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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="3">Abteilung III</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Buol–Schauenstein</title>
            <title level="m" type="main" n="6">Band 6</title>
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               <date when="1857-03-03">3. März 1857</date>–<date when="1858-04-29">29. April 1858</date>
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            <title level="a" type="desc" n="412">Sitzung 412</title>
            <meeting>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
</publicationStmt>
         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a3-b6-z412.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Malfer">
                        <persName>
                           <forename>Stefan</forename>
                           <surname>Malfèr</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung III Das Ministerium Buol–Schauenstein, Band 6 3. März 1857–29. April 1858</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</publisher>
                        <date when="2014">2014</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
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                  <idno type="KZ">3656</idno>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1857-07-25"/>
               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 25. 7.),<orig> gesehen </orig>Bach 1. 8., Thun, Bruck, Nádasdy,<orig> Für Se. Exzellenz den Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät </orig>Kellner; abw. Toggenburg, Kempen.</item>
            </list>
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                     <surname>Marherr</surname>
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                     <surname>Buol</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1857-07-25">1857-07-25</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                     <surname>Bach</surname>
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                  <note>
                     <orig>gesehen Bach 1. 8.</orig>
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                  <note>BdE. <date when="1857-08-01">1. 8.</date>
                  </note>
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                     <surname>Thun</surname>
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                     <surname>Kellner</surname>
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                        <orig>Für Se. Exzellenz den Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät Kellner</orig>
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                  <ref target="#top_3_6_412_3">Befreiung der Herrschaften in Galizien von der Haftung für die Gerichtsbarkeit</ref>
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                  <ref target="#top_3_6_412_6">Lehrerbesoldung im Taubstummeninstitut zu Leitmeritz</ref>
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                  <ref target="#top_3_6_412_7">Oberrealschule in Kaschau</ref>
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               <item>
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                     <num n="8">VIII.</num>
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                  <ref target="#top_3_6_412_8">Wohnung für den Sternwartedirektor im Akademiegebäude zu Wien</ref>
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         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b6-pdf.xml#a3-b6_z412.pdf">
               <title type="num">Nr. 412</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, 25. Julius 1857</title>
            </head>
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                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Marherr; <choice>
