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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="4">Abteilung IV</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Rechberg</title>
            <title level="m" type="main" n="1">Band 1</title>
            <title level="m" type="sub">Mai 1859–2./<date when="1860-03-03">3. März 1860</date>
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            <title level="a" type="desc" n="086">Sitzung 86</title>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a4-b1-z86.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung IV Das Ministerium Rechberg, Band 1 Mai 1859–2./3. März 1860</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2003">2003</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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               <msIdentifier>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1859-12-29"/>
               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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                  <orig>RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. Erzherzog Albrecht, Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 30. 12.), Thun 30. 12., Bruck 31. 12., Nádasdy 31. 12., Gołuchowski 31. 12., Thierry <date when="1860-01-01">1. 1. 1860</date>, Schmerling <date when="1860-01-02">2. 1. 1860</date>.</orig>
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                  <note>BdE. <date when="1859-12-30">1859-12-30</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1859-12-30">30. 12.</date>
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                  <note>BdE. <date when="1859-12-31">31. 12.</date>
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                     <surname>Schmerling</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1859-01-02">2. 1. 1860</date>
                  </note>
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                  <ref target="#top_4_1_86_4">Baldige Regelung der Verhältnisse der Evangelischen in den nicht-ungarischen Ländern</ref>
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                     <num n="6">VI.</num>
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                  <ref target="#top_4_1_86_6">Besitztum der siebenbürgischen Grenzregimenter</ref>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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               <title type="num">Nr. 86</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1859-12-29">29. Dezember 1859</date>
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                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Ransonnet; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Kaiser; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> Erzherzog Albrecht, Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 30. 12.), Thun 30. 12., Bruck 31. 12., Nádasdy 31. 12., Gołuchowski 31. 12., Thierry <date when="1860-01-01">1. 1. 1860</date>, Schmerling <date when="1860-01-02">2. 1. 1860</date>.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">4408</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der Ministerkonferenz am <date when="1859-12-29">29. Dezember 1859</date> unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_86_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Kaiserliche Verordnung wegen Bestellung der Notare als Gerichtskommissäre (2. Beratung)</head>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> referierte über seinen au. Vortrag wegen allgemeiner Bestellung der Notare als Gerichtskommissäre in Angelegenheiten der Gerichtsbarkeit außer Streitsachen. (Dieses Referat sowie die darüber gepflogene Konferenzberatung vom 24. d.M. ist in dem bezüglichen Protokolle niedergelegt.<note type="footnote" n="1">Tagesordnungspunkt VI.