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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="4">Abteilung IV</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Rechberg</title>
            <title level="m" type="main" n="2">Band 2</title>
            <title level="m" type="sub">März 1860–<date when="1860-10-16">16. Oktober 1860</date>
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            <title level="a" type="desc" n="193">Sitzung 193</title>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a4-b2-z193.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung IV Das Ministerium Rechberg, Band 2 März 1860–16. Oktober 1860</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2007">2007</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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                  <orig>RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 21./30. 7.), Thun 24. 7., Nádasdy 25. 7., Gołuchowski 24. 7., Thierry, Plener 26. 7., FML. Schmerling 27. 7.</orig>
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                  <ref target="#top_4_2_193_3">Erweiterter Wirkungskreis des verstärkten Reichsrates, Aufnahme ins Reichsgesetzblatt</ref>
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                  <ref target="#top_4_2_193_6">Hauptbericht über das Budget pro 1861 und folgende</ref>
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                  <ref target="#top_4_2_193_7">Pauschalsumme zum Bau der böhmischen Westbahn und Zinsengarantie</ref>
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                  <ref target="#top_4_2_193_8">Anfragen des Kommandierenden im lombardisch-venezianischen Königreich 1. über Zulassung neapolitanischer und sizilianischer Handelsschiffe, 2. über die in der Lombardei konfiszierten Waffen</ref>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml#a4-b2_z193.pdf">
               <title type="num">Nr. 193</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1860-07-21">21. Juli 1860</date>
               </title>
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                                </choice> Marherr; <choice>
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                                </choice> Rechberg; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Rechberg 21./30. 7.), Thun 24. 7., Nádasdy 25. 7., Gołuchowski 24. 7., Thierry, Plener 26. 7., FML. Schmerling 27. 7.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">2486</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der zu Wien am <date when="1860-07-21">21. Juli 1860</date> abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_2_193_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Kompetenz des Ministers des Inneren in betreff der Feier zur Eröffnung der Salzburg-Münchener Bahn</head>
                  <p>Mit Beziehung auf die in der Konferenz vom 3. Juli l. J.<note type="footnote" n="1">MK. v. <date when="1860-07-03">3. 7. 1860</date>/I.</note> berührte Kompetenzfrage wegen der Voreinleitungen zur feierlichen Eröffnung der Salzburg-Münchener Eisenbahn brachte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> zur Kenntnis der Konferenz, daß er zufolge speziellen Ah. Befehls dem Grafen Wickenburg<note type="footnote" n="2">Matthias Konstantin Capello Graf v. Wickenburg war Präsident des Aufsichtsrates der k.k. priv. Kaiserin-Elisabeth-Bahn.</note> die Ah. Absicht Sr. Majestät des Kaisers und Sr. Majestät des Königs von Bayern<note type="footnote" n="3">Maximilian II., 1848 –1864 König von Bayern.</note>, die Feier mit Höchstdero Gegenwart zu verherrlichen, eröffnet habe. Hiermit sei die Kompetenzfrage erledigt, und als Grund der sogestalten Erledigung nur anzuführen, daß es sich hier um eine Privatbahn handelt, mithin die Rücksichten entfallen, welche bei der Eröffnungsfeier der Triester, als einer Staatsbahn, damals die Intervention des Handelsministeriums veranlaßten<note type="footnote" n="4">1857 wurde das letzte Teilstück der Südbahn zwischen Wien und Triest fertiggestellt und am <date when="1857-07-27">27. 7. 1857</date> im Beisein des Kaisers und des Handelsministers Bruck eröffnet, <bibl type="secondary">
