Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IIIDas Ministerium Buol–SchauensteinBand 63. März 1857–29. April 1858Sitzung 407WienStefanMalfèrProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
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Nr. 407Ministerkonferenz, Wien, 27. Juni 1857
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Marherr;
VS.
Vorsitz Kaiser;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Buol 27. 6.), gesehen Bach 29. 6., Thun 30. 6., Toggenburg, Bruck, Nádasdy 3. 7., Grünne, gesehen Kempen 6. 7.
2505
Protokoll der zu Wien am 27. Juni 1857 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.
Erweiterung der inneren Stadt Wien
Se. Majestät geruhten die Auskunft abzuverlangen, ob und was bisher wegen des Projektes der Erweiterung der inneren Stadt Wien veranlaßt wordenSiehe MK. v. 17. 4. 1857/III..
Der Minister des Inneren erstattete die Auskunft, daß er, der Finanz- und [der] Handelsminister diesen Gegenstand einer vorläufigen Beratung unterzogen haben, deren Resultat in der nächsten Konferenz zum Vortrage gebracht werden kannFortsetzung MK. v. 11. 7. 1857/I..
Geschäftsvereinfachung bei den ersten Instanzen und Abhilfe bei den Gefängnissen in Ungern
Se. Majestät geruhten, den Ministern dringend zur Pflicht zu machen, dafür zu sorgen, daß der Überbürdung der Bezirksämter und der Stuhlrichterämter, dann der Gerichtshöfe erster Instanz mit Geschäften gesteuert und ihnen möglich gemacht werde, ohne Vermehrung des Personals der ihnen gesetzten Aufgabe ordnungsmäßig sich zu entledigen. Die Klagen über Verzögerung der Geschäftserledigung und das Anwachsen der Rückstände sei besonders in Ungern bemerkbar gewesenZu diesem Anliegen siehe bereits MK. v. 2. 5. 1857/II; offenbar waren Beobachtungen und Klagen während der Ungarnreise Anlaß für diese erneute Ermahnung; zur Reise siehe MK. v. 20. 3. 1857, Anm. 1., und es sei Allerhöchstdemselben dort noch der weitere Übelstand aufgefallen, daß die Überfüllung der Untersuchungsgefängnisse mit Arrestanten einen Grad erreicht habe, der die Gesundheit der letzteren ernstlich und allgemein gefährdet. Wenn sich insbesondere rücksichtlich der Gestattung der Bewegung und Arbeit in freier Luft für die Arrestanten an die im allgemeinen bestehenden Normen gehalten werde, so sei bei den besonderen klimatischen und Lokalverhältnissen in Ungern durch Beantragung von Ausnahmen die dringend notwendige Abhilfe zu beschaffen.
Was den judiziellen Teil der Geschäfte der Bezirksämter und Gerichtshöfe erster Instanz betrifft, so hofft der Justizminister von der eben im Zuge befindlichen Reform der StrafprozeßordnungStrafprozeßordnung v. 29. 7. 1853, RGBL. Nr. 151/1853; zur Reform siehe MK. v. 31. 10. 1857/II., wornach die Amtshandlung über viele Übertretungen, die bisher den Gerichten zustand, den politischen Behörden übertragen werden soll, dann von der beabsichtigten Aufhebung der Untersuchungsgerichte eine nicht unwesentliche Vereinfachung des Geschäftsganges und hierdurch eine Erleichterung für die betroffenen Ämter.
Der Minister des Inneren aber hat zur Ausarbeitung umfassender Vorschläge wegen Geschäftsvereinfachung bei den untersten Instanzen mehrere der vertrautesten Kreishauptleute undEinfügung a–a Bachs. Bezirksamtsvorsteher zu einer Beratung einberufen, über deren Ergebnis er demnächst mit dem Justizminister in Verhandlung treten wird. Auch von der Regelung des Gemeindewesens erwartet er eine wesentliche Erleichterung der Bezirksämter, weshalb er sich zu der au. Bitte veranlaßt fand, daß er den Beratungen über den Entwurf der Gemeindeordnung im Reichsrate beigezogen werden mögeSiehe dazu MK. v. 2. 5. 1857, Anm. 4 und 6..
