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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="4">Abteilung IV</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Rechberg</title>
            <title level="m" type="main" n="1">Band 1</title>
            <title level="m" type="sub">Mai 1859–2./<date when="1860-03-03">3. März 1860</date>
            </title>
            <title level="a" type="desc" n="008">Sitzung 8</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a4-b1-z8.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung IV Das Ministerium Rechberg, Band 1 Mai 1859–2./3. März 1860</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2003">2003</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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               <msIdentifier>
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                  <idno type="KZ">2142</idno>
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               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1859-06-02"/>
               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 2. 6.), Bach, Thun 7. 6., Toggenburg, Bruck 10. 6., Nádasdy, Hartmann, Eynatten.</orig>
               </item>
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                     <surname>Rechberg</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1859-06-02">1859-06-02</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1859-06-07">7. 6.</date>
                  </note>
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                  <note>BdE. <date when="1859-06-10">10. 6.</date>
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                     <surname>Nádasdy</surname>
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                  </label>
                  <ref target="#top_4_1_8_1">Modifikation einiger Bestimmungen über Schiffahrts- und Verkehrsverhältnisse während der Kriegszeit</ref>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml#a4-b1_z8.pdf">
               <title type="num">Nr. 8</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1859-06-02">2. Juni 1859</date>
               </title>
            </head>
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                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Marherr; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Rechberg; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
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                                </choice> und <choice>
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                                </choice> (Rechberg 2. 6.), Bach, Thun 7. 6., Toggenburg, Bruck 10. 6., Nádasdy, Hartmann, Eynatten.</orig>
                  </item>
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               <p>
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                  <idno type="KZ">2142</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der zu Wien am <date when="1859-06-02">2. Juni 1859</date> abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Rechberg.</head>
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                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Modifikation einiger Bestimmungen über Schiffahrts- und Verkehrsverhältnisse während der Kriegszeit</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> brachte mit Beziehung auf die in der Konferenz vom <date>31. Mai d. J.</date> (sub II. des Protokolls) besprochene Vorstellung des I. Armeekommandos gegen die Bestimmungen der §§ 3 und 4 der Ministerialverordnung vom <date when="1859-05-11">11. Mai 1859</date>, RGBL. Nr. 76, über das Verbot der Ausfuhr von Steinkohlen und den Verkehr neutraler Schiffe mit und über das Auslaufen österreichischer Schiffe aus österreichischen Häfen zur Kenntnis der Konferenz, daß mittlerweil ein Bericht der Zentralseebehörde in dieser Angelegenheit eingelangt ist, worin sich gegen die Beschränkung der diesfälligen Verkehrsanordnungen ausgesprochen wird<note type="footnote" n="1">Der Kommandant der Ersten Armee, Franz Graf Wimpffen (<bibl type="secondary">