</note>)</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> erklärte im Verfolg seiner Abstimmung am 24. Dezember d.J., daß er zwar die Notwendigkeit, die überbürdeten Gerichtsbehörden zu erleichtern, keineswegs verkenne, daß er aber gewichtige Bedenken gegen die vorgeschlagene Maßregel hege, und zwar gegen die Maßregel an sich sowohl als dagegen, daß sie in diesem Augenblicke getroffen wird. In letzterer Beziehung äußerte Graf Thun, es scheine ihm verfrüht, eine so tiefgreifende neue Einrichtung zu treffen, bevor der Organismus der untersten lf. Behörden sowohl als derjenige der Gemeinden und der übrigen ihnen zunächst stehenden autonomen Organe festgestellt ist, weil eben in diesen Organen die Elemente gefunden werden dürften, die Gerichtsbehörden erster Instanz durch Übernahme der fraglichen Geschäfte wesentlich zu erleichtern. Ist der beantragte Schritt einmal geschehen, so kann er nicht ohne eine gewisse Kompromittierung bald darauf wieder zurückgenommen werden, und diese Zurücknahme würde auch dadurch wesentlich erschwert, weil dieselbe die Existenz der mittlerweilen geschaffenen zahlreichen Notare gefährden, wo nicht vernichten würde. Es sei daher geraten, den diesfälligen Beschluß jedenfalls zu vertagen. Graf Thun findet aber auch, daß die Notare überhaupt nicht ein wünschenswertes Organ sind, um <ref xml:id="fn_4_1_86_a">auf dem Lande</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_4_1_86_a">Einfügung a–a Thuns.</note> jene Geschäfte zu besorgen, welche den Justizbehörden abgenommen werden sollen. Ihr Interesse sei nämlich nicht eine Vereinfachung, sondern vielmehr eine Vermehrung und Verwickelung <ref xml:id="fn_4_1_86_b">von Geschäften herbeizuführen, auf deren Vermittlung sie mit ihrer Existenz angewiesen sind.</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_4_1_86_b">Korrektur b–b Thuns aus: <quote>der gut honorierten Geschäfte herbeizuführen</quote>.</note> Aus der Klasse der Advokaten und ihren Konzipienten hervorgehend, werden die Notare <ref xml:id="fn_4_1_86_c">den städtischen modern-liberalen Ideenkreis</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_4_1_86_c">Korrektur c–c Thuns aus: <quote>größtenteils das revolutionäre Element</quote>.</note> unter die <pb n="341" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s341.pdf"/>Landbevölkerung verbreiten; <ref xml:id="fn_4_1_86_d">sie werden stets und namentlich in politisch bewegten Zeiten sehr einflußreiche Organe sein, durch welche von den Städten aus auf die Ideen und Gesinnungen der Landbevölkerung eingewirkt und allmählich die Umwandlung dieses ihres bisher konservativen Sinnes herbeigeführt werden wird.</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_4_1_86_d">Korrektur d–d Thuns aus: <quote>[und] da, wo [es] schon vorhanden ist, stärken; zumal ihre Stellung ihnen das Agitieren nur zu sehr erleichtert. Macht und Einfluß der Regierung werden dabei sehr gefährdet werden!</quote>
                     </note> Der Minister Graf Thun müsse daher dringend bitten, daß die beantragte Maßregel jetzt nicht Ah. genehmigt werde oder doch wenigstens auf die größeren Städte beschränkt bliebe, <ref xml:id="fn_4_1_86_e">wogegen er keinen Anstand erhebe</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_4_1_86_e">Korrektur e–e Thuns aus: <quote>wo die politischen Nachteile nicht so sehr hervortreten würden</quote>.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> entgegnete hierauf, daß die Notare ja kein neues, sondern ein bereits bestehendes, erwiesenermaßen nützliches Institut seien und daß es sich bloß um deren angemessene Vermehrung handle, welche er ohnehin mit einem Schlag bewirken weder wolle noch selbst könnte. Die Aufgabe des Ministers sei, im Justizdienste Ersparungen, und zwar bald, zu bewirken. Dies sei nur durch wesentliche Geschäftsverminderung bei den lf. Behörden möglich. Erfolgt diese nicht, so kann keine Reduktion eintreten und die Rückstände müssen selbst noch mehr anwachsen, was für die Rechtsuchenden sehr traurig wäre. In den deutschen Ländern sei dermal schon Überfluß an Kandidaten des Notariats, in Ungarn nimmt die bisher beschränkte Zahl der geeigneten Bewerber bereits zu und sie wird durch manche entbehrlich werdende Justizbeamte noch vergrößert werden. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi>, der Vorstimme beitretend, wies auf die nützlichen Dienste der Notare in Venetien und in andern Ländern hin, wo man an dieselben gewohnt ist. <ref xml:id="fn_4_1_86_f">Eine Institution müsse wohl gut sein, die überall, wo sie eingeführt worden, in der Bevölkerung festgehalten werde. Er finde keinen Grund, die Notare absolut als verfängliche soziale Elemente zu betrachten. Wenn sie gut gestellt seien, würden sie auch brav sein.</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_4_1_86_f">Einfügung f–f Brucks.</note> Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> glaubt, daß die Überweisung der fraglichen Geschäfte wenigstens nicht sofort und absolut in allen Kronländern stattzufinden hätte, da z. B. in Galizien <ref xml:id="fn_4_1_86_g">und Ungarn</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_4_1_86_g">Einfügung g–g Gołuchowskis.</note> die dort vorhandenen wenigen Notare damit dergestalt überbürdet werden würden, daß sie ihrem sonstigen Berufe entzogen wären und eine fühlbare Lücke und Stockung entstehen müßte, <ref xml:id="fn_4_1_86_h">zumal das Institut der Notare zunächst zum Vorteile des großen Publikums durch die Ah. Gnade Sr. Majestät ins Leben gerufen worden ist. Wenn nun den Notaren eine solche Masse von umfangreichen und zeitraubenden Agenden, die strenge genommen in das Ressort der Gerichtsbehörden gehören, aufgebürdet werden will, so kann die Folge nicht ausbleiben, daß das Publikum von den ohnehin wenigen Notaren keinen Nutzen ziehen werde, dieselben vielmehr zu Hilfsorganen der Gerichtsbehörden sich ausbilden werden, was doch bei der Instituierung der Notare wahrlich nicht in der Absicht der Regierung lag.</ref>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_4_1_86_h">Einfügung h–h Gołuchowskis.</note>
                        </p>
                  <p>
                     <pb n="342" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s342.pdf"/>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. apost. Majestät</rs>
                     </hi> behielten Allerhöchstsich vor, diese wichtige Angelegenheit in reife Erwägung zu ziehen<note type="footnote" n="2">Auch der Reichsrat lehnte den weitgehenden Antrag des Justizministers ab, <bibl type="archival">HHSTA., RR., GA. 25/1860</bibl>. Nádasdy beschränkte daher seinen Antrag auf Verwendung der Notare als Gerichtskommissäre auf die Städte und größeren Orte mit einem Gerichtshof erster Instanz, siehe dazu MK. v. <date when="1860-04-28">28. 4. 1860</date>/II. Damit waren alle einverstanden; die Ah. Entschließung auf den Vortrag erging am <date when="1860-05-04">4. 5. 1860</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 43/1860</bibl>, die Verordnung des Justizministers am <date when="1860-05-07">7. 5. 1860</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 120/1860</bibl>. Diese Verordnung blieb auch nach der Neuordnung des Notariats im Jahre 1871 in Kraft, <bibl type="secondary">
                           <author>Mischler–Ulbrich</author>, Staatswörterbuch 3, 710</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_86_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Reduktion des Armeekriegsstandes</head>
