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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="2">Band 2</title>
            <title level="m" type="sub">Mai 1861–<date when="1861-11-02">2. November 1861</date>
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            <title level="a" type="desc" n="091">Sitzung 91</title>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b2-z91.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
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                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 2 Mai 1861–2. November 1861</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1981">1981</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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               <msIdentifier>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 5. 7.), Rechberg, Mecséry, Vay, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Szécsen, Plener, Wickenburg, Pratobevera 13. 7., Lichtenfels; BdR. Rechberg 25. 7.</item>
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                  <note>BdE. <date when="1861-07-05">1861-07-05</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <ref target="#top_5_2_91_3">Ernennung des Carl Fürst Lobkowitz zum Statthalter und des Carl Graf Coronini zum Statthaltereivizepräsidenten in Innsbruck, ferner des Franz Freiherr v. Spiegelfeld zum Landeschef in Salzburg</ref>
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                  <ref target="#top_5_2_91_8">Interpellation über den Ausbau der Kärntner Eisenbahn; Antrag des Abgeordneten Alfred Skene auf Abänderung der Gewerbeordnung</ref>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1861-07-04">4. Juli 1861</date>
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                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Ransonnet; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 5. 7.), Rechberg, Mecséry, Vay, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Szécsen, Plener, Wickenburg, Pratobevera 13. 7., Lichtenfels; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Rechberg 25. 7.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">879</idno>
                  <idno type="KZ">2355</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll des zu Wien am <date when="1861-07-04">4. Juli 1861</date> abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_2_91_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Genehmigung der Beschlüsse der Judexkurialkonferenz</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> referierte, daß es dem Grafen Apponyi bereits gelungen sei, gemäß Ah. Auftrages die Zustimmung der beiden Häuser zu den Anträgen der Judexkurialkommission in bezug auf die Wiederherstellung der altungarischen Zivil- und Strafgesetzgebung (mit Ausnahme des Preßgesetzes) zu erwirken. Der Judex Curiae habe das ganze Operat dem Landtage als provisorischen Regierungsbeschluß vorgelegt, und beide Tafeln haben dieser von ihnen kommissionaliter behandelten Vorlage zugestimmt<note type="footnote" n="1">Zu den Anträgen der Judexkurialkonferenz über die Reorganisierung der ungarischen Gerichtspflege siehe die ausführlichen Diskussionen in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-01-0-18610321-P-0034.xml">MR. II v. <date when="1861-03-21"/>21. 3.1861</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b1-z34" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b1/pdf/a5-b1-z34.pdf" target="MRP-1-5-01-0-18610321-P-0034.xml">ÖMR. V/1, Nr. 34</ref>
                        </bibl>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-01-0-18610322-P-0035.xml">MR. v. <date when="1861-03-22"/>22. 3. 1861</ref>, <quote>ebd., Nr. 35</quote>, und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-01-0-18610402-P-0042.xml">MR. II v. <date when="1861-04-02"/>2. 4.1861</ref>, <quote>ebd., Nr. 42</quote>. Als Ergebnis war der Judex Curiae beauftragt worden, daß er mit Ausnahme des Preßgesetzes die Anträge <quote>in geeigneter Weise unverzüglich der landtäglichen Prüfung und Erwägung unterziehe und dabei auf entsprechende Art dahin zu wirken trachte, daß dieselben, sofern sie dem allgemeinen Bedürfnisse zusagend erkannt werden sollten, im Wege eines landtäglichen Beschlusses mit Meiner Zustimmung je eher in Wirksamkeit treten können</quote>, Handschreiben v. <date when="1861-04-02">2. 4. 1861</date> an den ungarischen Hofkanzler, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1028/1861</bibl>, und <quote>ebd., CBProt. 43c/1861</quote>; Druck bei <bibl type="secondary">
