Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung VDie Ministerien Erzherzog Rainer und MensdorffBand 2Mai 1861–2. November 1861Sitzung 117Protokoll IIIWienStefanMalfèrProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
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Nr. 117Ministerrat, Wien, 2. September 1861 — Protokoll III
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Ransonnet;
VS.
Vorsitz Erzherzog Rainer;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend ( Erzherzog Rainer 4. 9.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Forgách (ab V
abw.
abwesend), Esterházy (ab V
abw.
abwesend), Lichtenfels, Mercandin (ab VI
abw.
abwesend) ;
abw.
abwesend Pratobevera;
BdR.
Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 13. 9.
9112888
Protokoll III des zu Wien am 2. September 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer
Funktions- und Personalzulage für Hofrat Bartholomäus v. Gombos
Der ungarische Hofkanzler referierte, daß er bei der dringenden Notwendigkeit, das Pester Komitat und die Wahlversammlung der Stadt Pest durch hiezu bestellte königliche Kommissäre zu schließen, die auch fortan die Geschäfte zu leiten hätten, sich mit der allerdings sehr schwierigen Wahl der bezüglichen Männer beschäftigt habe und nach einigen vergeblichen Versuchen zu dem Beschluß gekommen sei, für die Stadt den Septemvir Koller und für das Komitat den Finanzprokurator zu Pest, Hofrat v. Gombos, in Antrag zu bringenSowohl die Pester Komitatsversammlung als auch die Pester Stadtrepräsentanz hatten einen Protest über die Auflösung des ungarischen Landtags beschlossen; daraufhin wurden die Gremien mit der Begründung, daß diese Proteste ihre Rechte weit überschritten und in die königlichen Rechte eingriffen, suspendiert, und es wurde ihre Auflösung beschlossen. Zu dieser Widerstandsbewegung gegen die Auflösung des Landtags siehe Redlich, Staats- und Reichsproblem 2, 183 ff.; Rogge, Österreich von Világos bis zur Gegenwart 2, 150; Ungarischer Reichstag 3, 377—383; Ungarischer Verfassungsstreit 188—192.. Die Stellung des letzteren einem schlechtgesinnten undEinfügung a–a Ransonnets. so ausgedehnten Komitat gegenüber werde eine besonders schwierige sein, doch besitzt Gombos die für diesen Posten nötigen Eigenschaften. Der Hinblick auf die seit dem 20. Oktober disponibel gewordenen ungarischen Beamten bestimmte ihn jedoch, die Übernahme dieses Geschäftes an die Bedingungen zu knüpfen, daß er nach Beendigung der Kommission wieder sofort als Hofrat entweder bei der ungarischen Hofkanzlei oder dem Septemvirate angestellt werde und daß er für die Dauer der Kommission eine Personalzulage erhalte, welche ihm auch nach der Abberufung davon auf seinem künftigen Posten zu belassen wäre. Graf Forgách glaubt, daß man auf diese Bedingungen ohne Anstand eingehen sollte. Denn alles hängt davon ab, daß die ersten Schritte in Ungarn zur Wiederherstellung der Ordnung von Erfolg gekrönt werden. Es handelt sich jetzt darum, den ersten königlichen Kommissär in ein Komitat zu schicken und durch sein Beispiel auch andere tüchtige Männer für ähnliche Missionen zu gewinnen. Einem so hochwichtigen Zwecke gegenüber dürfe man nicht markten. Das Opfer einer Personalzulage von 2000 fl. jährlich werde sich durch die Steuereinzahlungen hunderttausendfältig kompensieren.