                  <p>Mit Ah. Genehmigung wurde der Vortrag des k. k. Armeeoberkommandos mit den Anträgen in bezug auf die Reduktion des Armeekriegsstandes<ref xml:id="fn_4_1_86_i"/>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_4_1_86_i">Korrektur Erzherzog Wilhelms aus: <quote>Armeefriedensstandes</quote>.</note> vorgelesen<note type="footnote" n="3">Nach der MK. v. <date when="1859-12-08">8. 12. 1859</date>/II wurden die dort vorliegenden Anträge überarbeitet und weitere Reduktionen des Kriegs- und des Friedensstandes der Armee vorgesehen; daraufhin Vortrag v. <date when="1859-12-22">22. 12. 1859</date>, mit dem die Reduktion des Kriegsstandes von 550.000 um 126.000 auf 424.000 Mann beantragt wurde; der Vortrag war am <date when="1859-12-23">23. 12. 1859</date> genehmigt worden, <bibl type="archival">KA., MKSM. 8325/1859</bibl>; <bibl type="archival">ebd., AOK., Präs. 4148/1859 (K.) und Präs. 4330/1859 (RS.)</bibl>; dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 2, 910</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Schmidt-Brentano</author>, Die Armee in Österreich 143</bibl>.</note>. Nach diesen Anträgen, welche bereits die Ah. Genehmigung erhalten haben, <ref xml:id="fn_4_1_86_j">dürfte eine namhafte Ersparung</ref>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_4_1_86_j">Korrektur j–j Erzherzog Wilhelms aus: <quote>wird beiläufig der vierte Teil</quote>.</note> an der bisherigen Militärdotation erzielt<ref xml:id="fn_4_1_86_k"/>
                     <note type="variant" n="k" target="#fn_4_1_86_k">Korrektur Erzherzog Wilhelms aus: <quote>erspart</quote>.</note> werden, dabei [wird] aber doch ein Kern vollkommen ausgebildeter Soldaten der verschiedenen Waffengattungen mit den nötigen Cadres zur Verwirklichung einer Standesvermehrung im Notfalle vorbehalten. Die Reduktionen werden in allen Zweigen mit Ausnahme der fortifikatorischen Bauten und der <ref xml:id="fn_4_1_86_l">übrigens neu zu entwerfenden</ref>
                     <note type="variant" n="l" target="#fn_4_1_86_l">Einfügung l–l Erzherzog Wilhelms.</note> Kriegsvorräte vorgenommen werden, da in den beiden letztern höhere Rücksichten eine Reduktion nicht gestatten. Der Kriegsstand<ref xml:id="fn_4_1_86_m"/>
                     <note type="variant" n="m" target="#fn_4_1_86_m">Korrektur Erzherzog Wilhelms aus: <quote>Friedensstand</quote>.</note> ist übrigens mit Berücksichtigung der disponiblen Streitkräfte der andern dabei ins Aug zu fassenden Mächte bemessen<note type="footnote" n="4">Nach den Berechnungen des Armeeoberkommandos betrug die Höchststärke der Armee in Rußland 352.000 Mann, in Frankreich 310.000, in Preußen 180.000 und in Piemont 145.000.</note>. Vorderhand gestatten die politischen Verhältnisse nicht, in Italien auf das Minimum des Friedensstandes herabzugehen. <ref xml:id="fn_4_1_86_n">Daß aber im Jahr 1861 mit einem baren Dotationsziffer von nur 72 Millionen werde ausgelangt werden, vermag nicht zugegeben zu werden.</ref>
                     <note type="variant" n="n" target="#fn_4_1_86_n">Korrektur n–n Erzherzog Wilhelms aus: <quote>Ob aber im Jahre 1861 mit einem baren Dotationsziffer von nur 72 Millionen werde ausgelangt werden, müsse dahingestellt bleiben</quote>.</note>
                        </p>
                  <p>
                     <ref xml:id="fn_4_1_86_o">Zur Erzielung von weiteren Ersparungen seien bereits von Sr. Majestät dem Kaiser die Anträge des Armeeoberkommandos wegen Auflassung der beiden Disziplinarkompanien zu Temeswar und Olmütz, wegen Auflassung der Sektionschefs bei den Landeskommandenund aller Diensteszulagen sowohl bei diesen Stellen als beim Armeeoberkommando Ah. genehmigt worden</ref>
                     <note type="variant" n="o" target="#fn_4_1_86_o">Einfügung o–o Erzherzog Wilhelms.</note>Zur Erzielung von weiteren Ersparungen seien bereits von Sr. Majestät dem Kaiser die Anträge des Armeeoberkommandos wegen Auflassung der beiden Disziplinarkompanien zu Temeswar und Olmütz<note type="footnote" n="5">Diese Maßnahme erbrachte eine Einsparung von 60.000 fl. jährlich, <bibl type="archival">KA., MKSM. 8329/1859</bibl>.</note>, wegen Auflassung der Sektionschefs bei den Landeskommanden<note type="footnote" n="6">
                        <bibl type="archival">Ebd., MKSM. 8363/1859</bibl>; der Einsparungseffekt ist nicht angegeben.</note>
