiterer Protonotärsstellen für die rumänische Bevölkerung</ref>
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                  <ref target="#top_5_3_155_4">Einsetzung eines Gerichts erster Instanz für besondere Straffälle in Siebenbürgen</ref>
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                     <num n="5">V.</num>
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                  <ref target="#top_5_3_155_5">Beleidigung des österreichischen Generalkonsuls in Belgrad</ref>
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                     <num n="6">VI.</num>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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               <title type="num">Nr. 155</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1861-11-22">22. November 1861</date>
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                            </choice> Schurda; <choice>
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                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 22. 11.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Pratobevera; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer 6. 12.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">961</idno>
                  <idno type="KZ">3795</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1861-11-22">22. November 1861</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_3_155_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Enthebung des Emerich Graf Mikó von der Stelle des provisorischen Präsidenten des siebenbürgischen Landesguberniums</head>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Nádasdy</rs>
                     </hi> referierte, daß er über Ansuchen des provisorischen Präsidenten des siebenbürgischen Landesguberniums Feldmarschall Grafen Mikó bei Sr. Majestät au. zu beantragen gedenkt, denselben dieser Stelle in Gnaden zu entheben und in den früheren zeitlichen Ruhestand Ag. zurückzuversetzen, und daß es sich um die Frage handelt, ob der diesfalls vorzulegende Resolutionsentwurf auf eine einfache Enthebung in Gnaden oder unter Bezeigung der Ah. Zufriedenheit zu lauten hätte.</p>
                  <p>Der Ministerrat entschied sich für eine einfache Enthebung in Gnaden<note type="footnote" n="1">Zur Enthebung des Grafen Mikó siehe bereits <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18611117-P-0152.xml#top_5_3_152_3">MR. v. <date when="1861-11-17">17. 11. 1861</date>/III</ref>; der Vortrag Nádasdys v. <date when="1861-11-20">20. 11. 1861</date> und die Ah. E. v. <date when="1861-11-24">24. 11. 1861</date>, mit der Mikó antragsgemäß in Gnaden enthoben wurde, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3690/1861</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_3_155_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Übertragung dieses Postens an FML. Ludwig Graf Folliot de Crenneville; Bestellung zweier Vizepräsidenten</head>
                  <p>Um zur entsprechenden Durchführung der zur Einberufung des siebenbürgischen Landtages und sonstiger Vorkehrungen notwendigen Maßregeln die Leitung des Landes in kräftige Hände zu legen, beabsichtigt der Minister Graf Nádasdy, Sr. Majestät au. vorzuschlagen, das Präsidium des siebenbürgischen Landesguberniums einstweilen einem höheren Militär u. zw., nach mit dem Kriegsminister gepflogenem Einvernehmen, dem FML. Ludwig Grafen Folliot de Crenneville anzuvertrauen und demselben als provisorischen Präsidenten des siebenbürgischen Guberniums eine Besoldung jährlicher 8000 fl. nebst einer Funktionszulage jährlicher 6000 fl. und überdies zur Einrichtung seiner Haushaltung ein Einrichtungspauschale von 4000 fl. zu bewilligen, wobei jedoch derselbe — wie