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                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Buol-Schauenstein; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Buol 25. 7.),<orig> gesehen </orig>Bach 1. 8., Thun, Bruck, Nádasdy,<orig> Für Se. Exzellenz den Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät </orig>Kellner; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Toggenburg, Kempen.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">3656</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der zu Wien am 25. Julius 1857 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Buol-Schauenstein.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_6_412_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Sistierung der Mauteinhebung in Ungarn</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> referierte über die zeuge seines Vortrags vom <date when="1857-07-04">4. Juli 1857</date>, KZ. 2920, MCZ. 2604, zwischen ihm und dem Handelsminister einer-, dann dem Minister des Inneren andererseits bestehende Meinungsverschiedenheit wegen der Dauer der weiteren Sistierung der Einhebung der Ärarialweg- und Brückenmautgebühren in Ungern. Nachdem Se. Majestät mittlerweil unterm <date>8. Mai l. J.</date>, KZ. 1175, den Antrag, die Einhebung dieser Gebühren in Siebenbürgen, Kroatien und Slawonien bis Ende 1858 zu sistieren, zu genehmigen geruht haben<note type="footnote" n="1">Siehe dazu MK. v. <date when="1857-04-04">4. 4. 1857</date>/IV.</note>, so glaubte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi>, auf seinem einverständlich mit dem Handelsminister gestellten Antrage beharren zu sollen, daß die Dauer der fraglichen Mautgebühreneinhebungssistierung auf zwei Jahre zu beschränken sei.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> erklärte dagegen, von seinem Antrage, selbe auf drei Jahre zu erstrecken, nicht abgehen zu können. In <ref xml:id="fn_3_6_412_a">Siebenbürgen, Kroatien und Slawonien bestehe in betreff der Straßen ein anderes System als in Ungarn. Die Reichsstraßen werden dort ausschließlich aus der Ärarialstraßenbaudotation erhalten, und besteht dort nicht wie in Ungarn die Landesstraßenarbeit. In Ungarn besteht noch das alte System, wornach die Gemeinden zur Naturalarbeitsleistung verpflichtet sind. Diese Naturalarbeit wird dermalen auch für die Ärarialstraßen verwendet und dafür eine sehr mäßige Vergütung geleistet, welche, soweit das für die provisorisch aufgelassene Maut bemessene Mautäquivalent reicht, von dem Landesbaufonds getragen, für die Mehrleistung an Naturalarbeit aber von dem Ärarialstraßenbaufonds geleistet wird.</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_3_6_412_a">Korrektur a–a Bachs aus <quote>Kroatien und Slawonien bestehen gute Straßen und sie werden vom Ärar gebaut und erhalten. In Ungarn ist der Zustand der Straßen noch sehr unvollkommen und es besteht noch das alte System, wornach die Gemeinden zur Naturalarbeitsleistung selbst auf den Ärarialsstraßen verpflichtet sind.</quote>
                     </note> Bei dieser wesentlichen Verschiedenheit der Verhältnisse in Siebenbürgen<ref xml:id="fn_3_6_412_b"/>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_3_6_412_b">Einfügung Bachs.</note>, Kroatien und Slawonien gegenüber von Ungarn kann aus der rücksichtlich des ersteren in der fraglichen Angelegenheit erflossenen <pb n="176" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b6-pdf.xml%23a3-b6_einzelseiten/a3-b6_s176.pdf"/>Ah. Entschließung vom 8. Mai eine analoge Folgerung für Ungern nicht abgeleitet werden. Ja, der Minister des Inneren würde glauben, daß selbst die Frage, ob das Mautsystem in Ungern überhaupt einzuführen sei, noch offen bleiben sollte, weil man im Lande dieser ungewohnten, an sich lästigen und <ref xml:id="fn_3_6_412_c">den Verkehr beirrenden</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_3_6_412_c">Korrektur c–c Bachs aus <quote>unzweckmäßigen.</quote>
