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         <titleStmt>
            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="4">Abteilung IV</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Rechberg</title>
            <title level="m" type="main" n="1">Band 1</title>
            <title level="m" type="sub">Mai 1859–2./<date when="1860-03-03">3. März 1860</date>
            </title>
            <title level="a" type="desc" n="021">Sitzung 21</title>
            <meeting>
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                  <surname>Malfèr</surname>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
            <biblScope unit="series">
                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a4-b1-z21.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung IV Das Ministerium Rechberg, Band 1 Mai 1859–2./3. März 1860</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2003">2003</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
         </notesStmt>
         <sourceDesc>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MCZ">144</idno>
                  <idno type="KZ">2465</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <span>Sammelprotokoll, kompiliert aus mehreren Sitzungstagen; </span>
                  <span ana="non-parsed">Sammelprotokoll; RS.; P. Ransonnet; VS. Bach; BdE. (Bach 8./9. 7.), Thun 9. 7., Toggenburg, Bruck, Kempen 9. 7., Nádasdy, Eynatten.</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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                  <date when="1859-07-07"/>
               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
            </bibl>
            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>Sammelprotokoll; RS.; P. Ransonnet; VS. Bach; BdE. (Bach 8./9. 7.</orig>
                  <note type="variant" n="a" target="#fn_4_1_21_a">Notiz Bachs: <quote>8 Uhr früh abgegeben</quote>.</note>
                  <orig>), Thun 9. 7., Toggenburg, Bruck, Kempen 9. 7., Nádasdy, Eynatten.</orig>
               </item>
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                     <surname>Bach</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1895-07-08"/>
                  </note>
                  <note>Notiz Bachs: <quote>8 Uhr früh abgegeben</quote>.</note>
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                     <surname>Thun</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1859-07-09">9. 7.</date>
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                     <surname>Kempen</surname>
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                     <surname>Nádasdy</surname>
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                     <num n="1">I.</num>
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                  <ref target="#top_4_1_21_1">Erweiterung des mit Ah. Entschließung vom <date when="1859-04-29">29. April 1859</date> angeordneten Anlehens auf 500 Millionen Gulden</ref>
               </item>
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                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_4_1_21_2">Emission eines freiwilligen Silberanlehens von 100 Millionen Gulden</ref>
               </item>
               <item>
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                     <num n="1"> I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_4_1_21_1">Fortsetzung der Tagesordnung am 7. Juli</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="2"> II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_4_1_21_2">Fortsetzung der Tagesordnung am 7. Juli</ref>
               </item>
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         <tagsDecl>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml#a4-b1_z21.pdf">
               <title type="num">Nr. 21</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, 5. und <date when="1859-07-07">7. Juli 1859</date>
