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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="4">Abteilung IV</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Rechberg</title>
            <title level="m" type="main" n="2">Band 2</title>
            <title level="m" type="sub">März 1860–<date when="1860-10-16">16. Oktober 1860</date>
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            <title level="a" type="desc" n="207">Sitzung 207</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
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                  <surname>Malfèr</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a4-b2-z207.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung IV Das Ministerium Rechberg, Band 2 März 1860–16. Oktober 1860</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2007">2007</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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               <msIdentifier>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1860-09-01"/>
               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Ransonnet (RS. Klaps); VS. Kaiser; BdE. und anw. Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 3. 9.), Thun 8. 9., Nádasdy 8. 9., Gołuchowski 10. 9., Thierry, Benedek [BdE. fehlt], Plener 11. 9., FML. Schmerling 12. 9.</orig>
               </item>
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                     <surname>Kaiser</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1860-09-03">1860-09-03</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1860-09-08">8. 9.</date>
                  </note>
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                     <surname>Nádasdy</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1860-09-08">8. 9.</date>
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                     <surname>Gołuchowski</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1860-09-10">10. 9.</date>
                  </note>
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                     <surname>Thierry</surname>
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                  <note>keine BdE.</note>
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                     <surname>FML. Schmerling</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1860-09-12">12. 9</date>
                  </note>
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                  <label>
                     <num n="0">[I.]</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_4_2_207_0">Die Frage über die Ah. Bestätigung der von den Evangelischen beider Bekenntnisse in Ungarn vorgenommenen Superintendentenwahlen</ref>
               </item>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml#a4-b2_z207.pdf">
               <title type="num">Nr. 207</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1860-09-01">1. September 1860</date>
               </title>
            </head>
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                     <orig>
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                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Ransonnet (<choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice> Klaps); <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Kaiser; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 3. 9.), Thun 8. 9., Nádasdy 8. 9., Gołuchowski 10. 9., Thierry, Benedek [<choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> fehlt], Plener 11. 9., FML. Schmerling 12. 9.</orig>
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               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">2983</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der Ministerkonferenz am <date when="1860-09-01">1. September 1860</date> unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_2_207_0" n="0">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>[I.] </num>
