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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="4">Abteilung IV</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Rechberg</title>
            <title level="m" type="main" n="3">Band 3</title>
            <title level="m" type="sub">Oktober 1860–<date when="1861-02-02">2. Februar 1861</date>
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            <title level="a" type="desc" n="224">Sitzung 224</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
               <date when="1860-10-30"/>
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                  <surname>Malfèr</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a4-b3-z224.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung IV Das Ministerium Rechberg, Band 3 Oktober 1860–2. Februar 1861</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2009">2009</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
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               <msIdentifier>
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                  <idno type="KZ">3666</idno>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1860-10-30"/>
               </p>
            </msDesc>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 30. 10./ 11. 11.), Gołuchowski 4. 11., Mecséry 5. 11., Vay 6. 11., Lasser 6. 11., Szécsen, Plener 7. 11., FML. Schmerling 8. 11; abw. Degenfeld</orig>
               </item>
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                     <surname>Rechberg</surname>
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                  <note>BdE. 30. 10./<date when="1860-11-11">1860-11-11</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                     <surname>Gołuchowski</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1860-11-04">4. 11.</date>
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                  <note>BdE. <date when="1860-11-05">5. 11.</date>
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                     <surname>Vay</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1860-11-06">6. 11.</date>
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                     <surname>Lasser</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1860-11-06">6. 11.</date>
                  </note>
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                     <surname>Szécsen</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1860-11-07">7. 11.</date>
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                     <surname>FML. Schmerling</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1860-11-08">8. 11</date>
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                  <label>
                     <num n="1">I.</num>
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                  <ref target="#top_4_3_224_1">Instruktion für FML. Graf Mensdorff</ref>
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                     <num n="2">II.</num>
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                  <ref target="#top_4_3_224_2">Amnestie für die verwarnten Journale außerhalb Ungarns</ref>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b3-pdf.xml#a4-b3_z224.pdf">
               <title type="num">Nr. 224</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1860-10-30">30. Oktober 1860</date>
               </title>
            </head>
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                     <orig>
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                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Marherr; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Rechberg; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
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                                </choice> (Rechberg 30. 10./ 11. 11.), Gołuchowski 4. 11., Mecséry 5. 11., Vay 6. 11., Lasser 6. 11., Szécsen, Plener 7. 11., FML. Schmerling 8. 11; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> Degenfeld</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
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                  <idno type="KZ">3666</idno>
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            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der zu Wien am <date when="1860-10-30">30. Oktober 1860</date> abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_3_224_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Instruktion für FML. Graf Mensdorff</head>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf v. Sczécsen</rs>
