Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IVDas Ministerium RechbergBand 2März 1860–16. Oktober 1860Sitzung 201Protokoll IIProtokoll IIWienStefanMalfèrProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
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Nr. 201Ministerkonferenz, Wien, 9. August 1860 – Protokoll II
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Ransonnet;
VS.
Vorsitz Rechberg;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Rechberg 16./26. 8.), Thun 15. 8., Nádasdy 15. 8., Gołuchowski 16. 8., Thierry 24. 8., Plener 24. 8., FML. Schmerling 25. 8.
2760
Protokoll II vom 9. August 1860 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten und Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen Rechberg.
Sprache der Vorlesungen an den Universitäten zu Pest und Krakau
Der Kultusminister besprach in einem längeren Vortrage die Frage über die Sprache der Vorlesungen an der Pester Universität, eine Frage, welche durch das Einschreiten des dortigen akademischen Senats wegen des Vortrages der obligaten Fächer in ungarischer Sprache zu einer baldigen praktischen Lösung gedrängt wirdDas ungarische Statthaltereipräsidium hatte mit Schreiben v. 13. 7. 1860, Präs. 547, angezeigt, daß der akademische Senat der Pester Universität die Absendung einer Deputation an das Unterrichtsministerium um Einführung der ungarischen Sprache als Unterrichtssprache beschlossen hatte, AVA, CUM., Unterricht, Präsidialindex 1338/1860 (der Akt ist skartiert). Weitere Akten zur Frage und zur geplanten Deputation sind weder im Präsidial- noch im allgemeinen Index verzeichnet. Allgemein zur Amtssprache in Ungarn zuletzt MK. v. 14. 7. 1860/I..
Graf Thun erörterte und motivierte den Standpunkt, welcher seines Erachtens objektiv der allein richtige sei, daß nämlich Universitäten wissenschaftliche Institute seien, die sich auf eine Weltliteratur stützen müssen und ihre wissenschaftliche Bedeutung verlieren müßten, wenn sie der Nationalität eines Stammes, der eine Weltliteratur weder besitzt noch zu schaffen vermag, ausschließlich dienstbar gemacht würden. Das schließe nicht aus, daß neben deutschen Vorträgen auch Vorträge in anderen Sprachen gehalten werden. Was unlängst bezüglich der Rechtsakademie in Agram, einer Schule, die nicht die gleiche wissenschaftliche Aufgabe zu verfolgen hat, wie die Universität, beschlossen worden ist, stehe damit nicht in Widerspruch. Die vorliegende Frage sei von großer Tragweite. Sie werde demnächst auch in Beziehung auf Krakau gelöst werden müssen. Werden exklusiv regionale Universitäten für die Magyaren und Polen bewilligt, so werde sich allmählich auch über den Besitz der Prager Universität ein nationaler Kampf entspinnen, der für Böhmen die gefährlichsten Folgen haben müßte.Korrektur a–a Thuns aus: welchen die Regierung bisher in bezug auf die Sprache der Pester Universität festgehalten hat, wie auch, warum auf der Akademie zu Agram der Vortrag in kroatischer Sprache ausnahmsweise bewilligt worden ist.welcher seines Erachtens objektiv der allein richtige sei, daß nämlich Universitäten wissenschaftliche Institute seien, die sich auf eine Weltliteratur stützen müssen und ihre wissenschaftliche Bedeutung verlieren müßten, wenn sie der Nationalität eines Stammes, der eine Weltliteratur weder besitzt noch zu schaffen vermag, ausschließlich dienstbar gemacht würden. Das schließe nicht aus, daß neben deutschen Vorträgen auch Vorträge in anderen Sprachen gehalten werden. Was unlängst bezüglich der Rechtsakademie in Agram, einer Schule, die nicht die gleiche wissenschaftliche Aufgabe zu verfolgen hat, wie die Universität, beschlossen worden ist, stehe damit nicht in WiderspruchMK. v. 3. 8. 1860/III.. Die vorliegende Frage sei von großer Tragweite. Sie werde demnächst auch in Beziehung auf Krakau gelöst werden müssenDazu MK. v. 6. 9. 1860/III und MK. v. 7. 9. 1860/IV.. Werden exklusiv regionale Universitäten für die Magyaren und Polen bewilligt, so werde sich allmählich auch über den Besitz der Prager Universität ein nationaler Kampf entspinnen, der für Böhmen die gefährlichsten Folgen haben müßte. Allerdings werde es sehr schwer werden, den bezeichnetenKorrektur Thuns aus: bisherigen. Standpunkt in Pest festzuhalten; doch betrachte Graf Thun es für eine Pflicht, ihn wenigstens im Reichsrat öffentlich zu verteidigenKorrektur c–c Thuns aus: dürfte wenigstens der Versuch dazu gemacht werden, umso mehr als die Einführung der ungarischen Sprache in Pest auch jene der polnischen in Krakau und der böhmischen in Prag nach sich ziehen würde und diese Konsequenzen in politischer Hinsicht sehr beklagt werden müßten..
