Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IVDas Ministerium RechbergBand 1Mai 1859–2./3. März 1860Sitzung 55WienStefanMalfèrProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A.
This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a4-b1-z55.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition.
The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/StefanMalfèrDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung IV Das Ministerium Rechberg, Band 1 Mai 1859–2./3. März 1860WienÖBV20032453854
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 1. 11.), Thun 2. 11., Bruck 2. 11., Nádasdy 3. 11., Gołuchowski 4. 11., Thierry 5. 11., Scudier 6. 11.MarherrRechbergRechbergBdE. 1859-11-01 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)ThunBdE. 2. 11.BruckBdE. 2. 11.NádasdyBdE. 3. 11.GołuchowskiBdE. 4. 11.ThierryBdE. 5. 11.ScudierBdE. 6. 11Beitrag zum SchillerfondsFinanzfragenWiederholte Beeidigung der BeamtenGesetz wegen der JudenehenWegen zweier Judenknaben in Raabfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition.
2020-01-30 first version generated via verlag2tei.xsl2021-02-25 updated teiHeaders with more detailed series title information
Nr. 55Ministerkonferenz, Wien, 1. November 1859
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Marherr;
VS.
Vorsitz Rechberg;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Rechberg 1. 11.), Thun 2. 11., Bruck 2. 11., Nádasdy 3. 11., Gołuchowski 4. 11., Thierry 5. 11., Scudier 6. 11.
3854
Protokoll der zu Wien am 1. November 1859 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.
Beitrag zum Schillerfonds
Der Ministerpräsident teilte mit, daß Se. Majestät der Schillerstiftung statt des Ertrags der Festvorstellungen in den k. k. Hoftheatern, in denen Benefizvorstellungen normalmäßig unstatthaft sind, einen Betrag von 3000 fr. zu widmen geruht haben, was der Polizeiminister zur öffentlichen Kenntnis bringen wirdDazu und allgemein zur Schillerfeier MK. v. 15. 10. 1859/IV..
Finanzfragen
Der Finanzminister gab eine Übersicht der finanziellen Verhältnisse nach dem Schlusse des Verwaltungsjahres 1859 und beim Beginne des Jahres 1860Das Verwaltungsjahr begann am 1. November; zu diesem Tagesordnungspunkt Redlich, Staats- und Reichsproblem 1/2, 182..
Beim Ausbruche des italienischen Kriegs erhielt er zur Bestreitung der außerordentlichen Auslagen durch das AnlehenKorrektur aus: allgemeine Zwangsanlehen. von 200 Millionen Gulden von der Nationalbank 133 Millionen, durch das lombardisch-venezianische Anlehen per 70 Millionen nach Abfall der Lombardie 30 Millionen, zusammen 163 MillionenZum Vorschuß auf die Anleihe Brandt, Der österreichische Neoabsolutismus 2, 786; zur lombardischvenezianischen Anleihe ebd., 794.. Die Militärdotation betrug 306 Millionen, hievon ab das präliminierte Ordinarium 106 [Millionen], so fallen auf das Extraordinarium 200 Millionen, mithin waren noch ca. 40 Millionen zu bedecken, was mit Zuhilfenahme aller Einkommensquellen und einer weiteren Entlehnung von 20 Millionen des Bankschatzes auch gelang. Beim Eintritt des Jahres 1860 sind also alle Hilfsquellen erschöpft. Das Budget für dieses Jahr würde, wenn der Militäraufwand mit 106 Millionen angenommen wird, gleichwohl nur ein Defizit von 33 Millionen aufweisen, das wohl ohne Schwierigkeit gedeckt werden könnteVgl. MK. v. 16. 6. 1859/III.. Allein, jene Voraussetzung ist durch das erst vor wenigen Tagen eingelangte Militärbudget getäuscht worden, indem vom Armeeoberkommando eine SummeKorrektur Brucks aus: Dotation. von 170 Millionen verlangt wird, was den Abgang auf 103 Millionen erhebt, welchen der Finanzminister unter den dermaligen Verhältnissen zu bedecken außerstand ist. Da jene Forderung sich vornehmlich auf einen mit 568.000 Mann und 87.000 Pferden ausgewiesenen Armeestand basiert, so glaubte der Finanzminister vor allem die Frage anregen und der Ah. Entscheidung unterziehen zu sollen, ob denn dieser ungeheure Stand auch jetzt noch, im Frieden, beibehalten werden müsse.
