Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung VDie Ministerien Erzherzog Rainer und MensdorffBand 1Februar 1861–30. April 1861Sitzung 53WienHorstBrettner-MesslerProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Ransonnet (RS. Klaps); VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 24. 4.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Szécsen, Plener, Wickenburg, Pratobevera, Lichtenfels; abw. Vay; BdR. Erzherzog Rainer 2. 5.RansonnetRS. KlapsErzherzog RainerErzherzog RainerBdE. 1861-04-24 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)RechbergMecséryDegenfeldSchmerlingLasserSzécsenPlenerWickenburgPratobeveraLichtenfelsVayFeierlichkeit bei Eröffnung des ReichsratesZeremoniell bei der ThronredeInhalt der ThronredeErgänzung der Dienstpragmatik infolge der neuen konstitutionellen EinrichtungenAbstimmung der Minister im ReichsratVerfahren bei InterpellationenBehandlung der Staatsbeamten, die zu Landesausschüssen gewählt wurdenBeeidigung der HandelsministerialbeamtenBezahlung der Kupons von ungarischen Grundentlastungsobligationen am 1. Mai 1861Anweisung der Verwaltungsauslagen in Ungarn auf die dortigen Steuerrückständefont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 53Ministerrat, Wien, 22. April 1861
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Ransonnet (
RS.
Reinschrift Klaps);
VS.
Vorsitz Erzherzog Rainer;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Erzherzog Rainer 24. 4.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Szécsen, Plener, Wickenburg, Pratobevera, Lichtenfels;
abw.
abwesend Vay;
BdR.
Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 2. 5.
8321356
Protokoll des zu Wien am 22. April 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.
Feierlichkeit bei Eröffnung des Reichsrates
Der Staatsminister referierte über seine Anträge bezüglich der Eröffnung des Reichsrates und die damit zu verbindenden Feierlichkeiten: die kirchliche Feier in der Stephanskirche, die vorläufige Eröffnung der beiden Häuser unter Übergabe der kaiserlichen Diplome über die Reichsvertretung und Abnahme des Angelöbnisses, dann die Berufung beider Häuser in die kaiserliche Burg zur eigentlichen Eröffnung mittelst der kaiserlichen Thronrede.
Gegen diese Anträge wurde im wesentlichen keine Erinnerung erhoben. Insofern aber der Staatsminister beantragte, daß alle Mitglieder des Ministeriums an dieser Feierlichkeit teilzunehmen hätten, glaubte Minister Graf Szécsen einwenden zu sollen, daß Baron Vay und er, solange das Verhältnis Ungarns zum Reichsrate nicht geordnet ist, im Reichsrate nicht erscheinen könnten. Bei der Eröffnungsfeier in der Burg dürfe allerdings kein Mitglied des Ministeriums fehlen. Anders aber verhalte es sich mit den Verhandlungen der einzelnen Häuser. Graf Szécsen könne die Notwendigkeit seines Erscheinens dabei nicht einsehen. Die Gegenwart der Minister sei in der Geschäftsordnung nur fakultativ ausgesprochen. Bei der Diskussion im Reichsrate habe er, solange Ungarn dort nicht vertreten ist, keinen Beruf, mitzusprechen. Sollten aber Interpellationen in hungaricis vorkommen, so werde er seine Kollegen, soweit er es vermag, in den Stand setzen, darüber in einer der darauffolgenden Sitzungen zu antworten. Der Staatsminister sprach sich dahin aus, daß allerdings eine stete Anwesenheit aller Minister nicht vorgeschrieben sei und es der Wahl der einzelnen unter ihnen überlassen bleiben muß, in welchem Hause und wann sie den gewöhnlichen Reichsratsverhandlungen beiwohnen wollen. Anders aber verhält es sich in denjenigen Fällen, wo die Minister als solche in corpore zu erscheinen berufen sind, z. B. bei der Eidesleistung und der Eröffnung; hierbei dürfe sich niemand entziehen. Der