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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="4">Abteilung IV</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Rechberg</title>
            <title level="m" type="main" n="2">Band 2</title>
            <title level="m" type="sub">März 1860–<date when="1860-10-16">16. Oktober 1860</date>
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            <title level="a" type="desc" n="209">Sitzung 209</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
               <date when="1860-09-06"/>
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                  <surname>Malfèr</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a4-b2-z209.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung IV Das Ministerium Rechberg, Band 2 März 1860–16. Oktober 1860</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2007">2007</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
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               <msIdentifier>
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                  <idno type="KZ">3052</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1860-09-06"/>
               </p>
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            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 6. 9.), Thun 11. 9., Nádasdy 11. 9., Gołuchowski 15. 9. [bei I. abw.], Thierry [BdE. fehlt], Plener 17. 9., FML. Schmerling 18. 9.</orig>
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                  <note>BdE. <date when="1860-09-06">1860-09-06</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1860-09-11">11. 9.</date>
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                  <note>BdE. <date when="1860-09-11">11. 9.</date>
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                     <surname>Gołuchowski</surname>
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                  <note>nicht durchgehend anwesend (bei I abw.)</note>
                  <note>BdE. <date when="1860-09-15">15. 9.</date>
                  </note>
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                     <surname>Thierry</surname>
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                  <note>keine BdE.</note>
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                  <note>BdE. <date when="1860-09-17">17. 9.</date>
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                     <surname>FML. Schmerling</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1860-09-18">18. 9</date>
                  </note>
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                  <ref target="#top_4_2_209_1">Wegen persönlichen Erscheinens des Hauptmannes Stoičević vor dem Mantuaner Tribunal</ref>
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                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_4_2_209_2">Passiver Widerstand bei Steuerexekutionen in Ungern</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="3">III.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_4_2_209_3">Unterrichtssprache an den galizischen Universitäten und Gymnasien</ref>
               </item>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml#a4-b2_z209.pdf">
               <title type="num">Nr. 209</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1860-09-06">6. September 1860</date>
               </title>
            </head>
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                     <orig>
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                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Marherr; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Rechberg; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Rechberg 6. 9.), Thun 11. 9., Nádasdy 11. 9., Gołuchowski 15. 9. [bei I. <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice>], Thierry [<choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> fehlt], Plener 17. 9., FML. Schmerling 18. 9.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">3052</idno>