Die politischen Verhältnisse, bemerkte der Minister des Äußern, sind von der Art, daß ein Krieg im nächsten Jahre nicht bevorstehen dürfte. Die Armee ließe sich also auf den Friedensstand reduzieren; höchstens würde im Venezianischen eine größere Truppenzahl nötig sein, um ein allfälliges Einschreiten in den HerzogtümernModena, Parma. zu ermöglichen. Nachdem übrigens die Erfahrung des letzten Kriegs gelehrt hat, daß mit einem großen Truppenstande ohne Geld nichts auszurichten ist, so erscheint es im Interesse der künftigen Wehrfähigkeit dringend geboten, die Zeit des Friedens unverweilt zu allen möglichen Einschränkungen zu benützen. In ähnlicher Weise sprachen sich die übrigen Minister aus. Der Kultusminister hielt es für eine Lebensfrage, der bisherigen Finanzwirtschaft, die das Reich um allen Kredit bringt, ein Ziel zu setzen, und der Justizminister warf die Frage auf, ob denn die politischen Verhältnisse von der Art sind, daß man einen Staatsbankrott herbeiführen muß. Wenn Österreich in einem Friedensjahre, wo alle Mächte entwaffnen, um der Armee willen mit einem Defizit von 100 Millionen auftritt, so ist es unmöglich, seinen Kredit zu erhalten. Ein Krieg ist wohl nur in Italien denkbar. Dort ist bekanntermaßen Kavallerie nur wenig zu verwenden; wozu also ein Pferdestand von 87.000? Se. Majestät mögen also auszusprechen geruhen, die Militärverwaltung müsse im Jahre 1860 mit 100–105 Millionen auslangen, und ihre Sache sei es, Vorschläge zu machen, wie sie damit auslangen könne. Der Minister des Inneren hob hervor, daß eine Steuererhöhung unmöglich sei, ohne bei der herrschenden Mißstimmung die Existenz des Staates aufs Spiel zu setzen, und der Polizeiminister möglich wäre, wenn die im letzten Kriege hervorgetretenen Übelstände in der Truppenbeförderung durch Herstellung eines zweiten Eisenbahngeleises und Ausfüllung der Eisenbahnlücke zwischen Nabresina und Casarsa beseitigt werden (letzteres dürfte nach der Bemerkung des Finanzministers bis April 1860 geschehen sein)Zur Linie Nabresina-Casarsa siehe MK. v. 27. 8. 1859/II; Fortsetzung MK. v. 19. 11. 1859/VII.. GM. Scudier bemerkte, daß die Reduzierung des Armeestandes von politischen Rücksichten abhänge. Allein, selbst wenn schon in diesem Verwaltungsjahre die Reduktion auf den Friedensstand erfolgte, könnte mit einer Dotation von 105 Millionen nicht ausgelangt werden, weil 20 Millionen für bereits bestellte und gelieferte Nachschaffungen an Kriegsmateriale bezahlt werden müssen, weil die Beibehaltung der supernumerären Offiziere allein drei Millionen erfordert, eine gleiche Summe für die von Sr. Majestät anbefohlene Reorganisierung der Infanterie in Anspruch genommen wird und eine namhafte Reduktion des Pferdestandes (bei der Kavallerie und Artillerie) Korrektur c–c Scudiers aus: Reduktion des Pferdestandes ohne Gefährdung der Abrichtung nicht ausführbar ist. Für das Jahr 1861 ließe sich, wenn nicht außerordentliche Ereignisse eintreten, mit 105 Millionen Gulden das Auslangen finden.
Nach diesen Erklärungen beschloß der Ministerpräsident, diese Angelegenheit in einer Konferenz bei Sr. Majestät in Vortrag zu bringenFortsetzung MK. v. 3. 11. 1859/VI..
