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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="2">Band 2</title>
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            <title level="a" type="desc" n="099">Sitzung 99</title>
            <title level="a" type="sub" n="2">Protokoll II</title>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b2-z99.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
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                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 2 Mai 1861–2. November 1861</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1981">1981</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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               <msIdentifier>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Ransonnet; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 28. 7.), Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Forgách, Esterházp, Lichtenfels; abw. Pratobevera; BdR. Rechberg 5. 8.</item>
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                  <note>BdE. <date when="1861-07-28">1861-07-28</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Ransonnet; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Rechberg; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Rechberg 28. 7.), Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Forgách, Esterházp, Lichtenfels; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Pratobevera; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Rechberg 5. 8.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">893</idno>
                  <idno type="KZ">2475</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll II des zu Wien am <date when="1861-07-26">26. Juli 1861</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Rechberg</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_2_99_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Mißbräuche bei der Steuereinhebung in Ungarn</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister</rs>
                     </hi> referierte, es sei ihm von dem Kommandierenden in Ungarn die Meldung über mehrere in der Gegend von Kaschau vorgekommene Mißbräuche und Unterschleife in der Steuereinhebung zugekommen. Man habe als die Schuldigen Ortsnotäre, Richter und selbst einen Steuereinnehmer (Császár, Debreczenyi und Kandler) bezeichnet. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> ersuchte um eine schriftliche Mitteilung darüber, um der Sache auf den Grund zu sehen<note type="footnote" n="1">Die sog. Vorfallensberichte sind im <quote>KA.</quote> skartiert; auch im <quote>FA.</quote> konnte zu dieser Disziplinarangelegenheit kein Aktenmaterial gefunden werden.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_2_99_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Verwendung des Militärs zur Vernichtung von Tabakplantagen in Ungarn</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister</rs>
                     </hi> referierte, daß laut einer Anzeige des FZM. Graf Coronini das Militär nicht nur zur exekutiven Steuereinhebung, sondern auch dazu verwendet wird, um die unerlaubt vorgenommenen Tabakpflanzungen zu vernichten. Diese an sich gehässige Maßregel bringt eine große Aufregung hervor, erbittert das Landvolk gegen die Truppen und entfremdet die dem eigentlichen Dienste schon durch die Steuerexekution entzogenen Truppen der Disziplin <pb n="248" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2-pdf.xml%23a5-b2_einzelseiten/a5-b2_s248.pdf"/>in noch größerem Maße. FZM. Graf Degenfeld müsse daher die Ergreifung anderer Maßregeln zum Schutze des Tabakgefälles befürworten<note type="footnote" n="2">Das Tabakmonopol war in Ungarn durch die Tabakmonopolsordnung v. <date when="1850-11-29">29. 11. 