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            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der zu Wien am <date when="1860-09-06">6. September 1860</date> abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_2_209_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Wegen persönlichen Erscheinens des Hauptmannes Stoičević vor dem Mantuaner Tribunal</head>
                  <p>Bei der Weigerung des k. k. Armeeoberkommandos, das persönliche Erscheinen des pensionierten Hauptmanns Georg v. Stoičević zu der vor dem Tribunale in Mantua bei verschlossenen Türen abzuhaltenden Schlußverhandlung wider den des Mißbrauchs der Amtsgewalt beschuldigten Munizipaldiurnisten Johann Ferdinand Rocca wegen möglicher Kompromittierung der Standesehre des erstgenannten Offiziers zu gestatten, sieht sich der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> genötigt, Se. Majestät in einem au. Vortrage zu bitten, Allerhöchstdieselben geruhen im Sinne des § 120 der Strafprozeßordnung<note type="footnote" n="1">StPO. v. <date when="1853-07-29">29. 7. 1853</date>, RGBL. Nr. 151/1853.</note> das Erscheinen [des] Stoičević vor Gericht anzubefehlen, indem dessen persönliche Gegenstellung mit dem Beschuldigten zur Überweisung des letzteren unerläßlich und die Standesehre durch die geheime Sitzung gewahrt ist<note type="footnote" n="2">Im Sommer 1859 war für die Armee bestimmtes Schlachtvieh durch Verschleppung von Futter in einen erbärmlichen Zustand geraten. Rocca stand wegen dieses Vorfalls bei der zivilen Gerichtsbarkeit unter Anklage, gegen den vorgesetzten Hauptmann Stoičević lief eine militärgerichtliche Untersuchung. Das Stadt- und Festungskommando in Verona und ebenso das Armeeoberkommando lehnten den Antrag des Zivilgerichts, Stoičević zur Zeugenaussage zu zwingen, mit dem Argument ab, die Gegenüberstel­lung von Beschuldigtem und Zeugen bei der Hauptverhandlung könne zu einer Verletzung der Ehre des Offiziersstandes und der Person des Stoičević führen. Der Oberste Gerichtshof und der Justizminister wiesen dieses Argument aufs schärfste zurück. Im Gegenteil könne die Standesehre des gesamten Offiziersstandes nur gewinnen, wenn nicht Ausnahmen vom Gesetz zugunsten Einzelner gemacht würden.</note>.</p>
                  <p>FML. Ritter v. Schmerling bezog sich auf die hierwegen vom k.k. Armeeoberkommando abgegebene Äußerung. Die übrigen Votanten fanden gegen das Vorhaben des Justizministers nichts einzuwenden<note type="footnote" n="3">Vortrag Nádasdys v. <date when="1860-09-02">2. 9. 1860</date>, Z. 11861; mit Ah. E. v. <date when="1860-09-13">13. 9. 1860</date> befahl der Kaiser nach dem Antrag Nádasdys, daß Stoičević als Zeuge beim Prozeß zu erscheinen hatte, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2893/1860</bibl>.</note>.<ref xml:id="fn_4_2_209_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_4_2_209_a">Randbemerkung Marherrs: <quote>Der Minister des Inneren war bei diesem Vortrage nicht anwesend</quote>.</note>
                  </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_2_209_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Passiver Widerstand bei Steuerexekutionen in Ungern</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Leiter des Finanzministeriums</rs>