                     </note> Einrichtung abhold ist, den Finanzen aber der Entgang der Maut durch die Beibehaltung des bisherigen Systems der Naturalleistung und des Mautäquivalents ersetzt wird, besonders, wenn die angemessene Regulierung des letzteren eingeleitet würde, wogegen der Minister des Inneren nichts einzuwenden fände. <ref xml:id="fn_3_6_412_d">Jedenfalls würde der Minister des Inneren glauben, daß hierüber nicht ohne nochmalige Einvernehmung der Landesbehörden abgesprochen werden sollte, weil er überzeugt ist, daß die Einführung des Mautsystems, bei dem doch noch vieles zu wünschen übrig lassenden Stande selbst der Ärarialstraßen in Ungarn und der dagegen im Lande bestehenden großen Abneigung, es höchst unangenehm berühren wird, zumal es eine Abgabe ist, auf der unverhältnismäßig hohe Regiekosten ruhen.</ref>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_3_6_412_d">Einfügung d–d Bachs.</note>, <note type="footnote" n="2">Das kaiserliche Patent v. <date when="1853-02-10">10. 2. 1853</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 133/1853</bibl>, galt auch für Ungarn, d. h. das Mautsystem war schon eingeführt, allerdings galt die wichtige Erleichterung für die Bauernwägen, und insofern war es nicht vollständig eingeführt; vgl. MK. v. <date when="1857-04-04">4. 4. 1857</date>/IV.</note>
                  </p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> hob dagegen hervor, daß, während die Leistung des Landes zu Straßenbauten jährlich nicht über 62.000 f. sich erhebe, der Staatsschatz 3 1/2 Millionen Gulden für den Bau und die Erhaltung der Straßen in Ungern widme und daß in dem Maße, als die Straßen sich vermehren, auch der jährliche Aufwand für deren Konservierung sich erhöhe, mithin ein Fonds geschaffen werden müsse, aus welchem derselbe wenigstens teilweise gedeckt werden kann. In Ermangelung anderer Einnahmsquellen müsse daher auf den Ertrag der Mauten gerechnet und deren Einführung in Ungern umso bälder angestrebt werden, je unzulänglicher das bisherige System daselbst gewesen. Die Maut ist eine der Bevölkerung weder drückende noch lästige Abgabe, und der Unger wird sich um so eher daran gewöhnen, als er sie bei dem gewiß häufigen Verkehr mit den benachbarten Kronländern anstandslos entrichtet.</p>
                  <p>Aus den vom Finanzminister geltend gemachten und im Vortrage vom 4. Juli entwickelten Gründen traten die übrigen Mitglieder der Konferenz dem Antrage desselben bei<note type="footnote" n="3">Mit Ah. E. v. <date when="1857-09-16">16. 9. 1857</date> auf den Vortrag Brucks v. <date when="1857-07-04">4. 7. 1857</date>, Z. 4522, genehmigte der Kaiser den Antrag des Finanzministers; zugleich wurde die beschleunigte Abrechnung und Vergütung der über das Mautäquivalent hinausgehenden vom Land bezahlten Naturalleistungen angeordnet, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2604/1857</bibl>; Gutachten des Reichsrates <quote>ebd., RR., GA. 1111/1857 und GA. 1356/1857</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_6_412_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Bestand der Hof- und niederösterreichischen Kammer-(Finanz-)Prokuratur</head>
                  <p>Durch Ah. Entschließung vom <date when="1855-04-14">14. April 1855</date> ([MCZ.] 558) mit der Ausarbeitung von Instruktionen für die Finanzprokuraturen beauftragt<note type="footnote" n="4">Mit Vortrag v. 16.2. 1855, Präs. 1584, hatte Finanzminister Baumgartner eine neu entworfene <quote>provisorische Dienstes-Instruktion für die k. k. Finanz-Prokuraturen</quote> vorgelegt und angezeigt, dass er diese Instruktion bereits provisorisch in Wirksamkeit gesetzt hatte (Erlaß v. <date when="1855-02-16">16. 2. 1855</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 34/1855</bibl>, <bibl type="archival">VBFM. Nr. 13/1855</bibl>); mit Ah. E. v. <date when="1855-04-14">14. 4. 1855</date> hatte der Kaiser einige Ergänzungen und die Einvernahme der politischen und Finanzbehörden angeordnet, bevor die Verordnung definitive Geltung erlangen sollte; indirekt war damit die provisorische Verordnung gebilligt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 558/1855</bibl>; dazu Gutachten des Reichsrates ebd., <bibl type="archival">RR., GA. 151, 295, 337 und 1088 aus 1855 und GA. 16/1856</bibl>.</note>, brachte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi>