                     </label>Die Frage über die Ah. Bestätigung der von den Evangelischen beider Bekenntnisse in Ungarn vorgenommenen Superintendentenwahlen</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> referierte infolge Ah. Auftrages über die Haltung, welche die Regierung gegenüber den bisher zu ihrer ämtlichen Kenntnis gelangten<ref xml:id="fn_4_2_207_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_4_2_207_a">
                        <quote>ungesetzlichen</quote> gestrichen.</note> Wahlen der Superintendenten in Ungarn anzunehmen hätte, und begann mit Vorlesung eines darauf Bezug habenden au. Vortrages des FZM. Ritters v. Benedek, welcher <ref xml:id="fn_4_2_207_b">gegen den bisher vom Kultusminister in evangelischen Angelegenheiten eingeschlagenen Weg Beschwerde erhebt und beantragt, daß die vier alten Superintendenturen A. B. unter Aufrechthaltung einer fünften für alle koordinierten Gemeinden</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_4_2_207_b">Korrektur b–b Thuns aus: <quote>in dem bisher vom Kultusminister in evangelischen Angelegenheiten eingeschlagenen Wege kein Heil erblicken kann und beantragt, daß die vier alten Superintendenturen – jedoch mit Aufrechthaltung der neuen Preßburger</quote>.</note> zu restituieren wären, damit man zur Abhaltung der Synode gelangen kann<note type="footnote" n="1">Vortrag Benedeks v. <date when="1860-08-21">21. 8. 1860</date>, Präs. 2902; mit Handschreiben v. <date when="1860-08-27">27. 8. 1860</date> hatte der Kaiser diesen Vortrag zur Begutachtung an Thun übergeben, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2768/1860</bibl>; er liegt bei <bibl type="archival">AVA, CUM., Kultus, Präs. 1546/1860</bibl>.</note>. Der Kultusminister verwahrt sich gegen den im Vortrage ausgesprochenen Tadel über die Leitung der allerdings in große Verwirrung geratenen evangelischen Kirchenangelegenheit in Ungarn mit dem Bemerken, daß der Minister seit dem 15. Mai d. J. <ref xml:id="fn_4_2_207_c">alle wichtigeren Verfügungen nur mit Ah. Genehmigung oder über Ah. Befehl getroffen und gar nichts anderes als durch das Gouvernement verfügt</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_4_2_207_c">Korrektur c–c Thuns aus: <quote>diese Leitung nicht mehr selbständig geführt habe, sondern alle wichtigeren Verfügungen mit Ah. Genehmigung und bloß im Wege des Gouvernements getroffen</quote>.</note> habe<note type="footnote" n="2">Vgl. MK. v. <date when="1860-05-15">15. 5. 1860</date>/I und MK. v. <date when="1860-07-10">10. 7. 1860</date>. Die faktische Zurücknahme des Protestantenpatents v. <date when="1859-09-01">1. 9. 1859</date> durch das Handschreiben v. <date when="1860-05-15">15. 5. 1860</date> hatte nicht zur Beruhigung geführt, sondern den Streit unter den Evangelischen in Ungarn noch verstärkt. Die Gegner des Patents bedrängten die Befürworter, vom Patent abzulassen. Siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Gottas</author>, Protestanten in Ungarn 132–142</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Ders.</author>, Geschichte des Protestantismus in der Habsburgermonarchie</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                           <author>Wandruszka – Urbanitsch</author>, Habsburgermonarchie 4, 506 f.</bibl> Im Verlauf des Sommers hatten einige Distrikte die Wahl ihrer Superintendenten vorgenommen.</note>. Was die beklagte Ungewißheit über die Bestätigung der Superintendenten betrifft, so dürfte sich dieselbe durch die Ah. Beschlüsse über sein heutiges Referat beheben.</p>
                  <p>A. Superintendenten helvetischer Konfession.</p>
