Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IVDas Ministerium RechbergBand 1Mai 1859–2./3. März 1860Sitzung 110WienStefanMalfèrProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser, BdE. und anw. Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 5. 3.), Thun 10. 2., Bruck 10. 2., Nádasdy 11. 2., Gołuchowski 12. 2., Thierry, Schmerling 18. 2.RansonnetKaiserErzherzog WilhelmErzherzog RainerRechbergBdE. 1860-03-05 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)ThunBdE. 10. 2.BruckBdE. 10. 2.NádasdyBdE. 11. 2.GołuchowskiBdE. 12. 2.ThierrySchmerlingBdE. 18. 2Definitive Bestreitung der Etappengebühren für die k.k. Armee im VenezianischenMitteilung über die politische Lage an Statthalter Ritter v. ToggenburgAusfuhr von Waffen und Kriegsmaterial aus TriestHerstellung der Verbindung zwischen Nabresina und Casarsa, dann der Süd- und WestbahnStand der Verhandlungen über das Staatsanlehenfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 110Ministerkonferenz, Wien, 9. Februar 1860
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Ransonnet;
VS.
Vorsitz Kaiser,
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 5. 3.), Thun 10. 2., Bruck 10. 2., Nádasdy 11. 2., Gołuchowski 12. 2., Thierry, Schmerling 18. 2.
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Protokoll der Ministerkonferenz am 9. Februar 1860 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.
Definitive Bestreitung der Etappengebühren für die k.k. Armee im Venezianischen
Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer, Präsident des Reichsrates, referierte über die Meinungsverschiedenheit, welche sich im Schoße der Konferenz in bezug auf die definitive Bestreitung der Kosten per 1,200.000 fl. für Etappen der k. k. Truppen im italienischen Feldzuge ergeben hatFortsetzung von MK. v. 24. 12. 1859/VIII.. Der Minister des Inneren beantragt in seinem diesfälligen, dem k. k. Reichsrate zur Begutachtung Ah. zugewiesenen VortrageZit. ebd., Anm. 20., daß diese Auslagen als eine allgemeine Staatslast zu behandeln und die hierauf im Lande bereits eingezahlten Beträge zurückzuersetzen seien, während die Majorität der Konferenz sich in der Beratung am 24. Dezember 1859 mit dem Antrage des Ministerpräsidenten vereinigte, daß die Etappengebühren als eine Landeslast zu behandeln und deren Bestreitung, da der Territorialfonds dermal insolvent ist, mittels Aufnahme eines Anlehens durch die Zentralkongregation der venezianischen Provinzen zu erleichtern sein dürfte.
Der Minister des Inneren hatte diese unausgetragene Meinungsverschiedenheit mittels au. Vortrages Allerhöchstenortes zur Kenntnis gebracht, weil Se. Majestät den Vortrag dieser Verhandlungen ihm zur Pflicht zu machen geruht hatte, wie dies aus dem betreffenden Konferenzprotokolle ersichtlich ist. Graf Gołuchowski war gleich im Anfange darüber gar nicht im Zweifel, daß es schon bei der ursprünglichen Anordnung der Etappengebühren gar nicht in der Absicht Sr. Majestät gelegen war, mit dieser Gebühr den Landesfonds bleibend zu belasten, zumal in der diesfälligen, über Ah. Auftrag an den Minister des Inneren gerichtetenKorrektur a–a Gołuchowskis aus geglaubt, diese unausgetragene Meinungsverschiedenheit mittels au. Vortrages der Ah. Entscheidung unterziehen zu sollen, nachdem Se. Majestät ihm in der Konferenz am 27. v. M. die baldige Vortragserstattung über diesen von FML. Grafen Degenfeld urgierten Gegenstand zur Pflicht zu machen geruht hatte. Graf Gołuchowski müsse voraussetzen, daß es schon bei der ursprünglichen Verweisung der Etappenauslagen auf den Landesfonds nicht beabsichtigt war, denselben damit definitiv zu belasten; da in der diesfälligen, über Ah. Auftrag erflossenen.diese unausgetragene Meinungsverschiedenheit mittels au. Vortrages Allerhöchstenortes zur Kenntnis gebracht, weil Se. Majestät den Vortrag dieser Verhandlungen ihm zur Pflicht zu machen geruht hatte, wie dies aus dem betreffenden Konferenzprotokolle ersichtlich istVgl. die Ah. Entschließung zur MK. v. 24. 12. 1859.. Graf Gołuchowski war gleich im Anfange darüber gar nicht im Zweifel, daß es schon bei der ursprünglichen Anordnung der Etappengebühren gar nicht in der Absicht Sr. Majestät gelegen war, mit dieser Gebühr den Landesfonds bleibend zu belasten, zumal in der diesfälligen, über Ah. Auftrag an den Minister des Inneren gerichteten Note des Ersten Generaladjutanten Grafen Grünne nur „von der vorläufigen Übernahme der Etappen auf das LandEinfügung b–b Gołuchowskis. gegen seinerzeitige Abrechnung“ die Rede war. Die Etappen wurden zur besseren Subsistenz der Truppen Ah. bewilligt und selbe bildeten eine allgemeine Kriegsauslage, welche den Truppen für gewöhnlich nur dann bewilligt werden, wenn dieselben auf fremdem Boden operieren;Einfügung c–c Gołuchowskis. nirgends kommt vor, daß diese Zahlung als Strafe den venezianischen Provinzen auferlegt worden seiKorrektur d–d Gołuchowskis aus: dieselben als Strafe den venezianischen Provinzen auferlegt worden seien.. Man hat nur in Ermanglung andere Bedeckungsmittel zu dieser provisorischen Überweisung gegriffen, allein dermal kann man sich der zugesicherten Abrechnung nicht entschlagen. Graf Gołuchowski müsse daher an seinem au. Antrage wegen Übernahme der Etappen auf den Staatsschatz festhalten.