                           <author>Redlich</author>, Staats- und Reichsproblem 2, 38 (Anm.)</bibl>. Der ungarische Landtag hatte am <date when="1861-06-22">22. 6. 1861</date> (Unterhaus) bzw. am <date when="1861-07-01">1. 7. 1861</date> (Oberhaus) seine Zustimmung erteilt, <bibl type="secondary">
                           <author>Ungarischer Reichstag</author> 3, 138 und 163</bibl>; die Mitteilung darüber an den Kaiser <bibl type="archival">MOL., Ungarische Hofkanzlei, Allgemeine Akten, Z. 9156/1861 und Z. 12249/1861</bibl>, und <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2120/1861</bibl>.</note>. Baron Vay las hierauf <pb n="186" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2-pdf.xml%23a5-b2_einzelseiten/a5-b2_s186.pdf"/>seinen au. Vortrag über diesen Gegenstand, worin er sich die Ah. Genehmigung und die Ermächtigung zur Kundmachung unter Festsetzung eines bestimmten Termins und ohne rückwirkende Kraft erbittet<note type="footnote" n="2">Vortrag der ungarischen Hofkanzlei v. <date when="1861-07-01">1. 7. 1861</date>, <bibl type="archival">MOL., Ungarische Hofkanzlei, Allgemeine Akten, Z. 8971/1861</bibl>, und <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2119/1861</bibl>.</note>.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Szécsen</rs>
                     </hi> stimmt den Anträgen des Hofkanzlers in allen Punkten mit dem Bemerken bei, daß die ganze Maßregel nur im Vollzug bereits gegebener Ah. Befehle beantragt wird. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> äußerte, daß er jetzt so wie bei den früheren Beratungen<note type="footnote" n="3">Zit. Anm. 1.</note> dieser Angelegenheit prinzipiell einen ganz anderen Standpunkt einnehme als die ungarische Hofkanzlei, nachdem er in dem beantragten Schritte eine Abweichung vom 20. Oktober erkennen müsse. Die ganze bestehende Gesetzgebung in Zivil- und Strafsachen — mit Ausnahme des Berggesetzes, Wechselgesetzes, Stempelgesetzes, dann der Gesetze über die Grundentlastung und die Avitizität, dann das Grundbuchswesen — soll abrogiert werden! Die Folgen, welche ein solcher legislativer Rückschritt für Ungarn haben müsse, wolle er nicht erörtern, so wie es auch einleuchtend ist, daß die Bewohner der übrigen Kronländer, welche im Laufe des letzten Dezenniums in vielfache Geschäftsbeziehungen zu Ungarn getreten sind, dadurch wesentlich leiden werden, wenn auch erklärt wird, daß die Wiedereinführung der ungarischen Gesetze keine rückwirkende Kraft haben solle. Indessen, nachdem beide Häuser sich bei der allerdings nicht landtäglichen Beratung des Operats damit einverstanden erklärt haben und da die österreichischen Gesetze in Ermanglung von Gerichtshöfen, welche damit vertraut sind und sie in Vollzug bringen wollen, faktisch bereits außer Kraft gesetzt sind, wolle der Staatsminister gegen das beantragte Provisorium, wodurch wenigstens dem bedauerlichen Juristitium ein Ende gesetzt würde, keine Einwendung erheben. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> würde gegen den Antrag stimmen müssen, wenn die Frage noch offen wäre, <ref xml:id="fn_5_2_91_a">weil damit der Standpunkt des Ah. Diploms vom 20. Oktober in betreff der Justizgesetze aufgegeben wird, weil die bestehenden Justizgesetze abgeändert würden, ohne daß der Weg der Gesetzgebung dazu betreten wird, und weil damit nur dem jetzigen ungarischen Landtage, ohne ihn als Faktor der Gesetzgebung benützt zu haben, doch das Verdienst zuteil würde, die Beseitigung der österreichischen Gesetze bevorwortet zu haben. Allein wenn es richtig ist, daß Se. Majestät bereits die Zusicherung erteilt haben, die Judexkurialkonferenzbeschlüsse, wenn sie vom Landtage angenommen werden, zu genehmigen, dann habe die Frage selbst aufgehört, eine offene zu sein</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_2_91_a">Einfügung a–a Lassers für <quote>Allein sie ist es nicht mehr.</quote>
