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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="5">Abteilung V</title>
            <title level="s" type="sub">Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff</title>
            <title level="m" type="main" n="1">Band 1</title>
            <title level="m" type="sub">Februar 1861–<date when="1861-04-30">30. April 1861</date>
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            <title level="a" type="desc" n="026">Sitzung 26</title>
            <title level="a" type="sub" n="1">Protokoll I</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a5-b1-z26.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Brettner-Messler">
                        <persName>
                           <forename>Horst</forename>
                           <surname>Brettner-Messler</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung V Die Ministerien Erzherzog Rainer und Mensdorff, Band 1 Februar 1861–30. April 1861</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1977">1977</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
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                  <idno type="KZ">891</idno>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Ransonnet (RS. Klaps); VS. Kaiser; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 16. 3.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Szécsen 18. 3., Plener 18. 3., Wickenburg 19. 3., Pratobevera 19. 3., Lichtenfels; abw. Vay; BdR. Erzherzog Rainer 21. 3.</item>
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                  <note>RS. Klaps</note>
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                     <surname>Erzherzog Rainer</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1861-03-16">1861-03-16</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1861-03-18">18. 3.</date>
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                     <num n="1">I.</num>
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                  <ref target="#top_5_1_26_2">Wahl von Ministern zu Landtags- und Reichsratsabgeordneten</ref>
               </item>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b1-pdf.xml#a5-b1_z26.pdf">
               <title type="num">Nr. 26</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1861-03-14">14. März 1861</date> — Protokoll I</title>
            </head>
            <div type="regest">
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                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Ransonnet (<choice>
                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice> Klaps); <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Kaiser; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
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                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Erzherzog Rainer 16. 3.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Szécsen 18. 3., Plener 18. 3., Wickenburg 19. 3., Pratobevera 19. 3., Lichtenfels; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Vay; <choice>
                                <abbr>BdR.</abbr>
                                <expan>Bestätigung des Rückempfangs</expan>
                            </choice> Erzherzog Rainer 21. 3.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">891</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll I der Ministerkonferenz am <date when="1861-03-14">14. März 1861</date> unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_1_26_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Wirkungskreis des Handelsministeriums</head>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. apost. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten, die Anträge bezüglich der Organisierung des Handelsministeriums zur Beratung zu bringen, mit der Ah. Bemerkung, daß manche der vorgeschlagenen Bestimmungen über den Wirkungskreis eine bedeutende Vermehrung der Schreibgeschäfte zur Folge haben würden<note type="footnote" n="1">Nach der Beratung im MR. 1 v. <date when="1861-03-02">2. 3. 1861</date> legte Wickenburg dem Kaiser mit seinem Vortrag den Entwurf des <quote>Besonderen Wirkungskreises für das k. k. Ministerium für Handel und Volkswirtschaft</quote> vor, <bibl type="archival">AVA., MHVw., Präs. 3/1861</bibl>; dieser Entwurf wurde daraufhin in der Ministerkonferenz neuerlich beraten und dem Monarchen dann abermals zur Sanktion vorgelegt, siehe Anm. 3.</note>.</p>