1850</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 462/1850</bibl>, eingeführt worden; § 85 ordnete an, daß ohne Lizenz angebaute und noch nicht ausgereifte Tabakpflanzen auszureißen und zu vernichten seien. Nach der Erlassung des Oktoberdiploms hatte sich in Ungarn die falsche Meinung verbreitet, das Tabakmonopol sei aufgehoben, worauf viel mehr Tabak angebaut wurde, meist ohne Lizenz. Auf die Anfrage der Finanzbehörden in Ungarn, was zu tun sei, hatte der Minister mit Erlaß v. <date when="1861-07-12">12. 7. 1861</date>, Z. 31310/1861, angeordnet, daß, abgesehen von begründeten Ausnahmen, das Gesetz so weit zu vollziehen sei, als den Finanzorganen <quote>zureichende Mittel zu Gebote stehen, der Vollziehung der Strafamtshandlung sicher zu sein</quote>, wobei insbesondere die Zeit der militärischen Besetzung im Zuge der Steuerexekution zu benutzen sei. Das bedeutete aber nicht, daß das Militär zur Vernichtung der Tabakpflanzungen heranzuziehen sei. Die Anzeige Coroninis ist wie alle Aktenstücke zu diesem Gegenstand im <quote>KA.</quote> skartiert, doch ist das ohnehin wichtigere Material des <quote>FA.</quote> vorhanden, <bibl type="archival">FA., FM., II. Abt. (Bankale), Faszikulatur 9.3</bibl>, besonders Sammelakt <quote>Ungarn, Behandlung des unbefugten Tabakbaues, Nr. 31310/1861</quote>.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erörterte umständlich die Schwierigkeiten, mit welchen man in Ungarn zum Schutz dieses Gefälles zu kämpfen hat. Im laufenden Jahr ist der Tabak massenhaft ohne Lizenz angebaut worden. <ref xml:id="fn_5_2_99_a">Alle diese größtenteils ganz schlechten und jedenfalls das Regiebedürfnis weit überschreitenden Tabakmengen</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_2_99_a">Korrektur und Einfügung a–a Pleners für <quote>Allen diesen größtenteils ganz schlechten Tabak.</quote>
                     </note> für das Ärar einzulösen ist völlig untunlich; <ref xml:id="fn_5_2_99_b">die Konsumtion dieses Tabaks freizugeben heißt aber, das Monopol aufgeben, welches ohnehin schon auf das höchste gefährdet ist. Es gibt also kein drittes. Entweder will man das Monopol, und man will den Staat vor den Geldopfern der Übernahme unnützen Materials befreien oder nicht. Will man dies nicht, so kann der unbefugte Tabakbau nicht geduldet werden</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_2_99_b">Einfügung b–b Pleners.</note>. Ganz ungeahndet können derlei Eigenmächtigkeiten und Gefällsverkürzungen nicht bleiben, und alles, was er tun kann, ist, die Vernichtung möglichst selten und nur in besonders strafbaren Fällen eintreten zu lassen. <ref xml:id="fn_5_2_99_c">Dadurch entfallen die Nachteile in militärischer Beziehung.</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_2_99_c">Einfügung c–c Ransonnets.</note> Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> äußerte, er verkenne nicht die Bedrängnisse, mit welchen die Finanzverwaltung in Ungarn dermal zu kämpfen hat. Allein er müsse aufmerksam machen, daß durch die strengen Maßregeln gegen die durch keine Finanzlizenz gedeckten Tabakpflanzer nicht immer die Schuldigen getroffen werden. Es kommt ja vor, daß Stuhlrichter eigenmächtig solche Lizenzen erteilt haben. Sehr häufig mag auch der schlichte Bauer das Diplom vom 20. Oktober als eine Wiederherstellung der Tabakbaufreiheit gedeutet haben und kultivierte bona fide Tabak. Da es aber sehr rätlich erscheint, die bäuerliche Bevölkerung nicht gegen die Regierungsorgane zu erbittern, könne Graf Forgách nur dringend empfehlen, daß in dieser Angelegenheit mit Takt, Geduld und Schonung vorgegangen werde. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Esterházy</rs>
                     </hi> trat dieser Meinung in Anbetracht der gegenwärtigen schwierigen Situation vollkommen bei. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erklärte, die Finanzorgane in diesem Sinne anweisen zu wollen <ref xml:id="fn_5_2_99_d">und bereits angewiesen zu haben</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_2_99_d">Einfügung d–d Pleners.</note>, <note type="footnote" n="3">Dazu vgl. den Schriftwechsel zwischen den Finanzlandesdirektionsabteilungen und dem Ministerium, <quote>ebd.</quote>
