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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="4">Abteilung IV</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Rechberg</title>
            <title level="m" type="main" n="2">Band 2</title>
            <title level="m" type="sub">März 1860–<date when="1860-10-16">16. Oktober 1860</date>
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            <title level="a" type="desc" n="215">Sitzung 215</title>
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               <placeName>Wien</placeName>
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                  <surname>Malfèr</surname>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a4-b2-z215.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung IV Das Ministerium Rechberg, Band 2 März 1860–16. Oktober 1860</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2007">2007</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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               <msIdentifier>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1860-10-02"/>
               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 4. 10.), Thun 5. 10., Nádasdy 6. 10., Gołuchowski 9. 10., Thierry 10. 10., Plener 11. 10., FML. Schmerling.</orig>
               </item>
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                  <note>BdE. <date when="1860-10-04">4. 10.</date>
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                  <note>BdE. <date when="1860-10-05">5. 10.</date>
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                  <note>BdE. <date when="1860-10-06">6. 10.</date>
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                     <surname>Gołuchowski</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1860-10-09">9. 10.</date>
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                     <surname>Thierry</surname>
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                     <num n="0">[I.]</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_4_2_215_0">Grundzüge der neuen politischen, kommunalen und judiziellen Organisation des Reiches</ref>
               </item>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml#a4-b2_z215.pdf">
               <title type="num">Nr. 215</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1860-10-02">2. Oktober 1860</date>
               </title>
            </head>
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                     <orig>
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                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Ransonnet; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Kaiser; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 4. 10.), Thun 5. 10., Nádasdy 6. 10., Gołuchowski 9. 10., Thierry 10. 10., Plener 11. 10., FML. Schmerling.</orig>
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               <p>
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               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der Ministerkonferenz am <date when="1860-10-02">2. Oktober 1860</date> unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.</head>
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                        <num>[I.] </num>
                     </label>Grundzüge der neuen politischen, kommunalen und judiziellen Organisation des Reiches</head>
                  <p>Der anverwahrte lithographierte Entwurf eines Ministerialvortrages über die Grundzüge der neuen politischen, kommunalen, administrativen und judiziellen Organisation der Kronländer, dann über die Attribute der Zentralbehörden und des Reichsrates wurde seinem ganzen Inhalte nach verlesen<ref xml:id="fn_4_2_215_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_4_2_215_a">Der Entwurf liegt dem Originalprotokoll bei; Druck siehe Beilage Nr. 215a.</note>.<note type="footnote" n="1">Dieser Vortragsentwurf war die von Gołuchowski konzipierte Antwort der Regierung auf das Ergebnis der Verhandlungen des verstärkten Reichsrates. Als solche wiederholte der Vortrag das Programm der Regierung, wie es im Ministerprogramms v. <date when="1859-08-21">21. 8. 1859</date> grundgelegt und seither weiterentwickelt worden war. Gleichzeitig formulierte der Entwurf in jenen Punkten, in denen Gołuchowski das Majoritätsgutachten des verstärkten Reichsrates ablehnte, die von ihm vertretene Gegenposition der Regierung. Insofern war die Konferenz v. <date when="1860-10-02">2. 10. 1860</date> die Fortsetzung der Schönbrunner Konferenz v. 25. und <date when="1860-08-26">26. 8. 1860</date>, Anhang Nr. I. 
			Zum Entwurf des Ministervortrags und zum vorliegenden Protokoll siehe Einleitung XLI ff.; <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 2, 957f.</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Redlich</author>, Staats- und Reichsproblem 1/1, 597–612</bibl>.</note>
                  </p>
                  <p>In Absicht auf das Meritum und die Textierung dieses Vortrages ergaben sich im wesentlichen folgende Erinnerungen:</p>