                  <p>Es wurden hierauf die einzelnen Bestimmungen des Wirkungskreises in Erörterung gezogen, welche sich auf folgende Geschäfte beziehen: 1. Die Mitwirkung bei Prüfung und Bestätigung der Statuten vom Vereine zur Beförderung der Landwirtschaft und Industrie. 2. Das Hausierwesen, wobei <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Szécsen</rs>
                     </hi> für die ungarische Hofkanzlei die Entscheidung in oberster Instanz, soweit es sich um Ungarn handelt, vindizierte. 3. Das Marktwesen <ref xml:id="fn_5_1_26_a">und die Gewerbskonzessionen</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_5_1_26_a">Einfügung a–a Ransonnets.</note>, wobei der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Finanz</rs>
                     </hi>- und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> die Ingerenz des Handelsministeriums auf die Bewilligung von Marktprivilegien und auf die Gesetzgebung in dieser Angelegenheit beschränkt wissen wollten. 4. Die ausschließenden Erfindungsprivilegien, welche dermal eine große Schreiberei verursachen, die der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> aber auf ein Minimum zu reduzieren gedenkt. 5. Das Hafen- und Seesanitätswesen. 6. Das Zimentierungswesen, Maß und Gewicht, wobei der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> sich dafür erklärte, daß die Entscheidung über diesfällige Übertretungen in oberster Instanz dem Staatsministerium vorzubehalten wäre. 7. Der Österreichische Lloyd, wobei der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> die Notwendigkeit geltend machte, daß ihm der Einfluß auf die Gebarung dieses vom Staate subventionierten und durch große Darlehen unterstützten Institutes gewahrt bleibe. 8. Die Österreichische Donaudampfschiffahrtsgesellschaft, bezüglich welcher der Finanzminister den gleichen Vorbehalt einlegte. 9. Die Eisenbahnen und namentlich die Überwachung des ordnungsmäßigen Betriebes auf denselben, dessen handelspolitische Wichtigkeit <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Graf Wickenburg</rs>
                     </hi> mit Hinweisung auf ihm zugekommene Beschwerden geltend machte und erinnerte, daß der Finanzminister, mit anderweitigen Geschäften überhäuft, dieser Angelegenheit <pb n="144" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b1-pdf.xml%23a5-b1_einzelseiten/a5-b1_s144.pdf"/>kaum viel Aufmerksamkeit widmen könne. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> nahm für sich einen Einfluß auf die Gebarung der Eisenbahngesellschaften, insbesondere jener, in Anspruch, welche eine Staatsgarantie genießen. 10. Die Ackerbaukammern, wobei <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Graf Wickenburg</rs>
                     </hi> bemerkte, daß die Angelegenheiten der Landeskultur zwar zunächst zum Wirkungskreise der Landtage gehören, aber der Handelsminister gleichwohl in der Lage sein werde, die Tätigkeit der Landtage in dieser Beziehung zu unterstützen und zu leiten. 11. Die Zerstückung und Zusammenlegung von Grundstücken — ein wegen der bestehenden kleinen Parzellierungen in volkswirtschaftlicher Beziehung sehr wichtiger Gegenstand, über dessen Regelung der Handelsminister ein Gesetz an den Reichsrat zu bringen gedenkt. Graf Szécsen bemerkte, daß die Kommassation, <ref xml:id="fn_5_1_26_b">Segregation und Regulation</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_5_1_26_b">Einfügung b–b Ransonnets.</note> der Grundstücke in Ungarn bereits gesetzlich geregelt seien, und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> fände es nicht angezeigt, diese Angelegenheit durch ein allgemeines Gesetz zu regeln. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> stimmte dagegen, daß die rein administrativen Geschäfte der Grundzerstückung aus dem Staatsministerium ausgeschieden werden. 12. Die Aufsicht über die Forst- und Feldpolizei mit Ausnahme der Straffälle, welche bei dem Staatsministerium behandelt werden. 13. Das Beschälwesen, gegen dessen Überweisung vom Staats- an das Handels<ref xml:id="fn_5_1_26_c"/>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_5_1_26_c">Korrektur Erzherzog Rainers aus <quote>Finanz</quote>.</note>-Ministerium vom FZM. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Grafen Degenfeld</rs>
