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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="4">Abteilung IV</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Rechberg</title>
            <title level="m" type="main" n="1">Band 1</title>
            <title level="m" type="sub">Mai 1859–2./<date when="1860-03-03">3. März 1860</date>
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            <title level="a" type="desc" n="111">Sitzung 111</title>
            <meeting>
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                  <surname>Malfèr</surname>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a4-b1-z111.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung IV Das Ministerium Rechberg, Band 1 Mai 1859–2./3. März 1860</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2003">2003</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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               <msIdentifier>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1860-02-11"/>
               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 11. 2.), Thun 13. 2., Bruck 14. 2., Nádasdy 14. 2., Gołuchowski, Thierry, Schmerling 18. 2.</orig>
               </item>
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                  <note>BdE. <date when="1860-02-11">1860-02-11</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1860-02-13">13. 2.</date>
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                  <note>BdE. <date when="1860-02-14">14. 2.</date>
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                  <note>BdE. <date when="1860-02-14">14. 2.</date>
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                     <surname>Thierry</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1860-02-18">18. 2</date>
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                     <num n="1">I.</num>
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                  <ref target="#top_4_1_111_1">Anfrage Sr. k. k. Hoheit des Herrn Erzherzogs Generalgouverneur von Ungarn wegen Kundmachung des Ah. Befehls zur Abstellung von Unruhestiftern ad militare</ref>
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                     <num n="2">II.</num>
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                  <ref target="#top_4_1_111_2">Pferde-, Frucht- und Brandweinausfuhr aus Galizien</ref>
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                     <num n="3">III.</num>
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                  <ref target="#top_4_1_111_3">Maßregeln gegen Konskriptionsflüchtlinge der italienischen Städte</ref>
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                     <num n="4">IV.</num>
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                  <label>
                     <num n="5">V.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_4_1_111_5">Gesuch der venezianischen Bischöfe in Zensursachen</ref>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml#a4-b1_z111.pdf">
               <title type="num">Nr. 111</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1860-02-11">11. Februar 1860</date>
               </title>
            </head>
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                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Marherr; <choice>
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                                </choice> Rechberg; <choice>
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                                </choice> und <choice>
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                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Rechberg 11. 2.), Thun 13. 2., Bruck 14. 2., Nádasdy 14. 2., Gołuchowski, Thierry, Schmerling 18. 2.</orig>
                  </item>
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               <p>