                  <p>Seite 8, Absatz 2, Zeile 5, wurde auf Ah. Befehl das Wort „aber“ aus stilistischen Rücksichten gestrichen.</p>
                  <p>Über die Frage, ob in demselben Absatze die Unterstützung der lf. Behörden durch die autonomen Organe ausdrücklich von dem Verlangen der ersteren abhängig zu machen sei, klärte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr7119" type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> auf, daß die in Galizien während der revolutionären Bewegungen gemachte Erfahrung, daß Kommunen wohl auch ihre Mitwirkung manchmal aufdringen, diese Klausel wünschenswert erscheinen lassen.</p>
                  <p>Seite 12, Absatz 2, vorletzte Zeile, wurde das Wort „direkten“ vor „Besteuerung“ gestrichen, weil die autonomen Organe auch bei der indirekten Besteuerung werden mitzuwirken haben, und somit diese Beschränkung zu beseitigen kommt.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Leiter des Finanzministeriums</rs>
                     </hi> machte ferner darauf aufmerksam, daß der [auf] pagina 12, Absatz 1, erscheinende Ausdruck „Einhebung der Steuern“ zu eng sei, indem die Tätigkeit der Gemeinden sich seinerzeit auch auf die Repartierung der Steuer und manche andere Geschäfte erstrecken wird. Es wurde sofort Ah. beschlossen, statt diesem Worte zu setzen: „in Angelegenheiten der Besteuerung“.</p>
                  <p>Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Erzherzog Wilhelm</rs>
                     </hi> fand, daß [auf] Seite 14 im letzten Absatze der Ausspruch über die Gleichberechtigung der Volksstämme <pb n="432" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s432.pdf"/>und der Staatsbürger durch das Wort „tunlichst“ abgeschwächt werde; dasselbe wäre daher lieber wegzulassen. Diese Meinung teilte auch <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Reichsrat v. Plener</rs>
                     </hi>. Der Kultusminister würde gern den ganzen Passus beseitigt sehen, da seiner Meinung nach die Nationalität nicht als Basis einer politischen Organisation genommen werden kann. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr7119" type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> dagegen hält es für unabweislich, daß bei der politischen Organisation auf die Vertretung der Volksstämme Rücksicht genommen werde. Dieser Fundamentalsatz müsse hier ausgesprochen werden, jedoch mit der nötigen Klausel „tunlichst“. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8538" type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> war hiermit völlig einverstanden. Der durchlauchtigste Herr <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Erzherzog Reichsratspräsident</rs>
                     </hi> sprach sich für die Textierung des Entwurfes aus, welche auch <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. apost. Majestät</rs>
                     </hi> unverändert beizubehalten geruhten.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Reichsrat v. Plener</rs>
                     </hi> bemerkte zur Seite 15, Absatz 1, es scheine ihm nicht angezeigt auszusprechen, daß die Rechte „historisch“ Berechtigter mit Vorzug in den Landtagen zur Geltung gebracht werden sollen. <ref xml:id="fn_4_2_215_b">Man müsse auf die Berechtigungen der Gegenwart, auf wirklich bestehende Berechtigungen, auf wahre Interessen und nicht auf vergangene Größen Rücksicht nehmen, den bestehenden Berechtigungen müsse man aber mit vollkommen gleichem Maße (ohne Bevorziehung des einen oder andern) gerecht werden.</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_4_2_215_b">Einfügung b–b Pleners.</note> Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Erzherzog Chef des Armeeoberkommandos</rs>
                     </hi> glaubten ebenfalls, daß dieser Ausdruck mißverstanden und bei den nicht historisch Berechtigten übel aufgenommen werden würde. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr7119" type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> klärte durch Beispiele (am tirolischen Adel und an den böhmischen Städten) auf, was eigentlich unter diesem Vorzuge verstanden sei; das große Publikum aber werde sich auch leicht über die Tragweite dieses Vorzuges beruhigen, nachdem zugleich mit dem au. Vortrage auch die Landesstatute publiziert werden sollen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8600" type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> deutete darauf hin, daß „der Vorzug“ hauptsächlich durch den Gegensatz mit den vorausgehenden Worten „nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern vielmehr“ herausgehoben werde.</p>
                  <p>Über Anfrage von Seite des Reichsrats v. Plener äußerte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr7119" type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi>, er habe bei den Worten „keines dem andern dienstbar“, Seite 18, Zeile 5, die Art der Oberherrschaft im Auge gehabt, welche die Ungarn über die sogenannten Nebenländer gern üben möchten. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät der Kaiser</rs>