                  <p>1. Die Wahl des Zsarnay zum Superintendeten diesseits der Theiß, welche vor dem 15. Mai d. J. stattfand, sei streng genommen allerdings ungesetzlich, und auch die <pb n="393" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s393.pdf"/>regierungsfeindliche Gesinnung dieses Mannes würde dessen Entfernung von einem einflußreichen Posten wünschenswert machen; allein, es ist mit Bestimmtheit vorauszusehen, daß wenn die Wahl kassiert und eine neue vorgenommen würde, dieselbe wieder auf Zsarnay fallen werde. Unter diesen Umständen dürften Se. Majestät Allerhöchstsich dahin auszusprechen geruhen, „daß über die Ungesetzlichkeit der stattgefundenen Wahl <ref xml:id="fn_4_2_207_d">aus Gnade</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_4_2_207_d">d–d Einfügung Thuns.</note> hinausgegangen und dieselbe einstweilen bis zu der gemäß Art. IV von 1791<note type="footnote" n="3">Gemeint ist § 4 des 26. Gesetzartikels von 1790/91, Druck <bibl type="secondary">
                           <author>Gottas</author>, Protestanten in Ungarn 172–176</bibl>.</note> erfolgten Koordinierung der helvetischen <ref xml:id="fn_4_2_207_e">Kirchenangelegenheit zur Ah. Kenntnis genommen</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_4_2_207_e">e–e Korrektur Thuns aus: <quote>Kirchenangelegenheiten Ah. genehmigt</quote>.</note> werde.“ Der Kultusminister halte es für nötig, daß durch die bloß „einstweilige Ah. Genehmigung“ ausdrücklich darauf hingewiesen werde, wie der gegenwärtige Zustand nur ein Provisorium bis zur Durchführung des Ah. Patentes vom 1. September v. J. bilde. Die Regierung müsse die Herstellung der Ordnung im Sinne des Art. IV von 1791 anstreben, und es sei angezeigt, dies<ref xml:id="fn_4_2_207_f"/>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_4_2_207_f">Streichung von <quote>hier und überhaupt bei der Ah. Bestätigung der anderen ungesetzlich gewählten Superintendenten wiederholt</quote>.</note> auszusprechen.</p>
                  <p>Sämtliche Stimmführer traten der Meinung des Referenten bei, daß über die Ungesetzlichkeit der Wahl Zsarnays hinauszugehen wäre. Allein, FZM. Ritter v. Benedek, der Justizminister, Reichsrat v. Plener und der Ministerpräsident hielten es weder für notwendig noch für rätlich, diese Wahlbestätigung mit Bezug auf die angestrebte Koordinierung als eine bloß einstweilige zu bezeichnen. Daß der gegenwärtige Zustand in evangelicis überhaupt nur ein Provisorium ist, sei bekannt genug, und es bedürfe keines wiederholten Ah. Ausspruches darüber an dieser Stelle. Man würde im Lande darin nur allerlei Hintergedanken suchen und [dies] zu Agitationen ausbeuten.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät der Kaiser</rs>
                     </hi> geruhten Allerhöchstsich dafür zu entscheiden, über die Ungesetzlichkeit der Wahl Zsarnays hinauszugehen und dieselbe ohne die beantragte Klausel zu genehmigen. Diese einfache Genehmigung habe auch bei den übrigen Fällen einzutreten<note type="footnote" n="4">Zu Zsarnay <quote>ebd. 141</quote>.</note>.</p>
                  <p>2. Török ist von 161 Gemeinden unter 241 zum Superintendenten in Pest erwählt worden. Es haben sich allerdings gerade die volkreichsten Gemeinden nicht für ihn erklärt, auch hat er in seiner Haltung der Regierung gegenüber zuletzt eine feindliche Schwenkung gemacht. Indessen glaubt doch der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi>, daß die Wahl desselben nicht zu beanständen, sondern einfach zur Nachricht zu nehmen wäre.</p>
                  <p>Dieser Antrag, gegen den von keiner Seite eine Erinnerung erhoben wurde, erhielt sofort die Ah. Genehmigung<note type="footnote" n="5">Zu Török <quote>ebd.</quote>
                     </note>.</p>
                  <p>B. Superintendenten augsburgischer Konfession.</p>
                  <p>1. Der Ödenburger Superintendent Haubner wurde wegen Teilnahme an der Revolution kriegsrechtlich seines Amtes entsetzt, zu sechsjährigem Kerker verurteilt, <pb n="394" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s394.pdf"/>nach einem Jahre amnestiert und endlich aus Gnade zum Pfarrer rehabilitiert<note type="footnote" n="6">Siehe MK. v. <date when="1856-03-01">1. 3. 1856</date>/IV, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b4-z329" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b4/pdf/a3-b4-z329.pdf" target="MRP-1-3-04-0-18560301-P-0329.xml">ÖMR. III/4, Nr. 329</ref>
