Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IVDas Ministerium RechbergBand 3Oktober 1860–2. Februar 1861Sitzung 251WienStefanMalfèrProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 22. 12.), Mecséry 24. 12., Schmerling, Plener 25. 12., Lasser 26. 12., Szécsen 26. 12., FML. Schmerling 28. 12.; abw. Degenfeld, Vay.MarherrRechbergRechbergBdE. 1860-12-22 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)MecséryBdE. 24. 12.SchmerlingPlenerBdE. 25. 12.LasserBdE. 26. 12.SzécsenBdE. 26. 12.FML. SchmerlingBdE. 28. 12.DegenfeldVayVortrag der Immediatkommission wegen Reform der direkten SteuernAnkauf gepanzerter KanonenbooteKuratorstelle der k. k. Akademie der WissenschaftenAufforderung an die Szolnoker Finanzbezirksdirektion wegen Amts- und Kassenübergabe an die Komitatsorganefont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 251Ministerkonferenz, Wien, 22. Dezember 1860
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Marherr;
VS.
Vorsitz Rechberg;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Rechberg 22. 12.), Mecséry 24. 12., Schmerling, Plener 25. 12., Lasser 26. 12., Szécsen 26. 12., FML. Schmerling 28. 12.;
abw.
abwesend Degenfeld, Vay.
4245
Protokoll der zu Wien am 22. Dezember 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.
Vortrag der Immediatkommission wegen Reform der direkten Steuern
Der Finanzminister referierte über den ihm von Sr. Majestät mitgeteilten Vortrag des Grafen Hartig, Präsidenten der Immediatkommission zur Prüfung der Vorschläge wegen Reform der direkten SteuernDie Kommission unter dem Vorsitz Hartigs war im September 1859 einberufen worden, um die umstrittenen Bruckschen Reformvorschläge zu prüfen, MK. v. 25. 8. 1859/VI, ÖMR. IV/1, Nr. 25; Wiener Zeitung v. 26. 9. 1859. Zum Schlußvortrag Hartigs v. 26. 5. 1860 siehe Brandt, Der österreichische Neoabsolutismus 1, 566, Anm. 98. Die Akten und Protokolle der Kommission, die Brandt nicht zur Verfügung standen, vgl. ebd. 565, Anm. 96, wurden aufgefunden, FA., Sonderbestände, Materialien zur Reform der direkten Steuer, Fasz. X-XV, vom Schlußvortrag sind aber nur die Bogen 8 – 19 des Konzepts vorhanden, ebd., Fasz. XV, Karton 7/6, die RS. wurde nicht aufgefunden..
Nach diesem Vortrage soll der Finanzminister beauftragt werden: a) über die Reform der RealsteuernGrundsteuer. nach dem Grundsatze der individuellen Abschätzung durch Vertreter der Steuerpflichtigen selbst (Wertkataster), dann der Länderquoten neue Vorlagen auszuarbeiten, welche in der Ministerkonferenz zu beraten und Sr. Majestät vorzulegen seien, sobald der verstärkte Reichsrat durch die von den Landtagen zu wählenden Mitglieder werde konstituiert sein; b) inzwischen die Revision der bisher in Niederösterreich und in Tirol bestehenden Steuersysteme (nach dem stabilen, dann nach dem Wertkataster) mit Beachtung der von der Kommission beantragten Verbesserungen einzuleiten; bis genügende Erfahrungen über die Wirksamkeit eines jeden dieser beiden Steuersysteme vorliegen werden, habe die Wahl zwischen der Katastral- und der Wertbesteuerung verschoben zu bleiben; c) hinsichtlich der Steuerabschreibungen das Erforderliche einzuleiten, endlich über die Wünsche der Immediatkommission: d) wegen Annahme des Solarstatt des Militärjahres als Steuerjahr und e) wegen Berechnung der Maßengebühr von Bergwerken statt nach dem Brutto- nach dem Reinertrage besondere Vorträge zu erstatten.
Indem der Finanzminister sich vorbehielt, in Absicht auf die Punkte c), d) und e) das Erforderliche zu veranlassen, glaubte er bei dem Umstande, daß es sich noch nicht um eine meritorische Entscheidung über die Steuersysteme handelt, sondern nur um eine formelle Erledigung der Kommissionsanträge, diese der Zustimmung der Konferenz ad a) und b) und sohin der Ah. Genehmigung Sr. Majestät empfehlen zu sollen.