                           <author>Wurzbach</author>, Biographisches Lexikon 56, 247–250</bibl>), hatte eine Verschärfung der Verordnung v. <date when="1859-05-11">11. 5. 1859</date> verlangt, dazu <bibl type="archival">AVA., HM., Präs. 2051 aus 1859</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Der Handelsminister gab sonach seine Meinung dahin ab: 1. Was die Ausfuhr von Steinkohlen betrifft, so ist dieselbe nach § 6 (Verordnung Nr. 76/1859) nur nach dem Auslande verboten, aus einem österreichischen Hafen nach dem Inlande nicht. Findet der Militärkommandant dieselbe ganz zu untersagen, sei es, um den eigenen Bedarf der k. k. Marine an Kohlen sicherzustellen, sei es, um der Gefahr zu begegnen, daß solche Ladungen nicht von dem feindlichen Geschwader genommen werden, so ist dagegen im allgemeinen nichts zu erinnern; nur sollte in besonderen Fällen von ihm die Kohlenausfuhr nach österreichischen Häfen mit besonderer Bewilligung erteilt werden. 2. Ebenso sollte es ihm freistehen, die Ausfuhr anderer bedenklicher Gegenstände nach dem Auslande zu verbieten und bezüglich des Inlandes an seine besondere Bewilligung zu knüpfen. 3. Ein allgemeines Verbot des Auslaufens österreichischer Schiffe aus den österreichischen Häfen würde der gänzliche Ruin unserer Handelsschiffahrt sein; es kann daher nicht befürwortet werden. Um aber etwaigen Unterschleifen bezüglich der Ausfuhr der der besondern Bewilligung des Militärkommandanten vorbehaltenen Artikel zu begegnen, kann von den österreichischen Schiffen eine Kaution verlangt werden, welche ihnen dann zurückgestellt wird, wenn sie ihre Ladung in dem bei der Ausfahrt angegebenen Orte gelöscht zu haben sich ausweisen. Der Gefahr, von dem feindlichen Geschwader für Kriegszwecke benützt zu werden, sind zunächst nur die Quersegelschiffe ausgesetzt, da sie leicht in Kanonenboote umgestaltet werden können; es wäre daher <pb n="30" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s30.pdf"/>4. zuzugeben, daß den österreichischen Quersegelschiffen das Auslaufen aus österreichischen Häfen verboten werden könne. 5. Ein allgemeines Verbot für neutrale Schiffe zum Verkehr mit österreichischen Schiffen wäre eine Verletzung der bestehenden Handelstraktate, rücksichtlich der noch freien österreichischen Küsten gewissermaßen eine Selbstblockade und die Preisgebung der Küstenbevölkerung, die mit ihrer Approvisionierung vornehmlich auf die Zufuhren der Neutralen angewiesen ist. Nach einem an den Minister des Äußern eingelangten Telegramm aus Zara hat die ottomanische Regierung die Früchtenausfuhr verboten, sodaß Dalmatien auch von dieser Seite her keine Zufuhren an Lebensmitteln erhielte. Es ist also unbedingt notwendig, nebst der kleinen Cabotage der österreichischen auch den Verkehr der neutralen Schiffe mit österreichischen Häfen zuzulassen. Wenn militärische Dispositionen zur Küstenverteidigung Beschränkungen darin erheischen sollten, so bleibt es dem Militärkommandanten anheimgestellt, dieselben nötigenfalls zu verfügen. In diesem Sinne würde der Handelsminister den Bericht der Zentralseebehörde erledigen.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FML. Freiherr v. Eynatten</rs>
                     </hi> war in merito mit den Anträgen des Handelsministers einverstanden, und auch die Konferenz trat denselben bei, die beiden <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Finanzen</rs>
                     </hi> noch insbesondere mit der Bemerkung, daß dem betreffenden Militärkommandanten ausdrücklich die möglichste Rücksicht für die Erhaltung der von der Zufuhr zur See abhängigen Küstenbevölkerung empfohlen werden möge. Nachdem jedoch der GdK. Graf Schlick mit den Maßregeln zur Verteidigung des Küstenlands speziell beauftragt und unter das nunmehr von Sr. Majestät Allerhöchstselbst übernommene Oberkommando der Armeen unmittelbar untergeordnet ist, so erachtete <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FML. Freiherr v. Eynatten</rs>
                     </hi>, daß die vom Handelsminister beabsichtigte Erledigung vorher noch dem Armeeoberkommando mitgeteilt und hierüber auch die Ah. Schlußfassung Sr. Majestät eingeholt werden sollte, zumal es sich bei dieser Verfügung um Abänderung einiger Bestimmungen der Verordnung vom <date when="1859-05-11">11. Mai 1859</date> handelt, welche Verordnung ebenfalls der Ah. Schlußfassung Sr. Majestät unterlegt worden ist<note type="footnote" n="2">Daraufhin Note Toggenburgs an das Armeeoberkommando und Vorlage an den Kaiser in Verona, <quote>ebd.</quote>, und <bibl type="archival">KA., AOK., Präs. 2402/1859</bibl>; mit Ah. E. v. <date when="1859-06-11">11. 6. 1859</date> genehmigte der Kaiser den Kompromißantrag des Handelsministers, <bibl type="archival">ebd., MKSM. 3650/1859</bibl>, und <bibl type="archival">AOK., Präs. 2542/1859</bibl>; <bibl type="archival">AVA., HM., Präs. 2183 aus 1859, und Präs. 2256/1859</bibl>. Nach Abschluß des Waffenstillstandes wurde die Schiffahrt am 13. 7. weitgehend freigegeben, dazu Fortsetzung MK. v. <date when="1859-07-14">14. 7. 1859</date>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_8_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Einstellung des Schiffsverkehrs mit Venedig</head>