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                  <idno type="KZ">555</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der zu Wien am <date when="1860-02-11">11. Februar 1860</date> abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_111_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Anfrage Sr. k. k. Hoheit des Herrn Erzherzogs Generalgouverneur von Ungarn wegen Kundmachung des Ah. Befehls zur Abstellung von Unruhestiftern ad militare</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> referierte über die Anfrage Sr. k. k. Hoheit des Herrn Erzherzogs Generalgouverneurs von Ungern, ob die Bestimmung des Ah. Kabinettschreibens vom 3. d. M., wornach Unruhestifter im Venezianischen und in Ungern ex offo zum Militär abgestellt und an die Disziplinarkompanien abgegeben werden sollen, öffentlich zu verlautbaren sei<note type="footnote" n="1">Ah. Handschreiben v. <date when="1860-02-03">3. 2. 1860</date> an den Minister des Inneren, Abschrift bzw. Mitteilung an Erzherzog Albrecht und an Degenfeld, <bibl type="archival">KA., AOK., Präs. (CK) 635/1860</bibl>. Das Handschreiben lautete: <quote>Lieber Graf Gołuchowski! Es ist zu Meiner Kenntnis gekommen, daß in Ungarn und in den italienischen Provinzen Individuen in neuerer Zeit sich regierungsfeindlichen Bestrebungen und Tätlichkeiten hingeben und dadurch für die öffentliche Ruhe gefährlich werden. Ich finde Mich deshalb veranlaßt, zu befehlen, daß solche Individuen, welche nach ihren Antezedentien und nach ihren Gesinnungen und ihrem Treiben geeignet scheinen, die Urheber oder Mittelpunkte regierungsfeindlicher Bestrebungen zu werden, nötigenfalls auch durch die Abstellung von Amts wegen unschädlich zu machen sind. Diese Abstellung soll jedoch nur über ein von der politischen Landesstelle gefälltes Erkenntnis stattfinden und sind die Betreffenden gleich vom Assentplatze in eine Disziplinarkompanie einzuteilen. Die Assentierung ist nur auf die Dauer der normalen Linien- und Reservedienstpflicht zu vollziehen; auch hat diese Maßregel bloß in Ungarn und in den italienischen Provinzen und selbst hier nur ausnahmsweise und nur insolange in Anordnung zu kommen, als die Notwendigkeit dazu besteht. Es ist Mir daher seinerzeit behufs der möglich gewordenen Aufhebung dieses Ausnahmsgesetzes von Meinem Polizeiminister der Vortrag zu erstatten, welchen Ich, wie auch das Armeeoberkommando, unter einem gleichmäßig in Kenntnis setze. Wien, am <date when="1860-02-03">3. Februar 1860</date>. Franz Joseph.</quote>
                     </note>.</p>
                  <p>Nachdem eine ex officio Stellung gesetzlich nur wider paßlose oder rekrutierungsflüchtige Individuen verhängt werden kann, die Abgabe eines Gestellten vom Assentplatze an eine Disziplinarkompanie nur gegen Selbstverstümmler platzzugreifen hat, so unterliegt es nach der Ansicht der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister der Justiz und der Polizei</rs>
                     </hi> keinem Zweifel, daß die vorbelobte Ah. Bestimmung, welche in dem bezüglichen Ah. Kabinettschreiben selbst ein „Gesetz“ genannt wird, vorläufig gehörig kundgemacht werden müsse, damit nicht gegen jemand ungewarnt eine Strafe verhängt werde, die nicht nur dem unmittelbar davon Betroffenen, sondern auch dessen Familie sehr empfindlich sein würde.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> verkannte nicht die Richtigkeit jener Bemerkung an sich. Er glaubte aber, daß aus politischen Rücksichten die öffentliche Kundmachung der <pb n="437" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s437.pdf"/>Ah. Bestimmung zu unterbleiben hätte, weil eine Verlautbarung Aufsehen und mehr Agitation verursachen würde als die Anwendung der Maßregel gegen einzelne, die im Bewußtsein ihrer Schuld auf irgendeine Strafe im Betretungsfalle gefaßt sein mußten. Er würde daher Sr. k. k. Hoheit antworten, daß eine Kundmachung der Ah. Verfügung nicht zu veranlassen, wohl aber die politischen Behörden, denen die Entscheidung hierüber im Ah. Kabinettschreiben zugewiesen ist, davon in die Kenntnis zu setzen seien. Die Abgabe des hiernach Gestellten an die Disziplinarkompanie betrachtet der Minister des Inneren als eine lediglich das Militärkommando angehende Sache. Sie kann, wie <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FML. Ritter v. Schmerling</rs>
