Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IVDas Ministerium RechbergBand 1Mai 1859–2./3. März 1860Sitzung 64WienStefanMalfèrProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
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Nr. 64Ministerkonferenz, Wien, 19. November 1859
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Ransonnet;
VS.
Vorsitz Kaiser;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend Erzherzog Albrecht, Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 21. 11.), Thun 21. 11., Bruck 21. 11., Nádasdy 22. 11., Gołuchowski 22. 11., Thierry 23. 11.
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Protokoll [der Ministerkonferenz] vom 19. November 1859 unter dem Ah. Vorsitze Sr. k. k. apost. Majestät.
Haltung der Regierung gegenüber den Beschlüssen des Miskolczer Superintendentialkonvents und den künftig noch illegal zusammentretenden Konventen
Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Generalgouverneur von Ungarn referierte über den in Miskolcz abgehaltenen Superintendentialkonvent, zu dem nach Angabe des Superintendenten Apostol alle gemäß der neuen Abgrenzung dahin gehörigen Seniorate eingeladen, gleichwohl aber dabei nicht erschienen waren. Die dortigen Beschlüsse seien ebenfalls gegen das Patent vom 1. September d.J. gerichtet gewesenZum Superintendentialkonvent in Miskolcz v. 15. 11. 1859Gottas, Protestanten in Ungarn 95; AVA., Unterricht, Präsidialprotokoll, Eintragung zu 1488/1859 (der Akt und die Nachzahlen sind skartiert). Allgemein siehe MK. v. 6. 10. 1859/I, Anm. 2.. Se. kaiserliche Hoheit knüpften hieran folgende Fragen: 1. Wie hat die Regierung dem Superintendenten Apostol und den Miskolczer Beschlüssen gegenüber vorzugehen? 2. Was wäre zu tun, um die fernere Abhaltung von Konventen zu verhindern, die nicht nach den Bestimmungen der neuen Vorschrift zusammentreten?
Zu 1. äußerte der Kultusminister, er halte es für das Beste, die Verhandlung über den Miskolczer Konvent ihren vorschriftsmäßigen Gang nehmen zu lassen, ohne vorgreifende Maßregeln zu treffen. Das Protokoll des Konvents, welches so wie bereits das KäsmarkerZum Käsmarker Konvent siehe MK. v. 6. 10. 1859/I. vorgelegt werden wird, kann erst die Anhaltspunkte gewähren, um in Absicht auf die Beschlüsse des Konvents und die Einberufung desselben durch Apostol Verfügungen zu treffen. Es sei möglich, daß der Superintendent sämtliche gesetzlich berufenen Seniorate offiziell dazu eingeladen hat, daß aber einige sich der Absendung von Deputierten enthalten haben. Dies alles werde ins Klare kommen. Eine besondere Dringlichkeit sei aber zum Einschreiten nicht vorhanden, vielmehr erscheine es im Interesse der Regierung gelegen, der ihr günstigen Reaktion, welche sich an verschiedenen Orten regt und die namentlich im Neusohler Seniorate bis zu einer Dankadresse an Se. Majestät geführt hatZu den Dankadressen für die Erlassung des Protestantenpatents in Ungarn siehe die Vorträge Thuns v. 28. 1. 1860 und v. 8. 5. 1860, AVA., Kultusregistratur, CUM. 181/1860 und CUM. 1035/1860; HHSTA., Kab, Kanzlei, KZ. 367/1860 und KZ. 1494/1860., Zeit zu lassen, in weiteren Kreisen hervorzutreten. Was die in Miskolcz beschlossene Deputation an Se. Majestät betrifft, so dürfte dieselbe Allerhöchstenortes wohl ebensowenig empfangen werden als die KäsmarkerÜber eine Käsmarker Deputation war in der MK. v. 6. 10. 1859/I, 2. Absatz, die Rede; siehe auch Gottas, Protestanten in Ungarn 86. Zur Fortsetzung dazu siehe den folgenden Tagesordnungspunkt..