                     </hi> keine Erinnerung erhoben wurde. 14. Die Regulierung der Wasserrechte. 15. Jagd und Fischerei. 16. Die oberste Leitung der Privatbergbauangelegenheiten. 17. Das Postwesen. Es wurden hierbei die bereits in der Konferenz am <date>2. März d. J.</date> geltend gemachten Gründe neuerdings angeführt und insbesondere die Überweisung der Post ans Handelsministerium vom FZM. Grafen Degenfeld bevorwortet. 18. Die Sammlungen statistischer Daten.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Staatsratspräsident</rs>
                     </hi> glaubt sich einer Äußerung über das Detail der Kompetenz des Handelsministeriums enthalten und nur über das dabei zum Grund zu legende Prinzip aussprechen zu sollen,<ref xml:id="fn_5_1_26_d"> da er keine Gelegenheit hatte, den diesfälligen Entwurf einzusehen</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_5_1_26_d">Einfügung d–d Lichtenfels’.</note>. In dieser Beziehung müsse er erklären, daß ihm ein Handelsministerium ohne administrativen Wirkungskreis den Zweck einer solchen Zentralbehörde nicht zu erfüllen scheine. Um entsprechende Gesetzentwürfe oder administrative Vorschriften verfassen zu können, müsse man in die diesfälligen Verhältnisse aufs genaueste eingeweiht sein und praktische Kenntnisse besitzen, die man sich aber nur durch die Leitung der bezüglichen administrativen Geschäfte erwerben kann. Dadurch lernt man das Bedürfnis kennen und die Mittel zur Abhilfe auswählen. Man kann allerdings im Staatsministerium sowie im Finanz- und im Handelsministerium administrieren und Geschäfte erledigen. Aber es fragt sich, in welchem Geiste es geschieht. Es ist klar, daß im Finanzministerium in der Regel der fiskalische, im Staatsministerium der sogenannte politische Standpunkt festgehalten wird, während das Handelsministerium vorzugsweise den volkswirtschaftlichen Gesichtspunkt berücksichtigen würde, der auch bei vielen der soeben zur Sprache gebrachten Angelegenheiten vorwaltend, ja ausschließlich von Wichtigkeit <pb n="145" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b1-pdf.xml%23a5-b1_einzelseiten/a5-b1_s145.pdf"/>ist. Soll das Handelsministerium für die Volkswirtschaft wesentlich nützen, so ist es kaum zu umgehen, daß demselben auch ein praktischer Wirkungskreis zugewiesen werde. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Szécsen</rs>
                     </hi> erinnerte, die Ah. Willensmeinung habe sich am 20. Oktober ausdrücklich nur für die Ernennung eines Handelsministers, nicht für die Bildung eines Handelsministeriums ausgesprochen<note type="footnote" n="2">Siehe auch MRProt. I v. <date when="1861-03-02">2. 3. 1861</date>, Anm. 2.</note>. Dieser Handelsminister hätte „ohne eigentlichen administrativen Wirkungskreis“ die volkswirtschaftlichen Interessen im Ministerrate zu vertreten. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Graf Wickenburg</rs>
                     </hi> wies darauf hin, daß beinahe in allen europäischen Staaten Handelsministerien bestehen und denselben überall gewisse Administrativgeschäfte naturgemäß zur eigenen Verwaltung und Entscheidung zugewiesen seien. Die Erfahrung hat die Zweckmäßigkeit dieser Einrichtung bewährt, und es wäre wohl nicht rätlich, die Tätigkeit des Handelsministers in Österreich bloß auf legislative Arbeiten zu beschränken. Seine Wirksamkeit im Interesse der Nationalökonomie würde dabei wesentlich gelähmt sein. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister v. Lasser</rs>
                     </hi> bemerkte, daß man sich bei der gegenwärtigen Abgrenzung des Wirkungskreises großenteils an die Kompetenz des bestandenen Handelsministeriums und das früher übliche Einvernehmen der Zentralbehörden gehalten habe. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. apost. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten hierauf zu erwidern, daß dies keineswegs absolut nötig sei, zumal wenn es nur mit einer unfruchtbaren Geschäftsvermehrung erzielt werden kann. Damit das Handelsministerium nicht wieder zu einem so großen und kostspieligen Körper anwachse wie früher, müssen vielmehr die administrativen Geschäfte soviel möglich dem Staats- und Finanzministerium vorbehalten bleiben. Für die Geschäfte ist es überhaupt am besten, wenn die Unterbehörden nicht von verschiedenen<ref xml:id="fn_5_1_26_e"/>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_5_1_26_e">Korrektur Klaps’ aus <quote>mehreren</quote>.</note> Seiten Befehle erhalten.</p>