                     </hi> bemerkte, ohne weiters stattfinden, wenn, wie dies bei politisch Kompromittierten gewiß der Fall ist, von dem Assentierten eine üble Einwirkung auf die Truppe besorgt wird<note type="footnote" n="2">Die Anfrage Erzherzog Albrechts und die Antwort Gołuchowskis sind vermutlich nicht erhalten (Ministerium des Inneren, Brandakten).</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_111_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Pferde-, Frucht- und Brandweinausfuhr aus Galizien</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß er aus Anlaß einer Mitteilung Sr. k. k. Hoheit des Herrn Erzherzogs Chef des Armeeoberkommandos über namhafte Pferde-, Frucht- und Branntweinausfuhr aus Galizien nach Ungern angeblich zu revolutionären Zwecken das Statthaltereipräsidium in Lemberg vernommen und von demselben die Auskunft erhalten habe, es sei diesfalls nirgends eine das Gewöhnliche überschreitende Ausfuhr wahrgenommen worden<note type="footnote" n="3">Die betreffenden Akten sind skartiert.</note>.</p>
                  <p>Auch der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> hat wegen der Pferdeausfuhr überhaupt Erkundigung eingezogen und die gleiche Auskunft erhalten<note type="footnote" n="4">Vgl. MK. v. <date when="1860-02-04">4. 2. 1860</date>/V.</note>. Dagegen bemerkte <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FML. Ritter v. Schmerling</rs>
                     </hi>, ein Offizier habe 800 Pferde gezählt, welche auf der West- und Nordbahn kürzlich weitertransportiert worden. In dieser Beziehung behielt sich der Finanzminister die weiter Nachfrage vor<note type="footnote" n="5">Fortsetzung MK. v. <date when="1860-02-16">16. 2. 1860</date>/I.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_111_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Maßregeln gegen Konskriptionsflüchtlinge der italienischen Städte</head>
                  <p>Aus den italienischen Städten entfernen sich so viele Konskriptionspflichtige, daß bei einer Rekrutierung zur Ergänzung des an ihrem Kontingent sich ergebenden Abgangs die Landbevölkerung des betreffenden Ergänzungsbezirks über die Gebühr in Anspruch genommen werden müßte<note type="footnote" n="6">Auf Antrag des Statthalters in Venedig hatte Gołuchowski nach Vernehmung des Armeeoberkommandos mit Vortrag v. <date when="1860-02-09">9. 2. 1860</date> um Straffreiheit für die Stellungspflichtigen ersucht, sofern sie bis Ende Mai zurückkehrten. Dies komme auch der Bevölkerung zugute, die ansonsten die Nachmänner stellen müßte; der Antrag wurde genehmigt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 466/1860</bibl>. Das Problem wurde dadurch aber nicht gelöst, die Rekrutierungsflüchtlinge beschäftigten die Regierung noch lange. Fortsetzung MK. v. <date when="1860-11-15">15. 11. 1860</date>/I; <bibl type="secondary">
                           <author>Gottsmann</author>, Venetien 1859–1866</bibl>.</note>. Das Armeeoberkommando hat daher 1. die Trennung der Stadt von den Landbezirken, 2. die Beiziehung aller sieben Altersklassen in Städten für jede Rekrutierung und 3. die Verhaltung der Stadtgemeinde zur Entrichtung der Stellvertretungsgebühr für jeden abwesenden Konskriptionspflichtigen in Antrag gebracht. Letztere zwei Anträge wurden zurückgenommen, weil das Ministerium des Inneren darauf nicht einging. Über den ersteren ist die Antwort des Ministeriums des Inneren noch ausständig. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FML. Ritter v. Schmerling</rs>
                     </hi> brachte im höchsten Auftrage diese Angelegenheit in Erinnerung.</p>
                  <p>