                     </note>weil damit der Standpunkt des Ah. Diploms vom 20. Oktober in betreff der Justizgesetze aufgegeben wird, weil die bestehenden Justizgesetze abgeändert würden, ohne daß der Weg der Gesetzgebung dazu betreten wird, und weil damit nur dem jetzigen ungarischen Landtage, ohne ihn als Faktor der Gesetzgebung benützt zu haben, doch das Verdienst zuteil würde, die Beseitigung der österreichischen Gesetze bevorwortet zu haben. Allein wenn es richtig ist, daß Se. Majestät bereits die Zusicherung erteilt haben, die Judexkurialkonferenzbeschlüsse, wenn sie vom Landtage angenommen werden, zu <pb n="187" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2-pdf.xml%23a5-b2_einzelseiten/a5-b2_s187.pdf"/>genehmigen, dann habe die Frage selbst aufgehört, eine offene zu sein; und in der weiteren Erwägung, daß eine <ref xml:id="fn_5_2_91_b">wenn auch minder gute</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_2_91_b">Einfügung b–b Lassers.</note> Justiz doch besser ist als gar keine, wolle er gegen den Antrag keine Erinnerung erheben. Er könne aber nicht unterlassen, darauf aufmerksam zu machen, daß das Verfahren in Urbarialangelegenheiten<note type="footnote" n="4">Für Ungarn <bibl type="archival">RGBL. Nr. 38/1853, vierter Abschnitt</bibl>.</note> vollständig auf die österreichische Zivilprozeßordnung<ref xml:id="fn_5_2_91_c"/>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_2_91_c">Korrektur Lassers aus <quote>Gesetzgebung</quote>.</note> basiert ist <ref xml:id="fn_5_2_91_d">und daß, nachdem die Grundregulierungsvorschriften bei dem Wiederaufleben der ungarischen Justizformen aufrechterhalten werden sollen, arge Verwirrungen im Urbarialrechtsverfahren zweifellos entstehen werden</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_2_91_d">Korrektur d–d Lassers aus <quote>und doch die Grundentlastungsvorschriften bei dem Wiederaufleben der ungarischen Gesetzgebung aufrechterhalten werden sollen</quote>.</note>. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Baron Pratobevera</rs>
                     </hi> findet es, so wie bei der früheren Beratung, höchst beklagenswert, daß so viele und wichtige Gesetze auf einmal und mit solcher Hast beseitigt werden. Zudem gebe es gar kein kodifiziertes ungarisches Strafrecht, sondern es gelte diesfalls nur der Usus. Andererseits sei es dem Minister auch nicht einleuchtend, wie die Grundbuchsgesetzgebung mit dem ungarischen Privatrecht in Einklang gebracht werden soll. Indessen <ref xml:id="fn_5_2_91_e">vermöchte er, wenn die Ah. Willensmeinung als bestehend angenommen werden muß, und</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_2_91_e">Einfügung bzw. Korrektur e–e Pratobeveras aus <quote>wolle Baron Pratobevera</quote>.</note> bei den auch von den Vorstimmen hervorgehobenen Opportunitätsrücksichten dem Antrage nicht entgegenzutreten. In demselben Sinn sprach sich auch der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi>
                     <ref xml:id="fn_5_2_91_f">unter ausdrücklicher Verwahrung gegen die Annahme, als sei die Wiederherstellung der ungarischen Gesetze im wirklichen Interesse des Landes und der Gesamtmonarchie gelegen</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_2_91_f">Einfügung f–f Mecsérys.</note>, mit Hinblick auf frühere Ah. Beschlüsse aus.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> äußerte, er könne dem Antrage des ungarischen Hofkanzlers nicht beitreten. Vor allem habe er das Bedenken, ob es denn auch angemessen erscheine, daß Se. Majestät diesen Akt eines Landtags genehmigen, der Allerhöchstdieselben noch nicht einmal als König von Ungarn anerkannt hat. Jedenfalls wäre es angezeigt, noch abzuwarten, ob der Landtag nicht vielleicht schon aus Anlaß der Adresse aufgelöst werden muß. In der Wiederherstellung der ungarischen Gesetzgebung mit ihrem nach Person, Ort und Usus verschiedenen Privatrechte könne Freiherr v. Lichtenfels nur die Wiedereinführung der alten Konfusion und die Vernichtung des Privatkredites erblicken. Die <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> und des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Krieges</rs>