                     <pb n="343" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s343.pdf"/>und aller Diensteszulagen sowohl bei diesen Stellen als beim Armeeoberkommando Ah. genehmigt worden.<note type="footnote" n="7">Das Armeeoberkommando hatte die weitgehende Abschaffung der Funktions- und Dienstzulagen vorgeschlagen; der Generaladjutant Graf Crenneville beantragte dagegen, die Funktionszulage beizubehalten, aber zu vereinheitlichen, und nur die meisten Dienstzulagen zu streichen. Der Kaiser folgte diesem Antrag, <bibl type="archival">ebd., MKSM. 8356/1859</bibl>; die Maßnahme brachte eine Einsparung von 63.000 fl. jährlich.</note>
                  </p>
                  <p>
                     <ref xml:id="fn_4_1_86_p">Der Finanzminister drückte den Wunsch aus, daß der Abgeordnete des Armeeoberkommandos bei der Budgetkommission angewiesen werde, derselben die geeigneten Eröffnungen zu machen</ref>
                     <note type="variant" n="p" target="#fn_4_1_86_p">Einfügung p–p Brucks.</note>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> drückte den Wunsch aus, daß der Abgeordnete des Armeeoberkommandos bei der Budgetkommission angewiesen werde, derselben die geeigneten Eröffnungen zu machen.<note type="footnote" n="8">Fortsetzung zum Armeebudget MK. v. <date when="1860-05-08">8. 5. 1860</date>/I.</note>
                  </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_86_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Konvent zu Debreczin am <date when="1860-01-12">12. Jänner 1860</date>
                  </head>
                  <p>Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Erzherzog Albrecht</rs>
                     </hi> brachte die Angelegenheiten der Evangelischen in Ungarn zur Sprache<note type="footnote" n="9">Siehe MK. II v. <date when="1859-12-15">15. 12. 1859</date>/I.</note>. Den vom Kultusminister demnächst zu stellenden au. Antrag auf Erlassung eines Verbots der Konvente und Bestimmung eines Termins zur Konstituierung der Gemeinden könne Se. kaiserliche Hoheit nur als sehr angezeigt betrachten, um der steigenden Agitation zu begegnen<note type="footnote" n="10">Siehe MK. v. <date when="1860-01-10">10. 1. 1860</date>/IV.</note>. Sichern Vernehmen nach beabsichtigt man, am <date when="1860-01-12">12. Jänner 1860</date> im großen evangelischen Bethause Debreczin ohne förmliche Einberufung einen Superintendentialkonvent abzuhalten und dabei gegen das Patent zu demonstrieren. Die Sache verdient die volle Aufmerksamkeit der Regierung und bedarf einer sehr umsichtigen Behandlung, damit in der von 35.000 Protestanten bewohnten und wegen des Markts noch von Fremden überfüllten Stadt Debreczin aus Anlaß der fraglichen Demonstration nicht ein bedauerlicher Konflikt entstehe, welcher am Ende noch ausgebeutet werden könnte, um die sogenannte „ungarische Frage“ vor den Kongreß zu bringen. Se. kaiserliche Hoheit gedenken dahin politischerseits den Hofrat Baron Friedenfels und für die Leitung der allenfalls nötigen militärischen Verfügungen den GM. Grafen Wrbna zu bestimmen. Die Frage sei nur, wann und in welcher Weise dem illegalen Konvente entgegenzutreten sei, den die Regierung nicht ignorieren kann.</p>
                  <p>Im Lauf der hierüber gepflogenen längeren Beratung vereinigten sich die mehreren Stimmen in der Konferenz mit folgenden Anträgen: 1. dem des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizministers</rs>
                     </hi>, daß in der Kirche keine Gewalt anzuwenden sei, um <ref xml:id="fn_4_1_86_q">die Versammlung</ref>
                     <note type="variant" n="q" target="#fn_4_1_86_q">Korrektur q–q Nádasdys aus: <quote>den Konvent</quote>.</note> auseinanderzusprengen und daß man auch <ref xml:id="fn_4_1_86_r">die Teilnehmer an</ref>
