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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="4">Abteilung IV</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Rechberg</title>
            <title level="m" type="main" n="1">Band 1</title>
            <title level="m" type="sub">Mai 1859–2./<date when="1860-03-03">3. März 1860</date>
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            <title level="a" type="desc" n="073">Sitzung 73</title>
            <meeting>
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                  <surname>Malfèr</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a4-b1-z73.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
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                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung IV Das Ministerium Rechberg, Band 1 Mai 1859–2./3. März 1860</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2003">2003</date>
                     </imprint>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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                  <orig>RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 11./17. 12.), Thun 12. 12., Bruck 12. 12., Nádasdy 12. 12., Gołuchowski 13.12., Thierry 15. 12.</orig>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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               <title type="num">Nr. 73</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1859-12-08">8. Dezember 1859</date>
               </title>
            </head>
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                                    <abbr>P.</abbr>
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                                </choice> Ransonnet; <choice>
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                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
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                                </choice> Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 11./17. 12.), Thun 12. 12., Bruck 12. 12., Nádasdy 12. 12., Gołuchowski 13.12., Thierry 15. 12.</orig>
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            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der Ministerkonferenz am <date when="1859-12-08">8. Dezember 1859</date> unter dem Ah. Vorsitz Se. Majestät des Kaisers.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_73_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Festsetzung des Armeeaufwandes im Frieden</head>
                  <p>Gegenwärtig liegen Sr. Majestät vor die Anträge des Armeeoberkommandos über die Regulierung des Armeestandes aus Anlaß der vorzunehmenden Reduktionen im Staatshaushalte<note type="footnote" n="1">Vortrag Erzherzog Wilhelms v. <date when="1859-12-06">6. 12. 1859</date>, <bibl type="archival">KA., AOK., Präs. 4148/1859 (K. und RS.)</bibl>.</note>. Die Basis zur Berechnung des dermal noch beizubehaltenden Armeestandes kann in letzter Auflösung nur der zu systemisierende Friedensstand sein. <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. apost. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten daher die Frage zur Sprache zu bringen, welche Summe bei Herstellung des Gleichgewichts im Staatshaushalte zur Friedenszeit auf die Armee verwendet werden könne.</p>
                  <p>Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Erzherzog Chef des Armeeoberkommandos</rs>
                     </hi> bemerkten hiebei, die Ziffer des Aufwandes für die Armee unter friedlichen Verhältnissen lasse sich nicht absolut, sondern nur relativ ausmitteln, und zwar mit der doppelten Rücksicht, einerseits auf die verfügbaren Staatsmitteln überhaupt und andererseits auf die Erfordernisse der übrigen Zweige. Die Sr. Majestät unterbreiteten Berechnungen beruhen auf einer Reduktion von 100.000 Mann, und zwar mit Rücksicht auf alle möglichen Ersparungen bei den Verpflegs- und Durchzugsgebühren.