Bezüglich der Übelstände bei den Inquisitionsarresten in Ungern bemerkte der Justizminister, daß die Ursache davon vornehmlich in dem Mangel an geeigneten Lokalitäten liege, dem nur sukzessive abgeholfen werden könne. Eine weitere Ursache der Überfüllung der Untersuchungsarreste liege in der Trennung des Untersuchungs- von dem Spruchgerichte und werde mit dem Wegfallen derselben behoben werden. Eine vollständige Kenntnis aller bei den ungrischen Gefängnissen bestehenden Mängel und Gebrechen sowie deren systematische Beseitigung lasse sich aber nach der Meinung des Ministers des Inneren erst dann erwarten, wenn die Oberaufsicht über die bei den Gerichten bestehenden Untersuchungsgefängnisse, so wie es rücksichtlich der Strafhäuser der Fall ist, in allen Kronländern der unmittelbaren ObsorgeKorrektur b–b Bachs aus das Gefängniswesen wie in den anderen Kronländern der unmittelbaren Aufsicht. des bestehenden oder eines zweiten Gefängnisinspektors unterordnet würde. Der Minister des Inneren behielt sich vor, mit Ah. Genehmigung diese Frage einer besonderen Erörterung zu unterziehenDiese besondere Erörterung dürfte unterblieben sein..
Verminderung der Steuerzuschläge
Die vernommenen Klagen über die Höhe der Steuerzuschläge für Landes- und Gemeindebedürfnisse besonders in Ungern veranlaßten Se. Majestät zu der Ah. Aufforderung, deren möglichste Verminderung zu bewirkenFortsetzung von MK. v. 20. 3. 1857, Punkt 2, und MK. v. 17. 4. 1857/I..
Der Minister des Inneren bemerkte, er habe im Einvernehmen mit dem Finanzminister die Landesbudgets pro 1858 einer Revision unterzogen, infolge deren eine Verminderung des Erfordernisses, daher eine verhältnismäßige Herabsetzung der Steuerzuschläge, welche für Landesanlagen in Ungern ohnehin nicht groß seien, in Aussicht stehe. Was die Gemeindezuschläge betrifft, so beruhen dieselben zunächst auf den Anträgen der Lokalbehörden, welche das Bedürfnis der Gemeinden ermessen können. In dieser Beziehung hat der Minister des Inneren bereits früher wiederholtEinfügung Bachs. die Weisung erteilt, die Voranschläge der Kommunen einer strengen Prüfung zu unterwerfen, infolge welcher es auch gelungen sei, einige Ermäßigung auch hier eintreten zu lassen. Im ganzen glaubte er die beruhigende Versicherung geben zu können, daß im Jahr 1858 eine nicht unbedeutende Herabminderung eintreten werdeKorrektur d–d Bachs aus ein Steigen nicht wahrnehmbar gewesen.. Gemeinde-, Kreis- und Landeserfordernis nebst Grundentlastung pro 1858Einfügung e–e Bachs. beanspruche in der ganzen Monarchie zirkaKorrektur Bachs aus nicht mehr als. 50 MillionenZu den Landeszuschlägen Vortrag Brucks v. 4. 5. 1857, Präs. 815, HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 1633/1857, bzw. Vortrag Erzherzog Albrechts v. 28. 6. 1857, Z. 912 P.P., ebd., MCZ. 3334, dann die Gutachten des Reichsrates ebd., RR., 593, 790, 909 und 1210/1857. In Erledigung der zit. Vorträge erging am 28. 8. 1857 ein Handschreiben an Bach mit dem Auftrag, die Zuschläge zu untersuchen und sich darüber zu äußern, ob und in welcher Weise bei der Bemessung der Zuschläge, wenn dieselben ein zu bestimmendes Perzent der lf. Steuern übersteigen, die Mitwirkung und Einvernehmung der Finanzbehörden einzutreten hätte, ebd., Kab. Kanzlei MCZ 3334/1857. Der folgende Tagesordnungspunkt IV steht mit dem Gegenstand im Zusammenhang. Fortsetzung MK. v. 23. 9. 1857 im Rahmen der Steuerausschreibung für 1858..
Gendarmeriebequartierung
Se. Majestät geruhten zu befehlen, daß die Frage über die Möglichkeit der Vereinfachung der Gendarmeriebequartierung und Verminderung der Kosten derselben mittelst Pauschalierung, sei es länder- oder regimenterweise, in Verhandlung genommen werdeDie Gendarmerie war 1849/50 errichtet worden, siehe MR. v. 27. 5. 1849/XI, ÖMR. II/1, Nr. 81, mit Fortsetzungen. Sie wurde wegen ihrer Kostspieligkeit kritisiert. Der vorliegende Tagesordnungspunkt steht mit dem vorhergehenden in Zusammenhang, weil der Aufwand für die Gendarmerie die Landeszuschläge belastete; siehe auch Mayr, Tagebuch Kempens 427 (Eintragung v. 20. 4. 1857) und 436 (Eintragung v. 27. 6. 1857)..
