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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="4">Abteilung IV</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Rechberg</title>
            <title level="m" type="main" n="3">Band 3</title>
            <title level="m" type="sub">Oktober 1860–<date when="1861-02-02">2. Februar 1861</date>
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            <title level="a" type="desc" n="249">Sitzung 249</title>
            <title level="a" type="sub" n="2">Protokoll II</title>
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                  <surname>Malfèr</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a4-b3-z249.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung IV Das Ministerium Rechberg, Band 3 Oktober 1860–2. Februar 1861</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2009">2009</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
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               <msIdentifier>
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                  <idno type="KZ">4208</idno>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Ransonnet (RS. Klaps); VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 21. 12.), Mecséry 22. 12., Vay 22. 12., Degenfeld 22. 12., Schmerling, Plener 20. 12., Lasser 24. 12., Szécsen 20. 12.</orig>
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                  <note>RS. Klaps</note>
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                     <surname>Rechberg</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1860-12-21">1860-12-21</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1860-12-22">22. 12.</date>
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                  <note>BdE. <date when="1860-12-22">22. 12.</date>
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                  <note>BdE. <date when="1860-12-22">22. 12.</date>
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                     <surname>Plener</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1860-12-20">20. 12.</date>
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                     <surname>Szécsen</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1860-12-20">20. 12</date>
                  </note>
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                  <ref target="#top_4_3_249_1">Evangelische Kirchen- und Schulangelegenheiten in Ungarn. 1. Übung des Ah. Oberaufsichtsrechtes. 2. Bestätigung von Inspektoren wie Superintendentenwahlen. 3. Öffentlichkeitsrecht für die protestantischen Schulen</ref>
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               <item>
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                     <num n="2">II.</num>
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                  <ref target="#top_4_3_249_2">Scheidung der didaktischen und der administrativen Tätigkeiten des Unterrichtsministeriums</ref>
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                  <ref target="#top_4_3_249_3">Gerichtliche Schritte gegen das Wiener Blatt „Die Presse“</ref>
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                     <num n="4">IV.</num>
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                  <ref target="#top_4_3_249_4">Verhinderung des Übertritts von Revolutionärs nach der Moldau und Walachei</ref>
               </item>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b3-pdf.xml#a4-b3_z249.pdf">
               <title type="num">Nr. 249</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1860-12-20">20. Dezember 1860</date> – Protokoll II</title>
            </head>
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                                    <abbr>RS.</abbr>
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                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
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                                </choice> Ransonnet (<choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
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                                </choice> Klaps); <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
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                                </choice> Rechberg; <choice>