Der Finanzminister erwiderte, er würdige vollkommen die vom Hofkanzler geltend gemachten Gründe und sehe die Wichtigkeit eines schnellen, energischen Eingreifens ein. Indessen müsse er sich doch gegen den vom Hofkanzler in diesem Falle eingehaltenen Vorgang verwahren, daß Gombos ohne Vorwissen seines Vorgesetzten, des Finanzministers, nach Wien berufen und mit demselben wegen Übernahme der Kommissärstelle Verabredungen getroffen wurden, die der Minister erst nachträglich erfuhr. Die Sache sei doch nicht so dringlich, um eine vorläufige Verständigung von Seite des Hofkanzlers unmöglich zu machen. Derlei einseitige Vorgänge stören aber die disziplinäre Unterordnung der Behörden. Was die Zulage für Gombos als Kommissär betrifft, so wolle der Finanzminister gegen dieselbe für die Dauer der Funktion keine Erinnerung erheben, doch finde er deren fernere Belassung nicht hinlänglich begründet. Der ungarische Hofkanzler bedauerte lebhaft, daß eine von ihm lediglich zum Besten des Ah. Dienstes getroffene Einleitung der Anlaß zu einer solchen Verwahrung geworden sei. Die Aussendung des königlichen Kommissärs in das Pester KomitatEinfügung b–b Ransonnets. sei in der Tat von einer solchen Wichtigkeit und Dringlichkeit, daß Graf Forgách in diesem Falle zur Gewinnung an kostbarer Zeit von der strengen Form absehen zu dürfen glaubte. Der Staatsminister fand es vollkommen angemessen, den königlichen Kommissären ihre Existenz durch den Vorbehalt des Rücktritts auf einen Posten gleicher Kategorie zu sichern und sie durch möglichst reichliche Funktionszulagen zum Ausharren bei ihrem schwierigen Geschäft zu bestimmen. Auch der Minister des Äußern fand es notwendig, daß die Regierung sich gegen diejenigen Männer, welche sich in diesem verhängnisvollen Augenblick ihr zur Disposition stellen, dankbar bezeige. Minister Ritter v. Lasser, hiemit völlig einverstanden, glaubte nur, daß der spätere Fortbezug der Personalzulage nicht bloß von dem Antreten der Mission, sondern von der gelungenen Durchführung abhängig zu machen wäre und daß die Funktionszulage nach guter Beendigung der Aufgabe in eine verhältnismäßig geringere Personalzulage überzugehen hätteEinfügung c–c Lassers..
Nachdem sämtliche Stimmführer sich in demselben Sinne ausgesprochen hatten, erklärte der Hofkanzler, er fasse den Beschluß dahin auf, daß dem v. Gombos für die Dauer seiner Mission eine Funktionszulage von 2000 fl. jährlich anzuweisen und zuzusichern sei, daß er nach deren zufriedenstellender Beendigung eine Personalzulage von 1000 fl. zu seinem jetzigen Gehalte erhalten werde. Minister Graf Esterházy würde diese Personalzulage selbst mit 2000 fl. bemessenMit Vortrag v. 3. 9. 1861 beantragte Forgách die Ernennung des Gombos, die am 6. 9. 1861 erfolgte, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2818/1861. Doch erkrankte Gombos, und am 10. 9. 1861 beantragte Forgách die Ernennung des Eduard v. Kapy zum königlichen Kommissär für das Pester Komitat; dazu siehe MR. v. 13. 9. 1861/VII..
Populäre Belehrung über die Gründe der Auflösung des ungarischen Landtags
Der ungarische Hofkanzler erinnerte, es sei bei Beratung des Manifestes beschlossen worden, statt desselben für das ungarische Landvolk eine populäre Belehrung über die Motive der Auflösung des ungarischen Landtages zu erlassenSiehe MR. v. 16. 8. 1861 im Sammelprotokoll Nr. 109.. So wie aber Graf Forgách im damaligen DrangeEinfügung d–d Ransonnets. keine Zeit fand, diese Belehrung zu verfassen, so würde sie auch in einem AugenblickKorrektur e–e Ransonnets aus gegenwärtig., wo sich die Publikationen drängten, kaum gelesen und gewürdigt worden sein. Es dürfte daher angezeigt scheinen, diesen Erlaß auf sich beruhen zu lassen und dagegen die königlichen Kommissäre anzuweisen, beim Antritte ihres Amts belehrende Zirkulare zu erlassen, für deren gehörige Verbreitung sie dann auch zu sorgen in der Lage sind.