               </title>
            </head>
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                     <orig>Sammelprotokoll; <choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Ransonnet; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Bach; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> (Bach 8./9. 7.</orig>
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                     <note type="variant" n="a" target="#fn_4_1_21_a">Notiz Bachs: <quote>8 Uhr früh abgegeben</quote>.</note>
                     <orig>), Thun 9. 7., Toggenburg, Bruck, Kempen 9. 7., Nádasdy, Eynatten.</orig>
                  </item>
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               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">2465</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll [der Ministerkonferenz] vom 5. und <date when="1859-07-07">7. Juli 1859</date> unter dem Vorsitze des Ministers des Inneren Freiherrn v. Bach. [Sitzung vom <date when="1859-07-05">5. Juli 1859</date>] [anw. Bach, Thun, Toggenburg, Bruck, Kempen, Nádasdy, Eynatten; abw. Rechberg]</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_21_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Erweiterung des mit Ah. Entschließung vom <date when="1859-04-29">29. April 1859</date> angeordneten Anlehens auf 500 Millionen Gulden</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> referierte, es sei ihm vom Armeeoberkommando ein neues Nachtrags­präliminar über den Armeeaufwand im Jahre 1859 zugekommen, welches ein Erfordernis von 67 Millionen Gulden ausweist<note type="footnote" n="1">Es war die sechste Nachtragsforderung; siehe zuletzt MK. v. <date when="1859-07-26">26. 7. 1859</date>/VI. Zum vorliegenden Protokoll <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 2, 804 ff.</bibl>
                     </note>. Ein weiteres, jedoch minder bedeutendes Nachtragspräliminar stehe noch in Aussicht. Durch diese nachträglichen Anforderungen werde der noch unbedeckte außerordentliche Militäraufwand des laufenden Jahres auf 120 Millionen <ref xml:id="fn_4_1_21_b">und wahrscheinlich auf 130 Millionen</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_4_1_21_b">Einfügung b–b Brucks.</note> gesteigert, welche durch die bisherigen Finanzoperationen nicht sichergestellt sind, daher der Augenblick gekommen ist, für die Beschaffung dieser Summe sowohl als einer weiteren Reserve von 70 Millionen für die ersten Monate des Verwaltungsjahres 1860, d.i. zusammen 200 Millionen, Sorge zu tragen. Dauert der Krieg im ganzen künftigen Jahre mit einer gleichen Streitmacht wie 1859 fort, so müsse man auf einen Armeeaufwand von 400 Millionen gefaßt sein, <ref xml:id="fn_4_1_21_c">von denen 100 Millionen öW.</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_4_1_21_c">Einfügung c–c Brucks.</note>. Zur Negoziierung eines Anlehens im Ausland sei dermal noch nicht die mindeste Aussicht vorhanden; möglich, daß in einiger Zeit die Konjunkturen sich dafür günstiger stellen, für dermal ist man aber bei einer Anlehensoperation bloß auf das Inland beschränkt. Wenn nun die Regierung sich zur Aufnahme eines Anlehens im Inlande zur Beschaffung von 200 Millionen entschließt, komme weiter zu erwägen, ob eine freiwillige Subskription zu eröffnen oder aber zu einer Zwangsanleihe zu schreiten sei. Der Finanzminister verkenne nicht, daß eine freiwillige Anleihe von dieser Höhe unter den gegenwärtigen Verhältnissen wenig Aussicht auf eine vollständige Subskription und schnelle Einzahlung habe; und doch sei gerade dies bei der gebieterischen Notwendigkeit, den Bedarf der Armee zu decken, unerläßlich. Es erübrige daher wohl nichts, als die zwangsweise Ausschreibung einer auf die Kronländer (mit Ausnahme des lombardisch-venezianischen Königreichs <ref xml:id="fn_4_1_21_d">und der Küstenländer</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_4_1_21_d">Einfügung d–d Brucks.