Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IIIDas Ministerium Buol–SchauensteinBand 63. März 1857–29. April 1858Sitzung 441WienStefanMalfèrProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A.
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 20. 3.), gesehen Bach 21. 3., Thun 21. 3., Toggenburg, Bruck, gesehen Kempen 22. 3., Nádasdy 23. 3., Kellner (nur bei I anw., keine BdE.).MarherrBuol-SchauensteinBuolBdE. 1858-03-20 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)Bachgesehen Bach 21. 3.ThunBdE. 21. 3.ToggenburgBruckKempengesehen Kempen 22. 3.NádasdyBdE. 23. 3.Kellnernicht durchgehend anwesend (nur bei I anw.)keine BdE.Marineinskription (= Sammelprotokoll Nr. 444)Preise für Kunstwerke an der Akademie der bildenden Künste in WienBegnadigung des politischen Flüchtlings Kerestesfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 441Ministerkonferenz, Wien, 20. März 1858
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Marherr;
VS.
Vorsitz Buol-Schauenstein;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Buol 20. 3.), gesehen Bach 21. 3., Thun 21. 3., Toggenburg, Bruck, gesehen Kempen 22. 3., Nádasdy 23. 3., Kellner (nur bei I
anw.
anwesend, keine
BdE.
Bestätigung der Einsicht).
557
Protokoll der zu Wien am 20. März 1858 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen Buol-Schauenstein.
Marineinskription (= Sammelprotokoll Nr. 444)
Fortsetzung der Beratung über den Entwurf eines Gesetzes über die Marineinskription in einem abgesonderten ProtokolleSiehe das Sammelprotokoll Nr. 444..
Preise für Kunstwerke an der Akademie der bildenden Künste in Wien
Randvermerk Marherrs: „Beim Vortrage ad II. und III. war FML. Freiherr v. Kellner nicht anwesend.“ Der Unterrichtsminister referierte über die zeuge seines Vortrags vom 4. März 1858, KZ. 985, MCZ. 883, zwischen ihm und dem Finanzminister obwaltende Differenz über die Modalitäten, unter welchen die wieder eingeführten HofpreiseDie 1779 gestifteten Hofpreise waren im Zug der Reorganisation der Akademie der bildenden Künste abgeschafft worden, siehe MR. v. 5. 8. 1850/V, ÖMR. II/3, Nr. 377, und AVA., CUM., Unterricht, Allgemein, Faszikel 2846. Mit Schreiben v. 10. 1. 1856, Nr. 61, an Thun schlug der Direktor der Akademie Christian Ruben die Wiedereinführung in veränderter Form vor, Thun befürwortete den Antrag, der Kaiser genehmigte ihn mit Ah. E. v. 23. 8. 1857, HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2381/1856; das Schreiben Rubens mit Unterlagen über die gestifteten Preise bei AVA., CUM., Unterricht, Allg. 7062/1858, Faszikel 2870. an der Wiener Akademie der bildenden Künste zu verleihen wären.
Der Finanzminister erklärte, von seiner bei der schriftlichen Verhandlung dieses Gegenstandes abgegebenen Meinung nicht abgehen zu können, weil nicht sowohl die Höhe des Mehraufwandes, welchen die Anschaffung der Medaillen nach dem Antrage des Unterrichtsministers bedingen würde, sondern die Kosten der Akademie überhaupt hier in Anschlag zu bringen sind, die seit dem Jahre 1853 von jährlichen 24.000 fr. bereits auf 56.000 fr. gestiegen sindZur Reform der Akademie der bildenden Künste und zur Festlegung einer fixen Dotation siehe MR. v. 5. 8. 1850/V, zit. Anm. 2, und MR. v. 28. 11. 1851/II, ÖMR. II/5, Nr. 589; weiters MK. v. 2. 4. 1853/V und VI, ÖMR. III/2, Nr. 308. und durch die Ah. bewilligte Dotation [von] 10.000 fr. jährlich zum Ankaufe von KunstwerkenEbenfalls mit der Ah. E. v. 23. 8. 1857, zit. Anm. 2. bereits auf 66.000 fr. gestiegen sind, dann für die Preise mit 1700 fr. sich auf die Summe von 67.700 fr. erheben würden, ihm, Finanzminister, aber die möglichste Einschränkung in allen Zweigen des Staatshaushaltes von Sr. Majestät zur Pflicht gemacht worden istDie Note Brucks an Thun v. 5. 12. 1857, Z. 46136, liegt dem Akt AVA., CUM., Unterricht, Allg. 7062/1858, Faszikel 2870, bei..