                     </hi> fanden diese Worte streichen zu lassen.</p>
                  <p>Über die aus Anlaß des Absatzes 2, Seite 19, aufgeworfene Frage, wo die Grenze der Reichs- und der Landesgesetzgebungen sei, äußerte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr7119" type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi>, daß eine formelle und scharfe Lösung dieser Frage den gewiegtesten Staatsmannen [sic!] bisher nicht gelungen sei. Der weiteren Frage, wer in zweifelhaften Fällen darüber zu entscheiden hat, habe Graf Gołuchowski ausweichen zu sollen geglaubt.</p>
                  <p>Eine längere Erörterung ergab sich über die Fassung des 1. Absatzes Seite 20, im Laufe welcher <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Thun</rs>
                     </hi> und <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Reichsrat Plener</rs>
                     </hi> bemerkten, daß eine so weit gehende Autonomie, wie sie Ungarn anstrebt, den restlichen<ref xml:id="fn_4_2_215_c"/>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_4_2_215_c">Korrektur Thuns aus <quote>kleinen</quote>.</note> Kronländern weder <pb n="433" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s433.pdf"/>nützlich noch selbst erwünscht sein würde. <ref xml:id="fn_4_2_215_d">Reichsrat Plener bemerkte, es müßte auf das tiefste beklagt werden, wenn aus Rücksichten für Ungarn in den übrigen Kronländern ein Zustand der Zersplitterung erst künstlich geschaffen werden wollte, nach dem niemand ein Verlangen trägt und wofür auch nicht die entfernteste Berechtigung oder Notwendigkeit gefunden werden könne. Die Autonomie in der Gesetzgebung habe vielmehr lediglich im verstärkten Reichsrat ihren Ausdruck zu finden.</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_4_2_215_d">Einfügung d–d Pleners.</note>
                        </p>
                  <p>Schließlich geruhten <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> Allerhöchstsich dafür zu entscheiden, daß statt der Schlußworte „den Kronlandsorganen – bis – seien“ gesetzt werde: „insoweit es den Interessen der einzelnen Kronländer entspricht, den Organen derselben überlassen werde“.</p>
                  <p>Seite 21, Absatz 1, wurde nach „die Bedürfnisse des Reiches“ eingeschaltet „und namentlich in Angelegenheiten der Besteuerung“.</p>
                  <p>Der Absatz 3, Seite 23, wird vom Minister des Inneren neu textiert werden.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> und <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Reichsrat v. Plener</rs>
                     </hi> beanstandeten den Eingang des Absatzes 3, Seite 24, „Die Einheit etc.“, indem derselbe nicht ganz klar, somit vieldeutig und daher auch geeignet sei, mancherlei Beunruhigung hervorzurufen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr7119" type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> äußerte, daß dieser Satz allerdings nicht streng notwendig, aber doch wünschenswert sei, damit man wisse, daß die Ah. Absicht nicht auf absolute Gleichförmigkeit gerichtet sei. Se. Majestät der Kaiser geruhten Allerhöchstsich für die Weglassung zu entscheiden.</p>
                  <p>[Seite 25] Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Leiter des Finanzministeriums</rs>
                     </hi> erhoben ernste Bedenken dagegen, daß über den Instanzenzug, die Justizverfassung etc. so weitgehende Neuerungen aus dem vorliegenden Anlasse nur so nebenbei und ohne vorläufige spezielle Begutachtung durch dazu berufene Autoritäten eingeführt würden. Man könnte sich für dermal vollkommen damit begnügen, den autonomen Organismus festzustellen, was vor allem anerkannt dringend ist. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr7119" type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> erwiderte, daß die vorliegenden Anträge, welche sich auf die Gerichtspflege beziehen, einvernehmlich mit dem Justizminister beschlossen worden seien. Der bestehende judizielle Organismus werde auch sehr häufig getadelt. In allen Kronländern werde der Wunsch laut ausgesprochen, daß die Urteile letzter Instanz im Lande und nicht in Wien gesprochen würden. <ref xml:id="fn_4_2_215_e">Auch sei durchaus kein Bedürfnis vorhanden, alle endgiltigen Entscheidungen bis nach Wien hinaufzuziehen. Endlich sei es doch absolut notwendig, daß sich die Regierung gegenüber der Bevölkerung ausspreche, wie sie die Justizverwaltung einzurichten beabsichtige.</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_4_2_215_e">Einfügung e–e Gołuchowskis.</note>
                        </p>
                  <p>Seite 28 wurde über Antrag des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8576" type="person" ana="indirect">Ministerpräsidenten</rs>
                     </hi> jener Passus, der sich auf die lombardisch-venezianischen Provinzen bezieht, gestrichen.</p>