Während der Minister des Inneren glaubte, daß man sich den Miskolczer Beschlüssen gegenüber schon jetzt nicht bloß passiv verhalten und sofort dem Superintendenten wegen der Nichtbeiziehung sämtlicher Seniorate zur Verantwortung ziehen sollte, vereinigten sich die Minister der Justiz und der Finanzen völlig mit den Anträgen des Kultusministers, Baron Bruck mit dem Beisatze, daß das Protokoll bei verzögerter Einsendung betrieben werden könnte.
Zu 2. bemerkte der Kultusminister, daß der Fall der Illegalität eines Konventes infolge des bloßen Ausbleibens einiger gesetzlich berufener Seniorate sich in den übrigen Superintendenzen nicht wohl wiederholen könne, ain den übrigen Superintendenzen vielmehr eine illegale Zusammensetzung sich viel deutlicher herausstellen müsse durch das Erscheinen von Senioraten, welche nach der jetzigen Einteilung einer anderen Superintendenz angehörena. Er würde auch glauben, daß im gegenwärtigen Stadium von Regierungs wegen dabei nicht zu tief einzugreifen wäre, zumal eine völlig legale Zusammensetzung der Konvente, jetzt und solange die Gemeinden noch nicht konstituiert sind, überhaupt nicht möglich erscheine. Aus dem ad 1. angedeuteten Grunde müsse Graf Thun bevorworten, daß man Zeit zu gewinnen suche. Ist einmal der rechte Augenblick gekommen, wird die Konstituierung der Gemeinden angeordnet werden können und zugleich die Beseitigung der LokalinspektorenVom Miskolczer Konvent war in der Ministerkonferenz nicht mehr die Rede..
„Ungarische Landesdeputation“ in Angelegenheiten der evangelischen Kirche
Se. k. k. Hoheit referierten hierauf, daß sich die Absicht kundgebe, eine große Deputation aller reformierten Superintendenturen, eine „Landesdeputation“, zustandezubringen, welche bei Sr. Majestät gegen das neue Kirchengesetz zu remonstrieren hätte. Es frage sich, was die Regierung dem gegenüber für eine Haltung zu beobachten habe.
Der Justizminister äußerte, das Recht zur Absendung von Deputationen an den König sei ein althergebrachtes, und [sei] zu allen Zeiten davon in Ungarn Gebrauch gemacht worden. Einem legal zusammentretenden Konvente dürfte dieses Recht daher im allgemeinen nicht bestritten werden. Da jedoch vor der Absendung der Deputation an das Ah. Hoflager die Bewilligung dazu eingeholt werden muß, so sind Se. Majestät in der Lage, derlei Deputationen von Fall zu Fall mit dem Bedeuten abzulehnen, daß Allerhöchstdieselben in derlei kirchlichen Angelegenheiten nur Deputationen der Synode anzunehmen geruhen. Im Namen des ganzen Landes oder richtiger der evangelischen Kirche Ungarns aber habe niemand das Recht, eine Deputation abzuordnen.
Der Ministerpräsident, hiermit einverstanden, wies auf die Notwendigkeit hin, der Agitation für eine solche Deputation zu steuern, worauf die Minister des Inneren und der Finanzen bemerkten, es werde die Sache der Komitatsvorstände sein, die diesfälligen allerdings oft geheimnisvoll betriebenen Einleitungen zu überwachen und den Förderern der Agitation zu erkennen zu geben, daß die Deputation durchaus keine Aussicht habe, Allerhöchstenortes empfangen zu werden.Zu den Vorbereitungen für eine Deputation siehe AVA., Kultusregistratur, CUM. 1364/1859; die Deputation kam im Jänner 1860 zustande. Der Kaiser empfing sie zwar nicht, doch kam es zu Gesprächen mit der Regierung, Gottas, Protestanten in Ungarn 104–108. Fortsetzung MK. v. 17. 1. 1860/II.
Beschleunigte Regelung der evangelischen Kirchenangelegenheiten in den deutsch-slawischen Ländern
Aus Anlaß der Beratung über den I. Gegenstand machte der Finanzminister die Vorteile geltend, welche sich für die Regierung in Ungarn daraus ergeben würden, wenn den Evanglischen in den deutsch-slawischen Provinzen eine ähnliche Kirchenverfassung baldmöglichst gewährt und selbe, wie vorauszusehen, mit freudigem Danke aufgenommen würde.