Der Ministerrat war hiemit einverstanden.
Subventionen für ungarische Journale
Der ungarische Hofkanzler referierte über den dringenden Bedarf einer Dotation von 10.000 fl. für Subventionen an die Journale in Ungarn, da deren wenigstens teilweise Umstimmung im Interesse der Regierung unerläßlich ist. Graf Forgách glaubt, daß dieser Betrag aus den Finanzen flüssigzumachen wäre, da es wohl nicht tunlich scheint, hiezu den Landesfonds in Anspruch zu nehmen.
Nach einer längeren Besprechung, im Laufe welcher vom Polizeiminister auch das neueste regierungsfeindliche Programm des mit 6000 fl. subventionierten „Sürgöny“ zur Sprache gebracht wurde, erklärte der Finanzminister, nach Einsicht einer über diesen Gegenstand bereits beim Finanzministerium erliegenden Note des Hofkanzlers im Ministerrate referieren zu wollenSchon am 7. 8. 1861 hatte der ungarische Hofkanzler den Finanzminister gebeten, seine Zustimmung zu geben zu einem Antrag um außerordentliche Subvention für die ungarische Presse. Im Finanzministerium war man der Ansicht, daß diese Presseangelegenheit in die Kompetenz des Staatsministeriums falle; dort wurde das Ansuchen des Hofkanzlers zum Anlaß genommen, an der Haltung der offiziellen ungarischen Presse („Sürgöny“ und „Pest-Ofner-Zeitung“ ) heftige Kritik zu üben und eine Subvention von ihrer gründlichen Umgestaltung abhängig zu machen; dieses Schreiben des Staatsministeriums trägt das Datum v. 31. 8. 1861, kam aber erst am 9. 9. 1861 ins Finanzministerium und wurde anschließend dem Hofkanzler mitgeteilt. In einer scharfen Erwiderung am 18. 9. 1861 stellte Forgách klar, daß er die außerordentliche Subvention gar nicht für die offizielle, sondern zur Beeinflußung der inoffiziellen Tagespresse beantragt hatte (in der Tat lag ein Mißverständnis vor); vor allem aber bestritt er die Kompetenz des Staatsministeriums; er müsse sich die Beurteilung und Leitung der ungarischen Preßangelegenheiten selbst vorbehalten. Plener appellierte in seiner Antwort v. 27. 9. 1861 an die Einheitlichkeit innerhalb des Ministeriums, gab aber seine Zustimmung, worauf nach einem entsprechenden Vortrag Forgáchs der Kaiser die betreffenden Summen genehmigte. Im Ministerrat kamen diese Differenzen, die sich auch 1862 fortsetzten, und der Gegenstand nicht mehr zur Sprache; siehe dazu FA., FM., Präs. 3552, 3878, 3913, 4063, 4110, 4553, 4750, 5043, 5121 und 5375, alle aus 1861, und Präs. 167/1862; MOL., Ungarische Hofkanzlei, Präs. 704/1861 und Präs. 904/1861; HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3192/1861 und KZ. 3942/1861. Auch 1862 wurden zur Beeinflussung der nicht offiziellen ungarischen Presse Summen freigemacht, ebd., KZ. 786/1862, KZ. 1269/1862 und KZ. 1644/1862..
Befreiung von zwei Renitenten durch das Militär in Kaschau
Im Aba-Ujvárer Komitate haben sich bei dem Vollzuge einer vom Urbarialgerichte dekretierten Kommassation gewalttätige Renitenzen ergeben, infolge welcher zwei Männer als Aufwiegler von der politischen Behörde arretiert und nach Kaschau gebracht wurden. Laut eines an den Hofkanzler gelangten Berichtes sollen diese Aufwiegler aber durch das Militär über Befehl des dortigen Brigadiers wieder befreit worden sein. Graf Forgách findet diesen Vorgang sehr bedenklich, die Autorität der Behörden paralysierend und ersucht den Kriegsminister, der Sache auf den Grund zu sehen.
