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         <titleStmt>
            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="3">Abteilung III</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Buol–Schauenstein</title>
            <title level="m" type="main" n="7">Band 7</title>
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               <date when="1857-05-04">4. Mai 1857</date>–<date when="1859-05-12">12. Mai 1859</date>
            </title>
            <title level="a" type="desc" n="476">Sitzung 476</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
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                  <forename>Stefan</forename>
                  <surname>Malfèr</surname>
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            </editor>
            <respStmt>
               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
</publicationStmt>
         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
            <biblScope unit="series">
                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a3-b7-z476.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung III Das Ministerium Buol–Schauenstein, Band 7 4. Mai 185812. Mai 1859</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</publisher>
                        <date when="2015">2015</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
         </notesStmt>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MCZ">[26]</idno>
                  <idno type="KZ">5022</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1858-12-07"/>
               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
            <list type="listperson_prose">
               <item ana="formatted">RS.; P. Marherr; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Buol<orig> 7. </orig>12.),<orig> gesehen </orig>Bach 9. 12.,<orig> gesehen </orig>Toggenburg, Bruck 10. 12., Grünne,<orig> gesehen </orig>Kempen 10. 12., Nádasdy 10. 12.; abw., jedoch BdE.<orig> gesehen </orig>Thun.</item>
            </list>
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                     <surname>Marherr</surname>
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                     <surname>Kaiser</surname>
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                     <surname>Buol</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1858-12-07">1858-12-07</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                     <surname>Bach</surname>
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                  <note>
                     <orig>gesehen</orig> Bach 9. 12.</note>
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                     <surname>Toggenburg</surname>
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                  <note>Am Mantelbogen Unterschrift mit Zusatz: <orig>gesehen </orig>
                  </note>
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                     <surname>Bruck</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1858-12-10">10. 12.</date>
                  </note>
               </person>
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                     <surname>Grünne</surname>
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                     <surname>Kempen</surname>
                  </persName>
                  <note>
                     <orig>gesehen</orig> Kempen 10. 12.</note>
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                     <surname>Nádasdy</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1858-12-10">10. 12.</date>
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               </person>
            </listPerson>
            <list type="agenda">
               <item>
                  <label>
                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_7_476_1">Bedenken gegen die Reform der Verzehrungssteuer</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_7_476_2">Erleichterungen für die Rübenzuckerfabrikation</ref>
               </item>
            </list>
         </abstract>
      </profileDesc>
      <encodingDesc>
         <appInfo>
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               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
            </application>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