Finanzminister glaubte, daß Graf Szécsen, welcher sich selbst nicht als einen spezifisch ungarischen Minister betrachtet und daher auch an der Beratung über Angelegenheiten der übrigen Länder stets aktiven Anteil genommen hat, vollkommen berufen scheine, überhaupt an den Reichsratsverhandlungen teilzunehmen. Dem Polizeiminister scheint die Frage prinzipiell gar nicht zweifelhaft. Nur die Opportunität des Erscheinens könnte allenfalls bestritten werden. Baron Mecséry aber würde gerade aus diesem Gesichtspunkte dafür stimmen, daß Graf Szécsen sich beteilige, um dadurch die Meinung, daß es deutsche und ungarische Minister gebe, zu widerlegen. Minister v. Lasser findet auch, daß, wenn man sich auf den Standpunkt der Opportunität stelle, die Gegenwart des Grafen Szécsen wenigstens bei der Eröffnungsfeier in der Burg unerläßlich sei. Baron Pratobevera fände ebenfalls in der Gegenwart des Grafen Szécsen einen wünschenswerten augenfälligen Beweis, daß der Riß in der Staatsverwaltung doch nicht bis in die höchsten Regionen hinaufdringe. Der Handelsminister glaubt, daß Graf Szécsen berufen sei, so wie bei allen Beratungen, so auch bei feierlichen Anlässen im Kreise seiner Kollegen zu erscheinen. Der Kriegsminister enthielt sich der Abstimmung. Minister Graf Szécsen bemerkte bezüglich seiner Stellung, daß seine Ah. Berufung ins Ministerium ausdrücklich mit Hinblick auf Ungarn und mit Hinweis auf einen ungarischen Gesetzesartikel erfolgt sei. Bis jetzt habe er noch nicht die Überzeugung gewinnen können, daß seine Anwesenheit in den Häusern des Reichsrates schon dermal nötig oder auch nur nützlich sein könne. Er sei jedoch bereit, in diesem Falle, so wie es bereits in anderen Angelegenheiten geschehen, seine persönliche Ansicht und sein Interesse der Ah. Willensmeinung unterzuordnenSzécsen und Vay nahmen an der Eröffnung des Reichsrates in der Hofburg am 1. 5. 1861, nicht aber an den Sitzungen teil; zur Eröffnung des Reichsrates siehe Wiener Zeitung v. 1. 5. 1861 (A.) sowie HHSTA., Zeremoniellprotokoll 1861, Eintragung zum 1. 5. 1861..
Einen weiteren Anlaß zu längerer Erörterung gab die Frage, welche Plätze die durchlauchtigsten Herren Erzherzoge, dann die Kardinäle in der Domkirche einzunehmen hätten. Der Staatsminister behielt sich schließlich vor, hierüber nächstens nach Rücksprache mit dem Fürsten Liechtenstein und dem Kardinalerzbischofe zu referieren. Die Aufstellung eines Bataillons als Ehrenwache vor dem Dom würde dem Staatsminister mit Hinblick auf die Beteiligung durchlauchtigster Herren Erzherzoge an der kirchlichen Feier angezeigt erscheinenZur Abhaltung des am 29. 4. 1861 im Stephansdom zelebrierten Hochamtes siehe Wiener Zeitung v. 29. 4. 1861 (A.) sowie die Note des Kirchenmeisteramtes von St. Stephan v. 25. 4. 1861, HHSTA., Zeremonielldepartement, Rubrik 14, Nr. 100..
Zeremoniell bei der Thronrede
Der Staatsminister las hierauf die Anträge des Ersten Obersthofmeisters über das Zeremoniell bei den Eröffnungsfeierlichkeiten am 1. Mai, womit er sich vereinigteSiehe dazu die Note Liechtensteins an Schmerling v. 20. 4. 1861, ebd. (Eröffnung des Reichsrathes im Ceremoniensaale)., jedoch weiter beantragte, a) daß während derselben nicht bloß ein Bataillon, sondern allenfalls eine Brigade en parade aufzustellen wäre, b) daß die erste Salve schon bei dem Beginne der Feier, wenn nämlich Se. Majestät Allerhöchstsich in den Rittersaal zu begeben geruhen, abgefeuert werde und c) von diesem Augenblicke bis zum Schlusse der Feier alle Kirchenglocken Wiens geläutet würden. Der Kardinal sei bereit, diesfalls den Klerus anzuweisenSiehe dazu die Note Schmerlings an Liechtenstein v. 23. 4. 1861, ebd..
Gegen diese Anträge ergab sich von keiner Seite eine Erinnerung.
