Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IVDas Ministerium RechbergBand 2März 1860–16. Oktober 1860Sitzung 161WienStefanMalfèrProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/StefanMalfèrDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung IV Das Ministerium Rechberg, Band 2 März 1860–16. Oktober 1860WienÖBV20074811677
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 22./27. 5.), Thun 25. 5., Nádasdy 24. 5., Gołuchowski 24. 5., Thierry 26. 5., Plener 26. 5., FML. Schmerling 26. 5.MarherrRechbergRechbergBdE. ThunBdE. 25. 5.NádasdyBdE. 24. 5.GołuchowskiBdE. 24. 5.ThierryBdE. 26. 5.PlenerBdE. 26. 5.FML. SchmerlingBdE. 26. 5Bezugnahme auf die Protokolle der Budgetkommission in ihrem HauptberichtUnterstützung armer bzw. Beeidigung aller ao. Reichsräte, kirchliche Funktion vor Eröffnung der Sitzung des ao. Reichsratesfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 161Ministerkonferenz, Wien, 22. Mai 1860
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Marherr;
VS.
Vorsitz Rechberg;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Rechberg 22./27. 5.), Thun 25. 5., Nádasdy 24. 5., Gołuchowski 24. 5., Thierry 26. 5., Plener 26. 5., FML. Schmerling 26. 5.
1677
Protokoll der zu Wien am 22. Mai 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.
Bezugnahme auf die Protokolle der Budgetkommission in ihrem Hauptbericht
In dem zufolge Ah. Beschlusses Sr. Majestät in der Konferenz vom 20. d.M. an den Leiter des Finanzministeriums erlassenen Ah. Kabinettschreiben wegen Zusammensetzung des Staatsvoranschlags für 1861 und wegen Darstellung der Beratungsergebnisse der Budgetkommission in einem ausführlichen BerichteHandschreiben v. 21. 5. 1860, vgl. MK. v. 20. 5. 1860/I, Anm. 4. wird keine Erwähnung gemacht, daß, wie in jener Konferenz von Sr. Majestät Ah. angeordnet worden, in diesem Berichte keine Beziehung auf die Protokolle der Budgetkommission enthalten sein soll. Der Leiter des Finanzministeriums erbat sich daher die Zustimmung der Konferenz (die auch gegeben wurde) dazu, den mit der Verfassung des Berichts beauftragten Sektionschef Freiherrn v. Schlechta mündlich anweisen zu dürfen, damit er seinen Bericht dem mehrgedachten Beschlusse Sr. Majestät gemäß einrichteDen Bericht Schlechtas legte Plener mit Vortrag v. 12. 6. 1860 dem Kaiser vor, FA., FM., Präs. 2504/1860 (K.), HHSTA., Kab. Kanzlei, Protokollbuch 1874/1860 (ein Vortragsextrakt wurde nicht angefertigt). Der Vortrag selbst wurde ohne Ah. Entschließung bei den Akten des verstärkten Reichsrates abgelegt, HHSTA., VRR., Karton 18. Der Bericht wurde am 12. 1. 1862 dem Finanzminister übermittelt, um ihn dem Abgeordnetenhaus weiterzuleiten, FA., FM., Präs. 122/1862, MR. v. 31. 12. 1861/II, ÖMR. V/3, Nr. 174; der Bericht ist nicht auffindbar, vgl. ebd., Anm. 5..
Unterstützung armer bzw. Beeidigung aller ao. Reichsräte, kirchliche Funktion vor Eröffnung der Sitzung des ao. Reichsrates
Im Ah. Auftrage Sr. Majestät legte der Ministerpräsident der Ministerkonferenz in bezug auf den verstärkten Reichsrat nachstehende Fragen zur Begutachtung vor: 1. Aus welchem Fonds den einberufenen außerordentlichen Reichsräten Unterstützungen angewiesen werden sollen, wenn sie ohne solche dem Ah. Rufe nicht zu entsprechen vermöchten, wie dies bereits von einem aus Ungern vorgestellt worden istSiehe dazu bereits MK. v. 15. 3. 1860/I. Bei HHSTA., RR., Präs. 152/1860 liegt das allerdings erst mit 2. 6. 1860 datierte Gesuch des Bürgermeisters von Großwardein Eugen Toperczer um angemessene Unterstützung..
