Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung VDie Ministerien Erzherzog Rainer und MensdorffBand 3November 1861–6. Mai 1862Sitzung 153Protokoll IWienStefanMalfèrProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/StefanMalfèrDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 3 November 1861–6. Mai 1862WienÖBV19859583706
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS., P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 22. 11.), Degenfeld, Plener, Gaich, Breisach; BdR. Erzherzog Rainer 25. 11.KaiserErzherzog RainerBdE. 1861-11-22 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)DegenfeldPlenerGaichBreisachDeckung des außerordentlichen Aufwandes für den Bau von Kriegsschiffen; Militärdotation für November; Armeereduktion; Vorschüsse an den Marinelieferanten Johann Putzerfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 153Ministerrat, Wien, 19. November 1861 — Protokoll I
RS.
Reinschrift, P. Ransonnet;
VS.
Vorsitz Kaiser;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Erzherzog Rainer 22. 11.), Degenfeld, Plener, Gaich, Breisach;
BdR.
Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 25. 11.
9583706
Protokoll I der Ministerkonferenz am 19. November 1861 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.
Deckung des außerordentlichen Aufwandes für den Bau von Kriegsschiffen; Militärdotation für November; Armeereduktion; Vorschüsse an den Marinelieferanten Johann Putzer
Infolge Ah. Auftrages referierte der Finanzminister über die mit dem Kriegsministerium bestehenden Differenzen in Absicht auf die Höhe der Militärdotationen für die Monate Oktober und November d. J. und die Bedeckung des Extraordinariums für den Bau von Kriegsschiffen.
Nach den im Ministerrate am 19. September d. J. gefaßten Ah. Beschlüssen sind die zum Schiffbau erforderlichen extraordinären Dotationen mit 800.000 fl. monatlich teils durch Ersparnisse an dem Aufwand für die Landmacht, teils durch Zuschüsse aus den Finanzen zu bedeckenIn dem erwähnten MR. v. 19. 9. 1861 über die Verstärkung der Kriegsmarine war laut Protokolltext nur der grundsätzliche Beschluß gefaßt worden; der hier beschriebene Zahlungsmodus wurde mit Handschreiben v. 30. 9. 1861 an Plener gutgeheißen, vgl. MR. v. 19. 9. 1861, Anm. 5, ÖMR. V/2, Nr. 124. Die Oktoberrate war der Marine überwiesen worden, über die Novemberrate aber kam es zu Differenzen zwischen dem Kriegs- und dem Finanzminister, und die Marine lief Gefahr, zwischen zwei Stühlen auf dem Boden zu sitzen (Breisach an Ferdinand Maximilian); der Erzherzog wandte sich an den Kaiser mit Vortrag v. 13. 11. 1861, KA., AMA., A/c/4 : 6/1861; nach ergebnislosen Verhandlungen Breisachs mit den beiden Ministern berief der Kaiser diese „Ministerkonferenz“ ein; Berichte Breisachs an Ferdinand Maximilian, HHSTA., Archiv Kaiser Maximilian von Mexiko 113, fol. 137—145. Der Notenwechsel zwischen Finanz- und Kriegsministerium ist weder im FA. noch im KA. erhalten.. Im Oktober habe das Kriegsministerium zu diesem Zwecke 300.000 fl., der Finanzminister 400.000 fl. angewiesen. Denselben Betrag habe v. Plener für November flüssiggemacht, allein das Kriegsministerium erkläre sich außerstande, dasselbe zu tun, indem die für diesen Monat angewiesene Militärdotation um 1,435.000 fl. hinter der vom Kriegsministerium berechneten präliminierten Monatsquote zurückbleibt. Die Differenz in der Berechnung der Monatsquoten beruhe darauf, daß das Kriegsministerium dieselbe auf der Basis des ganzen im Voranschlag erscheinenden ordentlichen und außerordentlichen Erfordernisses berechnet, während der Finanzminister von dem Extraordinarium per 37,800.000 fl. nur die Hälfte per 18,900.000 fl. deswegen in Anschlag bringt, weil er den Bedarf des Extraordinariums nur als hypothetisch betrachtet, das Budget überhaupt noch nicht festgestellt ist und die prekäre Lage des Staatsschatzes ihm die höchste Zurückhaltung mit den Ausgaben zur ersten Pflicht machtDer endgültige Staatsvoranschlag für das mit 1. 11. 1861 beginnende Verwaltungsjahr 1862 wurde erst am 17. 12. 1861 im Reichsrat eingebracht; darin war für die Armee ein ordentlicher Aufwand von 93,5 Millionen fl. und ein außerordentlicher von 5,6 Millionen fl. vorgesehen. Diese Summen wurden aber als ein Minimaloder Friedensbudget bezeichnet; zusätzlich würde im Verwaltungsjahr 1862 wegen des höheren Bemannungsstandes der Armee und der Marine eine weitere Summe von 40 bis 45 Millionen fl. erforderlich sein..