Der Justizminister stimmte dem Unterrichtsminister völlig bei, daß die deutschen Vorträge an der Pester Universität allein geeignet sind, den Studierenden den Zusammenhang mit der Weltliteratur zu verschaffen und ihre gründliche Bildung, namentlich bei der philosophischen Fakultät, zu ermöglichen. Gleichwohl müsse er seine Überzeugung aussprechen, daß das dermalige System dort nicht mehr haltbar sei; und würde auch dessen Aufrechthaltung zwangsweise noch im nächsten Schuljahre gesichert, so sei doch nicht zu bezweifeln, daß es der nächste ungarische Landtag ganz über den Haufen werden wird. Übrigens werde Graf Thun schon bei der bevorstehenden Beratung der Sprachfrage im Reichsrate nicht die Majorität für sich gewinnen können. Der Minister des Inneren trat dieser Meinung gleichfalls bei. Bezüglich der Krakauer Universität machte er aufmerksam, daß ihr der polnische Charakter selbst durch traktatmäßige Bestimmungen im Jahr 1815 gesichert worden seiKorrektur d–d Gołuchowskis aus: gesichert sein dürfte..Artikel 15 des Additional-Traktats zwischen Österreich, Rußland und Preußen wegen Erklärung Krakaus zu einer freien Stadt unter dem Schutze Österreichs, Rußlands und Preußens v. 3. 5. 1815, Beilage III der Wiener Kongreßakte v. 9. 6. 1815, PGV. 43, 121, legte fest, daß es den Bewohnern der angrenzenden polnischen Provinzen gestattet sein soll, die Universität zu besuchen. Fortsetzung zur Krakauer Universität MK. v. 6. 9. 1860/III. In dem Umstand, daß den galizischen Advokaten jetzt auch gestattet ist, polnisch zu plädieren, liegt ein weiterer gewichtiger Grund, auch in dieser Sprache vortragen zu lassen. Zunächst würde es angedeutet sein, um einen Übergang anzubahnen, vorderhand bei der juridischen und medizinischen Fakultät den Anfang in der Art zu machen, daß daselbst die Nationalsprache nur bei den allgemeinen juridischen und medizinischen Fächern eingeführt und das Deutsche für das ABGB., die Finanzgesetzkunde und ähnliche Spezialitäten beibehalten werde. Ähnlichermaßen wäre auch bei der medizinischen Fakultät vorzugehenKorrektur e–e Gołuchowskis aus: Vielleicht könnte man sich vorderhand auf die juridische Fakultät beschränken und dort die Nationalsprache nur bei den allgemeinen juridischen Fächern einführen und das Deutsche für das ABGB., die Finanzgesetzkunde und ähnliche Spezialitäten beibehalten.. Der Unterrichtsminister erklärte hierauf, in der reichsrätlichen Komiteesitzung sein Prinzip verteidigen und dahin streben zu wollen, daß es in der Anwendung auf Pest doch wenigstens nicht völlig aufgegeben werde. Die Pflege der nationalen Literatur entspreche vollkommen seinen Absichten; aber es müsse die Anforderung, daß jeder, der die Universität besuchen will, auch deutsch könne, als eine begründete anerkannt werden, und es dürfe nicht eine Einrichtung gebilligt werden, die bei der Besetzung der Professuren die Wahl auf den engen Kreis ungarischer Gelehrten beschränken würdeKorrektur f–f Thuns aus: er müsse anderseits darauf dringen, daß jeder, der die Universität besuchen will, Deutsch könne, und daß die Regierung nebst den Ungarn auch deutsche Professoren anstellen dürfe..
