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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="4">Abteilung IV</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Rechberg</title>
            <title level="m" type="main" n="1">Band 1</title>
            <title level="m" type="sub">Mai 1859–2./<date when="1860-03-03">3. März 1860</date>
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            <title level="a" type="desc" n="042">Sitzung 42</title>
            <meeting>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a4-b1-z42.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung IV Das Ministerium Rechberg, Band 1 Mai 1859–2./3. März 1860</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2003">2003</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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               <msIdentifier>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 13. 10.), Thun 15. 10., Bruck 15. 10., Nádasdy 15. 10., Hübner 15. 10., Gołuchowski 15. 10., Crenneville 16. 10.</orig>
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                  <note>BdE. <date when="1859-10-13">1859-10-13</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml#a4-b1_z42.pdf">
               <title type="num">Nr. 42</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1859-10-13">13. Oktober 1859</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                     <orig>
                                <choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Marherr; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Rechberg; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> und <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> (Rechberg 13. 10.), Thun 15. 10., Bruck 15. 10., Nádasdy 15. 10., Hübner 15. 10., Gołuchowski 15. 10., Crenneville 16. 10.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">3604</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der zu Wien am <date when="1859-10-13">13. Oktober 1859</date> abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_42_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Verhandlung über die Rheinkorrektion</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> brachte zur vorläufigen Kenntnis des Ministers des Äußern den Stand der Verhandlung über die Rheinkorrektionsarbeiten.</p>
                  <p>Es liegen drei Projekte vor: eines von den österreichischen Ingenieuren, eines von den schweizerischen und ein drittes von dem Oberingenieur Wex. Der Minister des Inneren behielt sich vor, über die definitive Erledigung dieser Angelegenheit mit dem Minister des Äußern schriftlich die erforderliche Rücksprache zu pflegen, worauf der Finanzminister bemerkte, daß hierauf die eben im Zuge befindliche Erniedrigung des Spiegels des Bodensees von Einfluß sein dürfte, indem dadurch das Rheingefälle wesentlich erhöht werden wird<note type="footnote" n="1">Die Akten des Ministeriums des Äußern zur Regulierung des Rheins zwischen Vorarlberg und dem Kanton St. Gallen, <bibl type="archival">HHSTA., Administrative Registratur, F 37, Karton 2 und Karton 41</bibl>. Zum Staatsvertrag zwischen Österreich und der Schweiz über die Rheinregulierung kam es erst 1892, zum Durchstich Hard-Fußach erst im Jahre 1900, <bibl type="secondary">
                           <author>Bilgeri</author>, Geschichte Vorarlbersg 4, 695 und passim</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_42_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Halten christlicher Dienstboten bei galizischen Juden</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> verlas zwei Zeitungsartikel, wornach einem jüdischen Wirtschaftsbesitzer, der zum Wirtschaftsbetriebe die Bewilligung zur Haltung zweier christlicher Dienstboten ansuchte, diese vom Bezirksamte Saybusch nicht nur verweigert, sondern ihm auch wegen bisheriger unbefugter Haltung derselben eine Geldstrafe von 5f. auferlegt wurde; wornach ferner das Bezirksamt Andrichau den dortigen Gemeindevorstand anwies, den Juden das Verbot der Haltung christlicher Dienstboten in Erinnerung zu bringen und gegen die Übertreter mit Geldstrafen vorzugehen. Solche Vorgänge abzustellen beziehungsweise das Gesetz zu ändern, schien dem Ministerpräsidenten im Interesse unserer auswärtigen Beziehungen höchst dringend zu sein.<note type="footnote" n="2">Zu Saybusch im Krakauer Verwaltungsgebiet <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?datum=18591007">Ostdeutsche Post</ref>