                           <author>Kohn</author>, Eisenbahn-Jahrbuch 1 (1868), 82</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Strach</author>, Eisenbahnen 1/1, 283 f.</bibl>
                     </note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Leiter des Finanzministeriums</rs>
                     </hi> bemerkte hierauf, er dürfe sich zwar gegen den obenbe­lobten Ah. Befehl keine Einsprache mehr erlauben; nachdem jedoch die Betriebsangelegenheiten der Eisenbahnen überhaupt aus dem Wirkungskreis des Handels- in jenen des Finanzministeriums übergegangen sind<note type="footnote" n="5">Punkt II des Ministerprogramms v. <date when="1859-08-21">21. 8. 1859</date>, <quote>ÖMR. IV/1, Nr. IX a</quote>.</note>, dermal auch keine Staatsbahn mehr besteht, so involviere die oftbelobte Ah. Bestimmung eine Änderung des Wirkungskreises des Finanzministeriums, und er müsse – soll sie auch für die Zukunft zur Norm dienen – hierwegen um weitere Ah. Weisung bitten<note type="footnote" n="6">Der Einspruch Pleners führte dazu, daß die Vorbereitungen zur Eröffnungsfeier doch dem Finanzministerium übertragen wurden. Mit Vortrag v. <date when="1860-08-01">1. 8. 1860</date> legte Plener das Programm für die feierliche Eröffnung vor. Mit Ah. E. v. <date when="1860-08-06">6. 8. 1860</date> nahm der Kaiser den Vortrag zur Kenntnis und genehmigte das Programm, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 3183/1860</bibl> (K.; dabei Listen der einzuladenden Personen) und <bibl type="archival">Präs. 3399/1860 (RS.)</bibl>; <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2510/1860</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_2_193_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Kooperation Österreichs in Syrien</head>
                  <p>Die Ereignisse in Syrien haben die fünf Großmächte bestimmt, der Pforte zur Bewältigung der Unruhen gemeinschaftlichen Beistand zu leisten und eine oder zwei derselben mit der durch Landtruppen zu bewerkstelligenden Exkursion zu beauftragen<note type="footnote" n="7">Am <date when="1860-07-09">9. 7. 1860</date> war es in Damaskus zu blutigen Ausschreitungen von Drusen und Türken gegen die Maroniten gekommen, den sog. Christenmassakern von 1860. Frankreich hatte sofort Kriegsschiffe nach Beirut entsandt und eine gemeinsame Aktion der europäischen Großmächte vorgeschlagen, <bibl type="secondary">
                           <author>Buchmann</author>, Österreich und das osmanische Reich 220</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Schulthess</author>, Europäischer Geschichtskalender 1 (1860), 57 und 60</bibl>.</note>. Frankreich ist dazu bereit und wünscht Österreichs Kooperation mit etwa 2500 Mann. So wichtig es nun auch wäre, den Einfluß der k. k. Regierung im Orient und das Interesse derselben für die dortigen Christen durch eine hervorragende Beteiligung an dieser Expedition zur Geltung bringen, so gestatten doch unsere mißlichen Finanzverhältnisse, der großen Kosten der Ausrüstung, des Transports und Nachschubs der Landtruppen wegen, dann die Bedenken, welche sich bei der Lage der Dinge in Italien gegen eine Kooperation mit den Franzosen erheben, nicht, auf dieses Begehren einzugehen<note type="footnote" n="8">Napoleon III. unterstützte gegen die Abmachungen des Züricher Friedens den italienischen Einigungsprozeß.</note>. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident und Minister des Äußern</rs>
                     </hi> würde sich daher darauf beschränken, die Verstärkung der k. k. Schiffsstation in Syrien um zwei Kriegsschiffe zu veranlassen, wozu eines der dermal bei Neapel kreuzenden verwendet werden könnte, es sich daher nur mehr um die Auslage für die Kriegsausrüstung etc. eines einzigen handeln würde.</p>