Der Kultusminister entgegnete hierauf, daß die ungarische Kirchenverfassung der Evangelischen in den westlichen Kronländern nicht ohne wesentliche, reiflich zu erwägende Modifikationen eingeführt werden könne. Einmal sei es keineswegs zweifellos, ob sie an und für sich die beste sei, und es liege durchaus nicht in der Aufgabe und im Interesse der Regierung, sie dafür zu erklären; für Ungarn sei sie nicht deshalb, sondern auf Grundlage des Gesetzartikels vom Jahre 1791 und der darin geforderten „comunis contentio“ als diejenige erlassen worden, die sich tatsächlich in Ungarn herausgebildet habeKorrektur b–b Thuns aus: sei selbe an und für sich nicht die beste und nur für die eigentümlichen Verhältnisse Ungarns berechnet, und überdies.sei es keineswegs zweifellos, ob sie an und für sich die beste sei, und es liege durchaus nicht in der Aufgabe und im Interesse der Regierung, sie dafür zu erklären; für Ungarn sei sie nicht deshalb, sondern auf Grundlage des Gesetzartikels vom Jahre 1791Ges. Art. XXVI/1791, vgl. Einleitung zum kaiserlichen Patent v. 1. 9. 1859, RGBL. Nr. 160/1859; Gottas, Protestanten in Ungarn 11. und der darin geforderten „comunis contentio“ als diejenige erlassen worden, die sich tatsächlich in Ungarn herausgebildet habe. Überdies würde die Abhaltung der vielen Konvente in der zerstreuten Lage der protestantischen Gemeinden in den deutschen Ländern eine große Schwierigkeit finden. Bezüglich der übrigen Länder sei infolge der Ah. Entschließung vom 1. September l. J. der Weg eingeschlagen worden, das Gutachten der Konsistorien einzuholen, und esKorrektur c–c Thuns aus: übrigens.Bezüglich der übrigen Länder sei infolge der Ah. Entschließung vom 1. September l. J.HHSTA., Kab, Kanzlei, MCZ. 3460/1858. der Weg eingeschlagen worden, das Gutachten der Konsistorien einzuholen, und es seien diesfalls die Verhandlungen bei den Wiener Konsistorien im Zuge. Der Finanzminister bemerkte hierauf, daß dem Vernehmen nach diese Verhandlung kaum noch in das erste Stadium der Vorberatung getreten sei, und er müsse daher der wichtigen politischen Rücksichten wegen angelegentlich bevorworten, daß der Präsident des Konsistoriums Ministerialrat Zimmermann angewiesen werde, die meritorischen Beratungen schleunigst zu beginnen und tätigst zu Ende zu führenZum Ministerialrat im Kultusministerium Josef Andreas Zimmermann siehe Gottas, Protestanten in Ungarn 42 f..
Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Albrecht, der Ministerpräsident und die Minister des Inneren, der Justiz und der Polizei vereinigten sich mit diesem Antrage, und Se. k. k. apost. Majestät geruhten den Kultusminister zu beauftragen, daß er auf die Beschleunigung der fraglichen Verhandlung Einfluß nehmeFortsetzung MK. v. 1. 5. 1860/I, dann MK. v. 22. und 26. 1. 1861. Das Protestantenpatent für die deutsch-slawischen Kronländer wurde am 8. 4. 1861 erlassen, RGBL. Nr. 41/1861. Siehe dazu Gottas, Die Geschichte des Protestantismus in der Habsburgermonarchie. In: Wandruszka–Urbanitsch, Habsburgermonarchie 4, 554 ff..
Untersuchung gegen Hofrat Zsedényi
Der Justizminister referierte in Kürze, daß sich aus der gerichtlich mit Beschlag belegten Korrespondenz des v. Zsedényi deutliche InzichtenVerdacht, Beschuldigung. einer verbrecherischen Agitation ergeben haben und daß erst, wenn die Gerichte ihr Urteil gesprochen haben werden, der Moment eintreten dürfte, das Gnadengesuch des Obgenannten in Erwägung zu ziehenZu Zsedényi und dem Gnadengesuch MK. v. 17. 11. 1859/III.. Es liege übrigens in seinem wohlverstandenen Interesse, der von ihm selbst geschürten Agitation jetzt wieder entgegenzuarbeiten. Dafür, daß die gerichtliche Untersuchung nicht zu sehr verzögertKorrektur d–d Nádasdys aus: umfassend. werde, habe Graf Nádasdy gesorgtDie Akten sind in AVA., JM., Präsidialindex, verzeichnet, aber nicht mehr vorhanden. Fortsetzung MK. v. 26. 11. 1859/IX..
