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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="4">Abteilung IV</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Rechberg</title>
            <title level="m" type="main" n="3">Band 3</title>
            <title level="m" type="sub">Oktober 1860–<date when="1861-02-02">2. Februar 1861</date>
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            <title level="a" type="desc" n="243">Sitzung 243</title>
            <title level="a" type="sub" n="2">Protokoll II</title>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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            <biblScope unit="series">
                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a4-b3-z243.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung IV Das Ministerium Rechberg, Band 3 Oktober 1860–2. Februar 1861</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2009">2009</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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               <msIdentifier>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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                  <orig>RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 14./26. 12.), Mecséry 16. 12., Degenfeld 17. 12., Schmerling 17. 12., Plener 18. 12., Lasser 22. 12., Szécsen 26. 12.; abw. Vay.</orig>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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               <title type="num">Nr. 243</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1860-12-14">14. Dezember 1860</date> – Protokoll II</title>
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                                </choice> Marherr; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Rechberg; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Rechberg 14./26. 12.), Mecséry 16. 12., Degenfeld 17. 12., Schmerling 17. 12., Plener 18. 12., Lasser 22. 12., Szécsen 26. 12.; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> Vay.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">4207</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll II der zu Wien am <date when="1860-12-14">14. Dezember 1860</date> abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg. Schon in der Konferenz vom <date when="1860-11-01">1. November 1860</date> (Z. 626) hat der Finanzminister die Notwendigkeit dargestellt, wegen Erschöpfung der Silbervorräte und wegen der Unmöglichkeit, Silbergeld zu beschaffen, I. im lombardisch-venezianischen Königreiche Papiergeld mit Zwangskurs einzuführen und II. die Auszahlung der Kupons des Nationalanleihens in Silbergeld zu sistieren.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_3_243_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Papiergeld im lombardisch-venezianischen Königreiche</head>
                  <p>Es handelt sich nun ad I. um die Frage, was für ein Papiergeld einzuführen sei.</p>
                  <p>Auf die Tresorscheine oder Vaglien, wie solche 1849<note type="footnote" n="3">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Kletečka</author>, Einleitung ÖMR. II/1, XXVI</bibl>.</note> und 1859<note type="footnote" n="4">Vgl. MK. v. <date when="1860-11-01">1. 11. 1860</date>/II, Anm. 10.</note> bestanden, zurückzukommen, schien dem Finanzminister nicht angezeigt, weil gegenwärtig die besondere Fundierung solchen Papiergelds im Lande nicht tunlich ist. Dagegen würde er die Einführung der Noten der Österreichischen Nationalbank mit Zwangskurs im Königreiche befürworten, wofür auch der Statthalter und Finanzpräfekt lieber als für ein eigenes Papiergeld stimmten. Es wird dadurch ohne Vermehrung der Banknoten im ganzen denselben ein erweiterter Markt eröffnet, das Land nicht über die Maßen mit Papiergeld belastet, sondern nur zu einer verhältnismäßigen Teilnahme an der allgemeinen Last herbeigezogen und der Nachteil vermieden, der mit der Ausgabe eines eigenen Staatspapiergelds neben den Noten der Bank für den öffentlichen Kredit verbunden wäre. Da übrigens die Banknoten schon entwertet im Königreiche in den Verkehr kommen, so werden besondere Bestimmungen getroffen werden, wornach Verpflichtungen, die vor der Einführung der ersteren eingegangen worden sind, entweder in klingender Münze oder in Noten mit dem entsprechenden Aufgelde eingelöst werden müssen. Das Detail hierüber sowie den zur Veröffentlichung bestimmten au. Vortrag an Se. Majestät behielt sich der Finanzminister vor, in der nächsten Sitzung umständlich vorzutragen und erbat sich vorläufig die Zustimmung der Konferenz in thesi zu der Maßregel.</p>