                     </hi> las seinen zufolge Ah. Befehls (Konferenzprotokoll vom <date when="1860-10-29">29. Oktober 1860</date>, Absatz 1 ad IV) ausgearbeiteten Entwurf einer Instruktion für den mit Ah. Kabinettschreiben vom 20. Oktober zum Kommissär für die serbische Woiwodschaft und das Banat bestimmten FML. Graf Mensdorff<note type="footnote" n="1">An Rechberg, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, CBProt. 161c/1860</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Bernatzik</author>, Verfassungsgesetze Nr. 68</bibl>. Der Entwurf Szécsens und der Vortrag v. <date when="1860-11-02">2. 11. 1860</date> befinden sich im Aktennachlaß des Ministers Szécsen, <bibl type="archival">MOL., D 284, Fasz. 1, Mappe C – Banat</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Nach derselben soll dem Grafen Mensdorff unter Mitteilung einer Liste der bekannten Notablen des Landes freigestellt werden, dieselben nach seinem Ermessen in beschränkterer oder allenfalls vermehrter Anzahl entweder in einer Versammlung zu Temesvár oder einzeln und in den in der Instruktion benannten vorzüglicheren Städten des Landes über dessen Wünsche (nach Befund auch protokollarisch) vernehmen und hiernach seine Anträge zu erstatten, die Beamten zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten und Fernhaltung von aller Beeinflussung der Bevölkerung anzuhalten, dann mittelst Kundmachung die letztere über die Beseitigung der Fronen etc. sowie [die] serbische Nation insbesondere über die Aufrechthaltung ihrer Nationalität und ihrer Privilegien zu beruhigen und derselben eventuell die Bildung serbischer Bezirke etc. in Aussicht zu stellen. Graf Szécsen begründete seine Anträge mit den in der Konferenz vom 29. d. M. ausgesprochenen Grundsätzen und mit der Notwendigkeit, dem Kommissär als dem Mann des kaiserlichen Vertrauens bei Erfüllung seiner Mission in der Wahl der Mittel dazu möglichst freie Hand zu lassen und insbesondere bezüglich der Vernehmung der Notablen des Landes jeden Schein eines suffrage universel zu vermeiden.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr7119" type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> erklärte sich in der Hauptsache mit dem Entwurfe nicht einverstanden. Nach wiederholten kaiserlichen Zusicherungen soll die Aufhebung der Selbständigkeit der Woiwodina nicht ohne Anhörung des Landes beschlossen werden<note type="footnote" n="2">§ 72 der Verfassung v. <date when="1849-03-04">4. 3. 1849</date>, <bibl type="secondary">
                           <author>Bernatzik</author>, Verfassungsgesetze 159</bibl>; kaiserliches Patent v. <date when="1849-11-18">18. 11. 1849</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. VI/25 aus 1849</bibl>.</note>. Diese müßte eigentlich auf einem Landtage erfolgen; da aber keiner besteht, so haben die im Ah. Kabinettschreiben vom 20. Oktober angedeuteten hervorragenden Persönlichkeiten aller Nationalitäten und Konfessionen des Landes dessen Stelle zu vertreten und ihre Wünsche und Ansichten auszusprechen. Geschieht dies in einer Versammlung, so wird der Vorteil erreicht, <pb n="22" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b3-pdf.xml%23a4-b3_einzelseiten/a4-b3_s22.pdf"/>daß der Austausch der Ideen zu einer Ausgleichung führen kann, was bei einer Vernehmung im einzelnen oder in Gruppen nicht möglich ist. Und sollen Se. Majestät einen genauen und zuverlässigen Ausdruck jener Wünsche und Ansichten erhalten, so müssen dieselben in einem Protokolle niedergelegt werden, wobei übrigens eine förmliche Abstimmung nicht nötig ist. Der Staatsminister war daher der Meinung, Graf Mensdorff habe aus der ihm mitzuteilenden <ref xml:id="fn_4_3_224_a">Personalliste der Notablen (an die er sich so viel als möglich zu halten hätte, um jeder Willkür nach Tunlichkeit zu begegnen, und in die nicht lauter große Grundbesitzer vernommen werden sollten, daher durch delegierte Geistliche von den Bischöfen zu vermehren wäre)</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_4_3_224_a">Korrektur a–a Gołuchowskis aus: <quote>Liste der Notablen (die übrigens, damit nicht lauter große Grundbesitzer vernommen werden, durch delegierte Geistliche von den Bischöfen vermehrt werden könnten).</quote>