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                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Rechberg 21. 12.), Mecséry 22. 12., Vay 22. 12., Degenfeld 22. 12., Schmerling, Plener 20. 12., Lasser 24. 12., Szécsen 20. 12.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">4208</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll II vom <date when="1860-12-20">20. Dezember 1860</date> unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten und Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen Rechberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_3_249_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Evangelische Kirchen- und Schulangelegenheiten in Ungarn. 1. Übung des Ah. Oberaufsichtsrechtes. 2. Bestätigung von Inspektoren wie Superintendentenwahlen. 3. Öffentlichkeitsrecht für die protestantischen Schulen</head>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Szécsen</rs>
                     </hi> referierte im Ah. Auftrage über den Vortrag des königlich ungarischen Hofkanzlers vom <date>27. November d. J.</date>, die Regelung der protestantischen Angelegenheiten Ungarns betreffend, und entwickelte die in diesem Vortrage dargelegten Gründe des au. Antrages auf Erlassung eines Hofkanzleidekrets an die Statthalterei, womit ihr unter Berufung auf einen ausdrücklichen Ah. Befehl eröffnet wird: 1. daß Se. Majestät nach der Bestimmung des [Gesetz]Artikels 26 von 1790/91 das Ah. Oberaufsichtsrecht in betreff der protestantischen Kirchen und Schulen im Wege der politischen Dikasterien des Königreiches Ungarn nach der seit dem Zustandekommen des obigen Gesetzartikels üblichen Gepflogenheit Ah. ausüben werden; 2. daß die getroffenen Wahlen der Distriktualinspektoren und Superintendenten Johann Sztromszky, Martin von Szentivány, Matthäus Haubner, Ludwig Radó, Joseph Székács und Otto v. Dessewffy, sowie seinerzeit die Wahlen des Carl Máday und Eduard Zsedényi zur Ah. Kenntnis genommen werden; und 3. daß infolge der Ah. Beschlüsse vom 20. Oktober auch die Stellung der protestantischen Schulen in den durch den § 5 des 26. Artikels von 1790/91 bestimmten Stand zurückversetzt werde, mithin das Recht der Öffentlichkeit allen unter der Oberaufsicht der kirchlichen und Schulbehörden stehenden öffentlichen Schulen im Sinne des obigen § 5 gebühre und ihre Schulzeugnisse volle Gültigkeit wie vor 1848 erhalten. Beschlossene Veränderungen im Lehrsysteme seien stets im Wege der ungarischen Statthalterei behufs der Übung des Ah. Aufsichtsrechtes anzuzeigen<note type="footnote" n="1">Vortrag Vays v. <date when="1860-11-27">27. 11. 1860</date>, Z. 671, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3908/1860</bibl>. Fortsetzung von MK. v. <date when="1860-09-01">1. 9. 1860</date>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a4-b2-z207" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2/pdf/a4-b2-z207.pdf" target="MRP-1-4-02-0-18600901-P-0207.xml">ÖMR. IV/2, Nr. 207</ref>
                        </bibl>. Vay führte im Vortrag aus: <quote>Der ungarische Hofkanzler ist überzeugt, daß mit den Erlässen vom <date when="1860-10-20">20. Oktober 1860</date> auch die Stellung der Protestanten in den durch Artikel 26/1790 bestimmten Stand zurückversetzt worden sei. In Übereinstimmung mit dem historischen Rechtsbestande, welche Ew. Majestät am <date when="1860-10-20">20. Oktober 1860</date> wiederherzustellen geruhten, verlangt auch die protestantische Kirche Ungarns die Wiedereinsetzung in die Ausübung ihrer alterworbenen und verbrieften Rechte […].</quote>
                     </note>.</p>
                  <p>Graf Szécsen erklärt, sich aus voller Überzeugung mit diesem Antrage in allen Punkten vereinigen zu müssen, indem dies der einzige Weg sei, den so verwickelten Knoten der <pb n="186" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b3-pdf.xml%23a4-b3_einzelseiten/a4-b3_s186.pdf"/>evangelischen Kirchenangelegenheiten zu lösen und die dadurch beständig genährte Agitation zu beschwichtigen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> fügte zur näheren Motivierung des Antrages 2 noch bei, daß die diesfälligen Verwicklungen größtenteils in persönlichen Verhältnissen ihren Grund haben und daß ferner, wenn z. B. dem Haubner oder Székács die Ah. Bestätigung verweigert würde, dies nur eine große Aufregung und schließlich deren Wiederwahl zur Folge haben dürfte, während es aus politischen Gründen sehr wichtig ist, diese Männer, welche in den dortigen Komitaten einen mächtigen Anhang haben, nicht empfindlich zu verletzen.</p>