                     </note>. Er bedauere, daß sich trotz allen guten Willens <pb n="249" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2-pdf.xml%23a5-b2_einzelseiten/a5-b2_s249.pdf"/>kein Auskunftsmittel zur Beseitigung der mit dem Monopol verbundenen Plackereien finden lasse, müsse jedoch andererseits auch erinnern, daß Ungarn gerade infolge des Monopols durch den Verschleiß seines Tabaks an die Regie <ref xml:id="fn_5_2_99_e">vielmehr ein wahres Propol genieße und</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_2_99_e">Einfügung e–e Pleners.</note> eine reiche Einnahmsquelle vor den übrigen Kronländern voraushabe, <ref xml:id="fn_5_2_99_f">in denen die Bedingungen eines günstigen Tabakbaues allerdings großenteils vorhanden sind, diese Kulturgattung aber untersagt ist</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_2_99_f">Einfügung f–f Pleners.</note>, <note type="footnote" n="4">Mit Erlaß v. <date when="1861-08-02">2. 8. 1861</date>, Z. 40792/1861, <quote>ebd.</quote>, ordnete Plener an, daß die Strafamtshandlung zwar einzuleiten sei, daß aber die tatsächliche Vernichtung der Pflanzen auf die allerseltensten Fälle zu beschränken und hiezu keine Militärassistenz in Anspruch zu nehmen sei. Fortsetzung im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18610909-P-0121.xml#top_5_2_121_2">MR. v. <date when="1861-09-09">9. 9. 1861</date>/II</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_2_99_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Neuerliche Entsendung des Vizepräsidenten Johann Halzl als königlicher Kommissär nach Neutra</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> brachte zur Kenntnis, daß, nachdem die Sendung des Vizepräsidenten Halzl nach Neutra zur Kassierung eines gesetzwidrigen Komitatsbeschlusses in der Steuerangelegenheit an dem passiven Widerstande gescheitert ist, er denselben königlichen Kommissär, mit ausgedehnteren Vollmachten versehen, neuerdings dahin absende, um den Beweis zu liefern, daß die Regierung ihre Beschlüsse mit Energie in Vollzug zu bringen entschlossen ist.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_2_99_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Interpellation wegen der Unterrichtssprache in Triest</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> referierte über die Art und Weise, in welcher er die Interpellation über die Lehrsprache in den öffentlichen Unterrichtsanstalten zu Triest zu beantworten gedenke<note type="footnote" n="5">Interpellation von Dr. Carl Porenta und Genossen, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1861/62, 482 f. (23. Sitzung v. <date when="1861-07-13">13. 7. 1861</date>)</bibl>; Antwort Schmerlings <quote>ebd., 666 f. (31/<date when="1861-07-27">27. 7. 1861</date>)</quote>.</note>. Der Minister werde zeigen, daß es in den Volksschulen nicht die italienische Bevölkerung ist, welche über Zurücksetzung ihrer Sprache klagen kann, und daß neben dem italienischen Gymnasium zu Capodistria ein deutsches zu Triest überhaupt und auch wegen der <ref xml:id="fn_5_2_99_g">nur dadurch zu ermöglichenden</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_5_2_99_g">Einfügung g–g Ransonnets.</note> Fortsetzung der Fakultätsstudien auf deutschen Lehranstalten ein Bedürfnis sei. Auf der städtischen Oberrealschule werde die italienische Sprache eingeführt werden, und durch die weitere Bildung von italienischen Parallelklassen am Untergymnasium zu Triest werde den billigen Anforderungen des Triester Landtages vollkommen Rechnung getragen sein<note type="footnote" n="6">Der Triester Landtag hatte in seiner Sitzung v. <date when="1861-04-22">22. 4. 1861</date> den Beschluß gefaßt, in allen öffentlichen Lehranstalten die italienische Unterrichtssprache einzuführen; die Interpellation nahm auf diesen Beschluß Bezug.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> sprach das Bedauern aus, daß die Regierung selbst viel dazu beigetragen habe, das Küstenland zu verwelschen. Dem Streben, Triest völlig zu italianisieren, müsse entgegengetreten werden, und Graf Rechberg erkläre sich daher gegen die italienische Realschule und die italienischen Parallelklassen im Untergymnasium. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister</rs>
