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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="2">Band 2</title>
            <title level="m" type="sub">Mai 1861–<date when="1861-11-02">2. November 1861</date>
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            <title level="a" type="desc" n="145">Sitzung 145</title>
            <meeting>
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                  <surname>Malfèr</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b2-z145.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 2 Mai 1861–2. November 1861</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1981">1981</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
         </notesStmt>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">949</idno>
                  <idno type="KZ">3591</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Sammelprotokoll, kompiliert aus mehreren Sitzungstagen; </span>
                  <span ana="non-parsed">Sammelprotokoll; RS.; P. Ransonnet (14. 10.), Schurda (29. 10., 2. 11.); VS. Erzherzog Rainer; BdE. (Erzherzog Rainer 2. 11.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Mažuranić; BdR. Erzherzog Rainer 17. 11. Teildruck: Redlich, Staats- und Reichsproblem 2, 226—229.</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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               <witness>
                  <bibl>Teildruck: 
    : Redlich, Staats- und Reichsproblem 2, 226—229.</bibl>
               </witness>
            </listWit>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
            </bibl>
            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
            <list type="listperson_prose">
               <item ana="formatted">Sammelprotokoll; RS.; P. Ransonnet (14. 10.), Schurda (29. 10., 2. 11.); VS. Erzherzog Rainer; BdE. (Erzherzog Rainer 2. 11.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Mažuranić; BdR. Erzherzog Rainer 17. 11.</item>
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                  <note>Protokoll <date when="1861-10-14">14. 10.</date>
                  </note>
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                  <note>Protokoll 29. 10., 2. 11.</note>
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                  <note>BdE. <date when="1861-11-02">1861-11-02</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <label>
                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_5_2_145_1">Königliches Reskript zur Beantwortung der Adresse des kroatisch-slawonischen Landtags</ref>
               </item>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2-pdf.xml#a5-b2_z145.pdf">
               <title type="num">Nr. 145</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, 14., 29. Oktober und <date when="1861-11-02">2. November 1861</date>
               </title>
            </head>
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                  <item ana="formatted">Sammelprotokoll; <choice>
                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Ransonnet (14. 10.), Schurda (29. 10., 2. 11.); <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 2. 11.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Mažuranić; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer 17. 11.</item>
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               <p>
                  <idno type="MRZ">949</idno>
                  <idno type="KZ">3591</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am 14., 29. 10. und <date when="1861-11-02">2. 11. 1861</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer[Sitzung vom <date when="1861-10-14">14. Oktober 1861</date>][anw. Erzherzog Rainer, Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Mažuranić; abw. Wickenburg, Pratobevera]</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_2_145_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Königliches Reskript zur Beantwortung der Adresse des kroatisch-slawonischen Landtags</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Präsident des kroatisch-slawonischen Hofdikasteriums</rs>