                  <p>Nachdem der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr7119" type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> erklärt hatte, es sei des Zusammenhanges wegen notwendig, in diesem Vortrage auch die Ministerkonferenz zu berühren, geruhten Se. Majestät zu befehlen, daß der diesfällige Absatz Seite 30 in der Art textiert werde, daß daraus hervorgeht, wie es diesfalls nur bei dem Bisherigen zu verbleiben hat.</p>
                  <p>
                     <pb n="434" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s434.pdf"/>Über Anregung des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusministers</rs>
                     </hi> wurde beschlossen, die Absätze 3 und 4, Seite 31, welche vom ständigen Reichsrate handeln, wegzulassen, zumal der Ah. Beschluß über die Behandlung der Angelegenheiten „der Administrativjustiz“ in der Ah. Erledigung über den Vortrag des verstärkten Reichsrates seinen angemessensten Platz finden dürfte.</p>
                  <p>Seite 34, zweite Zeile von oben, wurden die Worte „und bei den Regierungsbehörden“ als abschwächend auf Ah. Befehl gestrichen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8576" type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> bemerkte, daß in dem Schußabsatze des Vortrages [Seite 34f.] auf eine Erweiterung des verstärkten Reichsrates und zwar in der Art hingewiesen wird, daß man darauf viel zu weit gehende Erwartungen gründen dürfte. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr7119" type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> erwiderte, er habe keineswegs an eine andere politische Stellung oder an eine Erweiterung der Attribute des verstärkten Reichsrates, sondern nur an eine Vermehrung seiner Mitglieder gedacht, welche nur einem allgemein gefühlten Bedürfnisse entsprechen würde. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8576" type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> äußerte, er verkenne nicht dieses Bedürfnis, doch dürfte die Initiative in dieser Richtung nur vom Ah. Throne ausgehen und dem kaiserlichen Worte die Tat sogleich folgen.</p>
                  <p>Der Kultusminister, Reichsrat v. Plener und Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Wilhelm traten derselben Meinung bei, welche auch die Ah. Genehmigung erhielt.</p>
                  <p>Im Laufe der Beratung über den vorliegenden Entwurf kamen noch folgende Punkte zur Erörterung:</p>
                  <p>1. Ob für die Kronländer (mit Ausnahme Ungarns) ein fertiges Gemeindegesetz schon jetzt hinauszugeben oder aber sich damit zu begnügen wäre, bloß wenige Hauptgrundsätze auszu­sprechen und den Landtagen zu überlassen, sich ihre Partikulargesetze darnach auszuarbeiten<note type="footnote" n="2">Das sog. Bachsche Gemeindegesetz v. <date when="1859-04-24">24. 4. 1859</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 58/1859</bibl>, war nicht in Kraft gesetzt, vielmehr war seine faktische Abänderung durch Gemeindeordnungen für jedes einzelne Kronland beantragt, vgl. MK. v. 8., 10., 12., 14. und <date when="1860-05-22">22. 5. 1860</date> (= Sammelprotokoll Nr. 159), Anm. 1. Die Frage, ob die Gemeindeordnungen von der Regierung oder von den zukünftigen Landtagen ausgearbeitet werden sollten, war schon am <date when="1860-05-22">22. 5. 1860</date> offen zur Sprache, aber seither nicht zur Entscheidung gekommen.</note>.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Graf Thun</rs>
                     </hi> stimmte für die letztere Modalität, welche <ref xml:id="fn_4_2_215_f">dem momentanen Bedürfnisse genüge und nicht der Gefahr aussetze, abermals mit Bestimmungen hervorzutreten, welche den Verhältnissen der einzelnen Länder nicht hinreichend entsprechen und nur die Mißstimmung über zu weit gehende Gesetzgebungsversuche vermehren würde.</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_4_2_215_f">f–f Korrektur Thuns aus: <quote>der Autonomie minder vorgreift und in den Ländern gut aufgenommen werden würde</quote>.</note> Auch der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Reichsrat v. Plener</rs>
                     </hi> teilte diese Meinung. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr7119" type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> dagegen fand es für unerläßlich, daß dieses Gesetz ganz fertig hinausgegeben werde, nachdem das Gesetz vom Jahre 1849 größtenteils aufgehoben wurde und eine Reglung des Kommunalwesens sehr dringend geworden ist. Begnügt man sich damit, jetzt nur wenige Hauptgrundsätze hinauszugeben, so wird jedes Kronland ein besonderes Gesetz erhalten, und daß dabei auch viel Mangelhaftes zum Vorschein kommen wird, bewiesen die bei den Landeskommissionen aufgetauchten absurden Vorschläge. <pb n="435" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s435.pdf"/>Auf diesem Wege könne man zu keiner befriedigenden Lösung der Aufgabe gelangen<note type="footnote" n="3">Zunächst setzte sich Gołuchowski durch, und er wurde mit der Vorlage der Gemeindeordnungen beauftragt, Handschreiben v. <date when="1860-10-20">20. 10. 1860</date>, <bibl type="archival">HHSTA., CBProt. 173 c/1860</bibl>, <bibl type="secondary">