Nachdem der Ministerpräsident und der Justizminister dem Unterrichtsminister ihren Beistand bei der Diskussion zugesichert hatten, erklärte der letztere, seinen Antrag vor der definitiven Formulierung reiflich erwägen zu wollen. Die Erledigung des Einschreitens des akademischen Senats werde er jedenfalls bis zur Beendigung der reichsrätlichen Diskussion über diese Frage aufschiebenDie Frage wurde zu diesem Zeitpunkt nicht gelöst. Das Subkomitee des 21er-Komitees des verstärkten Reichsrates hatte sich wohl ausführlich mit der Unterrichtssprache befaßt, HHSTA., VRR. 5-XXV/1860, Beilage 2; der Bericht des Subkomitees wurde am 10. 8. 1860 im 21er-Komitee beraten, die Sprachenfrage aber vertagt; am 27. 8. beschloß das 21er-Komitee die weitläufige Erörterung über die Sprachenfrage in seinem Bericht wegzulassen bzw. durch einen kurzen allgemeinen Hinweis auf die Organisation des Reiches zu ersetzen. Eine Wortmeldung Thuns zu diesem Thema ist aus dem Beschlußprotokoll des 21er-Komitees nicht ersichtlich, ebd., Beilage 25; im Plenum des verstärkten Reichsrates äußerte sich Thun nicht zum Thema. Fortsetzung zur Pester Universität MK. v. 24. 9. 1860/II..
Memoire des FZM. Ritter v. Benedek über ungarische Angelegenheiten
Hierauf wurde ein für die Ministerkonferenz bestimmtes Memoire vorgelesen, worin FZM. Ritter v. Benedek einige Wahrnehmungen über ungarische Zustände und die daran sich knüpfenden Anträge und Wünsche zusammengestellt hat.Die Reinschrift liegt dem Originalprotokoll bei. Die darin enthaltenen Punkte berühren vorzugsweise die Minister des Inneren und der Polizei, dann auch den Kultus- und UnterrichtsministerKorrektur Nádasdys aus: Justizminister..Das dem Originalprotokoll beiliegende Schriftstück ist rechtsbrüchig, von der Hand eines Kanzleischreibers geschrieben und von Benedek mit einer Ergänzung (Forderung nach einem neuen Polizeidirektor für Pest) versehen und abgezeichnet. Es trägt mehr den Charakter eines mit Ratschlägen versehenen Berichtes als den einer wirklichen Denkschrift. Themen sind u. a. die herrschende Unzufriedenheit, die Sorge um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, die Sprachenfrage, die protestantische Kirchenfrage und die Presse. Die immer wiederkehrende Aussage ist, daß die Pazifikation des Landes nur durch vertrauensvolle, positive Reformpolitik und durch Bildung einer Regierungspartei gelingen könne; Druck Friedjung, Benedeks nachgelassene Papiere 271–275. Siehe dazu auch Brandt, Der österreichische Neoabsolutismus 2, 961; Redlich, Staats- und Reichsproblem 1/1, 519 und 1/2, 194 f.
Diese Minister gaben sofort, jeder in seinem Ressort, die Aufschlüsse über die zur Sprache gebrachten, zum Teil auch behobenen Anstände und behielten sich vor, nach Überkommung von Abschriften der bezüglichen Stellen des Memoires dem FZM. Ritter v. Benedek die erforderlichen Mitteilungen zu machen und, wo es nötig wäre, die Ah. Befehle einzuholen.
Bestellung eines Statthalters in Mähren statt des Fürsten Lobkowitz
Der Minister des Inneren referierte, daß der ernannte Statthalter von Mähren Fürst Lobkowitz Se. Majestät um Enthebung vom Staatsdienste gebeten habe und Graf Gołuchowski an dessen Stelle den Sektionschef Graf Forgách in Antrag zu bringen gedenke, der sich in Böhmen sehr brauchbar gezeigt hat und überhaupt sich für den exekutiven Dienst besser eignet als für das bloße Revisionsgeschäft.