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> äußerte, daß er bei Übernahme seines Amts (1855) die Summe von 100 Millionen Gulden als das Maximum betrachtet habe, was Österreich im Frieden auf seine Armee des Jahres verwenden könne. Die finanziellen Verhältnisse des Kaiserstaates haben sich aber seitdem wesentlich geändert: einerseits durch den Zuwachs der Ausgabe an Zinsen für die großen, seitdem bis in die neueste Zeit aufgenommenen Anlehen, andererseits durch den Entgang der Einnahme von der Lombardie. Die Folge davon ist ein Defizit von 44 bis 45 Millionen, wovon 20 Millionen auf die Armee repartiert und 24 Millionen auf die übrigen Verwaltungszweige verwiesen oder durch neue Einnahmsquellen gedeckt werden müssen, welches letztere natürlich nicht im Augenblick realisiert werden kann. Aus diesen Prämissen ergebe sich die unvermeidliche Notwendigkeit, den Aufwand der Armee im Frieden auf 80 Millionen zu reduzieren, wovon etwa acht Millionen durch die eigenen Einkünfte der Militärverwaltung und der Rest (72 Millionen) durch bare Dotation aus den Finanzen gedeckt würde.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. apost Majestät</rs>
                     </hi> geruhten zu erklären, Österreich müsse allerdings unter dem Drang der jetzigen Umstände darauf verzichten, fortan eine große Armee zu erhalten; man müsse sich mit einer kleineren, aber guten Armee begnügen. Der Ersatz für die <pb n="281" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s281.pdf"/>Zahl müsse in der besseren Einschulung und längeren Dienstzeit des Soldaten bei der Truppe gesucht werden. Dadurch werde der militärische Geist ausgebildet und den österreichischen Soldaten ein Ersatz für jene Fähigkeiten gewonnen, welche der französische Rekrut oft schon besitzt<note type="footnote" n="2">Der Vortrag wurde nicht resolviert, sondern in abgeänderter Form wieder vorgelegt, Fortsetzung MK. v. <date when="1859-12-29">29. 12. 1859</date>/II.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_73_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Reduzierung der venezianischen Regimenter</head>
                  <p>Se. k. k. apost. Majestät geruhten die Tatsache zu beleuchten, daß die Regimenter, welche aus den venezianischen Provinzen gebildet werden, unter den gegenwärtigen Verhältnissen nur eine kostspielige Last sind und selbst eine Quelle von Verlegenheiten werden können, statt die Wehrkraft der Monarchie zu verstärken. Die Frage verdiene daher eine ernste Erwägung, ob man nicht die venezianischen Regimenter ganz oder zum Teil reduzieren solle und die Ausgleichung für die dadurch diesen Provinzen zugehende Erleichterung durch eine Auflage erzielt werden könnte. Es wäre vom militärischen und politischen Standpunkte beklagenswert, verläßliche Soldaten aus den deutsch-slawischen Kronländern zu entlassen und die Venezianer bei den Fahnen zu behalten. Die Reduzierung der venezianischen Regimenter würde keine Erhöhung des dermaligen Kontingents der übrigen Kronländer erfordern. </p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> hielt eine Maßregel dieser Art für sehr angezeigt. Das Land Tirol bilde bereits eine Ausnahme von dem Grundsatz der gleichen Beteiligung aller Kronländer an der Heeresergänzung<note type="footnote" n="3">In Tirol bestand die Pflicht zur allgemeinen Landesverteidigung, dafür mußte das Land, gemessen an der Bevölkerungszahl, nur halb so viele Rekruten (zum Kaiserjägerregiment) stellen wie die anderen Kronländer, <bibl type="secondary">
                           <author>Fontana</author>, Von der Restauration bis zur Revolution 603–608</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Schmidt-Brentano</author>, Die Armee in Österreich 80</bibl>.</note>. Die Ah. angedeutete Ausnahme für Venedig sei vollkommen gerechtfertigt. Durch Stellvertretertaxen oder durch Steuerzuschläge würde man Mittel gewinnen, Reengagierungen gedienter Soldaten zu bewirken. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> erblickt in dem Bestande der venezianischen Regimenter eine Schwächung unserer Armee und würde daher glauben, daß den Venezianern das Loskaufen<note type="footnote" n="4">Geregelt durch Verordnung v. <date when="1856-02-21">21. 2. 1856</date>, RGBL. Nr. 27/1856; dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Schmidt-Brentano</author>, Die Armee in Österreich 72 ff.</bibl>