                     </note> die ihm zu bestimmende Anzahl, etwa 60 bis 70, nach seinem Ermessen ein paar mehr oder weniger, über ihre Ansichten auf einer in der Hauptstadt abzuhaltenden Versammlung anzuhören und das Protokoll hierüber mit seinen eigenen Anträgen Sr. Majestät zu unterbreiten. Dabei ist nicht ausgeschlossen, daß er bei Bereisung des Landes durch eigene Wahrnehmung weitere Daten sammle, welche geeignet sind, Sr. Majestät die wahren Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung klar zu machen. Im wesentlichen hiermit übereinstimmend äußerte sich der Minister v. Lasser. Das kaiserliche Wort, daß die Einverleibung der Woiwodina, insbesondere der serbischen Nation mit einem anderen Kronlande nicht ohne Vernehmung derselben stattfinden werde, müsse eingelöst werden; es liege diese vorläufige Einvernehmung selbst im Interesse des Landes, dem die Woiwodina einverleibt werden sollte, damit dadurch schon im vorhinein die widerstreitenden Interessen möglichst ausgeglichen und die Gemüter versöhnt werden, was wohl nur im Wege einer größeren Versammlung zu erreichen ist. Er faßt Graf Mensdorffs Aufgabe so auf: Derselbe habe ohne vorgefaßte Meinung, bloß als Auge und Ohr seines Souveräns, auf einer vorläufigen Rundreise durch das Land über dessen Wünsche und Bedürfnisse sich zu informieren und sodann erst die Versammlung der Notablen nach der ihm mitzuteilenden Liste der Notablen, die womöglich durch Vergleichung mit jener der im Jahre 1849 nach Wien berufenen Vertrauensmännern<note type="footnote" n="3">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491030-P-0198.xml#top_2_1_198_5">MR. v. <date when="1849-10-30">30. 10. 1849</date>/V</ref>, Anm. 6, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a2-b1-z198" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1/pdf/a2-b1-z198.pdf" target="MRP-1-2-01-0-18491030-P-0198.xml">ÖMR. II/1, Nr. 198</ref>
                        </bibl>.</note> beim Ministerium des Inneren zu ergänzen wäre, jedoch in beschränkterer Anzahl, etwa auf 40 Individuen, zu berufen und das über die Verhandlung aufgenommene Protokoll vorzulegen. Auch der Leiter des Finanzministeriums war für die bestimmte Weisung zur Berufung einer Versammlung, indem es die Ah. Absicht Sr. Majestät ist, die wirklichen Wünsche der Bevölkerung nichtungrischer Nationalität kennenzulernen (denn jene der Ungern sind bekannt), dieses aber am sichersten und vollständigsten durch eine vollkommen objektive und unbefangene Haltung des lf. Kommissärs erreicht wird. <ref xml:id="fn_4_3_224_b">Da es nunmehr von der im kaiserlichen Patente vom <date when="1849-11-18">18. November 1849</date> zugesicherten Einvernehmung der Abgeordneten der Woiwodschaft und bzw. der Kreisvertretung über die Frage der Vereinigung mit einem anderen Kronlande abgekommen und laut des Ah. Handschreibens vom <date>20. Oktober d. J.</date> diesfalls eine andere Modalität, nämlich die Einvernehmung hervorragender Persönlichkeiten angeordnet worden ist, so liegt es im höchsten Interesse der Regierung und des von derselben einzuflößenden Vertrauens, daß von ihr die einzuvernehmenden Persönlichkeiten möglichst in der Art gewählt werden, daß durch diese die Wünsche des Landes und seiner Bevölkerung den wirklichen Ausdruck finden und in demselben ein Ersatz für die früher intentionierte Zusammentretung der vom Lande abgeordneten Vertreter gefunden und erzielt werde, daher sich die Wahl nicht bloß auf Adelige und große Grundbesitzer, sondern auch auf Mitglieder der städtischen und allerdings auch der Kommunitäten auf dem Lande erstrecken sollte und der Begriff „hervorragende Persönlichkeit“ auch auf Männer des bürgerlichen und bäuerlichen Elementes ausgedehnt werde und ohne Rücksicht auf Stand und Geburt auch die Achtung und das Vertrauen umfasse, welches der Betreffende in dem Kreise, dem er angehört, überhaupt genießt.</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_4_3_224_b">Einfügung b–b Pleners.</note>Da es nunmehr von der im kaiserlichen Patente vom <date when="1849-11-18">18. November 1849</date>
                     <note type="footnote" n="4">Zit. Anm. 2.</note> zugesicherten Einvernehmung der Abgeordneten der Woiwodschaft und bzw. der Kreisvertretung über die Frage der Vereinigung mit einem <pb n="23" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b3-pdf.xml%23a4-b3_einzelseiten/a4-b3_s23.pdf"/>anderen Kronlande abgekommen und laut des Ah. Handschreibens vom 20. Oktober d. J. diesfalls eine andere Modalität, nämlich die Einvernehmung hervorragender Persönlichkeiten angeordnet worden ist, so liegt es im höchsten Interesse der Regierung und des von derselben einzuflößenden Vertrauens, daß von ihr die einzuvernehmenden Persönlichkeiten möglichst in der Art gewählt werden, daß durch diese die Wünsche des Landes und seiner Bevölkerung den wirklichen Ausdruck finden und in demselben ein Ersatz für die früher intentionierte Zusammentretung der vom Lande abgeordneten Vertreter gefunden und erzielt werde, daher sich die Wahl nicht bloß auf Adelige und große Grundbesitzer, sondern auch auf Mitglieder der städtischen und allerdings auch der Kommunitäten auf dem Lande erstrecken sollte und der Begriff „hervorragende Persönlichkeit“ auch auf Männer des bürgerlichen und bäuerlichen Elementes ausgedehnt werde und ohne Rücksicht auf Stand und Geburt auch die Achtung und das Vertrauen umfasse, welches der Betreffende in dem Kreise, dem er angehört, überhaupt genießt.</p>
