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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="4">Abteilung IV</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Rechberg</title>
            <title level="m" type="main" n="1">Band 1</title>
            <title level="m" type="sub">Mai 1859–2./<date when="1860-03-03">3. März 1860</date>
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            <title level="a" type="desc" n="056">Sitzung 56</title>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a4-b1-z56.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung IV Das Ministerium Rechberg, Band 1 Mai 1859–2./3. März 1860</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2003">2003</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
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               <msIdentifier>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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                  <orig>RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. Erzherzog Albrecht, Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 5. 11.), Thun 8. 11., Bruck 8. 11., Nádasdy 8. 11., Gołuchowski 9. 11., Thierry 13. 11.</orig>
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                  <note>BdE. <date when="1859-11-05">1859-11-05</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1859-11-13">13. 11</date>
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                  <ref target="#top_4_1_56_1">Maßregeln für das Königreich Ungarn: 1. Gemeindeordnung, 2. Kreditanstalt mit einem ungarischen Präsidenten, 3. Feldpolizeiordnung. 4. Ungarischer Sektionschef und Referent im Ministerium des Inneren, 5. Epurierung der ungarischen Beamten. 6. Abschaffung der Personalsteuer. 7. Sprachfrageregulierung. 8. Unterrichtssprache bei Gymnasien. 9. Staatskonvikte</ref>
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                  <ref target="#top_4_1_56_5">Erledigung der Eingabe des Käsmarker Superintendentialkonvents</ref>
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                  <ref target="#top_4_1_56_8">Bauplatz für die evangelische Unterrealschule in Wien</ref>
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                  <ref target="#top_4_1_56_9">Schillerfeier</ref>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1859-11-03">3. November 1859</date>
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                     <orig>
                                <choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Ransonnet; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Kaiser; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> Erzherzog Albrecht, Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 5. 11.), Thun 8. 11., Bruck 8. 11., Nádasdy 8. 11., Gołuchowski 9. 11., Thierry 13. 11.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">4009</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll [der Ministerkonferenz] vom <date when="1859-11-03">3. November 1859</date> unter dem Ah. Vorsitze Sr. k. k. apost. Majestät.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_56_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Maßregeln für das Königreich Ungarn: 1. Gemeindeordnung, 2. Kreditanstalt mit einem ungarischen Präsidenten, 3. Feldpolizeiordnung. 4. Ungarischer Sektionschef und Referent im Ministerium des Inneren, 5. Epurierung der ungarischen Beamten. 6. Abschaffung der Personalsteuer. 7. Sprachfrageregulierung. 8. Unterrichtssprache bei Gymnasien. 9. Staatskonvikte</head>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. apost. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten die Ministerkonferenz mit der Ah. Erklärung zu eröffnen, daß angesichts der in Ungarn sich geltend machenden Opposition gegen die bestgemeinten Regierungsmaßregeln [und] angesichts des Bestrebens, Ungarn mittels einer exklusiv ungarischen Regierung nach und nach in das Verhältnis einer Personalunion zu bringen, die Notwendigkeit eintrete, diesen gefährlichen Tendenzen mit aller Entschiedenheit zu begegnen, an den angenommenen Grundprinzipien festzuhalten und selbst jeden Anschein von Schwäche oder Nachgiebigkeit den Gegnern der Regierung gegenüber zu vermeiden<note type="footnote" n="1">Fortsetzung von MK. v. 30. und <date when="1859-10-31">31. 