                     <pb n="438" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s438.pdf"/>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> hielt zwar die Sache nicht für so dringend, weil heuer eine Rekrutierung nicht stattfindet, auch schien es ihm nicht wohl zulässig, wegen einer vorübergehenden Unzukömmlichkeit das System, worauf die Einteilung der Stellungsbezirke beruht, zu ändern. Insoferne es sich jedoch um eine Übergangsverfügung für die nächste Rekrutierung handelt, dürfte seines Erachtens bei Ausschreibung derselben den italienischen Städten ein verhältnismäßig größeres Kontingent aufgeteilt werden. Allein, hierdurch, bemerkte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi>, wird den pflichtgetreu zurückgebliebenen Konskriptionspflichtigen der Städte eine größere Last aufgelegt; es muß auf die höheren Altersklassen, selbst auf Verheiratete gegriffen werden; es leiden somit die Unschuldigen für die Schuldigen. Zweckmäßiger und wirksamer wäre es, die Familien der Geflüchteten und sohin die Gemeinden selbst für sie verantwortlich zu machen, indem man die letzteren gegen Regreß an die Schuldtragenden zum Erlage der Supplentengebühr für jeden Konskriptionsflüchtling, den das Los trifft, verhielte.</p>
                  <p>Diese Ansicht ward auch von der Mehrheit der Konferenz geteilt und der Minister des Inneren eingeladen, in diesem Sinne die Zuschrift des Armeeoberkommandos <ref xml:id="fn_4_1_111_a">mit dem Beifügen</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_4_1_111_a">Einfügung a–a Gołuchowskis.</note> zu beantworten, <ref xml:id="fn_4_1_111_b">daß diese Maßregel nur ausnahmsweise zu gelten habe, solange nämlich die dermaligen Verhältnisse dauern; vorläufig ist der beschlossene Modus bei der nächsten Rekrutierung in Anwendung zu bringen</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_4_1_111_b">Einfügung b–b Gołuchowskis.</note> und erforderlichenfalls die Sache nochmals in der Konferenz zur Sprache zu bringen<note type="footnote" n="7">Die Akten zu diesem Vorstoß des Armeeoberkommandos sind nicht erhalten.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_111_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Eheverbote für Akatholiken und Juden</head>
                  <p>Mehrere in Ungern vorgekommene Fälle von Trauungen akatholischer Militärparteien ohne Bewilligung der Militärbehörde haben zu der Überzeugung geführt, daß es notwendig sei, das diesfalls für Katholiken bestehende Eheverbot auch auf Akatholiken und Juden auszudehnen. Über den hierwegen vom <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FML. Ritter v. Schmerling</rs>
                     </hi> gestellten Antrag wurde sich dahin vereinigt, daß der diesfällige Gesetzentwurf vom Justizminister im Einvernehmen mit dem Armeeoberkommando und dem Kultusminister zu bearbeiten und hiernach die Verhandlung zunächst an den ersteren zu leiten sei<note type="footnote" n="8">Einige Fälle sind indiziert in <bibl type="archival">AVA., Neuer Kultus, Akatholischer Index 1859 und 1860</bibl>, unter Militärisches. Das Armeeoberkommando dürfte aber nichts unternommen haben, jedenfalls sind in <bibl type="archival">KA., AOK., Präsidialindex 1860</bibl> keine Akten verzeichnet, und auch das <bibl type="secondary">
                           <title>K. K. Armee-Verordnungsblatt</title>
                        </bibl> enthält keinen Hinweis.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_111_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Gesuch der venezianischen Bischöfe in Zensursachen</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> referierte über das Ah. signierte Gesuch der venezianischen Bischöfe 1. um das Verbot des Imports, Druckes und Verkaufs der in den römischen Index librorum prohibitorum aufgenommenen Bücher, 2. um Verpflichtung der politischen Behörden, auf Einschreiten der Bischöfe der Verbreitung auch anderer, ihnen gefährlich scheinender Bücher entgegenzutreten; 3. um Beobachtung der hinsichtlich gewisser theatralischer Vorstellungen und öffentlichen Ausstellung obszöner Figuren bestehenden Vorschriften.</p>