Der Ministerpräsident äußerte, daß er über seinen Antrag wegen Bedeckung der Etappen durch ein Landesanlehen mit dem Ritter v. Toggenburg gesprochen habe, welcher die Aufnahme eines solchen Anlehens durch die Kongregationen wegen mangelnder gesetzlicher Vollmacht hiezu nicht für tunlich hielt und darauf hindeutete, die Auslage als Monteschuld zu behandeln, wofern die unmittelbare Repartition desselben als Territoriallast nicht angezeigt erschiene. Der Finanzminister fände gegen diesen Ausweg nichts zu erinnern. Jedenfalls müßte er sich aber dagegen erklären, daß die Zentralfinanzen und somit alle übrigen Provinzen in Anspruch genommen würden, welche aus Anlaß des Krieges bereits auf verschiedene Weise empfindlich belastet wurden, fortan höhere Steuern zahlen und an der Entwertung des Papiergeldes noch schwer leiden, ohne Aussicht auf baldige Abhilfe, während die Entwertung der Vaglien im Venezianischen bereits aufgehört hat und die Geldzirkulation in Silber hergestellt istEinfügung e–e Brucks.. Wenn der Aufenthalt der großen Armee einerseits jenen Provinzen manche Opfer auferlegt hat, so brachte er andererseits auch viele Millionen im Umlauf, welche sonst nie dahin geflossen wären und wobei die große Masse der dortigen Bevölkerung auch gewonnen habe. Der Minister des Inneren entgegnete auf diesen letzten Umstand, daß nach den in Galizien gemachten Erfahrungen der Aufenthalt großer Truppenmassen in einem Lande nur einzelne bereichert, der Masse der Bevölkerung aber keinen Vorteil bringt und selbst viele Kontribuenten zugrunde richtet. Der Justizminister kann die Etappengebühren nur als eine Landeslast betrachten und weist auf die Analogie mit den sogenannten Deperditen bei den reglementmäßigen Militärprästationen Ungarns in der Zeit vor 1848 hin4. Die Anerkennung des vom Minister des Inneren in dieser Sache angenommenen Prinzips findet Graf Nádasdy wegen seiner Folgerungen bedenklich. Der Kultusminister glaubt, daß die Finanzen sich dieser Auslage als einer allgemeinen Kriegslast nicht wohl entschlagen können. Hinzu kommt, daß der Territorialfonds in Venedig ganz erschöpft ist und die Grundsteuer, auf welche man die Etappen neu repartieren müßte, mit Einschluß der bereits bestehenden Zuschläge dortlands bereits eine unerschwingliche Höhe erreicht hat.
Se. Majestät der Kaiser sehen einer reifen Erwägung dieses Gegenstandes von Seite des Reichsrates entgegenAm 25. 2. 1860 fand eine Sitzung des Reichsrates im Beisein des Innen- und des Finanzministers statt. Die Meinungen prallten nach wie vor aufeinander. Der Reichsrat votierte mehrheitlich für die Ansicht des Innenministers, HHSTA., RR., GA. 118/1860. Der Kaiser entschied am 5. 3. 1860, daß die noch nicht verwendeten 340.000 fl. umgehend an den lombardisch-venezianischen Landesfonds zurückzuerstatten seien, daß aber eine Rückvergütung der verwendeten Summe von 740.000 fl. aus dem Staatsschatz nicht zu erfolgen habe. Gleichzeitig wurde der Innenminister angewiesen, dem Statthalter in Venedig aufzutragen, Anträge über allfällige Vorschüsse des Staatsschatzes zur Unterstützung der notleidenden Seidenraupenzucht zu stellen, Handschreiben HHSTA., CBProt. 36 c/1860. Dieses Handschreiben sollte offensichtlich von der ungerechten und harten Entscheidung ablenken. Wie aus einem späteren Bericht des Statthalters hervorgeht, wurden keine Vorschüsse für die Unterstützung der Seidenraupenzucht beantragt, ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 1649/1860; ebd., RR., GA. 429/1860..