FZM. Graf Degenfeld, welcher es übrigens sehr unwahrscheinlich findet, daß GM. Baron Packenj sich einen Übergriff erlaubt habe, erwidert, daß der Hofkanzler am schnellsten zum Zwecke kommen dürfte, wenn er sich diesfalls direkt an den Kommandierenden General Graf Coronini wendet. Graf Forgách wird diesen Weg einschlagenRandvermerk Ransonnets: Der ungarische Hofkanzler und Minister Graf Esterházy nahmen an der Beratung der folgenden Punkte keinen Anteil., Zu diesem konkreten Fall konnte kein Aktenmaterial gefunden werden; jedoch geht aus einem Bericht Coroninis an Degenfeld v. 30. 9. 1861, KA., KM., Präs. (CK.) 4301/1861, hervor, daß sich das Militär auf Weisung Coroninis auf die Seite der Bauern schlug, wenn es zwischen den von den Grundherren beherrschten regierungsfeindlichen politischen Behörden und der größtenteils gutgesinnten Landbevölkerung zu Differenzen bei Urbarialverhandlungen kam; laut Coronini war nämlich das Vorgehen der Behörden nicht gerecht. Es kam öfters zu Widerständen der Bauern gegen die von den Urbarialgerichten gefällten Urteile, und der ungarische Hofkanzler wandte sich sogar an den Kriegsminister mit der Bitte, er möge die Assistenz des Militärs bei solchen Fällen gestatten; Degenfeld hielt sich aber an das Urteil Coroninis und verweigerte die Militärassistenz; siehe dazu MOL., Ungarische Hofkanzlei, Allgemeine Akten, Z. 14078/1861, Z. 15238/1861, Z. 15581 ex 1861 und Z. 15848/1861..
Staatsbeitrag zum Ausbau der Kirche in Karolinenthal
Staatsrat Graf Mercandin referierte das Gutachten des Staatsrates über den Antrag des Staatsministers, daß für den Ausbau der Kirche in der Prager Vorstadt Karolinenthal der durch die erfolgte Berichtigung des Präliminares für 1862 erzielte Überschuß des böhmischen Religionsfonds von 35.594 fl. verwendet werdeGutachten des Staatsrates über den Vortrag des Staatsministers v. 3. 7. 1861, HHSTA., JStr. 340/1861.. Nach dem umständlich motivierten, einstimmigen Antrage des Staatsrates dürfte die Ah. Entschließung über den Vortrag des Staatsministers lauten: „Ich finde Mich nicht bestimmt, diesem Antrage eine Folge zu geben.“ Nach Beendigung dieses Referates las der Staatsratspräsident ein vom damaligen Reichsrate Fürsten Salm aus Anlaß eines früheren Gesuchs um Ah. Unterstützung dieses Kirchenbaues abgegebenes Votum, welches zeigt, daß es bei diesem ganzen mit übertriebenem Luxus ausgeführten Kirchenbaue von Seite der eigentlichen Führer nur auf eine großartige Demonstration im slawischen Sinne abgesehen ist, welche mit der Säkularfeier der Heiligen Kyrill und Method — 1862 — zusammenfallen sollDie Kirche sollte im Jahre 1863 (nicht 1862) zur Feier des tausendjährigen Jubiläums der Christianisierung Böhmens fertiggestellt sein; das von Lichtenfels zit. Votum Salms HHSTA., RR., GA. 1619/1857.. Die Regierung, welche bereits namhafte Summen gespendet, soll nun weitere Opfer bringen, damit eine Demonstration gegen sie selbst möglichst glanzvoll in die Szene gehe. Dringlichkeit ist nicht vorhanden, da gegen die Deteriorierung des bereits vorhandenen Kirchengebäudes Vorkehrungen getroffen sind und der Katholikenverein zu Prag erst über Aufforderung von Seite des Statthaltereipräsidiums das vorliegende Gesuch einbrachte. Andererseits ist die Ersparnis am böhmischen Religionsfonds noch hypothetisch und figuriert zudem im Staatsvoranschlage für 1862 unter den Bedeckungsmitteln, da der böhmische Religionsfonds dem Staatsschatze namhafte Ersätze zu leisten hat.