es bei dem zum Statthalter für Ungarn ernannten FML. Grafen Pálffy der Fall ist — mit Ausnahme seiner Militärgage, welche für die Zeit seiner neuen Funktionen einzustellen wäre, in dem Genusse seiner sonstigen Dienstgebühren bis auf weiteres zu belassen wäre. Ferner gedenkt Graf Nádasdy zur Unterstützung des FML. Grafen Crenneville zwei Vizepräsidenten, u. zw. den einen für den politischen und den anderen für den judiziellen Senat in der Person der siebenbürgischen Hofräte v. Kozma und L[adislaus] Popp au. vorzuschlagen. In bezug auf die Dotation dieser beiden Vizepräsidenten hält es Graf Nádasdy für billig, daß denselben ein Gehalt jährlicher 6000 fl. und zur Bestreitung der Übersiedlungs- und Einrichtungskosten ein Pauschale von 3000 fl. bewilligt werde.</p>
                  <p>Dem Ministerrate ergab sich gegen diese Anträge keine Erinnerung<note type="footnote" n="2">Diese Anträge sind in dem in Anm. 1 zit. Vortrag enthalten; sie wurden unverändert genehmigt. Die Ernennung Crennevilles erfolgte durch das königliche Reskript v. <date when="1861-11-26">26. 11. 1861</date>, dazu <bibl type="archival">HHSTA., Kab.Kanzlei, KZ. 3719/1861</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_3_155_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Besetzung der drei systemisierten Protonotärsstellen in Siebenbürgen; Errichtung zweier weiterer Protonotärsstellen für die rumänische Bevölkerung</head>
                  <p>Minister Graf Nádasdy brachte die Besetzung der Protonotärsstellen in Siebenbürgen zur Sprache.</p>
                  <p>Nach kurzer Darstellung des Institutes der Protonotäre<note type="footnote" n="3">Richter bei der königlichen Gerichtstafel (Appellationsgericht), die vom Landtag nach dem Religionsbekenntnis gewählt und vom Landesfürsten bestätigt wurden; zugleich übten sie das Amt des Protokollführers auf dem Landtag aus. Die Besetzung dieser Stellen war schon seit Monaten in Verhandlung; aufgrund der Ah. E. v. <date when="1861-03-31">31. 3. 1861</date> — vgl. dazu Anm. 9 — hatte der siebenbürgische Hofkanzler die Besetzungsvorschläge für die königliche Gerichtstafel unterbreitet; zwei Protonotärsstellen blieben aber aus verschiedenen Gründen unbesetzt, außerdem hatte der Staatsrat die Errichtung einer vierten Protonotärsstelle, und zwar für die Romanen, angeregt. Bis zum Amtsantritt Nádasdys war keine Entscheidung gefallen, <bibl type="archival">HHSTA., Kab.Kanzlei, KZ. 1827/1861 und KZ. 3770/1861</bibl>; <bibl type="archival">ebd., JStr. 143/1861, JStr. 485/1861 und JStr. 581/1861</bibl>.</note> bemerkte Graf Nádasdy, daß bisher in Siebenbürgen drei Pronotärsstellen systemisiert waren, die nach den verschiedenen Religionen besetzt wurden, u. zw. so, daß von den drei Protonotären [je einer] ein Unitarier, ein Katholischer und ein Reformierter war. Gegenwärtig ist nur der erstere bestellt, die anderen zwei dagegen unbesetzt, und da diese Stellen von Wichtigkeit sind, so gedenkt Graf Nádasdy mit der Besetzung derselben vorzugehen, jedoch hiezu nur solche Persönlichkeiten zu wählen, die bereits in der österreichischen Justiz gedient haben und die Fähigkeit besitzen, nach österreichischen Gesetzen zu urteilen. Einen besondern Wert legt aber Graf Nádasdy darauf und erklärt es für sehr wichtig, daß nebst diesen drei systemisierten Protonotärsstellen <pb n="45" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s45.pdf"/>noch eine vierte <ref xml:id="fn_5_3_155_a">und fünfte</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_3_155_a">Einfügung a–a Nádasdys.</note> für die romanische Bevölkerung <ref xml:id="fn_5_3_155_b">griechisch-unierter und griechisch-nichtunierter Religion</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_3_155_b">Einfügung b–b Nádasdys.