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      <revisionDesc>
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            <item>
               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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      </revisionDesc>
   </teiHeader>
   <text>
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         <div xml:id="MRP-1-3-07-0-18581207-P-0476" ana="a3-b7-z476">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b7-pdf.xml#a3-b7_z476.pdf">
               <title type="num">Nr. 476</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1858-12-07">7. Dezember 1858</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                            <choice>
                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Marherr; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Kaiser; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Buol<orig> 7. </orig>12.),<orig> gesehen </orig>Bach 9. 12.,<orig> gesehen </orig>Toggenburg, Bruck 10. 12., Grünne,<orig> gesehen </orig>Kempen 10. 12., Nádasdy 10. 12.; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice>, jedoch <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice>
                            <orig> gesehen </orig>Thun.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">5022</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der zu Wien am <date when="1858-12-07">7. Dezember 1858</date> abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_7_476_1" n="1">
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                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Bedenken gegen die Reform der Verzehrungssteuer</head>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten der Konferenz die Bedenken zu eröffnen, welche gegen die vom Finanzminister beantragten Reformen der Verzehrungssteuer in den deutschen und ungrischen Kronländern überhaupt, und insbesondere gegen die Opportunität jener Maßregel erhoben worden sind<note type="footnote" n="1">Fortsetzung von MK. v. <date when="1858-07-19">19. 7. 1858</date>/VII. Zum vorliegenden Protokoll <bibl type="secondary">
                           <title>Mayr</title>, Tagebuch Kempens 493</bibl> (Eintragung v. <date when="1858-12-07">7. 12. 1858</date>).</note>.</p>
                  <p>In ersterer Beziehung wurde auf die Ausdehnung der Verzehrungssteuer auf das flache Land und auf die Schwierigkeit hingewiesen, dieselbe einzubringen, wenn nicht die Überwachungsorgane in einer Weise vervielfältigt würden, welche den von der Maßregel erwarteten Mehrertrag verschlingen dürfte. In letzterer Beziehung ist zu erwägen, ob der jetzige Moment, wo allgemein Mißbehagen und Unzufriedenheit über die gegenwärtigen Wirkungen der Münzreform sich kundgibt, geeignet sei, mit einer Steuererhöhung rücksichtlich Ausdehnung der Steuer auf bisher steuerfrei gebliebene Orte vorzugehen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> bemerkte hierüber: Die Staatsbedürfnisse konnten bisher seit einer Reihe von Jahren, welche ein konstantes Defizit in den Staatseinnahmen aufweisen, nur mittelst Kreditoperationen gedeckt werden. Auch für 1859 steht ein Defizit von 70 Millionen in Aussicht<note type="footnote" n="2">Der Staatsvoranschlag für 1859 war mit Vortrag Brucks v. <date when="1858-08-10">10. 8. 1858</date>, Präs. 3952, vorgelegt und mit Abänderungen mit Ah. E. v. <date when="1858-11-19">19. 11. 1858</date> genehmigt worden, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2856/1858</bibl>; Gutachten des Reichsrates <quote>ebd., RR., Präs. 289, 416, 427 und 430 aus 1858</quote>; in der Ministerkonferenz war er nicht zur Sprache gekommen. Details <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 2, 756</bibl>
                        <note type="footnote" n="120"/>.</note>; es wird also wohl auch diesmal zu diesem Mittel gegriffen werden müssen. Immerfort aber auf diesem Wege zu wandeln, ist unmöglich; der Kredit erschöpft sich und das Vertrauen geht verloren, wenn nicht an die Herstellung des Gleichgewichts zwischen Einnahmen und Ausgaben ernstlich Hand angelegt wird. Bei den Ausgaben ist die möglichste Einschränkung beantragt worden; es muß also, um das demungeachtet noch bestehende Defizit nach und nach zu decken, auf die Erhöhung der Einnahmen gedacht werden. Als weiteres<ref xml:id="fn_3_7_476_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_3_7_476_a">Korrektur Brucks aus <quote>erstes.</quote>