Der Minister des Inneren bemerkte, es sei hierwegen eine Verhandlung bereits im Zuge, auch in Dalmatien teilweise der Versuch mit Pauschalierung gemacht worden und gelungen. Er werde sich daher diesen Gegenstand besonders angelegen sein lassen. Übrigens rühre das fortwährende Anwachsen der diesfälligen Auslagen mitunter von übertriebenen Anforderungen von Seite der Gendarmeriekommanden her, weshalb der Minister den Behörden die Weisung gegeben hat, sich hierbei streng an das Normale zu halten.
Der Chef der Obersten Polizeibehörde wunderte sich, daß der Aufwand zugenommen habe, nachdem durch die Reduzierung einer großen Anzahl von berittenen Gendarmen viele Lokalitäten entbehrlich geworden sein müssen. Nach seinem und des Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät Erachten rühre die Verteuerung der Gendarmeriebequartierung mitunterKorrektur Grünnes aus vornehmlich. daher, daß die politischen Behörden bei dem Abschluß der Mietverträge die notwendigen Vorsichten außer acht lassen, daher es geschehe, daß Quartiere, die von dem Vermieter ursprünglich um billigen Zins abgelassen, in der Folge namhaft gesteigert und aus Mangel anderweitiger geeigneter Lokalitäten von der Gendarmerie behalten werden müssen oder aber durch ein unerlaubtes Einverständnis der Quartiergeber mit den damit betrauten Organen kaum adaptierte Quartiere gekündigt und wieder andere gemietet werden, um diese herrichten zu lassen. Diese werden dann in kurzer Zeit wieder aufgekündigt, der Eigentümer behält das neu eingerichtete Haus, der Beamte seinen Dank und der Staat zahlt dasselbe drei- oder vierfachEinfügung h–h Grünnes., Der erste Absatz des Handschreibens an Bach v. 20. 8. 1857, das in Erledigung des Vortrags Erzherzog Albrechts v. 28. 6. 1857 erlassen wurde, siehe oben Anm. 8, lautete: Lieber etc. Sie haben die Frage, ob nicht eine Herabminderung der Steuerzuschläge in Meinem Königreiche Ungarn dadurch zu erzielen wäre, wenn daselbst rücksichtlich der Gendarmeriebequartierungserfordernisse Pauschale festgelegt würden, mit deren Abstattung das Land respektive die Gemeinden von jeder weiteren Beisteuer zu diesem Zwecke befreit bleiben, im Einvernehmen mit dem Chef Meiner Obersten Polizeibehörde einer gründlichen Erörterung zu unterziehen und die Resultate dieser Erörterung Mir zur Schlußfassung vorzulegen. […], HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 3334/1857. Diese Erörterung dauerte fast ein Jahr. Mit Vortrag v. 7. 5. 1858, Z. 9798, beantragte Bach, die Quartierkosten für die Gendarmerie durch Pauschalbeträge abzugelten und diese in allen Kronländern aus den Landesfonds zu bestreiten, ebd., MCZ. 1613/1858; der Vortrag wurde mit Ah. E. v. 19. 6. 1858 dahingehend resolviert, daß die Angelegenheit unverweilt in einer Ministerkonferenz zu beraten sei. Dies geschah in der MK. II. v. 5. 8. 1858..