</note> errichtet und besetzt werden. Er halte es nicht nur für recht und billig, daß auf Grundlage der erklärten Gleichberechtigung der <ref xml:id="fn_5_3_155_c">fünf gleichberechtigten Religionen — die sechste Religion der lutherischen Sachsen hat ein eigenes Appellationsforum</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_3_155_c">Korrektur und Einfügung c–c Nádasdys statt <quote>Nationen</quote>.</note>, <note type="footnote" n="4">Die sächsische Nationsuniversität in Hermannstadt.</note> — auch für die romanische Bevölkerung in dieser Beziehung gesorgt werde, sondern findet es auch mit Rücksicht auf den speziellen Beruf der Protonotäre als Protokollführer auf dem Landtage für dringend notwendig, daß <ref xml:id="fn_5_3_155_d">zwei Protonotäre</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_3_155_d">Korrektur d–d Nádasdys aus <quote>wenigstens einer derselben ein</quote>.</note> Romanen seien, zumal die Fälle eintreten werden, daß sich Abgeordnete dieser Nation ihrer Muttersprache bedienen wollen. Bevor jedoch Graf Nádasdy die diesfälligen Anträge Allerhöchstenortes erstatte, erbitte er sich die Zustimmung der Konferenz.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Der ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> glaubte, darauf aufmerksam machen zu sollen, daß die Protonotärsstellen kraft der bestehenden Landesgesetze der gesetzlichen Wahl des Landtages und sodann der lf. Bestätigung unterliegen, und daß daher durch die Kreierung und Besetzung der fraglichen Protonotärsstellen zu sehr in die Rechte des Landtages eingegriffen sein würde, was bei dem zusammengetretenen Landtage gleich beim Beginne zu sehr unliebsamen Diskussionen führen dürfte. Auch stünde dieser Vorgang mit den Ah. Entschließungen vom <date when="1860-12-21">21. Dezember 1860</date>
                     <note type="footnote" n="5">Handschreiben an Kemény <bibl type="archival">HHSTA., Kab.Kanzlei, KZ. 4136/1860</bibl>, und <quote>ebd., CBProt. 226 c/1860</quote>, in dem es u. a. heißt: <quote>Im Interesse der Sicherheit des Besitzes und der Stetigkeit der Privatrechtsverhältnisse haben alle Bestimmungen des bürgerlichen und des Strafrechtes ebenso wie die jetzt bestehenden richterlichen Behörden insolange in voller Wirksamkeit zu verbleiben, als nicht in betreff derselben im Wege der Gesetzgebung die allfälligen Veränderungen vereinbart werden</quote> …; siehe auch MK. v. <date when="1860-12-15">15. 12. 1860</date>/I und MK. I v. <date when="1860-12-17">17. 12. 1860</date>/I.</note> und <date when="1861-03-31">31. März 1861</date>6 im Widerspruche, indem der Monarch mittelst dieser Ah. Erlässe zugesagt hat, daß der Organismus der Gerichtstafel und ihr Personalstand aufrechtzuerhalten sei und Änderungen nur im gesetzlichen Wege vorgenommen werden können. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Graf Nádasdy</rs>
                     </hi> entgegnete, daß die in Rede stehenden Stellen nur provisorisch kreiert werden sollen und daß es sich darum handelt, <ref xml:id="fn_5_3_155_e">nachdem die Unitarier, nicht ganz 50.000 Seelen, einen Protonotär haben, durch die provisorischen zwei romanischen Protonotärsstellen den Griechisch-Unierten und Griechisch-Nichtunierten, deren jede über 600.000 Seelen haben, billige Gleichstellung zu gewähren, daher</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_3_155_e">Korrektur und Einfügung e–e Nádasdys statt <quote>die provisorische vierte Protonotärsstelle</quote>.</note> nicht zum Zwecke der Vermehrung des Personales der Gerichtstafel, sondern um den Wünschen der romanischen Nation<ref xml:id="fn_5_3_155_f"/>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_3_155_f">