</note>und der <pb n="72" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s72.pdf"/>Küstenländer) zu verteilenden Anleihe, welche entweder al pari oder zum Kurse von 80% emittiert werden könnte, im letzteren Falle aber auf ein Nominalkapital von 250 Millionen gebracht werden müßte. Zur Verzinsung und Amortisierung (allenfalls mit Prämien) wären jährlich 6% des Nominalbetrags aus dem Staatsschatze zu widmen. Die monatlichen Einzahlungsraten dürften nicht unter 5% bemessen werden, was die Abwicklung des Geschäfts in 20 Monatsraten möglich macht, binnen welcher Zeit der Nationalbank die für Rechnung des Anlehens demnächst zu entnehmenden Vorschüsse wieder zurückfließen würden.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> erklärte, daß nach seiner Überzeugung die Kontribuenten im Kaiserreiche nicht die Mittel besitzen, um dermal, wo die großartige Operation des Nationalanlehens erst seit kurzem abgeschlossen wurde<note type="footnote" n="2">Zur Nationalanleihe von 1854, deren Einzahlungen bis 1858 dauerten, siehe MK. v. <date when="1854-07-01">1. 7. 1854</date>/III, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b3-z233" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3/pdf/a3-b3-z233.pdf" target="MRP-1-3-03-0-18540701-P-0233.xml">ÖMR. III/3, Nr. 233</ref>
                        </bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Heindl</author>, Einleitung ebd., XXII f.</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Beer</author>, Die Finanzen Österreichs 251 ff.</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 2, 693–700</bibl>.</note>, sofort wieder monatlich 5% Raten auf ein so bedeutendes Anlehen aufzubringen. Es handelt sich darum, in 20 Monaten neben den Steuern etc. noch eine Summe einzuzahlen, welche das Doppelte des Betrags der einjährigen direkten Steuer erreicht! Der Mangel an flüssigem Kapital ist allenthalben sehr fühlbar und die Besitzer von Staats- oder sonstigen Wertpapieren müßten dieselben ganz verschleudern, um sich Geld zu verschaffen. Die zu einem Anlehen verfügbaren Kräfte der Fonds und Gemeinden sind durch die Subskription auf das Nationalanlehen bereits größtenteils absorbiert worden. Der Handels- und Gewerbestand hat durch die schon lange andauernden Krisen zu viel gelitten, um noch etwas Erkleckliches leisten zu können. Von der Stadt Triest, welche zum Nationalanlehen 20 Millionen subskribiert hatte, lasse sich dermal ebensowenig etwas erwarten als von dem in der bedrohlichsten Lage stehenden Dalmatien. Die ganze Last des Anlehens müßte daher auf die nördlichen Kronländer gelegt werden, wo der Grundbesitzer bei den niedrigen Getreidepreisen die Steuer- und Landeszuschläge oft kaum aufbringen kann und wo für ihn Geld sehr schwer zu bekommen ist. Andererseits erfordert die Repartition eines Zwangsanlehens eine außerordentliche Tätigkeit aller politischen Behörden, welche eben jetzt noch mit der Durchführung der zweiten Rekrutenstellung<note type="footnote" n="3">Siehe MK. v. <date when="1859-06-14">14. 6. 1859</date>/VI.</note> zu tun haben und daher der neuen großen Aufgabe dermal nicht genügen könnten. Der Minister des Inneren fände es daher in jeder Beziehung sehr rätlich, den gewagten Versuch eines solchen Zwangsanlehens jetzt nicht zu machen. Da übrigens selbst bei Aufnahme eines Zwangsanlehens eine Hülfeleistung von Seite der Nationalbank durch Vorschüsse unvermeidlich wäre, so scheine es dem Minister Baron Bach bei weitem mehr angezeigt, die Vorschußleistung der Bank gegen Erlag von Staatsschuld­verschreibungen abermals in der Art in Anspruch zu nehmen, wie es bezüglich der 200 Millionen vor zwei Monaten geschehen ist<ref xml:id="fn_4_1_21_e"/>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_4_1_21_e">Randvermerk e–e Ransonnets: <quote>kaiserliche Verordnung vom <date when="1859-04-20">20. April 1859</date>, RGBl. Nr. 68</quote>.</note>.<note type="footnote" n="4">