                     <note type="variant" n="r" target="#fn_4_1_86_r">Korrektur r–r Nádasdys aus: <quote>die Teilnahme in</quote>.</note> demselben beim Austritt aus der Kirche nicht arretieren, sondern sich begnügen sollte, in der Kirche eine hinlängliche Zahl verläßlicher Zeugen aufzustellen, um<ref xml:id="fn_4_1_86_s">, wenn illegale Vorgänge versucht und (nach erfolgtem Verbot durch den königlichen Kommissär) noch fortgesetzt werden sollten, dies</ref>
                     <note type="variant" n="s" target="#fn_4_1_86_s">Korrektur s–s Nádasdys aus: <quote>die illegalen Vorgänge, welche versucht und nach erfolgter Einstellung durch den königlichen Kommissär noch fortgesetzt werden sollten.</quote>
                     </note> seinerzeit gerichtlich zu konstatieren. Auf diese Weise werde einem blutigen Konflikt <pb n="344" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s344.pdf"/>in oder außer der Kirche vorgebeugt und <ref xml:id="fn_4_1_86_t">der Strafbehörde möglich gemacht werden, jede Übertretung der Gesetze oder Verordnungen zu bestrafen.</ref>
                     <note type="variant" n="t" target="#fn_4_1_86_t">Korrektur t–t Nádasdys aus: <quote>dem Gesetze Genüge geleistet werden</quote>.</note> 2. dem Antrage des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministers des Inneren</rs>
                     </hi>, daß der politische Kommissär dem Pastor loci verbiete, am 12. Jänner einen öffentlichen Gottesdienst abzuhalten oder ihn doch dafür verantwortlich mache, daß nach dem Gottesdienst keine Verhandlungen in der Kirche mehr stattfinden.</p>
                  <p>Gegen den vom <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsidenten</rs>
                     </hi> gestellten und vom Grafen Gołuchowski geteilten Antrag, die Hauptagitatoren durch Einschüchterung auf privativem Wege zu bestimmen, daß sie die Demonstration aufgeben, wurde von Sr. kaiserlichen Hoheit eingewendet, daß manche diese Gelegenheit zur Erwerbung einer wohlfeilen Märternkrone [sic!] ergreifen dürften, und vielfältige Erfahrungen gegen die Einschlagung dieses Weges sprechen, welcher stets nur als Schwäche der Regierung und ängstlicher Versuch zu paktieren gedeutet wurde, ohne je von reellem Erfolg begleitet zu sein. Die Verurteilung Zsedényis durch das Kaschauer Gericht würde als die kräftigste und vollkommen gesetzliche Einschüchterung der Agitatoren wirken<note type="footnote" n="11">Der Konvent in Debrecen fand statt; die Akten dazu sind skartiert, <bibl type="archival">AVA., Unterricht, Präsidium, Index und Protokoll 1860</bibl>. Zu Zsedényi siehe MK. v. <date when="1859-12-27">27. 12. 1859</date>/II.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_86_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Baldige Regelung der Verhältnisse der Evangelischen in den nicht-ungarischen Ländern</head>
                  <p>Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Generalgouverneur von Ungarn erklärten, daß Höchstdieselben einen großen Wert darauf legen würden, die kirchlichen Verhältnisse der Evangelischen in den übrigen Kronländern baldmöglichst nach denselben Grundsätzen geregelt zu sehen, welche für Ungarn erflossen sind. Es würde dies und die dankbare Annahme der neuen Kirchenverfassung in jenen Ländern ein sehr heilsames Gegengewicht gegen die ungarische Agitation bilden und die Stellung der gutgesinnten Protestanten Ungarns wesentlich stärken. Es würde ferner einen tiefen Eindruck machen, wenn in diesen Ländern Synoden zustande kämen, während man in Ungarn ausstreut, daß das Provisorium vom <date when="1859-09-02">2. September 1859</date> immer aufrechterhalten werden würde und keine Synode zu hoffen ist.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> berichtete, daß die Wiener Konsistorien am <date when="1860-01-02">2. Jänner 1860</date> über diese Angelegenheit beraten und nach Vernehmung der Superintendenten ihre Anträge erstatten werden, voraussichtlich mit der Bitte um Gewährung der Verfassung vom <date when="1859-09-01">1. September 1859</date>. In Siebenbürgen müsse über diesen Gegenstand, obgleich er der Reife sehr nahe ist, noch verhandelt werden<note type="footnote" n="12">Zur Vorbereitung des Protestantenpatents für Cisleithanien <bibl type="secondary">