                        <quote>gerecht zu werden, ja ihnen</quote> von Nádasdy gestrichen.</note> ihr Recht zu geben, <ref xml:id="fn_5_3_155_g">diese zwei Stellen alsobald</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_5_3_155_g">Einfügung g–g Nádasdys.</note> ins Leben treten zu lassen, worauf wohl mehr Gewicht gelegt werden müsse, als auf den etwaigen Lärm, den der Landtag darüber machen dürfte.</p>
                  <p>
                     <pb n="46" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s46.pdf"/>Alle übrigen Stimmführer des Ministerrates erkärten sich mit dem Referenten einverstanden<note type="footnote" n="7">Mit Ah. E. v. <date when="1861-11-29">29. 11. 1861</date> wurden die zwei provisorischen Protonotärsstellen genehmigt und die von Nádasdy gleichzeitig vorgeschlagenen Ernennungen ausgesprochen, <bibl type="archival">HHSTA., Kab.Kanzlei, KZ. 3770/1861</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_3_155_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Einsetzung eines Gerichts erster Instanz für besondere Straffälle in Siebenbürgen</head>
                  <p>Die Zustände Siebenbürgens in der Rechtspflege und namentlich bei den Gerichten erster Instanz sind sehr bedauerlich, und der Minister Graf Nádasdy wird darüber bei jenen Anträgen, welche er zur Erreichung und Erhaltung befriedigender Zustände in der politischen und Justizverwaltung Siebenbürgens Allerhöchstenortes zu erstatten und dieser Tage der Erörterung im Ministerrate zu unterziehen gedenkt, zu sprechen kommen<note type="footnote" n="8">
                        <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18611125-P-0159.xml#top_5_3_159_1">MR. v. <date when="1861-11-25">25. 11. 1861</date>/I</ref>.</note>. Nur ein dahin einschlägiges Projekt erlaube er sich schon heute zur Sprache zu bringen und sich die Meinung des hohen Ministerrates zu erbitten. Bevor nämlich die Verhältnisse geordnet und jener geregelte Zustand hergestellt sein wird, möchte er ein Gericht erster Instanz in Strafsachen errichten, welchem besondere Straffälle zugewiesen sein würden. Als Standort für dieses Gericht scheine ihm die so ziemlich in der Mitte des Landes gelegene Stadt [Maros-]Vásárhely am geeignetsten zu sein. Auch würde er es für sehr wichtig halten, daß dieses Gericht zugleich zum Gerichte des Fiskus erklärt werde, kurz, daß es eine Art Landesgericht bilde<note type="footnote" n="9">In Durchführung des Oktoberdiploms hatte der Kaiser auf Antrag des siebenbürgischen Hofkanzlers mit Ah. E. v. <date when="1861-03-31">31. 3. 1861</date> die Wiedereinführung der alten Gerichtsbehörden in Siebenbürgen genehmigt, wobei jedoch, anders als in Ungarn, die österreichischen Gesetze in Kraft blieben, dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-01-0-18610327-P-0038.xml#top_5_1_38_5">MR. v. <date when="1861-03-27">27. 3. 1861</date>/V</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b1-z38" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b1/pdf/a5-b1-z38.pdf" target="MRP-1-5-01-0-18610327-P-0038.xml">ÖMR. V/1, Nr. 38</ref>
                        </bibl>. Die <quote>bedauerlichen Zustände</quote> bestanden, wie Nádasdy in dem unten zit. Vortrag sagte, u. a. darin, daß in die Komitatsgerichte, die für Hochverrat und politische Strafsachen in erster Instanz zuständig waren, <quote>Richter gewählt wurden, welche mit den noch in Kraft bestehenden österreichischen Strafgesetzen nicht vertraut, mithin gar nicht imstande sind, selbst wenn der Wille hiezu vorausgesetzt werden wollte, die Strafjustiz gebührlich auszuüben</quote>. Ähnlich dem Provisorium in Ungarn, das gewisse Delikte den Militärgerichten übertrug, sollte daher für Siebenbürgen ein wenn auch ziviler, so doch eigener Spezial- oder Sondergerichtshof errichtet werden. Im