                     </hi> trat dieser Meinung aus voller Überzeugung bei. Triest sei eine deutsche Stadt und müsse es bleiben. Durch italienische Schulen wird das deutsche Element im Entstehen ausgerottet. Die Erfahrung in Südtirol habe gezeigt, wie man es versteht, aus einer Bevölkerung deutschen Stammes künstlich Italiener an Sprache und Gesinnung zu erziehen. <pb n="250" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2-pdf.xml%23a5-b2_einzelseiten/a5-b2_s250.pdf"/>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> erwiderte, daß die italienischen Parallelklassen im Triester Untergymnasium durch das Vorhandensein von 140 italienischen Schülern unter 60 Deutschen und 80 Slawen ihre volle Rechtfertigung finden, und eine italienische Realschule erscheine angezeigt zur Vorbildung der Hörer der nautischen sowohl als der Handelsschule in Triest, da in denselben die italienische Lehrsprache eingeführt ist.</p>
                  <p>Die Stimmenmehrheit vereinigte sich mit dem Antrage des Staatsministers, da es politisch nicht rätlich wäre, die italienische Bevölkerung durch Zurückweisung aller vom Landtage in bezug auf die Lehrsprache gestellten Bitten zu verletzen<note type="footnote" n="7">Mit Vortrag v. <date when="1861-08-03">3. 8. 1861</date>, der weitgehend mit der in Anm. 5 zit. Interpellationsbeantwortung übereinstimmt, unterbreitete der Staatsminister diese Angelegenheit dem Kaiser und beantragte, daß der in Rede stehende Beschluß des Triester Stadtrates nicht genehmigt, der Staatsminister aber zu Verhandlungen mit dem Munizipium über die Errichtung von Parallelschulklassen mit italienischer Unterrichtssprache am Triester Untergymnasium und die Einführung der italienischen Unterrichtssprache in den städtischen Haupt- und Realschulen ermächtigt werde. Der Kaiser genehmigte diesen Antrag nach Begutachtung durch den Staatsrat mit Ah. E. v. <date when="1861-09-18">18. 9. 1861</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2529/1861</bibl>; Gutachten des Staatsrates <quote>ebd., JStr. 424/1861</quote> und <quote>JStr. 510/1861</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_2_99_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Beschlüsse der Landtage in Kärnten, Steiermark, Vorarlberg und Böhmen</head>
                  <p>Der Staatsminister referierte über seine au. Anträge in bezug auf die Beschlüsse des kärntnerischen Landtages<note type="footnote" n="8">Die Landtage der deutsch-slawischen Kronländer waren mit kaiserlichem Patent v. <date when="1861-02-26">26. 2. 1861</date> einberufen worden und am <date when="1861-04-06">6. 4. 1861</date> zusammengetreten; dazu MR. v. 15. und <date when="1861-02-16">16. 2. 1861</date>/II, Anm. 2, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b1-z8" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b1/pdf/a5-b1-z8.pdf" target="MRP-1-5-01-0-18610216-P-0008.xml">ÖMR. V/1, Nr. 8</ref>.</bibl>
                     </note>. Die von diesem Landtage beschlossene Geschäftsordnung<note type="footnote" n="9">Beschlossen in der zweiten Sitzung (<date when="1861-04-08">8. 4. 1861</date>) ; Druck des Entwurfs in <bibl type="secondary">
                           <title>Stenographisches Protokoll über Die Zweite Sitzung Des Kîrntnerischen Landtages Zu Klagenfurt</title> AM 8. APRIL 1861, 8—11.</bibl>