                     </hi> brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß sich nach den ihm zugekommenen Berichten in Ungern eine Art passiven Widerstandes bei Exekutionen zur Einbringung der direkten Steuern zu organisieren beginne, der die Entfaltung ernsterer Maßregeln notwendig machen dürfte. Er behielt sich vor, auf diesen Gegenstand wieder zurückzukommen, sobald weitere Berichte werden eingelangt sein, <pb n="401" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s401.pdf"/>obwohl der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> bemerkte, daß er die Erfolglosigkeit der Exekutionen eher dem Mangel an Energie von Seite der Beamten als einer vorbedachten und allgemeinen Opposition zuschreiben würde<note type="footnote" n="4">Hier ist indirekt zum ersten Mal von der beginnenden Steuerverweigerungsbewegung in Ungarn die Rede, die die Regierung noch wiederholt beschäftigen sollte, siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Malfèr</author>, Steuerwiderstand</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Szabad</author>, Forradalom 103 ff.</bibl> Fortsetzung MK. v. <date when="1860-09-07">7. 9. 1860</date>/II. Die Akten dazu <bibl type="archival">FA., FM., VII. Abt. (direkte Steuern);</bibl> siehe auch <bibl type="archival">ebd., Präsidialindex 1860, Stichwort Ungarn, Insurrektion</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_2_209_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Unterrichtssprache an den galizischen Universitäten und Gymnasien</head>
                  <p>Nachdem <ref xml:id="fn_4_2_209_b">aus Anlaß gewisser Stellen in dem Budgetkomiteeberichte des verstärkten Reichsrates die Behauptung zu erwarten steht</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_4_2_209_b">b–b Korrektur Thuns aus: <quote>in dem Budgetkomiteeberichte des verstärkten Reichsrates eine Stelle vorkommt, worin es heißt</quote>.</note>, daß der gegenwärtige Zustand der höheren Lehranstalten, Universitäten und Gymnasien Galiziens weder den ursprünglichen Stiftungen noch den Traktaten entspricht, so hielt der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> für nötig, daß sich das Ministerium über die Grundsätze einige, nach welchen diese Anstalten bezüglich der Unterrichtssprache, auf welche obige Bemerkung abzielt, zu behandeln wären<note type="footnote" n="5">Zur Diskussion über die Unterrichtssprache im 21er-Ausschuß des Reichsrates siehe MK. II v. <date when="1860-08-09">9. 8. 1860</date>/I, Anm. 5. Am <date when="1860-09-10">10. 9. 1860</date> begann die Plenardebatte über den Ausschußbericht, und noch am selben Tag wurde auch das Unterrichtsressort abgehandelt, <bibl type="archival">VVR. 1, 146 –192 (7. Sitzung)</bibl>; die von Thun zit. Bemerkung <quote>ebd., 146</quote>.</note>.</p>
                  <p>Die Krakauer Universität ist ihrer Stiftung nach polnisch; sie soll auch, wie sich aus einer Stelle der 1815er Traktate folgern läßt, so eingerichtet sein, daß sie von polnischen Untertanen der drei Staaten besucht werden kann<note type="footnote" n="6">Siehe MK. II v. <date when="1860-08-09">9. 8. 1860</date>/I, Anm. 4. Im Plenum des verstärkten Reichsrates war zwar von den Vermögensverhältnissen der Universität Krakau, aber nicht von der Unterrichtssprache die Rede, <bibl type="archival">VVR. 1, 155 ff.</bibl>
                     </note>. Hiernach <ref xml:id="fn_4_2_209_c">wird ihre bisherige Einrichtung als deutsche Universität für nicht haltbar erklärt</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_4_2_209_c">Korrektur c–c Thuns aus: <quote>erscheint ihre bisherige Einrichtung als deutsche Universität nicht haltbar zu sein</quote>.</note>, doch kann – wie der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> bemerkte – nicht verlangt werden, daß darum ausschließlich in polnischer Sprache gelehrt werde, indem Krakau nicht mehr ein Freistaat sondern österreichisch ist<note type="footnote" n="7">Mit dem Vertrag zwischen Österreich, Rußland und Preußen v. <date when="1846-04-15">15. 4. 1846</date> wurde der Freistaat Krakau in die österreichische Monarchie einverleibt, <bibl type="secondary">