                     </hi> teilen vollkommen das Bedenken des Staatsratspräsidenten gegen die Genehmigung eines Antrags des ungarischen Landtags, solange er in seiner dermaligen Haltung verharrt. <ref xml:id="fn_5_2_91_g">[Der Minister des Äußern] schließt sich dem Votum des Herrn Präsidenten des Staatsrates aus dem doppelten Grunde an, weil er es für ganz unstatthaft halten muß, einen Antrag des Landtags zu erledigen, ehe die Antwort auf das königliche Reskript erfolgt ist, und weil überhaupt in dem gegenwärtigen Stadium jede künftige Verfügungen der Regierung präjudizierende Maßregel vermieden werden muß.</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_5_2_91_g">Zusatz g–g Rechbergs.</note>[Der Minister des Äußern] schließt sich dem Votum des Herrn Präsidenten des Staatsrates aus dem doppelten Grunde an, weil er es für ganz unstatthaft halten muß, einen Antrag des Landtags zu erledigen, ehe die Antwort auf das königliche Reskript erfolgt <pb n="188" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2-pdf.xml%23a5-b2_einzelseiten/a5-b2_s188.pdf"/>ist, und weil überhaupt in dem gegenwärtigen Stadium jede künftige Verfügungen der Regierung präjudizierende Maßregel vermieden werden muß. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi>, ebenfalls den Vorstimmen beitretend, sieht voraus, daß der Zustand des Landes durch die Wiedereinführung obsoleter Gesetze noch trauriger werden wird. Er kenne nicht die Details des Judexkurialoperats, <ref xml:id="fn_5_2_91_h">er könne daher auch kein Urteil für oder gegen die Annahme mit Beruhigung abgeben</ref>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_5_2_91_h">Einfügung h–h Pleners.</note>, soviel aber scheint ihm gewiß, daß durch die Ergreifung dieses Auskunftsmittels für den Augenblick der Kredit in Ungarn vernichtet werde. Edler v. Plener macht übrigens darauf aufmerksam, daß man nicht bloß die Aufrechthaltung „des Stempelgesetzes“, sondern „der Stempel- und Gebührengesetze“ aussprechen sollte. Der erstere Ausdruck sei zu eng. Übrigens könne man sich nicht verhehlen, daß faktisch mit dem ABGB. und dem österreichischen Gerichtsverfahren auch indirekt die darauf basierten Stempel- und Gebührengesetze außer Kraft gesetzt werden. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> warnt vor jeder Überstürzung dieser hochwichtigen Angelegenheit und stimmt dem Freiherrn v. Lichtenfels und dem Finanzminister bei. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi>
                     <ref xml:id="fn_5_2_91_i">undMinister v. Lasser</ref>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_5_2_91_i">Einfügung i–i Lassers.</note>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">und</rs>
                     </hi>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister v</rs>
                     </hi>. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Lasser</rs>
                     </hi> erklärten, daß sie aus den vom Staatsratspräsidenten geltend gemachten Rücksichten ebenfalls für die Ajournierung der Ah. Entscheidung stimmen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> und <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Graf Szécsen</rs>
                     </hi> glaubten, daß es auf den Aufschub von ein paar Tagen gar nicht ankomme. Nachdem jedoch Se. k. k. apost. Majestät Allerhöchstselbst die möglichste Beschleunigung dieser Sache anzuempfehlen geruhten, baten diese Stimmführer, der durchlauchtigste Vorsitzende wolle das obwaltende Verhältnis zur Ah. Kenntnis bringen<note type="footnote" n="5">Den in Anm. 2 zit. Vortrag des ungarischen Hofkanzlers präsentierte Erzherzog Rainer dem Kaiser am <date when="1861-07-04">4. 7. 1861</date> mit folgendem eigenhändigen Beisatz auf dem Resolutionsentwurf: <quote>In der heutigen Ministerratssitzung sprach sich die entschiedene Mehrheit der Stimmführer dafür aus, daß die Ah. Entschließung über diesen Gegenstand erst dann zu erfolgen hätte, wenn die Adresse des ungarischen Landtages erstattet und von Euer Majestät erledigt sein wird. Diesem Einraten glaube ich gleichfalls beitreten zu sollen. <date when="1861-07-04">4. 7. 1861</date>. Erzherzog Rainer</quote>. Die von Vay beantragte Resolution wurde erst am <date when="1861-07-20">20. 