                     <pb n="177" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b6-pdf.xml%23a3-b6_einzelseiten/a3-b6_s177.pdf"/>eine im Gremium seines Ministeriums vorgekommene und nicht einstimmig gelöste Frage zur Entscheidung in der Konferenz, nämlich ob Sr. Majestät die Beibehaltung der bisher vereinten Hof- und niederösterreichischen Kammer-(Finanz-)Prokuratur<note type="footnote" n="5">Die Behörde hatte bis 1851 <quote>k. k. Hof- und niederösterreichische Kammer-Prokuratur</quote> geheißen, dann <quote>k. k. Finanz-Prokuratur für Österreich unter und ob der Enns und Salzburg</quote>, vgl. z. B. <quote>Staatshandbuch 1858, zweiter Teil, 40</quote>; siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500209-P-0276.xml#top_2_2_276_6">MR. v. <date when="1850-02-09">9. 2. 1850</date>/VI</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a2-b2-z276" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b2/pdf/a2-b2-z276.pdf" target="MRP-1-2-02-0-18500209-P-0276.xml">ÖMR. II/2, Nr. 276</ref>
                        </bibl>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-02-0-18500213-P-0279.xml">MR. v. <date when="1850-02-13"/>13. 2. 1850</ref>, <quote>ebd. Nr. 279</quote>, und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-04-0-18501031-P-0412.xml#top_2_4_412_8">MR. v. <date when="1850-10-31">31. 10. 1850</date>/VIII</ref>, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a2-b4-z412" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b4/pdf/a2-b4-z412.pdf" target="MRP-1-2-04-0-18501031-P-0412.xml">ÖMR. II/4, Nr. 412</ref>
                        </bibl>.</note> oder aber deren Trennung in eine für die Zentral-, dann in eine für die niederösterreichischen Verwaltungsbehörden bestimmte Stelle au. angeraten werden soll.</p>
                  <p>Nach dem Erachten des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministers des Inneren</rs>
                     </hi> wäre die Trennung sehr zu bedauern. Abgesehen davon, daß dieselbe wegen des doppelten Vorstands, Kanzleipersonals etc. mehr Kosten verursachen würde, verlöre die Regierung dadurch eine der vorzüglichsten Pflanzschulen für tüchtige Staatsmänner in allen Zweigen der Verwaltung. In der Eigenschaft als Hofkammerprokuratur ist diese Stelle der Rechtskonsulent der Zentralbehörden in den verwickeltsten Fragen, als niederösterreichische Finanzprokuratur führt sie die in der Verwaltung dieses Kronlands vorkommenden Prozesse. Ein tüchtiger Advokat wird auch ein tüchtiger Rechtskonsulent sein, und da die der Hof- und niederösterreichischen Finanzprokuratur Zugeteilten in dieser doppelten Eigenschaft verwendet werden, so erhalten sie dort eine umfassende Geschäftsausbildung wie sonst nirgends.</p>
                  <p>Nachdem überdies, wie der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kultusminister</rs>
                     </hi> hinzusetzte, für die Trennung kein anderer als der doktrinäre Grund der Gleichförmigkeit und des Rangsverhältnisses zu sprechen scheint, erklärte sich die Konferenz einstimmig für den Antrag auf Beibehaltung der vereinten Stelle. In diesem Sinne würde dann auch die Instruktion für die in Rede stehende Behörde auszuarbeiten sein<note type="footnote" n="6">Die Behörde blieb vereinigt. Eine definitive Instruktion für die Finanzprokuraturen wurde nicht erlassen, die provisorische Instruktion von 1855 blieb in Geltung, <bibl type="secondary">
                           <author>Mayrhofer – Pace</author>, Politischer Verwaltungsdienst 1, 610–618.</bibl>
                     </note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_6_412_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Befreiung der Herrschaften in Galizien von der Haftung für die Gerichtsbarkeit</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> referierte seinen Entwurf (Beilage)<ref xml:id="fn_3_6_412_e"/>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_3_6_412_e">Der Entwurf liegt dem Originalprotokoll in Lithographie bei.</note> (vereinbart mit den betreffenden Ministerien) eines kaiserlichen Patents über die Befreiung der ehemaligen Dominikalgutskörper in Galizien von der gesetzlichen Haftung für die von den Besitzern derselben geführte Gerichtsbarkeit und für die aus dem Bande der Untertänigkeit entsprungenen Forderungen der ehemaligen Untertanen, wogegen von keiner Stimme der Konferenz eine Einwendung erhoben wurde<note type="footnote" n="7">Fortsetzung von MK. v. <date when="1856-05-24">24. 5. 1856</date>/I, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b5-z341" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b5/pdf/a3-b5-z341.pdf" target="MRP-1-3-05-0-18560524-P-0341.xml">ÖMR. III/5, Nr. 341</ref>