                           </title> v. <date when="1859-10-07">7. 10. 1859</date>
                        </bibl>, <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=apr&amp;datum=18591007">Die Presse</ref>
                           </title> v. <date when="1859-10-07">7. 10. 1859</date> (A.)</bibl>; zu Andrychau <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=apr&amp;datum=18591010">Die Presse</ref>
                           </title> v. <date when="1859-10-10">10. 10. 1859</date> (A.)</bibl>. Das Thema war bereits vom Finanzminister Bruck in der MK. v. <date when="1859-03-31">31. 3. 1859</date> zur Sprache gebracht worden, was zu einer ausführlichen Sachverhaltsdarstellung seitens des Innenministers Bach führte. Bach beabsichtigte eine definitive Regelung der staatsbürger­lichen Verhältnisse der Juden. Das Protokoll v. <date when="1859-03-31">31. 3. 1859</date> blieb aber im Ministerium des Inneren liegen. Erst jetzt wurde es weitergeleitet und vom Kaiser am <date when="1859-10-23">23. 10. 1859</date> zur Kenntnis genommen. Vgl. auch Punkt III, letzter Satz, des Ministerprogramms, Druck Anhang Nr. IX a, und Einleitung LVI–LX.</note>
                  </p>
                  <p>
                     <pb n="146" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s146.pdf"/>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> bemerkte, der erste Fall werde sich vielleicht durch die Oberbehörde abtun lassen, da er, wie es scheint, auf einer zu strengen Auffassung des Gesetzes von Seite des Bezirksamts beruht. Allein, das Gesetz besteht einmal in Galizien<note type="footnote" n="3">Vgl. die Ausführungen Bachs in der in Anm. 2 zit. Ministerkonferenz.</note> und mit gutem Grunde, weil die christlichen Dienstboten bei den Juden demoralisiert, ihrer Religion entfremdet werden, und demnach die Regierung verpflichtet ist, einträchtig mit der christlichen Geistlichkeit Religion und Moral ihrer Untertanen gegen Abfall zu schützen. Auch erstreckt sich dieser nicht allein auf die Person des Dienstboten, sondern auch auf die Kinder, die meistens in das Judenhaus mitgenommen werden und dann ohne alle Religion und Unterricht aufwachsen. Es bedarf daher der ernstesten Erwägung, wie weit mit der Aufhebung der bisherigen Beschränkungen der Juden in den verschiedenen Kronländern gegangen werden soll. Der Minister des Inneren wird diesen Gegenstand bei der Prüfung der ihm von seinem Vorgänger im Amte zurückgelassenen Verhandlung über die Verhältnisse der Juden seine volle Aufmerksamkeit widmen; es muß ihm aber dazu, bei dem Umfange und der Wichtigkeit der Sache, die erforderliche Zeit gegönnt werden, die er nach Möglichkeit abzukürzen bestrebt sein wird.</p>
                  <p>Nach der Ansicht des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsidenten</rs>
                     </hi> und der mehreren Stimmen der Konferenz unterläge es jedoch keinem Anstande, unvorgreiflich der Regulierung der Judenverhältnisse im allgemeinen schon jetzt die Zurücknahme des Verbotes des Haltens christlicher Dienstboten zu beantragen, da dasselbe immerwährenden Angriffen der in- und ausländischen Presse ausgesetzt ist. Wenn, wie der tg. gefertigte Ministerpräsident bemerkte, der Jude, der seinen christlichen Dienstboten oder dessen Kinder vom Besuch seiner Kirche und Schule abhält, mit der Geldstrafe belegt würde, so wäre wohl in jeder Beziehung der diesfalls der Regierung obliegenden Pflicht Genüge getan; denn, setzte der Kultusminister hinzu, die Regierung hat keine andere Tutel über den Kirchenbesuch auszuüben, als die, daß man die Gläubigen nicht hindere, ihren Religionspflichten nachzukommen. Unter diesen Umständen würde eine Strafe für den Juden, dessen christliche Diener den eigenen Gottesdienst versäumen, den Zweck erreichen; <ref xml:id="fn_4_1_42_a">jedoch könne wohl über den Gegenstand eine erfolgreiche Beratung nicht stattfinden, ehe nicht ein den gesetzlichen Stand der Frage in den verschiedenen Kronländern und deren tatsächliche Verhältnisse darstellender Antrag vorliege.</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_4_1_42_a">Einfügung a–a Thuns.</note>