                  <p>
                     <pb n="157" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b3-pdf.xml%23a4-b3_einzelseiten/a4-b3_s157.pdf"/>Die Konferenz war hiermit einverstanden, der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister</rs>
                     </hi> noch mit dem Beisatze, daß dies schon vor Jahren hätte geschehen sollen, um die Italiener an die Interessen des Kaiserstaates zu knüpfen. Auch sprach er den Wunsch aus, daß dabei die Unteroffiziere und die Mannschaft der k. k. Truppen hinlänglich mit Silbermünze versehen werden, damit sie im Kleinverkehr nicht zu sehr unter dem Drucke des Agio leiden, was natürlich auf den Geist der Truppen sehr nachteilig wirken würde. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> gab hierwegen die beruhigende Zusicherung und behielt sich auch vor, bezüglich der minderen Beamten eine entsprechende Vorsorge zu treffen<note type="footnote" n="5">Fortsetzung MK. II v. <date when="1860-12-17">17. 12. 1860</date>/I.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_3_243_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Einstellung der Silberzahlung der Nationalanlehenskupons</head>
                  <p>Bezüglich der Sistierung der Silberzahlung der Kupons vom Nationalanleihen war die Konferenz schon in der Sitzung vom 1. November d. J. (Z. 626) mit dem Finanzminister einverstanden. Nur über die Modalitäten des Aufgelds bestand die Differenz, daß die Mehrheit die Berechnung nach einem dreimonatlichen Durchschnittskurse vor dem Verfallstage angestellt wissen wollte.</p>
                  <p>Der Finanzminister erklärte sich nun damit einverstanden, den Verfalls[tag] – nicht, wie er angetragen hatte, den Tag der wirklichen Auszahlung – [als Stichtag für die Berechnung] anzunehmen, war jedoch gegen die Berechnung nach dem Durchschnittskurse der dem Verfall vorausgehenden drei Monate, weil es ihm dem Interesse der Staatsgläubiger, das hier vorzugsweise berücksichtigt werden soll, desto mehr zu entsprechen scheint, je näher durch das Aufgeld der wahre Wert dessen erreicht wird, was der Gläubiger an dem Verfallstage anzusprechen hat. In drei Monaten aber können die Schwankungen des Kurses so stark sein, daß die Berechnung nach diesem Durchschnitte sehr zum Nachteile des Gläubigers ausfallen würde, wenn das Silberagio gerade gegen den Verfallstag hin besonders in die Höhe ginge. Nicht so, wenn ein kürzerer Berechnungszeitraum angenommen wird. Er trug daher an, daß für den Termin vom <date when="1861-01-01">1. Jänner 1861</date>, wo circa zehn Millionen Gulden einzulösen sind, die letzte Woche des Novembers und die drei ersten Wochen Dezembers 1860 zur Berechnung des Durchschnittskurses angenommen werden; die letzte Woche des Monats vor dem Verfallstage aber wäre zur Festsetzung des Durchschnittspreises, zur Bekanntmachung desselben an die Kassen und an das Publikum bestimmt. Hiermit wäre auch die Gelegenheit benommen, eine Agiosteigerung in einer das Ärar wesentlich benachteiligenden Weise zu bewirken.</p>
                  <p>Hiermit war auch die Mehrheit der Konferenz einverstanden.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister v. Lasser</rs>
                     </hi> hielt dagegen die Berechnung nach dem Kurse der drei vorausgehenden Monate für zweckmäßiger und gerechter, weil dieses bei einer periodisch wiederkehrenden Leistung, wie die Kuponzahlung ist, dem soliden Gläubiger eine stetigere Rente zu gewähren geeignet ist und ihn nicht von den Chancen des Tageskurses abhängig macht.</p>