                  <p>Ad 1. war der Kultusminister der Meinung, daß es für die fast ausschließlich von Katholiken bewohnten venezianischen Provinzen nicht nur keinem Anstande unterliege, sondern selbst ein Gebot der Schicklichkeit sei, den Buchhändlern und Inhabern von Leihbibliotheken <pb n="439" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s439.pdf"/>zu untersagen, die vom Index verworfenen Bücher öffentlich zum Verkaufe oder zur Benützung auszustellen oder anzukündigen. Daß ad 2. den Bischöfen zwar freistehe, den Gläubigen solche Bücher zu bezeichnen und sie von der Lesung derselben abzuhalten, daß aber der Regierung nach Art. IX des Konkordats nicht obliege, solches für ihre preßpolizeilichen Maßnahmen unbedingt zur Richtschnur zu nehmen und auf ihr selbständiges Urteil dabei zu verzichten; endlich daß ad 3. die Bischöfe in vorkommenden Fällen dieser Art sich an die Behörden zu wenden hätten.</p>
                  <p>Sowohl der Polizeiminister als auch die übrigen Stimmen der Konferenz waren mit diesen Anträgen einverstanden<note type="footnote" n="9">Bereits 1856 hatten die Bischöfe Lombardo-Venetiens dieses Anliegen vorgebracht, dazu MK. v. <date when="1856-01-05">5. 1. 1856</date>/I, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b4-z325" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b4/pdf/a3-b4-z325.pdf" target="MRP-1-3-04-0-18560105-P-0325.xml">ÖMR. III/4, Nr. 325</ref>
                        </bibl>, und MK. v. <date when="1856-04-12">12. 4. 1856</date>/I, <quote>ebd., Nr. 334</quote>; <bibl type="secondary">
                           <author>Leisching</author>, Bischofskonferenz 245 f.</bibl> Damals war das Ansuchen der Bischöfe von der Ministerkonferenz abgelehnt worden; die Ah. E. v. <date when="1856-06-01">1. 6. 1856</date> auf den Vortrag Thuns v. <date when="1856-01-23">23. 1. 1856</date> hatte gelautet: <quote>Ich finde Ihrem Antrage keine Folge zu geben; wohl aber haben Sie Mir den Entwurf zusammenhängender Bestimmungen über den Vollzug des Artikels IX des Konkordates nicht bloß für das lombardisch-venezianische Königreich, sondern für alle Teile Meiner Monarchie mit gehöriger Wahrung der Rechte der Staatsgewalt nach abermaliger sorg­fältiger Beratung in der Ministerkonferenz dann vorzulegen, wenn nach beendigter Versammlung der Bischöfe die etwaigen Äußerungen derselben über diesen Gegenstand vorliegen werden</quote>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 1524/1856</bibl>. Zur Wiener Bischofskonferenz von 1856 <bibl type="secondary">
                           <author>Leisching</author>, Bischofskonferenz 208–223</bibl>; das Bücherverbot war dabei kein wichtiges Thema. Die Bischöfe erneuerten 1858 ihr Gesuch. Die veränderte personelle Zusammensetzung der Ministerkonferenz dürfte Thun veranlaßt haben, den Vortrag darüber – ohne neue Argumente – jetzt vorzulegen, Vortrag v. <date when="1860-01-23">23. 1. 1860</date>, <bibl type="archival">CUM. Präs. 1196/1859</bibl>. In der Tat erhob die Konferenz keinen Einwand. Der Reichsrat sprach sich aber wieder dagegen aus, <bibl type="archival">HHSTA., RR., GA. 129/1860 und GA. 226/1860</bibl>. Der Kaiser folgte dem Antrag des Reichsrates. Die Ah. E. v. <date when="1860-03-17">17. 3. 1860</date> auf den Vortrag Thuns lautet: <quote>Sie haben den Bischöfen der Kirchenprovinz Venedig zu eröffnen, daß, wenn die ihnen im Art. IX des Konkordates erteilte Macht, die Gläubigen von der Lesung jener Bücher abzuhalten, die sie als der Religion und der Sittlichkeit verderblich erkannt haben, ohne Erfolg blieben, es ihnen unbenommen ist, mit Bezeichnung der in Umlauf gesetzten verderblichen Bücher sich an die Statthalterei in dem Behufe zu wenden, daß von dieser wegen Anordnung der zu Verhinderung der Verbreitung der bemerkten Bücher geeigneten, in den bestehenden Preßvorschriften gegründeten Maßregeln gesetzlich das Amt gehandelt werde. Wegen Beseitigung und Ahndung unsittlicher theatralischer Produktionen und obszöner öffentlicher Schaustellungen sind die bestehenden Vorschriften mit Strenge und Genauigkeit in Ausführung zu bringen. Zu dem Ende haben Sie im Einvernehmen mit Meinem Polizeiminister die geeigneten Weisungen zu erlassen.</quote>
                        <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 488/1860</bibl>; <bibl type="archival">AVA., CUM. 439/1860</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1860-02-11">11. Februar 1860</date>. Rechberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den <date when="1860-02-21">21. Februar 1860</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>