                        </p>
                  <p>Hiernach behielt sich der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> vor, eine diese Angelegenheit speziell normierende Vorschrift demnächst in Antrag zu bringen<note type="footnote" n="4">Fortsetzung MK. I v. <date when="1859-10-29">29. 10. 1859</date>/VII.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_42_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Unzuverlässigkeit der Postanstalt</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> nahm aus dem Umstande, daß Depeschen aus dem Ministerium des Äußern an die k. k. Gesandtschaft in Rom um 14 Tage zu spät daselbst eingelangt sind, sowie aus weiteren, auch vom Polizeiminister bestätigten Klagen über <pb n="147" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s147.pdf"/>die Unverläßlichkeit der Post Anlaß, den Finanzminister zur Einleitung der erforderlichen Verfügungen einzuladen, wozu sich der letztere bereit erklärte<note type="footnote" n="5">Fortsetzung MK. v. <date when="1859-10-15">15. 10. 1859</date>/II.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_42_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Eröffnung der Universität in Padua</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> erbat sich die Ansicht der Konferenz über die Frage der Wiedereröffnung der seit dem Kriege geschlossen gewesenen Universität zu Padua mit <date when="1859-11-01">1. November 1859</date>.</p>
                  <p>Nach den ihm vorliegenden Berichten der Landesbehörden hat sich das Polizeikommissariat in Padua für, der dortige Vizedelegat gegen die Eröffnung ausgesprochen, weil er von dem Zusammenströmen so vieler junger Leute Ruhestörungen und Verführung zur Auswanderung besorgt. Dagegen fand der Statthalter in der bloßen Möglichkeit von Gesetzübertretungen kein Motiv zur längeren Sperrung, da Unordnungen durch strenge Überwachung der Jugend vorgebeugt werden kann, die Frequenz nicht groß sein dürfte und nach Aufhebung des Belagerungszustandes im Venezianischen ein Ausnahmszustand bezüglich der Universität nicht mehr haltbar sein und Furchtsamkeit von Seite der Regierung beurkunden würde<note type="footnote" n="6">Zur Aufhebung des Belagerungszustandes mit <date when="1859-10-01">1. 10. 1859</date> siehe MK. v. <date when="1859-09-07">7. 9. 1859</date>/I.</note>. Vom Standpunkte des Unterrichts hielte es der Minister für gleichgültig, ob die Universität geöffnet wird oder nicht, denn voraussichtlich werden daselbst ernste Studien im nächsten Jahre nicht gemacht werden. Vom politischen Standpunkte aber macht sich die Erwägung geltend, daß die Regierung sich selbst ein Armutszeugnis ausstellt, wenn sie, wie man sagen wird, sich nicht getraut, diese Lehranstalt, die einzige höhere der Art, die sie in Italien noch hat, zu eröffnen, während jene in Pavia<ref xml:id="fn_4_1_42_b"/>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_4_1_42_b">Korrektur Thuns aus: <quote>Mailand</quote>.</note> geöffnet ist. Auch <ref xml:id="fn_4_1_42_c">ist es sehr schwierig, wenn einmal die Universitätsstudien vollkommen eingestellt sind, nachdem sich nicht vorhersehen läßt, wie lange die dermaligen Verhältnisse noch dauern und wann wieder wirklich beruhigte Zustände zurückkehren werden, den Zeitpunkt zu finden, um die Vorträge wieder eröffnen zu lassen.</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_4_1_42_c">Korrektur c–c Thuns aus: <quote>läßt sich nicht vorhersehen, wie lange die dermaligen Verhältnisse noch dauern werden, ob und wann also wieder zu den normalen Zuständen zurückgekehrt werden kann</quote>.</note>
