Das Protokoll dieser Konferenz ist in HHSTA., Kab. Kanzlei, indiziert und protokolliert, es fehlt jedoch im Bestand Ministerratsprotokolle und ist verschollen. Es konnte in keinem der folgenden Bestände gefunden werden: HHSTA., Kabinettskanzlei und Reichsrat; AVA., Handelsministerium, Ministerium des Inneren und Justizministerium. Vielleicht ist es irrtümlich mit dem resolvierten Vortrag an das Innenministerium gelangt und dort beim Justizpalastbrand 1927 vernichtet worden.
Das Protokoll dieser Konferenz ist in HHSTA., Kab. Kanzlei, indiziert und protokolliert, es fehlt jedoch im Bestand Ministerratsprotokolle und ist verschollen. Es konnte in keinem der folgenden Bestände gefunden werden: HHSTA., Kabinettskanzlei und Reichsrat; AVA., Handelsministerium, Ministerium des Inneren und Justizministerium. Vielleicht ist es irrtümlich mit dem resolvierten Vortrag an das Innenministerium gelangt und dort beim Justizpalastbrand 1927 vernichtet worden.
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Der Tagesordnungspunkt ist im Protokollbuch der Kabinettskanzlei unter KZ. 859/1859 verzeichnet. Das Sammelprotokoll über die elf Sitzungen dieser Ministerkonferenz wurde am 25. 2. 1859 fertiggestellt, zierkulierte zwischen dem 26. 2. und 13. 3. unter den Teilnehmern und wurde am 14. 3. 1859 der Kabinettskanzlei übergeben, wo es die Kabinettszahl 859 erhielt,
Mit Vortrag v. 24. 3. 1859 legte Handelsminister Toggenburg den Entwurf der Gewerbeordnung und das Einführungspatent dem Kaiser vor, ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 1011/1859
; das Konzept des Vortrags
Mehrmals urgierte der Kaiser die Angelegenheit, siehe MK. v. 28. 5. 1859/II, ebd., Nr. 37
, MK. v. 7. 10. 1859/IV, ebd., Nr. 40
, und MK. II v. 29. 10. 1859/II, ebd., Nr. 53
. Erst am 24. u. 25. 11. 1859 fand die Plenarsitzung der Reichsrates statt; der Vortrag des Reichsratspräsidenten Erzherzog Rainer mit dem Gutachten des Reichsrates trägt das Datum 14. 12. 1859. Am 15. 12. 1859 gelangte das gesamte Aktenkonvolut zum Kaiser, der am 20. 12. 1859den Vortrag resolvierte und das Patent unterzeichnete, mit dem die Gewerbeordnung erlassen und vom 1. 5. 1860 an in Wirksamkeit gesetzt wurde.
Inzwischen war jedoch die Auflösung des Handelsministeriums beschlossen und mit 1. 11. 1859 in Kraft gesetzt worden, siehe MK. II v. 3. 9. 1859/I, ebd., Nr. 83
. Daraufhin wurden das Patent und die Gewerbeordnung publiziert, siehe
Vielleicht befand sich das Protokoll der Ministerkonferenz – irrtümlich – bei den von der Kabinettskanzlei an das Ministerium des Inneren übersandten Akten, so wie auch die Protokolle v. 4. 5. 1858 über die Umrechnung der Beamtenbezüge in österreichische Währung und v. 11., 21., 28. und 30. Dezember 1858 und 4., 8., 13. und 15. Jänner 1859 (= Sammelprotokoll Nr. 484) über die Reform der direkten Besteuerung nicht in der Reihe der Ministerratsprotokolle liegen, sondern zu den jeweiligen Ministerialakten gelangt sind. Im maschinschriftlichen Verzeichnis der Ministerratsprotokolle,
Wenn das Ministerkonferenzprotokoll über die Gewerbeordnung tatsächlich zu den Ministerialakten gelangt ist, dürfte es zu den Brandakten gehören.
Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. [Franz Joseph] Wien,