                     </hi> referierte über den Inhalt der beigeschlossenen Adresse des kroatisch-slawonischen Landtages<ref xml:id="fn_5_2_145_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_2_145_a">Ein gedrucktes Exemplar der Adresse liegt dem Originalprotokoll als Beilage 1 bei; dabei befinden sich auch Abschriften des vom Landtag beantragten Gesetzartikels über die Aufhebung der Militärgrenze (als Beilage 2a), des Landtagsbeschlusses über das Verhältnis des dreieinigen Königreichs zum Königreich Ungarn (als Beilage 2b) und des Landtagsbeschlusses über die Nationalsprachen (als Beilage 2c) ; dazu siehe Anm. 1.</note>, welche in zwei Hauptteile zerfällt: Erstens die umständlich motivierte <pb n="474" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2-pdf.xml%23a5-b2_einzelseiten/a5-b2_s474.pdf"/>Ansicht des Landtages über die staatsrechtliche Stellung „des dreieinigen Königreiches“ — woran sich die Petita um vollständige Zurückgabe der alten Konstitution mit Einschluß des Rekruten- und Steuerbewilligungsrechtes, dann die Erklärung knüpft, den Reichsrat nicht beschicken zu können. Im zweiten Teile werden verschiedene andere Begehren des Landtages besprochen, als die Wiedervereinigung Dalmatiens und der Militärgrenze, das Verhältnis zu Ungarn, die Einberufung der künftigen Landtage durch den Ban, die Umstaltung des provisorischen Hofdikasteriums zu einer kroatisch-slawonischen Hofkanzlei, die Zusammensetzung eines eigenen Septemvirats zu Agram, den Gebrauch der Nationalsprache bei allen Behörden<note type="footnote" n="1">Im August und September hatte der kroatisch-slawonische Landtag die Adresse beraten, die als Antwort auf die königlichen Propositionen an Se. Majestät gerichtet werden sollte; Ende September wurde die Debatte abgeschlossen. Die Adresse trägt das Datum v. <date when="1861-09-24">24. 9. 1861</date>; sie wurde dem Kaiser am <date when="1861-10-09">9. 10. 1861</date> überreicht; gleichzeitig wurde über das Hofdikasterium eine Repräsentation des Landtags mit Datum v. <date when="1861-09-27">27. 9. 1861</date> dem Kaiser vorgelegt, die mit einem kurzen Einbegleitungstext folgende Schriftstücke unterbreitete: die Petition der Grenzdeputierten v. <date when="1861-07-05">5. 7. 1861</date> (siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18610720-P-0097.xml#top_5_2_97_3">MR. v. <date when="1861-07-20">20. 7. 1861</date>/III</ref>, Anm. 6) ; einen Gesetzartikel über die Aufhebung der kroatisch-slawonischen Militärgrenze und deren konstitutionelle Organisierung (beraten in den Landtagssitzungen v. 22. 8. und <date when="1861-08-24">24. 8. 1861</date>) ; den Landtagsbeschluß über das Verhältnis des dreieinigen Königreichs Dalmatien, Kroatien und Slawonien zur Krone und zum Königreich Ungarn (beschlossen in der Landtagssitzung v. <date when="1861-07-23">23. 7. 1861</date>; dieser Landtagsbeschluß wurde dann im königlichen Reskript v. <date when="1861-11-08">8. 11. 1861</date>, vgl. Anm. 8, sanktioniert; er regelte bis zum Ausgleich von 1868 das Verhältnis Kroatiens zu Ungarn); den Landtagsbeschluß über die Nationalfrage (beschlossen in der Sitzung v. <date when="1861-08-10">10. 8. 1861</date>). Druck aller dieser Stücke: <bibl type="secondary">
                           <author>Pejaković</author>, Aktenstücke, Anhang Nr. 1 und Nr. 2</bibl>; die Adresse auch in <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=apz&amp;datum=">Agramer Zeitung</ref>
                           </title> v. 9.—<date when="1861-10-14">14. 10. 1861</date>
                        </bibl>, <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?datum=">Ost und West</ref>
                           </title> v. 10. 10. und <date when="1861-10-11">11. 10. 1861</date>
                        </bibl>.Die Adresse v. <date when="1861-09-24">24. 9. 1861</date> und die Repräsentation v. <date when="1861-09-27">27. 9. 1861</date> samt Beilagen bilden eine Einheit; es war nun die Aufgabe des kroatisch-slawonischen Hofdikasteriums, die Antwort zu entwerfen; dieser Entwurf wurde in den Ministerratssitzungen v. 14., 29. 10. und <date when="1861-11-02">2. 11. 1861</date> (= das vorliegende Sammelprotokoll) beraten; der z. T. erheblich korrigierte Entwurf liegt dem Protokoll bei; zu diesem Protokoll <bibl type="secondary">