                     </note> bedarf einer Berichtigung <ref xml:id="fn_5_2_99_h">oder Ergänzung</ref>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_5_2_99_h">Einfügung h–hRansonnets.</note> in dreifacher Beziehung: 1. Durch die Festsetzung, daß selbständige Anträge im Ausschuß vorzuberaten seien (§ 35), 2. durch die Nichtzulassung von Deputationen (§ 43)<note type="footnote" n="10">Die §§ 4 und 29 der vom Landtag beschlossenen Geschäftsordnung waren fast gleichlautend mit den hier vom Staatsminister genannten §§ 35 und 41 (nicht 43) der als Beilage zum Februarpatent erlassenen Landesordnung, doch hatte der Landtag durch die Weglassung einiger Worte seine Kompetenz erweitert; wie aus dem Vortrag des Staatsministers v. <date when="1861-07-27">27. 7. 1861</date> hervorgeht, mit dem er die Sitzungsprotokolle des Kärntner Landtags dem Kaiser vorlegte und den er in diesem Ministerrat referierte, besorgte er, es könnte sich später die Ansicht geltend machen, daß die Paragraphen der Landesordnung durch die leicht geänderten Paragraphen der Geschäftsordnung aufgehoben seien; daher müsse man auf dem vollen Wortlaut bestehen, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2497/1861.</bibl>
                     </note> und 3. durch Weglassung der Bestimmungen über die Verstärkung des Landesausschusses in gewissen Fällen<note type="footnote" n="11">Hier ging es um die Kompetenz des Landesausschusses; vor allem enthielt der § 13 der Geschäftsordnung die Bestimmung, daß der Landesausschuß Gegenstände von besonderer Wichtigkeit unter Beiziehung von Landtagsmitgliedern zu behandeln habe; dazu Schmerling, <quote>ebd.: Ganz unstatthaft aber wäre die Beiziehung von Landtagsmitgliedern als solchen zu jeder wichtigen Beratung des Landesausschusses; denn hiedurch würde seinen Versammlungen der Charakter einer Landtagsversammlung gegeben und ein gefährliches Präzedens für die indirekte Zustandebringung eines Landtags ohne vorherige verfassungsmäßige Einberufung nach § 8 der Landesordnung geschaffen, der Ausschuß würde Gefahr laufen, seine Unbefangenheit einzubüßen, und es würden seine Sitzungen den Charakter der Öffentlichkeit erhalten, der ihnen verfassungsmäßig nicht zukommt</quote>; daher könne dieser Paragraph der Geschäftsordnung nicht in Wirksamkeit treten. Der Kaiser genehmigte die Anträge Schmerlings nach Begutachtung durch den Staatsrat mit Ah. E. v. <date when="1861-09-18">18. 9. 1861</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2497/1861</bibl>; Gutachten des Staatsrates <quote>ebd., JStr. 414/1861</quote> und <quote>JStr. 509/1861</quote>.</note>.</p>
                  <p>Der Ministerrat trat der Meinung des Staatsministers bei.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_2_99_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Beschlüsse der Landtage in Kärnten, Steiermark, Vorarlberg und Böhmen</head>
                  <p>Der Staatsminister referierte über die Beschlüsse des steiermärkischen Landtages, von welchen diejenigen 1. wegen Beratung des Landespräliminares durch den Ausschuß in Gegenwart der Landtagsmitglieder und 2. wegen Vernehmung von Zeugen durch den Landesausschuß selbst zur Ah. Genehmigung nicht geeignet erscheinen und der Beschluß über die Immunität der Abgeordneten sich durch das zu erlassende Gesetz beheben wird.</p>
                  <p>Der Ministerrat war hiemit einverstanden<note type="footnote" n="12">Der steiermärkische Landtag hatte zuerst gebeten, zur Beratung des Voranschlags für 1862 wieder einberufen zu werden, was der Kaiser auf Antrag des Staatsministers abgelehnt hatte, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1879/1861</bibl>, ähnlich wie beim galizischen Landtag, siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18610715-P-0095.xml#top_5_2_95_2">MR. v. <date when="1861-07-15">15. 7. 1861</date>/II</ref>, Anm. 3. Daraufhin hatte der steiermärkische Landtag beschlossen, daß zur Beratung des Voranschlags im Ausschuß die Landtagsmitglieder wenigstens als Zuhörer einzuladen seien, worüber Schmerling am <date when="1861-07-15">15. 7. 