Ob und welche Reduktionen im 1860er Budget der übrigen Ministerien zu bewirken wären, hängt nach der Bemerkung des Ministers des Inneren davon ab, ob die von ihm in früheren Konferenzen, namentlich am 22. OktoberTagesordnungspunkt IV. beantragten Reduktionen der politischen Behörden etc. im Prinzip die Ah. Genehmigung erhalten werden, welche daher zu erbitten wäre. Nachdem aber der Ministerpräsident bemerkt hatte, daß selbst das Ministerium hierüber noch kein Gutachten abzugeben vermöge, bis nicht die Anträge über die von den Gemeinden zu übernehmenden Geschäfte vorliegen werden, so beschränkte man sich auf den schon in der Konferenz vom 26. Oktober gefaßten Beschluß, die in der Denkschrift des Finanzministers niedergelegten Anträge (mit Ausscheidung der Zusammenziehung der ungrischen StatthaltereiabteilungenDie Entscheidung, die fünf Abteilungen beizubehalten, war am Vortag gefallen, siehe MK. v. 30. und 31. 10. 1859/I, Punkt 12 (= Sammelprotokoll Nr. 54). und des die Militärverwaltung betreffenden, von Graf Crenneville beanständeten ZusatzesVgl. MK. I v. 26. 10. 1859/I, ad 1.) der Budgetkommission pro 1861 zur Bearbeitung und eventuellen Vergutachtung mitzuteilen, nachdem noch der Justizminister bemerkt hatte, daß er, obwohl er im Personal des Ministeriums eine Unterstaatssekretärs-Korrektur d–d Nádasdys., zwei Hofrats-, eine Sektionsrats- und mehrere Konzipistenstellen eben aus Ersparungsrücksichten unbesetzt gelassen, dennoch in den Gerichtsstellen jetzt schon der Erwähnung würdigeEinfügung e–e Nádasdys. Ersparungen nicht beantragen könne, weil, solange die Geschäfte sich nicht vermindern, kein Beamter erspart, kein Gehalt herabgesetzt werden kann. Selbst wenn noch in diesem Jahre die erwarteten Geschäftsreformen in Ausführung kämen, würde sich doch die finanzielle Wirkung erst nach einem Jahre bemerkbar machen, weil man die durch die Reduktion dienstlos werdenden Beamten aus Humanitätsrücksichten nicht ohne Begünstigungsjahr entlassen kann. Ob dies, entgegnete der Minister des Inneren, bei dem Stande unserer Finanzen zugestanden werden könne, sei noch die Frage. Übrigens bemerkte der Justizminister, wenn in Preußen mit 17 bis 18 Millionen Einwohnern und 5100 QuadratmeilenKorrektur f–f Nádasdys aus: Wenn in Preußen mit der Hälfte Einwohner gegen Österreich. das Justizbudget 11 Millionen Taler beträgt, so sei das österreichische, welches 35 Millionen Seelen und beinahe 12.000 Quadratmeilen zähltEinfügung g–g Nádasdys., mit 15 Millionen Gulden gewiß nicht zu hoch. Übrigens werde der Justizminister bei seinem Gutachten über Zusammenlegung oder Reduktion der Behörden sich stets von der Rücksicht leiten lassen, ob die daraus resultierende ziffermäßig nachzuweisende Ersparung wirklich so bedeutend ist, daß sie die Nachteile überwiegt, welche mit solchen Reduktionen in politischer und administrativer Hinsicht verbunden sindKorrektur h–h Nádasdys aus: etwa verbunden sein dürften..
Wiederholte Beeidigung der Beamten
Gemäß der Aufforderung des Ministerpräsidenten in der Konferenz vom 29. OktoberMK. I v. 29. 10. 1859/XI., Absatz XI, erstattete der Justizminister sein Gutachten über die Einstellung der Eideserneuerung schon beeideter Beamten.