                           <author>Redlich</author>, Staats- und Reichsproblem 2, 226—229</bibl>; weitere Literatur zit. <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18610501-P-0059.xml">MR. v. <date when="1861-05-01"/>1. 5. 1861</ref>, Anm. 1.</note>. Nachdem der Präsident diese Begehren in Kürze erörtert hatte, bemerkte er, daß der wichtigste Punkt — das Verhältnis zu Ungarn — nicht wohl ohne eine eingehende Ah. Erledigung bleiben könne. Referent glaubte, man müsse sich bei der Erwägung über die Sr. Majestät au. vorzuschlagende Antwort vor allem klarmachen, ob der jetzige kroatische Landtag seine Beratungen noch weiter fortzusetzen haben werde. Diese Fortsetzung — oder eigentlich die Wiederaufnahme<note type="footnote" n="2">Der Landtag war nach Abschluß der Adreßdebatte auf Antrag des Banus auf den <date when="1861-11-01">1. 11. 1861</date> vertagt worden, <bibl type="archival">KA., MKSM. 3211/1861 und MKSM. 3313/1861</bibl>; <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3150/1861.</bibl>
                     </note> — der Beratungen würde nur dann von Nutzen sein, wenn gegründete Hoffnung vorhanden wäre, daß der Landtag schließlich den Reichsrat beschicken würde. Eine solche Hoffnung müßte aber der Präsident, gestützt auf seine genaueste Kenntnis der unter den Deputierten herrschenden Stimmungen, als eine arge Täuschung erklären. Es werde jedenfalls noch sehr lang dauern, bis die Urheber der vorliegenden Adresse sich eines Besseren werden belehren lassen! Wenn es daher politisch rätlich erscheint, den Landtag aufzulösen, tritt die weitere Frage ein, ob die Auflösung sofort oder erst nach einer neuerlichen und erfolglosen Mahnung Platz zu greifen hätte, indem Se. Majestät der Kaiser die Landtage in Ungarn und Istrien erst nach wiederholter Ah. Mahnung aufzulösen geruhten. Der au. Antrag auf eine solche Mahnung würde sich <pb n="475" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2-pdf.xml%23a5-b2_einzelseiten/a5-b2_s475.pdf"/>aber nur dann rechtfertigen lassen, wenn Aussicht auf Erfolg vorhanden wäre. Da nun hiezu nicht die geringste Aussicht besteht, ein neuerlicher Protest nicht ohne Kompromittierung des kaiserlichen Ansehens sein würde und das Land die Kosten des noch länger tagenden Landtages zu tragen hätte<note type="footnote" n="3">Der Landtag kostete das Land täglich 1500 fl., wie Šokčević in einem Schreiben an Crenneville v. <date when="1861-09-25">25. 9. 1861</date> feststellte, <bibl type="archival">KA., MKSM. 3211/1861</bibl>.</note>, dürfte mit der Beantwortung der Adresse zugleich die Auflösung des Landtages erfolgen. Man könnte allerdings die Ah. Antwort sowohl als die Auflösung sofort und noch während der jetzigen Vertagung des Landtages publizieren. Allein diese Form ist ganz ungewöhnlich, und beides dürfte um so mehr dem Anfang November schon wieder zusammentretenden Landtage mitgeteilt werden, als die frühere Publizierung nicht mehr schnell genug erfolgen könnte, um den entfernt wohnenden Deputierten die Reise nach Agram zu ersparen. Unter diesen Umständen hält es Präsident Mažuranić für angezeigt, die kaiserliche Antwort und das Auflösungsreskript bei versammeltem Landtage, jedoch nicht gleich in der ersten, sondern etwa in dessen fünfter oder sechster Sitzung zu publizieren, weil es böses Blut machen würde, wenn die eben versammelten Deputierten in der ersten Sitzung ohneweiters nach Hause entlassen werden<note type="footnote" n="4">Das Auflösungsreskript wurde am <date when="1861-11-12">12. 11. 1861</date> im Landtag publiziert.</note>. Dieses vorausgeschickt, besprach Referent die Schwierigkeit der Beantwortung des ersten Teils der Adresse. Es sei nicht leicht, dazu den rechten Ton zu finden, der — mit Hinblick auf die bewiesene Treue des Volkes — zwar ernst, aber nicht zu streng sein muß. Besonders schwierig aber ist die Wahl der Argumente, zumal die Gründe, welche gegen Ungarn gebraucht wurden, dem treugebliebenen kroatischen Volke gegenüber nur zum geringen Teil geltend gemacht werden können. Nachdem Präsident Mažuranić noch bemerkt hatte, daß es ihm bei dem besten Willen nicht möglich gewesen sei, sich kürzer zu fassen, las er den Entwurf jenes Teils der kaiserlichen Antwort, welcher sich auf den ersten Teil der Adresse bezieht.</p>