                           <author>Bernatzik</author>, Verfassungs­gesetze Nr. 59</bibl>. Bald darauf entschied der Kaiser, die Ausarbeitung der Gemeindeordnungen den Landtagen zu überlassen, siehe MK. v. <date when="1860-11-13">13. 11. 1860</date>/VII.</note>.</p>
                  <p>2. Ob an die Spitze der Bezirksausschüsse lf. Beamte zur Leitung der Exekutive zu stellen seien<note type="footnote" n="4">Von den Bezirksausschüssen war auf Seite 26 des Vortragsentwurfs die Rede.</note>?</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> findet eine solche Einrichtung, gwelche der von ihm bekämpften Vorlage des Ministers des Inneren über die Bezirksgemeinden entnommen scheine – eine Meinungsver­schiedenheit, welche noch nicht unter Ah. Vorsitz diskutiert worden sei<ref xml:id="fn_4_2_215_g"/>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_4_2_215_g">Einfügung g–g Thuns.</note> –<note type="footnote" n="5">Über die Bezirksgemeinden war in der MK. v. 22., 24. und <date when="1860-05-26">26. 5. 1860</date> diskutiert worden. Das Protokoll ist verschollen, vgl. MK. v. 8., 10., 12., 14. und <date when="1860-05-22">22. 5. 1860</date>, Anm. 1 (= Sammelprotokoll Nr. 159).</note> mit dem [auf] Seite 8 des Vortragsentwurfs aufgestellten Prinzipe nicht vereinbarlich, denn nach dem letzteren müsse in der Kommunalverwaltung wahre Autonomie herrschen. Dies sei aber nicht der Fall, wenn man zum Chef des Ausschusses <ref xml:id="fn_4_2_215_h">und zu dessen ausschließlichem Vollzugsorgane</ref>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_4_2_215_h">Einfügung h–h Thuns.</note> den lf. Bezirksleiter macht. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr7119" type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> fand es unzulässig, daß die Regierung sich fortan jeden Einflusses auf die Exekutive entäußere. Für die Autonomie genügt, daß die Bezirksausschüsse ihre Beschlüsse ganz unabhängig von Regierungsorganen fassen. Die Staatsverwaltung aber muß wissen, was im Bezirk geschieht. Die Zweckmäßigkeit der besprochenen Einrichtung habe sich in Bayern, Frankreich, Belgien und Italien bewährt. Nach den Anträgen des Grafen Gołuchowski würde die Bezirksgemeinde im neuen Organismus noch mehr Autonomie genießen, als dermal im Venezianischen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> erklärte mit Beziehung auf die bei früheren Konferenzberatungen geltend gemachten Gründe, von seinem Prinzipe nicht abgehen zu können.</p>
                  <p>3. Minister Graf Thun hält es für <ref xml:id="fn_4_2_215_i">ganz unzulässig und höchst gefährlich, den Landtagen den ganzen Inhalt der Landesstatute zur Revision und Diskussion zu überweisen. Über die Modalitäten der Ausführung der politisch bedeutsamen Grundsätze, auf denen die Landesstatute beruhen, müssen die Landtage Vorstellungen machen und Anträge erstatten, aber jene Grundsätze selbst müssen der Diskussion entrückt sein, widrigens die Landtage verleitet würden, sich als konstituierende Versammlungen anzusehen.</ref>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_4_2_215_i">Korrektur i–i Thuns aus: <quote>rätlich, die Initiative der Landtage ausdrücklich bloß auf legislative Gegenstände – mit Ausschluß der politischen Gliederung – zu beschränken, widrigens die Landtage sich permanent als konstituierende benehmen dürften</quote>.</note>ganz unzulässig und höchst gefährlich, den Landtagen den ganzen Inhalt der Landesstatute zur Revision und Diskussion zu überweisen<note type="footnote" n="6">Seite 22, Absatz 2 des Vortragsentwurfs.</note>. Über die Modalitäten der Ausführung der politisch bedeutsamen Grundsätze, auf denen die Landesstatute beruhen, müssen die Landtage Vorstellungen machen und Anträge erstatten, aber jene Grundsätze selbst müssen der Diskussion entrückt sein, widrigens die Landtage verleitet würden, sich als konstituierende Versammlungen anzusehen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr7119" type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> bemerkte hierauf, daß eine so weit gehende Einschränkung des Petitionsrechtes nicht tunlich sei und man den Landtagen das Recht einräumen müsse, an den ihnen oktroyierten Statuten da und dort Modifikationen zu beantragen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8576" type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> glaubte, daß dies umso weniger zu verbieten sein dürfte, <pb n="436" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s436.pdf"/>als es sich – wie die Erfahrung beim Reichsrate zeigt – nicht verhindern läßt. <ref xml:id="fn_4_2_215_j">Der Unterrichtsminister bemerkte hierauf, seines Erachtens handele es sich eben darum, die gefährliche Stellung, in welcher sich dieser verstärkte Reichsrat durch die Umstände, unter denen er einberufen worden war, befand – Gefahren, denen er nur durch die Loyalität und den Takt der Majorität seiner Glieder sich entwand – von Regierungs wegen nun auch allen Landtagen zu geben.</ref>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_4_2_215_j">Einfügung j–j Thuns.</note>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> bemerkte hierauf, seines Erachtens handele es sich eben darum, die gefährliche Stellung, in welcher sich dieser verstärkte Reichsrat durch die Umstände, unter denen er einberufen worden war, befand – Gefahren, denen er nur durch die Loyalität und den Takt der Majorität seiner Glieder sich entwand – von Regierungs wegen nun auch allen Landtagen zu geben. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8538" type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> fügte bei, daß, wenn man derlei Debatten von vorneherein verbietet, die Ungarn vielleicht gar nicht zum ersten Landtage kommen werden. Auch <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Reichsrat v. Plener</rs>