                           <author>Bittner</author>, Staatsverträge Nr. 2693</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Vesque von Püttlingen</author>, Staatsverträge 20</bibl>; siehe dazu auch <bibl type="archival">PGV. 74, Nr. 122/1848</bibl>.</note>, und den polnischen Untertanen des Kaisers Gelegenheit gegeben werden muß, sich zu österreichischen Juristen auszubilden und bezüglich der übrigen wissenschaftlichen Abteilungen sich mit den höheren Leistungen der deutschen Gelehrsamkeit vertraut zu machen. Hiernach würde der Minister des Inneren glauben, daß an der juridischen Fakultät die Gegenstände der allgemeinen Bildung, als Rechtsphilosophie, römisch-kanonisches Recht etc. in polnischer, die speziell österreichischen Gesetzgebungsfächer, als ABGB., Gerichtsordnung etc. in deutscher Sprache, an der medizinischen die klinischen Gegenstände in polnischer Sprache vorzutragen seien. In der philosophischen wäre den Professoren freie Hand zu lassen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> erklärte sich vorläufig mit diesen Grundsätzen einverstanden, obwohl er insbesondere bezüglich der medizinischen Studien die Schwierigkeit einer Teilung nicht verkennt, <pb n="402" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s402.pdf"/>zu welcher kein innerer Grund, wie etwa bei den Fächern der Gesetzgebung, zu bestehen scheint<note type="footnote" n="8">Tags darauf zog Thun seine Zustimmung wieder zurück, MK. v. <date when="1860-09-07">7. 9. 1860</date>/IV.</note>.</p>
                  <p>Die Universität in Lemberg dürfte in ihrer dermaligen Einrichtung unverändert bleiben.</p>
                  <p>Was die Gymnasien anbelangt, so ist für das Krakauer Gebiet bereits die Einrichtung getroffen, daß der Unterricht in den untern Klassen <ref xml:id="fn_4_2_209_d">vorwiegend, in den höheren teilweise</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_4_2_209_d">Einfügung d–d Thuns.</note> polnisch erteilt werde; dies dürfte auch bei den übrigen Gymnasien Westgaliziens zur Richtschnur genommen werden<note type="footnote" n="9">Erlaß Thuns v. <date when="1860-09-03">3. 9. 1860</date>, Z. 8157, zit. im Bericht des Statthaltereivizepräsidenten Mosch v. <date when="1860-11-13">13. 11. 1860</date>, <bibl type="archival">AVA, CUM., Unterricht, Präs. StM. 4423/1860, Bogen 12</bibl> (der Erlaß Thuns ist in <bibl type="archival">AVA, CUM., Unterricht, allgemein</bibl>, nicht erhalten).</note>. In Ostgalizien ist die Bevölkerung überwiegend ruthenisch; die Gymnasien sind dermal in Ermanglung tauglicher ruthenischer Lehrer deutsch, nur in Lemberg ist eines der drei Gymnasien <ref xml:id="fn_4_2_209_e">und zwar ein Naturgymnasium</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_4_2_209_e">Einfügung e–e Thuns.</note> polnisch. Der Unterrichtsminister äußerte gegen die Vermehrung der polnischen Gymnasien das Bedenken, daß dadurch die Besorgnis der ruthenischen Bevölkerung gegen ihre Polonisierung erregt werden würde, gegen welche sie zu schützen <ref xml:id="fn_4_2_209_f">die Regierung alle Ursache hat</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_4_2_209_f">Korrektur f–f Thuns aus: <quote>Pflicht der Regierung ist</quote>.</note>. Er glaubte daher, die Verhandlung, ob und welche polnische Gymnasien auf dem Lande einzurichten wären, dem <ref xml:id="fn_4_2_209_g">Zeitpunkte vorbehalten zu sollen, wo darüber Stimmen von beiden Seiten werden gehört werden</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_4_2_209_g">Korrektur g–g Thuns aus: <quote>Landtage vorbehalten zu sollen</quote>.</note>.</p>