Disziplinarmaßregeln gegen die Pester Universitätshörer
Se. k. k. [Hoheit] der durchlauchtigste Herr Erzherzog Generalgouverneur referierten über das stets mehr hervorleuchtende Streben Übelgesinnter, die Studenten der Pester Universität eine politische Rolle spielen zu lassenDazu zuletzt MK. v. 30. und 31. 10. 1859/V (= Sammelprotokoll Nr. 54); AVA., Unterricht, Sammelakt Präs. 1413/1859; Wiener Zeitung v. 9. 12. 1859 (Verwarnung der Studenten) und v. 14. 1. 1860 (Kundmachung des Akademischen Senats nach Abschluß des Disziplinarverfahrens).. Es dürfte nötig sein, die Disziplinargewalt des akademischen Senats, welcher es oft mit sehr rohen Subjekten zu tun hat, entsprechend zu stärken.
Der Unterrichtsminister versprach, die Sache in Überlegung zu nehmen, obgleich ihm scheine, daß hier der Fehler nicht sowohl an den Disziplinarvorschriften als an denjenigen liege, die sie handhaben sollenIn der Ministerkonferenz war davon nicht mehr die Rede. Anfang 1860 kam es zur Neuwahl der Akademischen Behörden der Universität Pest, AVA., Unterricht, Eintragung ins Präsidialprotokoll 52, 335, 412 und 481/1860 (die Akten sind skartiert)..
Materielle Interessen Ungarns: 1. Personalsteuer, 2. Strenge der Finanzorgane, 3. Tabakbau für die Ausfuhr
Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Generalgouverneur brachten hierauf die Notwendigkeit zur Sprache, der Regierung die Sympathien der großen Masse der Bevölkerung durch sorgfältige Pflege ihrer materiellen Interessen zu erhalten und vor allem diese Klassen nicht durch fiskalischen Druck in das feindliche Lager zu treiben. In dieser Richtung erscheine die Aufhebung der Personalsteuer wahrhaft dringendDazu bereits MK. v. 30. und 31. 10. 1859/I, Punkt 10 (= Sammelprotokoll Nr. 54) und MK. v. 3. 11. 1859/I 6. Die Steuer wurde nicht aufgehoben.. Se. kaiserliche Hoheit können ferner nicht umhin, den Finanzminister darauf aufmerksam zu machen, daß die Finanzorgane bei Eintreibung der direkten Steuern oft mit einer rücksichtslosen Härte zu Werk gehen, welche für die Kontribuenten von den traurigsten Folgen ist und Erbitterung verbreitet. Die Tätigkeit dieser und der politischen OrganeKorrektur e–e Erzherzog Albrechts aus: Organe. finde in der Bewilligung von Remunerationen von Seite der höheren FinanzstellenEinfügung f–f Erzherzog Albrechts. einen oft allzuwirksamen Sporn. Der Finanzminister bemerkte hierauf, daß ohne eine gewisse Strenge das Einheben der Steuerrückstände unmöglich sei.
Schließlich erwähnten Se. kaiserliche Hoheit, daß der Wunsch laut ausgesprochen wurde, daß in Vollzug der bei Einführung des Tabakmonopols gegebenen kaiserlichen Zusicherung gestattet werde, Tabak für die Ausfuhr zu bauenDas seit 1829 bestehende Tabakmonopol war mit kaiserlichem Patent v. 29. 11. 1850 auf Ungarn ausgedehnt worden, RGBL. Nr. 462/1850. Der Export sollte dadurch nicht behindert werden.. Der Finanzminister zeigte hierauf, daß die Tabakausfuhr aus Ungarn nie größer war als eben jetzt durch Vermittlung der Regierung, daß aber einer noch weiter vermehrten Ausfuhr die Überführung der ausländischen Märkte mit wohlfeilem Tabak und auch die teilweise noch zu geringe Qualität der ungarischen Blätter im Weg stehe. Baron Bruck wolle jedoch in Überlegung nehmen, unter welchen Kontrollmaßregeln der Tabakbau für die direkte Ausfuhr in Ungarn freigegeben werden könne. Wird jedoch diese Freigebung eingeführt, so müsse sich die Finanzverwaltung vorbehalten, ihren Bedarf an Tabak dort anzukaufen, wo sie ihn am vorteilhaftesten erhältFortsetzung dazu MK. v. 5. 1. 1860/II..