Unter dieser Voraussetzung trat sofort auch die Konferenz diesen Anträgen beiVortrag Pleners v. 29. 1. 1861, FA., FM., Präs. 511/1861 (K.) und Präs. 647/1861 (RS.), mit Ah. E. bzw. Handschreiben an Plener v. 7. 2. 1861, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 382/1861, und ebd., CBProt. 11c/1861. Zu a: der Antrag, neue Vorlagen auszuarbeiten, bedeutete das Ende der Bruckschen Reform. Finanzminister Plener verfolgte dennoch zielstrebig die Reformpläne. Der große Wurf gelang freilich erst mit dem Gesetz v. 24. 5. 1869, Rgbl. Nr. 88/1869. Fortsetzung MR. I v. 26. 2.1862, ÖMR. V/4, Nr. 241. Zu b: in Tirol bestand das System des Wertkatasters, d. h. der Berechnung der Steuerleistung nach dem Kaufwert eines Grundstücks bzw. eine Immobilie (dazu Mischler – Ulbrich, Staatswörterbuch 2, 591 ff.); in Niederösterreich galt das System der Ertragsbesteuerung nach dem sogenannten stabilen (franziszeischen) Kataster. Die Grundidee des Bruckschen Reformplans war die Dynamisierung der Steuereinnahmen durch die Kombination beider Systeme, dazu Brandt, Der österreichische Neoabsolutismus 1, 553 ff.; Fortsetzung MR. v. 26. 4. 1861/III, ÖMR. V/1, Nr. 55. Zu c: es ging um die Beschleunigung der Steuerabschreibungen. Zu d: das Solarjahr als Rechnungs- und Verwaltungsjahr anstelle des vom 1. November bis 31. Oktober dauernden Militärjahres wurde 1864 eingeführt, vgl. MR. v. 28. 5. 1863, ÖMR. V/6, Nr. 356, und Kletečka – Koch, Einleitung, ebd. XXI f. Die Finanzperiode 1864 dauerte vom 1. 11. 1863 bis 31. 12. 1864, RGBL. Nr. 14/1864. Zu e: dies ist ein Mißverständnis. Die Maßengebühr war eine ertragunabhängige feststehende Gebühr für die Berechtigung, auf einer bestimmten Grundfläche zu schürfen, § 42, § 36 und §§ 215 – 218 des Berggesetzes v. 23. 5. 1854, RGBL. Nr. 146/1854, Mischler – Ulbrich, Staatswörterbuch 1, 479 f.; die Steuer für den Ertrag eines Bergwerkes war die nach dem Bruttoertrag berechnete sogenannte Bergwerksfrone (§ 219); sie wurde 1862 aufgehoben und durch die Nettoertragsbesteuerung (Einkommensteuer) ersetzt, MR. I v. 5. 9. 1861/V, ÖMR. V/2, Nr. 118. RGBL. Nr. 28/1862; die Maßengebühr blieb unverändert..
Ankauf gepanzerter Kanonenboote
Nach einem Telegramm Sr. k. k. Hoheit des Herrn Erzherzogs Marineoberkommandanten sollen vier gepanzerte Kanonenboote, bis 1. Mai k. J. fertig nach Triest abzuliefern, in London bestellt werden. Da im Preise derselben eine Irrung unterlaufen ist, sie würden nämlich nicht, wie angesetzt war, 36.000, sondern 136.000 Pfund Sterling kosten, so wurde die Bestellung einstweilen sistiert und der Ministerpräsident beauftragt, die Frage in der Konferenz zur Beratung zu bringen, ob deren Anschaffung überhaupt von überwiegendem Nutzen und mit der Finanzlage verträglich seiDer Marineoberkommandant Erzherzog Ferdinand Maximilian hatte den LSK Alfons Wissiak zu Verhandlungen über den Ankauf von vier Kanonenbooten nach England gesandt; der Schriftverkehr dazu einschließlich der Berichte Wissiaks und des Telegramms über die Stornierung des Ankaufs KA., AMA., M/c/22: 5/1860; siehe auch Schmidt-Brentano, Österreichs Weg zur Seemacht 134..