                  <p>Auf die Frage des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsidenten</rs>
                     </hi>, ob infolge dieser Ah. Anordnung der für Preßburg neuernannte protestantische Superintendent Kuzmány seine Stellung verlieren werde, erwiderte der ungarische Hofkanzler, derselbe bleibe Superintendent über die zu ihm haltenden Gemeinden, welche sich nach dem neuen Gesetze koordiniert haben; übrigens könnte wegen der „Nichtbeirrung der patentmäßig koordinierten Gemeinden“ ein ausdrücklicher Vorbehalt gemacht werden.</p>
                  <p>Unter diesem Vorbehalte fand die Mehrheit der Konferenz gegen den Antrag nichts zu erinnern.</p>
                  <p>Zum Antrage 3 bemerkte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi>, daß der Ausdruck „Recht der Öffentlichkeit“ in Absicht auf die Giltigkeit der Zeugnisse jetzt eine größere Tragweite hat als vor dem Jahre 1848. Das Recht der Öffentlichkeit eines Gymnasiums hat zur Folge, daß ein Schüler aus demselben in jedes andere Gymnasium der ganzen Monarchie ohne neue Prüfung übertreten und mit dem Maturitätszeugnisse sich bei jeder österreichischen Hochschule als Hörer einschreiben lassen kann. Dieses Recht beruht auf der Voraussetzung, daß in dem bezüglichen Gymnasium der Schüler die dem allgemein vorgeschriebenen Lehrplane entsprechende Ausbildung erhalten hat<note type="footnote" n="2">§ 15 des provisorischen Gesetzes über den Privatunterricht v. <date when="1850-06-27">27. 6. 1850</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 309/1850</bibl>.</note>. Ist dies aber auch auf jenen evangelischen Schulen der Fall, denen bisher das Recht der Öffentlichkeit vom Kultus- und Unterrichtsministerium nicht zuerkannt worden ist?</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungarische Hofkanzler</rs>
                     </hi> und <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Szécsen</rs>
                     </hi> äußerten, daß noch vor einem Ah. Ausspruche über die Frage der Öffentlichkeit die diesfälligen Verhältnisse im Wege der Rücksprache mit dem <ref xml:id="fn_4_3_249_a">Leiter des früher bestandenen Unterrichtsministeriums</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_4_3_249_a">Korrektur a–a Szécsens aus: <quote>Unterrichtsministerium</quote>.</note> näher aufgeklärt werden könnten.</p>
                  <p>Die Konferenz fand unter diesem Vorbehalte gegen den übrigen Teil des Antrages 3 nichts zu erinnern<note type="footnote" n="3">Mit Vortrag v. <date when="1860-12-26">26. 12. 1860</date> legte Rechberg den Vortrag Vays sowie einen Resolutionsentwurf mit den von der Ministerkonferenz beschlossenen Ergänzungen vor, den der Kaiser am <date when="1860-12-29">29. 12. 1860</date> unterzeichnete, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3908/1860, RS</bibl>. des Vortrags Rechbergs <bibl type="archival">ebd., Ministerkonferenz MCZ. 707/1860</bibl>. Die Entschließung lautete: <quote>Ich genehmige Ihre Anträge, jedoch mit folgender Modifikation: 1. daß in das an die ungarische Statthalterei zu erlassende Dekret ein ausdrücklicher Vorbehalt aufzunehmen ist, wornach die patentmäßig koordinierten evangelischen Gemeinden, und namentlich die Preßburger Superintendenz, insoferne die Gemeinden nicht selbst in das frühere Verhältnis zurücktreten wollten, in keiner Weise zu beirren sind, und 2. daß die Frage über die allgemeine Zuerkennung des Rechts der Öffentlichkeit für die evangelischen Lehranstalten jetzt noch unentschieden bleibt und Mir darüber von Ihnen nach vorläufiger Rücksprache mit dem Leiter Meines Unterrichtsministeriums ein die diesfälligen Verhältnisse näher aufklärender Vortrag erstattet werde.</quote>
			Ein Vortrag Vays v. <date when="1861-01-11">11. 1. 1861</date>, Z. 2197, mit der Bitte um Modifikation der Ah. E. v. <date when="1860-12-29">29. 12. 1860</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, Protokoll Nr. 211/1861</bibl>, blieb unerledigt. Fortsetzung zum Schulwesen in Ungarn <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-01-0-18610430-P-0058.xml#top_5_1_58_5">MR. v. <date when="1861-04-30">30. 4. 1861</date>/V</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b1-z58" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b1/pdf/a5-b1-z58.pdf" target="MRP-1-5-01-0-18610430-P-0058.xml">ÖMR. V/1, Nr. 58</ref>
                        </bibl>. 
