Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung VDie Ministerien Erzherzog Rainer und MensdorffBand 2Mai 1861–2. November 1861Sitzung 72WienStefanMalfèrProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Marherr; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 26. 5.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Degenfeld, Lasser, Szécsen, Plener, Wickenburg, Pratobevera, Lichtenfels, Kemény; abw. Vay; BdR. Erzherzog Rainer 3. 6.MarherrKaiserErzherzog RainerBdE. 1861-05-26 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)RechbergMecsérySchmerlingDegenfeldLasserSzécsenPlenerWickenburgPratobeveraLichtenfelsKeményVayBeschlüsse der Romanenversammlung in Blasendorffont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 72Ministerrat, Wien, 26. Mai 1861
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Marherr;
VS.
Vorsitz Kaiser;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Erzherzog Rainer 26. 5.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Degenfeld, Lasser, Szécsen, Plener, Wickenburg, Pratobevera, Lichtenfels, Kemény;
abw.
abwesend Vay;
BdR.
Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 3. 6.
8551751
Protokoll des zu Wien am 26. Mai 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.
Beschlüsse der Romanenversammlung in Blasendorf
Se. k. k. apost. Majestät geruhten, den Ministerrat zur Erstattung seines Gutachtens über einen Vortrag der siebenbürgischen Hofkanzlei aufzufordern, worin aus Anlaß der zu Blasendorf abgehaltenen Versammlung von Romanen und der dabei gefaßten Beschlüsse angetragen wird, die griechischen Bischöfe anzuweisen, daß sie das Volk zur Ruhe ermahnen, und [weiters angetragen wird,] zur Aufrechterhaltung der Ordnung bei allfälliger Störung derselben mit Militärgewalt einzuschreiten, zu diesem Behufe auch Militär in die Nähe Blasendorfs, etwa nach Nagy-Enyed, zu disponierenVortrag Keménys v. 21. 5. 1861, MOL., Siebenbürgische Hofkanzlei, Präs. 229/1861 und Präs. 241/1861; HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1647/1861; nach diesem fand in Blasendorf, dem Zentrum der nationalen Bewegung der Rumänen, am 15. 5. 1861, dem Jahrestag der 1848 in Blasendorf auf dem sogenannten Felde der Freiheit abgehaltenen Nationalversammlung, eine Volksversammlung ohne behördliche Bewilligung statt; es beteiligten sich mehrere tausend Menschen; zu dieser Versammlung siehe Retegan, Eforturi şi realizări politice ale românilor din Transilvania in anii premergatŏri dualismului[Politische Bemühungen und Errungenschaften der Rumänen Siebenbürgens in den Jahren vor dem Dualismus]. In: Pascu, Românii din Transilvania 39; Suciu, Acţiuni politice româneşti împotriva suprimării autonomiei Transilvaniei între 1848 si 1868[Rumänische politische Aktionen gegen die Unterdrückung der Autonomie Siebenbürgens zwischen 1848 und 1868]. In: Ebd., 111; Besprechung des vorliegenden Protokolls bei Larcher, Die Rumänen Siebenbürgens 64f.; Redlich, Staats- und Reichsproblem 2, 246. Allgemein über die Rumänen in Siebenbürgen von 1860 bis zum Ausgleich: Hitchins, The Rumanians of Transylvania; Ders., Orthodoxy and Nationality; Kann, Nationalitätenproblem 1, 315 f.; Larcher, Die Rumänen Siebenbürgens; Popescu-Puţuri — Deac, Unirea Transilvaniei cu Romania 136—159; Retegan, Eforturi 38—83; Seton-Watson, A History of the Roumanians 296 f.; Suciu, Acţiuni 84—157; Szabad, Hungarian political trends 102 und passim; siehe auch die Beiträge von Hitchins und Pascu in: Wandruszka — Urbanitsch, Habsburgermonarchie. 3. Se. Majestät geruhten, gegen diesen Antrag das Bedenken zu äußern, daß wegen Beschlüssen, die, wenn auch in einer nicht gesetzlichen Versammlung gefaßt, doch vollkommen loyal und der Regierung günstig waren, nicht wohl mit solchen Maßregeln vorgegangen werden könnte, welche die loyal gesinnten Untertanen verletzen und das illoyale Verhalten der legalen Behörden gegen sie unterstützen würden.