Wären sie vom Lande gewählt, bemerkte der Ministerpräsident, so hätte dieses dafür einzustehen und würde die Unterstützung aus dem Landesfonds gewähren können. Nachdem sie aber von Sr. Majestät ernannt sind, wäre eine Anweisung aus dem Landesfonds bedenklich, weil dies dann dem Manne alles Vertrauen im Lande entziehen würde. Der Minister des Inneren bemerkte, es sei aus Dalmatien ein ähnliches Gesuch eingegangen, welches er dahin erledigen zu können geglaubt habe, daß dem Bittsteller nach Analogie der Reichstagsdeputierten von 1848 für die Hin- und Rückreise 1 fr. per Meile und monatlich 200 fr. aus dem Landesfonds angewiesen werdenPillersdorfsche Verfassung § 38, Bernatzik, Verfassungsgesetze Nr. 36, mit Wahlgesetz v. 8. 5. 1848, PGV., Nr. 57/1848, § 63; ähnlich die Diäten für die Abgeordnten zum Frankfurter Parlament, MR. v. 30. 4. 1848/V, ÖMR. I, Nr. 23.. Bei den aus dem lombardisch-venezianischen Königreiche Berufenen würde es ebenfalls keinem Anstande unterliegen, den Landesfonds im Falle des Bedarfs in Anspruch zu nehmen, weil die Berufenen KongregationsmitgliederD.h. Deputierte zur lombardisch-venezianischen Zentralkongregation in Venedig. sind. Nicht minder könnte für die aus Galizien Berufenen, da sie ständische Deputierte sind, der Domestikalfonds eintreten. Bezüglich des Ungars war der Minister des Inneren dafür, daß aus dem vom Ministerpräsidenten geltend gemachten Grunde die Auslage auf den geheimen Fonds übernommen werde, jedoch in keiner höheren Ziffer als in der oben angedeuteten. Der Leiter des Finanzministeriums fände zwar auch bezüglich des Ungars kein Bedenken, den Landesfonds ins Mitleiden zu ziehen, weil der Ernannte doch eigentlich ein Repräsentant des Landes ist, indem die Ah. Ernennung nur für dieses erste Mal wegen Nichtbestandes eines Landtags erfolgt, lediglich ein Surrogat der Landeswahl ist. Da inzwischen die Majorität sich gegen die Übernahme auf den Landesfonds in Ungern erklärte und bezüglich der Ziffer die Konferenz einstimmig sich mit dem Minister des Inneren vereinigte, so glaubte der Leiter des Finanzministeriums, gegen die Übernahme dieser an sich nicht bedeutenden Auslage auf die Finanzen unter der Rubrik „verschiedene Auslagen“ nichts einwenden zu sollen. Geheime Fonds bestehen nur bei den Ministerien des Äußern und der Polizei, sie sind aber nach Versicherung der beiden Minister so in Anspruch genommen, daß sie eine neue Auslage ohne Zuschuß nicht bestreiten könnten; und die bei den Landespräsidien disponiblen geheimen Fonds sind nur zu Belohnungen für Denunzianten von Gefällsübertretungen bestimmt, also für Reichsräte nicht verwendbar. Ein Vorschlag des Justizministers endlich, Se. k. k. Hoheit den Herrn Erzherzog Reichsratspräsidenten mit einer angemessenen Summe zu dotieren, um daraus die bedürftigen Reichsräte zu unterstützen, wurde von der Konferenz nicht beliebtFortsetzung MK. v. 23. 5. 1860/I..
2. Wer, wo und in welcher Sprache er den Eid der Treue und auf die Beobachtung der Geschäftsordnung des verstärkten Reichsrates zu leisten habe?
