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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="4">Abteilung IV</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Rechberg</title>
            <title level="m" type="main" n="2">Band 2</title>
            <title level="m" type="sub">März 1860–<date when="1860-10-16">16. Oktober 1860</date>
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            <title level="a" type="desc" n="130">Sitzung 130</title>
            <meeting>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a4-b2-z130.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung IV Das Ministerium Rechberg, Band 2 März 1860–16. Oktober 1860</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2007">2007</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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               <msIdentifier>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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                  <orig>RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser, BdE. und anw. Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 25. 3.), Thun 30. 3., Bruck 30. 3., Nádasdy 30. 3., Gołuchowski 30. 3., Thierry 31. 3., FML. Schmerling 1. 4.</orig>
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                  <note>BdE. <date when="1860-03-25">1860-03-25</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  </note>
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                  <note>BdE. <date when="1860-04-01">1. 4</date>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml#a4-b2_z130.pdf">
               <title type="num">Nr. 130</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1860-03-22">22. März 1860</date>
               </title>
            </head>
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                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Ransonnet; <choice>
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                                </choice> Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 25. 3.), Thun 30. 3., Bruck 30. 3., Nádasdy 30. 3., Gołuchowski 30. 3., Thierry 31. 3., FML. Schmerling 1. 4.</orig>
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            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der Ministerkonferenz am <date when="1860-03-22">22. März 1860</date> unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_2_130_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Organisches Statut für die Landesvertretung (2. Beratung)</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> referierte in gedrängter Kürze über die Genesis der zwei von ihm verfaßten Entwürfe 1. eines organischen Statutes über die Landesvertretungen überhaupt, und 2. des Statuts über die Landesvertretung der gefürsteten Grafschaft Tirol<note type="footnote" n="1">Fortsetzung von MK. v. <date when="1860-03-21">21. 3. 1860</date>/I; zum vorliegenden Protokoll siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Redlich</author>, Staat- und Reichsproblem 1/1, 584ff.</bibl>; zu Tirol siehe Tagesordnungspunkt II.</note>.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. apost. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten zu bemerken, daß es sich hiebei vor allem um die Entscheidung der Vorfrage handle, ob überhaupt ein allgemeines organisches Statut zu publizieren sei oder nicht.</p>
                  <p>Nachdem die diesfalls von beiden Seiten geltend gemachten Gründe, wie sie im Protokolle der Ministerkonferenz am 21. d. M. niedergelegt erscheinen, erörtert worden waren, geruhten Se. Majestät Allerhöchstsich dafür zu entscheiden, daß die Veröffentlichung eines allgemeinen organischen Statutes nicht stattzufinden habe, die allgemeinen Hauptgrundsätze aber gleichwohl pro foro interno zu beraten und festzusetzen seien. Es wurde hierauf zur neuerlichen Beratung einiger Hauptgrundsätze geschritten, worüber sich bei der Vorberatung am 21. d.M. Meinungsver­schiedenheiten in der Konferenz ergeben hatten.</p>
                  <p>[§ 8] Infolge der hierüber gepflogenen Erörterungen geruhten Se. Majestät zu befehlen, daß die Fragen über die Vertretung der Industrie und der Universitäten nicht generell zu entscheiden, sondern für jedes Kronland mit Rücksicht auf die dort obwaltenden Verhältnisse besonders zu erwägen seien. Über die Ah. gestellte Frage, warum nach § 8 die Wahl des Ausschußpräsidenten Sr. Majestät noch vorbehalten, in § 13 aber der Landeschef zum Vorsitz im engeren Ausschusse berufen werde, referierte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi>, es habe ihm rätlich geschienen, bei der Wahl des Präsidenten für den großen Ausschuß vollkommen freie Wahl zu behalten, weil der Landeschef da und dort vielleicht die für ein solches, oft schwieriges Präsidium erforderlichen Eigenschaften nicht besitzen wird. Andererseits sei es in administrativer Hinsicht und zur Vermeidung von Kollisionen mit den lf. Behörden sehr wünschenswert, daß der Vorsitz im engeren Ausschuß dem politischen Landeschef in der Regel übertragen werde, <ref xml:id="fn_4_2_130_a">zumal durch den für die Gebarung des engeren Ausschusses festzustellenden Wirkungskreis der Chef des Ausschusses fortwährend in die Lage kommen wird, mit dem lf. Unterbehörden in rege Korrespondenz zu treten und solchen Aufträge zu erteilen. Derlei Verfügungen müssen vom Landeschef, d. i. unter seiner Firma, geschehen, wenn fatalen Kollisionen begegnet werden will.