                  <p>Wollte man dies, entgegnete der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi>, so müßte man konsequent das Halbjahr vor dem Verfallstage zur Berechnung annehmen, und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> fügte bei, daß, nachdem es sich hier denn doch nur um eine vorübergehende Maßregel handelt, der praktische Nutzen einer dreimonatlichen Berechnung kaum von Belang sein dürfte<note type="footnote" n="6">Fortsetzung MK. II v. <date when="1860-12-17">17. 12. 1860</date>/II.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_3_243_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Beabsichtigte Deputation aus Dalmatien betreffend die Vereinigung Dalmatiens mit Kroatien</head>
                  <p>Der gewesene Staatsminister Graf Gołuchowski hat über telegraphische Bitte der Munizipalität von Spalato und Zara, eine Deputation an Se. Majestät absenden zu dürfen, um gegen die beantragte Einverleibung Dalmatiens mit Kroatien Vorstellung zu machen, auf die Zulassung dieser Deputationen angetragen. Se. Majestät geruhten zu befehlen, daß die Konferenz sich hierüber äußere.</p>
                  <p>Sie war einstimmig mit dem Ministerpräsidenten der Ansicht, daß, nachdem zu Deputationen an Se. Majestät die Ah. Bewilligung durch den Statthalter einzuholen ist, dessen Äußerung hier nicht vorliegt, die Bittsteller auf diesen vorschriftsmäßigen Weg zu verweisen wären<note type="footnote" n="7">Zur Frage der Vereinigung Dalmatiens mit Kroatien siehe MK. v. <date when="1860-12-02">2. 12. 1860</date>/I, Punkt 4, und MK. v. <date when="1860-12-04">4. 12. 1860</date>/I, Punkt 4. Den Vortrag Gołuchowskis v. <date when="1860-12-09">9. 12. 1860</date>, Präs. 4383, legte Rechberg am <date when="1860-12-20">20. 12. 1860</date> vor, er wurde am <date when="1860-12-21">21. 12. 1860</date> im Sinne des Ministerkonferenzbeschlusses resolviert, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 4013/1860</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_3_243_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Stellung Richters auf freien Fuß</head>
                  <p>Infolge der Aburteilung im Prozeß Richter haben beide Teile Berufung eingelegt, und hat Richter die Erledigung der Berufung des Staatsanwalts im Verhafte abzuwarten, während er, handelte es sich bloß um seine Berufung, bis zu deren Erledigung auf freiem Fuße bleiben könnte8. Aller Wahrscheinlichkeit nach hat die Berufung des Staatsanwalts keine Abänderung des erstrichterlichen Urteils in deteriorem sententiam9 für Richter zur Folge; der Spruch des Obergerichts aber ist bei dem Umfange des Prozesses kaum vor ein bis zwei Monaten zu erwarten. Inzwischen dauert die schon während des Prozesses bemerkbar gewordene Agitation im Publikum fort, und es erscheint aus politischen Gründen angezeigt, dem Gerede ein Ende zu machen, umso mehr, als das voraussichtliche Ergebnis des obergerichtlichen Urteils in keinem Verhältnisse zu der bis dahin fortgesetzten Verhaftung Richters stände. Nachdem übrigens durch Richters Verurteilung zu einmonatlichem Kerker wegen Bestechung der Gerechtigkeit Genüge getan ist, so würde <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister v. Lasser</rs>
                     </hi> die Versetzung Richters auf freien Fuß für angemessen erachten. Hierzu stehen zwei Wege offen: der Weg der Gnade, wozu jedoch kein Grund vorliegt, dann die Weisung an den Staatsanwalt, von der Berufung abzustehen. Diesen letzteren Weg glaubte Minister v. Lasser unter den dargestellten Verhältnissen einschlagen und sich hierzu die Zustimmung der Konferenz erbitten zu sollen, welche auch sofort einstimmig erteilt wurde<note type="footnote" n="10">Richter wurde am <date when="1860-12-15">15. 12. 1860</date> aus der Haft entlassen, <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=apr&amp;datum=18601216">Die Presse</ref>
                           </title> v. <date when="1860-12-16">16. 12. 1860</date> unter Wiener Nachrichten</bibl>; er erkrankte kurze Zeit später und starb am <date when="1861-01-03">3. 1. 1861</date>, <bibl type="secondary">