                  <p>Mit Bedauern zwar, aber unter Anerkennung der gebieterischen Notwendigkeit, den Finanzen kein zu großes Opfer aufzulegen, stimmte die Mehrheit der Konferenz dieser Ansicht bei, der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Leiter des Finanzministeriums</rs>
                     </hi> unter der Bedingung, daß keine Möglichkeit vorhanden sei, mit weniger als drei Schiffen auszulangen, und <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FML. Ritter v. Schmerling</rs>
                     </hi> unter der Voraussetzung, daß das Prinzip der Kooperation Österreichs hiermit gewahrt bleibe.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> endlich würde sich ohne weiters auch für die Kooperation mit Landtruppen (deren Kosten er wenigstens approximativ angegeben wünschte) erklären, indem ihm diese so überaus günstige Gelegenheit, Österreichs Einfluß im Orient zu befestigen und bei der früher oder später erfolgenden Teilung der Türkei seine guten Dienste geltend zu machen, wohl eines finanziellen Opfers wert zu sein scheint, das – gegenüber den zu erwartenden politischen Vorteilen – kaum von Belang sein dürfte<note type="footnote" n="9">Die Intervention der europäischen Großmächte kam zustande. Am <date when="1860-08-03">3. 8. 1860</date> unterzeichneten die Vertreter von Österreich, Frankreich, Großbritannien, Preußen, Rußland und der Türkei ein Protokoll und am <date when="1860-09-05">5. 9. 1860</date> die Konvention wegen Unterdrückung der Unruhen in Syrien, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 255/1860</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Bittner</author>, Staatsverträge 3, Nr. 3304 und Nr. 3308</bibl>. Frankreich entsandte 6000 Mann; eine Verdopplung des Kontingents war bei Bedarf vorgesehen; <bibl type="secondary">
                           <author>Schulthess</author>, Europäischer Geschichtskalender 1 (1860), 73</bibl>. Die Akten des Ministerium des Äußern dazu sind indiziert in <bibl type="archival">HHSTA., PA., Index 1860, Frankreich XX, und Türkei XVII, XIX, XXVII und XXXIX</bibl>. Österreich entsandte die Schiffe „Radetzky“, „Eugen“ und „Dandolo“ nach Syrien, siehe dazu <bibl type="archival">KA., MKSM. 2787/1860</bibl>; <quote>ebd.</quote>, <bibl type="archival">AMA. 1860, M/c 22–226</bibl>. Für die Fregatte „Radetzky“ wurden monatlich 16.000 fl. in Silber bewilligt, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 3133/1860</bibl>; Kommandant dieser Fregatte war Wilhelm v. Tegetthoff, siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Handel-Mazzetti – Sokol</author>, Tegetthoff 135 –138</bibl>. Fortsetzung MK. v. <date when="1860-08-22">22. 8. 1860</date>/III.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_2_193_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Erweiterter Wirkungskreis des verstärkten Reichsrates, Aufnahme ins Reichsgesetzblatt</head>
                  <p>Über die Bemerkung des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Leiters des Finanzministeriums</rs>
                     </hi>, daß das Ah. Kabinettschreiben über den erweiterten Wirkungskreis des verstärkten Reichsrates, welches bisher nur anläßlich des letzten Sitzungsberichtes und zwar im „nichtämtlichen“ Teile der Wiener Zeitung veröffentlicht worden ist<note type="footnote" n="10">Siehe dazu MK. v. <date when="1860-07-17">17. 7. 1860</date>/I, Anm. 7.</note>, doch in irgend einer Weise etwa mittelst des Reichsgesetzblattes ämtlich bekannt gemacht werden sollte, erklärte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> , daß kein Anstand obwalten dürfte, diese Publikation zu veranlassen, nachdem auch andere Ah. Kabinettschreiben, namentlich jene vom 20. August und <date when="1851-12-31">31. Dezember 1851</date> (RGBl. Nr. 194 von 1851 und Nr. 4 von 1852)<note type="footnote" n="11">Ah. Kabinettschreiben an den Ministerpräsidenten Schwarzenberg über die Stellung des Ministeriums, <bibl type="secondary">