Soviel bekannt, bemerkte der Staatsminister, waren bei jener Versammlung nur 51 PersonenDer betreffende Bericht der Polizeidirektion Hermannstadt ist skartiert, HHSTA., Informationsbüro (BM-Akten), Protokoll Nr. 3461/1861., so daß dieselbe, selbst wenn bedenkliche Beschlüsse gefaßt worden wären, nicht unbedingt als gesetzwidrig angesehen werden könnte. Sie war, wie der Minister des Äußern hinzusetzte, keine Volksversammlung, sondern eine Zusammentretung Gleichgesinnter, um sich über begründete Bitten zu einigen, welche die legalen Behörden zu unterstützen verpflichtet gewesen wären. Es kann ihr daher der Charakter der Gesetzwidrigkeit nicht beigelegt werden. Ihre Beschlüsse belangend, so betrafen dieselben: die Weisung an den Klerus, das Volk zur Steuerzahlung von den Kanzeln herab aufzufordern; die Aufforderung an die gewählten Komitatsbeamten auszutreten, wenn in die betreffende Kongregation Hochverräter gewählt wurden; die Einstellung der Tätigkeit der Kongregationen, die sich auf den Boden der 1848er Beschlüsse gestellt haben; die Bitte an Se. Majestät, einen Nationalkongreß zu berufen und die Honved-Bewegung nicht zu dulden — lauter Beschlüsse, welche, nach dem Erkenntnisse der beiden Minister und der Majorität der Konferenz als vollkommen im Sinne der Regierung gehalten, nicht nur keinen Tadel, sondern, wie Minister Ritter v. Lasser bemerkte, vielmehr Anerkennung verdienen. Nicht einmal die Form der Versammlung sei zu beanständen, indem es leider zur Übung geworden, gegen solche Versammlungen, wenn sie der Regierung günstige Beschlüsse fassen, die österreichischen Gesetze in Anwendung zu bringen, bei anderen im entgegengesetzten Sinne aber den Mangel bestehender Gesetze vorzuschützen. Der Finanzminister hob insbesondere hervor, wie erfreulich es sei, daß man das Volk zur ordentlichen Steuerzahlung an die kompetenten Steuerbehörden auffordern wolle, nachdem bereits in einigen Szekler Stühlen die Verweigerung der Steuerzahlung vorgekommen. Insbesondere scheine auch die Bitte um Berufung eines Nationalkongresses Beachtung zu verdienen und nicht vorweg abgewiesen werden zu dürfen, wie denn auch der Staatsminister der Meinung war, daß selbe in Verhandlung genommen werden sollte.
Minister Graf Szécsen getraute sich ohne vorläufige nähere Kenntnisnahme von dem eigentlichen Sachverhalte kein Urteil hierüber abzugeben. Vorausgesetzt, daß sich die Sachen so verhalten, wie oben angegeben, wäre wohl gegen die Ansicht der Vorstimmen nichts einzuwenden. Er halte sich jedoch für verpflichtet, darauf aufmerksam zu machen, daß bei den eigentümlichen Nationalitätsverhältnissen Siebenbürgens die größte Vorsicht gegen Vorgänge dieser Art nötig sei, weil, Zeuge der Erfahrung von 1848, scheinbar ganz loyale Bestrebungen zum Ausgangspunkte für Ausschreitungen gedient haben, deren unglückselige Folgen bis jetzt noch nicht vergessen und verschmerzt worden sind. Es wäre also jedenfalls sehr zu wünschen, daß die Regierung, bevor sie in ein oder anderer Beziehung etwas vorkehrt, sich genau über den Sachverhalt informiere. Der Präsident der siebenbürgischen Hofkanzlei gab über den Verlauf der Sache folgende Aufklärung: Die Blasendorfer Romanenversammlung sei über Anstiften des bekannten Agitators Axente ohne Wissen des ErzbischofsAlexander Sterka-Sulucz de Kerpenyes, griechisch-katholischer Erzbischof von Karlsburg. und des Bischofs Schaguna (welcher letzterer zur Zeit in Klausenburg war) berufen worden. Eine Folge derselben war die Resignation der im Unter-Albenser Komitate zu Magistratualen etc. gewählten Romanen. Die Romanen verlangten nämlich eine Generalversammlung. Da dieselbe aber nach der KomitatsinstruktionProvisorische Instruktion für die siebenbürgischen Komitatsobergespäne, genehmigt mit Ah. E. v. 25. 