Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung VDie Ministerien Erzherzog Rainer und MensdorffBand 1Februar 1861–30. April 1861Sitzung 33Protokoll IWienHorstBrettner-MesslerProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/HorstBrettner-MesslerDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 1 Februar 1861–30. April 1861WienÖBV1977806931
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Teildruck:
: Redlich, Staats- und Reichsproblem 2, 244f.
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 22. 3.), Mecséry, Schmerling, Szécsen 24. 3., Kemény 24. 3.; BdR. Erzherzog Rainer 28. 3.RansonnetKaiserErzherzog RainerBdE. 1861-03-22 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)MecsérySchmerlingSzécsenBdE. 24. 3.KeményBdE. 24. 3.Zusammensetzung des Landtages in Siebenbürgen und Reorganisierung des Landesfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 33Ministerrat, Wien, 21. März 1861 — Protokoll I
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Ransonnet;
VS.
Vorsitz Kaiser;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Erzherzog Rainer 22. 3.), Mecséry, Schmerling, Szécsen 24. 3., Kemény 24. 3.;
BdR.
Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 28. 3.
931
Protokoll [I] der Ministerkonferenz am 21. März 1861 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.
Zusammensetzung des Landtages in Siebenbürgen und Reorganisierung des Landes
Se. k. k. apost. Majestät geruhten zu eröffnen, daß die Berichte aus Siebenbürgen, insbesondere auch die des FML. Fürsten Liechtenstein, die Dringlichkeit von Beschlüssen über die Organisationen und über den Landtag herausgestellt habenAm 16. 2. 1861 hatte Kemény einen Vortrag in betreff der in Siebenbürgen herrschenden Stimmung und Bitte um Ag. Erledigung der von ihm erstatteten Organisierungs- und Besetzungsvorschläge an den Kaiser gerichtet; der Vortragsextrakt fehlt in den Akten der Kabinettskanzlei, er trug die KZ. 537 ex 1861; das Zitat nach der Eintragung im Protokoll der Kabinettskanzlei; unter der Rubrik Ah. Resolution ist ebendort vermerkt: Erledigt sich durch die Erlässe vom heutigen Tage. Wien, 24. 3. 1861; diese Erlässe erfolgten auf die Vorträge Keménys v. 10. 1. 1861, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 150/1861, 10. 1. 1861, ebd., KZ. 152/1861, 11. 1. 1861, ebd., KZ. 153/1861, 12. 1. 1861, ebd., KZ. 154/1861, 4. 3. 1861, ebd., KZ. 674/1861, und 4. 3. 1861; Wiedergabe des letzteren als Beilage zum MRProt. II v. 14. 3. 1861; der Inhalt der Erlässe mit Ausnahme jenes zum letztgenannten Vortrag Wiener Zeitung v. 29. 3. 1861 (M.). Zur Lage in Siebenbürgen siehe ferner besonders den Bericht Liechtensteins v. 7. 3. 1861, KA., KM., Präs. CK. 1198/1861; weiters auch KA., MKSM. 844/1861, 915/1861 und 955/1861.. Die Ministerkonferenz habe sich über diese Gegenstände nicht einigen könnenSiehe besonders MR. II v. 14. 3. 1861/I; weiters auch MK. I v. 17. 1. 1861, MK. v. 20. 1. 1861/IV und MK. v. 23. 1. 1861/I und II., Se. Majestät haben daher beschlossen, hierüber eine neuerliche Beratung in engerem Kreise abzuhalten.