                           <author>Bernatzik</author>, Verfassungsgesetze Nr. 46</bibl>, und betreffend die Grundsätze für Organische Einrichtungen (Teil des sog. Silvesterpatents), <quote>ebd., Nr. 50</quote>.</note>, im Reichsgesetzblatte erschienen sind. Er würde daher, nach erfolgter Ah. Genehmigung, welche einzuholen der Ministerpräsident ersucht wurde, diese Publikation verfügen<note type="footnote" n="12">Fortsetzung MK. v. <date when="1860-07-23">23. 7. 1860</date>/II.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_2_193_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Untersuchung gegen Jakob Kohn wegen Krida etc</head>
                  <p/>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> referierte über das Ah. signierte Gesuch der Sophie Kohn um Einstellung der Kriminaluntersuchung wider ihren nach Frankreich geflüchteten Gatten Jakob wegen Betrugs bzw. über die hierwegen mit dem Ministerium des Äußern obwaltende Meinungsdifferenz. Letzteres nämlich befürwortete das Gesuch, weil Kohn, in einem Pariser Handlungshause bedienstet, vielleicht in der Lage wäre, seine Gläubiger zu befriedigen etc., wogegen der Justizminister einhellig mit den Gerichten auf Abweisung anträgt, weil Kohn schon nach Ausbruch der Krida mit 400 fr. der Masse einge­standenermaßen durchgegangen, eine Verhehlung von 2000 fr. zum Nachteil <ref xml:id="fn_4_2_193_a">der Gläubiger erwiesen und eine weitere Verhehlung von 4000 fr. wahrscheinlich ist, unter diesen Umständen also von dem Verfahren wider ihn nicht abgelassen werden sollte</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_4_2_193_a">Korrektur a–a Nádasdys aus: <quote>seiner Gläubiger überwiesen und einer weitern Verhehlung von 4000 fr. verdächtig ist und unter diesen Umständen also von dem Verfahren wider ihn nicht abgelassen werden könnte</quote>.</note>. Nachdem der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> erklärt hatte, daß politische Gründe für die Gesuchsgewährung nicht geltend gemacht werden, stimmte die Konferenz dem Antrage des Justizministers bei<note type="footnote" n="13">Mit Vortrag v. <date when="1860-07-25">25. 7. 1860</date>, Z. 9643, beantragte der Justizminister die Abweisung des Gesuchs, allenfalls könne durch einen Ah. Gnadenakt gestattet werden, daß eine schriftliche Stellungnahme des Kohn abzuwarten sei. Der Kaiser unterzeichnete am <date when="1860-08-06">6. 8. 1860</date> diesen Resolutionsentwurf: <quote>Ich gestatte aus Gnade, daß das Prager Landesgericht ausnahmsweise vor der Vollzugsetzung der Auslieferung des Jakob Kohn noch dessen schriftliche Verantwortung über die gegen ihn bestehenden Anschuldigungen einleite und erst nach Maß derselben sein weiteres Amt handle</quote>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2359/1860</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_2_193_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Aufhebung des § 6 der ungarischen Pfarregulierungsdirektiven 1787</head>
                  <p>Im § 6 der ungrischen Pfarregulierungsdirektiven von 1787 wurde den Kameral-[gütern], [den] Ah. Familienfonds[gütern], [den Gütern des] Studienfonds und [den] geistlichen Herrschaften auferlegt, alle Unkosten, welche die damalige Pfarregulierung nach sich ziehen wird, aus den herrschaftlichen Gefällen herbeizuschaffen<note type="footnote" n="14">Josefinische Pfarregulierung vom 10. 5. 1787.</note>. Diese Bestimmung, offenbar nur in der Absicht erlassen, dem Religionsfonds die Last der <pb n="344" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s344.pdf"/>infolge der damaligen Pfarregulierung notwendigen Errichtung neuer Seelsorgestationen, Kongruaergänzungen etc. zu erleichtern, kann wohl nicht als für immerwährende Zeiten verpflichtend angesehen werden. Sie beruht weder auf einer Stiftung noch auf einem Vertrage, noch auf einer freiwilligen Übernahme, sondern wesentlich auf dem zwischen Herrschaften und Untertanen bestandenen Verbande, dürfte daher mit dessen Auflösung und mit dem Aufhören eigentlicher herrschaftlicher Gefälle im Jahre 1848 behoben worden sein. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> beantragte daher, im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, Se. Majestät geruhen ihn zu der Erklärung zu ermächtigen, der gedachte § 6 finde auf solche Fälle keine Anwendung, in denen es sich darum handelt, nach Aufhebung des Untertansverbandes neue Lasten zu übernehmen, daß jedoch für das, was inzwischen in dieser Beziehung geleistet worden, ein Ersatz aus dem Religionsfonds nicht anzusprechen sei und daß auch von den Besitzern geistlicher Güter erwartet werde, daß sie solchen Ersatz nicht fordern werden.</p>