1861</date> einen Vortrag erstattete; auch dieser Beschluß wurde auf seinen Antrag nach Begutachtung durch den Staatsrat vom Kaiser abgelehnt, <quote>ebd., KZ. 2270/1861</quote>; Gutachten des Staatsrates <quote>ebd., JStr. 325/1861</quote> und <quote>JStr. 406/1861</quote>. Der zweite Punkt bezieht sich auf den § 17 der vom Landtag beschlossenen Geschäftsordnung; das Recht, Zeugen vorzuladen, wurde dem Landesausschuß verweigert, weil es in den Wirkungskreis der Exekutivgewalt hinübergreife, Ah. E. v. <date when="1861-08-22">22. 8. 1861</date> auf den Vortrag Schmerlings v. <date when="1861-07-27">27. 7. 1861</date>, mit dem die Verhandlungsprotokolle des steiermärkischen Landtags vorgelegt wurden, <quote>ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 2452/1861</quote>; Gutachten des Staatsrates <quote>ebd., JStr. 400/1861</quote> und <quote>JStr. 454/1861</quote>. Zum Immunitätsgesetz siehe besonders <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18610503-P-0060.xml#top_5_2_60_1">MR. v. <date when="1861-05-03">3. 5. 1861</date>/I</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_2_99_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Beschlüsse der Landtage in Kärnten, Steiermark, Vorarlberg und Böhmen</head>
                  <p>Der Staatsminister referierte über die Beschlüsse des Landtages für Vorarlberg. Nach § 15 der Landesordnung sind die Mitglieder des Landesausschusses verpflichtet, in Bregenz zu wohnen. Wenn auf den Vollzug dieser Bestimmung gedrungen würde, wäre es unmöglich, den Landesausschuß zusammenzusetzen, indem im kleinen Bregenz nicht genug zu Ausschüssen geeignete Abgeordnete bleibend wohnen und die geringe Besoldung jährlicher 600 fl. für ein Ausschußmitglied niemand bestimmen wird, nach Bregenz zu übersiedeln. Da es überdies in dem Ländchen Vorarlberg nicht schwer würde, die Ausschußmitglieder vom Lande binnen 24 Stunden in Bregenz bei dem dort domizilierenden Landeshauptmann zu versammeln, und da bereits für den Tiroler Landesausschuß eine ähnliche Ausnahme provisorisch gemacht worden ist<note type="footnote" n="13">Siehe <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1957/1861.</bibl>
                     </note>, gedächte der Staatsminister, auf die Ah. Gewährung der vom Vorarlberger Landtage einstimmig angesuchten Änderung des § 15 au. anzutragen.</p>
                  <p>Der Ministerrat war hiemit einverstanden<note type="footnote" n="14">Die Verhandlungsprotokolle des Vorarlberger Landtags legte der Staatsminister mit Vortrag v. <date when="1861-07-04">4. 7. 1861</date> vor, <quote>ebd., KZ. 2270/1861</quote>. Mit einem eigenen Vortrag beantragte er die Änderung des § 15 der Landesordnung, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 20/1861, Beilage IIe</bibl>, die die kaiserliche Genehmigung erhielt, <quote>ebd., KZ. 2426/1861</quote>; Gutachten des Staatsrates <quote>ebd., JStr. 390/1861</quote> und <quote>JStr. 446/1861</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_2_99_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Beschlüsse der Landtage in Kärnten, Steiermark, Vorarlberg und Böhmen</head>
                  <p>Der Staatsminister referierte über die Beschlüsse des böhmischen Landtages. Der Beschluß, wonach ein Mitglied, welches eine zweimalige Rüge auf sich geladen hat, aus dem Landtage ausgeschlossen werden kann, dürfte nicht Ah. genehmigt werden, zumal diese Bestimmung auch bezüglich der Reichsratsabgeordneten nicht besteht. Der weitere Beschluß, daß der Landeschef nicht berechtigt sein soll, nach Vornahme einer gesetzwidrigen oder sonst unzulässigen <pb n="252" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2-pdf.xml%23a5-b2_einzelseiten/a5-b2_s252.pdf"/>Wahl sofort eine Neuwahl auszuschreiben, erscheint dem Staatsminister gleichfalls nicht zur Ah. Sanktion geeignet. Denn wenn der Landeschef nicht dieses Recht üben kann, so verliert er alle Ingerenz bei unordentlichen Wahlen. Die Erfahrung in Niederösterreich hat gezeigt, wie sehr die Landtage geneigt sind, bei Prüfung der passiven Wahlberechtigung von den klaren Bestimmungen des Gesetzes abzusehen. <ref xml:id="fn_5_2_99_i">Dagegen gibt es keine Berufung.