Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IVDas Ministerium RechbergBand 2März 1860–16. Oktober 1860Sitzung 168Protokoll IIWienStefanMalfèrProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
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Nr. 168Ministerkonferenz, Wien, 1. Juni 1860 – Protokoll II
Protokoll II vom 1. Juni 1860 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten und Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen Rechberg.
Detailvoranschläge des Staatsvoranschlags für das Jahr 1861: 1. Hofstaat, 2. Kabinettskanzlei, 3. Reichsrat, 4. Ministerkonferenz, 5. Ministerium des Inneren, 6. Justizministerium, 7. Ministerium der Polizei und 8. Kontrollbehörden
Der mit der Leitung des Finanzministeriums betraute Reichsrat v. Plener referierte über die bisher in Druck gelegten Voranschläge der einzelnen Zweige, welche er gemäß Ah. Auftrages vom 21. v. M. demnächst Sr. Majestät au. zu überreichen gedenktZur Vorgangsweise, wie das Budget für 1861 dem verstärkten Reichsrat vorgelegt werden sollte, siehe MK. v. 20. 5. 1860/I; zum Handschreiben v. 21. 5. 1860ebd., Anm. 4. In der MK. v. 29. 5. 1860 drängte Erzherzog Rainer, die Detailvoranschläge einiger Verwaltungszweige vorzulegen..
1. Hofstaat. Der für 1861 präliminierte Aufwand für diese Rubrik ist um 113.400 fl. niedriger als der Voranschlagsziffer [sic!] für 1860.
2. Kabinettskanzlei, 3. Reichsrat und 4. Ministerkonferenz. Die dafür präliminierten Ansätze wurden von keiner Seite beanständet.
5. Ministerium des Inneren. Gegen das für 1860 präliminierte Erfordernis ergibt sich im ganzen die bedeutende Verminderung von 5,290.600 fl.; da jedoch bei dem Voranschlage für 1861 ein Status der politischen Behörden zur Basis genommen wurde, welcher seitdem einige Reduktionen bereits erfahren hat (wie in Ungarn, Mähren, Galizien, Bukowina etc.) oder solche noch erfahren dürfte (wie in Dalmatien, Siebenbürgen etc.)Z. B. für Einigung der Statthaltereiabteilungen in Ungarn, MK. v. 19. 4. 1860; Zusammenlegung von Landesstellen und Kreisämtern, MK. v. 8. 12. 1859/V, ÖMR. IV/1, Nr. 73, Anm. 10., so stellte der Reichsrat v. Plener die Anfrage, ob sich die diesfalls zu erwartende Ausgabsverminderung nicht jetzt schon in einer runden Summe aussprechen ließe. Der Minister des Inneren erwiderte, er glaube infolge der bereits beschlossenen Reduktionen auf eine weitere Ersparnis von 300.000 fl. rechnen zu können.
Nachdem gemäß Ah. Auftrages vom 21. v. M. die wesentlicheren Differenzen zwischen den vorliegenden Präliminaren und den Anträgen der Budgetkommission in der Ministerkonferenz zur Sprache zu bringen sind, erwähnte Reichsrat v. Plener, daß diese Kommission bei der Gendarmerie allerdings eine namhaft größere Ersparnis als die präliminierte von 3,432.800 fl. beantragt hatte, daß aber deren Untunlichkeit bereits ziffernmäßig vollkommen nachgewiesen wurdeDie Budgetkommission hatte eine Ersparung von 3,6 Millionen Gulden vorgeschlagen, Brandt, Der österreichische Neoabsolutismus 2, 907 f.; zur Reform der Gendarmerie siehe MK. v. 18., 20. und 24. 3. 1860 (= Sammelprotokoll Nr. 131)..
6. Ministerium der Justiz. Der Justizminister äußerte, er habe bei Verfassung seines Voranschlages auf die Anträge der Budgetkommission Rücksicht genommen und in diesem Sinne auch bei der Zentralleitung eine Reduktion von 32.600 fl. vorgenommen. Die Vermehrung von 11.200 fl. für den Obersten Gerichtshof sei infolge des Zuwachses von Pensionen entstanden; vorderhand habe der Minister noch gar keine gewisse Aussicht auf Erzielung einer Ersparnis durch Verminderung des Personales bei diesem Gerichtshofe. Vielmehr seien die Geschäfte desselben dergestalt im Steigen begriffen, daß dieser Zuwachs vielleicht die Verminderung infolge des Verfahrens in Bagatellsachen und der Tätigkeit der FriedensrichterVgl. Punkt IX des Ministerprogramms v. 21. 8. 1859, ÖMR. IV/1, Nr. IX a; zu den Friedensgerichten siehe MK. v. 28. 2. und 6. 3. 1860 (= Sammelprotokoll Nr. 120); das Bagatellverfahren wurde erst 1873 eingeführt, ebd., Anm. 8. aufwiegen wird. Jedenfalls sei im Jahre 1861 keine Reduktion möglich.