Verminderung der k. k. Okkupationstruppen im Kirchenstaate
Se. Majestät befahlen, die Frage in Erwägung zu ziehen, ob und in welcher Weise den Finanzen ein Ersatz für den Entgang zu verschaffen wäre, welcher sich ergäbe, wenn der päpstlichen Regierung die fernere Leistung des Beitrags von monatlich 30.000 f. für die k. k. Okkupationstruppen nachgesehen würdeÖsterreichische Truppen befanden sich seit der Niederschlagung der Römischen Republik im Sommer 1849 wieder im Kirchenstaat; siehe dazu MR. v. 2. 7. 1849/II, ÖMR. II/1, Nr. 108; MK. v. 2. 4. 1856, ebd. III/4, Nr. 332. In Rom selbst waren französische Truppen stationiert. Die päpstliche Regierung hatte wiederholt um Reduktion der zusätzlich zur Bereitstellung des Quartiers vereinbarten Barzahlung von monatlich 30.000 Gulden gebeten, dazu Vortrag Buols v. 9. 3. 1857, HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 799/1857. Sowohl Finanzminister Bruck als auch Generaladjutant Grünne hatten sich dagegen ausgesprochen, Buol schloß sich trotz politischer Bedenken den Argumenten an. Man erwog die Entsendung eines Offiziers nach Rom, um unauffällig Informationen zum Vergleich der Kosten für die österreichischen und für die französischen Truppen einzuholen. Der darüber um seine Meinung gefragte FML. Graf Degenfeld in Bologna wies auf die militärische und politische Bedeutung der österreichischen Okkupationstruppen hin und formulierte, daß die Ausdehnung des Einflusses über einen so wichtigen und bedeutungsvollen Teil von Italien selbst dann noch nicht zu teuer bezahlt wäre, wenn man sich entschließen könnte, von der monatlichen Kontribution von 30.000 fl. ganz oder teilweise abzustehen, Schreiben Degenfelds an Gyulay v. 4. 5. 1857, KA., MKSM. 1471/1857..
Nachdem sich der tg. gefertigte Minister des Äußern für die Nachsicht dieser Leistung ausgesprochen hatte und ein Antrag wegen Absendung eines Kommissärs zur Erhebung der einschlägigen Verhältnisse von Sr. Majestät mit der Bemerkung beseitigt worden war, daß diese Verhältnisse bereits vollkommen aufgeklärt seien, handelte es sich um den schon früher vom Finanzminister gemachten Antrag, den Entgang der fraglichen 30.000 f. durch eine verhältnismäßige Reduktion der k. k. Truppen [im Kirchenstaate] auszugleichen.
Der Erste Generaladjutant Sr. Majestät hielt eine Verminderung des Standes der k. k. Okkupationstruppen im Kirchenstaate nach dem Urteile aller darüber vernommenen Generale nicht für ratsam, weil die Schwächung ihrer ohnehin nicht großen Zahl (9024 Mann) sie, wenn es zu einem Konflikt käme, einer Kompromittierung aussetzen könnte. Lieber würde er dafür stimmen, sie ganz herauszuziehen. Dieses geht jedoch nach dem Erachten des Ministers des Äußern nicht an, solange Frankreich seine Truppen im Kirchenstaate hält. Wohl aber schiene ihm, wenn sich sonstige Ersparungen im Transport von Mannschaft, Munition etc. des bestehenden Systems wegen nicht erreichen ließen, eine Reduktion der k. k. Truppen ausführbar zu sein. Denn da dieselben viel stärker als die französischen seien, nicht mehr Punkte als die letzteren zu besetzen habenGestrichen und die Stimmung im Kirchenstaate nicht schlechter als in Italien sei., übrigens auch die päpstlichen Truppen selbst besser organisiert worden und zur Verwendung für die Aufrechthaltung der Ruhe geeignet werden, so dürfte von einer Verminderung ihres Standes eine ernste Gefahr in keiner Beziehung zu besorgen sein. Auch der Finanzminister kann nur auf das lebhafteste diese Erleichterung befürworten. Nachdem die Franzosen mit bei weitem geringeren Kräften nebst Civitavecchia den gewichtigsten Punkt Rom selbst ohne Besorgnis vor einer Kompromittierung besetzt halten, so dürften wohl auch österreichischerseits 6 – 7000 Mann genügen, um ebenfalls nur zwei Punkte zu behaupten, welche überdies im Falle der Not ungleich leichter und schneller (als die Franzosen) durch Nachschübe aus dem lombardisch-venezianischen Königreiche verstärkt werden können. Nach den Sr. Majestät vorliegenden Berechnungen würde die Reduktion der k. k. Okkupationstruppen auf den Friedensstand eine Verminderung um 2567 Mann mit einem Kostenaufwande von monatlich 28.660 f. effektuieren, also eine Ersparung eintreten lassen, welche den Entgang der bisherigen Aufzahlung der römischen Regierung ungefähr ausgleichen würde. Eine andere Modalität der Verminderung der Besatzungstruppen wäre das Herausziehen ganzer Truppenkörper aus dem Kirchenstaate.