                  <p>Die übrigen, also mehreren Stimmen der Konferenz waren mit dem bezüglichen Antrage des Grafen Szécsen einverstanden, dem lf. Kommissär hierin freie Hand zu lassen. In dieser Beziehung bemerkte insbesondere der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8671" type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi>, bei Lösung der Ah. gestellten Aufgabe könne weder auf die persönliche Anschauung des lf. Kommissärs, noch auf die Meinung der Versammlung allein das Gewicht gelegt werden. Eine Majorität der letzteren aber würde eben durch ihr moralisches Gewicht der Regierung imponieren. Es sei also besser, dem Kommissär die Wahl zu lassen über die Art und Weise, in welcher er sich über die wahren Bedürfnisse und Wünsche des Landes mittelst Vernehmung seiner Notablen informieren soll. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">ungrische Hofkanzler</rs>
                     </hi> setzte hinzu, es sei mißlich, den mit dem besonderen Vertrauen des Landesfürsten beehrten Kommissär durch so beschränkende Bestimmungen in der Durchführung seiner Mission zu beengen. Mitte sapientem et dixeris ei pauca<note type="footnote" n="5">Sinngemäß: Schicke einen Weisen und gib ihm keine Ratschläge.</note>. Darum wären ihm auch weder die Personen noch die Zahl der zu vernehmenden Notablen vorzuschreiben, vielmehr die vorgelesene Liste derselben nur als Leitfaden mitzuteilen, um ihm, der mit den Persönlichkeiten nicht bekannt ist, die Wahl der zu vernehmenden freizulassen, dabei aber alle Nationalitäten zu berücksichtigen.</p>
                  <p>In dieser letzteren Beziehung stimmten ihm alle Votanten bis auf den Staatsminister und <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister v. Lasser</rs>
                     </hi> bei. Letzterer und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Leiter des Finanzministeriums</rs>
                     </hi> beantragten weiters die Weglassung des Auftrags an Grafen Mensdorff, die Bevölkerung abermals über die Aufhebung der Fronen etc. mittelst eines Publicandums zu beruhigen, weil die zu oft wiederholte Versicherung einer schon gegebenen Zusage eher das Gegenteil zu bewirken geeignet sein und der Ah. Autorität nicht entsprechen dürfte. Graf Szécsen erklärte sich hiermit einverstanden, glaubte jedoch, es dem Kommissär anheimstellen zu sollen, ein derartiges Publicandum zu erlassen, wenn derselbe es nach seinen Wahrnehmungen zur Beruhigung der Bevölkerung etwa notwendig fände.</p>
                  <p>Weiters beantragte der Minister v. Lasser <ref xml:id="fn_4_3_224_c">und der Reichsrat Plener</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_4_3_224_c">Einfügung c–c Pleners.</note>, es möge von der Proklamation über die nationale und sprachliche Stellung der Bevölkerung, dann über <pb n="24" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b3-pdf.xml%23a4-b3_einzelseiten/a4-b3_s24.pdf"/>Privilegien und Ansprüche der serbischen Nation sowie von der Andeutung über Bildung serbischer Distrikte Umgang genommen werden, weil dadurch nur Aufregung hervorgerufen und der endlichen Entscheidung Sr. Majestät über das Schicksal des Landes gewissermaßen vorgegriffen werden würde. Entgegen bemerkte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8576" type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi>, er fände es zweckmäßig, den Serben und Romänen über ihre nationale Stellung eine beruhigende Erklärung zu geben, damit sie, statt nach außen zu gravitieren, vielmehr zum Anziehungspunkte der gleichartigen auswärtigen Nationalitäten werden mögen. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Graf Szécsen</rs>