Der Justizminister besprach hierauf einige Vorschläge der Budgetkommission zur Erzielung von Ersparnissen im Justizdienste.
a) [Es] wurde darauf hingewiesen, die Ah. Sanktion für mehrere im Zuge befindliche Vereinfachungen der Geschäfte zu erwirken. Die Ah. Schlußfassung über diese Anträge sei nun zwar erfolgt, aber da durch selbe nur Grundsätze Ah. genehmigt wurden, deren Ausführung zu weiteren Verhandlungen Stoß gibt, so könne davon im Jahre 1860/61 kein bedeutenderKorrektur a–a Nádasdys aus: sie noch immer keine definitive Genehmigung aussprechen, so könne davon im Jahre 1860 auch kein. Erfolg erwartet werdenEs handelte sich dabei wahrscheinlich um den mit Ah. E. v. 20. 5. 1860 resolvierten Vortag des Justizministers v. 6. 1. 1860, Z. 19534, betreffend die Übertragung verschiedener Rechtsgeschäfte an andere als lf. Organe, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 101/1860, vgl. MK. I v. 7. 1. 1860/I, ÖMR. IV/1, Nr. 90; dies entsprach Punkt VI und IX des Ministerprogramms v. 21. 8. 1859..
b) Es wurde die Vereinigung mehrerer Oberlandesgerichte beantragt. Hiezu müsse der Justizminister vor allem bemerken, daß dabei nicht so wesentliche Ersparnisse erzielt werden können wie bei dem Zusammenlegen politischer Behörden. Jeder Oberlandesgerichtsrat hat seine Aufgabe, welche durch seine Versetzung an einen anderen Ort nicht vermindert wird. Nur wenn zwei kleine Oberlandesgerichte verschmolzen werden, kann man einen der zwei Präsidenten ersparen. Wenn aber die Zahl der Räte steigt, müßte ein Vizepräsident zur Seite gestellt werden, wobei die Ersparnis von 1000 fl. zu gering ist, um eine so bedeutende Veränderung zu rechtfertigen.Korrektur b–b Nádasdys aus: über 16 [unsichere Lesung] steigt, ist ein einziger Präsident der Oberleitung nicht mehr gewachsen, und es muß ihm ein Vizepräsident zur Seite gestellt werden, wobei die Ersparnis fast verschwinden würde. Andererseits kommen wieder die großen Auslagen für die Übersiedlung eines ganzen Gremiums, die höheren Mietzinse, die größeren Reiseunkosten und Visitationen usw.Korrektur c–c Nádasdys aus: mit allen Akten. zu berücksichtigen. Man hat die Verlegung der Banaltafel nach Fiume vorgeschlagen, wo ein vereinigtes Oberlandesgericht für Kroatien und Dalmatien bestehen solle. Diese Maßregel scheine ihm jedochKorrektur d–d Nádasdys aus: wobei die Banaltafel dem Präsidium des Banus entrückt würde, scheine ihm selbst. politisch bedenklich. Von der Vereinigung der Oberlandesgerichte von Gratz und Triest zu Klagenfurt mit 22 Räten, dann des Ost- und Westgalizischen Oberlandesgerichtes zu Lemberg mit 34 Räten könne man sich aus dem oben angeführten Grunde keine fühlbare Ersparnis versprechen. Übrigens habe Graf Nádasdy ein stetes Augenmerk auf die Gestion der Oberlandesgerichte und werde nicht unterlassen, dort, wo es möglich wird, eine Reduktion in der Zahl der Räte vorzunehmen und mit der Zeit, wenn sich die Geschäfte dieser Obergerichte in dem Grade vermindern, daß auch die Zahl der Räte bedeutend geringer sein wird, könne die Frage, zwei Obergerichte zu vereinigen, vielleicht bejahend gelöset werden.Einfügung e–e Nádasdys.
c) Die beantragte Aufhebung der Staatsanwaltschaften und Wiederherstellung der Generalprokuraturen unter einem anderen Namen würde nicht dienstförderlich sein und die Kosten eher vermehren als vermindern.