                     </note> Mittel dazu schien dem Finanzminister die Ausdehnung der Verzehrungssteuer auf das flache Land das geeignetste zu sein. Es wird, da der Steuersatz möglichst niedrig gehalten ist, nicht empfindlich sein und wird insbesondere für Ungern von Sr. k. k. Hoheit dem Herrn Erzherzog Generalgouverneur selbst mit Nachdruck befürwortet. <pb n="153" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b7-pdf.xml%23a3-b7_einzelseiten/a3-b7_s153.pdf"/>Es verspricht schon für die ersten Jahre eine Mehreinnahme von 10 Millionen, und da dieser Maßregel eine Reform anderer indirekter Abgaben <ref xml:id="fn_3_7_476_b">vorausgegangen und</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_3_7_476_b">Korrektur b–b Brucks aus <quote>endlich.</quote>
                     </note>,<note type="footnote" n="3">Dazu <quote>ebd. 1, 465-493</quote>.</note> jene der direkten Steuern nachfolgen sollen<note type="footnote" n="4">Siehe dazu MK. v. 11., 21., 28. und <date when="1858-12-30">30. 12. 1858</date> und 4., 8., 13. und <date when="1859-01-15">15. Jänner 1859</date> (= Sammelprotokoll Nr. 484).</note>, so läßt sich mit Grund hoffen, daß in nicht allzu<ref xml:id="fn_3_7_476_c"/>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_3_7_476_c">Einfügung Brucks.</note> ferner Zeit das Gleichgewicht in den Staatseinnahmen und -ausgaben werde hergestellt sein. Die Bedenken gegen die Einbringlichkeit der Verzehrungssteuer auf dem flachen Lande teilt der Finanzminister nicht, denn in der Regel wird sie im Wege der Abfindung mit den Gemeinden sichergestellt werden, eine Form, die nicht nur der Finanzverwaltung, sondern auch den Gemeinden selbst bequem ist, denen sie Gelegenheit bietet, sich für die eigenen Bedürfnisse ein Einkommen zu verschaffen. Fälle, wo die Finanzverwaltung genötigt ist, die Steuer in eigener Regie einzuheben, dürften daher nur selten vorkommen, und wo es geschieht, geeignet sein, die Steuerpflichtigen über die Vorteile der Abfindung aufzuklären und für die letztere zu bestimmen.</p>
                  <p>Was nun die Opportunitätsfrage betrifft, so würde der Finanzminister großen Wert darauf legen, schon jetzt mit der Publikation der angetragenen Bestimmungen vorzugehen, weil damit das ernstliche Bestreben der Staatsverwaltung an den Tag gelegt wird, durch sukzessive Erhöhung der Staatseinnahmen das leidige Defizit nach und nach zu beseitigen. Eine solche Wahrnehmung wird das Publikum beruhigen und den öffentlichen Kredit befestigen. Das augenblickliche Mißbehagen infolge der Münzreform<note type="footnote" n="5">Einführung der österreichischen Währung.</note> hat sich zum Teile schon gelegt und wird sich mit der fortschreitenden glücklichen Abwicklung und Wiederaufnahme der Barzahlungen<note type="footnote" n="6">Die freie Umtauschbarkeit von Münzen und Papiergeld war für <date when="1859-01-01">1. 1. 1859</date> vorgesehen, <bibl type="secondary">
                           <author>Malfèr</author>, Einleitung ÖMR. III/6, XXXII f.</bibl>
                     </note> vollends legen. Eine andere Ursache der angegebenen ungünstigen Stimmung aber ist die durch [die] letzten guten Ernten herbeigeführte Stille und Geschäftslosigkeit im Getreidehandel; auch diese Ursache ist vorübergehend und es wird mit ihrem Aufhören wieder eine günstigere Stimmung eintreten.</p>
                  <p>Die Durchführung der neuen Steuereinrichtung erfordert endlich umfassende Vorarbeiten, sie wird daher vor Verlauf mehrerer Monate nicht in Wirksamkeit treten; geht man dabei, wie der Finanzminister beabsichtigt, noch mit aller Vorsicht und Schonung zu Werke, so kann kein gerechter Anlaß zur Unzufriedenheit vorhanden sein. Hat doch die Einführung der Verzehrungssteuer in Ungern, wo sie niemals bestand, bisher noch keine Klagen hervorgerufen!<note type="footnote" n="7">Dies entsprach nicht den Tatsachen, <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 1, 508-512.</bibl>
                     </note>
                  </p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> bemerkte: Wenn die Frage noch offen ist, ob die Lage der Finanzen es erlaubt, auf eine Steuerertragsvermehrung zu verzichten, so würde er gegen die angetragene Maßregel überhaupt stimmen.</p>