Insofern nun die eine dieser Modalitäten mehr dem kaiserlichen, die andere mehr dem päpstlichen Interesse zusagt, behielten sich Se. Majestät die Ah. Entscheidung hierüber vorMit Ah. E. v. 30. 7. 1857 auf den Vortrag Buols bzw. mit Befehlsschreiben vom selben Tag an das Armeeoberkommando ordnete der Kaiser an, ab August 1857 der päpstlichen Regierung den Barbetrag von monatlich 30.000 Gulden nachzusehen; zugleich wurden die Truppen so reduziert, daß eine Ersparnis von rund 27.000 Gulden erzielt wurde, KA., MKSM. 2486/1857; hier auch genaue Auftellungen über die Truppen und die Kosten. Endgültig verließen die österreichischen Truppen den Kirchenstaat am 12. 6. 1859 im Verlauf des Krieges gegen Sardinien-Piemont und Frankreich. Zu den österreichischen Truppen in den Legationen siehe Sangiorgi, Esercito austriaco e società bolognese..
Die galizischen Eisenbahnen
Se. Majestät geruhten der Konferenz die Bedenken vorlesen zu lassen, welche Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer, Präsident des Reichsrates, gegen die Ah. Gewährung der (mit Vorträgen des Handelsministers vom 15. und 18. Mai 1857, KZ. 2020, MCZ. 1799, KZ. 2273, MCZ. 2042, unterstützten) Bitten der Direktion der Kaiser-Ferdinands-Nordbahngesellschaft und des Verwaltungsrates der ostgalizischen Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft um Enthebung der ersteren von der Übernahme und dem Ausbau der Strecke von Krakau nach Przemyśl und Übertragung derselben an die letztere Gesellschaft in einem eigenen, das Gutachten des Reichsrates einbegleitenden Vortrage niedergelegt habenFortsetzung von MK. v. 13. 5. 1857/II; der Reichsrat hatte sich dem Antrag Toggenburgs und Brucks angeschlossen, vgl. ebd., Anm. 11; der Präsident des Reichsrates Erzherzog Rainer hatte, ein seltener Fall, in einem separaten Präsidialvortrag gegen die Ministerkonferenz und den Reichsrat auf Ablehnung des Gesuches der Eisenbahngesellschaften eingeraten; er bezweifelte so wie Innenminister Bach die finanzielle und politische Zuverlässigkeit der von polnischen Adeligen getragenen ostgalizischen Eisenbahngesellschaft, HHSTA., RR. Präs. 209/1057 und Präs. 216/1857.. Se. Majestät forderten sonach den Handelsminister auf, sich zu äußern, ob der Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft die Strecke von Krakau nach Przemyśl politisch und finanziell unbedenklich überlassen werden könne, dann ob die Nordbahngesellschaft zur Beibehaltung derselben gezwungen werden könne und dabei so namhaft verlieren müsse, wie behauptet worden.
Der Handelsminister bemerkte Einfügung j–j Toggenburgs an Stelle die Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft sei durch das bereits im Lande gezeichnete Kapital von 15 Millionen Gulden sowie durch die Bürgschaft der Nordbahngesellschaft, die hinsichtlich der Übernahme der westlichen Strecke als Garant für sie eingetreten, allerdings in der Lage, die westliche Bahnstrecke zu übernehmen, während sie die östliche Strecke, bisher ohne Verbindungspunkt, nicht wohl beginnen kann. Mit der Übernahme jener würde die Ausführung dieser auf eine anständige Weise vertagt, während letztere wohl nie zustande käme, ja die Gesellschaft ihrer Auflösung entgegenginge, wenn sie der aus der Übernahme der Krakau-Przemyśler Strecke erwarteten Vorteile entbehrt. Ist erst die Strecke von Krakau bis Przemyśl fertig, so wächst der Kredit der Gesellschaft, die übrigens die geachtetsten Firmen aufweist, und die Fortsetzung der Bahn gegen Osten macht sich sukzessive von selbst. In politischer Beziehung sei wohl kein besonderer Grund zu Besorgnissen vor einem nachteiligen Einfluß der Gesellschaft. Höchstens könnte ihr Verwaltungsrat, der gegenwärtig zur Hälfte aus Polen besteht, Bedenken erregen, allein diesen kann bei der Prüfung um Genehmigung der Statuten begegnet werden, indem solche Wahlmodalitäten zu beantragen wären, die ein etwaiges Übergewicht der Nationalen aufheben. Da