Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IVDas Ministerium RechbergBand 2März 1860–16. Oktober 1860Sitzung 166Protokoll IIIWienStefanMalfèrProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/StefanMalfèrDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung IV Das Ministerium Rechberg, Band 2 März 1860–16. Oktober 1860WienÖBV20075061977
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 29. 5./18. 6.), Thun 3. 6., Nádasdy 4. 6., Gołuchowski 4. 6., Thierry 16. 6., Plener vidit, FML. Schmerling 16. 6.MarherrRechbergRechbergBdE. 1860-05-29ThunBdE. 3. 6.NádasdyBdE. 4. 6.GołuchowskiBdE. 4. 6.ThierryBdE. 16. 6.PlenerviditFML. SchmerlingBdE. 16. 6Entsendung einer Delegation des landwirtschaftlichen Vereins zu Krakau nach PestZusammenziehung der politischen Landesstellen in Kärnten und Steiermark, dann Krain und Küstenlandfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 166Ministerkonferenz, Wien, 29. Mai 1860 – Protokoll III
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Marherr;
VS.
Vorsitz Rechberg;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Rechberg 29. 5./18. 6.), Thun 3. 6., Nádasdy 4. 6., Gołuchowski 4. 6., Thierry 16. 6., Plener vidit, FML. Schmerling 16. 6.
1977
Protokoll III der zu Wien am 29. Mai 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.
Entsendung einer Delegation des landwirtschaftlichen Vereins zu Krakau nach Pest
Der landwirtschaftliche Verein in Pest hat an jenen in Krakau eine Einladung zur Beteiligung an der heurigen Versammlung eingesandt; der Krakauer Verein hat drei Ablegaten dazu bestimmt, welche in polnischer Nationaltracht erscheinen und Reden halten wollenTelegrafische Warnung des Polizeiministers nach Pest und nach Krakau unter Mitteilung der drei Personen AVA., OPB., Präs. II 3303/1860.. Über Anfrage der betreffenden Krakauer Autorität, was hierwegen zu verfügen sei, gedenkt der Minister des Inneren zu antworten, daß derlei Demonstrationen zu unterbleiben haben, widrigens die Regierung die bisher gestattete wechselseitige Beschickung der Vereine verbieten würde.
Die Konferenz fand gegen dieses Vorhaben des Ministers des Inneren nichts zu erinnern, wobei nur der Kultusminister bemerkte, daß zwar derlei Demonstrationen an den Beteiligten zu ahnden seien, daß ihm jedoch darin kein hinlängliches Motiv zu liegen scheine, die Beschickung der Vereine im allgemeinen, wenn sie wirklich im Vereinsinteresse erfolgt, zu verbietenDie Demonstration wurde untersagt, vgl. MK. I v. 2. 6. 1860/III..
Zusammenziehung der politischen Landesstellen in Kärnten und Steiermark, dann Krain und Küstenland
Der Minister des Inneren referierte seine Anträge wegen Zusammenziehung der politischen Landesstellen für Steiermark und Kärnten in eine zu Graz, dann von dem Küstenlande und Krain in eine zu Triest, und begründet dieselben mit der Konfiguration der betreffenden Kronländer, welche diese im Interesse der Wirtschaft und Geschäftsvereinfachung wünschenswerte Zusammenziehung gestattenDie Auflassung der Landesregierungen der kleineren Kronländer war eine der Sparmaßnahmen, die auf Grundlage des Punktes X des Ministerprogramms v. 21. 8. 1859, ÖMR. IV/1, Nr. IX a, im Oktober 1859 in die Wege geleitet wurden, vgl. MK. v. 22. 10. 1859/IV, ebd., Nr. 64, und MK. v. 8. 12. 1859/V, ebd., Nr. 73.