                        </bibl>; der diesbezügliche Vortrag Thuns v. <date when="1856-02-14">14. 2. 1856</date>, Präs. 480, liegt beim Akt <bibl type="archival">AVA, CUM., Kultus, Präs. 1629/1860</bibl>. Zu Matthäus (in den Akten der Kabinettskanzlei Matthias) Haubner <bibl type="secondary">
                           <title>Österreichisches Biographisches Lexikon</title> 2, 209 f.</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Wurzbach</author>, Biographisches Lexikon 8, 53 f.</bibl>
                     </note>. Der illegale Generalkonvent zu Güns, welchem gar kein Wahlrecht zustand, hat ihn nach dem 15. Mai d. J. zum Superintendenten nicht sowohl neu gewählt als vielmehr wieder eingesetzt und dabei die gerichtliche Absetzung dieses Funktionärs vollständig ignoriert. Der Kultusminister könne daher auf die Ah. Bestätigung eines solchen wahrhaft skandalösen Vorganges nicht antragen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FZM. Ritter v. Benedek</rs>
                     </hi> war der Meinung, daß die Ah. Anordnung einer Neuwahl keine andere Folge haben werde, als daß Haubner nach vielen heftigen Agitationen wieder gewählt wird. Darum schiene es rätlich, über den subtilen Unterschied zwischen einer Neuwahl und einer Wiedereinsetzung hinauszugehen, um den ohnehin überreichen Stoff zur Aufregung in Ungarn nicht noch zu vermehren. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8538" type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> und <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Reichsrat v. Plener</rs>
                     </hi> bemerkten, daß die erfolgte Amnestie, dann die Rehabilitierung Haubners als Pfarrer der irrigen Meinung, daß er auch zum Superintendenten wählbar sei, zum Stützpunkt dienten. Sehr mißlich bleibe es immer, wenn die Regierung diesem Manne über drei Monate nach Abhaltung des Günser Konvents und nachdem er schon seinen feierlichen Einzug als Superintendent gehalten hat, die Bestätigung im Amte verweigert. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8538" type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> übersetzte die auf Haubner bezüglichen Stellen aus dem Protokolle des Konvents zu Güns, welche sehr vorsichtig abgefaßt sind und manche Scheingründe für die Voraussetzung enthalten, daß diese <ref xml:id="fn_4_2_207_g">Berufung Haubners zur Annahme des Superintendentensitzes</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_4_2_207_g">Korrektur g–g Nádasdys aus: <quote>Wahl</quote>.</note> von der Regierung nicht beanständet werde. Der Konvent spricht die Überzeugung aus, „daß nur dieser Superintendent, der schon früher Superintendent war, in dieser schweren Zeit die Kirchenan­gelegenheit gut führen werde.“<note type="footnote" n="7">Das Protokoll war dem Ministerium für Kultus und Unterricht eingesandt worden, es wurde später zurückgestellt.</note> Die obgenannten zwei Stimmführer, denen sich auch Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Wilhelm und der Ministerpräsident anschlossen, waren daher der Meinung, daß die Regierung vollkommen in ihrem Rechte wäre, die Wahl oder Wiedereinsetzung Haubners zu annullieren, daß aber dieser Schritt nicht opportun sein dürfte. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> bemerkte er könne allerdings nicht <ref xml:id="fn_4_2_207_h">verkennen, daß die Angelegenheit dadurch, daß man ihr drei Monate lang müßig zugesehen habe, eine sehr mißliche geworden sei und</ref>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_4_2_207_h">Korrektur h–h Thuns aus: <quote>in Abrede stellen</quote>.</note> daß die Lage Wohlmuths, der bei Annullierung des Wahlaktes sede vacante noch die Superintendentialgeschäfte fortführen soll, eine sehr schwierige<ref xml:id="fn_4_2_207_i"/>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_4_2_207_i">Korrektur Thuns aus: <quote>mißliche</quote>.</note> werden kann.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät der Kaiser</rs>