Die Konferenz fand gegen diese Bemerkungen umso weniger etwas zu erinnern, als die Ansätze des Justizministers selbst niedriger sind als jene der Budgetkommission.
7. Ministerium der Polizei. Die Anforderung für 1861 ist allerdings um 137.000 fl. gegen das Vorjahr vermindert, indessen müsse Reichsrat v. Plener darauf aufmerksam machen, daß die Budgetkommission noch größere Ersparnisse als erreichbar bezeichnet hat, welche im ganzen eine weitere Verminderung von 108.000 fl. herbeiführen würden. Bei der Zentralleitung falle der Bestand einer eigenen Polizeihauptkassa auf, deren Notwendigkeit nicht nachgewiesen ist und die den doppelten Nachteil hat, daß sie einerseits einen höheren Aufwand verursacht und andererseits viele Durchführungen und Zurechnungen, somit eine ganz überflüssige Arbeitsmehrung, verursacht. Die Geschäfte dieser Kassa würde das Universalkameralzahlamt ohne Personalvermehrung besorgen können. Der Polizeiminister erwiderte, er habe bereits zwei Kassaoffiziale reduziert, allein die gänzliche Auflassung der Polizeihauptkassa sei schon aus dem Grunde nicht zulässig, weil dort auch 360.000 fl. an geheimen Polizeiauslagen zur Bezahlung kommen, welche nicht an das Universalkameralzahlamt gewiesen werden könnten. Überdies müsse er bemerken, daß die Ersparnis durch Reduktion dieser Kassa sich durch die Ruhegenüsse des bereits über 40 Jahre dienenden Zahlmeisters wesentlich schmälern würde.
Nach längerer Diskussion über diesen Gegenstand vereinigten sich der Minister der Polizei und Reichsrat v. Plener zu dem Auswege, die geheimen Polizeiauslagen beim Zahlamte des Ministeriums des Äußern auszahlen zu lassen, die übrige Manipulation der Polizeihauptkassa aber an das Universalkameralzahlamt zu weisen. Die Konferenz war hiemit einverstanden.
Reichsrat v. Plener ging jetzt auf einige andere Ersparnisse in der Zentralleitung durch Reduktion eines Departements, eines Direktors der Hilfsämter und zweier Kanzleibeamten über, wodurch jährlich 21.000 fl. erspart werden. Nachdem jedoch der Polizeiminister darauf bestand, daß diese Reduktionen ohne Nachteil für den Dienst nicht durchzuführen wären, kam es zu keinem einstimmigen Beschlusse über diesen Gegenstand, und beide Teile behielten sich vor, denselben nochmals in genaue Erörterung zu ziehenIn der Ministerkonferenz wurde darüber nicht mehr geredet; in der MK. v. 7. 6. 1860/IV erwähnte Plener, daß der Voranschlag der Polizei definitiv richtiggestellt worden war..
Bei der Rubrik „öffentliche Sicherheit“, wofür das Ministerium 2,162.200 fl. anspricht, ergibt sich eine Differenz von 108.000 fl. gegen die Anträge der Budgetkommission. Reichsrat v. Plener fände es sehr wünschenswert, wenn diese Differenz vermindert werden könnte. Der Polizeiminister entgegnete, daß sich zwischen dem vom k. k. Polizeiministerium pro 1861 gestellten Voranschlage und jenem der Budgetkommission keineswegs eine Differenz von 108.000 fl., sondern nur von 76.600 fl. ergebe, welche daher rührt, daß 1. die Budgetkommission einen viel zu geringen Personalstand für die Zentralleitung angenommen hat, 2. auf ausdrückliches Verlangen des Generalgouvernements die beabsichtigt gewesene Auflösung der Kommissariate zu Schemnitz, Groß Kanizsa, Komorn und Eperies der dermaligen politischen Zustände wegen auf unbestimmte Zeit vertagt werden muß, daher nicht wohl in Anschlag gebracht werden konnte; 3. infolge höherer Brot- und Fouragepreise der Bedarf der Militärpolizeiwache sich höher stellt; 4. im Jahre 1861 bedeutende Anschaffungen an Montursgegenständen für die Wiener Militärpolizeiwache erforderlich sein werden, da die diesfälligen Erfordernisse nach dem Systeme der Kategorieeinteilung behandelt werden und sich infolgedessen