                     </note> möglichst zu erleichtern wäre; die Abgestellten dürften in andere Regimenter oder Körper eingeteilt werden. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> deutete auf den schlimmen Eindruck hin, welchen es in den anderen Kronländern machen würde, wenn die venezianischen Provinzen sich von der Militärpflicht ganz loskaufen könnten. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> stimmte gleichfalls für die Reduzierung der venezianischen Regimenter auf eine geringere Zahl und für die Unterteilung der nicht Losgekauften in andere Truppenkörper. </p>
                  <p>Schließlich geruhten Se. Majestät die fragliche, in militärischer und politischer Beziehung sehr wichtige Maßregel zur reifen Erwägung zu empfehlen<note type="footnote" n="5">Über diesen Vorschlag sind in <bibl type="archival">KA., MKSM., und AOK., Präsidium</bibl>, keine Akten vorhanden.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_73_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Modifikation des Heeresergänzungsgesetzes</head>
                  <p>Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Erzherzog Wilhelm</rs>
                     </hi> brachte die von der tirolischen Statthalterei beantragte Modifikation des Heeresergänzungsgesetzes zur Sprache. Eine Kommission sei mit der Revision des Gesetzes <pb n="282" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s282.pdf"/>beschäftigt, allein, die Verhandlungen noch nicht so weit vorgeschritten, als daß wohlerwogene Anträge noch zu rechter Zeit Sr. Majestät unterzogen werden könnten, um die Modifikationen schon bei der nächsten Rekrutierung eintreten zu lassen<note type="footnote" n="6">Vortrag des Statthalters in Tirol und Vorarlberg Erzherzog Karl Ludwig v. <date when="1859-08-19">19. 8. 1859</date> über die Bitte des ständischen Ausschusses, eine Abänderung des Heeresergänzungsgesetzes v. <date when="1858-09-29">29. 9. 1858</date>, RGBL. Nr. 167 aus 1858, zwecks Anpassung an die Tiroler Landesverhältnisse; dazu Handschreiben an den Minister des Inneren mit dem Auftrag, im Einvernehmen mit dem Armeeoberkommando ein Gutachten abzugeben, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3321/1859</bibl>, und <bibl type="archival">ebd., CBProt. 135 c/1859</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> trat dieser Meinung bei und bemerkte, daß dringend wünschenswerte Erleichterungen, wie die Militärbefreiung der einzigen Söhne von 60- (statt 70-) jährigen Bauernwirtschaftsbesitzern, sich jetzt immerhin im Verordnungswege würden gewähren lassen, ohne im ganzen am Gesetze zu rütteln.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> glaubte hervorheben zu sollen, daß die Studierenden durch die strenge Handhabung der neuen Rekrutierungsvorschriften, <ref xml:id="fn_4_1_73_a">deren Detailbestimmungen sehr störend auf die Universitäts­einrichtungen zurückwirken müssen,</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_4_1_73_a">Einfügung a–a Thuns.</note> bei der bevorstehenden Aushebung schwer getroffen werden würden. Wenn überhaupt unter den gegenwärtigen Verhältnissen weniger Rekruten ausgehoben werden müssen, dürfte umso leichter auf die Abstellung junger Leute verzichtet werden können, welche mit Opfern an Jahren und Geld sich für solche Vokationen vorbereiten, wo der Bedarf der Monarchie durch den jährlichen Nachwuchs nicht gedeckt ist und somit jede Abstellung dieser Art eine unausgefüllte Lücke verursacht. Wenn eine Revision des keineswegs populären Rekrutierungsgesetzes erst im Jahre 1861 in Wirksamkeit treten soll, werden manche harte, bisher aufgeschobene Detailbestimmungen über den Nachweis der Befreiungs­bedingungen für die Universitätshörer schon 1860 in Wirksamkeit treten, was Graf Thun lebhaft bedauern müßte. Der Minister des Inneren machte auf den Widerspruch aufmerksam, der darin liegt, daß der Staat, um dem tiefgefühlten Mangel an Technikern für die österreichische Industrie abzuhelfen, technische Institute mit großen Kosten gründet und erhält, diejenigen aber, welche im Vertrauen auf die fortdauernde Militärbefreiung den technischen Studien sich gewidmet haben, mitten in den Lehrkursen zum Militär abstellt, wo sie für ihren industriellen Lebensberuf verloren gehen. <ref xml:id="fn_4_1_73_b">Der Finanzminister machte dieselbe Bemerkung in Beziehung auf die Forststudierenden.