7. 1861</date> vom Kaiser unterzeichnet; siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18610719-P-0096.xml#top_5_2_96_3">MR. v. <date when="1861-07-19">19. 7. 1861</date>/III</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_2_91_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Ernennung des Franz Seraphin Graf Kuefstein zum Vizepräsidenten des Herrenhauses</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß er im Vernehmen mit dem Fürsten Carl Auersperg den Grafen Kuefstein zum Vizepräsidenten des Herrenhauses au. beantrage, worüber von keiner Seite etwas bemerkt wurde<note type="footnote" n="6">Vgl. <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18610701-P-0090.xml#top_5_2_90_10">MR. v. <date when="1861-07-01">1. 7. 1861</date>/X</ref>. Mit Handschreiben v. <date when="1861-07-07">7. 7. 1861</date> wurde der Obersthofmarschall, Franz Seraphin Graf Kuefstein, der die erbliche Reichsratswürde besaß, zum Vizepräsidenten des Herrenhauses ernannt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2118/1861</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_2_91_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Ernennung des Carl Fürst Lobkowitz zum Statthalter und des Carl Graf Coronini zum Statthaltereivizepräsidenten in Innsbruck, ferner des Franz Freiherr v. Spiegelfeld zum Landeschef in Salzburg</head>
                  <p>Nachdem Se. k. k. Hoheit Herr Erzherzog Karl Ludwig von der Stelle eines Statthalters in Tirol Ah. enthoben zu werden wünschen, kommt die Wiederbesetzung dieses Postens zu erwägen. Der Staatsminister gedächte eventuell hiefür den gewesenen Statthalter in Niederösterreich Fürsten Lobkowitz in Antrag <pb n="189" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2-pdf.xml%23a5-b2_einzelseiten/a5-b2_s189.pdf"/>zu bringen, an dessen Seite der Hofrat zu Triest Graf Coronini wegen seiner genauen Kenntnis der Verhältnisse in Südtirol zum „Vizepräsidenten“ Ag. zu ernennen sein dürfte<note type="footnote" n="7">Der Posten eines Vizepräsidenten war in der Tiroler Statthalterei nicht vorgesehen, doch schien dem Staatsminister <quote>eine höhere dienstliche Stellung des Grafen Coronini sowohl mit Rücksicht auf eine entsprechende Repräsentation des italienischen Landesteiles bei der Statthalterei als in Hinblick auf den dem Lande gewiß empfindlichen Entgang des erzherzoglichen Hofes namentlich unter den obwaltenden Verhältnissen</quote> angezeigt, zumal es Präzedenz fälle gab, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2182/1861</bibl>.</note>. Hofrat Baron Spiegelfeld zu Innsbruck wäre auf den erledigten Posten eines Landeschefs zu Salzburg zu versetzen und der daselbst als Landeshauptmann fungierende Graf Gourcy als Rat bei einer Statthalterei einzuteilen, wobei ihm der Eiserne Kronorden Ag. zu verleihen sein dürfte, damit seine bloß aus Dienstrücksichten stattfindende Abberufung von Salzburg jeden Anschein einer Ah. Ungnade verliere<note type="footnote" n="8">Da bei der Statthalterei in Innsbruck nur eine Hofratsstelle vorgesehen war, mußte Spiegelfeld anderweitig verwendet werden. Gourcy war nur interimistisch mit der Funktion des Landespräsidenten in Salzburg betraut gewesen.</note>.</p>
                  <p>Der Ministerrat war mit diesen vom Staatsminister eingehend motivierten Anträgen völlig einverstanden<note type="footnote" n="9">Mit Vortrag v. <date when="1861-07-09">9. 7. 1861</date> unterbreitete Schmerling die Anträge dem Kaiser, der sie mit Handschreiben v. <date when="1861-07-11">11. 7. 1861</date> an den Staatsminister genehmigte, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2182/1861</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_2_91_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Ernennung eines Gesandten der Vereinigten Staaten am kaiserlichen Hof; Entsendung des FML. Móric Graf Pálffy nach Konstantinopel</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> brachte zur Kenntnis, daß die Vereinigten Staaten infolge der diesseitigen Rekusierung des Mr. Burlingame den Mr. Davies zum Gesandten am kaiserlichen Hofe ernannt haben<note type="footnote" n="10">Dies berichtete Hülsemann aus Washington, Bericht Nr. 50 v. <date when="1861-06-14">14. 