gerade für das genannte Jahr ein erhöhtes Bedürfnis herausstellen wird; 5. endlich sich bei dem Pensionsetat für 1861 ein namhaftes Mehrerfordernis von mindestens 25.000 fl. ergeben wird, da mit Ende Dezember 1860 das den lombardischen Beamten und Dienern zugestandene Begünstigungsjahr zu Ende geht und demnach die diesfälligen Quieszentengebühren und Abfertigungsbeträge in Anschlag gebracht werden müßten.Korrektur f–f Thierrys aus: dieses Mehrerfordernis hauptsächlich von der Mehrbeköstigung der Polizeiwache, namentlich für Montur, herrühre.sich zwischen dem vom k. k. Polizeiministerium pro 1861 gestellten Voranschlage und jenem der Budgetkommission keineswegs eine Differenz von 108.000 fl., sondern nur von 76.600 fl. ergebe, welche daher rührt, daß 1. die Budgetkommission einen viel zu geringen Personalstand für die Zentralleitung angenommen hat, 2. auf ausdrückliches Verlangen des Generalgouvernements die beabsichtigt gewesene Auflösung der Kommissariate zu Schemnitz, Groß Kanizsa, Komorn und Eperies der dermaligen politischen Zustände wegen auf unbestimmte Zeit vertagt werden muß, daher nicht wohl in Anschlag gebracht werden konnte; 3. infolge höherer Brot- und Fouragepreise der Bedarf der Militärpolizeiwache sich höher stellt; 4. im Jahre 1861 bedeutende Anschaffungen an Montursgegenständen für die Wiener Militärpolizeiwache erforderlich sein werden, da die diesfälligen Erfordernisse nach dem Systeme der Kategorieeinteilung behandelt werden und sich infolgedessen gerade für das genannte Jahr ein erhöhtes Bedürfnis herausstellen wird; 5. endlich sich bei dem Pensionsetat für 1861 ein namhaftes Mehrerfordernis von mindestens 25.000 fl. ergeben wird, da mit Ende Dezember 1860 das den lombardischen Beamten und Dienern zugestandene Begünstigungsjahr zu Ende gehtVgl. MK. v. 12. 12. 1859/IV, ÖMR. IV/1, Nr. 75. und demnach die diesfälligen Quieszentengebühren und Abfertigungsbeträge in Anschlag gebracht werden müßten.
Auf die Frage des Ministers des Inneren, ob auf die Einziehung mehrerer Polizeidirektionen, namentlich Salzburg, Czernowitz, Preßburg, Oedenburg, bei dem Präliminare Rücksicht genommen worden sei, antwortete der Polizeiminister negativ, denn bei Verfassung der Präliminares sei weder die Aufhebung der Landesstelle in der Bukowina, noch die Konzentrierung der fünf ungarischen Statthaltereiabteilungen beschlossen gewesen. Übrigens müsse er sich gegen die Aufhebung der Polizeidirektion in Salzburg verwahren. Dieser Grenzort sei sehr wichtig, werde häufig von höchsten Herrschaften besucht, und der Fremdenverkehr bereits sehr bedeutend, werde nach Eröffnung der Eisenbahn noch bedeutend gesteigert werden und bedürfe einer strengen Überwachung. Zudem sei das Personale, bloß aus einem Direktor und drei Kommissären bestehend, relativ nicht bedeutend. Reichsrat v. Plener glaubte unter diesen Umständen, in dem au. Vortrage bemerken zu dürfen, daß infolge der Einziehung der Polizeidirektionen an jenen Orten, wo die Landesstellen aufgelassen werden (mit Ausnahme von Salzburg und Krakau) weitere Ersparnisse erzielt werden würden. Der Polizeiminister war hiermit einverstanden.
8. Kontrollbehörden. Die Verminderung des Aufwandes wird mit 197.300 fl. präliminiertDie Detailvoranschläge wurden mit dem Vortrag Pleners v. 1. 6. 1860, Präs. 2357, jener des Polizeiministeriums mit Vortrag v. 22. 6. 1860, Präs. 2710, vorgelegt; in der Kabinettskanzlei erhielten sie die Aktenzahl 1731 und 2026, es wurde aber kein Akt angelegt, sondern sie wurden im kurzen Weg dem verstärkten Reichsrat zugleitet, HHSTA., VRR., Sammelakt 5/1860. Fortsetzung MK. v. 7. 6. 1860/IV..
Am 3./18. Juni 1860. Rechberg.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, 22. Juni 1860.