			Mit der Genehmigung der Anträge des ungarischen Hofkanzlers hatte sich die magyarischen Protestanten vollends gegenüber Thun durchgesetzt. Nur die slowakische Preßburger Superintendenz bestand noch, aber sie wurde weiterhin bekämpft, und der Auftrag, sie nicht zu beirren, blieb toter Buchstabe; siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-04-0-18620816-P-0258.xml#top_5_4_258_4">MR. v. <date when="1862-08-16">16. 8. 1862</date>/IV</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b4-z258" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4/pdf/a5-b4-z258.pdf" target="MRP-1-5-04-0-18620816-P-0258.xml">ÖMR. V/4, Nr. 258</ref>
                        </bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Gottas</author>, Protestanten in Ungarn 146 – 167</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_3_249_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Scheidung der didaktischen und der administrativen Tätigkeiten des Unterrichtsministeriums</head>
                  <p>Minister Graf Szécsen referierte hierauf über einen mit dem vorausgeschickten Beratungsgegenstande I zusammenhängenden Vortrag des [zweiten] Hofkanzlers v. Szőgyény de dato <date when="1860-11-28">28. November 1860</date>, wornach an den Unterstaatssekretär Baron Helfert über die Behandlung der ungarischen Kultus- und Schulangelegenheiten der Katholiken und Protestanten, dann über die Scheidung der administrativen und didaktischen Tätigkeit des Unterrichtsministeriums das in Abschrift beigeschlossene Ah. Handschreiben zu erlassen wäre<ref xml:id="fn_4_3_249_b"/>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_4_3_249_b">Liegt dem Originalprotokoll nicht bei.</note>.<note type="footnote" n="4">Dieser Vortrag war vom Kaiser angeordnet worden, Fortsetzung von MK. v. <date when="1860-11-24">24. 11. 1860</date>/VI.</note>
                  </p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Leiter des Justizministeriums</rs>
                     </hi> bemerkte, es scheine ihm noch verfrüht, jetzt über die Vornahme dieser allerdings schwierigen Scheidung der didaktischen und der administrativen Agenden eine einseitige Verhandlung zwischen der ungarischen Hofkanzlei und dem Unterrichtsministerium anzubahnen, da dies mit der Stellung des künftigen Unterrichtsrates im engen Zusammenhange stehe und da die diesfälligen Grundsätze wohl auch mit dem Staatsministerium, der siebenbürgischen Hofkanzlei und dem kroatischen Hofdikasterium zu beraten sein werden.</p>
                  <p>Die Konferenz trat dieser Meinung einstimmig bei, wonach au. beantragt wird, den bezüglichen Passus aus dem an Baron Helfert zu richtenden Ah. Handschreiben wegzulassen<note type="footnote" n="5">Der Vortrag des zweiten ungarischen Hofkanzlers, Präs. 670/1860, wurde mit Vortrag Rechbergs v. <date when="1860-12-26">26. 12. 1860</date> vorgelegt und mit Ah. E. v. <date when="1860-12-29">29. 12. 1860</date> resolviert, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3945/1860, RS</bibl>. des Vortrags Rechbergs <bibl type="archival">ebd., Ministerkonferenz MCZ. 708/1860</bibl>. Die Trennung der didaktischen von den administrativen Aufgaben war gemäß dieser Ah. Entschließung seinerzeit einer gemeinschaftlichen Beratung aller beteiligten Zentralstellen zu unterziehen. Im Handschreiben vom selben Tag wurde Helfert aufgefordert, alle Ungarn betreffenden unerledigten katholischen und protestantischen Kultusakten, ebenso die evangelischen Schulangelegenheiten der ungarischen Hofkanzlei zur Erledigung zu übergeben. In den übrigen Unterrichtsangelegenheiten war immer im Einvernehmen und im Weg der ungarischen Hofkanzlei vorzugehen, die die Hinausgabe von Erlässen zu veranlassen hatte, <bibl type="archival">AVA., Unterricht, Präs. 2045/1860</bibl>; daraufhin veranlaßte Helfert die Übergabe der Akten mit Weisung v. <date when="1861-01-01">1. 1. 1861</date>, <quote>ebd.</quote> Siehe dazu auch <bibl type="archival">ebd., Unterricht, Präs. 15, 43 und 115 aus 1861</bibl>. Dasselbe wurde mit Ah. E. v. <date when="1861-04-05">5. 4. 1861</date> für Siebenbürgen verfügt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1009/1861</bibl>. Fortsetzung zum Unterrichtsrat MK. v. <date when="1861-01-10">10. 1. 1861</date>/III, dann MR. v. 13. und <date when="1861-08-14">14. 8. 1861</date>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b2-z108" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2/pdf/a5-b2-z108.pdf" target="MRP-1-5-02-0-18610814-P-0108.xml">ÖMR. V/2, Nr. 108</ref>