                        </bibl>. Mit Vortrag v. <date when="1857-07-14">14. 7. 1857</date>, Z. 25032, hatte Justizminister Nádasdy einen Patententwurf vorgelegt. Nach der Zustimmung der Ministerkonferenz, dann des Reichsrates, <bibl type="archival">HHSTA., RR., GA. 1118/1857 und GA. 1390/1857</bibl>, unterzeichnete der Kaiser das Patent am <date when="1857-09-24">24. 9. 1857</date>, <quote>ebd., Kab. Kanzlei, MCZ. 2970/1857</quote>; Publikation <bibl type="archival">RGBL. Nr. 179/1857</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_6_412_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Dispens von den Studien bei theoretischen Staatsprüfungen</head>
                  <p>Die Meinungsverschiedenheit, welche zwischen dem Finanzminister und dem Unterrichts- beziehungsweise den übrigen Ministern in Absicht auf den Antrag vom <date when="1857-07-08">8. Juli 1857</date>, KZ. 3109, MCZ. 2767, bestand, „das Unterrichtsministerium zur Zulassung vorzüglicher Kanzleibeamten zu den theoretischen Staatsprüfungen mit Nachsicht der Studien über Einraten ihrer Zentralstelle zu ermächtigen“, wurde durch die Erklärung des <pb n="178" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b6-pdf.xml%23a3-b6_einzelseiten/a3-b6_s178.pdf"/>Finanzministers behoben, sich dem Einraten des Unterrichts- und der übrigen Minister konformieren zu wollen<note type="footnote" n="8">Gemeint sind die juridischen Staatsprüfungen, die normalerweise nur nach den zurückgelegten juridischen Studien offenstanden. Kanzleibeamte waren in der Regel keine Juristen; man ersetzte hier offensichtlich die juridischen Studien durch praktische Erfahrungen, um tüchtigen Kanzleibeamten den Aufstieg in den höheren Staatsdienst zu gewähren, nicht zuletzt aus Mangel an Beamten. Zum Ausbildungssystem der Beamten siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Heindl</author>, Gehorsame Rebellen 93–133</bibl>. Mit Ah. E. v. <date when="1857-09-28">28. 9. 1857</date> auf den Vortrag Thuns v. <date when="1857-07-08">8. 7. 1857</date>, Z. 2241, genehmigte der Kaiser den Antrag, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2767/1857</bibl>; Gutachten des Reichsrates <quote>ebd., RR., GA. 1115/1857 und GA. 1410/1857</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_6_412_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Professorstitel für Landesgerichtsrat Anton Ebner</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> referierte über eine zwischen ihm und dem Justizminister obwaltende Meinungsdifferenz in betreff der Verleihung des Titels eines außerordentlichen Professors an den Dozenten des Bergrechts an der Innsbrucker Universität, Landesgerichtsrat Ebner. Von der einen Seite gedrängt, für die Versehung gewisser Lehrfächer durch geeignete Professoren zu sorgen, von der anderen Seite durch Verweigerung der Bedeckung der hieraus entspringenden Mehrauslagen in seinen Anträgen eingeschränkt, glaubte der Unterrichtsminister den obigen Antrag in der Rücksicht unterstützen zu sollen, weil er darin das Mittel erblickt, den Landesgerichtsrat Ebner für das gedachte Lehramt noch ferner zu erhalten, ohne dem Studienfonds eine neue Last aufzulegen, weil es sich ferner nicht um ein Lehrfach handelt, welches die ganze Hingebung des Lehrers für es beansprucht, sondern um ein Lehrfach, das nur im Wintersemester und nur in wenigen Stunden wöchentlich gelehrt wird, mithin von einem Gerichtsrate ohne Beeinträchtigung seiner eigentlichen Berufsgeschäfte vorgetragen werden kann.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi>, welcher schon im schriftlichen Verhandlungswege sich gegen den in Rede stehenden Antrag erklärt hatte, beharrte jedoch darauf, daß grundsätzlich die Aufnahme von ohnehin anstrengend beschäftigten Justizräten als Professoren<ref xml:id="fn_3_6_412_f"/>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_3_6_412_f">