                     </hi> erklärten, einem illegalen Wahlakte von solcher Natur, wie dem in Rede stehenden, die Ah. Genehmigung nicht erteilen zu können, und geruhten den FZM. Ritter v. Benedek aufzufordern, daß er den Haubner im geeigneten gütlichen<ref xml:id="fn_4_2_207_j"/>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_4_2_207_j">Einfügung Ransonnets.</note>
                     <pb n="395" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s395.pdf"/>Wege dazu bestimme, seine Stelle zu resignieren, worauf dann die Superintendentenwahl für diesen Sprengel in das gesetzliche Geleise zu bringen sein wird. Der Kultusminister werde übrigens in dieser Angelegenheit einen eigenen Vortrag an Se. Majestät zu erstatten haben<note type="footnote" n="8">In diesem Sinn Vortrag Thuns v. <date when="1860-09-06">6. 9. 1860</date>, Präs. 1450, <bibl type="archival">AVA, CUM., Kultus, Präs. 1629/1860 (RS.)</bibl>, mit Ah. E. v. <date when="1860-09-17">17. 9. 1860</date>
                        <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2909/1860</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Gottas</author>, Protestanten in Ungarn 136ff.</bibl> Haubner wurde ordnungsgemäß gewählt und bestätigt, vgl. MK. II v. <date when="1860-12-20">20. 12. 1860</date>/I.</note>.</p>
                  <p>2. Die Wahl des Székácz ging aus dem Bestreben der Oppositionsparteik hervor, die alte Montansuperintendentur mit Einschluß <ref xml:id="fn_4_2_207_l">des Neuverbaszer und eines Teiles</ref>
                     <note type="variant" n="l" target="#fn_4_2_207_l">Einfügung l–l Thuns.</note> des Preßburger Sprengels – im Widerspruche mit dem<ref xml:id="fn_4_2_207_m"/>
                     <note type="variant" n="m" target="#fn_4_2_207_m">
                        <quote>Ah. Patente und dem</quote> gestrichen.</note> Ah. Handschreiben vom <date when="1860-05-15">15. Mai 1860</date> – in ihrem ganzen Umfange wieder herzustellen. Wie diese Wahl zustande <ref xml:id="fn_4_2_207_n">gebracht wurde, ist nicht nachweislich, und Beschwerden gegen dieselbe sind bisher nur durch öffentliche Blätter bekannt geworden.</ref>
                     <note type="variant" n="n" target="#fn_4_2_207_n">Korrektur n–n Thuns aus: <quote>kam, ist hierorts nicht ganz genau bekannt, und es sind überhaupt auch keine Beschwerden gegen dieselbe vorgekommen</quote>.</note> Aber es ist doch gewiß, daß die Partei zum Gelingen der Wahl unbedenklich alle Hebel in Bewegung gesetzt hat und daß bei weitem nicht alle bezüglichen Gemeinden dabei vertreten waren. Hiezu kommt noch, daß im Konvente nebst dem Wahlakte auch mehrere illegale Beschlüsse gefaßt wurden, welche die Regierung nicht einmal stillschweigend genehmigen kann. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> ist daher des Erachtens, daß die Wahl des Székácz nur bezüglich jener <ref xml:id="fn_4_2_207_o">Seniorate anzuerkennen wäre, welche nicht zu den neugebildeten Preßburger und Neuverbaszer Superintendenzen</ref>
                     <note type="variant" n="o" target="#fn_4_2_207_o">Korrektur o–o Thuns aus: <quote>Gemeinden zu bestätigen wäre, welche nicht zur neugebildeten Preßburger Superintendenz</quote>.</note> gehören. Diese Wahl dürfte demnach Allerhöchstenortes nur mit dem Beisatze zur Kenntnis genommen werden, daß es dem Székácz nicht gestattet sei, seine Wirksamkeit auf jene Gemeinden zu erstrecken, welche in die Preßburger Superintendenz gehören <ref xml:id="fn_4_2_207_p">und daß den Banater und Bacs-Syrmier Senioraten das Recht gewahrt bleibe, sich als selbständige Superintendenz zu konstituieren.</ref>