                           <author>Wurzbach</author>, Biographisches Lexikon 26, 42f.</bibl>
                     </note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_3_243_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Falsche Nachrichten der „Presse“</head>
                  <p>Das Morgenblatt der „Presse“ vom 13. und das Abendblatt vom 14. enthalten zwei Artikel, in welchen nicht gerüchtweise, sondern positiv die Demission des ungrischen Hofkanzlers Baron Vay, dann als Gegenstände einer Beratung bei der ungrischen Hofkanzlei die Pester Komitatskonferenzen und die Emigrationsfrage gemeldet werden. Beide Angaben sind erlogen. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Szécsen</rs>
                     </hi> beantragte daher bei dem Umstande, <pb n="159" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b3-pdf.xml%23a4-b3_einzelseiten/a4-b3_s159.pdf"/>daß solche falsche Angaben besonders in Ungern die bedenklichsten Folgen nach sich ziehen können, nicht nur eine offizielle Widerlegung jener beiden Angaben durch die Wiener Zeitung, sondern auch eine Erinnerung an das Publikum, daß es hieraus entnehmen möge, wie wenig solche Nachrichten über angebliche ämtliche Verhandlungen Glauben verdienen.</p>
                  <p>Gegen eine derartige allgemeine Erinnerung erklärte sich die Konferenz, weil sie sich davon wenig Wirkung erwartet, wohl aber war sie damit einverstanden, daß nicht nur die hier besprochenen, sondern überhaupt alle tatsächlich falschen Angaben der Tagspresse über ämtliche Verhandlungen oder Vorgänge eine öffentliche Widerlegung oder Berichtigung erhalten sollen. In jedem Ministerium wird den seinen Ressort betreffenden Zeitungsartikeln diejenige Aufmerksamkeit geschenkt, welche es möglich macht, solche Berichtigungen unverzüglich zu veranlassen, und der Finanzminister hat mehr als ein Mal und mit guten Erfolge derlei Widerlegungen oder Berichtigungen in diejenige Zeitschrift einrücken lassen, welche die unrichtige Angabe gebracht hatte. Auch ist jedes Journal nach dem Preßgesetze verpflichtet, solche tatsächliche ämtliche Berichtigungen dem vollen Inhalte nach aufzunehmen<note type="footnote" n="11">
                        <bibl type="archival">RGBL. Nr. 122/1852, § 20</bibl>.</note>.</p>
                  <p>In Ansehung der Art und Weise, auf welche derlei Berichtigungen etc. zu veranlassen seien, machte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> darauf aufmerksam, daß selbe nur im ämtlichen Wege durch das mit der Leitung der Presse beauftragte Büro des Polizeiministeriums<note type="footnote" n="12">Siehe dazu MK. v. <date when="1860-11-24">24. 11. 1860</date>/I, Anm. 6.</note>, sei es der Wiener Zeitung, sei es dem betreffenden Journal, zur Aufnahme zugestellt werden sollten.</p>
                  <p>Allein, der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> bemerkte, daß ihm dieser Weg in wichtigen Dingen, wo es sich wie z. B. in den hier erwähnten Fällen um Änderungen im Ministerium oder um Nachrichten über Regierungsmaßregeln handelt, welche auf die öffentliche Stimmung Einfluß nehmen könnten, allerdings angezeigt zu sein scheine, daß jedoch bei vorkommenden unrichtigen Angaben über einzelne Verfügungen oder geringfügige Administrationsgegenstände dem betreffenden Minister überlassen werden dürfte, nach seinem Ermessen vorzugehen, also auch den vom Finanzminister beliebten Vorgang der unmittelbaren Zusendung der Berichtigung an das irrende Journal zu wählen. Auch der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> teilte diese Meinung, insofern es sich nicht um Berichtigungen handelt, welche vermöge § 20 der Preßordnung als ämtliche in das betreffende Journal aufgenommen werden sollen. Solche wären jedenfalls im Wege des mit der Leitung der Presse beauftragten Büros als dem eigentlich vermittelnden ämtlichen Organe zu veranlassen. Bezüglich anderer, bloß beleuchtender oder aufklärender Aufsätze bliebe es dem Ermessen des betreffenden Ministers überlassen, diesen oder den Weg der unmittelbaren Zusendung an das Journal zu wählen.</p>