                  <p>Eine Anfrage der Zentralseebehörde, ob wegen der inzwischen eingetretenen und offiziell erklärten Blockade von Venedig den österreichischen Schiffen der Verkehr mit diesem Hafen zu verbieten sei, wird der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> nach erlangter Genehmigung seiner Anträge zu I. durch Hinweisung auf die darin enthaltenen Anordnungen erledigen<note type="footnote" n="3">Berichte über die Behinderung neutraler Schiffe durch französische Kriegsschiffe, in Venedig einzulaufen, <bibl type="archival">AVA., HM., Präs. 1873/1859</bibl>; Mitteilung der Ah. E. v. <date when="1859-06-11">11. 6. 1859</date> an die Zentralseebehörde <bibl type="archival">ebd., Präs. 2256/1859</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_8_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Behandlung feindlichen Eigentums auf österreichischen Schiffen</head>
                  <p>Die Anhaltung eines österreichischen Barkschiffes mit Koks für die französische Gasbeleuchtungsgesellschaft in Venedig durch ein k.k. Kriegsschiff hat eine Anfrage <pb n="31" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s31.pdf"/>über die Behandlung jenes Barkschiffes und seiner Ladung zur Folge gehabt, welche der Handelsminister dahin zu erledigen gedenkt: 1. die Zurückhaltung des Schiffs werde zur Nachricht genommen; 2. für die Behandlung seiner Ladung mache deren Eigenschaft als französisches (also feindliches) Eigentum keinen Unterschied. Nach § 2 der Deklaration vom <date when="1856-04-16">16. April 1856</date> (Beilage zur Verordnung vom <date when="1859-05-11">11. 5. 1859</date>)<note type="footnote" n="4">Zugleich <bibl type="archival">RGBL. Nr. 69/1856</bibl>; dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Mischler–Ulbrich</author>, Österreichisches Staatswörterbuch 3, 983–987</bibl>. Zur Verordnung v. <date when="1859-05-11">11. 5. 1859</date> siehe auch oben, Tagesordnungspunkt I.</note> deckt nämlich schon die neutrale Flagge die feindliche Ware mit Ausnahme der Kriegskontrabande; um wieviel mehr muß also die feindliche Ware durch die österreichische Flagge gedeckt sein! Wie auf österreichischem Territorium, ebenso muß auf österreichischen Schiffen das feindliche Eigentum respektiert werden. Fände die Konferenz es angemessen, diesen Grundsatz in der Erledigung ausdrücklich auszusprechen, so würde der Handelsminister hiernach die Erledigung ergänzen.</p>
                  <p>Die Konferenz erklärte sich dafür. Ein Zweifel, ob Koks nicht unter Kriegskontrabande oder verbotene Artikel gehören, ward durch die Bemerkung gelöst, daß Steinkohlen nach § 6 der Verordnung vom 11. Mai wohl auszuführen, nicht aber einzuführen verboten sei<note type="footnote" n="5">Die Anfrage und die Antwort Toggenburgs an die Zentralseebehörde, <bibl type="archival">HM., Präs. 2082 und 2090 ex 1859</bibl>, sind skartiert.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_8_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Über Beschränkung der Korrespondenz der Franzosen und Piemontesen in Dalmatien</head>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FML. Freiherr v. Eynatten</rs>
                     </hi> referierte über eine telegrafische Anfrage des FML. Nagy in Zara, nach welcher der beiden ihm zugekommenen Weisungen er sich in Ansehung des Briefverkehrs zu benehmen habe, nämlich, ob nach jener der Obersten Polizeibehörde: „Briefe von und an Franzosen und Piemontesen mit Beschlag zu belegen“, oder jener des Handelsministeriums, „den Briefpost­verkehr ungehindert fortbestehen zu lassen“<note type="footnote" n="6">Anfrage Nagys <bibl type="archival">KA., AOK., Präs. 2391/1859</bibl>; die Weisung des Handelsministers war an den Postdirektor von Zara gerichtet: der Briefverkehr solle aufrecht bleiben, aber einzelne Briefe seien auf Wunsch der Militärbehörden zu beschlagnahmen, <bibl type="archival">AVA., HM., Präs. 2024/1859</bibl>.</note>?</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FML. Hartmann</rs>
                     </hi> versicherte, daß ihm von einer solchen Weisung der Obersten Polizeibehörde nichts bekannt sei, und behielt sich vor, hierwegen sogleich die Nachfrage zu pflegen und die Auskunft über den Bestand oder Nichtbestand einer solchen Weisung im kürzesten Wege an FML. Baron Eynatten gelangen zu lassen<note type="footnote" n="7">Es stellte sich heraus, daß eine solche Weisung bestand, daß aber nicht an die vollständige Einschränkung gedacht war, sondern nur an die strenge polizeiliche Überwachung der Korrespondenz mit Sardinien und Frankreich, respektive Beschlagnahme und Perlustration der Briefe einzelner Personen; in diesem Sinn wurde der kommandierende General in Zara angewiesen, <bibl type="archival">ebd., Präs. 2481/1859</bibl>.</note>. Im letzteren Falle, wenn eine solche Weisung nicht besteht, könnte die Erledigung der Anfrage im Sinne des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsministers</rs>