                  <p>Allein, der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> machte die Berechtigung der im Lande wohnenden 600.000 Polen auf Berücksichtigung ihrer Nationalität und den Umstand geltend, daß die Anzahl der Studierenden beider Nationalitäten fast gleich ist, dann daß sich einige der ostgalizischen Gymnasien, wie jene zu Sambor und Drohobycz in solcher Nähe befinden, daß, falls eines davon polnisch würde, den Ruthenen kaum ein erheblicher Nachteil erwüchse, wenn sie ihre Kinder an das nichtpolnische Gymnasium schicken. Der Minister des Inneren würde daher beantragen, daß das dermal in Lemberg bestehende polnische, unvollständige Gymnasium zu einem vollständigen erhoben <ref xml:id="fn_4_2_209_h">oder richtiger, daß das eine der in Lemberg vorhandenen zwei deutschen Obergymnasien mit polnischer Unterrichtssprache nach dem Muster des Krakauer Obergymnasiums eingerichtet werde</ref>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_4_2_209_h">Einfügung h–h Gołuchowskis.</note>, eines der beiden Gymnasien in Sambor und Drohobycz polnisch eingerichtet und beispielsweise<ref xml:id="fn_4_2_209_i"/>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_4_2_209_i">Einfügung Gołuchowskis.</note> in Złoczów, wo die Errichtung eines neuen beantragt ist, wenn es zustande kommt, ebenfalls die polnische Sprache als Unterrichtssprache eingeführt, <ref xml:id="fn_4_2_209_j">überhaupt der Grundsatz festgehalten werde, daß in dem Verhältnisse, als die Zahl der ruthenischen Bevölkerung gegenüber der polnischen steht, ein gleicher Teil von Gymnasien mit Festhaltung der polnischen Unterrichtssprache (wie dies in den westlichen Kreisen Galiziens geschieht) eingerichtet werde, was beiläufig einen Dritteil der Gymnasien ausmachen dürfte. In den übrigen Gymnasien des ehemaligen Lemberger Verwaltungsgebietes würde die deutsche Unterrichtssprache beibehalten werden. Das dermalige in den östlichen Teilen Galiziens bestehende System in betreff der Unterrichtssprache in den Gymnasien ist ein anderes und daher gegenüber dem ausgesprochenen Wunsche der polnischen Bevölkerung ein durchaus unhaltbares, denn, wie bekannt, hat das Unterrichtsministerium auszu­sprechen befunden, daß die kaiserliche Verordnung vom Jahre 1853 in betreff der Unterrichtssprache in den Gymnasien des östlichen Teiles nicht zur Geltung gelangen kann, weil die ruthenische Sprache nicht genug ausgebildet ist, um in derselben den Unterricht zu erteilen, daher bis zum Augenblicke, wo die ruthenische Sprache sich wird herangebildet haben, der Unterricht in diesen Gymnasien in deutscher Sprache erteilt werden soll. Die gedachte Zentralstelle scheint absichtlich ignoriert zu haben, daß über 600.000 Polen in diesem Gebietsteile wohnen, die eine recht gut ausgebildete Sprache besitzen, und diese beträchtliche Anzahl von Insassen muß nun den Ruthenen zum Gefallen, weil diese keine ausgebildete Sprache besitzen, auf die Wohltat verzichten, in ihrer Sprache den Unterricht zu genießen und solche in der deutschen entgegennehmen.</ref>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_4_2_209_j">Einfügung j–j Gołuchowskis statt <quote>werde</quote>.</note>überhaupt der Grundsatz festgehalten werde<note type="footnote" n="10">Die folgende lange, gegen Thun polemisierende Einfügung f–f hat Gołuchowski erst nach der Einsichtnahme des Protokolls durch Thun (11. 9.) am <date when="1860-09-15">15. 9. 1860</date> angebracht.</note>, daß in dem Verhältnisse, als die Zahl der ruthenischen Bevölkerung gegenüber der polnischen steht, ein gleicher <pb n="403" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s403.pdf"/>Teil von Gymnasien mit Festhaltung der polnischen Unterrichtssprache (wie dies in den westlichen Kreisen Galiziens geschieht) eingerichtet werde, was beiläufig einen Dritteil der Gymnasien ausmachen dürfte. In den übrigen Gymnasien des ehemaligen Lemberger Verwaltungsgebietes würde die deutsche Unterrichtssprache beibehalten werden. Das dermalige in den östlichen Teilen Galiziens bestehende System in betreff der Unterrichtssprache in den Gymnasien ist ein anderes und daher gegenüber dem ausgesprochenen Wunsche der polnischen Bevölkerung ein durchaus unhaltbares, denn, wie bekannt, hat das Unterrichtsministerium auszu­sprechen befunden, daß die kaiserliche Verordnung vom Jahre 1853 in betreff der Unterrichtssprache in den Gymnasien des östlichen Teiles nicht zur Geltung gelangen kann, weil die ruthenische Sprache nicht genug ausgebildet ist, um in derselben den Unterricht zu erteilen, daher bis zum Augenblicke, wo die ruthenische Sprache sich wird herangebildet haben, der Unterricht in diesen Gymnasien in deutscher Sprache erteilt werden soll<note type="footnote" n="11">Die Formulierung kaiserliche Verordnung vom Jahre 1853 ist wohl eine Verschreibung. Die zitierte Ausnahme für die Gymnasien des östlichen Teiles war im Erlaß des Unterrichtsministeriums v. <date when="1850-09-12">12. 9. 1850</date> enthalten), <bibl type="secondary">