10. 1859</date>/I (= Sammelprotokoll Nr 54).</note>. Auf der Fünfteilung der politischen Administration müsse bestanden werden<note type="footnote" n="2">Siehe ebd., Punkt 12.</note>. Diese feste Haltung schließe jedoch die Fürsorge für das wahre Wohl des Landes keineswegs aus, und es sei vielmehr darnach zu streben, gegründeten Beschwerden nach Möglichkeit abzuhelfen und dem Lande im Wege der Administration alle materiellen Vorteile und Verbesserungen zuzuwenden.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr7119" type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> referierte hierauf über Ah. Aufforderung seine bereits in der engeren Konferenz am 30. und 31. v. M. entwickelten Anträge in der von Sr. Majestät soeben angedeuteten Richtung, und zwar:</p>
                  <p>1. über die Beratung des Gemeindegesetzes durch fünf hiezu nach Ermessen des Generalgouver­nements zusammenzusetzende Kommissionen in derselben Art wie in den übrigen Kronländern<note type="footnote" n="3">Siehe ebd., Punkt 1.</note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> bemerkte hierüber, daß die Gemeindeordnung mit der ganzen ungarischen Frage zu nahe zusammenhänge, als daß er nicht vorerst auf die Behandlung der letzteren zurückgehen müßte. Die Lage des Landes sei sehr ernst und <ref xml:id="fn_4_1_56_a">dürfte, wenn Unsicherheit über die Absichten der Regierung fortdauern sollte, die Gefahr von Anarchie nicht mehr ferne sein.</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_4_1_56_a">Korrektur a–a Thuns aus: <quote>Anarchie nicht mehr ferne</quote>.</note>dürfte, wenn Unsicherheit über die Absichten der Regierung fortdauern sollte, die Gefahr von Anarchie <pb n="214" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s214.pdf"/>nicht mehr ferne sein. Da werde die Entfaltung großer Energie und einer Art von Diktatur notwendig, um die Ordnung zu erhalten und um in einem Augenblick, wo selbst die Beamten zu schwanken beginnen, den Ungarn die Überzeugung von <ref xml:id="fn_4_1_56_b">dem Bestande</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_4_1_56_b">Korrektur b–b Thuns aus: <quote>der Realität</quote>.</note> der jetzigen Ordnung beizubringen. Allein, dieser abnorme Zustand der Diktatur könne nicht für immer aufrechterhalten werden, und <ref xml:id="fn_4_1_56_c">Graf Thun müsse daher vornweg einen für das Ministerium maßgebenden Ah. Ausspruch als Nachtrag des Programmes wünschen,</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_4_1_56_c">Korrektur c–c Thuns aus: <quote>es dürfte daher vornweg an Ah. Stelle ausgesprochen werden, daß er nur transitorisch sei, daß, sobald es möglich sein wird, ein Landtagsorganismus ohne Teilung ins Leben treten und die Krönung Sr. Majestät als König von Ungarn platzgreifen soll. Se. Majestät dürften daher Allerhöchst sich bewogen finden, einige des Ah. Vertrauens würdige und im Land hochgeachtete ungarische Persönlichkeiten zu berufen und denselben nebst dem ernsten Ah. Willen, Ordnung und die Autorität der Regierung aufrechtzuerhalten; auch die Ah. Absicht zu erkennen zu geben, nach völlig hergestellter Ruhe ein staatsrechtliches Verhältnis zu begründen. Auf diese Weise werde der allerdings nicht unberechtigte Wunsch nach einer „ungarischen Regierung“, ein Wunsch, der im ministeriellen Programm neue Stützen fand, nicht unbegrenzt zurückgewiesen und die Beruhigung der Gemüter erzielt. Wenn seinerzeit die Ruhe, selbst nur durch die Reinkorporierung der Woiwodschaft, bleibend gesichert werden könnte, so dürfte auch dieses Zugeständnis kein zu großes Opfer sein.</quote>
                     </note>Graf Thun müsse daher vornweg einen für das Ministerium maßgebenden Ah. Ausspruch als Nachtrag des Programmes<note type="footnote" n="4">Ministerprogramm v. <date when="1859-08-21">21. 8. 1859</date>, Druck Anhang Nr. IX a; siehe Einleitung XXXVI.</note> wünschen, daß er nur transitorisch sei, und daß, sobald es möglich, auch in Ungarn ein staatsrechtlicher Zustand wiederhergestellt werden solle, welcher durch einen Landtag zur Erscheinung gelangen und die Möglichkeit der Krönung Sr. Majestät als König von Ungarn cin sich schließen würde. Graf Thun wünschte ferner, daß Se. Majestät Allerhöchstsich bewogen finden möchten, einigen der Männer, welche unlängst berufen worden sind, ihre Meinung über die ungarischen Angelegenheiten abzugeben<note type="footnote" n="5">Zu den ungarischen Altkonservativen siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Redlich</author>, Staats- und Reichsproblem 1/1, 465, 1/ 2, 176f. und 178 f.</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Szabad</author>, Hungarian Political Trends 80 f.</bibl>