Ursprünglich sollten die Landesregierungen von Kärnten und Krain in Laibach zusammengezogen werden, vgl. ebd., Punkt 4. Gołuchowski begründete seinen davon abweichenden Antrag damit, daß Kärnten schon wiederholt mit der Steiermark, und Krain mit dem Küstenland administrativ vereinigt waren. Als politischen Grund der administrativen Vereinigung Krains mit dem Küstenland führte er den Vorteil [an], daß ein in überwiegender Zahl von Slowenen bewohntes, gut arrondiertes Gebiet erzielt und den im Küstenlande wuchernden italienischen Sonderungen ein Gegengewicht entgegengestellt würde, Vortragsextrakt HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1765/1860..
Die Mehrheit der Konferenz war mit diesen Anträgen einverstanden.
Der Kultusminister betrachtete sie lediglich als eine finanzielle Maßregel, abgedrungen durch das Bedürfnis nach Ersparungen um jeden Preis. An sich hält er es für die betreffenden Kronländer nicht für gleichgiltig, ob sie eine eigene politische Landesverwaltung haben oder nicht, denn die eigene Landesstelle ist bei der unmittelbaren Anschauung von den Landesverhältnissen viel mehr geeignet, dessen Interessen zu fördern, und es lasse sich kaum bestreiten, daß sie in dieser Beziehung auch wirklich wohltätig gewirkt haben.Korrektur a–a Thuns aus: vertreten. Er würde daher die Zusammenlegung ausdrücklich als Ersparungsmaßregel bezeichnen, bei der es so lange zu verbleiben hätte, bis die Staatsverwaltung wieder die Mittel hat, eigene Landesstellen wieder einzusetzen. FML. Ritter v. Schmerling teilte die Ansicht des Kultusministers, welcher übrigens auch auf das Brucksche Projekt wegen Zusammenlegung sämtlicher Küstenländer in ein Verwaltungsgebiet hindeutete, das jedoch, wie der Minister des Inneren entgegnete, vorderhand nicht berücksichtigt werden kann, da die Verhältnisse in Kroatien überhaupt und des hier in Frage kommenden Militärgrenzgebietes insonderheit der Ausführung unübersteigliche Hindernisse in den Weg legen dürftenZum Bruckschen Projekt siehe MK. v. 22. 10. 1859/IV, ÖMR. IV/1, Nr. 46, 174, und MK. v. 22. 11. 1859/IVc, ebd., Nr. 65.. Der Ministerpräsident endlich würde vorziehen, den Sitz der Landesstelle des vereinigten Krains und Küstenlands nach Laibach zu verlegen, um das italienische Element in Triest durch das deutsche und slawische in der Provinzhauptstadt Laibach überflügeln zu lassen. Allein, Triest – entgegnete der Minister des Inneren – kann um seiner maritimen Bedeutung willen nicht aufgegeben werden; auch würde für die Statthalterei in Laibach kein Platz mehr erübrigen, nachdem die Verlegung des Generalkommandos von Verona nach Laibach im Zuge istDazu kam es nicht, das Armee- und Landes-Generalkommando für das lombardisch-venezianische Königreich, Tirol, Kärnten, Krain und das Küstenland wurde nach Udine verlegt, Wagner, Die k. (u.) k. Armee. In: Wandruszka – Urbanitsch, Habsburgermonarchie 5, 173; MIilitärschematismus 1860/61, 77.
Gołuchowski legte die Anträge zur Zusammenziehung der Landesregierungen mit Vortrag v. 2. 6. 1860, Präs. 617, dem Kaiser vor, der sie – nach einer nochmaligen kurzen Debatte über Triest und über Klagenfurt, MK. v. 14. 6. 1860/XI und XII – am 15. 6. 1860 genehmigte, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1765/1860; Verordnung des Ministers des Inneren v. 17. 6. 1860, RGBL. Nr. 155/1860. Die Maßnahme trat am 15. 11. 1860 in Kraft, vgl. die Durchführungsverordnungen RGBL. Nr. 241/1860 (Kärnten) und RGBL. Nr. 245/1860 (Krain und Küstenland). Die Zusammenlegung wurde mit Gesetz v. 19. 5. 1868 rückgängig gemacht, RGBL. Nr. 44/1868..
Wien, am 29. Mai/18. Juni 1860. Rechberg.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, 22. Juni 1860.