Die durchlauchtigsten Hoheiten Herrn Erzherzoge sind natürlich von der Eidesleistung dispensiert; ein gleiches nahm der Kultusminister für den Kardinalerzbischof von Wien, als Kirchenfürst und weil er bereits beim Antritte des Erzbistums dem Kaiser den Eid der Treue geschworen hat, in Anspruch, und der Ministerpräsident neigte sich dieser Ansicht zu. Allein, es wurde dagegen vom Justizminister bemerkt, daß, wird der Kardinal dispensiert, die anderen Bischöfe ebenfalls die Enthebung vom Jurament verlangen werden, was, wie der Kultusminister bemerkte, überhaupt allen jenen zugestanden werden könnte, die bereits für Se. Majestät beeidet sind. Aber der Leiter des Finanzministeriums legte ein besonderes Gewicht darauf, daß von den ao. Reichsräten die gewissenhafte Beobachtung der Geschäftsordnung beschworen werde, damit sie sich keine Abweichung davon erlauben, und der Minister des Innerenwünschte sehr, daß alle gleichmäßig behandelt werden mögen. Sonach erklärten sich die übrigen, also mehreren Stimmen gegen die Ausnahme.
Was die Sprache betrifft, in der das Jurament zu leisten, so ist bei allen, welche deutsch reden können, kein Anstand dagegen, daß es in deutscher Sprache abgelegt werde. Zwei Welsche aber können nicht deutsch reden, sollen sie also beeidet werden, so muß man ihnen den Gebrauch ihrer Muttersprache gestatten. Zwar besorgte der Justizminister davon bedenkliche Exemplifikationen für die Ungern und andere; nachdem jedoch jene Erlaubnis nur den des Deutschen absolut Unmächtigen erteilt werden soll, so erklärte sich die Konferenz für dieses Zugeständnis mit dem Beisatze, daß sie zuletzt zum Eide zugelassen werden sollen.
Belangend endlich die Frage, wo – ob in pleno consilio oder in praesidio – war der Leiter des Finanzministeriums für ersteres; die Majorität entschied sich aber mit Rücksicht auf die Sprachenfrage und wegen etwaiger Dispens für die Ablegung des Eides im Präsidium entweder im einzelnen oder in GruppenFortsetzung MK. v. 23. 5. 1860/II..
3. Ob der Eröffnung der Sitzungen eine kirchliche Funktion „Veni Sancte Spiritus etc.“ vorauszugehen habe.
Die Konferenz war einhellig der Meinung, daß dieses für einen bloß beratenden Körper, der kein Parlament vorstellen soll, nicht angemessen wäreFortsetzung MK. v. 26. 5. 1860/IV..
Eine vom Leiter des Finanzministeriums vorgetragene prinzipielle Frage über die Einrichtung des lombardisch-venezianischen Monte wurde einer nochmaligen Beratung vorbehaltenSiehe dazu MK. v. 22. 11. 1859/VI, ÖMR. IV/1, Nr. 65. In der Ministerkonferenz war davon nicht mehr die Rede; zur Neuregelung der Angelegenheit der lombardisch-venezianischen Staatsschuld nach der Abtretung der Lombardei Vortrag Pleners v. 27. 7. 1860, Präs. 1757, mit Ah. E. v. 10. 8. 1860, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2351/1860; Gutachten des Reichsrates ebd., RR., GA. 551/1860 und GA. 596/1860., und über die weiters vorgetragenen Entwürfe eines Landesstatuts für Steiermark, dann eines Gesetzes über die Bezirksgemeinde werden abgesonderte Protokolle ausgefertigtZum Landesstatut für die Steiermark MK. v. 19. und 22. 5. 1860 (= Sammelprotokoll Nr. 160); das Protokoll über die Bezirksgemeinde ist verschollen, vgl. MK. v. 8., 10., 12., 14. und 22. 5. 1860 (= Sammelprotokoll Nr. 159), Anm. 1..
Wien, am 22./27. Mai 1860. Rechberg.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 30. Mai 1860.