Aber auch der Unterrichtsminister beharrte bei seinem Einraten. Denn, nachdem die Konkurrenz um die Hofpreise jährlich bei der Ausstellung eröffnet werden soll, so müssen die drei für verschiedene Kunstgebiete bestimmten Hofpreise jährlich ausgesetzt werdenKorrektur b–b Thuns aus Denn es handle sich um einen wichtigen Zweck; dieser fordert, daß die Konkurrenz um die Hofpreise jährlich bei der Ausstellung eröffnet werde.. Da nur ausgezeichnete Kunstleistungen damit beteilt werden sollen, so erscheint es einerseits der Würde der Staatsverwaltung und des Gegenstands selbst angemessen, die Preise dergestalt zu dotieren, daß sie als Hofpreise, als die höchste Auszeichnung für Künstler, auch im materiellen Werte nicht hinter den gestifteten Privatpreisen allzusehrEinfügung Thuns. zurückbleiben; andererseits ist anzunehmen, daß sie nicht in jedem Jahre vollständig werden verteilt werden, weil die Anforderungen zur Erreichung derselben wirklich sehr hoch gestellt sind. Das finanzielle Opfer wird daher tatsächlich keinKorrektur d–deThuns aus kein so. bedeutendes sein. Die Kosten der Akademie überhaupt aber (welche übrigens vor dem Jahr 1853 nur nominell eine Dotation von 24.000 fr. hatte, deren Kosten aber tatsächlich nicht erhöht worden sind, sind nach dem Bedarfe dieses Kunstunterrichtsinstituts berechnet, während die Hofpreise Gegenstand der Bewerbung aller österreichischer Künstler sein sollen, folglich nicht der Dotation der Akademie aufgebürdet werden könnenKorrektur e–e Thuns aus auch vor dem Jahr 1853 mit der festgesetzten Dotation von 24.000 fr. nicht immer das Auslangen gefunden hat, sind ohnehin nach dem strengsten Bedarfe dieses Kunstinstituts berechnet, so daß eine Übernahme der Preisekosten auf die Dotation der Akademie schlechterdings nicht tunlich wäre..
Bei der Abstimmung haben sich die mehreren Stimmen der Konferenz dem Antrage des Unterrichtsministers angeschlossenMit Ah. E. v. 26. 4. 1858 auf den Vortrag Thuns, Z. 21432/1857, genehmigte der Kaiser den Antrag, allerdings nach dem Vorschlag des Reichsrates nur für drei Jahre und mit dem Auftrag, über die gemachten Erfahrungen zu berichten, HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 883/1858; Gutachten des Reichsrates ebd., RR., GA. 335/1858 und GA. 479/1858; RS. des Vortrags bei AVA., CUM., Unterricht, Allg. 7062/1858, Faszikel 2870. Zur Dotation für die Akademie der bildenden Künste in Wien weiters HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 308/1863, KZ. 2368/1863 und KZ. 3073/1863..
Begnadigung des politischen Flüchtlings Kerestes
Bei der Verhandlung über das Gesuch des politischen Flüchtlings Kerestes aus Siebenbürgen um Bewilligung zur straffreien Rückkehr haben sich in merito alle Mitglieder der betreffenden KommissionZu dieser Kommission siehe MK. v. 17. 4. 1857/II. für die Gewährung ausgesprochen, weil der Bittsteller bei der Teilnahme an der Revolution minder graviert ist. In formeller Beziehung war von dem Chef der Obersten Polizeibehörde das Bedenken erhoben worden, daß, nachdem Kerestes um die Zustellung der Erledigung an die bischöfliche Kanzlei in Karlsburg gebeten, mithin gewissermaßen aus einem Versteck mit der Regierung über seine Begnadigung zu unterhandeln versucht hat, es der Würde der Staatsverwaltung nicht angemessen sein dürfte, in dieser Form auf das Gesuch des Kerestes einzugehen.
Der Minister des Inneren würde daher, um dieses Bedenken zu beheben, vorläufig durch den Bischof von Siebenbürgen die Aufforderung an Kerestes ergehen lassen, daß er seinen gegenwärtigen Aufenthaltsort angebe, wornach dann sein Gesuch auch in merito die Erledigung erhalten würde.
Hiermit waren sowohl der Chef der Obersten Polizeibehörde als auch die übrigen Votanten der Konferenz einverstandenEin Vortrag wurde in dieser Angelegenheit nicht erstattet, auch nicht im darauffolgenden Jahr..
Wien, am 20. März 1858. Gr[af] Buol.Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 25. März 1858.