                        <bibl type="archival">RGBL. Nr. 68/1859</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 2, 786</bibl>.</note> Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> sprach sich entschieden im selben Sinne aus, und auch die übrigen Stimmführer teilten die Meinung des Ministers des Inneren.</p>
                  <p>
                     <pb n="73" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s73.pdf"/>Nachdem der Minister des Inneren, dessen Einwirkung bei der Durchführung eines Zwangsanlehens der wichtigste Faktor wäre, die Opportunität eines solchen Anlehens mit Bestimmtheit in Abrede stellt und auch die übrigen Konferenzglieder seine Meinung teilen, erklärte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi>, auf dieser Operation nicht bestehen zu wollen und seinen Antrag dahin zu stellen, daß 5%ige Staats­schuldverschreibungen im Nennwerte von 300 Millionen öW. emittiert und bei der Nationalbank zur Erhebung von 200 Millionen Gulden in Banknoten erlegt würden mit der Zusicherung, diesen Vorschuß durch Repartition eines Anlehens auf die Steuerpflichtigen zurückzuersetzen<note type="footnote" n="5">Fortsetzung in der Sitzung am <date when="1859-07-07">7. 7. 1859</date>/I.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_21_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Emission eines freiwilligen Silberanlehens von 100 Millionen Gulden</head>
                  <p>Der Finanzminister wendete sich hierauf zu einer weiteren Operation, welche er zur Deckung der Erfordernisse des Staatsschatzes für unumgänglich erachtet, nämlich zur Aufnahme eines freiwilligen, in Silber einzuzahlenden Anlehens. Durch diese Anleihe müßten sich die Finanzen die Mittel verschaffen, um die bar zu bestreitenden Auslagen, namentlich den Aufwand für die eventuell an den Rhein vorrückende k.k. Armee zu decken. Zu diesem Ende wäre eine freiwillige Subskription im Inlande mit einem Appell an den Patriotismus aufzulegen, der Nennbetrag des Anlehens auf 100 Millionen und der Emissionspreis auf 70% zu stellen. Ist gleich die klingende Münze aus dem öffentlichen Verkehr seit dem <date>1. Jänner d. J.</date> wieder verschwunden, so sind doch notorisch bedeutende Massen von Silbergeld im Inlande noch vorhanden, von welchen ein Teil bei diesem Anlaß wieder zum Vorschein kommen würde. Viele Personen dürften sich auch bereitfinden, ihre silbernen Utensilien aus Patriotismus zum Opfer zu bringen. Der nach dem Schluß der Subskription unbedeckt bleibende Rest könnte von der Finanzverwaltung nach und nach im Auslande verwertet werden. Die im Jahre 1809 versuchte Form eines Silberanlehens, wobei die Einlieferung des Silbergeschirres zwangsweise gefordert wurde, halte der Finanzminister nach reifer Überlegung dermal nicht für angezeigt, da sie mit vielen Plackereien und dem Verlust der Façon für die Parteien verbunden ist. Jene Anleihe habe auch im Verlauf der Jahre 1809 bis 1814 nicht mehr als fünf bis sechs Millionen im ganzen eingebracht, welcher Betrag zu dem nachhaltig unangenehmen Eindrucke, den die Operation auf die Bevölkerung machte, in gar keinem Verhältnis stand<note type="footnote" n="6">
                        <bibl type="secondary">
                           <author>Beer</author>, Die Finanzen Österreichs 45 f.</bibl>
                     </note>.</p>
                  <p>Nachdem gegen diese Anträge des Finanzministers im wesentlichen keine Erinnerung erhoben wurde, erklärte er demnächst die Entwürfe der bezüglichen Ah. Erlässe zum Vortrag bringen zu wollen<note type="footnote" n="7">Fortsetzung in der Sitzung am <date when="1859-07-07">7. 7. 1859</date>/I.</note>.</p>
                  <p>Fortsetzung am 7. Julius 1859. Vorsitz und Gegenwärtige wie am 5. Julius 1859.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_21_1a" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num> I. </num>
                     </label>Fortsetzung der Tagesordnung am 7. Juli</head>