Mitteilung über die politische Lage an Statthalter Ritter v. Toggenburg
Der Minister des Inneren brachte die Bitte des designierten Statthalters von Venedig Ritter v. Toggenburg zur Sprache, daß ihm auch, gleich dem Armeekommandanten Grafen Degenfeld, Mitteilungen über die jeweilige politische Lage zu seiner Orientierung gemacht würden.
Se. Majestät der Kaiser geruhten zu befehlen, daß dem Ritter v. Toggenburg von Zeit zu Zeit die geeigneten Mitteilungen über die äußere Politik zu machen seienSolche Mitteilungen konnten nicht gefunden werden..
Ausfuhr von Waffen und Kriegsmaterial aus Triest
Der Finanzminister referierte über eine Allerhöchstenortes gestellte Frage, daß nach einer telegraphischen Meldung des Statthalters Baron Burger aus Triest keine Ausfuhr von Waffen oder Kriegsmaterial stattfindeFortsetzung von MK. v. 1. 2. 1860/II; Akten dazu konnten nicht gefunden werden; Fortsetzung MK. v. 29. 2. 1860/II..
Herstellung der Verbindung zwischen Nabresina und Casarsa, dann der Süd- und Westbahn
Der Finanzminister referierte über die Hindernisse, mit welchen die Herstellung der Verbindung zwischen der Süd- und der Westbahn bei WienDie Verbindungsbahn zwischen Penzing und Hetzendorf wurde am 1. 1. 1861 eröffnet, Kupka, Eisenbahnen Österreich-Ungarns 268 f., dann jener zwischen Nabresina und Casarsa noch zu kämpfen hatSiehe zuletzt MK. v. 1. 2. 1860/V. Das Armeeoberkommando drängte auf eine rasche Fertigstellung der Linie. Die Generaldirektion der Südlichen Staats-, lombardisch-venezianischen und centralitalienischen Eisenbahn berichtete ab Februar 1860 monatlich über den Baufortschritt, um die ungünstige Meinung zu beseitigen, welche Eure Exzellenz über das Vorgehen der Gesellschaft gefaßt zu haben scheinen, Schreiben an Bruck v. 3. 2. 1860, AVA., VA. III C, Nr. 1754/1860 (Sammelakt, dabei auch Inspektionsprotokolle)..
Auf die Bemerkung Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Chef des Armeeoberkommandos, daß man der Südbahn, um sie zur beschleunigten Brückenherstellung bei Casarsa zu bestimmen, vorschreiben könnte, daß sie binnen eines bestimmten Termins entweder die stabile oder eine provisorische Brücke herzustellen habe, antwortete der Finanzminister, die Vollendung dieser Brücke sei bloß durch das Eintreffen eines Schiffs mit Eisenbestandteilen in Venedig bedingt. Diesem werde noch im laufenden Monat entgegengesehen. Ist es eingetroffen, so werde Baron Bruck einen Präklusivtermin bestimmen. Überdies ist bereits angeordnet, daß alle noch unvollendeten Bauobjekte durch eine Kommission aus Ingenieurs der Staatsverwaltung und der Gesellschaft besichtigt und wegen der beschleunigten Vollendung das Nötige vorgekehrt werde. An dem guten Willen der hiebei selbst interessierten Gesellschaft glaube Baron Bruck nicht zweifeln zu sollenIm Mai wurde der Südbahngesellschaft die Frist bis 1. 9. 1860 gesetzt, MK. v. 12. und 14. 5. 1860/II. Die Bahnlinie wurde am 1. 10. 1860 eröffnet, Kupka, Eisenbahnen Österreich-Ungarns 247; AVA., VA. II C, Nr. 1754/1860..
Stand der Verhandlungen über das Staatsanlehen
Der Finanzminister brachte schließlich zur Ah. Kenntnis den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen zur Zustandebringung eines StaatsanlehensFortsetzung von MK. II v. 7. 2. 1860.. Es liegen hiezu drei verschiedene Projekte vor, doch ist die Sache noch nicht zu einer definitiven Entscheidung reif. Damit aber die Finanzoperation demnächst, nach erfolgter Ah. Schlußfassung, in befriedigender Weise durchgeführt werden könne, sei es dringend notwendig, daß die Gesetze über die Besitzfähigkeit der Juden und über die Verstärkung des Reichsrates bald veröffentlicht werdenFortsetzung MK. II v. 2. auf 3. 3. 1860..
Am 10. Februar 1860. Rechberg.Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 5. März 1860.