                        </bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_3_249_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Gerichtliche Schritte gegen das Wiener Blatt „Die Presse“</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> besprach in einem längeren Vortrage den Zustand der Presse seit dem 20. Oktober, ihre Angriffe auf die Landesstatute, die Befürwortung konstitutioneller Attribute für den Reichsrat, endlich die Angriffe auf die Minister<note type="footnote" n="6">Das Konzept für diesen Vortrag Mecsérys <bibl type="archival">AVA., OPB., Präs. II 7047/1860</bibl>. Allgemein zur Zeitung „Die Presse“ siehe zuletzt MK. II v. <date when="1860-12-14">14. 12. 1860</date>/V.</note>.</p>
                  <p>
                     <pb n="188" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b3-pdf.xml%23a4-b3_einzelseiten/a4-b3_s188.pdf"/>Baron Mecséry beleuchtete insbesondere die Tendenz einer Reihe von Leitartikeln in der „Ostdeutschen Post“ und in der „Presse“, bis zu dem Artikel dieses letzteren Journals am 19. d. M., welcher die heftigsten Angriffe gegen die Führung des Ministeriums des Äußern seit Villafranca enthalte<note type="footnote" n="7">Im Leitartikel v. <date when="1860-12-19">19. 12. 1860</date> hatte <bibl type="secondary">
                           <title>Die Presse</title>
                        </bibl> der österreichischen Diplomatie vorgeworfen, durch starres Festhalten an der Tradition Österreich in die europäische Isolierung geführt zu haben. Der Wahn, eine italienische Macht zu sein, habe Frankreich und England entfremdet, der Wahn, eine leitende Macht im Deutschen Bund bleiben zu wollen, habe die Verständigung mit Preußen erschwert, und auch Rußland sei nicht gewonnen. Die Zeitung forderte <quote>einen Wechsel in den Grundsätzen der auswärtigen Politik</quote> und damit den Rücktritt Rechbergs, während sie die Ernennung Schmerlings zum Staatsminister offen begrüßte.</note>. Ein solches fortgesetztes Gebaren der Journale würde unter unseren noch ungeordneten Zuständen eine Regierung ganz unmöglich machen; es kann daher nicht geduldet werden, und es fragt sich nur, auf welche Art einzuschreiten sei. Es stehen hierzu zwei Wege offen: a) ein gerichtliches Einschreiten mit Berufung auf die Ministerialverordnung vom <date when="1859-11-27">27. November 1859</date>
                     <note type="footnote" n="8">
                        <bibl type="archival">RGBL. Nr. 212/1859</bibl>, vgl. MK. v. <date when="1859-11-08">8. 11. 1859</date>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a4-b1-z59" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1/pdf/a4-b1-z59.pdf" target="MRP-1-4-01-0-18591108-P-0059.xml">ÖMR. IV/1, Nr. 59</ref>
                        </bibl>.</note> – ob aber dadurch eine Verurteilung werde erzielt werden können, läßt sich keineswegs verbürgen; b) die Erteilung einer Verwarnung. Dieser Schritt ließe sich durch die Tendenz einer ganzen Reihenfolge von Artikeln aus dem Zangschen Blatte<note type="footnote" n="9">August Zang (1807 – 1888), Gründer und Herausgeber der Zeitung „Die Presse“.</note> vollkommen rechtfertigen, und Baron Mecséry bringe daher denselben in Antrag. Aber man muß sich doch auch die Frage stellen, was der Effekt der Verwarnung sein werde. Der beabsichtigte Zweck wird im Inlande nur teilweise erreicht werden, indem die Blätter, und selbst das verwarnte, noch fortfahren werden, einzelne, nur umso giftigere, aber klug stilisierte Angriffe auf Einzelne<ref xml:id="fn_4_3_249_c"/>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_4_3_249_c">Korrektur Ransonnets aus: <quote>einige</quote>.</note> zu führen, im Auslande aber wird ein wahrer Sturm aus diesem Anlasse in der Presse losgehen. Allein, die Regierung muß einmal zeigen, daß sie den Willen hat, solche Unfuge nicht zu dulden.