6. 1861</date>, <bibl type="archival">HHSTA., PA., XXXIII 19</bibl>. Die endgültige Wahl fiel auf John Lothrop Motley. Zu dieser Angelegenheit siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18610514-P-0066.xml#top_5_2_66_1">MR. v. <date when="1861-05-14">14. 5. 1861</date>/I</ref>, Anm. 1 und 4.</note>; dann, daß FML. Graf Pálffy zur Beglückwünschung des Sultans Abdul Azis nach Konstantinopel Allerhöchstenortes abgesendet werden wird<note type="footnote" n="11">Anlaß war die Thronbesteigung des Abd Al Asis, osmanischer Sultan 1861—1876; Bestimmung Pálffys zu dieser Mission <bibl type="archival">KA., MKSM. 2309/1861</bibl>; Details der Mission im Vortrag Rechbergs v. <date when="1861-07-06">6. 7. 1861</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2145/1861</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_2_91_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Kommissionelle Beratungen über eine gemeinsame deutsche Ziviljustizpflege</head>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Baron Pratobevera</rs>
                     </hi> referierte über die Anfrage des Bundespräsidialgesandten Baron Kübeck, was er auf die Anträge des Freiherrn v. d. Pfordten<note type="footnote" n="12">Gesandter Bayerns zum Deutschen Bundestag.</note> wegen kommissioneller Beratung einer gemeinsamen deutschen Gesetzgebung für eine Erklärung abzugeben habe. Eine Kommission zur Beratung des Obligationsrechtes sollte in Dresden und eine zweite Kommission für das Zivilverfahren in Hannover zusammentreten. Baron Kübeck hält es für in politischer Hinsicht wünschenswert, daß Österreich sich bei diesen zwei Kommissionen beteilige. Der Minister bemerkte, daß die Pläne in Absicht auf die Einheit der deutschen Justizpflege selbst so weit gehen, einen gemeinsamen Obersten Gerichts- und Kassationshof zu bestellen. Zudem koinzidiert dieser Vorschlag mit dem bei uns selbst in Angriff genommenen legislativen Arbeiten. Unter diesen Umständen, glaubt Baron Pratobevera, müsse man sich jedenfalls bei Erklärung unserer Bereitwilligkeit zur Teilnahme an den Kommissionen die größte Freiheit vorbehalten, mit unserer eigenen Gesetzgebung im verfassungsmäßigen <pb n="190" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2-pdf.xml%23a5-b2_einzelseiten/a5-b2_s190.pdf"/>Wege vorzugehen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> würde einen sehr großen Wert darauf legen, daß die Kommissionen österreichischerseits, ohne sich jedoch zu binden, beschickt würden, wobei man sagen würde: „Der österreichische Kommissär werde beauftragt, den Standpunkt Österreichs zu wahren.“ Es liegt im österreichischen Interesse, <ref xml:id="fn_5_2_91_j">den preußischen Bestrebungen gegenüber</ref>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_5_2_91_j">Einfügung j–j Ransonnets.</note> den Bund zu stärken und zu beweisen, daß etwas durch den Bund geschehen könne. Wenn wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen, kommt nichts zustande. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> erkannte, daß Österreich sich durch die Beteiligung an den fraglichen Kommissionen mit den deutschen Regierungen in Kontakt erhalten müsse.</p>
                  <p>Nachdem sonst von keiner Seite etwas erinnert wurde, forderten Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Erzherzog Rainer</rs>
                     </hi> die Minister Graf Rechberg und Baron Pratobevera auf, sich wegen des diesfalls an Se. Majestät zu erstattenden au. Vortrages miteinander in das direkte Einvernehmen zu setzen<note type="footnote" n="13">Den betreffenden Vortrag erstattete Rechberg am <date when="1861-07-14">14. 7. 1861</date>. Nach Prüfung durch den Staatsrat, <bibl type="archival">HHSTA., JStr. 339/1861</bibl>, wurden die Anträge mit Ah. E. v. <date when="1861-08-18">18. 8. 1861</date> genehmigt, <quote>ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 2642 ex 1861</quote>. Das Material zur gemeinsamen deutschen Gesetzgebung <bibl type="archival">HHSTA., Administrative Registratur, F 29, Karton 2 und 3</bibl>; <bibl type="archival">AVA., JM., Allgemeine Registratur Ic 1/1, Karton 136</bibl>; siehe auch <bibl type="secondary">