                     </hi> sogleich erfolgen, welcher übrigens den dortigen Postdirektor beauftragt hat, sich in dieser Beziehung nach den Weisungen des Landes­kommandanten zu benehmen<note type="footnote" n="8">Das war der Sinn der in Anm. 6 zit. Weisung.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_4_1_8_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Widmung von einer Million Gulden für Staatszwecke aus dem Bukowinaer griechisch-nichtunierten Religionsfonds</head>
                  <p>Der griechisch-nichtunierte Bischof und [das] Konsistorium zu Czernowitz haben sich in einer Eingabe an Se. Majestät erboten, aus dem dortigen sehr reichen griechisch-nichtunierten Religionsfonds eine Million Gulden zu Staatszwecken zu widmen<note type="footnote" n="9">Die Summe war ausdrücklich zur Bestreitung der Kriegskosten gedacht, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2171/1859</bibl>. Zu anderen freiwilligen Leistungen siehe <bibl type="archival">ebd., Index, Stichwort Patriotische Gaben und Leistungen</bibl>.</note>.</p>
                  <p>
                     <pb n="32" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1-pdf.xml%23a4-b1_einzelseiten/a4-b1_s32.pdf"/>Der Landeschef der Bukowina trug auf die Annahme des Anerbietens an, da diese Summe aus den dem Fonds gehörigen Grundentlastungsobligationen genommen werden könnte, welche noch nicht dem Stammkapital desselben per 5,900.000 fr. einverleibt sind. Gleichwohl trugen sowohl der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> als auch der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> Bedenken, auf die Annahme eines Geschenks zu Staatszwecken aus einem speziell für kirchliche Zwecke gewidmeten Fonds einzuraten. Wäre es ein katholischer Fonds, so unterläge es bei der konkordatmäßig anerkannten Unveräußerlichkeit des Kirchenvermögens keinem Zweifel, daß das Geschenk des Bischofs allein nicht gültig wäre. Die beiden Minister glaubten daher auf die Annahme nicht, wohl aber auf eine Ag. schmeichelhafte Anerkennung der patriotischen Gesinnung mit dem Beisatze antragen zu sollen, daß Se. Majestät sich vorbehalten, von diesem Anerbieten seinerzeit zugunsten der griechisch-nichtunierten Kirche in andern Ländern Gebrauch zu machen.</p>
                  <p>Ein solcher Beisatz, wenn er mit der Ag. Anerkennung bekannt würde, dürfte nach der Bemerkung des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FML. Freiherrn v. Eynatten</rs>
                     </hi> die Empfindlichkeit der walachischen griechisch-nichtunierten Geistlichkeit in der Bukowina und in Siebenbürgen erregen, indem sie die Berufung der Nichtunierten aller Nationen zur Teilnahme an der Widmung, insbesondere aber die Teilnahme des serbischen griechisch-nichtunierten Klerus, der sich feindselig gegen sie benimmt und sie von den Wahlsynoden ausschließt, gewiß nur höchst ungern sehen würde.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> beschränkten daher diesen Antrag auf die Glaubensgenossen desselben Volksstammes und erachteten, daß der gedachte Vorbehalt bloß gegen den Bischof, nicht aber in der Veröffentlichung der für ihn zu erbittenden Ah. Anerkennung Sr. Majestät auszusprechen wäre<note type="footnote" n="10">Vortrag Thuns v. <date when="1859-06-13">13. 6. 1859</date>, Z. 775 CUM., <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2171/1859</bibl>. Auch im Reichsrat war die überwiegende Mehrheit von neun Stimmen für die Ablehnung, nur zwei Stimmführer, darunter der Vizepräsident Norbert v. Purkhart, traten vehement für die Annahme ein, mit der Begründung, die Kirche könne doch dem Staat, mit dessen Erhaltung ihre eigene Wohlfahrt eng verknüpft sei, aus ihren Überschüssen zu Hilfe kommen, <bibl type="archival">ebd., RR., GA. 653/1859 und 713/1859</bibl>. Franz Joseph entschied sich mit Ah. E. v. <date when="1859-07-11">11. 7. 1859</date> für die Annahme der Unterstützung.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1859-06-02">2. Juni 1859</date>. Rechberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Verona, <date when="1859-06-20">20. Juni 1859</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>