Vortragsextrakt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab.Kanzlei, KZ. 3735/1861</bibl>, heißt es: <quote>Vortrag des Ministers Grafen Nádasdy de dato <date when="1861-11-27">27. November 1861</date>, Nr. 441, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit erster Instanz in Strafsachen hinsichtlich der Verbrechen des Hochverrates, der Majestätsbeleidigung, der Beleidigung der Mitglieder des kaiserlichen Hauses, der Störung der öffentlichen Ruhe, des Aufstandes und des Aufruhres … Aus diesen Gründen erscheint es dem Grafen Nádasdy auch notwendig für die Ausübung der Strafgerichtspflege bezüglich der eingangs erwähnten Verbrechen,… daß für die Komitate, Distrikte und Szekler Stühle ein eigener Gerichtshof zu Maros-Vásárhely … aufgestellt, für den Bereich des ganzen Sachsenlandes aber der Hermannstädter Stadt- und Stuhlsmagistrat hiezu delegiert werde, indem der judizielle Senat des Hermannstädter Magistrats mit ganz tüchtigen Richterkräften … besetzt ist… Die Wirksamkeit dieser beiden Gerichtshöfe hätte mit dem Tage der Kundmachung ihrer Bestellung, welche in jeder Gemeinde unter spezifischer Anführung sämtlicher der Gerichtsbarkeit dieser Gerichtshöfe erster Instanz zugewiesenen Verbrechen in den landesüblichen Sprachen geschehen müßte, zu beginnen, und zu diesem Behufe müßten sogleich die nötigen Personalzuweisungen und sonstigen Vorkehrungen getroffen werden, indem es dringend nötig erscheint, daß diese Gerichtshöfe, namentlich jener in Maros-Vásárhely, gleichzeitig mit dem Antritte der Wirksamkeit des Ah. neu ernannten Gouverneurs beginne. Gleichzeitig wären aber auch die beiden Appellationsgerichtshöfe in Siebenbürgen, [nämlich] die königliche Tafel in Maros-Vásárhely und die sächsische Nationaluniversität in Hermannstadt, zu beauftragen, Strafprozesse, welche von diesen beiden Gerichtshöfen im Berufungswege an dieselben gelangen, unaufgehalten zu erledigen, und ein Gleiches hätte auch hinsichtlich des königlichen Guberniums zu Klausenburg, der dritten Instanz im Lande, zu geschehen …</quote>
                     </note>. In eine Dissertation über die näheren Durchführungsmodalitäten <pb n="47" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b3-pdf.xml%23a5-b3_einzelseiten/a5-b3_s47.pdf"/>werde Graf Nádasdy sofort eingehen, sobald sich der Ministerrat für diese Maßregel im Prinzipe ausgesprochen haben sollte.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> erinnerte, daß, nachdem in Siebenbürgen die österreichischen Gesetze in Kraft bestehen und die königliche Gerichtstafel nach diesen Gesetzen vorgeht und Urteile fällt, es nicht notwendig sein dürfte, das in Rede stehende Ausnahmsgericht einzusetzen, sondern es genügend und zweckmäßiger wäre, die Einrichtung zu treffen, daß die königliche Gerichtstafel für gewisse Straffälle auch als erste Instanz fungiere. Übrigens müsse er auch hier darauf aufmerksam machen, daß die reorganisierten Gerichte Siebenbürgens ihre bestimmte Kompetenz haben und daß also durch die gedachte Maßregel eine Änderung der Gerichtsorganisation eintreten, somit gegen die Ah. Bestimmungen, wornach solche Änderungen nur im Wege der Gesetzgebung vereinbart werden können, gehandelt sein würde<note type="footnote" n="10">Vgl. die Äußerung Forgáchs, Tagesordnungspunkt III des vorliegenden Protokolls.</note>. Hierauf erwiderte <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Graf Nádasdy</rs>