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> bedauert auf das lebhafteste das Erscheinen des gegen den Minister­präsidenten gerichteten Schmähartikels, glaubt aber nicht, daß Artikel, wie die vom Referenten gerügten, überhaupt das Regieren absolut unmöglich machen. Eine Regierung kann, wenn auch ihre einzelnen Glieder häufig Schmähungen ausgesetzt sind, doch kräftig dastehen. Ritter v. Schmerling habe in Frankfurt als Reichsminister durch sechs Monate die heftigsten Angriffe von der Presse ausgehalten, und nicht diese waren es, welche seinen Rücktritt veranlaßten. Dadurch, daß man die Schmähung verachtet und dieses durch Unterlassen von Repressivmaßregeln beurkundet, entkräftet man sie am besten. Wenn aber aus dem vorliegenden Anlasse eingeschritten werden soll, so würde der Staatsminister statt der Verwarnung lieber eine gerichtliche Verfolgung eintreten lassen. Bei der ersteren erscheint das Ministerium zugleich als Richter und Partei, und es ließe sich auch selbst die Anwendbarkeit des § 22 der Preßordnung vom <date when="1852-05-27">27. Mai 1852</date> auf den vorliegenden, wenn auch noch so perfiden Artikel bestreiten<note type="footnote" n="10">Zeitweiliges oder gänzliches Verbot einer Druckschrift, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 122/1852</bibl>.</note>. Dagegen wäre aber der Staatsanwalt sofort anzuweisen, gegen die Presse sein Amt nach dem Gesetze zu handhaben. Man mag das Gesetz von 1859 strenge, elastisch etc. finden, aber es besteht, und wir stehen somit auf einer soliden Basis.</p>
                  <p>
                     <pb n="189" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b3-pdf.xml%23a4-b3_einzelseiten/a4-b3_s189.pdf"/>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> sprach seine Überzeugung aus, <ref xml:id="fn_4_3_249_d">daß es, wenn ein solches Treiben der Presse gestattet würde, unmöglich werde zu regieren. Es handle sich hier nicht um Personen, er selbst sei persönlich schon weit gehässigeren und ärgeren Angriffen der Presse ausgesetzt gewesen, ohne daß er sich im geringsten darum bekümmert habe. Hier handle es sich aber um das Prinzip, ob Se. Majestät der Kaiser in dem Rechte aufrecht erhalten bleiben soll, Allerhöchstseine Minister nach freiem Ermessen zu wählen, oder ob es einer zügellosen Presse gestattet sein soll, durch Unterwühlung des Bodens der Regierung Sr. Majestät die Männer ihrer Wahl aufzudrängen. Gehe man diesen Weg, so würde Se. Majestät von Wechsel zu Wechsel Sich gedrängt sehen, und es würde schließlich bis in die radikalsten Schichten hinabgegriffen werden müssen, was endlich die Revolution zur Folge haben würde. Als Minister des Äußern müsse er gestehen, daß ihm die Führung seines Departements unmöglich werde, wenn der Presse erlaubt bleibe, in dieser Weise die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten zu besprechen. In so schwierigen Zeiten müsse mehr noch als in andern eine Schonung der auswärtigen Kabinette beobachtet werden, die es nicht gestatten, die Entstellungen der Presse in ihrem wahren Lichte wieder herzustellen, die Lügen aufzudecken. Er führe z. B. aus dem heutigen Artikel der Presse die auf die Verhältnisse zu Preußen bezügliche Stelle an, welche nur zu geeignet sei, die im Zuge befindlichen Unterhandlungen zu erschweren, und die lügenhaften Insinuationen über die Verkaufsanträge Venedigs. Es habe kein fremder diplomatischer Agent es gewagt, ihm je eine solche Zumutung zu machen; hätte er es gewagt, so würde er gebührend zurechtgewiesen worden sein. Unsere jetzigen Zustände gestatten es noch nicht, der Presse solche Freiheiten einzuräumen. Wir würden mit der Zeit dahin kommen, dies ohne Gefahr tun zu können, aber in dem gegenwärtigen Augenblick würde es zum Verderben führen. Die hiesigen Zustände ließen sich mit den englischen und anderen, wo die Parteien gebildet, wo eine regierungsfreundliche Presse die Verteidigung der Regierung übernehme, nicht vergleichen. Die Beeinflußung der äußeren Politik könne keinesfalls einer böswilligen, von fremden Einflüssen inspirierten Presse überlassen werden. Er müsse daher darauf bestehen, daß entweder eine Verwarnung erteilt oder das strafrechtliche Verfahren eingeleitet werde.