Sämtliche Stimmführer, der Staatsminister mit eingeschlossen, vereinigten sich mit dem Antrage des Staatsrates auf AbweisungRandvermerk Ransonnets: Bei der Beratung der nachfolgenden Punkte war Staatsrat Graf Mercandin nicht mehr anwesend., Die Abweisung wurde mit Ah. E. v. 12. 11. 1861 auf den Vortrag Erzherzog Rainers ausgesprochen, mit dem er über den Vortrag des Staatsministers, das Gutachten des Staatsrates und den Beschluß des Ministerrates berichtet hatte, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2886/1861..
Lothrop Motley Gesandter der Vereinigten Staaten
Der Minister des Äußern brachte zur Kenntnis, daß die Vereinigten Staaten von Nordamerika den John Lothrop Motley zu ihrem Gesandten am kaiserlichen Hof ernannt haben und daß diese Wahl nur als sehr erwünscht betrachtet werden kannBericht Hülsemanns aus Washington Nr. 58 v. 13. 8. 1861, zit. MR. v. 14. 5. 1861/I, Anm. 4..
Aufhebung der Ersatzansprüche des Ärars aus dem Devisengeschäft des Franz Richter
Der Staatsratspräsident referierte, daß nach dem geäußerten Wunsche des Kriegsministeriums der Staatsrat die Frage hinsichtlich der zivilgerichtlichen Verfolgung des dem Ärar zustehenden Ersatzanspruches aus dem Devisengeschäfte des Franz Richter nach vorläufiger Prüfung durch die Finanzprokuratur reiflich erwogen und einstimmig anerkannt habe, daß von einer Klage gegen die Credit-Anstalt kein günstiger Erfolg zu erwarten und [es] überhaupt selbst wünschenswert ist, nicht einmal einen diesfälligen Versuch zu unternehmenVgl. MR. v. 8. 6. 1861/VIII; Gutachten des Staatsrates zit. ebd., Anm. 28.. Der Kriegsminister äußerte, daß er einen großen Wert darauf lege, diese Bestätigung der im Kriegsministerium bestehenden Ansichten zu erhalten, und ersuchte um schriftliche MitteilungDiese Mitteilung erfolgte am 9. 9. 1861; am 11. 9. 1861 teilte das Kriegsministerium der Finanzprokuratur mit, daß es entsprechend ihrem Gutachten auf die Verfolgung der Angelegenheit verzichte und daher von einer weiteren Pfändung der 48.000 fl. abgestanden werden könne, alles KA., KM., Präs. (CK.) 3976/1861..
Modenesisches Truppenkontingent
Der Kriegsminister stellte an den Minister des Äußern die Anfrage, ob er von seinem Standpunkte den ferneren Unterhalt des modenesischen Truppenkontingents noch als nötig betrachte. Ein Beschluß darüber scheine um so mehr angezeigt, als der Herzog erklärt hat, seinen bisher geleisteten Beitrag einzustellenEs handelte sich um jene aus ca. 3500 Soldaten und Offizieren bestehende Truppe, die im Juni 1859 dem Herzog von Modena, Franz V. von Österreich-Este, auf österreichischen Boden gefolgt war und seither einem Vertrag zwischen Österreich und Modena und einem kaiserlichen Befehl zufolge vom Militärärar erhalten und besoldet wurde. Die Truppe wurde im September 1863 aufgelöst bzw. zum Teil der k. k. Armee einverleibt, da es sich als immer schwieriger erwies, die nicht unbeträchtlichen Mittel im Budget unterzubringen und die Zustimmung des Reichsrates zu erhalten; insgesamt wurden von 1859 bis 1863 3,138.990 fl. in Silber und 387.149 fl. in Banknoten zur Erhaltung der Truppe aufgewendet. Das wesentliche Material dazu HHSTA., PA. IX 23, Konvolut Verpflegung der modenesischen Truppen; vgl. auch Amorth, Modena Capitale 213—216 und 245 f.; Blaas, Italienische Frage 201 f. Im Ministerrat war bisher nur die Frage erörtert worden, ob das Geld vom Kriegs- oder vom Finanzministerium bereitzustellen sei; vgl. MK. v. 10. 12. 1859/X und MK. II v. 15. 12. 1859/III..