                  <p>Der Finanzminister las den beiliegenden Entwurf einer kaiserlichen Verordnung<ref xml:id="fn_4_1_21_f"/>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_4_1_21_f">Liegt dem Originalprotokoll als Beilage A bei.</note>, welchen er im Sinne seines in der Konferenz am 5. d.M. ad I. schließlich gestellten Antrages Sr. Majestät au. zu überreichen beabsichtigt.</p>
                  <p>
                     <pb n="74" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s74.pdf"/>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> äußerte, daß er gegen die Fassung dieses Entwurfes zwei wesentliche Bedenken habe: a) daß daraus die Absicht hervorgehe, das ganze Anlehen von 200+300=500 Millionen Gulden ungesäumt zu repartieren, um sofort zur Einhebung der Ratenzahlungen zu schreiten, und b) daß behufs der Repartition Vertrauensmänner unmittelbar einberufen werden sollen. Beide Punkte gehen viel weiter als die Beschlüsse, zu denen sich die Konferenz in der letzten Beratung geeinigt hat. Minister Baron Bach und die Stimmen, welche sich mit ihm vereinigten, wären von der Überzeugung ausgegangen, daß dermal und wohl überhaupt während der Dauer dieses Krieges an die Auflegung eines Zwangsanlehens selbst nur von 200 Millionen nicht zu denken sei; und nach dem vorliegenden Texte würde die Einhebung eines Zwangsanlehens von 500 Millionen in nächste Aussicht gestellt, denn zu welchem andern Zwecke soll die Repartition des Anlehens ungesäumt vorgenommen werden? Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> machte darauf aufmerksam, daß der Eindruck einer solchen Ankündigung auf die ganze Bevölkerung ein sehr niederschlagender sein werde. Ritter Toggenburg habe vorausgesetzt, daß mit dem Zwangsanlehen bis zum Frieden zugewartet werden würde, wo man auch erst die relative Leistungsfähigkeit der einzelnen Kronländer werde beurteilen können. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erwiderte, die mit der proponierten Finanzmaßregel notwendig verbundene Vermehrung der Banknoten sei eine für den Kredit dieses Bankinstituts und für den Kurswert seiner Noten so folgenschwere Maßregel, daß man bei deren Anordnung notwendigerweise auch gleich die Maßregeln dekretieren müsse, wodurch die baldige Zurückführung des Notenumlaufes auf sein normales Maß in den Augen des Publikums gesichert wird. Unterläßt man dies, so ist nicht zu berechnen, wie hoch sich das Silberagio erheben werde. Sofern das Wort „ungesäumt“ der daran zu knüpfenden Folgerungen wegen bedenklich erscheint, habe Baron Bruck gegen dessen Weglassung nichts zu erinnern. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi>
                     <ref xml:id="fn_4_1_21_g">hatte nach der früheren Besprechung geglaubt, es werde sich, um die nachteiligen Wirkungen der vermehrten Emission von Banknoten zu mindern, um ein sehr mäßiges Zwangsanleihen handeln, dessen Betrag aber durch weitere freiwillige Subskriptionen erhöht werden könnte und welches teilweise in Metall, jedoch ohne Zwang, einzuzahlen wäre. Die nähere Erwägung habe aber die Unmöglichkeit zur Anerkennung gebracht, gegenwärtig mit einem Zwangsanlehen vorzugehen. Stehe das fest, so könne auch die Repartierung der vorläufig von der Bank auszugebenden Summen nicht sogleich stattfinden. Dann scheine es aber auch nicht angemessen, jetzt schon Vertrauensmänner einzuberufen, nachdem die Modalitäten der Repartierung doch erst beraten werden können, wenn der Zeitpunkt gekommen ist, wo diese überhaupt möglich erscheint. Die unverweilte Berufung von Vertrauensmännern hätte nur dann eine Bedeutung, wenn ihnen die ganze beantragte Maßregel vor der Ausführung zur Beratung vorgelegt würde, wovon aber – abgesehen von allen anderen Bedenken – schon der Dringlichkeit der Sache wegen keine Rede sein könne. Somit könnte seines Erachtens höchstens die Zusicherung gegeben werden, daß nach Beendigung des Krieges die Frage der Repartierung mit Zuziehung von Vertrauensmännern beraten werden solle; eine solche Zusicherung dürfte aber von geringer Wirkung sein.