Präsident Baron Kemény glaubte, seine in den au. Vorträgen gestellten Anträge festhalten zu sollen. Der Staatsminister erörterte die Motive, aus welchen die Stimmenmehrheit in der Konferenz am 14. d. M. glaubte, daß in Siebenbürgen die frühere Verfassung noch nicht wiederhergestellt und die Zusammensetzung des Landtages somit als offene Frage zu behandeln sei. Der Minister wies ferner auf die Bedenken hin, die gegen die zu geringe Zahl der gewählten Abgeordneten im Vergleich zu den Regalisten, gegen den hohen Zensus von 8 f. 40 Kreuzern und gegen die hieraus resultierende überwiegende Vertretung des reichen ungarischen Adels erhoben wurden. Eine Abhilfe für diese, im Vergleich mit allen übrigen Kronländern und selbst mit Ungarn, ganz exzeptionelle Zusammensetzung des siebenbürgischen Landtages dürfte in der verminderten Zahl der Regalisten bei Vermehrung der gewählten Deputierten und Herabsetzung des Zensus gefunden werden, wodurch dann den Sachsen und RomanenRansonnet schreibt konsequent Romanen. ein größerer Einfluß eingeräumt würde als bisher. Der gegenwärtige behördliche Organismus in Siebenbürgen dürfte ohne Schaffung eines Provisoriums fortdauern. Der Polizeiminister erkannte die Einberufung des Landtages als Gegengewicht für die Unionsbestrebungen für dringend und glaubte, daß, da man bei dessen Zusammensetzung freie Hand hat, derselbe bloß aus zwei Hauptgruppen zu bilden wäre: einer mäßigen Anzahl von Regalisten, worunter [sic!] auch die designierten künftigen Mitglieder des Guberniums und die Tafelbeisitzer, dann aus einer vermehrten Anzahl von Abgeordneten, die aus direkter Wahl in den dermaligen Kreisen mit geringerem Zensus hervorzugehen hätten. Minister Graf Szécsen motiviert umständlich seine Überzeugung, daß Siebenbürgen seine Verfassung nicht verwirkt habe und daß darüber am 20. Oktober ein Ah. Ausspruch weder erfolgte noch in der Ah. Absicht gelegen war. Es sei kein politischer Grund vorhanden, mit einer Oktroyierung in diesem Augenblicke vorzugehen, welche im Lande sehr schlecht aufgenommen werden und selbst das Zusammentreten des Landtages sehr problematisch machen würde. Der ausgesprochene Zweck, die Verfassung dieses höchst eigentümlich konstituierten und sich in dieser uraltenEinfügung Ransonnets. Eigentümlichkeit gefallenden Landes den Verfassungen der übrigen Kronländer zu assimilieren, würde die Maßregel keineswegs beliebter machen, sondern die Unionsbestrebungen fördern und, wenn auf diese Weise die Frage der Union von den Anhängern derselben faktisch gelöst und von den Gegnern faktisch bekämpft werde, die traurigsten Verwicklungen herbeiführenKorrektur c–c Szécsens aus um ihnen zu steuern, die Einführung einer Militärherrschaft erheischen.. Die Anträge des Barons Kemény entsprechen allen Forderungen der Billigkeit gegenüber den Romanen. Sie sollen nicht mehr die Unterdrückten sein, ihre Nation trete bei den Wahlen der Abgeordneten in die gleichen Rechte ein und werde auch bei Einberufung der Regalisten sowie bei Zusammensetzung der obersten Landesbehörden verhältnismäßig berücksichtigt. Allein man müsse sich hüten, von Regierungs wegen die sozialen Verhältnisse umstürzen und aus übelverstandener Humanität die große Masse der Ungebildeten über die Gebildeteren stellen zu wollen. Präsident Baron Kemény sprach sich im gleichen Sinne aus und bemerkte, daß, wenn die Romanen auf dem Landtage die Majorität erhielten, dies soviel hieße, als das ganze Land der Willkür der zwei romanischen Bischöfe preiszugebenAndreas Freiherr v. Schaguna (griechisch-orientalisch) und Alexander Sterka-Sulucz de Kerpenyes (griechischkatholisch)., welche bekanntlich einen unbeschränkten Einfluß auf die Bevölkerung üben. Durch den gegenwärtigen behördlichen Organismus lasse sich die Ordnung nicht mehr aufrechterhalten. Viele Beamte haben ihre Plätze bereits verlassen, die übrigen sind durch die herrschende Ungewißheit und die nationalen Agitationen gelähmt und ohne Ansehen bei der Bevölkerung. Solange der Komitatsorganismus etc. nicht wiederhergestellt ist, werden auch keine Landtagswahlen zustande kommen. Baron Kemény sehe sich dadurch genötigt, um die baldige Ah. Genehmigung seiner Organisierungsanträge zu bitten. Er habe allen Grund zu hoffen, daß die Durchführung dieser Organisierung keine Unordnungen zur Folge haben werde, und hafte dafür, daß die dermal im Lande bestehenden Gesetze von den neuen Behörden nicht eigenmächtig werden beseitigt werden. Die ganze Umstellung dürfte in sechs Wochen vollendet sein.Einfügung d–d Ransonnets.Minister Graf Szécsen unterstützte die Bitte des Präsidenten der siebenbürgischen Hofkanzlei aufs lebhafteste, indem jetzt noch manche Maßregel mit Erfolg angewendet werden kann, die in vier Wochen, wenn einmal der ungarische Landtag im Zug ist, zu spät käme.