                  <p>Die Konferenz fand hiergegen nichts zu erinnern<note type="footnote" n="15">Der Anlaß zu diesem Antrag waren Klagen über vermehrte Kosten, die vor allem durch den Beitritt orthodoxer Gemeinden zur Union für die dadurch notwendig gewordenen Kirchenbauten und für die Seelsorge entstanden waren. Andererseits besaß der ungarische Religionsfonds ausreichende Mittel, Vortrag Thuns v. <date when="1860-07-04">4. 7. 1860</date>, Z. 8884, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2360/1860</bibl>; Gutachten des Staatsrates <bibl type="archival">ebd., RR., GA. 552/1860 und GA. 599/1860</bibl>; der Antrag wurde mit Ah. E. v. <date when="1860-08-11">11. 8. 1860</date> genehmigt.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_2_193_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Hauptbericht über das Budget pro 1861 und folgende</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Leiter des Finanzministeriums</rs>
                     </hi>, welcher den Hauptbericht über den Finanzetat von 1861 und die Aussichten für die folgenden Jahre abzuschließen wünscht, fragte mit Beziehung auf die Konferenzberatung vom 17. d.M. den Vertreter des Armeeoberkommandos, ob eine ziffermäßige Nachweisung der in dessen Verwaltungszweige pro 1862 anzuhoffenden Ersparungen geliefert werden könne<note type="footnote" n="16">Fortsetzung von MK. v. <date when="1860-07-17">17. 7. 1860</date>/III. Zum vorliegenden Tagesordnungspunkt siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 2, 941 f.</bibl>
                     </note>.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FML. Ritter v. Schmerling</rs>
                     </hi> bemerkte, daß, <ref xml:id="fn_4_2_193_b">nach einer von ihm in einer der früheren Minister­sitzungen abgegebenen sowie</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_4_2_193_b">Korrektur b–b Schmerlings aus: <quote>schon</quote>.</note> nach der letzten Erklärung Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Chef des Armeeoberkommandos<note type="footnote" n="17">MK. v. <date when="1860-07-10">10. 7. 1860</date> (Sammelprotokoll Nr. 190) und MK. v. <date when="1860-07-17">17. 7. 1860</date>/III.</note> eine solche ziffermäßige Darstellung nicht gegeben werden könne.</p>
                  <p>Unter diesen Umständen bleibt dem <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Leiter des Finanzministeriums</rs>
                     </hi> nichts übrig, als den gedachten Finanzbericht abzuschließen und darin zu bemerken, daß für 1862 ein nicht zu bedeckendes Defizit entfallen würde, wenn bei einer Einnahme von 300 Millionen Gulden, nach Abzug der für die Staatsschuld entfallenden Summen und der für die Zivilverwaltung nach den allerseits in Aussicht gestellten Ersparungen, von Seite der Militärverwaltung auf einer höheren Dotation als 85 Millionen bestanden werden sollte. In einem unterm <date when="1858-04-05">5. April 1858</date> von Baron Bruck an Se. Majestät erstatteten, noch unerledigten Vortrage ist postenweise ausgewiesen worden, daß der Militäraufwand mit jährlich 80 Millionen Gulden bestritten werden kann<note type="footnote" n="18">Zu diesem Vortrag und dem Denkschriftenkrieg (Brandt) zwischen Bruck und dem Generaladjutanten Graf Grünne von März bis April 1858 siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 2, 752 ff.</bibl> und <bibl type="secondary">