Der Generalkriegskommissär Ritter v. GaichFranz Gaich war nur Ritter des Franz-Joseph-Ordens. referierte, das Finanzministerium weise seit dem Monate September d. J., ungeachtet des viel höheren Erfordernisses, nur eine bare Monatsdotation von 10 Millionen Gulden an. Durchdrungen von der Notwendigkeit, den Staatsschatz möglichst zu schonen, habe das Kriegsministerium zur Deckung des Abgangs auf alle möglichen Hilfsquellen, disponible Kassabestände, ja selbst Depositen gegriffen und kurrente Zahlungen aufgeschoben. Allein, diese Mittel seien erschöpft, die Forderungen lassen sich nicht länger hintanschieben, und da der Monat November ohnehin stets mehr Auslagen mit sich führt, so wird dadurch das am 31. Oktober vorhandene Defizit von 896.000 fl. noch gesteigert, sodaß die infolge der Reduktion per 36.000 Mann zu ersparenden 400.000 fl.Zu dieser Armeereduktion siehe MR. v. 19. 9. 1861, Anm. 6, ÖMR. V/2, Nr. 124. zur Deckung des Abganges nicht einmal genügen, geschweige erst, daß die Militärverwaltung in der Lage wäre, von den 10 Millionen noch ein zweites MalEinfügung c–c Gaichs. 400.000 fl. an die Marine abzugeben! Wo solle man erst die Mittel zur Deckung des Silberagios, der vorzuschießenden SteuerexekutionskostenZur Steuerexekution in Ungarn unter Militärassistenz siehe MR. II v. 23. 3. 1861/III, ÖMR. V/1, Nr. 37; siehe auch MR. II v. 5. 2. 1862/I. und der Prästationsvergütungen hernehmen? 10 Millionen seien absolut unzulänglich zu einer Monatsquote. Der Kriegsminister erklärte, er müsse sich gegen die eigenmächtigen Schmälerungen der ziffermäßig begründeten Monatsquoten verwahren und gegen den Modus procedendi protestieren, daß man ein Marineextraordinarium dem Armeebudget auflegt. Das Kriegsministerium beschränke, wie bereits gezeigt wurde, soviel [als] möglich seine Ausgaben, und er weise daher die vom Finanzministerium erfolgten Insinuationen über „unwirtschaftliche Gebarung“ als ungerechtfertigt zurück. Übrigens begründen die stattgefundenen Dotationsabzüge den Anspruch auf Refundierung. Se. k. k. apost. Majestät geruhten zu bemerken, daß der ganze präliminierte extraordinäre Armeeaufwand keineswegs erst durch den Eintritt besonderer Ereignisse bedingt, sondern vielmehr schon unter den dermaligen Verhältnissen notwendig sei, daher einer Bedeckung bedürfe.
Der Finanzminister äußerte, er zweifle nicht, daß das Kriegsministerium sich ungebührlicher und unnotwendiger Dotationsanforderungen enthalte und, gleichwie es in den übrigen Zweigen geschieht, alle Ressourcen zur Erleichterung des Staatsschatzes aufbieten werde. Sollten in seiner Note Insinuationen von der gedachten Art vorkommen, so sei es nur bei der Revision des KonzeptesEinfügung d–d Ransonnets. seiner Aufmerksamkeit entgangen und mithin unabsichtlich geschehen.
Bei der so bedeutenden Höhe des Defizits erlaube sich der Finanzminister der Ah. Erwägung angelegentlich zu empfehlen, ob es denn nicht möglich wäre, noch weitere Reduktionen in der Landarmee eintreten zu lassen. Für diese Möglichkeit sprechen der schlechte Zustand der sardinischen Armee, welcher es ihr nicht rätlich macht, uns anzugreifen, dann der sehr bedenkliche Zustand der französischen Finanzen. Die schwebende Schuld übersteigt nämlich, sicherem Vernehmen nach, bei weitem noch die ungeheure Ziffer, die der Moniteur einbekannte. Der Geldabfluß aus der Bank und aus dem Lande ist ferner so groß und rasch, daß man dort einer gefährlichen Finanzkrisis entgegengeht, die es der Regierung nicht gestatten wird, an einen Angriffskrieg zu denken.
Se. Majestät der Kaiser behielten Allerhöchstsich vor, diese Frage durch den Minister des Äußern begutachten zu lassen. Doch könne nur von solchen Reduktionen die Rede sein, die nicht weit größere Auslagen bei der baldigen Wiederkehr auf den früheren Zustand erfordern, indem Ersparnisse dieser Art nur eine gefährliche Illusion wären. Jedenfalls aber seien dem Kriegsministerium die für November noch dringend benötigten 400.000 fl. anzuweisenMit Handschreiben v. 21. 11. 1861 an den Finanzminister befahl der Kaiser, die außerordentliche Marinedotation für November und Dezember von je 800.000 fl. im vollen Betrag anzuweisen; Abschrift des Handschreibens KA., AMA., A/c/4 : 6/1861..
Bei der hierauf gefolgten Besprechung über die Länder, wo eine Reduktion des Truppenstandes zulässig wäre, glaubte der Finanzminister, daß Ungarn davon auszunehmen wäre, indem der Fortgang der militärischen Steuerexekution noch nicht gehemmt werden dürfe.
Als im Verlauf der Diskussion über die Hauptfrage auch die Ärarialvorschüsse (im Betrage von 100.000 fr. österreichischer Währung)Einfügung e–e Erzherzog Rainers. zur Sprache kamen, welche der durchlauchtigste Herr Erzherzog Marineoberkommandant für den mit Marinelieferungen betrautenEinfügung f–f Erzherzog Rainers. Eisenfabrikanten Putzer bevorwortet hat, erwähnten Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer, daß Putzer seit 1851 schon zweimal einer Krida nahegestanden seiJohann Putzer Edler v. Reibegg, Reichsratsabgeordneter, Besitzer des Eisenwerkes Storé in Krain, sollte u. a. Panzerplatten für die neuen Schiffe liefern; den Vorschuß hatte er zur Adaptierung des Eisenwerkes für Schiffsbauzwecke beantragt; dazu KA., AMA., T/C/6, Fasz. 1861/62, Konvolut 9..
Wien, 22. November 1861. Erzherzog Rainer.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 25. November 1861.Empfangen 25. November 1861. Erzherzog Rainer.