                     </hi>, daß es nicht durchführbar ist, das Appellationsgericht zugleich für gewisse Fälle als erste Instanz zu bestellen, indem es doch nicht angehe, diese Instanz zugleich auch als erste Instanz fungieren zu lassen. Belangend aber das formelle Bedenken gegen die gedachte Maßregel, so solle es ja nur eine provisorische Verfügung bis zur Herstellung der ordentlichen Gerichte sein, welche durch die gegenwärtigen Verhältnisse herbeigeführt ist und namentlich dadurch motiviert erscheint, daß die dermaligen Gerichte eben die Ah. Befehle in Absicht auf die Wirksamkeit der österreichischen Gesetze nicht befolgen, und die Gerichtsstühle fast durchgehends mit Individuen besetzt sind, denen die Kenntnis dieser Gesetze vollständig mangelt. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr6888" type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> findet diese Maßregel auch formell gerechtfertigt. Nachdem die österreichischen Gesetze in Siebenbürgen in voller Kraft fortbestehen sollen, so müssen auch Maßregeln getroffen werden, welche den bezüglichen Ah. Anordnungen die pflichtschuldige Anerkennung und Befolgung zusichern. Erweiset auf Ungarn hin, wo zeitlich alle Komitatsgerichte außer Wirksamkeit gesetzt und an deren Stelle die Militärgerichte bestellt sind. Ein Ähnliches soll nun in Siebenbürgen Platz greifen, wo zeitlich die Sedrien suspendiert und ein eigenes Gericht eingesetzt werden soll, ein Vorgang, der immer noch glimpflicher als jener in Ungarn sei.</p>
                  <p>Bei der hierauf vorgenommenen Abstimmung erklärten sich bezüglich des ersten Punktes — Errichtung eines eigenen Gerichtes — sämtliche Stimmführer mit dem Vorschlage des Grafen Nádasdy einverstanden, und sprach sich bezüglich des zweiten Punktes bloß Graf Forgách dagegen aus, u. zw. in der Erwägung, daß der Fiskus immer nur eine Partei und daher mit anderen Parteien gleichzuhalten sei, daß es eben als ein Fortschritt in der Gesetzgebung anzusehen sei, wenn der Fiskus gegenwärtig kein eigenes Gericht habe, und daß diese Einrichtung überhaupt gegen den Sinn der österreichischen Gesetzgebung verstoßen würde<note type="footnote" n="11">Mit Ah. E. v. <date when="1861-11-27">27. 11. 1861</date> auf den in Anm. 9 zit. Vortrag genehmigte der Kaiser die Anträge Nádasdys. Zur Aufhebung des Sondergerichtshofes in Maros-Vásárhely siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-6-01-0-18660326-P-0056.xml#top_6_1_56_2">MR. v. <date when="1866-03-26">26. 3. 1866</date>/II</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a6-b1-z56" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b1/pdf/a6-b1-z56.pdf" target="MRP-1-6-01-0-18660326-P-0056.xml">ÖMR. VI/1, Nr. 56</ref>
                        </bibl>, und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-6-02-0-18660413-P-0059.xml#top_6_2_59_1">MR. v. <date when="1866-04-13">13. 4. 1866</date>/I</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a6-b2-z59" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a6-b2/pdf/a6-b2-z59.pdf" target="MRP-1-6-02-0-18660413-P-0059.xml">ÖMR. VI/2, Nr. 59</ref>
                        </bibl>. Über die Frage, ob dieses Gericht auch Fiskalgericht sein sollte, wurde in dem in Anm. 9 zit. Vortrag ein eigener Vortrag angekündigt, doch gibt es in <quote>HHSTA., Kab.Kanzlei</quote>, keinen solchen.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_3_155_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Beleidigung des österreichischen Generalkonsuls in Belgrad</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> referiert über die aus Anlaß der vor einiger Zeit in Belgrad vorgefallenen Beleidigung des dortigen österreichischen Generalkonsuls<note type="footnote" n="12">Bis 1879 befand sich in Belgrad nur ein k. k. Generalkonsulat.