                  <p>Diesem Antrage traten sofort nicht nur der Staats-, Finanz- und Kriegsminister, sondern auch die Minister v. Lasser und Graf Szécsen bei<note type="footnote" n="13">Ein Dementi der von Szécsen beanstandeten Gerüchte erschien in der <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18601215">Wiener Zeitung</ref>
                           </title> v. <date when="1860-12-15">15. 12. 1860</date> (A.)</bibl>; ironische Replik <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=apr&amp;datum=18601216">Die Presse</ref>
                           </title> v. <date when="1860-12-16">16. 12. 1860</date>, Zeitungsschau</bibl>. Fortsetzung MK. II v. <date when="1860-12-20">20. 12. 1860</date>/III.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_3_243_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Schließung der Krakauer technischen Schule und Epurierung der Universität</head>
                  <p>Der Polizeiminister referierte über den Antrag des Hofrats Vukassovich in Krakau wegen Auflösung des dortigen Polytechnikums und Epurierung der Universität<note type="footnote" n="14">Zu Vukassovich und zur Situation an den Unterrichtsanstalten in Krakau siehe zuletzt MK. v. <date when="1860-10-04">4. 10. 1860</date>/IV. Am <date when="1860-11-29">29. 11. 1860</date> war ein Lehrer mit Steinen und Stöcken angegriffen und verletzt worden. Er war nicht nur ein Befürworter der deutschen Unterrichtssprache, er hatte sich den Zorn der Jugendlichen u. a. dadurch zugezogen, daß er sie an der Teilnahme am Seelenamt für den Dichter Mickiewicz hinderte. Siehe dazu Telegramme und Berichte <bibl type="archival">AVA., OPB., Präs. II 6684, 6685, 6786 und 6787, alle aus 1860</bibl>. Daraufhin beauftragte Vukassovich die Epurierung der Universität, der Vizepräsident der Statthalterei in Lemberg Mosch beantragte die zeitweilige Schließung der Universität und des technischen Institutes, <bibl type="archival">AVA., Unterricht, Präs. 1952/1860</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Anlaß zu diesem Antrage geben die Beteiligung an Unruhen und revolutionären Umtrieben der dortigen Studierenden, namentlich die Mißhandlung eines Schulrates und eines Professors durch sie, dann die Wahrnehmung, daß unter den Technikern eine geheime Verbindung bestehe, welche sich bei Gelegenheit eines gegebenen Feuersignals am Turme dadurch manifestierte, daß sie sich wie auf Verabredung versammelten und nach Erkenntnis, daß bloß ein Feuersignal gegeben worden, wieder auseinandergingen. Der Polizeiminister gedächte daher, nach dem Antrage und im Einvernehmen mit dem Unterrichtsministerium die Schließung der technischen Schule zu veranlassen, indem bei deren mangelhafter und nur provisorischer Einrichtung hierdurch auch kein Nachteil für den Unterricht erwächst. Bei der Universität würde die Entfernung der bedenklichen Elemente durch Abforderung der Aufnahmsdokumente und durch Ausschließung derjenigen Hörer, welche sich nicht über alle Erfordernisse ausweisen können, bewirkt werden.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> fände die Schließung der technischen Schulen mitten im Kurse nicht gerechtfertigt, nachdem man sie, obschon ihre Mangelhaftigkeit schon bei Beginn des Schuljahrs bekannt war, geöffnet hat. Wäre die strafbare Beteiligung ihrer Schüler erwiesen, so sollte von Sicherheits wegen gegen die Individuen, nicht aber gegen die Anstalt selbst vorgegangen werden. Er wäre also bei gleichem Verhältnisse wie bezüglich der akademischen Jugend nur für die Epurierung, d. i. für Entfernung derjenigen Techniker, bei deren Aufnahme die gesetzliche Bedingungen nicht erfüllt worden sind. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister v. Lasser</rs>
                     </hi> meinte, dies werde wenig nützen, weil zur Aufnahme in die technischen Schulen nicht diejenigen Erfordernisse ausgewiesen werden müssen, die für die Universität vorgeschrieben sind. Auch kompromittierte er ganz auf die Einsicht und Verläßlichkeit des mit den Verhältnissen ganz genau bekannten Hofrats Vukassovich, sodaß er nur dessen Antrage beizutreten vermöchte. Nachdem aber auch der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister</rs>