Der Minister des Äußern erwiderte, daß Österreich den modenesischen Staat noch immer als zu Recht bestehend betrachten müsse, aber diese Anerkennung sei von dem ferneren Unterhalte der modenesischen Truppen unabhängig. Das Kriegsministerium sei übrigens zunächst in der Lage, zu beurteilen, ob nach der vom k. k. Militär mit Modena direkt abgeschlossenen Konvention die modenesischen Truppen noch weitere Ansprüche auf Verpflegung etc. unsererseits besitzen.
Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer forderten hierauf den Kriegsminister auf, über diesen Gegenstand nach Prüfung der Vertragsstipulationen ein Referat im Ministerrate zu erstattenDazu kam es nicht, doch setzten sich Degenfeld und Rechberg ins Einvernehmen, und es wurde eine Pauschalsumme von monatlich 70.000 fl. gegen bisher ca. 90.000 fl. festgesetzt, an der in Verhandlungen mit dem Herzog festgehalten wurde. Fortsetzung zu diesem Thema in MR. I v. 16. 1. 1862/III, MR. v. 6. 5. 1862/I, dann MR. v. 10. 11. 1862/I..
Beitrag für die Stadt Karlsbad zur Bewirtung der „deutschen Naturforscher und Ärzte“
Über den vom Staatsminister hierauf motivierten Antrag, der Stadt Karlsbad zur Bewirtung der „deutschen Naturforscher und Ärzte“ im Jahre 1862 einen Beitrag von 15.000 fl. zu bewilligen, behielt sich der Finanzminister vor, in der nächsten Konferenz seine Äußerung zu erstattenIm Ministerrat wurde nicht mehr darüber geredet, Schmerling beantragte nach einer Rücksprache mit dem Finanzminister die Bewilligung der Summe; der Staatsrat befürwortete nach anfänglich ablehnender Haltung die Bewilligung von 10.000 fl. mit Rücksicht auf das politische Moment, welches der würdige Empfang einer solchen Versammlung in einer österreichischen Stadt derzeit hat; der Kaiser folgte dem Antrag des Staatsrates, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2985/1861; ebd., JStr. 523/1861 und JStr. 586/1861..
Agitationen eines siebenbürgischen Stuhlrichters gegen die Steuerzahlung
Nachdem in Siebenbürgen ein Stuhlrichter über eine von der Klausenburger Komitatsbehörde erhaltene WeisungEinfügung h–h Lassers. sich in höchst auffallender Weise der Steuerzahlung und -exekution widersetzt haben und dagegen sich eine strafbare Agitation erlauben soll, wird der Minister Ritter v. Lasser die ihm darüber zugekommene Anzeige an den Finanzminister zur vorläufigen Konstatierung leiten. Bestätigen sich die Angaben, so träte der Fall einer exemplarischen Bestrafung einDazu konnte kein Aktenmaterial gefunden werden..
Wien, 4. September 1861. Erzherzog Rainer.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. [Wien, 12. September 1861Ort und Datum der Ah. Entschließung fehlen auf dem Originalprotokoll, sie sind jedoch in HHSTA., Kab. Kanzlei, Protokoll 1861, verzeichnet..]Empfangen 13. September 1861. Erzherzog Rainer.