Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IVDas Ministerium RechbergBand 2März 1860–16. Oktober 1860Sitzung 147WienStefanMalfèrProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A.
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The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/StefanMalfèrDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung IV Das Ministerium Rechberg, Band 2 März 1860–16. Oktober 1860WienÖBV20074551537
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 8. 5.), Thun 10. 5., Nádasdy 11. 5., Gołuchowski 11. 5., Thierry 11. 5., Plener 12. 5., FML. Schmerling 12. 5.MarherrRechbergRechbergBdE. 1860-05-08 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)ThunBdE. 10. 5.NádasdyBdE. 11. 5.GołuchowskiBdE. 11. 5.ThierryBdE. 11. 5.PlenerBdE. 12. 5.FML. SchmerlingBdE. 12. 5Militärbudget pro 1861Mitteilung der Ah. Entschließung über die 111 Millionen Mehrausgabe des NationalanlehensAbtragung und Rekonstruierung des Stephansturmesfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 147Ministerkonferenz, Wien, 8. Mai 1860
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Marherr;
VS.
Vorsitz Rechberg;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Rechberg 8. 5.), Thun 10. 5., Nádasdy 11. 5., Gołuchowski 11. 5., Thierry 11. 5., Plener 12. 5., FML. Schmerling 12. 5.
1537
Protokoll der zu Wien am 8. Mai 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.
Militärbudget pro 1861
FML. Ritter v. Schmerling brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß es gelungen sei, das Militärbudget für 1861 in ordinario auf 83,534.519 fr. herabzumindern, vorausgesetzt, daß jene 20 Millionen Gulden, welche aus dem Verwaltungsjahre 1859 zur Ergänzung des durch den letzten Krieg in Abgang gekommenen Materials auf neue Festungsbauten etc. angewiesen worden sind, der Militärverwaltung unverkümmert belassen werden. Sollte im Jahre 1861 der außerordentliche Truppenstand im lombardisch-venezianischen Königreiche wie bisher beibehalten werden müssen, so würden noch weitere 12 Millionen Gulden erforderlich sein. Hiervon wird gleichzeitig die Anzeige an Se. Majestät und die Mitteilung an das Finanzministerium erstattetKA., MKSM. 1633/1860, dann MKSM. 2341/1860; die Note des Armeeoberkommandos an das Finanzministerium v. 6. 5. 1860, Abt. II, Z. 1066, vgl. KA., AOK. Präs. 2724/1860, fehlt in FA..
Der mit der Leitung des letzteren beauftragte Reichsrat v. Plener bemerkte vorläufig, daß dieser Voranschlag weit über denjenigen hinausgehe, der von der Ah. angeordneten Budgetkommission mit circa 78 Millionen vereinbart worden istAllgemein zur Budgetsparkommission siehe Malfèr, Einleitung ÖMR. IV/1, XLIX f. Zur Summe von 78 Millionen für das Militäretat siehe Brandt, Der österreichische Neoabsolutismus 2, 915.. Er behielt sich demnach vor, seine Gegenbemerkungen im Detail, worauf er augenblicklich nicht vorbereitet sei, im schriftlichen Wege an das Armeeoberkommando gelangen zu lassenMit Note v. 31. 5. 1860, Präs. 1945, antwortete Plener, die Summe von 83 Millionen fl. entspreche einem tatsächlichen Armeebudget von 108 Millionen Gulden, er könne aber maximal 93 Millionen Gesamtbudget verantworten, KA., AOK., Präs. 2724/1860 (RS.; der entsprechende Akt im FA. fehlt). Erzherzog Wilhelm erwiderte am 4. 6. 1860, eine weitere Reduktion sei unmöglich, ebd., AOK. Präs. 2724/1860 (K.); mit dem dramatischen Schreiben v. 14. 6. 1860, Präs. 2409, machte Plener ein letztes Angebot von 100 Millionen als absolutes Maximum, das war ein Zuschuß von 92,8 Millionen. Er würde diese Summe einfach ins Budget einstellen, wozu er berechtigt sei, und drohte mit der Befassung der Ministerkonferenz, ebd., AOK. Präs. 3069/1860 (RS.; der Akt im FA. fehlt); darauf lenkte Erzherzog Wilhelm teilweise ein. Fortsetzung MK. v. 19. 6. 1860/IV..