                     </hi> bemerkt hatte, daß dermal wenigstens noch keine genügenden Daten vorliegen, um mit einer so strengen Maßregel von Seite des Ministeriums vorzugehen, vereinigte Minister Graf Szécsen, diese Ansicht teilend, alle Stimmen in dem Antrage, den Hofrat Vukassovich zu ermächtigen, in jedem Moment, wo er es nötig finden sollte, die Schließung der technischen Schule selbst anzuordnen<note type="footnote" n="15">In diesem Sinn wurden die Weisungen nach Lemberg erteilt, <quote>ebd.</quote>
                     </note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_3_243_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Volkswahlversammlung in Triest</head>
                  <p>Ein an Minister v. Lasser gelangtes Telegramm, wornach Mauroner in Triest eine Volkswahlversammlung veranstalten will, wurde dem Staatsminister zur geeigneten Verständigung des dortigen Landespräsidiums mitgeteilt<note type="footnote" n="16">Alessandro Mauroner hatte von 1850 – 1857 in Wien die Zeitung „Il Corriere Italiano“ herausgegeben, siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491224-P-0236.xml#top_2_1_236_8">MR. v. <date when="1849-12-24">24. 12. 1849</date>/VIII</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a2-b1-z236" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1/pdf/a2-b1-z236.pdf" target="MRP-1-2-01-0-18491224-P-0236.xml">ÖMR. II/1, Nr. 236</ref>
                        </bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Gaeta</author>, Il “Corriere Italiano” di Vienna</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_3_243_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Ausscheidung Istriens aus dem Zollverbande</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> referierte über das Gesuch der Deputation aus Rovigno um Ausscheidung Istriens aus dem Zollverbande<note type="footnote" n="17">Fortsetzung von MK. v. <date when="1860-11-13">13. 11. 1860</date>/II.</note>.</p>
                  <p>Bei dem allgemeinen Geschrei nach dieser Ausscheidung, welche auch der Statthalter auf das lebhafteste unterstützt, würde der Finanzminister in finanzieller Beziehung kein wesentliches Bedenken gegen die Gewährung erheben. Wichtiger scheint ihm das prinzipielle Bedenken gegen Zugestehung eines Privilegiums und einer Ausnahme von den allgemeinen Gesetzen und das staatsrechtliche, daß dieses Zugeständnis nicht ohne verfassungsmäßige Mitwirkung des Reichsrates gemacht werden könnte. Denn nach Art. II des kaiserlichen Diploms [vom <date when="1860-10-20">20. Oktober 1860</date>] sind Gegenstände der Gesetzgebung in Zollsachen dem Reichsrate vorbehalten, und nicht anders als durch ein Gesetz, d. i. durch eine für alle Untertanen verbindliche Norm, könnte ein ganzes Land von dem für alle übrigen Kronländer verbindlichen allgemeinen Zollgesetze eximiert werden. So wenig sich der Finanzminister getrauen würde, der Stadt Triest ihr Freihafensprivilegium, d. i. ihre Eigenschaft als Zollausschluß, durch eine bloße administrative Verfügung zu nehmen, ebensowenig könnte er dafür stimmen, daß Istrien auf eben diesem Wege aus dem Zollverbande ausgeschieden werde. Er wäre daher für die Vertagung der definitiven Erledigung bis zur erfolgten Verhandlung dieser Angelegenheit im Reichsrate.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> erinnerte dagegen, als vor einem Jahre das gleiche Begehren zurückgewiesen worden<note type="footnote" n="18">Siehe dazu MK. v. <date when="1859-11-22">22. 11. 1859</date>/IV c, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a4-b1-z65" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1/pdf/a4-b1-z65.pdf" target="MRP-1-4-01-0-18591122-P-0065.xml">ÖMR. IV/1, Nr. 65</ref>