                           <author>Schmidt-Brentano</author>, Die Armee in Österreich 132–136</bibl>.</note>. Auf diesen Vortrag <pb n="345" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s345.pdf"/>erlaubte sich der Leiter des Finanzministeriums hinzuweisen, dessen Beachtung und Benützung bei Bearbeitung des Voranschlags zu empfehlen oder auf Niedersetzung einer Kommission beim Armeeoberkommando anzutragen, welche aus Fachmännern vom Militär und Zivile gebildet, das ganze System der Militärverwaltung in allen seinen Zweigen und Posten zu prüfen und diejenigen zu bezeichnen hätte, bei denen eine Reduktion zulässig ist. Diese müßte aber alsdann auch wirklich und vollständig durchgeführt werden.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> deutete darauf hin, daß sich das Defizit für 1862 in einer viel geringeren Summe darstellen würde, wenn die Auslagen, welche auf Tilgung eines Teils der Staatsschuld und auf bleibende Verbesserungen bestehender oder Herstellung neuer Einrichtungen verwendet werden, im Jahresbudget außer Anschlag bleiben. Denn sie gehören in der Tat nicht dorthin. Kann man aus dem laufenden Jahreseinkommen, das zur Bestreitung der laufenden Staatsbedürfnisse bestimmt ist, Kapitalsschulden nicht zurückzahlen, so macht man eine neue Schuld, um sie zu tilgen. Diese tritt an die Stelle der ersteren, stellt also keine neue vor und belastet auch das Ausgabebudget mit keiner höheren Zinsenlast als jene. Auf diese Art würden 13 Millionen, welche für die Schuldentilgung bestimmt sind, aus dem Budget von 1862 entfallen. Ein ähnliches Verhältnis besteht bei den Auslagen für bleibende Einrichtungen, als Bauten aller Art, dann speziell im Ressort des Justizministeriums die Auslagen für die Errichtung der Grundbücher. Auslagen dieser Art können als eigentliche Kapitalsanlagen angesehen werden, die dem Staate mehr oder minder, jedenfalls aber durch Jahre dauernden Nutzen bringen. Sie können also nicht dem Jahre allein zur Last gelegt werden, in dem sie zufällig gemacht wurden. Somit stünde bei einer gehörigen Gruppierung der Ziffern eine wesentliche Änderung in der Übersicht der Lasten der Budgets für 1862 und die folgenden Jahre bevor. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> teilte diese Ansicht bezüglich der Schuldentilgung, nicht aber bezüglich der sogenannten Investituren, weil bei unbedingter Annahme des obigen Grundsatzes der Reiz zu solchen Kapitalsanlagen, namentlich im Bauwesen, allzusehr gesteigert werden dürfte. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Leiter des Finanzministeriums</rs>
                     </hi> erklärte jedoch, daß selbst bei unbedingter Zulassung der vom Justizminister angedeuteten Unterscheidung das Defizit des betreffenden Jahres unverändert bleiben würde, indem die in Rede stehenden Posten zwar in anderer Form, jedenfalls aber der Wesenheit nach als effektive, durch das Jahreseinkommen nicht bedeckte Ausgaben des Jahres in die Bilanz aufgenommen werden müßten.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> bemerkte, den bisherigen mißlichen Finanzzuständen muß ein Ende gemacht werden. Es wird von vielen Seiten, auch Militärs, behauptet, daß bei der Militärverwaltung wesentliche Ersparungen eintreten können. Ihre Geldgebarung ist in der Tat anders als bei den Ministerien; Millionen werden verausgabt, ohne daß die Ministerkonferenz von den veranlassenden Ursachen in Kenntnis ist. Um in der Sache klar zu sehen, um beurteilen zu können, ob jene Behauptung wahr sei oder nicht, erübrigt nichts, als entweder die Wiederherstellung des Kriegsministeriums oder die eingehende Prüfung des Militärbudgets durch die Konferenz selbst. Da aber dieses letztere wegen der unendlichen Details und wegen Mangels der vielfach erforderlichen Fachkenntnisse eine allzu schwere Aufgabe für die Minister wäre, so würde der Kultusminister für die Einsetzung der vom Leiter des Finanzministeriums beantragten gemischten Kommission stimmen, deren Elaborat sodann in der Konferenz zum Vortrag zu bringen wäre. <pb n="346" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s346.pdf"/>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FML. Ritter v. Schmerling</rs>