</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_4_3_249_d">Korrektur d–d Rechbergs aus: <quote>daß solche Artikel die Regierung unmöglich machen. Graf Rechberg sei in früherer Zeit oft und selbst noch ärger persönlich angegriffen worden, und er habe die Angriffe mit Stillschwiegen hingenommen. Allein, in seiner dermaligen ämtlichen Stellung und unter den gegenwärtigen schwierigen Verhältnissen zum Auslande, dann da es uns an einer Regierungspresse fehlt, könne er sich solchen Artikeln gegenüber nicht passiv verhalten, weil ihm die Führung der äußeren Geschäfte dadurch schlechterdings unmöglich gemacht würde. Der Leitartikel vom 19. d. M. ist z. B. ganz geeignet, um der preußischen Präpotenz Nahrung zu geben, und dabei so verfaßt, daß man seinen Eindruck füglich nicht ganz entkräften kann. Die Insinuationen über die Annahme von Verkaufsanträgen für Venedig sind ferner ganz falsch, selbst böswillig und im gegenwärtigen Augenblicke politisch nachteilig. Die „Presse“ geht systematisch zu Werke: sie richtet ihre Angriffe auf einen Minister nach dem anderen, um sie einzeln unmöglich zu machen, und Se. Majestät den Kaiser schließlich dahin zu bringen, daß Allerhöchstdieselben unter den Männern der Presse Ihre Räte suchen müssen.</quote>
                     </note>daß es, wenn ein solches Treiben der Presse gestattet würde, unmöglich werde zu regieren. Es handle sich hier nicht um Personen, er selbst sei persönlich schon weit gehässigeren und ärgeren Angriffen der Presse ausgesetzt gewesen, ohne daß er sich im geringsten darum bekümmert habe. Hier handle es sich aber um das Prinzip, ob Se. Majestät der Kaiser in dem Rechte aufrecht erhalten bleiben soll, Allerhöchstseine Minister nach freiem Ermessen zu wählen, oder ob es einer zügellosen Presse gestattet sein soll, durch Unterwühlung des Bodens der Regierung Sr. Majestät die Männer ihrer Wahl aufzudrängen. Gehe man diesen Weg, so würde Se. Majestät von Wechsel zu Wechsel Sich gedrängt sehen, und es würde schließlich bis in die radikalsten Schichten hinabgegriffen werden müssen, was endlich die Revolution zur Folge haben würde. Als Minister des Äußern müsse er gestehen, daß ihm die Führung seines Departements unmöglich werde, wenn der Presse erlaubt bleibe, in dieser Weise die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten zu besprechen. In so schwierigen Zeiten müsse mehr noch als in andern eine Schonung der auswärtigen Kabinette beobachtet werden, die es nicht gestatten, die Entstellungen der Presse in ihrem wahren Lichte wieder herzustellen, die Lügen aufzudecken. Er führe z. B. aus dem heutigen Artikel der Presse die auf die Verhältnisse zu Preußen bezügliche Stelle an, welche nur zu geeignet sei, die im Zuge befindlichen Unterhandlungen zu erschweren, und die lügenhaften Insinuationen über die Verkaufsanträge Venedigs<note type="footnote" n="11">Gemeint ist der hier besprochene Artikel v. <date when="1860-12-19">19. 12. 1860</date>, wo auch von einem Anbot an Österreich zum Verkauf Venetiens die Rede ist. Die Presse v. <date when="1860-12-20">20. 12. 1860</date> enthält keinen Artikel zum österreichischpreußischen Verhältnis. Zu Venetien siehe MK. v. <date when="1860-12-02">2. 12. 1860</date>/II.</note>. Es habe kein fremder diplomatischer Agent es gewagt, ihm je eine solche Zumutung zu machen; hätte er es gewagt, so würde er gebührend zurechtgewiesen worden sein. Unsere jetzigen Zustände gestatten es noch nicht, der Presse solche Freiheiten einzuräumen. Wir würden mit der Zeit dahin kommen, dies ohne Gefahr tun zu können, aber in dem gegenwärtigen Augenblick würde es zum Verderben führen. Die hiesigen Zustände ließen sich mit den englischen und anderen, wo die Parteien gebildet, wo eine regierungsfreundliche Presse die Verteidigung der Regierung übernehme, nicht vergleichen. Die Beeinflußung der äußeren Politik könne keinesfalls einer böswilligen, von fremden Einflüssen inspirierten Presse überlassen werden. Er müsse daher darauf bestehen, daß entweder eine Verwarnung erteilt oder das strafrechtliche Verfahren eingeleitet werde.</p>