Der Kultusminister äußerte, daß ihm die disponiblen Statthalter Graf Rothkirch und Baron Schloißnigg für den Posten zu Brünn mehr geeignet scheinen als Graf Forgách; insbesondere sei der letztere (Schloißnigg) ein erfahrener Geschäftsmann. Graf Gołuchowski gab dies zu, vermißte jedoch an demselben die nötige Energie.
Die übrigen Stimmen fanden gegen den Vorschlag des Ministers des Inneren nichts einzuwendenZur Ernennung des Lobkowitz siehe MK. v. 31. 7. 1860/IV. Mit Handschreiben an Gołuchowski v. 11. 8. 1860 wurde Lobkowitz in den zeitlichen Ruhestand versetzt und Anton Graf Forgách zum Statthalter in Mähren und Schlesien ernannt, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2609/1860, CBProt. 131c/1860. Karl Graf Rothkirch-Panten war durch die Auflösung der Landesregierung in Czernowitz, MK. v. 21. 4. 1860/VI, Johann Freiherr v. Schloißnigg durch die Auflösung der Landesregierung in Klagenfurt, MK. III v. 25. 5. 1860/II, disponibel geworden..
Auszeichnung für den Fürstbischof von Breslau Heinrich Förster
Der Kultusminister erhielt die allseitige Zustimmung zu seinem Antrage auf Erwirkung einer Ah. Auszeichnung für den Fürstbischof von Breslau FörsterHeinrich Förster war seit 1853 Fürstbischof von Breslau (Wrocław) im preußischen Schlesien, Allgemeine Deutsche Biographie 48, 670f. Teile des österreichischen Herzogtums Schlesien gehörten zur Diözese Breslau (Teschen und Freiwaldau), Mayrhofer – Pace, Politischer Verwaltungsdienst 4, 75. Förster erhielt den Orden der eisernen Krone erster Klasse, vgl. Hof- und Staatshandbuch 1860, 70..
Auszeichnungen für Generalkonsul Ernst Merck und Ministerialrat Ludwig Freiherr v. Brück
Gegen den vom Reichsrat v. Plener beabsichtigten au. Antrag auf Verleihung des Freiherrnstands an den Generalkonsul Merck aus Anlaß der Eröffnung des Schienenwegs bis MünchenDer Hamburger Kaufmann Ernst Merck (1811–1863), 1848/49 Reichsfinanzminister, war k. k. Generalkonsul in Hamburg und Vizepräsident der Kaiserin-Elisabeth-Westbahn, Allgemeine Deutsche Biographie 21, 398f.; Wurzbach, Biographisches Lexikon 17, 384ff. Zur Fertigstellung der Westbahn siehe MK. v. 9. 6. 1860/III, Anm. 8. wendete der Ministerpräsident ein, daß dieser Mann sich allerdings Verdienste erworben habe, aber vor einigen Jahren erst in einen dem Konkurs nahen Zustand verfallen sei. Der Polizeiminister fügte bei, daß die Gründung der Kaiserin-Elisabeth-Bahn für Merck ein sehr vorteilhaftes Geschäft gewesen sei. Der Minister des Inneren beklagte, daß sich die Verleihungen des Freiherrnstandes seit einiger Zeit so sehr häufenMerck wurde mit Handschreiben v. 12. 8. 1860 in den Freiherrenstand erhoben, AVA., Adelsakt; Frankdöfering, Adelslexikon Nr. 5829..
Gegen die vom Reichsrat v. Plener beantragte Verleihung des Franz-Joseph-Ordens-Großkreuzes an den Leiter des Departements der öffentlichen Kommunikationen, Ministerialrat Baron Brück, wendete der Ministerpräsident ein, daß die Verleihung eines Großkreuzes in keinem Verhältnis zur dienstlichen Stellung dieses Funktionärs steheLudwig Freiherr v. Brück war königlich bayrischer Ministerialrat und Direktor der königlichen Verkehrsanstalt in München; er war bereits Komtur des Franz-Joseph-Ordens. Mit Ah. E. v. 12. 8. 1860 wurde ihm das Großkreuz verliehen, HHSTA., Ordensarchiv, Franz-Joseph-Orden 329/1860..
Am 16./26. August 1860. Rechberg.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 3. September 1860.