</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_4_2_130_a">Einfügung a–a Gołuchowskis.</note>zumal durch den für die Gebarung des engeren Ausschusses festzustellenden Wirkungskreis der Chef des Ausschusses fortwährend in die Lage kommen wird, mit dem lf. Unterbehörden in rege <pb n="54" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s54.pdf"/>Korrespondenz zu treten und solchen Aufträge zu erteilen. Derlei Verfügungen müssen vom Landeschef, d. i. unter seiner Firma, geschehen, wenn fatalen Kollisionen begegnet werden will. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erinnerte dagegen, daß die Majorität bei der Vorberatung diese Stellung des Landeschefs, welcher dadurch dem größeren Ausschusse für den Vollzug seiner Beschlüsse verantwortlich würde, nicht angemessen befunden und für in jeder Beziehung entsprechender erkannt habe, dem engeren Ausschusse die Wahl seines Vorsitzenden zu überlassen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> glaubte, daß einem nachteiligen Dualismus in den beiden Ausschüssen am besten dadurch begegnet würde, wenn beide Körper denselben Präsidenten erhalten. In bezug auf die Zusammensetzung der Landesvertretungen machte der Justizminister auf die Notwendigkeit aufmerksam, gehörigenortes auch auf die Vertretung des griechischen und evangelischen Klerus bedacht zu sein.</p>
                  <p>[§ 20] Minister Graf Nádasdy entwickelte umständlich seine Meinung über den Wirkungskreis, welcher den Landesvertretungen anzuweisen wäre, um die lf. Behörden durch Abnahme eines großen Teils ihrer Agenden möglichst viel bei ihren gehäuften Geschäften zu erleichtern. Zu den Agenden der Stände wären daher nebst den Armen- und Wohltätigkeitsangelegenheiten auch die Straßen-, Patronats- und Volksschulsachen, ferner die Überwachung der Gemeinden bei ihrer Gestion in Waisenangelegenheiten zu zählen. Ebenso die Geschäfte der Verteilung und Einhebung der direkten Steuern, welche gegenwärtig den lf. Behörden so viel zu schaffen machen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> teilte im allgemeinen die Meinung des Justizministers, daß den Ständen nicht bloß eine beratende Stellung, sondern eine handelnde anzuweisen wäre, wobei sie einen Teil der Sorge, Mühe und Verantwortlichkeit des Regierungsgeschäfts übernähmen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> war gleichfalls des Erachtens, daß die Regierung durch Überweisung möglichst vieler Agenden an die Landesvertretungen nur gewinnen könne. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> fand die Anträge des Justizministers viel zu weitgehend und die Grenzen einer nützlichen Autonomie überschreitend. Nachdem der engere Ausschuß die Mittel zur Bewältigung einer solchen Geschäftslast durchaus nicht besäße, müßte neben dem Organismus der lf. Behörden in jedem Kronlande ein vielgliedriger, komplizierter und kostspieliger ständischer Organismus gebildet werden; es entstünde dadurch eine Art Doppelherrschaft im Staate, welche bis jetzt in Europa nicht ihresgleichen hat. Die bisherige Ingerenz der Stände einiger Provinzen bei der Steuereinhebung sei eine sehr einfache und beschränkte gewesen, und man könne nicht mit Gewißheit voraussehen, daß die Landesvertretungen sich gegen eine wesentliche Vermehrung des diesfälligen Kosten- und Mühaufwands sträuben werden. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> teilte diese Bedenken im vollen Maße. Eine gewisse Tutel der Gemeinden durch die Stände könne ohne Anstand geübt werden, aber es wäre gefährlich, die Gemeinden jeder Regierungs­kontrolle bei der Geschäftsführung im übertragenen Wirkungskreis zu entheben, so daß die Regierung bei der Besorgung hochwichtiger Angelegenheiten gewissermaßen zugunsten der Stände abdizieren würde. Wenn von den letzteren Mißgriffe begangen würden oder wenn sie untätig blieben, würde man nicht ermangeln, der Staatsverwaltung daraus einen Vorwurf zu machen. Wird aber die Tätigkeit der Stände einer steten Kontrolle der Regierung unterworfen, wo bleibt dann die angestrebte Geschäftsverminderung und Vereinfachung? Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> glaubt, daß, wenn die Bezirkshaupt­mannschaften im neuen Organismus die ihnen zugedachte <pb n="55" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s55.pdf"/>Stellung erhalten, der Regierung noch immer der nötige Einfluß in Gemeindeangelegenheiten gewahrt bleiben wird, da sich bei diesem Mittelgliede alle Fäden konzentrieren und erst von dort aufwärts die Geschäfte, welche den natürlichen Wirkungskreis der Gemeinden betreffen, an die Landesvertretung, die den übertragenen [Wirkungskreis] betreffenden [Geschäfte] aber an die Statthalterei geleitet werden würden. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> entgegnete, diese Argumentation setze voraus, 1. daß die Bezirkshauptmannschaften die angedeutete Stellung erhalten, und 2. daß der Wirkungskreis der Gemeinden selbst bereits gesetzlich abgegrenzt sei. Beides ist aber noch nicht gesetzlich festgestellt.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. apost. Majestät</rs>