                  <p>Sämtliche Stimmführer kompromittierten, was die Vorfragen über Auflösung des Landtages gleich bei Publizierung der kaiserlichen Antwort und was den Zeitpunkt dieser Maßregel betrifft, in die auf genaue Kenntnis der einschlägigen Verhältnisse gegründeten Anträge des Präsidenten. In bezug auf die Textierung des vorgelesenen Teils der Ah. Antwort waren sämtliche Stimmführer mit dem darin beobachteten Ideengange im wesentlichen ganz einverstanden und fanden auch gegen die schwunghafte Stilisierung, insofern sie dem kroatischen Kurialstile entspricht, im allgemeinen nichts zu erinnern. Auf die Frage des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministers Grafen Rechberg</rs>
                     </hi>, ob das Detail der Argumentation nicht eine Polemik im Landtage provozieren werde, erwiderte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Referent</rs>
                     </hi>, daß mit der Publizierung der Auflösung jeder Diätalpolemik ein Ende gemacht sei. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> deutete an, daß die Annahme der Verfassung vom 26.2. nicht sowohl als positives Recht, sondern als Postulat der gemeinsamen staatlichen Existenz <ref xml:id="fn_5_2_145_b">und als Konsequenz der kroatischen 1848er Landtagsbeschlüsse selbst</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_2_145_b">Einfügung b–b Lassers.</note> hinzustellen <pb n="476" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2-pdf.xml%23a5-b2_einzelseiten/a5-b2_s476.pdf"/>wäre. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> vermißten die ausdrückliche Erwähnung des 26. Februar<note type="footnote" n="5">Im endgültigen Text wird das Februarpatent zweimal namentlich genannt.</note>. Derselben Ansicht war auch <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Präsident</rs>
                     </hi>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Baron</rs>
                     </hi>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Lichtenfels</rs>
                     </hi>, welcher ferner beantragte, daß in der Antwort die Unmöglichkeit einer isolierten, spezifisch kroatischen Restauration nachgewiesen werde, nachdem darin eine drängende Aufforderung, ja selbst ein Rechtsgrund liege, nicht mehr zur alten Konstitution zurückzukehren. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister</rs>
                     </hi>, welcher dem vorgelesenen Entwurfe seinen vollen Beifall zollt, setzt voraus, daß im zweiten Teile die Punkte wegen Dalmatien und der Militärgrenze ihre Erledigung finden werden. Graf Degenfeld bemerkte hiebei, daß die Kommission für die Militärgrenze ihre Anträge bereits erstattet habe und es am besten wäre — um in dieser wichtigen Angelegenheit baldigst zu einem Resultat zu gelangen —, wenn diese Anträge nicht im Korrespondenzwege, sondern durch eine ad hoc zusammenzusetzende Kommission aus Abgeordneten der Ministerien geprüft würde<note type="footnote" n="6">Diesen Vorschlag unterbreitete Degenfeld mit Vortrag v. <date when="1861-10-14">14. 10. 1861</date> dem Kaiser, der ihn genehmigte, <bibl type="archival">KA., KM., Präs. (CK.) 4405/1861 (K.) und Präs. (CK.) 1418/1862 (RS.)</bibl>; zu dieser Kommission siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18610720-P-0097.xml#top_5_2_97_3">MR. v. <date when="1861-07-20">20. 7. 1861</date>/III</ref>, Anm. 7.</note>.</p>
                  <p>Nachdem die Wichtigkeit des in Rede stehenden kaiserlichen Erlasses notwendig macht, daß die darin gebrauchten Ausdrücke einer genaueren und sorgfältigeren Prüfung unterzogen werden, als sie bei der Vorlesung im Ministerrate möglich ist, wurde beschlossen, daß der Präsident des Hofdikasteriums den heute vorgelesenen Entwurf mit Rücksicht auf die gemachten Bemerkungen redigiere und in zwei Exemplaren bei den Mitgliedern der Konferenz in Zirkulation setze. Die Lithographierung wurde deswegen nicht beliebt, weil man infolge derselben eine vorzeitige Verlautbarung der diesfälligen, besonders geheimzuhaltenden Beschlüsse besorgte. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Präsident Mažuranić</rs>
                     </hi> wird nun sofort den Entwurf des zweiten Teils der Ah. Antwort verfassen und im Ministerrate zur Beratung bringen.</p>
                  <p>Fortsetzung am <date when="1861-10-29">29. Oktober 1861</date>.</p>