                     </note>, mit gleicher Entschiedenheit diese Absicht wie andererseits den ernsten Ah. Willen anzukündigen, Ordnung und die Autorität der Regierung vorerst mit den vorhandenen Mitteln unbedingt aufrechtzuerhalten; derselbe glaubt, daß man nur unter dieser Bedingung hoffen dürfe, vorderhand wenigstens einen unabhängigen Mann von Bedeutung unter den Ungarn zu finden, welcher bereit wäre, sich der kaiserlichen Regierung anzuschließen. Vorher müsse sich dieselbe jedoch vollkommen klarmachen, was von den bekannten Begehren der Ungarn absolut unzulässig und wie die übrigen zu behandeln seien. Graf Thun hält sich daher durch sein Gewissen gedrängt, Se. Majestät zu bitten, die ungarische Frage in ihrem vollen Umfange auf vertraulichem Wege <ref xml:id="fn_4_1_56_d">zunächst vom Ah. Ministerium und im weiteren Verlauf womöglich</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_4_1_56_d">Korrektur d–d Thuns aus: <quote>vom Ah. Ministerium</quote>.</note> mit einem treugehenden hochgestellten Ungarn beraten zu lassen. Was nun speziell die Gemeindeordnung betrifft, so sehe der Kultusminister nicht ab, warum dieselbe genau wie in den benachbarten Kronländern beraten werden solle. Eine absolute Gleichheit werde überhaupt auch nicht angestrebt, wie z. B. der diesfällige Vorgang in Tirol beweist<note type="footnote" n="6">Mit dem Handschreiben v. <date when="1859-09-07">7. 9. 1859</date>, Punkt 2 I, hatte der Kaiser gestattet, daß die Kommission auch inhaltliche Gesetzesänderungen, also Ausnahmen, vorschlagen dürfe, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3187 aus 1859</bibl>, und <bibl type="archival">ebd., CBProt. 126 c/1859</bibl>; allgemein zu Tirol siehe MK. v. <date when="1859-09-01">1. 9. 1859</date>/V, Anm. 13.</note>. <pb n="215" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s215.pdf"/>Die besonderen Verhältnisse Ungarns scheinen ebenfalls eine Abweichung zu rechtfertigen, welche darin zu bestehen hätte, daß ein Ungarn keine offizielle Beratung mit Vertrauensmännern eingeleitet werde, ehe derselben ein bestimmtes Projekt vorgelegt werden könne, daß bei diesem Projekte die ganze politische Gestaltung des Landes ins Auge gefaßt werde, daß man sich über diese vorerst mit einem Ungarn verständige und mit seinem Beistande erst zur Auswahl weiterer Vertrauensmänner schreite. Ohne diese Vorbedingungen in Ungarn Vertrauensmänner in der Weise einzuberufen, wie es in anderen Kronländern geschehen ist, würde nur im ganzen Lande Diskussionen über die gesamte Verfassungsfrage in ausgedehntem Maße provozieren und dadurch die schon bestehende Aufregung und Agitation noch sehr vermehren, ohne irgendein brauchbares Resultat zu liefern.<ref xml:id="fn_4_1_56_e"/>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_4_1_56_e">Korrektur e–e Thuns aus: <quote>das Gemeindegesetz nicht der Prüfung von einer oder gar fünf Kommissionen, sondern der Begutachtung einer einzigen, aber ausgezeichneten ungarischen Persönlichkeit unterzogen werde</quote>.</note>
                  </p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8538" type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> würde eine Ah. Erklärung von der beantragten Art, und zwar gegen Ungarn allein, für sehr bedenklich erachten, nachdem dieselbe in das große Publikum nur vielfach entstellt kommen und auf eine den sanguinischen Hoffnungen der Magyaren in vollem Maß entsprechende Weise gedeutet werden würde. Die durch die jüngsten ministeriellen Konferenzen hervorgerufene Agitation im Lande würde dabei wesentlich gesteigert und die Erhaltung der Ordnung <ref xml:id="fn_4_1_56_f">schwieriger werden</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_4_1_56_f">Korrektur Nádasdys aus: <quote>noch mehr gefährdet</quote>.