                        </p>
                  <p>Der Unterrichtsminister hielte also die Eröffnung der Universität mit <date when="1859-11-01">1. November 1859</date> für das kleinere Übel, würde sie aber nur mit folgenden Einschränkungen beantragen: 1. daß, nachdem Se. Majestät die Ausschließung von Schülern aus Dalmatien, dem Küstenlande und Tirol bereits mündlich zu genehmigen geruht haben, nur diejenigen zur Frequentation zugelassen werden, die vermöge ihres Domizils den lombardischvenezianischen Provinzen angehören; 2. daß der Statthalter ermächtigt werde, allen dortländigen Rechtshörern, <ref xml:id="fn_4_1_42_d">und das Ministerium</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_4_1_42_d">Korrektur d–d Thuns aus: <quote>so wie</quote>.</note> jenen aus obgedachten drei Provinzen, welche schon ein oder zwei Jahre in Padua Jus gehört haben, das Privatstudium und die Ablegung der Prüfung in Padua zu bewilligen; 3. daß die Delegation ermächtigt werde, jeden bedenklichen Studenten abzuschaffen.</p>
                  <p>In der Hauptfrage, ob die Universität heuer schon zu eröffnen sei, erklärte sich der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Polizeiminister</rs>
                     </hi> auf das entschiedenste dagegen. Der Antrag des Statthalters dafür beruht auf der Voraussetzung einer wirksamen Überwachung der Studenten von Seite der Professoren <pb n="148" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s148.pdf"/>und der Polizeibehörde. Allein, diese Voraussetzung ist irrig. Weder auf die einen noch auf die andern ist zu rechnen. Von den Professoren ist der eine Teil selbst regierungsfeindlich gesinnt, die gutgesinnten aber sind schwach und furchtsam. Auf die Polizeiorgane in Italien ist sich überhaupt nicht zu verlassen: die wenigen deutschen Beamten sind eingeschüchtert und entmutigt. Die Armee allein hält noch die Provinzen zusammen. An einen ernstlichen Betrieb der Studien ist, wie schon der Unterrichtsminister bemerkte, unter den obwaltenden politischen Verhältnissen nicht zu denken, für den Unterricht erwächst also aus der Eröffnung der Universität kein Vorteil; und was den Vorwurf der Schwäche anbelangt, den man der Regierung der längeren Schließung wegen machen wird, so möge sich die Regierung darüber hinaussetzen. Das Ausland kennt unsere Stellung in Italien und wird es nur billigen, wenn die Regierung der Revolution einen sehr gelegenen Tummelplatz für ihre Umtriebe unter unserer Jugend verschließt. Sollte gleichwohl die Eröffnung der Universität beliebt werden, so erklärte der Polizeiminister, für die Wirksamkeit seiner dortigen Organe nicht einstehen zu können.</p>
                  <p>Alle übrigen Votanten der Konferenz traten der Ansicht des Polizeiministers bei, <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FML. Graf Crenneville</rs>
                     </hi> mit der Bemerkung, daß unter einem mit der Veröffentlichung des diesfälligen Beschlusses die Motive desselben, <ref xml:id="fn_4_1_42_e">jedoch keineswegs Furchtsamkeit oder Besorgnis möglicher Ruhestörungen,</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_4_1_42_e">Einfügung e–e Crennevilles.</note> mittelst eines im Sinne des Polizeiministers abgefaßten Zeitungsartikels zur allgemeinen Kenntnis gebracht werden dürften.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> erklärte schließlich, gegen den Majoritätsantrag nichts einwenden zu wollen. Er wird daher im Sinne desselben das Verbot des öffentlichen Besuchs der Universität in Padua für das Schuljahr 1859/60 erlassen und bezüglich derjenigen Fakultätsstudien, bei denen es tunlich ist, das Privatstudium nach den in den Schuljahren 1849 und 1859 angenommenen Modalitäten gestatten, mit der Beschränkung jedoch auf die ihrem Domizil nach den lombardisch-venezianischen Provinzen angehörigen Schüler, nachdem es von Seite des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzministers</rs>