                  <p>Bis nicht die Valutaverhältnisse vollkommen geordnet sind, sollte mit einer Steuererhöhung nicht vorgegangen werden. Der Finanzminister erklärt selbst, daß die Ausführung seines <pb n="154" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b7-pdf.xml%23a3-b7_einzelseiten/a3-b7_s154.pdf"/>Antrags große Vorarbeiten erfordere; darüber vergeht eine geraume Zeit, vielleicht ein halbes oder drei Viertel Jahre, so daß auf die erwartete Mehreinnahme wenigstens für das Verwaltungsjahr 1859 ohnehin wird verzichtet werden müssen. Erwägt man überdies, daß das neue Verzehrsteuersystem Länder trifft, wo diese Steuer gar nicht, wie in Kroatien, oder nur beschränkt, wie in Ungern und Tirol, eingeführt ist, dann daß es überall die gesamte Landbevölkerung trifft, so ist nicht zu verkennen, daß es allgemein, bis zum letzten Bauer hinab, dem man seinen Wein am Stocke und im Keller besteuern will, die größte Mißstimmung erregen würde. Dies würde umso mehr der Fall sein, als die indirekten Steuern nach den dem Minister des Inneren vorliegenden vom Finanzministerium zusammengestellten Daten in den letzten sechs Jahren von 1851 bis 1856 überhaupt um 28 %, in Ungern aber um 50 % und die Verzehrungssteuer insbesonders in Ungern cum app[endices]<note type="footnote" n="8">Ungarn mit den Nebenländern, d. i. den Ländern der ungarischen Krone.</note> von drei auf acht Millionen gesteigert worden ist.</p>
                  <p>Von einer Einhebung der Verzehrsteuer in eigener Regie bei 68.000 Landgemeinden kann wohl keine Rede sein; es bliebe also nur der Weg der Abfindung übrig, wozu man sich der Mitwirkung der Gemeinden bedienen muß. Aber das Gemeindewesen sieht erst seiner definitiven Organisierung entgegen; es wird also gewiß zweckmäßiger sein, dieselbe vorerst abzuwarten und sich sodann die Operation mit den neu konstituierten Gemeinden zu erleichtern sowie dadurch und durch die bevorstehende Organisierung der ständischen Vertretung die Stimmung der Bevölkerung zu heben, bevor man ihr eine neue Last auferlegt, der in der Grundsteuer eine weitere Vermehrung bevorsteht.</p>
                  <p>Der Minister des Inneren hielt daher den gegenwärtigen Moment nicht für geeignet, mit dieser Maßregel vorzugehen.</p>
                  <p>Der Erste Generaladjutant Sr. Majestät <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">FML. Graf Grünne</rs>
                     </hi> zweifelte zwar nicht an der Notwendigkeit einer Vermehrung der Staatseinnahme im Wege der Besteuerung, glaubte aber, daß bei der allgemein herrschenden, auch vom Chef der Obersten Polizeibehörde bestätigten ungünstigen Stimmung der Bevölkerung wenigstens mit der Publikation des neuen Verzehrsteuergesetzes vorderhand nicht vorzugehen wäre.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> teilte zwar die Ansicht des Finanzministers darin, daß die Aussicht auf die Erhöhung der Staatseinnahmen eine günstige Wirkung für den öffentlichen Kredit hervorbringen würde und daß die dermal herrschende Mißstimmung keineswegs in politischen, sondern in temporären Handels- und Verkehrsverhältnissen ihren Grund habe. Gleichwohl erachtete er sowohl als auch der tg. gefertigte Minister des kaiserlichen Hauses und des Äußern, daß die Publikation des Gesetzes auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben und inzwischen mit den Vorarbeiten zur Ausführung zu beginnen wäre, weil einerseits nach dem Vorausgeschickten der Finanzminister selbst auf die gehoffte Mehreinnahme für das laufende Jahr nicht rechnen kann, und andererseits die gute Wirkung, welche die Publikation des Gesetzes auf den öffentlichen Kredit zu machen vermöchte, durch den ungünstigen Eindruck kompensiert würde, welchen ein Gesetz mit Steuererhöhung oder Erweiterung gegenwärtig hervorbringen müßte.</p>