                           <author>Zachariä</author>, Deutsches Staats- und Bundesrecht 1, 239—242</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Ogris</author>, Rechtsentwicklung in Cisleithanien</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                           <author>Wandruszka — Urbanitsch</author>, Habsburgermonarchie 2, 576 und 659 f.</bibl> Fortsetzung im <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18620318" ana="prot2 top4">MR. II v. <date when="1862-03-18">18. 3. 1862</date>/IV</ref> (Entsendung des österreichischen Delegierten).</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_2_91_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Ernennung des Anastas Weidlich zum Finanzlandesdirektor in Graz</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> referierte, daß er statt des pensionierten Ritters v. Fluck den Finanzlandesdirektor zu Temesvár Weidlich, der binnen kurzem in Disponibilität verfallen wird, bei Sr. Majestät zur Versetzung in gleicher Eigenschaft nach Graz zu beantragen gedenke. <ref xml:id="fn_5_2_91_k">Weidlich hat jedoch in Temesvár, solange es die gegenwärtigen Verhältnisse dort notwendig machen, zu verbleiben.</ref>
                     <note type="variant" n="k" target="#fn_5_2_91_k">Korrektur k–k Pleners aus <quote>Weidlich würde jedoch in Temesvár bis zur Auflösung der Banater Finanzlandesdirektion zu funktionieren fortfahren</quote>.</note> Der Ministerrat war mit diesem umständlich motivierten Vorschlage einverstanden<note type="footnote" n="14">Ministerialrat Anastas Weidlich hatte um die frei gewordene Stelle in Graz angesucht, um der Disponibilität zu entgehen. Da er jedoch nach Ansicht des Finanzministers wegen seiner <quote>erprobten Festigkeit</quote> unter den <quote>anarchischen Zuständen</quote> in Ungarn unentbehrlich war, beantragte Plener in Anerkennung seiner Dienste die nominelle Ernennung zum Finanzlandesdirektor in Graz unter der Bedingung seines Verbleibens in Temesvár. Mit Ah. E. v. <date when="1861-07-07">7. 7. 1861</date> gab der Kaiser dem Antrag Pleners statt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2128 ex 1861</bibl>. Weidlich blieb bis zu seiner Pensionierung im fahre 1864 in Temesvár, <quote>ebd., KZ. 3207/1864</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_2_91_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Aufnahme eines neuen Anlehens</head>
                  <p>Der Finanzminister referierte, es sei ihm gelungen, von dem für 1861 präliminierten Defizit von 65 Millionen Gulden einen großen Teil aus verschiedenen vorhandenen Quellen zu bedecken, so daß nur mehr etwa 25 Millionen im Wege eines Anlehens beizuschaffen sein werden. Verhandlungen sind darüber mit Bankiers im Zuge, und die Bedingungen, welche der Minister zur Kenntnis der Konferenz brachte, gestalten sich nicht ungünstig. Allein nachdem die wünschenswerte verfassungsmäßige Genehmigung des gesamten Reichsrates vorläufig <pb n="191" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2-pdf.xml%23a5-b2_einzelseiten/a5-b2_s191.pdf"/>nicht zu erhalten sein wird, so fragt es sich, in welcher Art vorzugehen sein wird, um das öffentliche Vertrauen auf dieses Anlehen möglichst zu stärken. Soll man sich bei Auflegung des Anlehens bloß auf § 13 der Reichsverfassung berufen, oder soll der Finanzminister nicht wenigstens den Gegenstand vor dem Abschlusse zur Kenntnis der beiden Häuser des eben tagenden engeren Reichsrates bringen und eine Art Vertrauensvotum von demselben auf diesem Wege erwirken?</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> behielt sich vor, diese Sache in reife Überlegung zu ziehen und seine Meinung in der Konferenz bei einer späteren Sitzung darzulegen<note type="footnote" n="15">In seiner Budgetrede im Reichsrat am <date when="1861-12-17">17. 12. 1861</date> bezifferte Plener das präliminierte Defizit für das Finanzjahr 1861 mit 40,5 Millionen Gulden, das nichtpräliminierte mit 69 Millionen Gulden, zusammen 109,5 Millionen Gulden. Es wurde aber kein neues Anlehen aufgelegt; das Defizit wurde durch verschiedene andere Maßnahmen gedeckt, die Plener aufzählte, <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1861/62, 2069 ff. (88. Sitzung/<date when="1861-12-17">17. 