                     </hi> und der mehreren Stimmen für wünschenswert erkannt worden ist, die gegenwärtige Gelegenheit zu benützen, um für immer den vieljährigen Übelstand zu beseitigen, daß Studierende aus Dalmatien, Küstenland und Tirol, trotz der ihnen seit Jahren an ihren heimischen Lehranstalten gebotenen Gelegenheit, deutsch zu lernen, nur italienische Universitäten besuchten, sich dort vollends italienisierten und die dort aufgenommenen Grundsätze und Gesinnungen zur Untergrabung der Loyalität und Anhänglichkeit ihrer Landsleute nach ihrer Heimat verpflanzten. Um allen Vorwänden wegen nicht genügender Sprachkenntnis zu begegnen, könnte den Studierenden aus den genannten nichtitalienischen Kronländern die Universität Innsbruck als Prüfungsort bezeichnet werden<note type="footnote" n="7">Fortsetzung MK. v. <date when="1859-10-18">18. 10. 1859</date>/IV. Zur Universität Padua siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Gottsmann</author>, Venetien 1859–1866</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_42_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Unterstützung für den Realschullehrer Gindely</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> erbat sich und erhielt sofort die Zustimmung des Finanzministers zu dem Antrage, den seit einem Jahre behufs archivalischer und geschichtlicher Forschung nach München beurlaubten Lehrer Gindely an der Oberrealschule in Prag zum Behufe seiner beabsichtigten weiteren Studien und Nachforschungen <pb n="149" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s149.pdf"/>in französischen, belgischen, spanischen und sardinischen Archiven <ref xml:id="fn_4_1_42_f">über die Periode der Vorbereitung und des Ausbruches des Dreißigjährigen Krieges</ref>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_4_1_42_f">Einfügung f–f Thuns.</note> von der Ah. Gnade Sr. Majestät einen weiteren Urlaub auf zwei Jahre mit Beibehaltung seines Gehalts jährlicher 1000 fr. und einer ao. Unterstützung von jährlich 800 fr. zu erwirken, nachdem von den Bestrebungen dieses durch verschiedene Arbeiten und das Resultat seiner Forschungen in München als tüchtig bewährten Lehrers nicht unbedeutende Erfolge für die Wissenschaft zu erwarten sind<note type="footnote" n="8">Vortrag Thuns v. <date when="1859-10-13">13. 10. 1859</date> mit Ah. Genehmigung <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 3603/1859</bibl>. Zu Gindely siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Hamann</author>, Anton Gindely – ein altösterreichisches Schicksal</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_42_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Auflösung des Handelsministeriums mit 31. Oktober</head>
                  <p>Der tg. gefertigte <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi>, von der Ansicht geleitet, daß die definitive Auflösung des Handelsministeriums<note type="footnote" n="9">Siehe zuletzt MK. II v. <date when="1859-09-03">3. 9. 1859</date>/I.</note> am füglichsten mit dem Schlusse des laufenden Verwaltungsjahres ins Werk gesetzt werden dürfte, nachdem mit diesem Zeitabschnitte die Rechnungen über die im Laufe des Verwaltungsjahres vorgekommenen Verwaltungsauslagen abgeschlossen werden und die für das nächste präliminierten zur Ausführung zu gelangen haben, hat in diesem Sinne den Entwurf eines Erlasses ausarbeiten lassen, welcher den beiden bei dieser Maßregel zunächst beteiligten Ministern der Finanzen und des Inneren zur vorläufigen Einsicht mitgeteilt wurde, wornach sodann, wenn sie damit einverstanden sind, das weitere verfügt werden wird<note type="footnote" n="10">Fortsetzung MK. v. <date when="1859-10-15">15. 10. 1859</date>/III.