</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_4_1_73_b">Einfügung b–b Brucks.</note>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> machte dieselbe Bemerkung in Beziehung auf die Forststudierenden.</p>
                  <p>Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Erzherzog Chef des Armeeoberkommandos</rs>
                     </hi> bemerkte hierauf, daß die Armee zur Gewinnung geschickter Unteroffiziers eines Nachwuchses aus den gebildeten Klassen nicht entbehren könne <ref xml:id="fn_4_1_73_c">und legte einen besonderen Wert darauf, daß die Rekrutierung des Jahres 1860 ungestört nach den in Kraft bestehenden Rekrutierungsgesetze vorgenommen werde</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_4_1_73_c">Einfügung c–c Erzherzog Wilhelms.</note>.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> fanden zu bestimmen, daß an dem Heeresergänzungsgesetze (mit Ausnahme der einzuführenden Befreiung der Söhne von 60jährigen Wirtschaftsbesitzern) <pb n="283" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s283.pdf"/>bei der bevorstehenden Rekrutierung nichts zu ändern sei. <ref xml:id="fn_4_1_73_d">Der Unterrichtsminister erbittet sich in diesem Falle nur die Erlaubnis, bezüglich der Ausweise, welche die Studierenden beizubringen haben, um sich von der Stellung zu befreien, au. Anträge erstatten zu dürfen</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_4_1_73_d">Einfügung d–d Thuns.</note>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> erbittet sich in diesem Falle nur die Erlaubnis, bezüglich der Ausweise, welche die Studierenden beizubringen haben, um sich von der Stellung zu befreien, au. Anträge erstatten zu dürfen.<note type="footnote" n="7">Mit Vortrag v. <date when="1859-12-18">18. 12. 1859</date> legte Gołuchowski die Verordnung über die vom Kaiser zugestandene Änderung vor, sie wurde aber ad acta gelegt, weil die Rekrutierung 1860 überhaupt entfiel, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 4272/1859</bibl>, Gutachten des Reichsrates <bibl type="archival">ebd., RR., GA. 1062/1859</bibl>. Das Armeeober­kommando hatte nämlich mit Vortrag v. <date when="1859-12-25">25. 12. 1859</date>, Z. 4300, die Aussetzung der Rekrutierung für 1860 beantragt, weil durch die außerordentlichen Einberufungen und durch die vielen Freiwilligen anläßlich des Krieges von 1859 der Kriegsstand der Armee erreicht sei. Die Nachsicht der Rekrutenstellung werde nicht nur Kosten einsparen, sondern auch bei der Bevölkerung einen höchst günstigen Eindruck machen und allgemein mit Freude und lebhaftem Danke begrüßt werden. Der Kaiser genehmigte diesen Antrag mit Ah. E. v. <date when="1859-12-26">26. 12. 1859</date>, <bibl type="archival">KA., MKSM. 8353/1859</bibl>; <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 4409/1859</bibl>; Publikation <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&amp;datum=18591228">Wiener Zeitung</ref>
                           </title> v. <date when="1859-12-28">28. 12. 1859</date>
                        </bibl>.</note>