                  <p>Vorsitz und Gegenwärtige wie im Ministerrate vom <date when="1861-10-14">14. Oktober 1861</date> und der Handelsminister Graf v. Wickenburg.</p>
                  <p>Nachdem Se. k. k. Hoheit den Präsidenten des kroatisch-slawonischen Hofdikasteriums aufgefordert haben, das von ihm nach dem Beschlusse vom 14. Oktober l. J. redigierte Antwortsreskript zum Vortrage zu bringen, erbat sich vorerst der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> das Wort, um zu bemerken, daß ihm bei genauerer Durchsicht des vorliegenden Reskriptsentwurfes nun mehrere wichtige Bedenken gegen die darin vorkommenden Argumentationen und gebrauchten Ausdrücke aufgestiegen sind und er es daher für notwendig halten würde, früher im allgemeinen über den Geist und die Form, in welcher dieser Ah. Erlaß abzufassen wäre, sich <pb n="477" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2-pdf.xml%23a5-b2_einzelseiten/a5-b2_s477.pdf"/>zu beraten. Baron Lichtenfels erging sich sodann unter Hinweisung auf einzelne Stellen des Entwurfes in einer weiteren Auseinandersetzung, um zu zeigen, daß die ganze Begründung in dem Reskripte im Widerspruche mit dem Diplome vom <date when="1860-10-20">20. Oktober 1860</date> stehe. Denn während in diesem Diplome von dem Grundsatze ausgegangen werde, daß den Ländern die verfassungsmäßige Freiheit auf Grundlage der Pragmatischen Sanktion und aus eigener Machtvollkommenheit gegeben wird, ist in dem Reskripte ein ganz anderer Standpunkt gewählt und das Oktoberdiplom nicht als etwas Rechtsbeständiges und auf eigener Macht Stehendes betrachtet, sondern als eine bloße Proposition angesehen, welche erst durch die Zustimmung des Landtages zu Recht kommen soll.</p>
                  <p>Bei der hierauf stattgefundenen längeren Erörterung über die etwaige Fassung rücksichtlich Rektifizierung des Reskripts wurde unter Hervorhebung des Umstandes, daß die Position gegenüber den Kroaten eine andere ist als die gegenüber den Ungarn, indem gegen die erstem die Verwirkung ihrer Verfassung durch die Revolution nicht geltend gemacht werden kann, und daß eben mit Hinblick auf die bewiesene Treue des Volkes eine zu strenge Ah. Antwort keinen guten Zweck herbeiführen würde, und andererseits in der Erwägung, daß die uralte Verfassung Kroatiens nicht lebensfähig ist und die Rekonstituierung nur auf Grundlage des Oktoberdiploms durchzuführen sei, sich dahin geeinigt, den vorliegenden Entwurf im generellen zu akzeptieren und sofort der Beratung in der Weise zu unterziehen, daß die etwaigen Bedenken an den betreffenden Stellen zur Sprache gebracht, im allgemeinen darin die Grundprinzipien des Diploms vom 20. Oktober aufrechterhalten und in diesem Sinne die notwendigen Modifikationen vorgenommen werden.</p>
                  <p>Es wurde hierauf zur Verlesung des Reskriptsentwurfes geschritten. Als sich aber die Besorgnis rege machte, daß bei der Verlesung im Ministerrate leicht ein Übersehen der einen oder der anderen bedenklichen Stelle stattfinden könnte und überhaupt eine eindringlichere Prüfung der allfälligen Bedenken, noch mehr aber die Formulierung der voraussichtlichen Modifikationen nicht nur zeitraubend, sondern das letztere auch ohne Störung des Ganzen nicht leicht heute bewerkstelligt werden dürfte, wurde über Antrag des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiministers</rs>
                     </hi> beschlossen, vorläufig ein Komitee aus den Mitgliedern des Ministerrates zu bilden, welches den Entwurf in den angedeuteten Richtungen einer Vorberatung zu unterziehen und hiernach zu redigieren hätte. Zu Mitgliedern dieses Komitees wurden der Polizeiminister, Minister Ritter v. Lasser, der Staatsratspräsident und der Präsident Mažuranić bestimmt, welches Komitee sofort das Einvernehmen pflegen und den modifizierten Entwurf im Ministerrate zur Beratung bringen wird.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> deutete noch speziell an, daß dem Verlangen des kroatischen Landtages, geeignete Persönlichkeiten zur Banuswürde vorschlagen zu dürfen, worauf in dem Entwurfe eingegangen wird, nicht zu gewähren wäre, weil ein solches Zugeständnis der Regierung sehr unbequem sein dürfte, ferner, daß sich bezüglich der Personalunion in keine so weitläufigen Deduktionen wie im Entwurfe einzulassen wäre. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erinnerte, daß die auf Dalmatien bezüglichen Stellen und die stete gleichzeitige Nennung des Königreiches Dalmatien neben Kroatien und Slawonien in der vorliegenden Fassung auf Dalmatien <pb n="478" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2-pdf.xml%23a5-b2_einzelseiten/a5-b2_s478.pdf"/>einen ungünstigen Eindruck machen würden und dieses daher bedeutend zu mäßigen wäre. Hierauf wurde die Sitzung aufgehoben.</p>