                     </hi> stimmte gegen eine solche Beschränkung des Petitionsrechtes.</p>
                  <p>Was die Form betrifft, in welcher die <ref xml:id="fn_4_2_215_k">Ah. Absichten</ref>
                     <note type="variant" n="k" target="#fn_4_2_215_k">Korrektur k–k Thuns aus: <quote>neuen Einrichtungen</quote>.</note> kundgemacht werden sollen, glaubte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi>, daß die Form einer Ah. Entschließung über den Vortrag der tg. Minister der Wichtigkeit der Allerhöchstenorts auszusprechenden Fundamentalprinzipe der Neugestaltung Österreichs nicht angemessen sei und hier vielmehr die Erlassung eines Ah. Manifestes angezeigt erscheine. <ref xml:id="fn_4_2_215_l">Die Veröffentlichung des vorliegenden Vortrages würde diejenige Beruhigung der Gemüter, die ein wahres Bedürfnis sei, keineswegs gewähren, hingegen nötige diese Form der Darstellung zu manchen Äußerungen, die vielfacher Mißdeutung unterliegen und nach vielen Seiten hin (namentlich in Ungarn) das bestehende Mißtrauen nur wieder steigern würden. In beider Beziehung erachte er die präzisere Form einer selbständigen Ah. Manifestation für notwendig.</ref>
                     <note type="variant" n="l" target="#fn_4_2_215_l">Einfügung l–l Thuns.</note> Bevor jedoch eine solche Ah. Kundgebung erfolgt, halte er es für unerläßlich, daß die Minister untereinander über die Prinzipe völlig einig seien und das Ministerium sofort unter Beiziehung eines ungarischen Staatsmannes definitiv <ref xml:id="fn_4_2_215_m">so konstituiert werde, wie Se. Majestät es für geeignet erachten, fortan die Geschäfte zu führen, wodurch auch das von Sr. Majestät angenommene System seinen tatsächlichen Ausdruck fände. Vor einer solchen Rekonstruierung des Ministeriums sei nach seiner Überzeugung die Beratung über jede Kundgebung, wie die gegenwärtige Krisis zu lösen sei, verfrüht.</ref>
                     <note type="variant" n="m" target="#fn_4_2_215_m">Korrektur m–m Thuns aus: <quote>konstituiert werde, in welcher Beziehung das von Sr. Majestät angenommene System seinen tatsächlichen Ausdruck fände</quote>.</note>
                        </p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Reichsrat v. Plener</rs>
                     </hi> ist ebenfalls der Meinung, daß ein Ah. Manifest über diesen Gegenstand erlassen werde. Der vorgelesene Entwurf enthalte manche wichtige Bestimmung, welche nach der Meinung dieses Stimmführers viel zu weit geht. Jedenfalls fände er es angezeigt, darüber vor der Entscheidung <ref xml:id="fn_4_2_215_n">von jeder Fraktion des Reichsrates (Majorität und Minorität) einen Vertrauensmann und jedenfalls hiebei ein ungarisches Mitglied Ah. zu vernehmen. Dieses Mitglied wäre etwa in der Eigenschaft eines ungarischen Hofkanzlers zuerst zu ernennen und demselben die Ausarbeitung des Statuts für Ungarn zu übertragen.</ref>
                     <note type="variant" n="n" target="#fn_4_2_215_n">Korrektur n–n Pleners aus: <quote>entweder eine Fraktion des Reichsrates oder einen ungarischen Vertrauensmann – allenfalls einen Minister – Ah. zu vernehmen</quote>.</note>
                        </p>
                  <p>Der Leiter des Finanzministeriums äußerte, daß, wofern es in der Ah. Absicht liegt, den Ungarn gewisse Vorrechte vor den andern Kronländern zu erteilen, Se. k. k. apost. Majestät <pb n="437" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s437.pdf"/>dies offen auszusprechen und die Gleichberechtigung der Kronländer dadurch herzustellen geruhen dürften, daß dem verstärkten Reichsrate – kollektiv statt den einzelnen deutsch-slawisch-italienischen Kronländern – auch ein Anteil an der Gesetzgebung Ag. eingeräumt würde. <ref xml:id="fn_4_2_215_o">In Ungarn werde es unter allen Umständen, selbst bei sehr umfassenden Zugeständnissen, zum Kampfe kommen, die Zufriedenstellung des gegenwärtig so aufgeregten Landes sei ohne gänzliche Preisgebung der Einheit der Monarchie nicht zu gewinnen. Man hüte sich daher vor Konzessionen für Ungarn, die zu weit gehen, doch nicht befriedigen und folglich nichts nützen – und sofort unwiderruflich sein werden. Der Kampf müsse mit Ungarn im Interesse der Reichseinheit aufgenommen werden. Die Position der kaiserlichen Regierung zur Aufnahme des Kampfes wird aber eine weit günstigere sein, wenn sie durch die Zustimmung und Befriedigung der übrigen Völker des Reiches, durch den Beifall des Auslandes und namentlich Deutschlands zu den von der österreichischen Regierung für das ganze Reich gegebenen zeitgemäßen politischen Institutionen (und namentlich durch die Anteilnahme der Volksvertreter an der allgemeinen Gesetzgebung) gehoben und getragen erscheint.</ref>