                  </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_73_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Kosten der neuen Abgrenzung in Italien</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> referierte, daß die Bestreitung der Kosten für die neue Abgrenzung der Monarchie in Italien auf das Budget des Ministeriums des Äußern gewiesen werden wolle, während diese Auslage, sowohl nach ihrer Natur als nach vorhandenen Präzedentien dem Ministerium des Inneren zur Last zu fallen hätte. Die Konferenz war hiemit einverstanden<note type="footnote" n="8">Zu den Verhandlungen über die Grenzberichtigung siehe MK. v. <date when="1859-11-17">17. 11. 1859</date>/I, Anm. 1.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_73_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Zusammenlegung von Landesstellen und Kreisämtern</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> referierte über die durch Zusammenlegung einiger Landesstellen und Kreisbehörden zu erzielenden Ersparungen, wobei er eine historische Einleitung über die in den verschiedenen Kronländern bestandenen organischen Einrichtungen der lf. und ständischen Behörden vorausschickte<note type="footnote" n="9">Die Zusammenlegung von Behörden war eine Konsequenz des Punktes X des Ministerprogramms, Druck Anhang Nr. IX a; auch Bruck hatte in seiner Denkschrift Über die Reform der inneren Verwaltung in finanzieller Beziehung solche Schritte vorgeschlagen, siehe dazu MK. v. <date when="1859-10-22">22. 10. 1859</date>/IV.</note>.</p>
                  <p>1. Durch Zusammenlegung der politischen Landesbehörden in ganz Galizien und der Bukowina, wonach nur eine Statthalterei in Lemberg bestünde, werden sich 100.000 fl. jährlich ohne Nachteil des Dienstes ersparen lassen. Es wäre damit auch der politische Vorteil verbunden, daß die russischen Tendenzen des ruthenischen Volkes durch die administrative Verschmelzung mit den Polen im Westen paralysiert würden. Die polnischen Unionsbestrebungen sind für Österreich schon minder gefährlich als die russischen. Nur der Bukowina, nicht aber Krakau, hat man eine getrennte Verwaltung versprochen. Die Bukowina behielte ein Kreisamt und die Aussicht auf getrennte Landesvertretung. Ferner ließen sich durch die Konzentrierung in Lemberg ersparen: bei den Finanzlandesbehörden 85.000 f., den Hauptkassen 15.000 f., den Finanzprokuraturen 15.000 f., den Baubehörden 40.000f., den Buchhaltungen 80.000f., zusammen 330.000 f. Graf Gołuchowski ist überzeugt, daß die dermaligen 20 Kreisämter der drei Verwaltungsbezirke sich nach und nach auf 14 werden reduzieren lassen. Vorderhand beantragt er aber nur die drei Kreise Krakau, Wadowice und Bochnia in einen, <ref xml:id="fn_4_1_73_e"/>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_4_1_73_e">Korrektur e–e Gołuchowskis aus: <quote>dann Zolkiew mit Lemberg und Jaslow mit Tarnow zu verschmelzen</quote>.</note>später dagegen Zołkiew mit Lemberg [zu verschmelzen] und den Jasłoer Kreis unter jene von <pb n="284" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s284.pdf"/>Sandec, Rzeszów und Tarnów zu teilene, was eine weitere Ersparung von 60.000 f. erzielen würde.</p>
                  <p>2. In Mähren und Schlesien wären die Landesbehörden wieder wie früher in Brünn zu konzentrieren, wobei (die Polizeibehörden ungerechnet) 50–55.000 f. jährlich erspart werden können.</p>
                  <p>3. In Oberösterreich und Salzburg lassen sich durch Konzentrierung in Linz 50–55.000 f. ersparen, zumal die Statthaltereiabteilung in Linz aus diesem Anlaß kaum ein vermehrtes Personal brauchen wird. In Salzburg genügt eine Bezirkshauptmannschaft mit einem Statthaltereirat als Amtschef. Als Ersatz dürfte den Salzburgern die Auflassung der Festung zugestanden werden, worauf ihnen, wie sie behaupten, bereits Aussicht eröffnet wurde. Durch Aufhebung der Kreisämter im Land ob der Enns ließen sich weitere 55.000 f. ersparen, ohne die Kreierung der Gemeindebezirke und der neben ihnen bestehenden Bezirkshauptmannschaften zu beirren. Salzburg behielte die getrennte Landes­vertretung.</p>
                  <p>4. Durch Konzentrierung der sämtlichen Landesbehörden von Kärnten und Krain in Laibach werden sich 70.000 f. ersparen lassen.</p>
                  <p>5. Durch die vom dienstlichen Standpunkte völlig zulässige Aufhebung der Kreisämter in Niederösterreich, Steiermark, Küstenland und Dalmatien ließe sich ferner eine jährliche Ersparung von 180.000 f. erzielen.</p>