                  <p>Fortsetzung am <date when="1861-11-02">2. November 1861</date>.</p>
                  <p>Vorsitz und Gegenwärtige wie in der vorhergehenden Sitzung.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Präsident</rs>
                     </hi> des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">kroatisch-slawonischen Hofdikasteriums</rs>
                     </hi> referierte den von dem Komitee vereinbarten, hier beigeschlossenen Reskriptsentwurf<ref xml:id="fn_5_2_145_c"/>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_2_145_c">Liegt dem Originalprotokoll in Handschrift als Beilage 3 bei.</note>.</p>
                  <p>Gegen den Inhalt und [die] Textierung des vorgelesenen ersten Teiles ergab sich dem Ministerrate keine Bemerkung. In bezug auf den zweiten Teil wurden bei dem Punkte wegen der Militärgrenze, wo davon die Rede ist, daß die politischen Verhältnisse nicht rätlich erscheinen lassen, schon jetzt an dem Militärgrenzsysteme zu rütteln, von dem <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister</rs>
                     </hi> die Worte „schon jetzt“ nicht passend befunden, indem sie zu bindend wären, worauf der referierende Präsident erwiderte, daß diese Worte deshalb gebraucht wurden, um anzudeuten, daß diese Zustände nicht immer so bleiben werden, daß er aber kein Bedenken nehme, das Wort „schon“ wegzulassen, womit sich auch die übrigen Komiteemitglieder einverstanden erklärten, und sohin die Streichung dieses Wortes beschlossen wurde.</p>
                  <p>Bei dem Absatze, wo die Installation des Banus und die Ernennungen des Vizebans und des Vizelandeskapitäns zur Ah. Kenntnis genommen werden, geruhten <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. Hoheit</rs>
                     </hi> die Frage aufzuwerfen, ob, da FML. Graf Jellačić mittlerweile pensioniert und ihm ein gebundener Aufenthalt gegeben wurde, es angemessen erscheint, daß nun seine Wahl zum Vizelandeskapitän von Sr. k. k. Majestät bestätiget werde<note type="footnote" n="7">FML. Georg Graf Jellačić v. Buzim, der Bruder des Banus von 1848, Joseph Jellačić, war am <date when="1861-07-22">22. 7. 1861</date> von Šokčević zum Vizelandeskapitän ernannt worden, <bibl type="archival">KA., KM., Präs. (CK.) 3380/1861</bibl>. In der Landtagssitzung v. <date when="1861-08-10">10. 8. 1861</date>, in der Jellačić seinen Eid ablegte, sagte er in einer schwungvollen und mit stürmischem Applaus bedachten Ansprache u. a., daß er seine Nation lieber unter dem türkischen Joche gebeugt als unter dem ausschließlichen Einflusse der anderen zivilisierten Nachbarn sehen möchte, weil die Türken mit dem Vermögen oder der Person zufrieden seien, die zivilisierten Völker aber die Seele, d. i. die Nationalität, forderten. Der Kriegsminister beantragte daraufhin die Pensionierung und Domizilierung des FML. Jellačić, weil <quote>ein General, welcher in einer öffentlich gehaltenen Ansprache den Absichten und Tendenzen der k. k. Regierung so wenig Rechnung zu tragen weiß … ohne Nachteil für den Dienst nicht in der Aktivität belassen werden kann.</quote>Der Kaiser genehmigte die Anträge mit Ah. E. v. <date when="1861-08-16">16. 8. 1861</date>, <bibl type="archival">KA., KM., Präs. (CK.) 3674/1861</bibl>; dazu auch <quote>ebd., Präs. (CK.) 3751/1861</quote>, <quote>Präs. (CK.) 3823/1861</quote> und <quote>Präs. (CK.) 4278/1861</quote>; <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=apz&amp;datum=18610812">Agramer Zeitung</ref>
                           </title> v. <date when="1861-08-12">12. 8. 1861</date>
                        </bibl>; der Landtag stellte sich voll hinter Jellačić und beschloß, ihn weiter als Vizelandeskapitän zu betrachten, Sitzungen v. 24. 8. und <date when="1861-08-29">29. 8. 1861</date>, <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=apz&amp;datum=">Agramer Zeitung</ref>