12. 1861</date>)</bibl>. Im Ministerrat kam dieser Gegenstand nicht mehr zur Sprache; siehe jedoch <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18610826-P-0114.xml#top_5_2_114_6">MR. v. <date when="1861-08-26">26. 8. 1861</date>/VI</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_2_91_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Interpellation über den Ausbau der Kärntner Eisenbahn; Antrag des Abgeordneten Alfred Skene auf Abänderung der Gewerbeordnung</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> brachte zur Kenntnis, es sei heute im Abgeordnetenhause an ihn die Interpellation eingebracht worden<ref xml:id="fn_5_2_91_l"/>
                     <note type="variant" n="l" target="#fn_5_2_91_l">Randnotiz Ransonnets: <quote>Von Tschabuschnigg und Genossen</quote>.</note>, ob die Zweigbahn nach Kärnten schon im Jahre 1863, wie zugesichert wurde, oder erst 1865 werde vollendet werden. Hierauf ist der Minister in der angenehmen Lage, zu antworten, daß auf die Vollendung der Eisenbahn im Jahre 1863 mit Gewißheit gerechnet werden kann<note type="footnote" n="16">Die Interpellation der Abgeordneten Adolph Ritter v. Tschabuschnigg und Genossen <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1861/62, 429 (20. Sitzung/<date when="1861-07-04">4. 7. 1861</date>)</bibl>; es handelte sich um die Strecke Marburg—Klagenfurt; Wickenburgs ausführliche Antwort <quote>ebd., 445 f. (22/<date when="1861-07-12">12. 7. 1861</date>)</quote>.</note>.</p>
                  <p>Über den eingebrachten Antrag des Abgeordneten Skene wegen der Genossenschaften gedächte Minister Graf Wickenburg zu antworten, daß das Ministerium die Frage über den freien oder zwangsweisen Eintritt in die Genossenschaften als eine offene betrachte und selbe mithin der freien Erörterung des Reichsrates anheimgebe. Gegen diese Beantwortung der Interpellation und die Äußerung über den Antrag Skenes wurde von keiner Seite eine Erinnerung erhoben<note type="footnote" n="17">Der Abgeordnete Alfred Skene hatte einen Antrag eingebracht, nach dem jene Paragraphen der Gewerbeordnung v. <date when="1859-12-20">20. 12. 1859</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 227/1859</bibl>, welche die Gewerbetreibenden verpflichteten, sich zu Genossenschaften zusammenzuschließen, aufgehoben und durch die einfache Bestimmung ersetzt werden sollten, daß es den Gewerbetreibenden freistehe, Genossenschaften zu bilden. Ausführliche Begründung dieses Antrags durch Skene <bibl type="secondary">
                           <title>Prot. Reichsrat, AH.</title> 1861/62, 438 ff. (21. Sitzung/<date when="1861-07-05">5. 7. 1861</date>)</bibl>. Wickenburg gab zwar die angekündigte Erklärung im Reichsrat nicht ab, doch wurde die Frage der Aufhebung der zwangsweisen Bildung von Genossenschaften eingehend debattiert; vgl. <quote>ebd., Index</quote>, Stichwort <quote>Gewerbegesetz</quote>. Die Regierung trat später für die Beibehaltung des Genossenschaftszwanges ein; siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620307-P-0207.xml#top_5_3_207_3">MR. II v. <date when="1862-03-07">7. 3. 1862</date>/III</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-03-0-18620308-P-0208.xml#top_5_3_208_3">MR. I v. <date when="1862-03-08">8. 3. 1862</date>/III</ref>; er wurde nicht aufgehoben; siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Kolmer</author>, Parlament und Verfassung 1, 112 f.</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Mischler — Ulbrich</author>, Staatswörterbuch 4, 527 f.</bibl> Allgemein zur Geschichte der Gewerbeordnung <bibl type="secondary">
                           <author>Ogris</author>, Rechtsentwicklung in Cisleithanien</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                           <author>Wandruszka — Urbanitsch</author>, Habsburgermonarchie 2, 648—652</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, 5. Julius 1861. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, den <date when="1861-07-25">25. Juli 1861</date>.</seg>
                  <seg type="other">Praes[entatum] <date when="1861-07-25">25. Juli 1861</date>. Rechberg.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>