                  <p>Das Ergebnis der Ersparungsmaßregeln 1–5 wäre 750.000f. jährlich, worunter 500.000 f. an Besoldungen, und zwar ungerechnet die jährlich zunehmende Ersparung an Ruhegenüssen, Gnadengaben etc., so daß man wohl im ganzen 850.000f. als die Ziffer der Ersparung betrachten kann. Die noch weiter leicht zu erzielenden Ersparungen bei dem Bauwesen hat der Minister des Inneren außer Anschlag gelassen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> hegt große Bedenken gegen die Verschmelzung der Verwaltungsbezirke von Krakau und Lemberg. Sie werde in Krakau, dem ehemaligen Freistaate, <ref xml:id="fn_4_1_73_f">dessen Hauptstadt stets eine hervorragende Stellung einnahm und von Österreich bisher niemals als eine der Lemberger Landesregierung unterstehende Kreisstadt behandelt worden ist</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_4_1_73_f">Korrektur f–f Thuns aus: <quote>der stets eine gewisse Selbständigkeit behauptete</quote>.</note>, mit seinen historischen Erinnerungen einen schlimmen Eindruck machen. Graf Thun fürchtet nichts von den russischen Tendenzen bei den Ruthenen, solang man sich wohlwollend<ref xml:id="fn_4_1_73_g"/>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_4_1_73_g">Korrektur Thuns aus: <quote>gut</quote>.</note> behandelt und gegen die Übergriffe des Polentums schützt. <ref xml:id="fn_4_1_73_h">Gefährlich könnten sie seines Erachtens nur werden, wenn unter den Ruthenen die Besorgnis überwiegen würde, daß sie unter österreichischem Szepter der Suprematie der Polen preisgegeben wären und dagegen nur unter der russischen Schutz finden könnten. Er befürchte, daß diese Besorgnis durch Verschmelzung der zwei Verwaltungsgebiete wesentlich gesteigert werden würde. In Salzburg sollte, wenn die Landesregierung aufgelöst wird, der an deren Stelle tretenden Behörde doch jenes Maß von Selbständigkeit und Vollmacht belassen werden, welches dem dortigen Kreisamte bis zum Jahre 1849 gewährt war. Im übrigen unterscheide sich seine Ansicht von der des Ministers des Inneren wesentlich dadurch, daß dieser auf einen durch lf. Beamte in der untersten Geschäftssphäre zu übenden direkten Einfluß der Regierung auf die Landbevölkerung Wert lege, während der Kultusminister gerade diesen vom Standpunkte der höheren Politik aus betrachtet nicht für wünschenswert erachte, sondern die Aktion der Regierung soviel als möglich auf den überwachenden und schützenden Einfluß höherer Beamten beschränkt wünsche. Graf Thun ist demnach des Erachtens, daß über die Frage der Auflassung der Kreisämter nicht abgesprochen werden sollte, bevor nicht die Beratung über Organisations­grundsätze aus Anlaß der gewärtigten Elaborate der Vertrauenskommissionen zum Abschlusse gelangt sein werde.</ref>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_4_1_73_h">Korrektur und Einfügung h–h Thuns aus: <quote>welche Übergriffe durch Verschmelzung der zwei Verwaltungsgebiete nur begünstigt werden würden. In Salzburg sollte statt der Statthalterei ein Kreisamt mit allen seinen Attributen wie früher wieder hergestellt werden</quote>.</note>Gefährlich könnten sie seines Erachtens nur werden, wenn unter den Ruthenen die Besorgnis überwiegen würde, daß sie unter österreichischem Szepter der Suprematie der Polen preisgegeben wären und dagegen nur unter der russischen Schutz finden könnten. Er befürchte, daß diese Besorgnis durch Verschmelzung der zwei Verwaltungsgebiete wesentlich gesteigert werden würde. In Salzburg sollte, wenn die Landesregierung aufgelöst wird, der an deren Stelle tretenden Behörde doch jenes Maß von Selbständigkeit und Vollmacht belassen werden, welches dem dortigen Kreisamte bis zum <pb n="285" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s285.pdf"/>Jahre 1849 gewährt war. Im übrigen unterscheide sich seine Ansicht von der des Ministers des Inneren wesentlich dadurch, daß dieser auf einen durch lf. Beamte in der untersten Geschäftssphäre zu übenden direkten Einfluß der Regierung auf die Landbevölkerung Wert lege, während der Kultusminister gerade diesen vom Standpunkte der höheren Politik aus betrachtet nicht für wünschenswert erachte, sondern die Aktion der Regierung soviel als möglich auf den überwachenden und schützenden Einfluß höherer Beamten beschränkt wünsche. Graf Thun ist demnach des Erachtens, daß über die Frage der Auflassung der Kreisämter nicht abgesprochen werden sollte, bevor nicht die Beratung über Organisations­grundsätze aus Anlaß der gewärtigten Elaborate der Vertrauenskommissionen zum Abschlusse gelangt sein werde. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> bedauert, die Gründe nicht zu kennen, welche seinerzeit die Bildung der mehreren getrennten Landesverwaltungen motivierten, weil sie jetzt, wo die Wiedervereinigung beantragt wird, wohl ins Auge gefaßt werden sollten. Diese Maßregel ist so wichtig und berührt so viele Interessen der Regierung wie der Regierten, daß man sie nur mit der größten Vorsicht ins Werk setzen sollte. Darum erscheint es rätlich, die Beteiligten nicht ungefragt zu lassen. Graf Nádasdy teilt nicht ganz die Hoffnung der durch die Zusammenlegung zu erzielenden großen Ersparungen. Es fehlt an Daten zu einer verläßlichen Bilanzierung. Man könnte durch Restringierung des Status bei den Statthaltereien, Buchhaltungen etc. Ersparungen erzielen, ohne gegen Nationalvorurteile und die unleugbar vorhandene, entschiedene Vorliebe gewisser Landesteile für eine getrennte Verwaltung anzustoßen. Die tiefe Mißstimmung werde den noch zweifelhaften ökonomischen Gewinn aufwiegen. Für die Verschmelzung der Oberlandesgerichte zu Krakau und Lemberg könne der Justizminister erst dann stimmen, wenn durch veränderte Einrichtungen in der Justiz die Geschäftsaufgabe dieser zwei Behörden bedeutend vermindert sein wird. Jetzt könne ein Präsident für ein so zahlreiches Gremium nicht genügen! Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi>, im wesentlichen dem Minister des Inneren beistimmend, bemerkte, eine grundsätzliche Ah. Entschließung werde notwendig als Richtschnur für die Budgetkommission. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> bemerkte, daß die in Aussicht gestellten Ersparnisse sich erst sehr langsam einstellen würden. Auch dürfte der Eindruck berücksichtigt werden, den die Wiedervereinigung Galiziens in Ungarn hervorbringen wird. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> findet, daß die vorgeschlagenen Änderungen im Organismus in ihren finanziellen Ergebnissen relativ zu dem, was Not tut, wenig leisten, und daß sich ein ergiebiges Resultat nicht eher wird erzielen lassen, als bis man das ganze verwickelte und doch nutzlose Kontrollsystem aufgibt <ref xml:id="fn_4_1_73_i">und demselben das System der persönlichen Verantwortlichkeit substituiert.</ref>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_4_1_73_i">Einfügung i–i Rechbergs.</note>
                        </p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. apost. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten zu bemerken, daß die Aufhebung aller Kreisämter in Dalmatien, dann des Kreisamts zu Görz nicht ohne bedeutende Schwierigkeiten Platz greifen dürfte, daher die Statthalter von Triest und Dalmatien darüber noch zu vernehmen seien. Die Reduktion der Statthaltereien in Schlesien und der Bukowina würde keinen wesentlichen Anständen begegnen. Nach Salzburg sei ein Kreisamt zu verlegen, um die Bewohner dieser Grenzprovinz zufriedenzustellen. Im allgemeinen aber dürfte man sich nicht von der Besorgnis vor einem üblen Eindruck bestimmen lassen, <pb n="286" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s286.pdf"/>auf Maßregeln zu verzichten, welche notwendig geworden oder doch von entschiedenem Vorteil sind. Es sei unerläßlich, daß jetzt mit Ersparungsmaßregeln in der Zivilverwaltung begonnen werde<note type="footnote" n="10">Abgesehen von der Debatte in der MK. v. <date when="1859-12-22">22. 12. 1859</date>/VI wurde in der Ministerkonferenz nicht mehr über die Zusammenlegung gesprochen. Zur Durchführung: (ad 1) Auflösung der Landesregierung in der Bukowina und in Krakau und Neuregelung der Kreise in Galizien und Bukowina mit Wirkung v. <date when="1860-08-31">31. 8. 1860</date>