                        </bibl>, und MK. v. <date when="1860-01-12">12. 1. 1860</date>/II, <quote>ebd. Nr. 93</quote>. Der damalige Finanzminister Bruck hatte anstelle des Zollausschlusses die Bildung eines ostadriatischen Verwaltungsgebietes vorgeschlagen, <bibl type="archival">HHSTA., Ministerkonferenzbüro, MCZ. 504/1860</bibl>; Anfang April 1860 legte er ein Memorandum vor. Die Diskussion darüber wurde nicht aufgenommen, die Denkschrift nach seinem Tod ad acta gelegt.</note>, war der Eindruck im Lande ein höchst niederschlagender. Das Land hat mit einer Hungersnot gekämpft und muß zugrunde gehen, wenn es fortan im Zollverbande bleibt. Die Deputation, welche um Wiederherstellung des Zollausschlusses bittet, ist gewissermaßen von Sr. Majestät selbst provoziert und beim Empfange von Allerhöchstdenselben mit glückverheißenden Worten vertröstet worden. Würde nun doch ihre Bitte abgewiesen oder auch nur deren Austragung bis zur Einberufung des Reichsrates verschoben, so ist leicht zu ermessen, welchen Eindruck ein solcher Bescheid im gegenwärtigen Augenblicke machen und wie er von [der] italienischen Partei zum Nachteil der k. k. Regierung ausgebeutet werden würde. Es ist aus politischen Rücksichten wichtig, den Wünschen der Bevölkerung sobald als möglich Rechnung zu tragen. Ein formelles Bedenken dürfte dagegen nicht bestehen; denn gleichwie das Land durch eine administrative Verfügung in den Zollverband einbezogen worden, ebenso kann es durch eine solche wieder ausgeschieden werden.</p>
                  <p>Letztere Ansicht teilten auch der Polizei- und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi>. Sie hielten es nicht für notwendig, daß eine Veränderung in der Zollinie durch ein Gesetz ausgesprochen werde, bei welchem die Mitwirkung des Reichsrates notwendig wäre. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister</rs>
                     </hi> hob vorzüglich das politische Moment der Frage hervor, wornach die wiederholt erweckte und abermals getäuschte Hoffnung auf Erreichung des so lang gehegten Wunsches zu Agitationen Anlaß geben würde, die besonders unter den gegenwärtigen Verhältnissen <pb n="162" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b3-pdf.xml%23a4-b3_einzelseiten/a4-b3_s162.pdf"/>sehr bedenklich werden könnten. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister v. Lasser</rs>
                     </hi> hielt die Gewährung der Bitte, selbst wenn sie vor den Reichsrat gehörte, für so dringend, daß auch in diesem Falle ein Vorgehen der Regierung ohne dessen Mitwirkung gerechtfertigt wäre. Sie ist dringend für das Land, weil es glaubt, seine Existenz hänge davon ab; sie ist dringend für die Regierung, weil die ihr feindliche Partei die Zurückweisung erwartet, um mit desto mehr Erfolg für ihre eigenen Zwecke wirken zu können. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Szécsen</rs>
                     </hi> endlich würde wenigstens als Übergangsmaßregel für die Gewährung der Bitte stimmen, deren endliche definitive Austragung dann dem Reichsrate vorbehalten werden könnte<note type="footnote" n="19">Mit Vortrag v. <date when="1860-12-21">21. 12. 1860</date>, Z. 62572, legte Plener ein Gutachten über das Gesuch der Handels- und Gewerbekammer von Rovigno um den Zollausschluß Istriens vor. Er legte zwei alternative Anträge vor, die Verweisung an den Reichsrat und, nach der Mehrheit der Ministerkonferenz, den Zollausschluß Istriens. Mit Ah. E. v. <date when="1860-12-27">27. 12. 1860</date> genehmigte der Kaiser den Zollausschluß, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 4187/1860</bibl>. Publikation mit Erlaß des Finanzministeriums v. <date when="1861-01-05">5. 1. 1861</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 3/1861</bibl>. Der Ausschluß trat am <date when="1861-05-21">21. 5. 1861</date> in Kraft, vgl. Erlaß des Finanzministeriums v. <date when="1861-05-07">7. 5. 1861</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 55/1861</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am 14./<date when="1860-12-26">26. Dezember 1860</date>. Rechberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, <date when="1860-12-29">29. Dezember 1860</date>.</seg>
               </closer>
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