Sie gründet sich auf das Hofdekret vom 8. April 1816JGV. Nr. 1227/1806., ward bezüglich der Justizbeamten durch Patent vom 28. Juni 1850, RGBL. Nr. 258, §§ 30 und 31, dahin abgeändert, daß dieselben bei Beförderung nur an den ersten Dienst- und Richteramtseid zu erinnern sein, jedoch schon mit Ah. Kabinettschreiben vom 12. September 1851HHSTA., Kab. Kanzlei, CBProt. 200 c/1851; dazu MR. v. 7. 9. 1851/I und MR. v. 8. 9. 1851/I. und mit Patent vom 3. Mai 1853 RGBL. Nr. 81 wiederhergestellt. So wenig nun zu verkennen ist, daß die öftere Wiederholung des Eides dessen Bedeutung verringert, so glaubte der Justizminister doch nicht, deren Abstellung beantragen zu können, weil sie erst vor wenigen Jahren durch ein kaiserliches Patent wieder eingeführt worden ist und zu einer abermaligen Änderung, welche schon des schnellen Wechsels wegen die Würde des Gesetzes und des Gesetzgebers beeinträchtigen würde, keine dringende Veranlassung vorliegt. Sollte die Konferenz dieses Bedenken nicht teilen, so würde der Justizminister zwar im Prinzip sich für die einmalige Beeidigung erklären, jedoch darauf bestehen, daß jenes Bedenken, das die Ah. Person Sr. Majestät betrifft, zur Ah. Kenntnis gebracht werde.
Die Konferenz sprach sich hiernach dafür aus, den Antrag vorderhand bis zum Eintritte einer passenden Gelegenheit auf sich beruhen zu lassen, indem sie sich ebenfalls im Prinzip für die Vereinfachung erklärteEs blieb dabei, daß der Diensteid bei jeder neuen Ernennung zu leisten war, dazu Mischler–Ulbrich, Staatswörterbuch 4, 319..
Gesetz wegen der Judenehen
Kam der infolge des Konferenzbeschlusses vom 29. OktoberMK. I v. 29. 10. 1859. (Absatz VIII) ausgearbeitete Entwurf einer kaiserlichen Verordnung in betreff der Judenehen in Vortrag. Derselbe wurde in der Hauptsache einstimmig angenommen, jedoch im Eingang über Antrag des Kultusministers die Erwähnung der Veranlassung und Motivierung gegen die Meinung des Justizministers, welcher jedoch der Mehrheit willig beitratEinfügung i–i Nádasdys., weggelassen. Nach dem Erachten des KultusministersKorrektur j–j Nádasdys aus: eben dieses Ministers. sollte auch § 3 wegbleiben und Gegenstand einer abgesonderten Ah. Entschließung und Weisung an die Behörden sein, um nicht zu dem Glauben Anlaß zu geben, als ob etwa viele Personen wegen unbefugter Eheschließung in Untersuchung und Strafe wären, kwährend vielmehr tatsächlich nicht ein Fall vorliegek. Die Mehrheit der Konferenz entschied sich jedoch für die Beibehaltung des § 3, da der Zusatz des Wörtchens „etwa“ schon andeutet, daß nicht viele sein können, und dieser noch durch einen vom Polizeiminister weiter beantragten Einschub, „wenn deren etwa noch anhängig sein sollten“, verstärkt werden könnteAm 7. 11. 1859 unterbreiteten Gołuchowski und Nádasdy den Vortrag, Z. 11719 I. M.; Gutachten des Reichsrates, HHSTA., RR., GA. 955/1859; mit Ah. E. v. 29. 11. 1859 genehmigte der Kaiser die Verordnung über die Aufhebung des Erfordernisses der kreisämtlichen Bewilligung für Judenehen, ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 3886/1859; Publikation RGBL. Nr. 217/1859, dazu Einleitung LIX; Leitner, Judenpolitik 105–116; Weiss, Judenpolitik 178–186; Mischler–Ulbrich, Staatswörterbuch 2, 969..
Wegen zweier Judenknaben in Raab
Über eine vom Polizeiminister mitgeteilte Notiz wegen beabsichtigter Taufe zweier Judenknaben in Raab wurde die Einholung näherer Auskünfte beliebt.
Wien, am 1. November 1859. Rechberg.Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 13. November 1859.