</note>. Der Augenblick, den Ungarn die Einführung politischer Rechte zu versprechen, sei jetzt offenbar noch nicht gekommen. Die Konstruierung der Gemeinde müsse den Anfang machen. Wenn aber Se. Majestät die Ah. Absicht haben, der leichteren Verständigung wegen, einen pflichtgetreuen und mit den Verhältnissen des Landes vollkommen vertrauten Mann in das Ministerium zu berufen, was allerdings von <ref xml:id="fn_4_1_56_g">großem Nutzen sein würde, so habe Graf Nádasdy bereits im Monat August au. gebeten, einen gesinnungstüchtigen und den Magyaren angenehmeren Mann seinen Platz Ag. anzuvertrauen.</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_4_1_56_g">Korrektur Nádasdys aus: <quote>Nutzen sein kann, so sei Graf Nádasdy gerne bereit, ihm seinen Platz einzuräumen</quote>.</note> Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8295" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> stimmte mit dem Justizminister bezüglich der Nichtopportunität, jetzt ein Ah. Versprechen wegen Einräumung politischer Rechte zu erteilen. Der zugleich von Baron Bruck gestellte Antrag, zunächst die Komitatsverfassung in Angriff zu nehmen, fand keine Unterstützung. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8576" type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> fand gleichfalls eine Ah. Erklärung über diesen Gegenstand nicht an der Zeit. Das ministerielle Programm steht fest und wird seinerzeit auch in Ungarn seine Verwirklichung finden.</p>
                  <p>Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Herr Erzherzog Albrecht</rs>
                     </hi> zeigten, daß das in Ungarn jetzt Bestehende einer historischen Grundlage nicht entbehrt und daß die Jahrhunderte zählende alte Verfassung durch die ephemere von 1848, letztere aber durch die Ereignisse von 1849 ebenso vollständig beseitigt worden sei wie die böhmische ständische Verfassung durch die Schlacht am Weißen Berge. Es kann also nur von einem völligen Neubau der Verfassung die Rede sein, und der Plan dazu ist durch Utilitätsrücksichten bedingt. <pb n="216" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s216.pdf"/>Über die Nachteile und Gefahren einer Ah. Erklärung, wie sie Graf Thun beantragt, teilen Se. kaiserliche Hoheit die Ansicht des Justizministers.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten diese Diskussion durch die Ah. Genehmigung der Anträge des Grafen Gołuchowski über die Beratung des Gemeindegesetzes zu schließen<note type="footnote" n="7">Zur Fortsetzung siehe MK. v. 30. und <date when="1859-10-31">31. 10. 1859</date>, Anm. 4 (= Sammelprotokoll Nr. 54).</note>.</p>
                  <p>2. Gründung einer Kreditanstalt für Ungarn unter dem Präsidium eines ungarischen Staatsbeamten, welcher eine höhere Stellung im Generalgouvernement einnimmt.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8295" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erklärte sich mit der Gründung eines solchen Instituts unter dem passenderen Namen „Hypothekaranstalt für Ungarn“ in der Voraussetzung einverstanden, daß die Leitung desselben in ganz vertrauenswürdige Hände gelegt werde <ref xml:id="fn_4_1_56_h">und daß es sich um eine Anstalt wie die galizische Hypothekaranstalt, nicht aber um eine allgemeine Kreditanstalt handeln werde</ref>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_4_1_56_h">Einfügung h–h Brucks.</note>.<note type="footnote" n="8">Vgl. ebd., Punkt 2.</note>
                  </p>
                  <p>3. Feldpolizeiordnung. Für deren baldige Zustandebringung, welche allseitig als wünschenswert erkannt wurde, wird der Minister des Inneren Sorge tragen<note type="footnote" n="9">Vgl. ebd., Punkt 4.</note>.</p>
                  <p>4. Die Leitung der ungarischen Landesangelegenheiten im Ministerium des Inneren durch einen ungarischen Referenten ist bereits vollzogen, und wird Vizepräsident Graf Forgách zum Sektionschef im selben Ministerium au. beantragt<note type="footnote" n="10">Vgl. ebd., Punkt 5.</note>.</p>
                  <p>5. Die Epurierung des Beamtenstandes wird von den Behörden mit Nachdruck zu bewirken und auf Beseitigung nicht bloß der verdorbenen, sondern auch der untauglichen Beamten zu dringen sein<note type="footnote" n="11">Vgl. ebd., Punkt 6.</note>.</p>
                  <p>Über die bei diesem Anlasse von <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Sr. Majestät</rs>