                     <note type="variant" n="p" target="#fn_4_2_207_p">Einfügung p–p Thuns.</note> Was die illegalen Beschlüsse betrifft, so wäre deren Ungiltigkeitserklärung formell durch den Umstand zu begründen, daß der Konvent nicht legal zusammengesetzt war. Der Kultusminister hält den obigen Beisatz zur Wahrung der Preßburger Superintendenz für unentbehrlich, weil sonst der von Sr. Majestät unter dem Superintendenten Kuzmány aus slawischen Protestanten gebildete Preßburger Sprengel ganz fallengelassen würde, wogegen die wichtigsten politischen Gründe streiten. Man müsse insbesondere auch alles vermeiden, was directe oder indirecte dahin führen könnte, daß Gemeinden des Preßburger Sprengels sich der Montansuperintendenz zuwenden, und daher könne Graf Thun nicht dafür stimmen, daß – wie FZM. Ritter v. Benedek vorschlägt – die Preßburger Gemeinden, welche an Székácz halten wollen, gleichsam<ref xml:id="fn_4_2_207_q"/>
                     <note type="variant" n="q" target="#fn_4_2_207_q">Einfügung Ransonnets.</note> aufgefordert würden, sich zu melden.</p>
                  <p>
                     <pb n="396" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s396.pdf"/>
                     <ref xml:id="fn_4_2_207_r">Nach dem Ah. Handschreiben vom 15. Mai l. J. sollen koordinierte und nichtkoordinierte Gemeinden unbehindert nebeneinander bestehen können. Kuzmány sei Superintendent sämtlicher koordinierter und nichtkoordinierter Gemeinden seines Sprengels. Er sei vollkommen berechtiget, auf sie seinen moralischen Einfluß zu üben.</ref>
                     <note type="variant" n="r" target="#fn_4_2_207_r">Korrektur r–r Thuns aus: <quote>Gegenüber den vielen Umtrieben, welche stattfanden, um Gemeinden von der Koordinierung abzuhalten, und koordinierte zum Rücktritte zu verleihen, sei es angezeigt, keine solche Aufforderung zu erlassen, und dem Kuzmány das Recht zu wahren, sämtliche koordinierten und nichtkoordinierten Gemeinden seines Sprengels zu bereisen, damit jede Gemeinde in Gegenwart eines Regierungsorganes als testimonium legale ihre Erklärung frei und ungezwungen abgebe.</quote>
                     </note> Diesem Superintendenten hätten die politischen Behörden hiebei wenigstens insoferne Unterstützung zu gewähren, daß sie über sein Ansuchen <ref xml:id="fn_4_2_207_s">Schutz gegen die Agitation fremder Eindringlinge gewähren. Denjenigen Gemeinden, welche aus freiem Entschlusse auf ordnungsmäßigen Konventen für die Ausscheidung aus seinem Sprengel verlangen, wäre aber kein Zwang anzutun, sondern, wenn der ordnungsmäßige Entschluß durch ein testimonium legale konstatiert sei, [zu] erklären, den Anschluß an eine andere Superintendenz zu gestatten.</ref>
                     <note type="variant" n="s" target="#fn_4_2_207_s">Korrektur Thuns aus: <quote>fremde Eindringlinge, welche in den Gemeinden gegen ihn agitieren, daraus entfernen. Denjenigen Gemeinden, welche sich dann noch für die Ausscheidung aus seinem Sprengel erklären, wäre gegen den Anschluß an eine andere Superintendenz nichts in den Weg zu legen.</quote>
                     </note>
                        </p>
                  <p>Gegen die Anträge des Kultusministers wegen Bestätigung der Wahl des Székácz und Nichtbestätigung der übrigen Beschlüsse des Konvents wurde von keinem Stimmführer der Konferenz eine Erinnerung erhoben, wohl aber gegen die weitere Bestimmung, daß es dem Székácz nicht gestattet sei, seine Wirksamkeit auf jene Gemeinden zu erstrecken, welche in Kuzmánys Preßburger Superintendenz gehören, und gegen die aktive Ingerenz der Behörden bei der Bereisung Kuzmánys. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FZM. Ritter v. Benedek</rs>