                     </hi> war mit der Weglassung der Details über Bildung eigener serbischer Distrikte etc. einverstanden und behielt sich vor, in einem besondern Instruktionsartikel dem Kommissär die Andeutung zu geben, daß er die Wünsche der Serben entgegenzunehmen und sie über ihre Privilegien zu beruhigen habe<note type="footnote" n="6">Mit Vortrag v. <date when="1860-11-02">2. 11. 1860</date> o. Z. legte Szécsen die Instruktion und die Listen der Notabeln vor, der Vortrag wurde am <date when="1860-11-11">11. 11. 1860</date> antragsgemäß resolviert, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3653/1860</bibl> (keine Beilagen; eine Abschrift der Instruktion für Mensdorff <bibl type="archival">ebd., Ministerkonferenzbüro, MCZ. 649/1860</bibl>.); <bibl type="archival">MOL., D 284, Fasz. 1, Mappe C – Banat</bibl> (K. und RS des Vortrags, RS. der Instruktion). In <bibl type="archival">HHSTA., Gendarmeriedepartement II, Z. 836/1860</bibl>, befindet sich die Reisedisposition Mensdorffs und die Liste der Vertrauensleute, die er zwischen dem 24. 11. und dem <date when="1860-12-08">8. 12. 1860</date> anhörte. Zur Stimmung im Lande siehe auch MK. v. 3. u. <date when="1860-11-05">5. 11. 1860</date>/II. Zum Aufenthalt Mensdorffs siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Haselsteiner</author>, Die Serben und der Ausgleich 28 – 31</bibl>. Fortsetzung MK. v. <date when="1860-12-18">18. 12. 1860</date>/II.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_3_224_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Amnestie für die verwarnten Journale außerhalb Ungarns</head>
                  <p>Nachdem, wie der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8671" type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> aus den Zeitungen entnommen hat, FZM. v. Benedek die den ungrischen Journalen erteilten Verwarnungen nach dem Erscheinen des großen Staatsaktes vom 20. Oktober annulliert hat<note type="footnote" n="7">Z. B. Bericht aus Pest v. <date when="1860-10-22">22. 10. 1860</date> in <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?datum=18601024">Ost-Deutsche Post</ref>
                           </title> v. <date when="1860-10-24">24. 10. 1860</date>
                        </bibl>.</note>, so erscheint es billig und wünschenswert, den Journalen der übrigen Kronländer, die sich in gleichen Verhältnissen befinden, die gleiche Begünstigung angedeihen zu lassen.</p>
                  <p>Es ist dem Polizeiminister nicht bekannt, ob FZM. Benedek zu obiger Verfügung ermächtigt war; die Länderchefs der übrigen Provinzen sind es nicht. Dort könnte also die Begnadigung nur von Sr. Majestät erteilt werden. Es wäre aber gegen die Würde Sr. Majestät, jetzt einen Akt zu vollziehen, der in Ungern bereits von Allerhöchstihrem Statthalter ausgeübt worden ist. Auch muß, wenigstens dem Publikum gegenüber, angenommen werden, daß FZM. Benedek zu jener Verfügung ermächtigt war. Der Polizeiminister würde daher antragen, Se. Majestät geruhen die Länderchefs zu ermächtigen, für diesen Fall die den Journalen erteilten Verwarnungen nachzusehen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr7119" type="person" ana="indirect">Staatsminister</rs>
                     </hi> war in Berücksichtigung der eingetretenen Verhältnisse zwar nicht gegen eine allgemeine Begnadigung der verwarnten Journale gegen dem, daß künftig die gesetzliche Wirkung wiederholter Verwarnungen nicht mehr vereitelt, sondern mit Ernst eingeschritten werde. Allein, er glaubte daß ein solcher Akt nur von Sr. Majestät ausgehen könne und daher eine Ermächtigung der Statthalter dazu nicht hinreiche, weil eine bloße Ermächtigung (zu welcher übrigens in dem Überschreiten der Vollmacht eines einzelnen kein hinlänglicher Grund läge) es dem Ermessen des Landeschefs anheimstellen würde, die Begnadigung eintreten zu lassen oder nicht. Sie müßten also bestimmt angewiesen werden, die Verwarnungen nachzusehen, und hiermit entfiele der Charakter der Ermächtigung des Statthalters.</p>
                  <p>
                     <pb n="25" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b3-pdf.xml%23a4-b3_einzelseiten/a4-b3_s25.pdf"/>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister v. Lasser</rs>
                     </hi> war der Meinung, daß, nachdem der Polizeiminister sich in dem hierwegen an die Statthalter hinauszugebendem Erlasse auf die diesfalls eingeholte Ah. Entschließung Sr. Majestät berufen müsse, das Bedenken des Staatsministers als behoben erscheinen dürfte, wornach sich sofort die übrigen Stimmen für diese Ansicht erklärten<note type="footnote" n="8">Mit Vortrag v. <date when="1860-11-01">1. 11. 1860</date> beantragte Mecséry, auch den periodischen Blättern außerhalb Ungarns die Verwarnungen nachzusehen; der Kaiser genehmigte den Antrag mit Ah. E. v. <date when="1860-11-11">11. 11. 1860</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Gendarmeriedepartement II, Z. 703/1860</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am 30. Oktober/<date when="1860-11-11">11. November 1860</date>. Rechberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, <date when="1860-11-13">13. November 1860</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>