                     </hi> gestellten Frage, ob nicht die Ernennung der Bezirksvorstände dem Generalgouvernement zu überlassen wäre, äußerten Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Herr Erzherzog Albrecht</rs>
                     </hi> und die <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Gołuchowski und Graf Nádasdy</rs>
                     </hi>, daß der bisherige Modus der Ernennung durch die Ministerien, wobei die Minister sich die nötigen Personalkenntnisse erwerben können, den Vorzug verdiene.</p>
                  <p>6. Abschaffung der sehr lästigen, ungerecht verteilten Personalsteuer.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8295" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi>, in thesi damit einverstanden, erklärt, dies könne aber erst dann geschehen, wenn das neue System der direkten Besteuerung ins Leben tritt. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8538" type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> schlug vor, bis zu diesem Zeitpunkt wenigstens die großen Personalsteuerzuschläge zu beseitigen, welche den Druck der Steuer namhaft erschweren. Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Herr Erzherzog Generalgouverneur</rs>
                     </hi> fanden die Zuschläge überhaupt sehr ungerecht und ungleich verteilt, worauf der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr7119" type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> erwähnte, er habe soeben den Landesstellen darüber eine Erinnerung gemacht<note type="footnote" n="12">Vgl. ebd., Punkt 10.</note>.</p>
                  <p>7. Sprachfrageregulierung. Hierüber wird der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8538" type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> im Vernehmen mit dem Minister des Inneren au. Vorträge erstatten.</p>
                  <p>
                     <pb n="217" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s217.pdf"/>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten hiebei zur Richtschnur auszusprechen, daß die Frage über die Sprachen, in welchen Erledigungen von Gesuchen oder ämtliche Verordnungen auszufertigen kommen, nicht vom politischen, sondern vom praktischen Standpunkte der Zweckmäßigkeit aufzufassen sei; die Weisungen an die Statthaltereiabteilungen wären nicht als Ah. Gesetze oder Entscheidungen über ein Prinzip, sondern bloß als ministerielle, von Fall zu Fall erlassene Verordnungen hinauszugeben. Wo Übelstände diesfalls ans Licht treten, müsse abgeholfen werden<note type="footnote" n="13">Vgl. ebd., Punkt 11.</note>.</p>
                  <p>8. Die Frage über die Unterrichtssprache bei den Gymnasien wird vom <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> in Konferenzen zur Beratung gebracht werden<note type="footnote" n="14">Vgl. ebd., Punkt 8.</note>.</p>
                  <p>9. Die Gründung von großen Zentralkonvikten außerhalb Ungarns zur Erziehung der Jugend wurde von Sr. Majestät als sehr nötig bezeichnet, um die ungarische Jugend vor nachteiligen politischen Einflüssen zu bewahren und die Liebe zum Gesamtvaterland zu entwickeln<note type="footnote" n="15">Vgl. ebd., Punkt 9.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_56_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Behandlung der Presse in Ungarn</head>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. apost. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten zu befehlen, daß dem Generalgouvernement in Absicht auf die Behandlung der sowohl österreichischen als ausländischen Presse in Ungarn möglichst freie Hand zu lassen sei.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. Hoheit</rs>