                           <author>Gottas</author>, Die Geschichte des Protestantismus in der Habsburgermonarchie</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                           <author>Wandruszka–Urbanitsch</author>, Habsburgermonarchie 4, 554 f.</bibl>; zu Siebenbürgen <quote>ebd. 508 f.</quote>
                     </note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> bemerkte, es seien beinah schon vier Monate verflossen, seit Se. Majestät der Kaiser den Protestanten der übrigen Kronländer die Zusicherung einer neuen Kirchenverfassung zu erteilen geruht haben<note type="footnote" n="13">Damit ist wohl der Hinweis auf die freie Religionsausübung im Artikel in der <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18590822">Wiener Zeitung</ref>
                           </title> v. <date when="1859-08-22">22. 8. 1859</date>
                        </bibl> gemeint, vgl. Anhang Nr. IX, Anm. 1.</note>. Von dem, was in dieser Richtung <pb n="345" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s345.pdf"/>seitdem geschehen, ist beinah gar nichts <ref xml:id="fn_4_1_86_u">von Bedeutung</ref>
                     <note type="variant" n="u" target="#fn_4_1_86_u">Einfügung u–u Nádasdys.</note> in die Öffentlichkeit gedrungen. Das große Publikum glaubt daher auch nicht an die baldige Erfüllung des kaiserlichen Versprechens, und zur Berichtigung dieser falschen Ansicht würde es Graf Nádasdy sehr nötig halten, eine Ah. Kundgebung in diesem Sinne zu erlassen. Eine solche wäre ein Ah. Handschreiben an den Kultusminister, worin die Willensmeinung Sr. Majestät ausgesprochen würde, den Evangelischen in Siebenbürgen, dann in den deutsch-slawischen Kronländern baldmöglichst in Absicht auf die Kirchenverfassung <ref xml:id="fn_4_1_86_v">ähnliche Begünstigungen zuzuwenden, wie die Protestanten in Ungarn, Kroatien, Slawonien und der Woiwodschaft durch das Patent vom 1. September schon</ref>
                     <note type="variant" n="v" target="#fn_4_1_86_v">Korrektur v–v Nádasdys aus: <quote>jene Begünstigungen zuzuwenden, welche die Protestanten in Ungarn, Kroatien, Slawonien und der Woiwodschaft durch das Patent vom 1. September</quote>.</note> erhalten haben.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> würde die Erlassung einer solchen Ah. Urgierung mit Hinblick auf den erst im September d. J. erflossenen Ah. Befehl für entbehrlich halten. Es wäre dies der Ausdruck einer Art von „legislativer Hast“, die der Regierung nicht wohl ansteht. Allein, der Finanzminister hielt einen Ah. Ausspruch nach dem Antrage des Grafen Nádasdy nicht bloß für wünschenswert, sondern selbst für dringend, und Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Albrecht erklärten Sich damit vollkommen einverstanden.</p>
                  <p>Schließlich geruhten <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. apost. Majestät</rs>
                     </hi> Allerhöchstsich dafür auszusprechen, daß die Regierung in dieser Richtung ein Lebenszeichen gebe<note type="footnote" n="14">Fortsetzung MK. v. 22. und <date when="1861-01-26">26. 1. 1861</date>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_86_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Hypothekarkreditanstalt für Ungarn</head>
                  <p>Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Erzherzog Generalgouverneur</rs>