                  <p>Dagegen besorgte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> von einer Verschiebung der Publikation dieses Gesetzes eine noch ungünstigere Wirkung, wenn sie nämlich zu nahe mit der Hinausgabe derjenigen Gesetze zusammenfallen sollte, die in betreff der Reform beziehungsweise <pb n="155" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b7-pdf.xml%23a3-b7_einzelseiten/a3-b7_s155.pdf"/>Erhöhung der direkten Steuern und der Gebühren für gerichtliche Amtshandlungen gegenwärtig schon in der Verhandlung stehen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erklärte schließlich, unter den obwaltenden Verhältnissen sich auf die au. Bitte zu beschränken, Se. Majestät geruhen wenigstens das Gesetz selbst Ag. zu genehmigen und den Zeitpunkt seiner Publikation der weiteren Schlußfassung vorzubehalten, damit doch mit den nötigen Vorarbeiten zur Ausführung begonnen, das Budget darnach bearbeitet und die Ausführung der Reform unmittelbar nach deren Kundmachung bewerkstelligt werden könne<note type="footnote" n="9">Eine Ah. Entschließung erfolgte zunächst nicht; erst im Zug der kriegsbedingten Steuermaßnahmen im Mai 1859 wurde der Vortrag Brucks v. <date when="1858-07-15">15. 7. 1858</date> mit Ah. E. v. <date when="1859-05-12">12. 5. 1859</date> resolviert und die kaiserliche Verordnung erlassen, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2530/1858</bibl>; Publikation <bibl type="archival">RGBL. Nr. 77/1859</bibl> mit Ministerialverordnung <quote>ebd., Nr. 78/1859</quote>; <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 2, 787, Anm. 32</bibl>. Fortsetzung MK. v. <date when="1859-09-07">7. 9. 1859</date>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a4-b1-z33" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1/pdf/a4-b1-z33.pdf" target="MRP-1-4-01-0-18590907-P-0033.xml">ÖMR. IV/1, Nr. 33</ref>
                        </bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_7_476_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Erleichterungen für die Rübenzuckerfabrikation</head>
                  <p>Über zwei Sr. Majestät auf Allerhöchstihrer Reise in Böhmen und Mähren überreichte Eingaben mehrerer Rübenzuckerfabriksbesitzer um Abhilfe der auf diesem Produktionszweige lastenden Bedrängnisse<note type="footnote" n="10">Die Reise hatte vom 11. bis <date when="1858-11-25">25. 11. 1858</date> stattgefunden, <bibl type="secondary">
                           <author>Heller</author>, Kaiser-Annalen 115.</bibl> Zu den Eingaben siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 1, 573, Anm. 126.</bibl>
                     </note> infolge der Erhöhung der Rübensteuer<note type="footnote" n="11">Dazu MK. v. <date when="1855-03-27">27. 3. 1855</date>/I, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b4-z279" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b4/pdf/a3-b4-z279.pdf" target="MRP-1-3-04-0-18550327-P-0279.xml">ÖMR. III/4, Nr. 279</ref>
                        </bibl>; zuletzt MK. v. <date when="1857-08-08">8. 8. 1857</date>/II, <quote>ebd. III/6, Nr. 414</quote>; <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 1, 473-476.</bibl>
                     </note> und Herabsetzung des Zolls auf Kolonialzucker<note type="footnote" n="12">Verordnung der Minister der Finanzen und des Handels v. <date when="1856-03-20">20. 3. 1856</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 38/1856</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 1, 474.</bibl>
                     </note>, dann um Verlängerung der Steuerkreditierung, geruhten <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> dem Finanzminister die Äußerung sowie auch darüber abzuverlangen, wie der Rübenzuckerproduktion in Ungern, wo dieselbe noch weniger entwickelt, aber mit Rücksicht auf die Kulturverhältnisse einer Ausdehnung fähig und bedürftig wäre, aufzuhelfen sei.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> behielt sich vor, Sr. Majestät die ziffermäßige Nachweisung zu liefern, daß die böhmischen und mährischen Zuckerproduzenten ansehnliche Gewinnste machen, bis 30 %. Ein Beweis davon ist die allmählige Umgestaltung der bestandenen Rohrzuckerraffinerien in Rübenzuckerfabriken; erstere erhalten sich nur mehr in den Küstenländern. Würden daher die Rübenzuckerfabriken noch mehr begünstigt, so müßten die Rohrzuckerfabriken gänzlich aufhören und notwendig <ref xml:id="fn_3_7_476_d">dem österreichischen Seehandel und Seeschiffahrt den härtesten Schlag versetzen</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_3_7_476_d"/>dem österreichischen Seehandel und Seeschiffahrt den härtesten Schlag versetzen, dessen Hauptimportartikel der Kolonialzucker ist, während er dafür österreichisches Mehl <ref xml:id="fn_3_7_476_e">und andere inländische Erzeugnisse</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_3_7_476_e"/>und andere inländische Erzeugnisse ausführt.