3. 1861 auf den Vortrag Keménys v. 12. 1. 1861, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 151/1861; dazu MK. I v. 23. 1. 1861/I und MR. I v. 21. 3.1861, ÖMR. V/1, Nr. 33; diese Instruktion war ein Teil der von Kemény im Frühjahr 1861 aufgrund des Oktoberdiploms betriebenen Reorganisierung Siebenbürgens.nicht zulässig war, sondern die Wahlen in einem Komitee vorgenommen werden müssen, so hat der Obergespan ein solches Komitee mit gehöriger Berücksichtigung der romanischen Nation berufen, wobei die romanischen Mitglieder, als sie mit ihrem abermaligen Verlangen nach einer Generalkongregation abgewiesen worden waren, das Komitee verließen. Die Wahlen wurden nun zwar von den Ungern allein vorgenommen, nichtsdestoweniger aber 14 Romanen gewählt. Allein über Aufforderung zweier griechischer Geistlicher, sich jeder Amtshandlung zu enthalten, indem die romanische Nation eine „provisorische Regierung“ nicht anerkennen und sich an die Blasendorfer Beschlüsse halten wolle, legten sie ihr Amt nieder. Solche Vorgänge von Seite der Romanen, welche übrigens in keiner Beziehung über Nichtberücksichtigung ihrer Nationalität zu klagen Ursache haben und demnach den legalen Behörden den Gehorsam verweigern, dürften den Antrag rechtfertigen, daß ihre Bischöfe aufgefordert werden, aufklärend und beruhigend auf das Volk zu wirken, damit es sich von ungesetzlichen Versammlungen und von allen Agitationen, die sonst noch versucht werden möchten, fernhalte. Was den Antrag auf militärische Assistenz betrifft, so ist damit nicht gemeint, daß dieselbe schon itzt gegen das Volk gebraucht werden soll, sondern es soll nur in dieser derzeit vom Militär entblößten Gegend, etwa in Nagy-Enyed, wo ohnehin eine Kaserne vorhanden ist, in Bereitschaft gehalten werden, um bei etwa wirklich ausbrechenden Unruhen gleich verwendet werden zu können. Was endlich die in einigen Szekler Stühlen vorgekommene Steuerverweigerung betrifft, so hat eben der GouverneurEmerich Graf Mikó, provisorischer Präsident des siebenbürgischen Landesguberniums. angefragt, ob er nicht zur Herstellung eines geordneten Zustandes eine Rundreise im Lande unternehmen solle, wozu ihn Freiherr v. Kemény — über sofort erteilten Ah. Befehl Sr. Majestät — unverzüglich anweisen wird. In diesem Sinne sprach sich auch Minister Graf Szécsen für den vom Präsidenten der siebenbürgischen Hofkanzlei gestellten Antrag aus. Er fände insbesondere die Aufforderung der Bischöfe zur Beruhigung des Volks sehr angemessen, weil, wenn auch jetzt gegen die Loyalität der Blasendorfer Beschlüsse beziehungsweise Petitionen kein Bedenken obwaltet, doch die größte Vorsicht nötig ist, damit sie nicht später zum Vorwande von Ausschreitungen gemacht werden. Auch die Bereithaltung des Militärs zur Aufrechthaltung der Ruhe und zur Beruhigung derjenigen, welche bei nationalen Exzessen zu leiden hätten, schiene ihm sehr zweckmäßig zu sein.