                           </title> v. 26. 8</bibl>. und <quote>
                           <date when="1861-08-30">30. 8. 1861</date>
                        </quote>, <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?datum=">Ost und West</ref>
                           </title> v. 28. 8.</bibl> und <quote>
                           <date when="1861-09-02">2. 9. 1861</date>
                        </quote>; die Internierung wurde durch Ah. Befehl v. <date when="1861-11-20">20. 11. 1861</date>, also nach Schluß des Landtags, aufgehoben, <bibl type="archival">KA., KM., Präs. (CK.) 4975/1861</bibl>.</note>. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Präsident Mažuranić</rs>
                     </hi> meinte, daß der ganze Zwischenfall des FML. Grafen Jellačić hier nicht in Betracht komme, indem die ihm gewordene Strafe ihn nur in seiner militärischen Eigenschaft traf, daß seine Pensionierung <pb n="479" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2-pdf.xml%23a5-b2_einzelseiten/a5-b2_s479.pdf"/>als Feldmarschalleutnant seiner Wahl zum Vizelandeskapitän nicht im Wege stehe und auch nicht abzusehen sei, daß vom Ah. Throne aus etwas dagegen getan werde. Der Ban habe das Recht, den Vizelandeskapitän zu ernennen, dieses sei geschehen, und es handle sich hier nur um die einfache Ah. Kenntnisnahme dieser Wahl. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> schlug mit Rücksicht auf das obwaltende Verhältnis des FML. Jellačić vor, das Wort „genehmigend“ wegzulassen, welchem Vorschlage bei der vorgenommenen Abstimmung nur der Polizeiminister beitrat, während alle übrigen Stimmführer der Meinung waren, daß der in Rede stehende Absatz unverändert beizubehalten wäre, weil der Monarch das Recht hat, die Wahl zu genehmigen und durch Weglassung des „genehmigend“ sich dieses Rechtes begeben würde.</p>
                  <p>Bei dem Punkte wegen des Vorschlagsrechtes des Landtages zur Banuswürde erläuterte der referierende Präsident, daß dieser Vorgang frühererzeit stets beobachtet wurde, daß es aber eigentlich kein Vorschlagsrecht war, sondern eine Konvenienz der Krone, jedoch ohne die Verbindlichkeit, sich daran zu halten. Um es aber außer allen Zweifel zu setzen, daß dem Landtage das Vorschlagsrecht nicht zukomme, habe er den betreffenden Absatz in der nun vorliegenden Fassung modifiziert, wogegen sich keine Erinnerung ergab.</p>
                  <p>Bei dem Punkte wegen Umwandlung des kroatisch-slawonischen Hofdikasteriums in eine definitive Hofkanzlei und Errichtung einer obersten Justizinstanz im Lande äußerte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi>, daß in dieser Beziehung keine so bindenden Versprechungen gemacht werden sollten, bis nicht das Verhältnis Kroatiens zu Ungarn geregelt sein wird; erst wenn man sich über das staatsrechtliche Verhältnis ausgesprochen hat, erst dann habe man sichere Grundlagen zur Regelung des Gerichtswesens usw. Seines Erachtens wäre daher über diese Fragen durch allgemeine Phrasen hinwegzugehen, um nämlich allen Konsequenzen vorzubeugen. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Esterházy</rs>
                     </hi> war der gleichen Ansicht. Nach der Meinung des Polizeiministers handelt es sich darum, daß das nun bezüglich des Hofdikasteriums bestehende Provisorium aufhöre, und da dieses eine Bitte des Landtages sei, so dürfte kein Anstand sein, darauf einzugehen. Was die Zugestehung einer obersten Gerichtsinstanz im Lande anbelangt, so ließe sich wohl manches dagegen einwenden, nichtsdestoweniger könne aber die staatsrechtliche Frage nicht<ref xml:id="fn_5_2_145_d"/>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_2_145_d">Einfügung Mecsérys.</note> ein Hemmnis dagegen sein, zumal dieselbe immerhin als so weit gelöst betrachtet werden kann, daß eine Vereinigung Kroatiens mit Ungarn nicht eintreten werde. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Baron Lichtenfels</rs>