                           <author>Frommelt</author>, Sprachenfrage 169</bibl>; andererseits war die Ah. E. v. <date when="1859-07-20">20. 7. 1859</date> (Verordnung v. <date when="1859-08-08">8. 8. 1859</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 150/1859</bibl>) nach der Aussage des Statthaltereivizepräsidenten Mosch in Ostgalizien zur Enttäuschung der polnischen Bevölkerung nicht durchgeführt worden; siehe dazu den ausführlichen Bericht von Mosch v. <date when="1860-11-13">13. 11. 1860</date>, <bibl type="archival">AVA, CUM., Unterricht, Präs. StM. 4423/1860, Bogen 8 und 12</bibl>.</note>. Die gedachte Zentralstelle scheint absichtlich ignoriert zu haben, daß über 600.000 Polen in diesem Gebietsteile wohnen, die eine recht gut ausgebildete Sprache besitzen, und diese beträchtliche Anzahl von Insassen muß nun den Ruthenen zum Gefallen, weil diese keine ausgebildete Sprache besitzen, auf die Wohltat verzichten, in ihrer Sprache den Unterricht zu genießen und solche in der deutschen entgegennehmen.</p>
                  <p>Nachdem der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> sich diesem Antrage in thesi angeschlossen und auch die übrigen Votanten gegen diese vorläufige Vereinbarung der beiden Minister nichts zu erinnern gefunden hatten, behielt er sich vor, die hiernach erforderlichen Bestimmungen im Detail ausarbeiten zu lassen<note type="footnote" n="12">Zur Durchführung dieser Maßnahme ist es bis zur Ablöse Thuns nicht mehr gekommen. Mit dem Handschreiben 
v. <date when="1860-10-20">20. 10. 1860</date>, <bibl type="archival">HHSTA., CBProt. 174 c/1860</bibl> (vgl. MK. v. <date when="1860-10-16">16. 10. 1860</date>, Anm. 28), wurde der zum Staatsminister ernannte Innenminister Gołuchowski beauftragt, nach Vernehmung von Fachmännern geeignete Anträge zu stellen. Gołuchowski berief eine Kommission ein, die noch im November zusammentrat, und unterbreitete am <date when="1860-12-12">12. 12. 1860</date> seine Anträge dem Kaiser; zur selben Zeit wurde er aber seines Amtes enthoben, die Vorträge wurden dem Nachfolger Schmerling übermittelt und von Unterstaatssekretär Helfert begutachtet, wobei vor allem der Antrag Gołuchowskis, in Ostgalizien einen komparativen Sprachunterricht einzuführen, aus politischen und didaktischen Gründen abgelehnt wurde. Die Anträge Gołuchowskis fanden keine Erledigung, siehe dazu <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 4056 und 4057 aus 1860</bibl>; <bibl type="archival">AVA, CUM., Untericht, Präs. 1843/1860</bibl> (zur Einberufung der Kommission), <bibl type="archival">ebd., Präs., StM. 4423/1860</bibl> (K. und RS. des Vortrags betreffend Gymnasien, ausführliche Berichte aus Lemberg, Kommissionsprotokoll) und Präs., <bibl type="archival">StM. 4424/1860</bibl> (K. und RS. eines analogen Vortrags betreffend die Realschulen; Gutachten Helferts zu beiden Vorträgen). 1867 wurde die faktische Polonisierung des Schulwesens eingeleitet, <bibl type="secondary">
                           <author>Radzyner</author>, Madeyski 24</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Burger</author>, Sprachenrecht 68 f.</bibl>
                     </note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1860-09-06">6. September 1860</date>. Rechberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, <date when="1860-09-20">20. September 1860</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>