Die Majorität des Ministerrates glaubte, die Vorgänge im [Unter-]Albenser Komitat von der Blasendorfer Angelegenheit trennen zu sollen. Erstere bedürfen nach der Ansicht des Ministers des Äußern einer näheren Aufklärung, um darüber ein Urteil abgeben zu können. Man müsse die Ursachen, welche [den] Austritt der Walachen aus den Ämtern veranlaßt haben, ergründen [und] die Frage [stellen], ob nicht die Zulassung von Hochverrätern zu den Komitatsämtern zu diesem Rücktritt den Anlaß geboten habe.Einfügung a–a Rechbergs.Man müsse die Ursachen, welche [den] Austritt der Walachen aus den Ämtern veranlaßt haben, ergründen [und] die Frage [stellen], ob nicht die Zulassung von Hochverrätern zu den Komitatsämtern zu diesem Rücktritt den Anlaß geboten habe. Es scheint nicht die Verweigerung der Generalkongregation, sondern der Umstand, daß Hochverräter in die Komitatsmagistratur gewählt wurden, die romanischen Mitglieder zum Austritt aus dem Amte bestimmt zu haben. Dann wären sie ja im vollen RechteDagegen sprechen ein telegrafischer Bericht des Grafen Mikó und eine Meldung der für die Rumänen eintretenden Zeitung Ost Und West v. 24. 5. 1861 (Rubrik Inland) übereinstimmend davon, daß die Betroffenen ihre Wahl abgelehnt hätten, weil sie nicht gesetzlich zustande gekommen sei, vgl. HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1766 ex 1861.. Minister v. Lasser machte in dieser Hinsicht auch noch geltend, daß keine Verpflichtung bestehe, ein Wahlamt anzunehmen. Es schiene also eine Aufforderung an die Bischöfe, auch hierwegen einzuwirken, nicht angezeigt. Wenn sie beliebt wird (und dann sollte sie, wie Graf Rechberg meinte, an alle, auch die katholischen und protestantischenEinfügung b–b Rechbergs., ergehen), so hätte sie sich darauf zu beschränken, die Bevölkerung im allgemeinen und ohne die Blasendorfer Versammlung als Anlaß zu erwähnen, im Wege des Klerus aller verschiedenen KonfessionenEinfügung c–c Lassers. zur Ruhe, Gehorsam vor dem Gesetze, Steuerzahlung und Enthaltung von Agitationen zu ermahnen. Der Staatsratspräsident wünschte, die ganze Angelegenheit durch Vernehmung des Bischofs Schaguna aufgeklärt zu sehen, damit die Regierung über sie nicht bloß vom ungrischen Standpunkte Informationen erhalte und nicht das Militär dorthin disponiert werde, wo man die Steuern zahlt, dorthin aber nicht, wo man sie nicht zahlt. In betreff des Militärs verlangte insbesondere der Kriegsminister die bestimmte Weisung, daß dessen Einschreiten nur durch die Notwendigkeit der Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung bedingt, nicht aber von dem Einschreiten der Parteien um Assistenz abhängig gemacht werde.
Se. Majestät geruhten schließlich, die Ah. Absicht dahin auszusprechen, daß im allgemeinen und ohne Hinweisung auf die Blasendorfer Vorgänge die Aufforderung an die Bischöfe, beruhigend zu wirken, ergehen könne, ein Einschreiten des Militärs nur bei wirklich eintretenden Unruhen gegen die Ruhestörer ohne Rücksicht auf die Partei oder Nationalität stattzufinden habe und über die Ursache der Resignation der romanischen Komitatsmagistratualen die nähere Aufklärung einzuholen seiDementsprechend lautete die Ah. Entschließung auf den in Anm. 1 zit. Vortrag Keménys, den Erzherzog Rainer dem Kaiser am 27. 5. 1861 unterbreitete: Sie haben an den griechisch-unierten Erzbischof Sterka-Sulucz und an den griechisch-nichtunierten Bischof Freiherrn v. Schaguna Schreiben zu erlassen, in welchen dieselben in Meinem Namen aufzufordern sind, ihren Einfluß auf die rumänische Bevölkerung zu deren Beruhigung und Abmahnung vor allen das Leben und Eigentum der übrigen Landesbewohner gefährdenden Ausschreitungen aufzubieten. Diese Schreiben sind Mir vor der Ausfertigung zur Einsicht vorzulegen. Die weiteren Anträge haben auf sich zu beruhen, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1647/1861. Diese Schreiben legte Kemény mit Vortrag v. 30. 5. 1861 vor, gleichzeitig mit einem weiteren Schreiben an die Bischöfe, in dem er sie ersuchte, jene Komitatsbeamten, welche die ihnen übertragenen Funktionen ablehnten, unter Hinweis auf die Gesetzmäßigkeit der Wahlen zur Annahme ihrer Ämter zu überreden, ebd., KZ. 1766/1861, und MOL., Siebenbürgische Hofkanzlei, Präs. 241/1861 und Präs. 251/1861; nach einem weiteren Vortrag Keménys v. 4. 6. 1861, in dem er ausführlich die Wichtigkeit dieser Schreiben begründete, ebd., Präs. 244/1861 (K.), und HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1796/1861, genehmigte sie der Kaiser mit Ah. E. v. 7. 6. 1861, die in der Ah. Entschließung genannten in einer von Erzherzog Rainer vorgeschlagenen milderen Fassung, ebd., KZ. 1766/1861..
Wien, am 26. Mai 1861. Erzherzog Rainer.[Ah. E.] Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Laxenburg, den 2. Juni 1861. Franz Joseph.Empfangen 3. Juni 1861. Erzherzog Rainer.