                        <quote>in das Staatshandbuch</quote> gestrichen.</note> nicht zulässig erscheine, mithin die Verleihung des Professorstitels an Ebner umso weniger bevorwortet werden dürfte, als sie zu Exemplifikationen für andere führen würde.</p>
                  <p>Unter diesen Verhältnissen erklärte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> auf seinem Antrage ferner nicht bestehen zu wollen<note type="footnote" n="9">Landesgerichtsrat Dr. Anton Ebner blieb Privatdozent; 1867, ein Jahr nach seiner Pensionierung, bat er, da er wegen Altersgebrechen keine Vorlesungen mehr halten könne, um Streichung aus der Reihe der Privatdozenten, <quote>was umso weniger einem Anstand unterliegen dürfte, als in den letzten Jahren sich keine Zuhörer für das Bergrecht inskribieren ließen</quote>, <bibl type="archival">AVA., CUM, Unterricht, Z. 1097/1867, Karton 1047</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_6_412_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Lehrerbesoldung im Taubstummeninstitut zu Leitmeritz</head>
                  <p>Die zeuge des Vortrags vom <hi rend="italic">23.</hi> Juli 1857, KZ. 3305, MCZ. 2968, zwischen dem Unterrichts- und dem Finanzministerium bestehende Differenz über die Fonds, aus welchen die Dotation für den Katecheten und Lehrer an der zu errichtenden Filialtaubstummenlehranstalt in Leitmeritz zu bestreiten wäre, hat sich durch den erklärten Beitritt des Finanzministers zu dem Antrage des Unterrichtsministers behoben<note type="footnote" n="10">Die Hälfte sollte aus dem böhmischen Religionsfonds, die Hälfte aus dem böhmischen Normalschulfonds kommen; die Bewilligung erfolgte mit Ah. E. v. <date when="1857-09-07">7. 9. 1857</date> auf den Vortrag Thuns v. <date when="1857-07-23">23. 7. 1857</date>, Z. 6882, <bibl type="archival">HHSTA., MCZ. 2968/1857</bibl>; Gutachten des Reichsrates <quote>ebd., RR., GA. 1117/1857 und GA. 1318/1857</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_6_412_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Oberrealschule in Kaschau</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> referierte seinen im vollkommenen Einverständnisse mit dem Handelsminister gestellten Antrag vom <date when="1857-07-23">23. Juli 1857</date>, KZ. 3304, MCZ. 2967, wegen Errichtung einer vollständigen Oberrealschule in Kaschau und glaubte, denselben mit ausdrücklicher Zustimmung des Ministers des Inneren mit Rücksicht auf die im Vortrage nachgewiesene, allseitig anerkannte und selbst vom Finanzminister zugegebene Notwendigkeit einer solchen Anstalt für das gedachte Verwaltungsgebiet, ungeachtet des in der Note des Finanzministeriums vom <date when="1857-05-16">16. Mai 1857</date> ausgesprochenen Wunsches der Verschiebung, schon dermal der Ah. Genehmigung Sr. Majestät unterziehen zu dürfen<note type="footnote" n="11">Mit Ah. E. v. <date when="1857-09-07">7. 9. 1857</date> auf den Vortrag Thuns v. <date when="1857-07-23">23. 7. 1857</date>, Z. 10826, bewilligte der Kaiser die Errichtung der Schule, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 2967/1857</bibl>; Gutachten des Reichsrates <quote>ebd., RR., GA. 1116/1857 und GA. 1317/1857</quote>. Die Stadt Kaschau leistete übrigens einen wesentlichen Beitrag, nämlich 40.000 fl. für den Kauf und die Einrichtung eines Schulhauses und 6000 fl. für die laufenden Kosten, wofür ihr die Anerkennung ausgesprochen wurde. Einige Akten zur Oberrealschule in Kaschau <bibl type="archival">AVA., CUM., Unterricht, Allg. Fasz. 4143</bibl>; die RS. des Vortrags und die Note des Finanzministeriums fehlen.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_6_412_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Wohnung für den Sternwartedirektor im Akademiegebäude zu Wien</head>