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_42_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Ausfolgung des Betriebsmaterials der italienischen Eisenbahn an die lombardische Strecke</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> kam auf die in der Konferenz vom 27. August d. J. sub II. besprochene Angelegenheit wegen Zurückhaltung des von der k.k. Armee bei dem Rückzuge aus der Lombardie mitgenommenen Betriebsmaterials der italienischen Eisenbahngesellschaft aus der Ursache zurück, weil die Gesellschaft neuerlich vorgestellt hat, daß sie, gedrängt von der sardinischen Regierung, das nötige Materiale auf der lombardischen Bahnstrecke zu bestellen, genötigt sein würde, dasselbe im Auslande neu anzuschaffen und mit großen Kosten über Genua nach der Lombardie zu schaffen. Wenn ihr daher gestattet würde, einen Teil des mit Beschlag belegten Materials nach der Lombardie abzuführen, so wäre sie bereit, das neue im Inlande anfertigen zu lassen und auf der inländischen Bahnstecke zu verwenden, was dem Finanzminister in jeder Beziehung nur höchst erwünscht sein könnte.</p>
                  <p>Nachdem aber <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FML. Graf Crenneville</rs>
                     </hi> erklärt hat, daß jene Beschlagnahme und Zurückhaltung aus militärisch-politischen Rücksichten auf ausdrücklichen Ah. Befehl Sr. Majestät verfügt worden, somit der Antrag auf eine Abweichung davon seiner Befugnis entrückt ist, so erübrigt dem <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> nichts, als sich hierüber die Ah. Entscheidung Sr. Majestät entweder mittelst au. Vortrags oder in einer unter dem Ah. Vorsitze stattfindenden Konferenz zu erbitten<note type="footnote" n="11">Dazu MK. v. <date when="1859-10-20">20. 10. 1859</date>/II unter dem Vorsitz des Kaisers.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_42_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Kuratorsstelle der k. k. Akademie der Wissenschaften</head>
                  <p>Durch den Austritt des Freiherrn v. Bach aus dem Ministerium des Inneren ist die Stelle des Kurators der Akademie der Wissenschaften erledigt.</p>
                  <p>
                     <pb n="150" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s150.pdf"/>Sie war zur Zeit der Gründung der Akademie Sr. k. k. Hoheit dem Herrn Erzherzog Johann s[eligen] G[edenkens]<note type="footnote" n="12">Erzherzog Johann war am <date when="1859-05-10">10. 5. 1859</date> verstorben.</note> übertragen und 1848 von Höchstdemselben bei Übernahme der Reichsverweserstelle in Frankfurt zurückgelegt worden. Mit Ah. Entschließung vom <date when="1849-03-02">2. März 1849</date> geruhten Se. Majestät sie „Meinem Minister des Inneren“ zu verleihen, und in der hierwegen erlassenen Bekanntmachung hieß es, daß der „jeweilige“ Minister des Inneren sie zu bekleiden habe<note type="footnote" n="13">
                        <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 568/1849</bibl>; dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490221-P-0021.xml#top_2_1_21_6">MR. v. <date when="1849-02-21">21. 2. 1849</date>/VI</ref>.</note>. Sonach wäre gegenwärtig der Minister des Inneren Graf Gołuchowski dazu berufen. Er sprach jedoch den Wunsch aus, davon enthoben zu sein, weil er diesen Posten für einen derjenigen hält, welcher nur von einer Sommität der Wissenschaft oder von einer den höchsten Kreisen angehörigen erlauchten Person mit Glanz vertreten werden kann. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> würde daher den Antrag sich erlauben, Se. Majestät geruhen zur Verherrlichung der Akademie die Stelle ihres Kurators an ein Mitglied der Ah. kaiserlichen Familie zu übertragen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi>, welcher gelegenheitlich einer Verhandlung über das Budget der Akademie mit dem vorigen Minister des Inneren die Ansicht ausgesprochen hatte, daß die Akademie füglicher der Kuratel des Unterrichts- als des Ministers des Inneren unterstellt werden sollte, erklärte gleichwohl für seine Person keinen Anspruch darauf zu machen, vielmehr ganz die Meinung des Grafen Gołuchowski zu teilen, daß die Kuratel der Akademie, nachdem ihre Präsidentenstelle mit einer Sommität der Wissenschaft besetzt ist, zur Hebung ihres Ansehens und Glanzes, wie es ursprünglich der Fall war, wieder an einen der durchlauchtigsten Herrn Erzherzoge übertragen werden möchte.</p>