</note> gepflogenen Verhandlungen. Die Regierung habe sich beschwert, daß der Täter — ein serbischer Offizier — mit einer zu geringen Strafe belegt wurde. Nachdem diese Vorstellung unberücksichtigt blieb, wurde der Generalkonsul beurlaubt. Nun sei im Schoße des Ministeriums des Äußern die Meinung aufgetaucht, in dieser Sache noch einmal Schritte zu tun und, im Falle eine vollkommene Satisfaktion verweigert werden sollte, mit der Grenzsperre vorzugehen. Graf v. Rechberg hingegen ist der Ansicht, daß, nachdem der Täter bereits einmal abgestraft wurde, man eine nochmalige Abstrafung nicht verlangen könne und sich in dieser Beziehung nur einer abschlägigen Antwort aussetzen würde. Seines Erachtens wäre es am zweckmäßigsten, den Generalkonsulatsverweser zu beauftragen, daß er von nun an alle Verbindlichkeiten der serbischen Regierung rücksichtslos fordere und überall mit Strenge vorzugehen habe, was von weit größerer Wirkung sein wird, als die angeregte Grenzsperre.</p>
                  <p>Der Ministerrat fand gegen diesen Vorschlag nichts zu erinnern<note type="footnote" n="13">Zu diesem Vorfall siehe die Berichte aus Belgrad Nr. 69 v. <date when="1861-10-08">8. 10. 1861</date>, Nr. 72 v. <date when="1861-10-13">13. 10. 1861</date>, Nr. 78 v. <date when="1861-11-01">1. 11. 1861</date> und Nr. 87 v. <date when="1861-12-12">12. 12. 1861</date>; dann die Weisungen v. <date when="1861-10-15">15. 10. 1861</date> und v. <date when="1861-11-24">24. 11. 1861</date>, fol. 3, 5 und 7, alles <bibl type="archival">HHSTA., PA. XXXVIII 51</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_3_155_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Regulierung der Salzach in der Stadt Salzburg</head>
                  <p>Der Bauunternehmer Karl Schwarz hat den Antrag gemacht, die Regulierung der Salzach auf dem rechten Ufer zwischen der Stadtbrücke und der Eisenbahnbrücke in Salzburg vollkommen entsprechend auf eigene Kosten in Ausführung zu bringen, wenn ihm als Entschädigung hiefür die durch die Anschotterungen gewonnene Grundfläche, dann ein zu den aufgelassenen Festungswerken gehöriger Teil des Mirabellglacis<ref xml:id="fn_5_3_155_h"/>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_5_3_155_h">Korrektur Lassers (?) aus <quote>Mirabellgarten</quote>.</note> eigentümlich überlassen werde.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr3557" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erklärte sich, in Anbetracht der bei der hierüber mit dem Staatsministerium gepflogenen Verhandlung geltend gemachten Motive, für dieses mit der Stadterweiterung Salzburgs im innigen Zusammenhange stehende Projekt und ist einverstanden, daß hierwegen rücksichtlich wegen Überlassung der obigen ärarischen und fortifikatorischen Objekte an Schwarz die Ah. Genehmigung sich erbeten werde. Nachdem <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister v. Lasser</rs>
                     </hi> über die Beschaffenheit der fraglichen Objekte einige nähere Aufklärung gegeben und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> hervorhob, daß das Opfer, welches Schwarz hiebei bringt, ein bedeutendes sei und sein Zweck, auf den gewonnenen Gründen auch ein großes Gasthaus, welches für Salzburg ein dringendes Bedürfnis sei, herzustellen, ein lobenswerter ist, wurde von dem Ministerrate keine Erinnerung dagegen gemacht<note type="footnote" n="14">Mit Ah. E. v. <date when="1861-11-29">29. 11. 1861</date> auf den Vortrag des Staatsministers v. <date when="1861-11-24">24. 11. 1861</date> erteilte der Kaiser die Genehmigung, <bibl type="archival">HHSTA., Kab.Kanzlei, KZ. 3710/1861</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1861-11-22">22. November 1861</date>. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Venedig, <date when="1861-12-03">3. Dezember 1861</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1861-12-06">6. Dezember 1861</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
               </closer>
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         </div>
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