                  <p>Mit Ah. Entschließung vom <date when="1856-04-21">21. April 1856</date> ([MCZ.] 1323) wurde das neue Universitätsgebäude (Aula) der k. k. Akademie der Wissenschaften gewidmet<note type="footnote" n="12">Es handelt sich um das unter Maria Theresia 1753–1755 als Erweiterung für die (alte) Universität neu errichtete Gebäude auf dem damaligen Universitätsplatz, heute Sitz der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Dr.-Ignaz-Seipel-Platz 2. Das Gebäude wurde allgemein <quote>Aula</quote> genannt. Während der Revolution war es der Hauptversammlungsort der <quote>Akademischen Legion</quote>, seit der Niederschlagung der Revolution wurde es vom Militär genützt. Die Schenkung des Gebäudes an die 1847 gegründete Akademie der Wissenschaften war mit Ah. E. v. <date when="1856-04-21">21. 4. 1856</date> auf den Vortrag Bachs v. <date when="1856-04-16">16. 4. 1856</date>, Präs. 1505, verfügt worden, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 1323/1856</bibl>. Ende 1856 räumte das Militärverwaltung das Gebäude, am <date when="1857-01-31">31. 1. 1857</date> wurde es der Akademie übergeben. Mit Ah. E. v. <date when="1857-06-02">2. 6. 1857</date> auf den Vortrag des Finanzministers v. <date when="1857-04-29">29. 4. 1857</date>, Präs. 4137, bewilligte der Kaiser 59.000 fl. für die Adaptierung des Gebäudes, <quote>ebd., MCZ. 1563/1857</quote>. Am <date when="1857-10-29">29. 10. 1857</date> fand die Feier der Übernahme statt, <bibl type="secondary">
                           <title>Historisches Lexikon Wien</title> 1,200</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <title>Huber</title>, Geschichte der Gründung 93</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Meister</author>, Geschichte der Akademie der Wissenschaften 84.</bibl>
                     </note>. In demselben befindet sich auch die vorderhand nicht anderwärts einzurichtende Sternwarte, deren Dienst es erfordert, daß das dabei angestellte Personal darin wohne<note type="footnote" n="13">Die Universitätssternwarte auf dem Dach des Hauses war 1755 errichtet worden, sie übersiedelte 1879 in die neue Universitätssternwarte in der Türkenschanzstraße, <bibl type="secondary">
                           <title>Historisches Lexikon Wien</title> 5, 342 f.</bibl>
                     </note>. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> hat sich daher an den Minister des Inneren wegen Widmung der hierzu notwendigen Lokalitäten gewendet und von demselben das Zugeständnis erhalten, daß die Hälfte des oberen Stockwerks zu Wohnungen für die Sternwarteadjunkten nebst einem Absteigezimmer für den Direktor bestimmt, die andere Hälfte aber zu einer Wohnung für den Akademiesekretär und zur Aufnahme der Versammlungen einiger gelehrter Vereine gewidmet werde. Hiermit wäre der Direktor der Sternwarte fortan auf eine Wohnung außerhalb derselben angewiesen. Es liegt aber wohl in der Natur der Sache und ist mit Rücksicht auf die Funktionen eines Sternwartedirektors, die so häufig auf die Benützung des ersten günstigen Moments zu Beobachtungen gewiesen sind, eine fast unvermeidliche Forderung, daß der Direktor der Sternwarte auch in derselben wohne. Dagegen scheint die Aufnahme fremder gelehrter Gesellschaften in das Akademiegebäude nicht in der Ah. Widmung desselben zu liegen, und es erscheint auch die Unterbringung des Sekretärs der Akademie alldort nicht als angemessen, weil derselbe als solcher nicht bleibend angestellt ist, sondern nach Ablauf mehrerer Jahre ein neuer gewählt wird, mithin, wenn demselben <pb n="180" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b6-pdf.xml%23a3-b6_einzelseiten/a3-b6_s180.pdf"/>eine Wohnung im Akademiegebäude eingeräumt ist, hiermit eine die <ref xml:id="fn_3_6_412_g">Wahl leicht beirrende Rücksicht</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_3_6_412_g">Korrektur g–g Thuns aus <quote>die freie Wahl beengendes Element.</quote>
                     </note> geschaffen werden würde. Der Unterrichtsminister wünschte daher, daß <ref xml:id="fn_3_6_412_h">in dem oberen Stockwerk auch dem Direktor der Sternwarte statt dem Generalsekretär der Akademie [eine Wohnung] eingeräumt werde, erkennt übrigens an, daß, wenn noch einige Zimmer erübrigt werden können, es zweckmäßig wäre, sie anderen wissenschaftlichen Gesellschaften zur Förderung ihrer Zwecke zur Benützung einzuräumen</ref>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_3_6_412_h">Korrektur h–h Thuns <quote>das ganze obere Stockwerk für das Sternwartspersonale, einschließlich der Direktorswohnung vorbehalten werde, und würde die an der letztern etwa erübrigenden Zimmer zu Versammlungen der erwähnten gelehrten Vereine abtreten.</quote>