                  <p>Alle übrigen Stimmen der Konferenz traten diesem Antrage bei<note type="footnote" n="14">Mit Vortrag v. <date when="1859-10-21">21. 10. 1859</date> beantragte Gołuchowski die Übertragung der Stelle des Kurators an Erzherzog Rainer und der Geschäfte der Geldgebarung an das Finanzministerium. Mit Ah. E. v. <date when="1859-10-27">27. 10. 1859</date> genehmigte der Kaiser den zweiten Antrag, entschied aber, daß die Stelle eines Kurators bis auf weiteres unbesetzt zu bleiben habe. Erst mit Ah. E. v. <date when="1861-06-10">10. 6. 1861</date> wurde Erzherzog Rainer zum Kurator und Staatsministers Anton Ritter v. Schmerling zum Stellvertreter ernannt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 711/1861</bibl>; dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Meister</author>, Geschichte der Akademie der Wissenschaften 80</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_42_9" n="9">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IX. </num>
                     </label>Verwendung des Ministerialrates v. Lackenbacher</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> referierte über eine Differenz mit den Ministern des Äußern und der Finanzen über die Einreihung des dermal noch in dem Status seines Ministeriums geführten, aber dort seit Jahren außer Verwendung stehenden Ministerialrats v. Lackenbacher. Derselbe befindet sich seit 1857 bei der Finanzkommission in Konstantinopel, deren Tätigkeit aber jetzt erst, nachdem die bestellten Mitglieder anderer Staaten nach und nach angekommen sind, beginnen soll.</p>
                  <p>Es wäre, bemerkte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> übereinstimmend mit dem k. k. Internuntius, sehr auffallend, wollte man Lackenbacher in dem Moment abberufen, als seine Tätigkeit erst beginnen soll.</p>
                  <p>Die Minister des Äußern und der Finanzen waren daher für dessen fernere Belassung in Konstantinopel bis zur Beendigung der Arbeiten jener Kommission und, da er weder dem Ministerium des erstern noch des letztern angehört, für dessen einstweilige Fortführung im Status des Ministeriums des Inneren, wo er bisher erscheint.</p>
                  <p>
                     <pb n="151" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s151.pdf"/>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> erklärte sofort, ihn bis zu jenem Zeitpunkte zu behalten<note type="footnote" n="15">Zur Mission Lackenbachers, der erst im Oktober 1862 zurückkehrte, siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Sauer</author>, Währungsreform</bibl>; siehe auch <ref type="protocol-link" target="MRP-1-5-08-0-18640530-P-0475.xml#top_5_8_475_3">MR. v. <date when="1864-05-30">30. 5. 1864</date>/III</ref>, Anm. 14, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a5-b8-z475" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a5-b8/pdf/a5-b8-z475.pdf" target="MRP-1-5-08-0-18640530-P-0475.xml">ÖMR. V/8, Nr. 475</ref>
                        </bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_42_10" n="10">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>X. </num>
                     </label>Werbungen der Schweizer auf österreichischem Gebiete</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Äußern</rs>
                     </hi> stellte dem Minister des Inneren zwei während dessen Beurlaubung vom Ministerium des Inneren in betreff der Werbungen der Schweizer für fremde Mächte auf österreichischem Gebiete, dann </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_42_11" n="11">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XI. </num>
                     </label>Auskünfte für Hannoversche Ansiedler in Ungarn</head>