                  <p>
                     <pb n="190" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b3-pdf.xml%23a4-b3_einzelseiten/a4-b3_s190.pdf"/>Nachdem die Minister Ritter v. Lasser, Graf Degenfeld, Graf Szécsen und Edler v. Plener, dann der ungarische Hofkanzler sich für die gerichtliche Verfolgung im Sinne des Staatsministers ausgesprochen hatten, äußerte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi>, er zweifle nach seiner in Prag gemachten Erfahrung an einem Erfolge dieses Schrittes, worauf der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> entgegnete, er sei überzeugt, daß das Gericht die Klage, welche sich auf § 4 der Novellen (wegen offenbarer Bloßstellung des Amtsansehens eines Organes der Regierung) stützen kann<note type="footnote" n="12">Gemeint sind die Ergänzungsbestimmungen zur Preßordnung, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 212/1859</bibl>, zit. Anm. 8.</note>, annehmen werde; über das Endurteil des Gerichtshofes lasse sich freilich kein Prognostikon stellen<note type="footnote" n="13">Mit Schreiben v. <date when="1860-12-22">22. 12. 1860</date> wies Mecséry den Leiter der niederösterreichischen Statthalterei Freiherrn v. Halbhuber an, die Staatsanwaltschaft einzuschalten, <bibl type="archival">AVA., OPB., Präs. II 7047/1860</bibl>. Fortsetzung MK. v. <date when="1860-12-26">26. 12. 1860</date>/III.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_3_249_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Verhinderung des Übertritts von Revolutionärs nach der Moldau und Walachei</head>
                  <p>Schließlich brachte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> den Wunsch des moldo-walachischen Fürsten Cusa zur Sprache, daß der Zuzug aus Ungarn und Siebenbürgen zu den in den Fürstentümern sich sammelnden ungarischen Freischaren möglichst gehemmt werde, und stellte die Frage, ob und was diesfalls vorgekehrt werden könne<note type="footnote" n="14">Telegramm und Bericht Eders v. <date when="1860-12-07">7. 12. 1860</date>, <bibl type="archival">HHSTA., PA. XXXVIII 136, Berichte aus Bukarest</bibl>; siehe auch MK. I v. <date when="1860-12-20">20. 12. 1860</date>/II.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> äußerte, daß hiezu kaum ein anderes Mittel zu Gebote stehe als Beschränkung der Paßerteilung in die Fürstentümer, soferne man nicht eine strengere Bewachung der Landesgrenzen zu organisieren imstande sei. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> bemerkte, daß die Finanzwache bei einer solchen Grenzsperre nur sehr wenig leisten könne. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister</rs>
                     </hi> hat in der Lombardei darüber Erfahrungen gesammelt, daß die Sperrung eines hochgebirgigen Landes, selbst mit Aufbieten vieler Truppen, nicht möglich ist. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Lasser</rs>
                     </hi> deutete auf die Maßregel hin, die siebenbürgischen Gemeinden für die flüchtigen Gemeindeglieder in Haftung zu erklären<note type="footnote" n="15">Ähnlich der Haftung der Gemeinden für die Rekrutierungsflüchtlinge in Lombardo-Venetien und in Tirol, dazu MK. v. <date when="1860-11-15">15. 11. 1860</date>/I. Mit Telegramm v. <date when="1860-12-26">26. 12. 1860</date> teilte Rechberg Konsul Eder mit, daß den ohne Paß aufgegriffenen Ungarn die straffreie Rückkehr gestattet werde, Eder möge aber bewirken, daß sie mit einem Zwangspaß versehen direkt in ihre Heimat zurückgewiesen würden und daß die österreichischen Behörden ein Verzeichnis der Ausgewiesenen erhielten, <bibl type="archival">HHSTA., PA. XXXVIII 136, Weisungen nach Bukarest</bibl>; vgl. auch MK. v. <date when="1861-01-29">29. 1. 1861</date>/II, Anm. 4.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1860-12-21">21. Dezember 1860</date>. Rechberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, <date when="1860-12-29">29. Dezember 1860</date>.</seg>
               </closer>
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         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>