                        <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 160/1860</bibl>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 107/1860 und Nr. 198/1860</bibl>; (ad 2) Auflösung der Landesregierung in Schlesein sowie auch der Kreisbehörden in Mähren mit Wirkung v. <date when="1860-11-15">15. 11. 1860</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1239/1860</bibl>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 142/1860 und Nr. 243/1860</bibl>; (ad 3) Auflösung der Landesregierung in Salzburg mit Wirkung v. <date when="1860-04-30">30. 4. 1860</date> – ein Kreisamt wurde nicht errichtet, statt dessen das Bezirksamt mit besonderen Vollmachten ausgestattet – <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1/1860</bibl>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 6/1860 und Nr. 103/1860</bibl>; (ad 4) Die Landesbehörden von Kärnten und Krain wurden nicht in Laibach konzentriert, sondern mit Wirkung v. <date when="1860-11-15">15. 11. 1860</date> wurde Krain der Statthalterei in Triest, Kärnten der Statthalterei in Graz untergeordnet, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1765/1860</bibl>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 155/1860, Nr. 241/1860 und Nr. 245/1860</bibl>; (ad 5) Zur Auflösung der Kreisämter in Nieder- und Oberösterreich und in der Steiermark mit Wirkung v. <date when="1860-04-30">30. 4. 1860</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 4245/1859</bibl>, <bibl type="archival">ebd., KZ. 4246/1859</bibl> und <bibl type="archival">KZ. 4328/1859</bibl>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 225/1859, Nr. 237/1859, Nr. 237/1859 und Nr. 80 aus 1860</bibl>; im Küstenland mit Wirkung v. <date when="1860-11-15">15. 11. 1860</date>
                        <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1765/1860</bibl>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 155/1860 und Nr. 245/1860</bibl>; zur Auflösung der politischen Präturen in Dalmatien mit Wirkung v. <date when="1860-10-01">1. 10. 1860</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1599/1860</bibl>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 155/1860 und Nr. 245/1860</bibl>. 
			Darüber hinaus wurden die Kreisbehörden in Tirol und Vorarlberg mit Wirkung v. <date when="1860-08-31">31. 8. 1860</date> aufgelöst, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 1121/1860</bibl>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 92/1860 und Nr. 201/1860</bibl>. Die Kreisämter in Böhmen wurden 1862 aufgelöst, <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18621208" ana="prot0 top4">MR. v. <date when="1862-12-08">8. 12. 1862</date>/IV</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b4-z267" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b4/pdf/a5-b4-z267.pdf" target="MRP-1-5-04-0-18621008-P-0267.xml">ÖMR. V/4, Nr. 267</ref>
                        </bibl>; zu Krakau und Galizien <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-02-0-18611024-P-0140.xml#top_5_2_140_2">MR. v. <date when="1861-10-24">24. 10. 1861</date>/II</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b2-z140" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b2/pdf/a5-b2-z140.pdf" target="MRP-1-5-02-0-18611024-P-0140.xml">ÖMR. V/2, Nr. 140</ref>
                        </bibl>; zur gänzlichen Auflösung der Kreise in Galizien <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2724/1865</bibl>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 92/1865</bibl>. 
			Die Landesregierungen der kleineren Kronländer wurden 1868 wiederhergestellt, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 44/1868</bibl>; dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Hellbling</author>, Die Landesverwaltung in Cisleithanien</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                           <author>Wandruszka–Urbanitsch</author>, Habsburgermonarchie 2, 208–214</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, 11./<date when="1859-12-17">17. Dezember 1859</date>. Rechberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, <date when="1859-12-20">20. Dezember 1859</date>.</seg>
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