                     </hi> wies auf das vorgelegte, in allen Details begründete Militärbudget pro 1861 hin, das der Prüfung der Konferenz offen steht, <ref xml:id="fn_4_2_193_c">bemerkte ferner, wie ja ohnehin wichtigere Fragen in der Ministerkonferenz vorgebracht werden z. B. jüngsthin die neue Organisierung des Pionierkorps</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_4_2_193_c">Einfügung c–c Schmerlings.</note>,<note type="footnote" n="19">MK. v. <date when="1860-07-03">3. 7. 1860</date>/IV.</note> erklärte aber, gegen den Antrag auf Niedersetzung einer gemischten Kommission zur Prüfung der Gebarung bei der Armeeverwaltung Verwahrung einlegen zu müssen, weil ein solcher bisher bei keiner andern Zentralstelle vorgekommene Vorgang als ein offenes Mißtrauensvotum gegen die Militärverwaltung erscheinen würde. Im eigenen Schoße arbeitet sie unablässig an den Mitteln zur Verminderung ihrer Ausgaben; die Resultate der Arbeiten aber können jetzt schon nicht angegeben werden.</p>
                  <p>Nach diesen Erörterungen behielt sich der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Leiter des Finanzministeriums</rs>
                     </hi> vor, den mehrbesagten Finanzbericht in der nächsten Konferenz dem Texte nach in Vortrag zu bringen<note type="footnote" n="20">Fortsetzung MK. v. <date when="1860-08-03">3. 8. 1860</date>/I.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_2_193_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Pauschalsumme zum Bau der böhmischen Westbahn und Zinsengarantie</head>
                  <p>Die böhmische Westbahn von Pilsen zur baierischen Grenze bedarf zu ihrer Herstellung 24 Millionen Gulden, welche zur Hälfte mit Aktien, zur Hälfte mit Prioritätsobligationen aufgebracht werden sollen<note type="footnote" n="21">Siehe dazu MK. II v. <date when="1860-01-07">7. 1. 1860</date>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a4-b1-z91" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1/pdf/a4-b1-z91.pdf" target="MRP-1-4-01-0-18600107-P-0091.xml">ÖMR. IV/1, Nr. 91</ref>
                        </bibl>.</note>. Nachdem es der Gesellschaft bisher nicht gelungen ist, selbe an Mann zu bringen, so hat einer der Konzessionäre, [Brüder] Klein, den Bau, der staatsvertragsmäßig binnen bestimmter Frist vollendet sein muß, einstweilen auf eigene Rechnung begonnen und sich erboten, ihn dem Programme und den Plänen gemäß zu vollenden gegen dem, daß ihm die 24 Millionen in Aktien und Prioritätsobligationen, deren Verwertung dann seine Sache sein würde, als Pauschale ohne weitere Verrechnung für den ganzen Bau überliefert werden. Die Gesellschaft fand in ihrer Bedrängnis das Anerbieten sehr annehmbar und wandte sich wegen Genehmigung derselben an den Leiter des Finanzministeriums. Es kommt dabei wesentlich nur die vom Staate übernommene Garantie der 5%igen Zinsen des Baukapitals in Betracht, welche sich in dem Maße verringern werden, in welchem weniger als 24 Millionen wirklich zur Bauanlage verwendet würden. Da nun kein anderer Ausweg ist, den Bau zustande zu bringen, für dessen Vollendung binnen der festgesetzten Frist die k.k. Regierung sich gegenüber der königlich baierischen verpflichtet hat<note type="footnote" n="22">Staatsvertrag v. <date when="1858-09-20">20. 9. 1858</date>, vgl. <quote>ebd., Anm. 2</quote>.</note>, so glaubte der Leiter des Finanzministeriums, die Genehmigung jenes Anerbietens beziehungsweise die Übernahme der Zinsengarantie für die ganze Pauschalsumme von 24 Millionen von Seite der Staatsverwaltung befürworten zu sollen.</p>