Inhalt der Thronrede
Der Staatsminister besprach hierauf in Kürze den Inhalt der Thronrede, worin auch der bevorstehenden Tätigkeit der beiden Häuser zu gedenken wäreText der Thronrede u. a. in Wiener Zeitung v. 1. 5. 1861 (A.); Ungarischer Verfassungsstreit Nr. XXXI/1; Kolmer, Parlament und Verfassung in Österreich 1, 64—67; die Thronrede wurde auch besprochen in MR. v. 25. 4. 1861/I, MR. I v. 27. 4. 1861/II und MR. II v. 27. 4. 1861/II.. Es stehen nämlich sehr viele und wichtige Gesetzvorlagen in Aussicht: über die Immunität der Deputierten, die Grundzüge des Gemeindegesetzes, die Grundzüge der politischen Verwaltung, die Grundsätze der Gerichtsorganisierung und des Verfahrens in zivilgerichtlichen Angelegenheiten, das Preßgesetz, die Allodialisierung der Lehen, die Stellung der Protestanten bezüglich der gemischten Ehen etc., das Verhältnis der Nationalbank zum Staate, die Verzehrungssteuer, die Stempelgesetzgebung, die Modifizierung der Bergfronen und der Maßengebühren, endlich das Budget. In eine detaillierte Aufzählung dieser Vorlagen dürfte jedoch die Thronrede noch nicht einzugehen [haben], wohl aber werde das Ministerium sich in einer der ersten Sitzungen darüber auszusprechen haben, um der vorhandenen Ungeduld entgegenzukommenSiehe zu diesem Programm Prot. Reichsrat 1861/62, Abgeordnetenhaus 49 f. (5. Sitzung, 11. 5. 1861); Wiener Zeitung v. 12. 5. 1861 (M.)..
Um diese Gesetzvorlagen schneller zustande zu bringen, geruhten Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer die Modalität einer unmittelbaren Verständigung der Minister mit den betreffenden Staatsräten zu empfehlen. Minister Baron Pratobevera würde glauben, daß die Gesetzvorlagen nicht alle im Hause der Abgeordneten, sondern auch im Herrenhause einzubringen wären, weil sonst das letztere feiern würde, indes das erstere übermäßig beschäftigt wäre. Auf die von Sr. kaiserlichen Hoheit gestellte Anfrage, ob die Thronrede mit einer Adresse beantwortet werden soll, äußerte der Staatsminister, daß allerdings eine jedoch ganz einfache Dankadresse zu votieren sein werde. Daß sich Diskussionen dabei ergeben werden, sei nicht zu umgehen und auch nicht vom Üblen. Übrigens werde der Staatsminister dahin wirken, daß die Adresse in geheimer Sitzung debattiert werde, damit sie nicht noch vor der au. Überreichung in die Zeitungen komme, wie es z. B. ganz unpassenderweise in Preußen geschahZur Behandlung der Adresse im Reichsrat siehe Prot. Reichsrat 1861/62, Abgeordnetenhaus 7 f. (2. Sitzung, 2. 5. 1861); 16—22 (3. Sitzung, 3. 5. 1861); 37 (4. Sitzung, 4. 5. 1861); 51—93 (5. Sitzung, 11. 5. 1861); 115 (7. Sitzung, 15. 5. 1861); ebd., Herrenhaus 7—10 (2. Sitzung, 2. 5. 1861); 16 ff. (3. Sitzung, 8. 5. 1861); 19—25 (4. Sitzung, 11. 5. 1861); siehe auch Wiener Zeitung v. 2. 5. 1861 (A.), 3. 5. 1861 (M. und A.), 4. 5. 1861 (M.), 10. 5. 1861 (A.), 11. 5. 1861 (M. und A.), 12. 5. 1861 (M.) und 14. 5. 1861 (A.); Schulthess, Geschichtskalender 2 (1861) 114 ff. (11. 5. 1861); Ungarischer Verfassungsstreit Nr. XXXI/2—5..
Ergänzung der Dienstpragmatik infolge der neuen konstitutionellen Einrichtungen
Der Minister des Äußern machte aufmerksam., daß infolge der Einführung des konstitutionellen Systems sich zwischen der Regierung und den Staatsbeamten, welche in den politischen Körpern sitzen, eigentümliche Verhältnisse entwickeln werden, welche in der bisherigen Dienstpragmatik ihre Lösung nicht finden. Es könnte nicht zugegeben werden, daß Beamte oder Hofchargen in wichtigen Fragen gegen das Ministerium stimmen. Ferner sei es nötig, eine Vorkehrung dagegen zu treffen, daß ein Beamter auf der Tribüne unter dem Schutze der Immunität Amtsgeheimnisse verrate [und] die auf dienstlichem Wege erlangte Kenntnis mancher Vorgänge und Geheimnisse mißbrauche, um der Regierung auf der Tribüne Verlegenheiten zu bereiten. Werde hiergegen nicht Vorsorge getroffen, so würden große Übelstände sich ergebenEinfügung a–a Rechbergs..
Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer forderten den Staatsminister auf, wegen einer diesfälligen Vorschrift mit seinen Kollegen in Beratung zu treten.
Abstimmung der Minister im Reichsrat
Auf die weitere Bemerkung des Grafen Rechberg, daß die Minister selbst über prinzipielle Fragen im Reichsrate einstimmig zu votieren haben würden, erwiderte Graf Szécsen, daß nichtsdestoweniger, so wie in England die catholic question, gewisse Fragen als ganz offen behandelt werden können.
Verfahren bei Interpellationen
In bezug auf die Interpellationen brachte der Staatsminister, gestützt auf eigene Erfahrung, in Antrag, es solle zum Grundsatz erhoben werden, daß auf dieselben nie einseitig und in der Regel nicht sogleich geantwortet werde, sondern daß die anwesenden Minister gleich nach erfolgter Interpellation ins Konferenzzimmer sich zurückziehen und über den Zeitpunkt der Beantwortung zu beraten haben. Entscheidet man sich, gleich zu antworten, so wird sofort auch über die Antwort selbst ein Beschluß gefaßt. Geht man zu schnell auf Interpellationen ein, so arten selbe leicht zu einem förmlichen Examen der Minister aus. Die Konferenz war mit diesem Antrage einverstanden.
Behandlung der Staatsbeamten, die zu Landesausschüssen gewählt wurden
Minister Baron Pratobevera stellte die Anfrage, wie jene Staatsbeamten, die zu Landesausschüssen gewählt wurden, zu behandeln sind?
Der Staatsminister war der Meinung, daß solchen Beamten die Option zu überlassen und, wofern sie es begehren, Urlaub zur Übernahme der Landeswürden zu erteilen [sei], jedoch gleichzeitig die Bezüge aus dem Staatsschatze einzustellen seien, indem es Sache der Landtage sein werde, sie für den Entgang aus Landesmitteln zu entschädigen.
Die Konferenz war hiermit einverstanden.
Beeidigung der Handelsministerialbeamten
Der Handelsminister referierte, er beabsichtige, die Beamten des Finanz- und des Staatsministeriums, welche in das Handelsministerium qua talis übertreten, nicht neu beeidigen zu lassen, zumal sie ohnehin großenteils frühere Handelsministerialbeamte sind, sondern dieselben lediglich auf ihre bereits beschworenen Pflichten aufmerksam zu machen, wogegen von keiner Seite etwas erinnert wurde.
Bezahlung der Kupons von ungarischen Grundentlastungsobligationen am 1. Mai 1861
Der Finanzminister referierte, es seien in Wien bereits 4 Millionen Gulden für fällige Kupons ungarischer Grundentlastungsobligationen bezahlt worden, wofür wegen des Versiegens der Steuerzahlungen in Ungarn vom Lande kein Ersatz geleistet wurde. Weitere 2 Millionen in solchen Kupons werden im kommenden Monate Mai fällig. Es fragt sich nun, sollen die ohnehin so schwer belasteten Kassen der deutschen Kronländer auch noch diese Auslage auf sich nehmen? Der Gegenstand sei zu wichtig, als daß Minister v. Plener die Verantwortung eines Beschlusses darüber auf sich allein nehmen könne, daher er denselben im Ministerrate zur Sprache bringe. Die Zinsen von Grundentlastungsobligationen sind allerdings unter die Garantie des Reiches gestellt, allein diese Garantie kann rechtlich nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Kronland nicht zahlen kann. Hier tritt aber der Fall ein, daß es nicht zahlen will.
