Sammelprotokoll, kompiliert aus mehreren Sitzungstagen;
Sammelprotokoll; RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 8. 11.), Thun 11. 11., Bruck 11. 11., Nádasdy 11. 11., Thierry 11. 11., Gołuchowski 11. 11., Seldern.
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Gegenstand der Beratung war der vom
Finanzminister
vorbereitet Entwurf eines Ah. Patents über die Reform der Direktion des allgemeinen Tilgungsfondsa und der verzinslichen Staatsschuld, dann über die Einsetzung einer eigenen Kontrollkommission zur Überwachung der Gebarung desselben gemäß dem Konferenzbeschlusse vom Oktober 1859
Dieser Entwurf, zu dessen Rechtfertigung und Erläuterung der Finanzminister eine historische Übersicht des Entstehens, der bisherigen Gebarung und des gegenwärtigen Standes des Tilgungsfonds vorausschickte, ward in der Konferenz vom 5. d.M. vorläufig besprochen, und hat sich der Finanzminister infolge einiger dort über die Motivierung gemachten Bemerkungen bestimmt gefunden, denselben durch einen neuen Entwurf
Kultusminister
bemerkte nämlich: Was vor allem dringend nötig ist, wäre eine Verfügung, wodurch das in seinem Vertrauen auf die Finanzverwaltung durch die Überschreitung der Nationalanlehenssumme erschütterte in- und ausländische Publikum darüber beruhigt wird, daß ein ähnlicher Vorgang wie beim Nationalanlehen bei keinem anderen österreichischen Staatsanlehen vorgekommen sei noch in Hinkunft vorkommen könne. Hiernach erschiene also die Einsetzung der Kontrollkommission, welche den gesamten Stand des Staatsschuldenwesens, also auch des Tilgungsfonds, zu untersuchen hätte, als die vornehmste Maßregel, welcher, um gehörig wirksam zu sein, die Publikation des Standes des Tilgungsfonds vorherzugehen hätte. Denn, nachdem seit dem Jahre 1848 die sonst gewöhnliche Veröffentlichung des Gebarungsausweises des Tilgungsfonds sistiert worden ist,
Dieser Kommission wäre weiters das Recht einzuräumen, daß künftig Staatsobligationen nur von ihr auf Grundlage der diesfälligen Ah. Genehmigung ausgegeben werden dürfen.
Erst, wenn diese Vorarbeiten der Kommission beendigt wären, könnte an die Ausführung der im § 4 vorgeschlagenen Verfügungen gedacht.
aus bei einem Vermögensstande von 179 Millionen und einem Einkommen von 9½ Millionen jährlich nicht mehr als 135 Millionen zu löschen imstande gewesen und gehalten sei, sein übriges Vermögen zur Disposition der Finanzen zu stellen.
Der
Finanzminister
bemerkte hierüber: die Zweckmäßigkeit der Aufhebung des Tilgungsfonds sei durch die allerseits anerkannte Wahrheit begründet, daß ein Staat, der sein jährliches Defizit durch Kreditoperationen decken muß, nicht daran denken könne, Schulden zu tilgen, daß vielmehr dazu nur dann zu schreiten sei, wenn wirkliche Überschüsse der Staatseinnahmen vorhanden sind. Diese Wahrheit, die auch von der Konferenz nicht bestritten wird, kann im gegenwärtigen Momente vom Publikum nicht verkannt werden; es ist also von der Veröffentlichung der Aufhebung des Tilgungsfonds ein übler Eindruck umso weniger zu besorgen, als damit zugleich die Einsetzung einer für die gute Gebarung im Staatsschuldenwesen die möglichste Garantie bietenden Kontrollkommission bekanntgemacht wird. Vielmehr wird man im Publikum, wo es kein Geheimnis ist, daß der Tilgungsfonds nur ein Scheinleben führt, so daß man sogar, obgleich mit Unrecht, gesagt hat, derselbe sei
seinerzeit.
ausschließliche Überweisung der Staatsobligationenemission an die Zentralkommission.
und ausschließlich der Kontrollkommission zu übertragen.
Nach der allgemeinen Erörterung wurde zur Beratung der einzelnen Paragraphen des Entwurfs übergegangen. Die darin mit roter Tinte ersichtlich gemachten Änderungen sind das Ergebnis der Zustimmung des Finanzministers zu den vorgekommenen Bemerkungen und wurden teils einstimmig, teils durch überwiegende Majorität angenommen. Dahin gehören namentlich der zu § 2 angehängte Zusatz g, womit jedoch, wie schon bemerkt, der Kultusminister sich nicht für befriedigt erklärte; sodann die Weglassung des § 4, welcher die beanständete allsogleiche Aufhebung des Tilgungsfonds enthielt und sofort durch den neu eingeschalteten § 9 ersetzt wurde. In betreff der Zusammensetzung der im § 8 eingesetzten Immediatkommission wurde von der Konferenz der größte Nachdruck darauf gelegt, daß selbe keine Glieder enthalte, welche mit der Staatsverwaltung im Dienstverhältnisse stehen. So wenig daher die Konferenz gegen die Tüchtigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Präsidenten der Obersten Rechnungskontrollbehörde etwas einzuwenden hätte, so könnte sie ihn doch schon aus der oben angeführten Rücksicht für die Präsidentenstelle der Kontrollkommission nicht in Vorschlag bringen. Es ward daher einstimmig beschlossen, darauf anzutragen, die Kommission habe aus sieben Mitgliedern (einschließlich des Präsidenten) zu bestehen, von denen drei, darunter der Präsident, von Sr. Majestät aus dem Kreise der Grundbesitzer und Kapitalisten zu ernennen wären. Über den Vorschlag eines dieser Mitglieder aus der Klasse der Kapitalisten hat sich die Konferenz nach dem Antrage des Finanzministers bereits geeinigt,
Minister des Inneren
die Bemerkung, daß der Handelskammer vielleicht der Wiener Magistratsausschuß
Magistrat.
Der
Kultusminister
teilte mit, daß bei dem Bankett zur Jubelfeier des Primas von Ungern Toaste in ungrischer Sprache ausgebracht wurden, deren Publizierung nach einer dem Polizeiminister von Sr. k. k. Hoheit dem Herrn Erzherzog Albrecht zugekommenen telegraphischen Depesche von Höchstdemselben den ungrischen Zeitungen untersagt wurde und deren Veröffentlichung auch den hiesigen Zeitungen auf Verlangen Höchstdesselben untersagt werden soll.
Der
Polizeiminister
erbat sich hierzu und erhielt die Zustimmung der Konferenz, wornach sogleich das Erforderliche verfügt wurde
Der
Finanzminister
referierte, daß für die im Jahre 1849 an die Gemeinden aller Kronländer verteilten Exemplare des Reichsgesetzblattes noch eine Forderung von 345.000 fr. bestehe, welche von denselben hereingebracht werden sollte. Nachdem jedoch die Einforderung der diesfälligen Beträge nach so langer Zeit und für einen aufgedrungenen Artikel den übelsten Eindruck, insbesondere bei den Landgemeinden hervorbringen würde, was auch der Minister des Inneren bestätigte, so erbat sich und erhielt der Finanzminister die Zustimmung der Konferenz zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Abschreibung dieser Restforderung