                     <note type="variant" n="o" target="#fn_4_2_215_o">Einfügung o–o Pleners.</note> Das wichtigste Recht, Anlehen und Steuererhöhungen zu bewilligen, ist <ref xml:id="fn_4_2_215_p">dem verstärkten Reichsrat</ref>
                     <note type="variant" n="p" target="#fn_4_2_215_p">Korrektur p–p Pleners aus: <quote>diesem Körper</quote>.</note> bereits zuerkannt. Wenn man Teilnahme an der Legislation als eine „Konstitution“ bezeichnet, so müsse man auch das künftige Landesstatut Ungarns mit seinem Recht der „inneren Legislation“ eine Konstitution nennen. Im Falle Se. Majestät der Kaiser dieses Ag. Zugeständnis beschließen, wäre konsequent mit dem Manifeste vom <date when="1848-12-02">2. Dezember 1848</date>
                     <note type="footnote" n="7">Kaiserliches Patent v. <date when="1848-12-02">2. 12. 1848</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 1/1849 (Thronbesteigung Kaiser Franz Josephs)</bibl>, <bibl type="secondary">
                           <author>Bernatzik</author>, Verfassungsgesetze Nr. 38</bibl>, <bibl type="secondary">
                           <author>Reiter</author>, Texte Nr. 8</bibl>. Hier war die Teilnahme der Volksvertreter an der Gesetzgebung versprochen.</note> die Teilung der Gesetzgebung mit den <ref xml:id="fn_4_2_215_q">Volksvertretern auch für die übrigen Kronländer des Reiches auszusprechen. Nur durch die Rückkehr auf die Worte dieses Manifestes und durch die Erfüllung derselben könne das seither erschütterte Vertrauen wieder gewonnen werden. Den ungarischen speziellen Zuständen könne in gewisser Beziehung ohne Gefährdung der Reichseinheit Rechnung getragen werden, und zwar zunächst in der Partie der Verwaltung und sodann auch in der Berechtigung des Landtages zu Gesetzesvorschlägen, welche aber im Sinne des Ah. Reichsratsstatutes als Landtagsvorlagen jedenfalls an den verstärkten Reichsrat zu gelangen hätten.</ref>
                     <note type="variant" n="q" target="#fn_4_2_215_q">Korrektur q–q und Einfügung Pleners aus: <quote>Vertretern der Kronländer bewirkt</quote>.</note> Der verstärkte Reichsrat würde dann<ref xml:id="fn_4_2_215_r"/>
                     <note type="variant" n="r" target="#fn_4_2_215_r">Korrektur Pleners aus: <quote>aber auch dadurch</quote>.</note> zum Wächter der Einheit Österreichs erhoben, wenn Se. Majestät geruhen würden, demselben die Gesetzentwürfe des ungarischen Landtages vor deren Sanktion zur Begutachtung in bezug auf die Wahrung der Einheit zuzuweisen. <ref xml:id="fn_4_2_215_s">Der verstärkte Reichsrat hätte hiebei großenteils ein bloß negatives Wirken in betreff der ungarischen Vorlagen eintreten zu lassen und an dieselben nur das Kriterium der Vereinbarlichkeit oder Nichtvereinbarlichkeit mit der Reichseinheit anzulegen, worauf im ersten Falle die Ah. Sanktion der ungarischen Vorlagen, ohne daß der verstärkte Reichsrat in das Detail kritisch einginge, erfolgen könnte.</ref>
                     <note type="variant" n="s" target="#fn_4_2_215_s">Einfügung s–s Pleners.</note>Der verstärkte Reichsrat hätte hiebei großenteils ein bloß negatives Wirken in betreff der ungarischen Vorlagen eintreten zu lassen und an dieselben nur das Kriterium der Vereinbarlichkeit oder Nichtvereinbarlichkeit mit der Reichseinheit anzulegen, worauf im ersten Falle die Ah. Sanktion der ungarischen Vorlagen, ohne daß der verstärkte <pb n="438" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s438.pdf"/>Reichsrat in das Detail kritisch einginge, erfolgen könnte. Endlich glaubte Reichsrat v. Plener, es dürfte bei Konstituierung des neuen Ministeriums der Augenblick gekommen sein, die Bildung eines Kriegs- und Handelsministeriums auszusprechen<note type="footnote" n="8">Zur Wiederherstellung des Kriegsministeriums siehe MK. I v. <date when="1860-08-07">7. 8. 1860</date>, Anm. 3 und 4. Die Wiederher­stellung
des Handelsministeriums – allerdings ohne eigentlich administrativen Wirkungskreis – wurde im Handschreiben an den Ministerpräsidenten Rechberg v. <date when="1860-10-20">20. 10. 1860</date> angekündigt, <bibl type="archival">HHSTA., CBProt. 158c/1860</bibl>, <bibl type="secondary">
                           <author>Bernatzik</author>, Verfassungsgesetze Nr. 58</bibl>. Erst bei der Bildung des Ministeriums Erzherzogs Rainer am <date when="1861-02-04">4. 2. 1861</date> wurde Matthias Konstantin Capello Graf v. Wickenburg zum Minister für Handel und Volkswirtschaft ernannt.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr7119" type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> erklärte, er könne nur in der Zuerkennung gleicher Rechte für alle Kronländer das Heil erblicken und daher keine besonderen Rechte für Ungarn bevorworten. Konzessionen führen in diesem Land zu keiner Beruhigung, sondern nur zu neuen Forderungen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> warnte davor, daß man in Ungarn Unmögliches anstrebe, weil man dann dort niemand auf seiner Seite haben <ref xml:id="fn_4_2_215_t">und dann wahrscheinlich nicht einmal einen zweiten Reichsrat für die Finanzfragen zustande bringen werde. Er glaubt nicht, daß eine durch die tatsächlichen Verhältnisse gerechtfertigte Bevorzugung Ungarns bezüglich des Umfanges der legislativen Tätigkeit des Landtages</ref>