Ungeachtet aber, [daß] eine Verpflichtung des Staatsschatzes, für Ungarn einzustehen, nicht vorhanden ist, glaubt der Finanzminister doch, dieses Mal noch aus Rücksicht für die Erhaltung des Kredits der übrigen Fonds, welche bei einer Sistierung der Kuponszahlung der ungarischen Obligationen mitaffiziert werden würden, und in der Hoffnung auf einen ergiebigen Erfolg der jüngsten Maßregeln zu direkter Steuereinhebung, die vorschußweiseEinfügung Ransonnets. Übernahme der nächstenEinfügung Ransonnets. Zinsen auf den Staatsschatz beantragen zu sollen. Geht diese Hoffnung aber nicht in Erfüllung, so werde nichts erübrigen, als diese Kuponszahlungen sowie die Geldsendungen nach Ungarn für die neuen politischen und Justizbehörden ganz einzustellen und es den dortigen Landesbehörden zu überlassen, ihren Dotationsbedarf durch Umlagen auf die Steuerpflicht zu decken.
Sämtliche Stimmführer waren mit der beantragten Zahlung der Maikupons von ungarischen Grundentlastungsobligationen einverstandenDas Aktenmaterial über die Zahlung des Maikupons der ungarischen Grundentlastungsobligationen dürfte sich, soweit aus dem vorhandenen Aktenmaterial geschlossen werden kann (Indizes und Protokolle fehlen), in FA., FM., VII. Abt. (Direkte Steuern), Fasz. Steuerrückstände Ungarn 1861, befunden haben; in diesem Faszikel fehlen die Akten von Mitte Februar bis Ende April 1861; auch im Präsidium des Finanzministeriums ist das Material über die Erfordernisansätze für die Grundentlastung nicht mehr vorhanden..
Anweisung der Verwaltungsauslagen in Ungarn auf die dortigen Steuerrückstände
Was aber die Bestreitung der Auslagen für die politische und die Justizverwaltung Ungarns betrifft, schlug der Polizeiminister mit allseitiger Zustimmung vor, daß die ungarischen Kassen zur Bestreitung der Komitatsbedürfnisse und namentlich des Aufwandes für jene Behörden, welche eigentlich verpflichtet wären, zur Hereinbringung der Steuern tätig zu sein, und durch deren Haltung eigentlich der Rückstand der Steuern entstehtKorrektur d–d Mecsérys aus zu diesem Behufe., statt mit barem Gelde mittelst Anweisung auf die Steuerrückstände Ungarns bezahlt werden, deren selbsteigene Einbringung den ungarischen Behörden in der Art zu überlassen wäre, daß die diesfälligen Steuerrückstandsanweisungen bei den säumigen Gemeinden gegen eine gleiche bare Geldsumme eingewechselt und von letzteren an die Steuerkassen als bare Abfuhr übergeben würdenEinfügung e–e Mecsérys.. Diese Maßregel dürfte schon vom 1. Mai angefangen Platz greifen. Damit aber diese Anweisungen nicht als Geldzeichen zur allgemeinen Zirkulation verwendet und dadurch die Summe der umlaufenden Wertzeichen erheblich vermehrt würde, hätten die Anweisungen immer nur auf die Gemeinde eines bestimmten Komitates, und zwar desjenigen, zu lauten, für welches sie zur Zahlung bestimmt sind.Einfügung f–f Mecsérys.Damit aber diese Anweisungen nicht als Geldzeichen zur allgemeinen Zirkulation verwendet und dadurch die Summe der umlaufenden Wertzeichen erheblich vermehrt würde, hätten die Anweisungen immer nur auf die Gemeinde eines bestimmten Komitates, und zwar desjenigen, zu lauten, für welches sie zur Zahlung bestimmt sind.Der Finanzminister bemerkte, daß diese Maßregel bereits Gegenstand von Erörterung im Finanzministerium geworden ist [und] jedenfalls nicht in die Kreierung eines neuen Papiergeldes übergehen dürfte, und behielt sich diesfalls weitere Mitteilung an die hohe Konferenz vorEinfügung g–g Pleners.Der Finanzminister bemerkte, daß diese Maßregel bereits Gegenstand von Erörterung im Finanzministerium geworden ist [und] jedenfalls nicht in die Kreierung eines neuen Papiergeldes übergehen dürfte, und behielt sich diesfalls weitere Mitteilung an die hohe Konferenz vor, Auch zu diesem Punkt fehlt das Aktenmaterial des Finanzministeriums; es befand sich in den gleichen Beständen wie Zit. Anm. 8..
Wien, den 24. April 1861. Erzherzog Rainer.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 1. Mai 1861.Empfangen 2. Mai 1861. Erzherzog Rainer.