                     </hi> erinnerten, daß die Sprache der Wiener Blätter in Ungarn einen großen Einfluß übe und eine gehässige Polemik von Wien aus, die man als von der Regierung begünstigt betrachtet, dortlandes heftige Reaktionen in den Journalen hervorruft, die man doch nicht ganz unterdrücken kann. Auch amerikanische Journale werden oft zu gefährlichen Mitteilungen der Emigration benützt und können nur in Pest wirksam beaufsichtigt werden.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_56_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Gemeindeordnungskommission in Esseg</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr7119" type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> brachte die näheren Umstände zur Ah. Kenntnis, unter welchen die Vertrauensmänner zu Esseg die Begutachtung des Gemeindegesetzes mit Hinweisung auf den Landtag rekusiert hatten, und zeigte, daß nebst dem Obergespane Graf Pejačević und dem Bezirksvorstande auch dem Ban<note type="footnote" n="16">Johann Graf Coronini-Cronberg.</note> hiebei ein Verschulden zur Last fällt, worüber ihm auf Ah. Befehl eine Ausstellung zu machen ist.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_56_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Strafgerichtliche Verfolgung der Urheber der Käsmarker Beschlüsse</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8538" type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> referierte, die Mitteilung der Käsmarker Superintendentialkonvents­beschlüsse an die evangelischen Dekanate<ref xml:id="fn_4_1_56_i"/>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_4_1_56_i">Korrektur aus: <quote>Gemeinden</quote>.</note> mit der Aufforderung, daß sie (gegen das Patent vom <date when="1859-09-01">1. September 1859</date>) einstweilen bei der alten Kirchenverfassung bleiben sollen, sei nach kompetenten Gutachten laut Strafgesetz § 65 als Verbrechen der Störung der öffentlichen Ruhe zu bestrafen. Er habe daher in diesem Sinne an den bezüglichen Oberstaatsanwalt geschrieben und sehe der Anhängigmachung einer Untersuchung entgegen<note type="footnote" n="17">Fortsetzung von MK. v. 30. und <date when="1859-10-31">31. 10. 1859</date>/VI (= Sammelprotokoll Nr. 54). Die Akten, verzeichnet in <bibl type="archival">AVA., JM., Präsidialindex 1859</bibl>, sind nicht mehr vorhanden. Eine Abschrift des Schlußberichts des Kaschauer Polizeidirektors v. <date when="1859-11-22">22. 11. 1859</date>
                        <bibl type="archival">ebd., OPB., Präs. II 8524/1859</bibl>.</note>.</p>
                  <p>
                     <pb n="218" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s218.pdf"/>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> erklärte, dagegen umso weniger etwas einzuwenden, als diese gerichtlichen Schritte mit der vom Kultusminister angeordneten Beschlagnahme der gedruckten Exemplare im Zusammenhange stehe. Eine Bestrafung aber dürfte in diesem Falle nicht Platz greifen. Se. k. k. Hoheit bemerkten, dies sei nicht der erste Fall eines Konflikts der jetzigen Regierung mit den ungarischen Protestanten. Allein, man müsse zur Wahrung des Ansehens der Gesetze handeln. Gleichzeitig mit dem Einschreiten des Staatsanwalts wäre jedoch in der Presse ein Artikel zu veröffentlichen, der zeigt, daß es bei diesem Schritt nicht auf eine religiöse Verfolgung wegen religiöser Meinungen abgesehen ist.</p>
                  <p>Der Polizeiminister wird darauf bedacht sein, sobald er vom Justizminister die nötige Mitteilung erhalten haben wird<note type="footnote" n="18">In der <bibl type="secondary">
                           <author>Wiener Zeitung</author> erschien kein diesbezüglicher Artikel</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_56_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Erledigung der Eingabe des Käsmarker Superintendentialkonvents</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> referierte, er habe seinen Entwurf des Erlasses an die Käsmarker Superintendenz über die Unstatthaftigkeit ihrer Beschlüsse der Ah. Genehmigung Sr. k. k. apost. Majestät unterzogen, und zwar in der Art, daß darin gegen den Beschluß der Majorität in der Konferenz am 29. v.M. ausdrücklich gesagt wird, die Durchführung des Patentes vom 1. September sei der entschiedene Wille Sr. Majestät<note type="footnote" n="19">MK. I v. <date when="1859-10-29">29. 10. 1859</date>/II; diesen Passus hatte Thun eigenhändig in den Beamtenentwurf (Ministerialrat Zimmermann) eingefügt, <bibl type="archival">AVA., Kultusregistratur, CUM. 1345/1859</bibl>; die Befassung Franz Josephs war nicht durch einen Vortrag, sondern im kurzen Weg erfolgt.</note>. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8576" type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> erwiderte hierauf, die Konferenz habe sich gegen diesen Passus deswegen erklärt, weil er implicite den Ausspruch enthält, das Gesetz müsse um jeden Preis durchgeführt werden, ein Ausspruch, <ref xml:id="fn_4_1_56_j">der mit dem von der Konferenz beantragten und von Sr. Majestät genehmigten Beschlusse, die Anwendung von Gewaltmaßregeln zu vermeiden, um die Durchführung des Patentes zu erzwingen, im Widerspruch stehe und die Regierung zwingen könnte, Maßregeln zu ergreifen, die es in einer Angelegenheit, die mit so großer Vorsicht behandelt werden müsse, vielleicht besser sei zu vermeiden. Er halte daher dafür, daß dieser</ref>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_4_1_56_j">Einfügung j–j Rechbergs.</note> Ausspruch, um sich nicht für die Zukunft unter allen Umständen zu binden, besser unterbleiben dürfte, zumal die Ah. Willensmeinung aus dem übrigen Teil des Erlasses genugsam ersichtlich ist. <ref xml:id="fn_4_1_56_k">Der Kultusminister legt auf diesen Passus deswegen einen Wert, weil er die Überzeugung erlangt habe, daß unter den ungarischen Protestanten eine Fraktion gegen die Käsmarker Agitation im Steigen sei, es offenbar als sehr wünschenswert bezeichnet werden müsse, daß dieselbe zutage trete, zu dem Ende aber eine Ermutigung derjenigen, welche die Durchführung des Ah. Patentes wünschen, erforderlich sei, übrigens seines Erachtens jener Passus die kaiserliche Regierung durchaus nicht weiter bindet als schon die Tatsache der Kundmachung des Patentes.</ref>
                     <note type="variant" n="k" target="#fn_4_1_56_k">Einfügung k–k Thuns.</note>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> legt auf diesen Passus deswegen einen Wert, weil er die Überzeugung erlangt habe, daß unter den ungarischen Protestanten eine Fraktion gegen die Käsmarker Agitation im Steigen sei, es offenbar als sehr wünschenswert bezeichnet werden müsse, daß dieselbe zutage trete, zu dem Ende aber eine Ermutigung derjenigen, welche die Durchführung des Ah. Patentes wünschen, erforderlich sei, übrigens seines Erachtens jener Passus die kaiserliche Regierung durchaus nicht weiter bindet als schon die Tatsache der Kundmachung des Patentes. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8295" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> besorgt, daß die bezeichneten Worte als die Androhung eines absoluten Zwanges gedeutet werden, und <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. Hoheit</rs>
                     </hi> stimmen gleichfalls für die Weglassung wegen des voraussichtlichen Eindrucks auf die Protestanten.</p>
                  <p>
                     <pb n="219" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s219.pdf"/>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten unter diesen Umständen die Weglassung der gedachten Worte anzuordnen<note type="footnote" n="20">Der Erlaß Thuns wurde am <date when="1859-11-02">2. 11. 1859</date> ausgefertigt.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_56_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Militärbudget für 1860</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8295" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> setzte in gleicher Weise wie in der Ministerkonferenz am 1. November (Protokollabsatz II) die äußerst schwierige Lage auseinander, in welcher die Finanzen durch das auf 170 Millionen gestiegene Budget der Militärverwaltung für 1860 versetzt werde, und richtete an Se. Majestät die dringende Bitte, dem k. k. Armeeoberkommando die Ah. Weisung erteilen zu wollen, daß es sich zur Aufgabe zu machen habe, mit einer Dotation von 100 Millionen für 1860 auszulangen, wobei die 20 Millionen Nachzahlungen für 1859 selbstverständlich nicht eingerechnet würden.</p>
                  <p>Nachdem die Frage über die Stärke der Armee und die Bereitschaftsverhältnisse ihrer Korps wesentlich durch die Lage der äußeren Politik bedingt sind, geruhten <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. k. k. apost. Majestät</rs>
                     </hi> den Ministerpräsidenten aufzufordern, sich darüber zu äußern.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Graf Rechberg</rs>