                  <p>Mit Berücksichtigung dieser Ah. Absichten sei der Wirkungskreis des Handelsministeriums durch die Minister v. Lasser, v. Plener und Graf Wickenburg neuerdings in kommissionelle Beratung zu ziehen, wobei jedoch namentlich alle Angelegenheiten der Zentralseebehörde, dann die Überwachung der Eisenbahnen und die mit den ausschließlichen Privilegien verbundenen Administrativgeschäfte in die Kompetenz des Handelsministeriums aufzunehmen sind<note type="footnote" n="3">Am <date when="1861-03-18">18. 3. 1861</date> unterbreitete Wickenburg Franz Joseph mit einem Vortrag wiederum den nun nochmals beratenen Entwurf des <quote>Besonderen Wirkungskreises …</quote>; mit Ah. E. v. <date when="1861-04-10">10. 4. 1861</date> erhielt dieser die Sanktion, <bibl type="archival">AVA., MHVw., Präs. 3/1861</bibl>; der Vortrag in Faksimile wiedergegeben bei <bibl type="secondary">
                           <author>Goldinger</author>, Handelsministerium 309 ff.</bibl>; der Wirkungskreis des Ministeriums für Handel und Volkswirtschaft wurde mit der Verordnung des Ministeriums des Äußern, des Staatsministeriums, der Ministerien der Finanzen, des Handels und der Volkswirtschaft und der Obersten Rechnungskontrollsbehörde v. <date when="1861-04-20">20. 4. 1861</date> kundgemacht, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 49 ex 1861</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_1_26_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Wahl von Ministern zu Landtags- und Reichsratsabgeordneten</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> erbat sich eine Ah. Entscheidung, ob er, im Falle auf ihn die Wahl zum Mitgliede des böhmischen Landtages fiele, eine solche Wahl auch annehmen dürfe? Er selbst würde glauben, daß sich die Geschäfte eines Ministers mit den Obliegenheiten eines Landtagsabgeordneten außer Niederösterreich nicht vereinigen lassen, weil des Ministers Platz im Landtage fast immer unbesetzt wäre und daher eine Stimme für die Regierung in der Landesvertretung verlorenginge. <pb n="146" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b1-pdf.xml%23a5-b1_einzelseiten/a5-b1_s146.pdf"/>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister v. Plener</rs>
                     </hi> teilte diese Ansicht. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> war dagegen der Meinung, daß es sehr wünschenswert wäre, wenn in mehrere Landtage Minister gewählt würden, da sie dort während einer kurzen Abwesenheit von Wien vor allem auf die hochwichtigen Reichsratswahlen Einfluß nehmen <ref xml:id="fn_5_1_26_f">und auch selbst in das Haus der Abgeordneten gewählt werden</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_5_1_26_f">Einfügung f–f Ransonnets.</note> können. Dieses letztere sei von Wert für die Stellung eines Ministers und wird deswegen auch in allen Staaten mit Repräsentativverfassungen von den Ministern angestrebt. Laut Reichsratsstatut § 19 ist dieser Fall auch vorausgesehen. Durch die Abwesenheit des Ministers von dem Landtage sei die Tätigkeit des letzteren nicht gehemmt, und bei wichtigen Verhandlungen könne ja der Minister mit Ah. Genehmigung seinen Platz temporär dort einnehmen, gleichwie englische Diplomaten von ihren Posten zur Abstimmung über große Fragen im englischen Parlamente mit Urlaub nach London zurückkehren. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister v. Lasser</rs>
                     </hi> trat dieser Meinung bei und bemerkte, daß, wenn auch der Sitz eines Ministers im Landtage meist leer bleibt, dies jedenfalls besser ist, als wenn er durch einen regierungsfeindlichen Abgeordneten besetzt würde. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> sprach sich in demselben Sinne aus. Die <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Freiherr v. Pratobevera</rs>
                     </hi> und <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Graf Szécsen</rs>
                     </hi> äußerten, daß die Ah. Beschlüsse in dieser Angelegenheit auch für sie maßgebend sein würden, nachdem an dieselben Anfragen von Wählern ergangen sind.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät der Kaiser</rs>