</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_4_1_21_g">Korrektur g–g Thuns aus: <quote>findet die Umlage des Anlehens dermal unmöglich und überdies die gleichzeitige Emission des freiwilligen Silberanlehens beirrend. Es könnte vielleicht angezeigt erscheinen, über die Repartition und die Mittel zur Aufbringung des Anleihens zu beraten, bevor man sich an die Nationalbank wendet; da dies aber wegen Dringlichkeit der Sache nicht möglich ist, so erscheine es dem Kultusminister überflüssig und unnütz, gleich nach dem Abschlusse des Geschäfts mit der Bank zu beraten</quote>.</note>hatte nach der früheren Besprechung geglaubt, es werde sich, um die nachteiligen Wirkungen der vermehrten Emission von Banknoten zu mindern, um ein sehr mäßiges Zwangsanleihen handeln, dessen Betrag aber durch weitere freiwillige Subskriptionen erhöht werden könnte und welches teilweise in Metall, jedoch ohne Zwang, einzuzahlen wäre. Die nähere Erwägung habe aber die Unmöglichkeit zur Anerkennung gebracht, gegenwärtig mit einem Zwangsanlehen vorzugehen. Stehe das fest, so könne auch die Repartierung der vorläufig von der Bank auszugebenden Summen nicht sogleich stattfinden. Dann scheine es aber auch nicht angemessen, jetzt schon Vertrauensmänner einzuberufen, nachdem die Modalitäten der Repartierung doch erst beraten werden können, wenn der Zeitpunkt gekommen ist, wo diese überhaupt möglich erscheint. Die unverweilte Berufung von Vertrauensmännern hätte nur dann eine Bedeutung, wenn ihnen die ganze beantragte Maßregel vor der Ausführung zur Beratung vorgelegt würde, wovon aber – <pb n="75" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s75.pdf"/>abgesehen von allen anderen Bedenken – schon der Dringlichkeit der Sache wegen keine Rede sein könne. Somit könnte seines Erachtens höchstens die Zusicherung gegeben werden, daß nach Beendigung des Krieges die Frage der Repartierung mit Zuziehung von Vertrauensmännern beraten werden solle; eine solche Zusicherung dürfte aber von geringer Wirkung sein.</p>
                  <p>b) Die angedeutete sofortige Einberufung von Vertrauensmännern hält der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> für gefährlich, weil dadurch eine Agitation hervorgerufen würde, welche bei der gegenwärtigen Stimmung sehr leicht auf das politische Feld übergreifen dürfte. In finanzieller Beziehung werde voraussichtlich nichts zu erreichen sein, nachdem die Vertrauensmänner ohne Zweifel nur die Tatsache einstimmig konstatieren werden, daß die Anleihe im gegenwärtigen Augenblicke unmöglich ist.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi>, weit entfernt, von der Einberufung der Vertrauensmänner etwas zu fürchten, verspricht sich vielmehr nach den gemachten Erfahrungen davon eine vorteilhafte Wirkung und nützliche Vorschläge, welche selbst zu einer rascheren Tilgung der Schuld führen können. In dem Augenblick, wo man das Verhältnis der umlaufenden Noten zum Silberschatz der Nationalbank auf 10 : 1 zu bringen genötigt ist, bedarf der Kredit des Instituts und der Regierung einer moralischen Unterstützung, die ihr durch die Verhandlungen mit den Vertrauensmännern gewährt würde. Die Finanzwelt werde daher mit dieser Maßregel sehr einverstanden sein. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> äußerte dagegen, daß sich über das Ergebnis einer solchen Beratung unter den gegenwärtigen ernsten Zeitverhältnissen nichts Gewisses prognostizieren lasse. Soviel ist aber gewiß, daß die fragliche Einberufung den nur zu häufig hervortretenden Wünschen nach konstitutionellen Einrichtungen nur Nahrung geben werde. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi>, dem Minister des Inneren beitretend, deutete an, daß der Reichsrat gemäß seines Statuts sich seinerzeit die Beihilfe von Vertrauensmännern ohne jene nachteiligen Konsequenzen werde verschaffen können, welche der gegenwärtige Vorschlag nach sich ziehen dürfte. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> bemerkte, daß die Stellung der Regierung in bezug auf das fragliche Anlehen eine leichtere wäre, wenn dermal die Landesvertretungen bereits organisiert wären. Aus dem Schoße dieser Körper würden nämlich die Vertrauensmänner zur gedeihlichen Beratung der einschlägigen Fragen hervorgehen können. Wenn es aber mit Rücksicht auf den Stand der Verhandlungen über die Errichtung der Landesvertretungen<note type="footnote" n="8">Die von Bach im Sommer 1856 vorgelegten Entwürfe über Landesverfassungen und Landesvertretungen lagen unerledigt beim Kaiser; siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Heindl</author>, Einleitung ÖMR. III/5, Nr. XIX–XXXVI</bibl>.</note> noch nicht angemessen erscheinen sollte, schon jetzt von Abgeordneten dieser künftigen Vertretungen in dem gegenwärtigen Regierungsakte Erwähnung zu machen, so würde nach der Ansicht des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsministers</rs>
                     </hi> der Passus wegen der Vertrauensmänner besser ganz wegbleiben. Im übrigen hielt dieser Minister an der schon bei der frühern Konferenz geäußerten Ansicht fest, daß die Ausschreibung eines Nationalanlehens, welches sich natürlich zu einem Zwangsanlehen gestalten würde, durchaus nicht ratsam, ja geradezu gefährlich wäre, daher auch in der Fassung des vorliegenden Verordnungsentwurfes eine Änderung in dem Sinne einzutreten hätte, daß daraus nicht die Umlegung des Anlehens als eine unmittelbar bevorstehende erschiene. Vielmehr sollte diese ausdrücklich <pb n="76" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s76.pdf"/>auf den Zeitpunkt hinausgerückt werden, wo die gegenwärtigen, der Begebung hinderlichen Verhältnisse aufgehört haben.</p>
                  <p>Nachdem die übrigen Stimmführer der Meinung dieses Ministers beigetreten waren, übernahm es derselbe, einen Gegenentwurf zu der kaiserlichen Verordnung A in diesem Sinn zu verfassen, und derselbe wurde dem gegenwärtigen Protokolle unter A 1. beigeschlossen<ref xml:id="fn_4_1_21_h"/>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_4_1_21_h">Liegt dem Originalprotokoll bei.</note>.<note type="footnote" n="9">Mit Vortrag v. <date when="1859-07-08">8. 7. 1859</date> legte Bruck den Antrag auf Erweiterung des Anlehens vor, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 4236 aus 1859</bibl>; Gutachten des Reichsrates <bibl type="archival">HHSTA., RR., GA. 698/1859</bibl>. Durch den am selben Tag geschlossenen Waffenstillstand von Villafranca änderte sich die Situation grundlegend; mit Kabinettschreiben Erzherzog Rainers v. <date when="1859-07-13">13. 7. 1859</date> wurde der Vortrag dem Finanzministerium zurückgestellt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2493/1859</bibl>; vgl. MK. v. <date when="1859-07-14">14. 7. 1859</date>.</note>
                  </p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_21_2a" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num> II. </num>
                     </label>Fortsetzung der Tagesordnung am 7. Juli</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> las hierauf den beiliegenden Entwurf einer kaiserlichen Verordnung<ref xml:id="fn_4_1_21_i"/>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_4_1_21_i">Liegt dem Originalprotokoll als Beilage B bei.</note> wegen Aufnahme eines Anlehens von 100 Millionen Gulden in Silber.</p>
                  <p>Die Konferenz erklärte sich im wesentlichen mit den dort formulierten Anträgen einverstanden, nur wurde unter Beitritt des Finanzministers beschlossen, die Einzahlungsraten von sieben auf zehn Monate (à je 7 Millionen Gulden) auszudehnen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> findet die vorgeschlagenen Modalitäten seinen eigenen Ideen zwar nicht entsprechend; <ref xml:id="fn_4_1_21_j">die Form des vorgeschlagenen Silberanlehens sei auf eine Beteiligung aus Spekulation berechnet und müsse es allerdings sein, wenn beabsichtiget werde, das Ausland herbeizuziehen und das in den Händen der Geschäftswelt befindliche Silbergeld zu gewinnen. Damit lasse sich ein erfolgreicher Aufruf, das heutzutage wohl in viel größerer Menge als 1807–1811 vorhandene