Mitteilung der Ah. Entschließung über die 111 Millionen Mehrausgabe des Nationalanlehens
Die Staatsschuldenkommission hat sich an das Finanzministerium um Mitteilung der Ah. Entschließung gewendet, womit dem vormaligen Finanzminister Freiherrn v. Bruck die schriftliche Ah. Bedeckung über die Mehrausgabe von 111 (bzw. 100) Millionen Nationalanleihensobligationen erteilt worden istEin solches Schreiben der Staatsschuldenkontrollkommission ist in FA., FM., Präsidialindex, nicht verzeichnet; die Akten der Staatsschuldenkontrollkommission sind verschollen. Zur Ah. Entschließung siehe Brandt, Der österreichische Neoabsolutismus 2, 750 mit Anm. 108.. Da die Kommission dieses Aktes zur Überzeugung bedarf, daß Baron Bruck nicht eigenmächtig hierbei zu Werke gegangen, auch der Inhalt desselben sowohl den Kassen als den Buchhaltungen bekannt ist, so würde der mit der Leitung des Finanzministeriums beauftragte Reichsrat v. Plener kein Bedenken tragen, sich – unter Zustimmung der Konferenz – die Ah. Ermächtigung zur Mitteilung der höchstbelobten Ah. Entschließung zu erbitten.
Es wurde jedoch vom Justizminister darauf aufmerksam gemacht, daß die Berichte der Staatsschuldenkommission gedruckt werden, und daß es bedenklich wäre, den Inhalt dieser oder anderer Ah. Entschließungen, deren Mitteilung dann, wenn einmal eine zugestanden worden, nicht wohl verweigert werden könnte, der öffentlichen Kenntnis preiszugeben. Andererseits wurde vom Kultusminister bemerkt, daß eine unbedingte Verweigerung der Einsicht in ein den Bestand der Staatsschuld betreffendes Aktenstück nicht wohl zulässig erscheine gegenüber einer von Sr. Majestät zur Kontrolle des Staatsschuldenwesens eigens eingesetzten, Allerhöchstderselben unmittelbar unterstehenden Kommission. Man vereinigte sich sonach in dem Antrage, daß der Leiter des Finanzministeriums sich die Ah. Ermächtigung erbitte, der Kommission die Einsicht in die höchstbelobte Ah. Entschließung zu gewähren, jedoch deren weitere Veröffentlichung in dem für den Druck bestimmten Berichte auf vertraulichem Wege zu verhindern habeEinen eigenen Vortrag Pleners dazu gibt es nicht. Im Ausweis der Staatsschuld, publiziert in der Wiener Zeitung v. 11. 7. 1860, wird auf die Tatsache der Überschreitung nicht eingegangen und nur die vom Finanzministerium kundgemachte Gesamtsumme von 611 Millionen Gulden genannt. Fortsetzung MK. v. 14. 6. 1860/VI..
Abtragung und Rekonstruierung des Stephansturmes
Bereits in der Konferenz vom 10. April 1860 sub I. ist die Notwendigkeit der Abtragung des Helms des Stephansturms dargestellt und dessen Rekonstruktion mit einem Aufwande von circa 3–500.000 f. in Antrag gebracht worden. Nach dem neuen, vom Kultusminister unterstützen Antrage des Kardinals Erzbischofs von Wien würde diese aus dem Staatsschatze zu beschaffende Bausumme auf fünf Jahre verteilt werden können, und nachdem von Sr. Majestät zur Restaurierung des Domes mit Ah. Entschließung v. 14. Juni 1857 auf fünf Jahre eine Unterstützung aus dem Ärar von jährlich 50.000 f. Ag. bewilligt worden istSiehe MK. v. 10. 4. 1860/I, Anm. 3., so geht der Antrag dahin, dieselbe Unterstützung noch auf weitere fünf Jahre zu bewilligen, mit welchen Mitteln im Verein mit den Beiträgen des Magistrats und des demnächst ins Leben zu rufenden DombauvereinsZur Gründung des Dombauvereins kam es erst 1880, vgl. Wiener Dombauvereins-Blatt 1 (1881) 3f., Bericht über die erste Generalversammlung; Kleindienst, Die Restauration des St. Stephansdomes, Kap. X, Die Gründung des Wiener Dombauvereines. In: Wiener Dombauvereins-Blatt 6 (1886) 162–164. die vollständige Restaurierung des ganzen Doms und Turms zu erwarten ist.
Der Leiter des Finanzministeriums sowie die übrigen Stimmen der Konferenz waren mit diesem Antrage einverstandenMit Ah. E. v. 13. 5. 1860 auf den Vortrag Thuns v. 7. 5. 1860 wurde der Antrag bewilligt, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1461/1860; AVA, CUM., Kultus, Präs. 552/1860 (K.) und Präs. 999/1860 (RS.). Die Sanierung wurde 1860 bis 1864 durchgeführt, siehe MK. v. 10. 4. 1860/I, Anm. 2..
Wien, den 8. Mai 1860. Rechberg.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 17. Mai 1860.