                     </hi> geruhten, den Ministern die Annahme von Wahlen zu Landtagsabgeordneten Ag. zu gestatten.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_5_1_26_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Gebrauch der ungarischen Sprache im Amtsverkehr mit Behörden und anderen Kronländern und im Ausland</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> referierte, der württembergische Gesandte habe ihm im Auftrage seiner Regierung die in ungarischer Sprache lautende Antwort eines Stuhlrichters auf das Requisitionsschreiben eines württembergischen Gerichtes zurückgestellt<note type="footnote" n="4">Dieses Requisitionsschreiben des Oberamtes Biesigheim betraf die Auslieferung eines <quote>widerspenstigen Militärflüchtigen</quote>; siehe dazu die Note Ows an Rechberg v. <date when="1861-03-13">13. 3. 1861</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Administrative Registratur, F 11, Karton 2, Nr. 2853 I</bibl> (Schlagwort <quote>Correspondenz</quote>).</note>. <ref xml:id="fn_5_1_26_g">Der direkte Verkehr zwischen den in- und ausländischen Gerichten sei durch Verträge geregelt, die den Parteien im In- wie im Auslande große Vorteile bieten. Durch das Vorgehen des ungarischen Stuhlrichters würden die Bestimmungen dieser Verträge und die durch dieselben erzielten Vorteile rein illusorisch.</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_5_1_26_g">Korrektur g–g Rechbergs aus <quote>Graf Rechberg findet das Vorgehen des ungarischen Stuhlrichters mit dem über den direkten Verkehr der österreichischen und württembergischen Untergerichte bestehenden Staatsvertrage nicht im Einklange und dem Dienste sowie den Interessen der Parteien nachteilig</quote>.</note> Er weiset auf die Notwendigkeit hin, der Wiederkehr solcher Vorgänge vorzubeugen. Ferner drückt der Minister sein Befremden darüber aus, daß die ungarische Hof kanzlei ihm eine in ungarischer Sprache geführte Verhandlung zur Beförderung an das k. k. Generalkonsulat in Bukarest übergeben und die hierauf an die Hofkanzlei gerichtete Aufforderung um Mitteilung einer deutschen Übersetzung abgelehnt hat.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Szécsen</rs>
                     </hi> findet das Vorgehen des Stuhlrichters vom praktischen Standpunkte aus sehr ungeeignet, kann jedoch darin keinen Widerspruch mit der Württemberg gegenüber eingegangenen Vertragspflicht erblicken, weil der Kaiserstaat <pb n="147" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b1-pdf.xml%23a5-b1_einzelseiten/a5-b1_s147.pdf"/>Österreich nur bezüglich der landesfürstlichen, nicht aber der autonomen Behörden, wozu Komitate und Stuhlrichter gehören, eine Verpflichtung eingegangen habe. Ein absolutes Verbot werde hier nichts nützen. Der Minister werde aber darüber mit dem ungarischen Hofkanzler Rücksprache pflegen und ihn bestimmen, die Einleitung zu treffen, daß derlei ungarische Korrespondenzen autonomer Organe mit dem Auslande an das Ministerium des Äußern im Wege der ungarischen Hofkanzlei geleitet werden, welche dann für die Übersetzung Sorge tragen wird<note type="footnote" n="5">Am <date when="1861-03-16">16. 3. 1861</date> ersuchte Rechberg die ungarische Hofkanzlei um eine Übersetzung der Antwort auf das unter Anm. 4 zit. Requisitionsschreiben; in seiner Antwortnote v. <date when="1861-03-27">27. 3. 1861</date> teilte Vay mit, er habe Anweisung gegeben, daß sämtliche Behörden und Ämter in Ungarn mit ausländischen Behörden nur im Wege der ungarischen Hofkanzlei und Statthalterei zu verkehren hätten, <quote>ebd., Nr. 2853/350 J</quote> und <quote>Nr. 3524 J</quote>.</note>. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten, die Anwendung dieses Auskunftsmittels Ag. zu genehmigen. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Baron Pratobevera</rs>
                     </hi> bemerkte, es sei sehr häufig vorgekommen, daß Schreiben und Geldpakete deutscher Gerichte an die bestandenen lf. Justizbehörden von den an ihre Stelle getretenen ungarischen Organen uneröffnet zurückgesendet wurden. Jetzt sei diesen Übelständen — freilich mit Zeitverlust — dadurch abgeholfen worden, daß die Behörden sich an die Obergespäne wenden.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Szécsen</rs>
                     </hi> wird auch über diesen Gegenstand mit dem ungarischen Hofkanzler Rücksprache pflegen.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, den <date when="1861-03-16">16. März 1861</date>. Erzherzog Rainer.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den <date when="1861-03-21">21. März 1861</date>.</seg>
                  <seg type="other">Empfangen <date when="1861-03-21">21. März 1861</date>. Erzherzog Rainer.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>