Im Verlauf der hierüber gepflogenen längeren Beratung brachte der Staatsminister in Anregung, daß, wenn schon die Zusammensetzung des Landtages nach dem alten Usus stattfindet, mindestens den größeren Komitaten, namentlich dem Hunyader, eine größere Zahl von Vertretern zugewiesen werde. Der Präsident erwiderte, daß das grellste Mißverhältnis in den Territorien der siebenbürgischen Komitate durch die Abtretung von Zarand, Kövár und Krászna an Ungarn behoben worden sei. Jedenfalls aber müsse er au. einraten, an der hergebrachten Zusammensetzung des Landtages gar nichts zu ändern. Denn dieselbe sei mehr als irgendeine andere dem monarchischen und aristokratischen Prinzipe günstig, es haben sich dagegen keine Stimmen erhoben, und hat die Regierung selbstEinfügung e–e Ransonnets. an einem Teile zu rütteln angefangen, so kann ungarischerseits der Bestand des Ganzen in Frage gestellt werden. Auf die Bemerkung des Staatsministers, daß die siebenbürgischen Landtage ungeachtet der „günstigen Zusammensetzung“ schwierig zu behandeln waren und nicht selten aufgelöst werden mußten, entgegnete Baron Kemény unter Angabe spezieller Daten, daß die Landtage meistens sehr fruchtbringend waren und, wenn jener von 1834 aufgelöst werden mußte, dies zum Teil seinen Grund darin hatte, daß 23 Jahre lang schon keiner abgehalten worden war. Zur Begründung der Beibehaltung des Zensus von 1848 per 8 f. 40 Kreuzer öW. machte Baron Kemény den Umstand geltend, daß selbst bei diesem Zensus die Romanen mit 2121 Wählern eine große Majorität haben und daß die Wahlen direkt sind, wodurch sich das Verhältnis zugunsten Siebenbürgens stellt. Der Polizeiminister erklärte sich daher auch mit diesem Zensus einverstanden.
Über die Bemerkung des Staatsministers, daß die Wahlen der Regalisten sehr sorgfältig und nicht bloß aus den adeligen Klassen zu treffen seien, äußerte der Präsident, daß letzteres unter den gegenwärtigen Verhältnissen selbstverständlich sei.
Se. Majestät der Kaiser geruhten zu erklären, unter den obwaltenden dringenden Umständen die Organisierungsanträge des Präsidenten Baron Kemény demnächst erledigen zu wollen, und brachten die Bitte des Romanen-Grenzregiments zur Sprache, daß es bei der Organisierung nicht zerrissen werde. Baron Kemény äußerte, daß er in seinem au. Vortrag auch diesen Gegenstand berührt und sich gegen die Bildung eines eigenen Bezirks für dieses Regiment ausgesprochen habe, weil der Bezirk zu klein ausfallen würde und die Sympathien seiner ausschließend romanischen Bewohner sich dem Nachbarlande zuwenden dürftenMit seiner Ah. E. auf den bereits in Anm. 1 zit. Vortrag Keménys v. 10. 1. 1861, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 152/1861, verfügte der Kaiser u. a., daß das den Rayon des früher bestandenen 2. Romanen-Grenzregiments mit der Stabsstation Naszód umfassende Gebiet fürohin einen eigenen, den Naszóder Distrikt mit eigener Jurisdiktion zu bilden habe, in welchem die Verwaltung in jeder Beziehung gleich jener in Fogaras zu organisieren sein wird..
Wien, 22. März 1861. Erzherzog Rainer.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 27. März 1861.Empfangen 28. März 1861. Erzherzog Rainer.