                  <p>Die Mehrheit der Konferenz trat diesem Antrage bei. Nur der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> war dagegen, weil die gleiche Verpflichtung zur Vollendung des Baus der Bahn binnen der bestimmten Frist den Konzessionären in der Konzessionsurkunde auferlegt worden, es also ihre Sache ist, die Mittel zu deren Erfüllung beizuschaffen, und weil die Zugestehung der Zinsengarantie für ein höheres Kapital als dasjenige, das wirklich zu <pb n="347" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s347.pdf"/>dem Bau verwendet worden ist, den Staatsschatz ungerechterweise beschweren und zu den bedenklichsten Konsequenzen Anlaß geben würde<note type="footnote" n="23">Vortrag Pleners v. <date when="1860-07-22">22. 7. 1860</date>, Präs. 2733, mit genehmigender Ah. E. v. <date when="1860-08-07">7. 8. 1860</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2377/1860</bibl>; Gutachten des Reichsrates <bibl type="archival">ebd., RR., GA. 557/1860 und GA. 583/1860</bibl>; in der Eisenbahnliteratur ist stets ohne Nennung der Vornamen von den Gebrüdern Klein die Rede; <bibl type="secondary">
                           <author>Kohn</author>, Eisenbahn-Jahrbuch 1 (1868), 204 f.</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Kupka</author>, Eisenbahnen Österreich-Ungarns 284ff.</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Strach</author>, Eisenbahnen 1/1, 466 ff.</bibl>
                     </note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_2_193_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Anfragen des Kommandierenden im lombardisch-venezianischen Königreich 1. über Zulassung neapolitanischer und sizilianischer Handelsschiffe, 2. über die in der Lombardei konfiszierten Waffen</head>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FML. Ritter v. Schmerling</rs>
                     </hi> referierte über die Anfragen des Kommandierenden im lombardisch-venezianischen Königreiche 1. wegen Behandlung der Handelsschiffe aus Neapel und Sizilien in den k. k. Häfen, 2. wegen Auslieferung der in der Lombardie von der k. k. Regierung weggenommenen Waffen<note type="footnote" n="24">Sizilien war von Garibaldi bereits erobert worden, Neapel war bedroht, die Herrschaft der Bourbonen stand vor dem Zusammenbruch. Diese Anfragen sind weder in <bibl type="archival">KA., AOK. Präsidialakte</bibl>n, noch in den einschlägigen Präsidialakten, <bibl type="archival">FA., FM., Fasz. 8.3/1</bibl>, vorhanden.</note>.</p>
                  <p>Ad 1. hat er von der Zentralseebehörde die Auskunft erhalten, daß Schiffe, so mit der Trikolore, aber mit dem Bourbonschen Wappen versehen sind, ohne Anstand zugelassen werden können. Hiergegen fand auch die Konferenz nichts einzuwenden. In Ansehung der neapolitanischen und sizilianischen Schiffe, so ohne Bourbonsches Wappen einlaufen wollen, hat die Seebehörde ans Finanzministerium die Anfrage gestellt. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Leiter des Finanzministeriums</rs>
                     </hi>, welchem diese Anfrage bisher noch nicht zugekommen ist, behielt sich vor, nach deren Einlangen die vom FML. Ritter v. Schmerling gewünschte weitere Auskunft zu erteilen<note type="footnote" n="25">Mitte September, nach dem Fall Neapels, wurden scharfe Anweisungen gegen alle neapolitanischen oder sardinischen Schiffe erlassen, um eine mögliche Landung garibaldinischer Freischärler zu verhindern, siehe dazu MK. v. <date when="1860-09-13">13. 9. 1860</date>/II, Anm. 6.</note>.</p>
                  <p>Ad 2. wegen der konfiszierten Waffen wurde von einer sardinischen Behörde die Anfrage an den Kommandierenden gestellt, ob sie noch vorhanden, wo sie sind und wie sie in Evidenz gehalten werden. Da nach der Bemerkung des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministers des Äußern</rs>
                     </hi> die Zurückgabe dieser Waffen im diplomatischen Wege bereits reklamiert worden ist, so wäre obige Anfrage vorderhand durch Hinweisung auf das bevorstehende Resultat dieser Verhandlung zu beantworten<note type="footnote" n="26">In <bibl type="archival">HHSTA., PA., Index 1860</bibl>, ist über solche Verhandlungen nichts verzeichnet; auch in <quote>ebd., Administrative Registratur</quote>, konnte nichts gefunden werden.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am 21./<date when="1860-07-30">30. Juli 1860</date>. Rechberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, den <date when="1860-08-07">7. August 1860</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>