                     </hi> erkannten es nicht für zulässig, daß eine ständische Regierung neben der landesfürstlichen funktioniere und eine höhere Instanz in Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises der Gemeinden bilde<note type="footnote" n="2">Der Kaiser entschied also im Sinne Gołuchowskis gegen eine starke Stellung der Landesvertretung. Damit war die Diskussion über die allgemeinen Hauptgrundsätze abgeschlossen. Gołuchowski erörterte zwar das organische Statut in seinem Vortrag v. <date when="1860-04-14">14. 4. 1860</date>, MI. 1045/1860, mit denen er das Tiroler Statut vorlegte, beantragte dazu aber keine Ah. Entschließung, <bibl type="archival">AVA., MI., Präs. 3690/1860, Signatur 33 in genere, Karton 988</bibl>. Es folgte die Besprechung der Landesstatute für die einzelnen Kronländer, beginnend mit Tirol (Tagesordnungspunkt II).</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_2_130_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Landesstatut für Tirol (1. Beratung)</head>
                  <p>Se. Majestät der Kaiser geruhten hierauf zu befehlen, daß das Statut für die gefürstete Grafschaft Tirol nach dem vorliegenden, durch die allgemeinen Grundsätze zu ergänzenden Entwurfe beraten werde; und damit diese Beratung mit aller Umsicht und genauer Kenntnis der besonderen Verhältnisse jenes Landes vorgenommen werden könne, wird der Minister des Inneren jedes Konferenzglied mit Exemplaren des zum Grund liegenden Operats des verstärkten Tiroler Landtagsausschusses und des Vortrags Sr. kaiserliche Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Statthalters beteilen<note type="footnote" n="3">Fortsetzung MK. v. 27., 28. u. <date when="1860-03-29">29. 3. 1860</date> (= Sammelprotokoll Nr. 132).</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> glaubte Bedenken dagegen vorbringen zu sollen, daß mit der einzelnen Publikation des Statuts für Tirol begonnen werde. Dies würde in den anderen Kronländern einen sehr niederschlagenden Eindruck machen, weil man in dem Tiroler Statut einen Typus für alle übrigen Statute erblicken würde. Nun mag der vorliegende Entwurf dem Lande Tirol und den Wünschen vieler seiner Bewohner allerdings entsprechen, aber die Gliederung nach vier Ständen, wobei der Klerus und ein nur wenig besitzender Adel ebenso viele Stimmen haben als die ganze übrige Bevölkerung, stehe mit den gerechten Erwartungen, welche man in den übrigen Kronländern hegt, in zu großem Widerspruche. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> machte aufmerksam, daß das Statut für Tirol, worauf man im Lande schon lange wartet, füglich nicht mehr längere Zeit in suspenso gehalten werden könne. Andererseits verkenne er nicht, daß manche Bestimmungen desselben Tadel erfahren werden, wenn er gleich einige unberufene Journalstimmen, welche bereits dagegen heftig agitiert haben, nicht als maßgebend betrachten könne. Die übrigen Minister vereinigten sich aus den von Freiherrn v. Bruck herausgehobenen Rücksichten mit dem au. Antrage des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsidenten</rs>
                     </hi>, daß zugleich mit dem Landesstatut für Tirol noch die Statute für ein oder zwei andere Länder zu veröffentlichen wären.</p>
                  <p>
                     <pb n="56" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b2-pdf.xml%23a4-b2_einzelseiten/a4-b2_s56.pdf"/>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. apost. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten diesen Antrag Ag. zu genehmigen und den Minister des Inneren zu beauftragen, daß er nach dem Schluß der Konferenzberatungen über das Tiroler Statut baldmöglichst jenes für Mähren zur Beratung bringe<note type="footnote" n="4">Statt des Landesstatuts für Mähren wurden jene für die Steiermark (MK. v. 19. u. <date when="1860-05-22">22. 5. 1860</date>, Sammelprotokoll Nr. 160), für Salzburg (MK. I v. <date when="1860-06-02">2. 6. 1860</date>/III) und für Kärnten (MK. v. 16. 6. und <date when="1860-07-03">3. 7. 1860</date>, Sammelprotokoll Nr. 184) vorgezogen.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_2_130_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Rehabilitierung des Priesters Zanghellini</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> erwirkte hierauf die Ah. Genehmigung der Rehabilitierung des politisch kompromittierten Priesters der Diözese Feltre-Belluno Zanghellini, nachdem der Bischof sowie der Statthalter ihm in Absicht auf sein Benehmen das beste Zeugnis geben und seine Wiederanstellung im Fache der theologischen Studien aufs wärmste bevorworten<note type="footnote" n="5">Das Schreiben des Statthalters in Venedig v. <date when="1860-03-05">5. 3. 1860</date>, Präs. 1800, beantwortete Thun mit Weisung v. <date when="1860-03-23">23. 3. 1860</date> dahingehend, daß auf Ah. Befehl der Bischof von Belluno-Feltre ermächtigt werden könne, dem Priester Anton Zanghellini eine Professur im bischöflichen Seminar anzuvertrauen, <bibl type="archival">AVA., CUM., Präsidialprotokoll 405/1860</bibl>; der Akt ist skartiert.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, <date when="1860-03-25">25. März 1860</date>. Rechberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den <date when="1860-04-03">3. April 1860</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>