Protokoll in Reinschrift überliefert
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
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Gegenstand der Beratung war eine Differenz zwischen dem Handels- und dem Finanzminister über die Behandlung der durch den Verkauf der südlichen Staatseisenbahn entbehrlich gewordenen Beamten
Nach dem Antrage des
Handelsministers
sollten denselben die im Staatsdienste erworbenen Ansprüche auf die normalmäßige Versorgung jedenfalls auch für den Fall vorbehalten bleiben, wenn sie in den Dienst der Eisenbahngesellschaft übertreten und ihn später wieder verlassen, insofern sie den Anspruch auf Versorgung gesetzlich nicht verwirkt haben oder die Gesellschaft nach der Konzessionsurkunde nicht verpflichtet ist, selbst die Versorgung zu übernehmen.
Dagegen wollte der
Finanzminister
, daß ihnen der Übertritt in den Dienst der Gesellschaft als Bedingung zur Bewahrung ihrer erworbenen Staatsversorgungsansprüche vorgeschrieben und jeder, der nicht übertritt, als Demissionär angesehen werde.
Der
Handelminister
glaubte jedoch, diesem Antrage nicht beitreten zu können, weil es an einem Rechtstitel gebricht, bereits erworbene Versorgungsansprüche eines Staatsdieners von dessen Eintritt in einen fremden Dienst abhängig zu machen, und weil andererseits kaum anzunehmen ist, daß einer der Beteiligten die ihm dargebotene Gelegenheit zur Fortsetzung seiner Dienstleistung mutwillig von der Hand weisen und die kümmerliche Existenz in der Disponibilität vorziehen werde.
Vorzüglich aus dieser letzteren Rücksicht, welche die praktische Bedeutung der vom Finanzminister vorgeschlagenen Klausel sehr vermindert, erklärte der
Finanzminister
, auf diesem seinem Antrage nicht verharren zu wollen, nachdem sich auch die übrigen Stimmführer der Konferenz unbedingt mit der Ansicht des Handelsministers vereiniget hatten