Bau der Eisenbahn von Nabresina nach Casarsa
Der Finanzminister gab nähere Aufschlüsse über den Stand der Eisenbahnbauten zwischen Nabresina und Casarsa, wonach man darauf rechnen kann, daß diese Strecke bis Ende Julius kommenden Jahres fahrbar sein werdeZu dieser Eisenbahnlinie siehe zuletzt MK. v. 1. 11. 1859/II, Anm. 6. Ein schwieriges Teilstück dieser strategisch wichtigen Bahnstrecke war die Brücke über den Tagliamento. Der Krieg hatte den Bau durch Einberufungen von Arbeitern und durch verzögerte Materialzufuhr behindert. Berichte über den Stand der Arbeit AVA., VA. III B, HM., Präs. 1886, 2150, 2808, 2830, 2884, 3196, 3445 und 3484 aus 1859.. Um jedoch die Gesellschaft anzuspornen, gedenke er ihr vorläufig nur einen Termin bis Ende April kommenden Jahres zu bestimmen. Was die Herstellung eines Doppelgeleises betrifft, so sei dieselbe an vielen Stellen bereits vollendet und werde nach und nach wohl ganz durchgeführt werden. Ein Zwangsrecht dazu besitze aber die Regierung nichtFortsetzung MK. v. 1. 2. 1860/IV..
Zuteilung von Artillerieoffizieren bei k. k. Gesandtschaften
Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Chef des Armeeoberkommandos brachten in Anregung, daß es sehr wünschenswert wäre, die Fortschritte der Technik im Zeugwesen in denjenigen Staaten, wo diesfalls am meisten geleistet wird, durch k. k. Artillerieoffiziers beobachten zu lassen, welche den dortigen k. k. Gesandtschaften als Attachés beizugeben wären.
Der Ministerpräsident bemerkte hierauf, daß derlei offizielle Organe sehr selten Gelegenheit finden, sich in die meist sehr geheim gehaltenen Verbesserungen einzuweihen. Dies gelte namentlich für England. Am meisten scheine noch ein militärischer Attaché in Preußen leisten zu können. Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Albrecht äußerten, daß ein der Botschaft in Paris nicht attachierter, sondern bloß dahin beurlaubter Militär sehr ersprießliche Dienste leisten könnte, zumal er erforderlichenfalls doch alle Unterstützung von der Botschaft erhalten würde. Se. Majestät der Kaiser bemerkte, daß der in Paris befindliche Artillerieoffizier seine Forschungen auch auf England ausdehnen könnteDie Zuteilung von Offizieren zu den österreichischen Vertretungen im Ausland war sporadisch, Militärattachés gab es keine. Mit Ah. E. v. 9. 2. 1860 wurden Militärattachéposten in Paris, Berlin und St. Petersburg systemisiert, KA., MKSM. 559/1860. Dazu Allmayer-Beck, Die Archive der k. u. k. Militärbevollmächtigten 353; Wagner, Die k. (u.) k. Armee. In: Wandruszka–Urbanitsch, Habsburgermonarchie 5, 166f..
Internationale Kommission
Am Schlusse der Konferenz wurde noch die Bestellung der infolge des Friedensschlusses zusammenzusetzenden internationalen Kommission besprochen, worüber die beteiligten Ministerien dem Statthalter von Venedig die geeigneten Instruktionen geben werdenZur Grenzberichtigungskommission nach dem Frieden von Zürich siehe MK. v. 17. 11. 1859/I, Anm. 1..
Am 21. November 1859. Rechberg.Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Schönbrunn, 2. Dezember 1859.