                     </hi> wies auf die Schwierigkeit hin, die neue Einteilung der Superintendenzen unter den gegenwärtigen Verhältnissen festzuhalten, wo die getrennten Statthaltereibezirke in Ungarn nicht mehr bestehen und somit das geltend gemachte administrative Motiv weggefallen ist. Da jedoch eine fünfte Superintendenz zu Preßburg einmal geschaffen worden sei, so wäre sie allerdings aufrechtzuerhalten, aber es hätte sich dieselbe bloß auf die im Preßburger Sprengel und anderwärts in Ungarn befindlichen Gemeinden zu erstrecken, welche koordiniert bleiben wollen. Die Zahl der an Kuzmány haltenden koordinierten Gemeinden seines Sprengels sei bereits auf 17 zusammengeschmolzen. Für diese koordinierten Gemeinden hätte Kuzmány Superintendent zu bleiben. Die Regierung könne sich aber durchaus nicht veranlaßt finden, ihm die anderen Gemeinden des Preßburger Distrikts durch einen direkten oder indirekten Zwang zuzuweisen, welcher nur neue Aufregung hervorrufen würde. FZM. Ritter v. Benedek könne auch nicht verschweigen, daß bei Kuzmánys Wahl die früher abgegebenen Stimmen mehrerer Gemeinden ihm noch zugute gezählt worden seien, obgleich diese Gemeinden mittlerweile von der Koordinierung zurückgetreten waren. Täglich finden weitere Abfälle statt. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8538" type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> besorgt, daß sich unter solchen Umständen die neue Preßburger Superintendenz nicht auf die Dauer als lebensfähig erweisen werde; umso mehr müsse er gegen jede positive Ingerenz der Regierung warnen, wodurch die Gemeinden dem Kuzmány gegen ihren Willen zugewiesen würden. Eine solche Ingerenz wäre aber schon der <pb n="397" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s397.pdf"/>Ausspruch, daß die Zuweisung an Kuzmány bei allen Gemeinden des Preßburger Sprengels als Regel zu gelten hätte, wie auch die vom Kultusminister weiters angeregte Assistenz der Behörden bei der Bereisung Kuzmánys. Dieser Meinung traten auch bei: der Minister des Inneren, Reichsrat v. Plener und der Ministerpräsident. Der Justizminister deutete an, daß vielleicht statt des vom Kultusminister vorgeschlagenen, allzu weitgehenden Ah. Beisatzes zur Wahlbestätigung des Székácz beiläufig gesagt werde, daß Se. Majestät die Wahl des Székácz zum Superintendenten, insoferne sie sich auf die Seniorate bezieht, zur Ah. Kenntnis nehmen.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. apost. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten den Kultusminister zur Vortragserstattung über die Wahl des Székácz Ag. anzuweisen. </p>
                  <p>Schließlich äußerte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi>, es erscheine ihm wünschenswert, daß der Pastor Walka, dessen interimistische Funktionen durch die Bestätigung des Székácz ihr Ende erreichen, für seine Mühewaltung einen Beweis der Ah. Anerkennung erhalte. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FZM. Ritter v. Benedek</rs>
                     </hi> fand dagegen von seinem Standpunkte nichts zu erinnern und deutete auf eine Geldbelohnung hin<note type="footnote" n="9">Zu Székácz <bibl type="secondary">
                           <author>Gottas</author>, Protestanten in Ungarn 139</bibl>. Thun stellte seine Anträge betreffend Josef Székácz und Johann Walka mit Vortrag v. <date when="1860-09-08">8. 9. 1860</date>, Z. 11690, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2918/1860</bibl>; mit Vortrag v. <date when="1860-09-08">8. 9. 1860</date>, Präs. 1546, legte er sein Gutachten zu dem in Anm. 1 zit. Vortrag Benedeks vor, <bibl type="archival">ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 2919/1860</bibl>. Beide Vorträge Thuns wurden nicht resolviert und am <date when="1860-10-29">29. 10. 1860</date> unerledigt an den Leiter des Kultusministeriums Freiherrn v. Helfert zur Aufbewahrung zurückgestellt, <bibl type="archival">ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 3511/1860</bibl>; <bibl type="archival">AVA, CUM., Kultus, Präs. 1546/1860</bibl>. Fortsetzung MK. II v. <date when="1860-12-20">20. 12. 1860</date>/I.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1860-09-03">3. September 1860</date>. Rechberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. [Unterschrift fehlt]<note type="footnote" n="10">Dieses Protokoll wurde nicht resolviert, so wie die in Anm. 9 zit. Vorträge.</note>
                  </seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>