Gebrauchssilber aus Patriotismus darzubringen, nicht vereinen, und er müsse demnach voraussetzen, daß auf diesen Gedanken verzichtet werde. Wenn indes der Finanzminister von der Ermächtigung zu dem vorgeschlagenen freiwilligen Silberanlehen einen Erfolg erwarten zu können glaube und die Bestimmung, daß es sich nur um ein freiwilliges Anlehen handle, in der Ausführung aufrichtig festgehalten werde, so scheine ihm der Vorschlag keinem Bedenken zu unterliegen. Nur besorge er, daß bezüglich der Zinsenzahlung mehr versprochen werde, als man wird halten können, und daß ein solches Versprechen in dem Augenblicke, wo das gleiche bei Emittierung des Nationalanlehens gegebene Versprechen nicht vollständig gehalten werden kann, keinen Glauben finden werde. Er halte es daher für besser, sich darauf zu beschränken zu versprechen, das Silberanlehen gleich dem Nationalanlehen zu verzinsen. Die bloß siebenmonatliche Einzahlungsfrist halte er bei einem bloß freiwilligen Anlehen unbedenklich und für zweckmäßig, weil es sich darum handle, den Metallvorrat der Bank bald zu vermehren, und weil es nicht ratsam sei, durch längere Fristen späteren Operationen Schwierigkeiten zu bereiten</ref>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_4_1_21_j">Korrektur j–j Thuns aus: <quote>und besorgt, daß man dabei mehr verspreche, als man wird halten können, so daß es vielleicht besser wäre, sich darauf zu beschränken zu versprechen, das Silberanlehen gleich dem Nationalanlehen zu verzinsen. Doch wolle er den Anträgen des Finanzministers, selbst mit Einschluß der bloß siebenmonatlichen Einzahlungsfrist nicht entgegentreten. Es handle sich hier eben um einen wirksamen Appell an den Patriotismus!</quote>
                     </note>.</p>
                  <p>
                     <pb n="77" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s77.pdf"/>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> deutete an, daß die Zurückführung dieses Anlehens auf die Goldwährung <ref xml:id="fn_4_1_21_k">durch Ausgabe von Obligationen zu 20, 100 und 1000 Kronen</ref>
                     <note type="variant" n="k" target="#fn_4_1_21_k">Einfügung k–k Nádasdys.</note> das geschwächte Vertrauen des Publikums auf Zuhaltung der <ref xml:id="fn_4_1_21_l">Zinsenzahlung in klingender</ref>
                     <note type="variant" n="l" target="#fn_4_1_21_l">Einfügung l–l Nádasdys.</note> Valuta stärken dürfte; weil bei den auf Gold lautenden Verträgen in Österreich noch nie eine Devalvierung Platz gegriffen hat.</p>
                  <p>
                     <ref xml:id="fn_4_1_21_m">Der Finanzminister erklärt nachträglich, daß er sich den Ansichten der Konferenz nur insofern nähern könne, daß die Berufung von Vertrauensmänner in der kaiserlichen Verordnung ausgelassen, wenn solche dagegen in der Ah. Entschließung ausgesprochen und angeordnet werde</ref>
                     <note type="variant" n="m" target="#fn_4_1_21_m">Randbeifügung m–m Brucks.</note>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erklärt nachträglich, daß er sich den Ansichten der Konferenz nur insofern nähern könne, daß die Berufung von Vertrauensmänner in der kaiserlichen Verordnung ausgelassen, wenn solche dagegen in der Ah. Entschließung ausgesprochen und angeordnet werde.<note type="footnote" n="10">Auch der Vortrag v. <date when="1859-07-08">8. 7. 1859</date> über die Silberanleihe, <bibl type="archival">FM., Präs. 4245</bibl>, wurde am <date when="1859-07-13">13. 7. 1859</date> zurückgestellt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2494/1859</bibl>, vgl. Anm. 9.</note>
                  </p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am 8./9. (8 Uhr früh abgegeben) Julius 1859. Bach.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis. Franz Joseph. Laxenburg, am <date when="1859-07-19">19. Juli 1859</date>.</seg>
               </closer>
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         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>