Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IIIDas Ministerium Buol–SchauensteinBand 74. Mai 1857–12. Mai 1859Sitzung 488WienStefanMalfèrProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A.
This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a3-b7-z488.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition.
The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/StefanMalfèrDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung III Das Ministerium Buol–Schauenstein, Band 7 4. Mai 185812. Mai 1859WienVerlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften201568480
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Ransonnet; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 9. 2.), gesehen Bach 11. 2., gesehen Thun 10. 2., Toggenburg, Bruck, Nádasdy, Für Se. Exzellenz den Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät Kellner; abw. Kempen.RansonnetBuol-SchauensteinBuolBdE. 1859-02-09 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)Bachgesehen Bach 11. 2.Thungesehen Thun 10. 2.ToggenburgBruckNádasdyKellnerFür Se. Exzellenz den Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät KellnerKempenDer Kompetenzstreit zwischen dem Finanzministerium und dem Obersten Gerichtshofe bezüglich des unentgeltlichen Salzbezugs des Stiftes Admontfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition.
2020-01-30 first version generated via verlag2tei.xsl2021-02-25 updated teiHeaders with more detailed series title information
Nr. 488Ministerkonferenz, Wien, 8. Februar 1859
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Ransonnet;
VS.
Vorsitz Buol-Schauenstein;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Buol 9. 2.), gesehen Bach 11. 2., gesehen Thun 10. 2., Toggenburg, Bruck, Nádasdy, Für Se. Exzellenz den Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät Kellner;
abw.
abwesend Kempen.
480
Protokoll der am 8. Februar 1859 abgehaltenen Konferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußeren Grafen v. Buol-Schauenstein.
Der Kompetenzstreit zwischen dem Finanzministerium und dem Obersten Gerichtshofe bezüglich des unentgeltlichen Salzbezugs des Stiftes Admont
Der Justizminister referierte über den Kompetenzkonflikt zwischen dem Obersten Gerichtshofe und dem Finanzministerium in der Streitsache wegen Einstellung eines dem Benediktinerstifte Admont gebührenden jährlichen Gratisbezuges von 43 Zentner 90 Unzen Sudsalz aus der Saline Aussee.
Die Einstellung dieses seit Jahrhunderten bestehenden Bezuges wurde deswegen verfügt, weil das Stift sich weigerte, die Kosten der Verschalung einer im Bezirke GallensteinDer Bezirk St. Gallen (Steiermark) wurde nach dem früheren Sitz der Herrschaft bzw. des Bezirksamtes, der dem Stift Admont gehörenden Burg Gallenstein, auch Gallensteiner Bezirk genannt. neu entstandenen Salzquelle per 565 fl. 4 Kreuzer zu bestreitenZu den Salzquellen in Weißenbach siehe Pichler, Ortskunde des Marktes St. Gallen in Steiermark 15.. Die Finanzbehörden betrachten nämlich diese Verschalung oder Verwahrung der dortigen Salzquellen gegen monopolwidrige Benützung der Sole als eine mit dem obgedachten unentgeltlichen Salzbezuge durch lf. Anordnungen und Privilegien verbundene Last und wollen die Beschwerde des Stifts dagegen im administrativen Weg erledigen, wofür sich auch das Oberlandesgericht ausgesprochen hat, während der Oberste Gerichtshof sich für die Austragung der Frage auf dem Rechtswege erklärt. Die gegen diesen Antrag vom Finanzministerium erhobenen Einsprüche bestimmten den Justizminister, die Angelegenheit unter Darlegung der in seinem au. Vortrage vom 25. Jänner 1859 umständlich entwickelten Verhältnisse vor die Konferenz zu bringen, wobei Graf Nádasdy äußerte, daß er der wohlbegründeten Meinung des Obersten Gerichtshofes beitrete.
Der Finanzminister las hierauf die kaiserlichen Dekrete von den Jahren 1543 und 1648, wonach der fragliche Salzbezug dem Stift Admont ausdrücklich für die Auflassung der eigenen Salzwerke und für die Verwahrung der sich auf Stiftsgrund und Boden „hervortuenden Salzbrunnen“ zugestanden worden sei. Diese Zugeständnisse des Landesfürsten seien keine Verträge, sondern widerrufliche Privilegien, welche keinen Gegenstand eines Rechtsstreits bilden könnten.
Der Minister des Inneren teilte in merito die Meinung des Obersten Gerichtshofes. Der Salzbezug, um den es sich handelt, sei keine Gnadensache, sondern er beruhe auf einem onerosen Titel. Das Stift bestreite nicht seine Verpflichtung rücksichtlich der auf dem eigenen – Admonter – Boden entstehenden Salzquellen; allein hier handle es sich um eine angeblich auf fremdem (Gallensteiner) Bezirksboden entstandene Quelle. Die Frage über den Umfang der Verpflichtung des Stiftes könne nur auf dem Rechtswege ordnungsmäßig entschieden werden, denn hier liege ein Kontraktualverhältnis zum Grunde, wobei der Fiskus nicht in eigener Sache Richter sein könne. Der Minister des Inneren hätte gewünscht, daß das Stift Admont in den ihm gebührenden Salzbezug nach der bisher stattgefundenen Weise gesetzt und die Frage über die Schuldigkeit zur Entrichtung der Kosten für die Verschlagung des Salzbrünnleins im Gallensteiner Gebiet in dem Rechtswege ausgetragen würde; jedenfalls glaubte erKorrektur und Einfügung Buchs aus glaubte jedoch. den Wunsch aussprechen zu sollen, daß im administrativen Wege eine gütliche Beilegung der Sache bewirkt werde, um der Notwendigkeit auszuweichen, eine Ah. Entscheidung über diesen Kompetenzkonflikt hervorzurufen.
Die Meinung des Ministers des Inneren wurde dem vollem Umfange nach von den Ministern des Kultus und des Handels, dem Generaladjutanten Baron Kellner und dem gefertigten Vorsitzenden geteilt.
Allein die Minister der Finanzen und der Justiz glaubten sich die Ah. Entscheidung über den vorliegenden Kompetenzstreit au. erbitten zu sollenAuf den Vortrag Náasdys v. 25. 1. 1859, Z. 23791. entschied der Kaiser mit Ah. E. v. 19. 3. 1859, daß ein gerichtliches Verfahren stattzufinden habe, HHSTA., Kab. Kanzlei. KZ. 487/1859; Gutachten des Reichsrates ebd., RR., GA. 177/1859 und GA. 292/1859. Zu einem ähnlichen Kompetenzkonflikt siehe MK. v. 3. 3. 1857/XIV, ÖMR. III/6, Nr. 385..
Am 9. Februar 1859. Gr[af] Buol.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 19. März 1859.