                     </hi> brachten die Hypothekarkreditanstalt für Ungarn mit dem Bemerken zur Sprache, es werde nötig sein, in Absicht auf die Wahl des Leiters für dieses Institut eine neuen Wahl zu treffen, indem das früher dafür genannte Individuum jetzt wohl außer Frage gekommen sei<note type="footnote" n="15">Zur Hypothekarkreditanstalt siehe MK. v. 30. und <date when="1859-10-31">31. 10. 1859</date>/I, Punkt 2 (= Sammelprotokoll Nr. 54). Dort war Reichsrat Ladislaus v. Szőgyény genannt worden. Seiner Bestellung stand wohl das kurz darauf erlassene Ah. Handschreiben v. <date when="1859-11-05">5. 11. 1859</date> entgegen, vgl. MK. v. <date when="1859-10-23">23. 10. 1859</date>/III, Anm. 4.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> meldete, daß Graf Emil Dessewffy dem Vernehmen nach demnächst mit seinem Plan nach Wien kommen werde und daß sich dann mit ihm das weitere anknüpfen ließe.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> fanden es umso dringender, daß für die ungarische Kreditanstalt bald etwas geschehe, als die Verhandlungen wegen der kroatischen bereits im Zuge sind<note type="footnote" n="16">Mehrere Grundbesitzer in Kroatien und Slawonien hatten in einem Majestätsgesuch um die Erlaubnis zur Errichtung einer Hypothekar-Rentenanstalt gebeten; mit Handschreiben v. <date when="1859-12-19">19. 12. 1859</date> beauftragte der Kaiser den Minister des Inneren, geeignete Anträge zu stellen, <bibl type="archival">HHSTA., CBProt. 218 c/1859</bibl>. Mit Vortrag v. <date when="1859-12-23">23. 12. 1859</date>, Z. 31517, beantragte Gołuchowski, daß der von den Grundbesitzern vorgelegte Statutenentwurf mit Vertretern der Ministerien des Inneren, der Finanzen und der Justiz beraten werde, was der Kaiser mit Ah. E. v. <date when="1859-12-28">28. 12. 1859</date> genehmigte, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 4315/1859</bibl>. Zur Errichtung einer solchen Anstalt kam es aber erst nach dem Ausgleich, <bibl type="secondary">
                           <author>Gross</author>, Die Anfänge des modernen Kroatien 153</bibl>.</note>. Es ist nötig, eine bekannte ungarische Persönlichkeit für die Leitung des ganzen zu gewinnen, <pb n="346" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s346.pdf"/>ohne daß ihr jedoch gleichzeitig jene Stellung im Generalgouvernement eingeräumt werde, wovon früher in den Konferenzen die Rede war<note type="footnote" n="17">Fortsetzung MK. v. <date when="1860-01-05">5. 1. 1860</date>/III.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_86_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Besitztum der siebenbürgischen Grenzregimenter</head>
                  <p>Se. Majestät geruhten zu befehlen, daß die beim Ministerium des Inneren derzeit anhängige Verhandlung über das Besitztum der aufgehobenen siebenbürgischen Grenzregimenter baldmöglichst zu Ende geführt und der Ah. Schlußfassung unterbreitet werde<note type="footnote" n="18">Obwohl der Kaiser mehrmals drängte – MK. v. <date when="1860-01-05">5. 1. 1860</date>/IV, MK. v. <date when="1860-01-19">19. 1. 1860</date>/V und MK. v. <date when="1860-06-14">14. 6. 1860</date>/XIII – kam es erst im Mai 1861 zu einer inhaltlichen Behandlung dieser Frage, siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18610514-P-0066.xml#top_5_2_66_2">MR. v. <date when="1861-05-14">14. 5. 1861</date>/II</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b2-z66" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2/pdf/a5-b2-z66.pdf" target="MRP-1-5-02-0-18610514-P-0066.xml">ÖMR. V/2, Nr. 66</ref>
                        </bibl>, <quote>Anm. 5</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, <date when="1859-12-30">30. Dezember 1859</date>. Rechberg.</dateline>
                  <seg type="other">[Ah. E. fehlt]<ref xml:id="fn_4_1_86_w"/>
                     <note type="variant" n="w" target="#fn_4_1_86_w">Randvermerk: <quote>Am <date when="1860-06-12">12. 6. 1860</date> an die Kabinettskanzlei gelangt; wegen dieser Verspätung und da diese Konferenz unter dem Vorsitze Sr. Majestät stattgefunden, ward die Vorlage an Se. Majestät nicht mehr angemessen erachtet</quote>.</note>
                  </seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>