                  <p>in betreff einiger von Hannoverschen Untertanen über die Ansiedlung in Ungern gewünschten Auskünfte erlassenen Noten, in denen das gedachte Ministerium anderer Meinung als das Ministerium des Äußern ist, zu dem Ende zurück, um davon Einsicht zu nehmen und womöglich die diesfälligen Differenzen zu begleichen<note type="footnote" n="16">In <bibl type="archival">HHSTA., Administrative Registratur, F 42 (Militaria) und F 15 (Aus- und Einwanderungen)</bibl>, sowie <bibl type="archival">ebd., PA. XL, Korrespondenz mit inneren Behörden</bibl>, konnten keine Akten zu den beiden vom Ministerium des Inneren in Abwesenheit Gołuchowskis an das Ministerium des Äußern gerichteten Noten, mit denen das Ministerium des Äußern nicht einverstanden war, gefunden werden. Zur Werbung siehe MK. v. <date when="1859-11-24">24. 11. 1859</date>/I.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_42_12" n="12">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XII. </num>
                     </label>Entwurf über die Reorganisation der Gendarmerie (1. Beratung)</head>
                  <p>Schließlich wurde mit dem Vortrage des vom <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> ausgearbeiteten Entwurfs der Hauptgrundsätze zur Reorganisierung der Gendarmerie begonnen<note type="footnote" n="17">Zur Gendarmerie <bibl type="secondary">
                           <author>Oberhummer</author>, die Wiener Polizei 247–251</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Emsley</author>, Gendarmes 223–235</bibl>. Zu ihrer Reform, die aus politischen Gründen als Symbol des neoabsolutistischen Regimes und aus finanziellen Gründen eingeleitet wurde, vgl. Punkt II des Ministerprogramms, Einleitung XLIX; <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Der öster­reichische Neoabsolutismus 2, 839 ff.</bibl>, <bibl type="secondary">
                           <author>Emsley</author>, Gendarmes 227 und 232</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Wagner</author>, Kriegsministerium 1, 159f.</bibl>
                     </note>.</p>
                  <p>Nach einem einleitenden Vortrage las der Minister des Inneren den Entwurf vor und schloß mit der Anführung derjenigen Bestimmungen aus dem baierischen und preußischen Gendarmeriegesetze, welche mit den im Entwurfe enthaltenen übereinstimmen. Im Falle der Genehmigung dieser Grundsätze würde das Detail des Gesetzes und der Dienstesinstruktion zwischen dem Minister des Inneren und der Gendarmerieinspektion zu beraten, der Minister des Inneren aber in der Lage sein, wesentliche Vereinfachungen und Ersparungen: Vereinigung des Landesgendarmeriekommandos mit der Gendarmerieinspektion, Auflösung der Gendarmerie in Städten, welche Militärpolizeiwache haben, endlich Reduktion der Gendarmeriemannschaft von den gegenwärtigen 18.000 auf 6000 Mann zu beantragen.</p>
                  <p>Auf die vorläufigen Einwendungen des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FML. Grafen Crenneville</rs>
                     </hi> gegen die Unzulänglichkeit der im Art. III des Entwurfs festgesetzten Anzahl der Postenmannschaft, dann gegen die Bestimmungen der Art. XV, XVI und XVII, welche miteinander im Widerspruche stehen und die Handhabung der militärischen Disziplin unmöglich machen dürften, behielt sich der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> vor, im Verlauf der meritorischen Beratung umständlich einzugehen, vorläufig bemerkend, daß bei Vereinfachung der Dienstverrichtungen die Art. III festgesetzte Zahl ausreiche und daß die Art. XV–XVII in dem Prinzipe wurzeln, daß die Gendarmerie ein zwar militärisch organisierter, <pb n="152" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s152.pdf"/>in seiner Verwendung aber der politischen Behörde zur Disposition gestellter Wachkörper sein soll<note type="footnote" n="18">Fortsetzung MK. v. <date when="1859-10-15">15. 10. 1859</date>/V.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1859-10-13">13. Oktober 1859</date>. Rechberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den <date when="1859-10-20">20. Oktober 1859</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>