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> deutete zwar darauf hin, daß in den Zollvereinsstaaten, wo die Rübenzuckerfabrikation bereits auf eine hohe Stufe der Entwicklung gestiegen, dieselbe durch den Zoll auf Kolonialzucker von 7 f. 30 Kreuzer per Zentner noch besonders begünstigt ist, daß es daher im Interesse unserer landwirtschaftlichen Produktion angezeigt sein dürfte, den gegenwärtig nur mit 6 f. per Zentner bemessenen Zoll auf <pb n="156" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b7-pdf.xml%23a3-b7_einzelseiten/a3-b7_s156.pdf"/>Kolonialzucker wenigstens auf den obigen, im Zollverein bestehenden Betrag zu erhöhen. Dagegen erinnerte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi>, daß bei uns die Rübensteuer nur mit 18 Kreuzer per Zentner, im Zollverein aber mit 21 Kreuzer bemessen und hiermit der Nachteil, welcher unserer Rübenzuckerproduktion aus dem niedereren Schutzzoll etwa erwächst, ausgeglichen wird. Eine Erhöhung dieses Schutzzolls würde unseren Seehandel und unsere Schiffahrt, die bisher noch keine Unterstützung vom Staate in Anspruch genommen haben, vernichten.</p>
                  <p>In Ungern, wo es schwer ist, genügende Kapitalien zu bekommen, hat sich die Rübenzuckerfabrikation noch wenig entwickelt; um ihr aufzuhelfen, würde der Finanzminister infolge einer Rücksprache mit Sr. k. k. Hoheit dem Herrn Erzherzog Generalgouverneur den Antrag machen, daß den Produzenten bei der Ausfuhr des Rübenzuckers ins Ausland die Steuer zurückvergütet werde. Dies dürfte geeignet sein, den Impuls zur Verbreitung des gedachten Produktionszweiges zu geben. Ein anderes Mittel vermöchte der Finanzminister nicht vorzuschlagen, am wenigsten aber könnte er für eine dem Prinzipe der gleichförmigen Besteuerung widerstreitende Herabsetzung des Tarifs stimmen.</p>
                  <p>Was endlich die Bitte um Ausdehnung der Steuerkreditierung betrifft, so scheint dem Finanzminister durch die bereits zugestandene Frist von sechs Monaten zur Steuerentrichtung allen Rücksichten entsprochen worden zu sein. Tatsächlich verlängert sich diese Frist – infolge der notwendigen Verhandlungen – meist bis zu neun Monaten; eine weitere Erstreckung bis auf ein Jahr erscheint weder notwendig, noch wäre sie rätlich, weil dann die Steuer, auf deren Eingehen im betreffenden Verwaltungsjahre nach dem Voranschlage gerechnet wird, für dasselbe Jahr nicht mehr eingebracht werden kann. Se. Majestät geruhten dagegen zu bemerken, daß die Steuer nicht verloren gehe und daß es nicht darauf ankommen dürfte, ob sie in dem oder im folgenden Jahre eingebracht werde.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> behielt sich vor, diese Bitte nach Möglichkeit zu berücksichtigen und erbat sich von Sr. Majestät die Ag. Mitteilung der bezüglichen Eingaben zur weiteren Vortragserstattung.</p>
                  <p>
                     <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Se. Majestät</rs>
                     </hi> geruhten diese Mitteilung Ag. zuzusichern und dem Finanzminister die Beschleunigung der Verhandlung zur Pflicht zu machen, welche in betreff der Steuerrückvergütung für den in Ungern erzeugten Rübenzucker bei dessen Ausfuhr nach dem Auslande eingeleitet worden ist<note type="footnote" n="13">Mit dem – auf Anordnung Franz Josephs von Bach entworfenen – Handschreiben v. <date when="1858-12-15">15. 12. 1858</date> an Bruck übergab der Kaiser die Gesuche dem Finanzminister und ordnete zugleich die Abhaltung eine Enquete an; die Frist für die Entrichtung der Steuer auf Rübenzucker wurde auf ein fahr ausgedehnt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 5079/1858</bibl>, und <quote>ebd., CBProt 189c/1858</quote>. Zu der daraufhin abgehaltenen Zuckerenquete <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Der österreichische Neoabsolutismus 1, 574-582</bibl>. Fortsetzung MK. v. 17. und <date when="1859-12-20">20. 12. 1859</date>/II, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a4-b1-z81" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a4-b1/pdf/a4-b1-z81.pdf" target="MRP-1-4-01-0-18591220-P-0081.xml">ÖMR. IV/1, Nr. 81</ref>
                        </bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1858-12-07">7. Dezember 1858</date>. Gr[af] Buol.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, am <date when="1858-12-13">13. Dezember 1858</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>