                     </hi> erklärte hierauf, daß nach menschlicher Voraussicht ein großer Krieg im Jahre 1860 für Österreich nicht zu erwarten sei und wir höchstens in den Fall kommen können, mit einigen tausend Mann im Herzogtume Modena einzuschreiten. Hiezu dürfte die Mobilität eines kleinen Korps genügen. Der übrige Teil der italienischen Armee könnte auf den Friedensfuß gebracht werden, und er müsse diese Maßregel als eine durch die wichtigsten Interessen des Staats dringend gebotene bezeichnen. Die Beibehaltung einer größeren Truppenmacht auf dem Kriegsfuße sei überdies aber auch ganz nutzlos, weil Österreich bei der Zerrüttung seiner Finanzen und der vom Baron Bruck dargelegten Erschöpfung der Hilfsquellen außerstand ist, selbst mit der schönsten Armee einen Krieg zu führen.</p>
                  <p>Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Herr Erzherzog Chef des Armeeoberkommandos</rs>
                     </hi> setzten hierauf ziffermäßig auseinander, daß bei einer Reduktion des Ordinariums auf 100 Millionen, dann, wenn die italienische Armee mit einziger Ausnahme eines quasi mobilen Korps auf den Friedensfuß gesetzt, der Aufwand für Geniebauten eingeschränkt und eine Verminderung der Vorratsnachschaffungen vorgenommen wird, nur im ganzen 30 Millionen erspart werden könnten und dabei noch immer eine Differenz mit dem Finanzminister von 12<ref xml:id="fn_4_1_56_l"/>
                     <note type="variant" n="l" target="#fn_4_1_56_l">Korrektur aus: 20.</note> [sic!] Millionen erübrige.</p>
                  <p>Nachdem der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justiz - und Finanzminister</rs>
                     </hi> noch eine weitere Verminderung dringend bevorwortet hatten, geruhten <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> Ah. auszusprechen, die außerordentlichen finanziellen Bedrängnisse, in welchen sich die Monarchie befindet, machten es zur Notwendigkeit, auch zu solchen Reduktionen zu schreiten, zu denen man bisher nie greifen wollte, und das Armeeoberkommando habe einen in diesem Sinne bearbeiteten summarischen Militärvoranschlag baldigst zu unterziehen<note type="footnote" n="21">Fortsetzung MK. v. <date when="1859-11-10">10. 11. 1859</date>/II.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_56_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Übereinkommen mit der Nationalbank</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8295" type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erwirkte hierauf die Ah. Ermächtigung zu einem Übereinkommen mit der Nationalbank, um bis zur Auflage eines Anlehens für die augenblicklichen Erfordernisse des Staatsschatzes die nötige Deckung zu erhalten<note type="footnote" n="22">Fortsetzung von MK. v. <date when="1859-11-01">1. 11. 1859</date>/II; zum Vortrag Brucks v. <date when="1859-11-08">8. 11. 1859</date> siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 2, 869</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_56_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Bauplatz für die evangelische Unterrealschule in Wien</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> brachte zur Kenntnis seiner Kollegen, daß Se. Majestät Ag. zu genehmigen geruht haben, daß den Evangelischen in Wien, wofern sie sich damit einverstanden erklären, für ihre Unterrealschule statt des Platzes neben dem Polytechnischen Institute ein anderer geeigneter angewiesen werde, gegen den in keiner Beziehung Anstände obwalten<note type="footnote" n="23">Es blieb beim ursprünglichen Platz, vgl. MK. v. <date when="1859-10-18">18. 10. 1859</date>/I, Anm. 3.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_56_9" n="9">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IX. </num>
                     </label>Schillerfeier</head>
                  <p>Schließlich geruhten <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> zur Ah. Kenntnis zu nehmen, daß sich die Minister des Unterrichts und der Polizei an dem Bankett des Schillerfestkomitees beteiligen<note type="footnote" n="24">Zur Schillerfeier siehe MK. v. <date when="1859-10-15">15. 10. 1859</date>/IV.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <seg type="other">Am <date when="1859-11-05">5. November 1859</date>. Rechberg.</seg>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Schönbrunn, <date when="1859-11-27">27. November 1859</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>