                     </note>.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> entgegnete, dem Dienstbedürfnisse der Sternwarte sei genügt, wenn die Adjunkten daselbst bequartiert sind und dem Direktor ein Absteigezimmer eingeräumt wird, denn nicht dieser, sondern die Adjunkten besorgen den gewöhnlichen Beobachtungsdienst; in den seltenen Fällen, wo er selbst beobachtet, steht ihm <ref xml:id="fn_3_6_412_i">dieses Zimmer nebst einem schon itzt demselben in der Sternwarte ausschließlich vorbehaltenen anderen Zimmer</ref>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_3_6_412_i">Korrektur i–i des Protokollführers Marherr aus <quote>ein Zimmer.</quote>
                     </note> zu Gebote. Daß er mit seiner Familie in der Sternwarte wohne, dazu bestand bisher weder bei ihm noch bei seinem (berühmteren) Vater eine Notwendigkeit, sie besteht auch auf anderen Sternwarten nicht<note type="footnote" n="14">Direktor der Universitätssternwarte war seit 1842 Karl Ludwig Edler v. Littrow (1811–1877), <bibl type="secondary">
                           <author>Angetter</author> – <author>Pärr</author>, Blick zurück ins Universum 181 ff.</bibl>; sein Vater war der Astronom Joseph Johann Edler v. Littrow (1771–1840) gewesen; zu beiden <bibl type="secondary">
                           <author>Wurzbach</author>, Biographisches Lexikon 15, 286–296</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <title>Österreichisches Biographisches Lexikon</title> 5, 251 f.</bibl>
                     </note>. Dagegen scheint es eine Forderung des Dienstbedürfnisses und des Anstandes zu sein, daß in dem von Sr. Majestät der Akademie unbedingt und ohne Vorbehalt geschenkten Gebäude wenigstens ein höherer Funktionär (nicht gerade der Sekretär) derselben wohne, um dieselbe dort stabil zu repräsentieren, die Aufsicht über das Gebäude <ref xml:id="fn_3_6_412_j">und das dortige aufbewahrte Eigentum der Akademie, die Bibliothek, die wissenschaftlichen Sammlungen, die Amts- und sonstigen Räume</ref>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_3_6_412_j">Eifügung j–j Bachs.</note> zu führen etc., und ebenso begründet erscheint der Wunsch des Akademiepräsidenten, daß in dem diesem gelehrten Institute gewidmeten Gebäude eine Lokalität für andere gelehrte Vereine disponible gemacht werde, die bisher die Gefälligkeit fremder Anstalten in Anspruch nehmen mußten. Der Minister des Inneren vermöchte daher ein größeres als das bisher gegebene Zugeständnis nicht zu machen.</p>
                  <p>Die Mehrheit der Konferenz trat dieser Ansicht bei, der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Unterrichtsminister</rs>
                     </hi> aber behielt sich vor, seine Ansicht im schriftlichen Wege an den Minister des Inneren zu leiten, <ref xml:id="fn_3_6_412_k">wo sodann, wenn die Meinungsverschiedenheit nicht ausgeglichen werden könnte, dieselbe von letzterem Sr. Majestät zur Ah. Entscheidung vorgelegt und dem Unterrichtsminister Gelegenheit gegeben wird, seine Ansicht im Wege des Konferenzprotokolls nochmals zu vertreten</ref>
                     <note type="variant" n="k" target="#fn_3_6_412_k">Korrektur k–k Thuns aus: <quote>der dann über diese Meinungsverschiedenheit die Ah. Entscheidung einholen wird.</quote>
                     </note>,<note type="footnote" n="15">In der Ministerkonferenz war davon nicht mehr die Rede, auch ein Vortrag wurde nicht erstattet. Littrow wohnte auch später noch in der Sailerstätte, <bibl type="secondary">
                           <title>Hof- Und Staatshandbuch</title> 1858 und 1859</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>
                     <pb n="181" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b6-pdf.xml%23a3-b6_einzelseiten/a3-b6_s181.pdf"/>Wien, am <date when="1857-07-25">25. Juli 1857</date>. Gr[af] Buol.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Laxenburg, den <date when="1857-08-21">21. August 1857</date>.</seg>
               </closer>
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