</ref>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_5_2_99_i"/>Dagegen gibt es keine Berufung. Hat aber ein Statthalter sich bei Kassierung der Wahl und Ausschreibung einer neuen Übergriffe oder einen Irrtum zuschulden kommen lassen, so steht ja der Rekurs an den Minister offen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi>, welcher überhaupt besorgt, daß die verweigerte Sanktion der Landtagsbeschlüsse im böhmischen Landtage sehr arge Debatten hervorrufen werde, glaubt, daß, was speziell diesen Punkt betrifft, der Statthalter sich bei der Kassierung <ref xml:id="fn_5_2_99_j">der Wahl eines populären Mannes</ref>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_5_2_99_j"/>der Wahl eines populären Mannes und bei Ausschreibung der Neuwahl oft in einer sehr schwierigen Lage befinden werde. Jedenfalls wird es viele Reklamationen geben. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> beantragte in Erwägung der vom Hofkanzler geltend gemachten Rücksichten, daß der Statthalter wohl zu ermächtigen wäre, einem nicht ordnungsmäßig Gewählten das Zertifikat zum Eintritt in den Landtag zu verweigern<note type="footnote" n="15">Nach § 51 der Landtagswahlordnung, Beilage zum Februarpatent, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 20/1861</bibl>, hatte der Statthalter nach Einsichtnahme in die Wahlakten jedem gewählten Abgeordneten das Wahlzertifikat auszustellen, das zum Eintritt in den Landtag berechtigte.</note>, ohne jedoch durch sogleiche neue Ausschreibung der Wahl dem Beschlusse des Landtages über die beanstandete Wahl vorzugreifen.</p>
                  <p>Mit diesem Antrage erklärte sich der Ministerrat — den Staatsminister eingeschlossen — ganz einverstanden<note type="footnote" n="16">Die Verhandlungsprotokolle des böhmischen Landtags unterbreitete der Staatsminister mit Vortrag v. <date when="1861-07-27">27. 7. 1861</date> dem Kaiser, der sie antragsgemäß resolvierte, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2453/1861</bibl>; Begutachtung durch den Staatsrat <quote>ebd., JStr. 401/1861</quote> und <quote>JStr. 456/1861</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_2_99_9" n="9">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IX. </num>
                     </label>John O. Levers Projekt einer Dampfschiffahrtslinie zwischen Liverpool und Triest</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> referierte, er habe von dem Proponenten einer Dampfschiffahrtsunternehmung zwischen Liverpool und Triest, Mr. Lever, einen Brief erhalten, worin er das zwischen ihm und der österreichischen Regierung verabredete Übereinkommen als noch bestehend betrachtet, während es vielmehr wegen Nichterfüllung seinerseits als erloschen gelten dürfte<note type="footnote" n="17">
                        <bibl type="archival">AVA., MHVw., Präs. 461/1861</bibl>; zum Gegenstand siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18610617-P-0085.xml#top_5_2_85_1">MR. v. <date when="1861-06-17">17. 6. 1861</date>/I</ref>.</note>. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> bemerkte, die Sache sei sehr delikat und ohne genaueste Würdigung der Punkte des Übereinkommens und des Inhalts des vorliegenden Schreibens könne man nicht mit Beruhigung ein Gutachten abgeben. Die weitere Beratung hierüber wurde daher vertagt, bis ein Gutachten der Kammerprokuratur über die Rechtsfrage vorliegen wird<note type="footnote" n="18">Fortsetzung im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18610727-P-0100.xml#top_5_2_100_3">MR. v. <date when="1861-07-27">27. 7. 1861</date>/III</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am 28. Julius 1861. Rechberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den <date when="1861-08-04">4. August 1861</date>.</seg>
                  <seg type="other">Praes [entatum] <date when="1861-08-05">5. August 1861</date>. Rechberg.</seg>
               </closer>
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         </div>
      </body>
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</TEI>