In ersterer Beziehung, bemerkte der Finanzminister, müßte vorerst das Gutachten des Vertreters des Marineoberkommandos eingeholt [werden]; in letzterer Beziehung war der Finanzminister bereits in dem Falle, Sr. Majestät umständlich auseinanderzusetzen, welche Mittel zu Gebote stehen, um das laufende Bedürfnis an Silbergeld zu deckenEinen speziellen Vortrag dazu gibt es nicht, siehe jedoch den Vortrag Pleners v. 11. 9. 1860, Nr. 50251, zit. bei MK. v. 7. 9. 1860/III, Anm. 20, ÖMR. IV/2, Nr. 210, dann MK. v. 1. 11. 1860/I-IV.. Eine neue, ganz unvorhergesehene Auslage von circa eineinhalb Millionen Gulden in Silber würde die ganze diesfällige Berechnung verrücken und den Finanzen eine große Verlegenheit bereiten. Ist jedoch die Anschaffung jener Kanonenboote in politischer Beziehung und zur Verteidigung unentbehrlich, dann freilich müßte auch das Geld dazu beschafft werden. In ähnlicher Weise sprach sich der Polizeiminister aus. Die bloße Nützlichkeit der Anschaffung stände in keinem Verhältnisse zur Größe des finanziellen Opfers; könnte jedoch damit ein wirklich entscheidender Erfolg erreicht werden, dann käme es wohl auf dieses Opfer mehr nicht an. FML. Ritter v. Schmerling erklärte sich zwar nicht für kompetent, über die Verwendbarkeit der Kanonenboote abzusprechen, konnte jedoch die Bemerkung nicht unterdrücken, daß über deren Brauchbarkeit sich entgegenstehende Ansichten geltend machen, daß er nicht wisse, wo und wieKorrektur a–a FML. Schmerlings aus: sie sich in praxi bisher nicht bewährt haben, daß er nicht wisse, auf welchem Punkte. diese vier Boote zur Verwendung kommen sollten, und daß er besorge, sie möchten bis 1. Mai k. J. vielleicht zu spät kommen.
Hiernach wurde über Antrag des Ministerpräsidenten der Finanzminister eingeladen, sich mit dem Vertreter des Marineoberkommandos über die Notwendigkeit der Anschaffung in das Einvernehmen zu setzenFortsetzung MK. v. 3. 1. 1861/I..
Kuratorstelle der k. k. Akademie der Wissenschaften
Der Staatsminister äußerte das Bedauern, daß Se. Majestät den Antrag seines Vorgängers im Amte, Sr. k. k. Hoheit dem Herrn Erzherzog Rainer die Stelle eines Kurators der Akademie der Wissenschaften zu übertragen, nicht zu genehmigen geruht habenFortsetzung von MK. v. 13. 10. 1859/VIII, ÖMR. IV/1, Nr. 42.. Es schien ihm nämlich sehr wünschenswert, daß die Akademie als die erste wissenschaftliche Korporation der Monarchie der Auszeichnung teilhaftig werde, unter dem unmittelbaren Protektorate eines Mitgliedes des durchlauchtigsten Erzhauses zu stehen, und er ersuchte daher den Ministerpräsidenten, diese seine Ansicht zur Ah. Kenntnis Sr. Majestät zu bringen und deren Ag. Genehmigung zu erwirkenAuf Vortrag Schmerlings v. 6. 3. 1861, Präs. 1181, ernannte der Kaiser mit Ah. Entschließung bzw. Handschreiben v. 10. 3. 1861 Erzherzog Rainer zum Kurator und den Staatsminister zum Kuratorstellvertreter der k. k. Akademie der Wissenschaften und Künste, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 711/1861; dazu Meister, Geschichte der Akademie der Wissenschaften 80..
Aufforderung an die Szolnoker Finanzbezirksdirektion wegen Amts- und Kassenübergabe an die Komitatsorgane
Der Finanzminister brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß die Szolnoker Finanzbezirksdirektion vom dortigen Stuhlrichter zur Amts- und Kassaübergabe an die Komitatsorgane aufgefordert und auf deren Weigerung, hierwegen ohne höheren Auftrag etwas zu verfügen, mit eventueller Anwendung von Gewaltmaßregeln bedroht worden sei. Er wird den diesfälligen Bericht an den ungarischen Hofkanzler zur weiteren Veranlassung leitenBericht der Finanzlandesdirektionsabteilung in Ofen v. 21. 12. 1860 und Noten Pleners v. 25. 12. 1860 an den Tavernikus und an den Hofkanzler FA., FM., VII. Abteilung (direkte Steuern), Nr. 71951/1860; MOL., Ungarische Hofkanzlei, Präs. 508/1860; siehe auch ebd., Präs. 502, 505, 509 und 524, alle aus 1860. Fortsetzung MK. v. 11. 1. 1861/III..
Wien, am 22. Dezember 1860. Rechberg.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 31. Dezember 1860.