                     </hi> und <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> verhehlten sich keineswegs die Bedenken gegen die Wegnahme der obersten Justizinstanz von hier und Verlegung derselben in das Land, nachdem aber der Präsident wichtige politische Gründe geltend gemacht und den Wunsch des Landes in dieser Beziehung derart hingestellt habe, daß eine Ablehnung große Aufregung hervorrufen würde, glaubten sie bei der Vorberatung nicht dagegen stimmen zu sollen. Auch die übrigen Stimmführer glaubten, was die Einsetzung einer Septemviraltafel im Lande betrifft, auf den in der näheren Kenntnis der bezüglichen Verhältnisse basierten Antrag des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Präsidenten</rs>
                     </hi> kompromittieren zu <pb n="480" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2-pdf.xml%23a5-b2_einzelseiten/a5-b2_s480.pdf"/>sollen, worauf der letztere erklärte, daß, nachdem das Verlangen eigentlich nur auf die Einsetzung einer eigenen obersten Gerichtsinstanz gerichtet ist, sich hier leicht ein Ausweg dadurch finden ließe, wenn man in der Ah. Antwort bezüglich des Ortes, wo dieser Gerichtshof seinen Sitz haben soll, sich vorläufig freie Hand beläßt, was dadurch bewerkstelligt werden dürfte, daß man in dem betreffenden Absatze die Worte „im Lande“ wegläßt und vor „oberste Justizinstanz“ das Wort „eigene“ einschaltet. Dieser Vorschlag wurde von dem Ministerrate mit Ausnahme des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Grafen Forgách</rs>
                     </hi> und des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Grafen Esterházy</rs>
                     </hi>, welche bei ihrer Ansicht verblieben, angenommen<note type="footnote" n="8">Die Umwandlung des provisorischen kroatisch-slawonischen Hofdikasteriums in eine königliche kroatisch-slawonische Hofkanzlei und die Errichtung einer Septemviraltafel, also einer eigenen obersten Justizinstanz für Kroatien, erfolgten mit Ah. E. v. <date when="1861-11-20">20. 11. 1861</date> auf den Vortrag Erzherzog Rainers v. <date when="1861-11-19">19. 11. 1861</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3636/1861</bibl>; mit Handschreiben ebenfalls v. <date when="1861-11-20">20. 11. 1861</date> wurde Mažuranić zum kroatisch-slawonischen Hofkanzler ernannt, <bibl type="archival">ebd., CBProt. 107c/1861</bibl>.Der endgültige Text des Antwortreskripts auf die Adresse des kroatisch-slawonischen Landtags wurde mit Vortrag v. <date when="1861-11-05">5. 11. 1861</date> dem Kaiser vorgelegt und am <date when="1861-11-08">8. 11. 1861</date> genehmigt: <quote>Ich genehmige den Inhalt des zuliegenden königlichen Reskriptes und beauftrage Sie mit dem Vollzuge desselben</quote>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3468/1861</bibl>; ein Reskriptsentwurf liegt dem Vortrag bei; dieses königliche Reskript v. <date when="1861-11-08">8. 11. 1861</date>, mit dem der Landtag aufgelöst wurde (Druck ebenfalls bei <bibl type="secondary">
                           <author>Pejaković</author>, Aktenstücke, Anhang Nr. 4</bibl>), kam am <date when="1861-11-12">12. 11. 1861</date> im Landtag zur Verlesung, der sofort darauf vom Ban für geschlossen erklärt wurde, <bibl type="archival">KA., MKSM. 1842/1861</bibl>; Bericht über die Sitzung <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=apz&amp;datum=18611113">Agramer Zeitung</ref>
                           </title> v. <date when="1861-11-13">13. 11. 1861</date>
                        </bibl>, <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?datum=18611115">Ost und West</ref>
                           </title> v. <date when="1861-11-15">15. 11. 1861</date>
                        </bibl>; Kommentar <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?datum=">Ost und West</ref>
                           </title> v. 15. 11., 17. 11., 19. 11. und <date when="1861-11-20">20. 11. 1861</date>
                        </bibl>. Das Reskript wurde auch, analog dem Vorgang beim ungarischen Landtag, von Schmerling dem Reichsrat mitgeteilt, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1861/62, 1687—1692 (73. Sitzung/<date when="1861-11-13">13. 11. 1861</date>)</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1861-11-02">2. November 1861</date>. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den <date when="1861-11-15">15. November 1861</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1861-11-17">17. November 1861</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>