                     <note type="variant" n="t" target="#fn_4_2_215_t">Korrektur t–t Thuns aus: werde. <quote>Er glaubt nicht, daß eine gewisse, nicht zu weitgehende Bevorzugung Ungarns.</quote>
                     </note> in den übrigen Ländern eine so tiefe Unzufriedenheit hervorrufen werde, daß es nötig sei, eine absolute Gleichstellung aller auszusprechen. Wenn <ref xml:id="fn_4_2_215_u">in Ungarn ohne Herstellung einer neuen staatsrechtlichen Grundlage, für welche eine Partei gewonnen werden könne, ein Kampf selbst siegreich durchgeführt [wird], so hat man dabei noch nichts Wesentliches gewonnen, sondern man ist nur auf den Zustand von 1849 zurückgekommen, aus dem man ja eben heraus will! Sei aber jener Schritt vorausgegangen, so sei</ref>
                     <note type="variant" n="u" target="#fn_4_2_215_u">Korrektur u–u Thuns aus: <quote>auch in Ungarn durch Waffengewalt eine äußere Ruhe erhalten oder nach aufgenommenem Kampfe wieder hergestellt werden kann, so hat man dabei noch nichts Wesent­liches gewonnen, sondern man ist nur auf den Zustand von 1849 zurückgekommen, aus dem man ja eben heraus will! </quote>
                        <quote>Se. Majestät haben den Beruf, einen neuen Rechtszustand in diesem Land herzustellen. Werden die großmütigen Bestrebungen Sr. Majestät dann doch nicht vom Erfolg gekrönt, so ist</quote>.</note> doch die moralische Stellung eine andere.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8538" type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi>, in merito mit dem Minister des Inneren einverstanden, macht aufmerksam, daß die unbeschränkte Anerkennung des sogenannten historischen Rechts Ungarns zu einer Trennung der Monarchie in zwei Hälften – wie Schweden und Norwegen – führen müsse. Man ist daher gezwungen, alle jene „historischen Rechte“ zu beseitigen, welche mit dem Bestande und der Einheit Österreichs nicht vereinbarlich sind. Es müsse also streng darauf gehalten werden, daß 1. bestehende Gesetze nur mit Ah. Genehmigung geändert werden dürfen; 2. daß Se. Majestät über die Gesetz­vorschläge der Landtage Gutachten von wem immer, <ref xml:id="fn_4_2_215_v">daher auch vom verstärkten Reichsrat</ref>
                     <note type="variant" n="v" target="#fn_4_2_215_v">Einfügung v–v Nádasdys.</note> nach Ah. Ermessen einholen; 3. daß Se. Majestät auch <ref xml:id="fn_4_2_215_w">über einzelne Bestimmungen aus einem Gesetz­vorschlag zu konzertieren</ref>
                     <note type="variant" n="w" target="#fn_4_2_215_w">Korrektur w–w Nádasdys aus: <quote>einzelne Bestimmungen aus einem Gesetzvorschlag zu eliminieren</quote>.</note> berechtigt bleiben; 4. wenn ein ungarisches <pb n="439" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s439.pdf"/>Zentralorgan (Hofkanzlei) in Wien gebildet würde, wäre es <ref xml:id="fn_4_2_215_x">im allgemeinen der Überwachung des Gesamtministeriums und im besonderen der Oberaufsicht</ref>
                     <note type="variant" n="x" target="#fn_4_2_215_x">Korrektur x–x Nádasdys aus: <quote>der Aufsicht</quote>.</note> eines Ministers Sr. Majestät zu unterziehen. Übrigens sieht Graf Nádasdy voraus, daß früher oder später in Ungarn mit den Waffen wird eingeschritten werden müssen. Es ist nur mehr eine Frage der Opportunität, ykeine Einrichtungen zu treffen, wodurch die Gegner der Regierung eines einigen Österreichs gestärkt werden<ref xml:id="fn_4_2_215_y"/>
                     <note type="variant" n="y" target="#fn_4_2_215_y">Einfügung y–y Nádasdys.</note>.<note type="footnote" n="9">Der Entwurf wurde nicht als Vortrag vorgelegt, in der Kabinettskanzlei findet sich keine Spur. Unter den Akten des Ministeriums des Inneren ist der Entwurf nicht erhalten (Brandakten). Der Kaiser entschied sich für die hier von Thun und Plener geforderte Form des Manifestes bzw. sogar für ein Diplom. Dazu Fortsetzung MK. v. <date when="1860-10-16">16. 10. 1860</date>.</note>
                  </p>
               </div>
               <closer>
                  <seg type="other">Am <date when="1860-10-04">4. Oktober 1860</date>. Rechberg.</seg>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den <date when="1860-10-13">13. Oktober 1860</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         <div type="appendix">
                    <ab>
                        <tei:ref xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0" target="MRP-1-4-02-0-18601002-P-0215a.xml">Beilage: MRP-1-4-02-0-18601002-P-0215a.xml</tei:ref>
                    </ab>
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            </div>
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