die Nordbahn und Kreditanstalt ihre Repräsentanten im Verwaltungsrate der Gesellschaft haben und überhaupt das Gewicht der Wahlen in der Regel auf dem größten Aktienbesitz liegt, so dürfte sich bald nicht ein polnischer, sondern ein Wiener Verwaltungsrat darstellen. Es werden allerdings auch Polen bei der Eisenbahn im Lande angestellt werden, aber auch die Nordbahn müßte Polen anstellen, und selbst die Regierung bedient sich der Nationalen für ihren eigenen Dienst unbedenklich. Es würde ein Zeichen des Nachlassens aller Regierungsgewalt im Lande sein, wenn durch die Bahn und ihre Angestellten veranlaßte politische Umtriebe nicht sofort unterdrückt werden könnten.folgendes: Das Kapital der Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft beträgt 40 Millionen. Dasselbe ist mit 15 Millionen in Galizien selbst von Grundbesitzern, Handelsleuten, Korporationen etc. gezeichnet. Die Credit-Anstalt und die Nordbahngesellschaft haben sich ebenfalls mit namhaften Beträgen beteiliget, und der Rest verteilt sich auf die solidesten Firmen des Inlandes. An dem Einfließen der zur Konstituierung der Gesellschaft nötigen ersten Einzahlungen ist daher wohl nicht zu zweifeln. Aber es ist zugleich mehr als wahrscheinlich, daß ungeachtet der ersten Einzahlungen das Unternehmen gänzlich ins Stocken geraten würde, da der Kurs der Aktien teils wegen des Umstandes, daß die östliche Bahn erst dann einen Ertrag abwerfen kann, wenn die westliche vollendet sein wird, teils deshalb, weil der Ausgangspunkt Przemyśl im Auslande wenig bekannt ist, unter den gegenwärtigen und wahrscheinlich noch längere Zeit anhaltenden Verhältnissen des Geldmarktes sich voraussichtlich außerordentlich ungünstig gestalten würde. In beiden Beziehungen würde das Unternehmen besser gestellt, wenn der Gesellschaft auch die westliche Bahn überlassen würde. Das Kapital der Carl Ludwigs-Bahngesellschaft würde dann zunächst der Vollendung der westlichen Bahn zugewendet werden, und in bezug auf die Ausführung der östlichen Bahn vorderhand eine Vertagung eintreten, die eben als die natürlichste und anständigste Lösung der gegenwärtigen Verlegenheit erscheint und jedenfalls einer förmlichen Auflösung der Gesellschaft vorzuziehen sein dürfte. Für die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegen die Staatsverwaltung in Beziehung auf die Ablösung der schon gebauten Strecke liegt übrigens die Sicherheit auch darin, daß die Nordbahngesellschaft sich bereit erklärt hat, diesfalls als Garant für die Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft einzutreten.
Was die politische Seite des Gegenstandes betrifft, so glaubt der Handelsminister, daß, nachdem die Gesellschaft ihren Sitz in Wien hat und die erste Zusammensetzung des Verwaltungsrates größtenteils in der Hand der Regierung liegt, ein Grund zu Besorgnissen umso weniger vorliegen dürfte, als das lokale Element nur eine Fraktion des Verwaltungsrates bildet, dessen Einfluß bei den späteren durch die Aktionäre selbst erfolgenden Wahlerneuerungen voraussichtlich immer kleiner werden wird, da wohl nur ein kleiner Teil der Aktien in galizischen Händen sich erhalten dürfte.
Belangend das Verhältnis der Nordbahn selbst, so ist sie allerdings verpflichtet, die Strecke von Krakau bis Przemyśl zu übernehmen; nachdem jedoch die Sache noch nicht zum förmlichen Abschlusse gediehen istKorrektur k–k Toggenburgs aus so weit gediehen ist, daß das von ihr gegebene Wort auch Allerhöchstenorts angenommen, somit die definitive Übertragung erfolgt wäre., so unterläge es auch in dieser Beziehung keinem Anstande, die Westbahn der Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft zu übertragen. Was endlich die nachteilige Auswirkung auf den Kurs der Nordbahnaktien aus der Beibehaltung der ganzen westgalizischen Strecke betrifft, so bemerkt der Handelsminister, daß derselben zwar durch Erleichterungen in den Bedingungen der Übernahme teilweise begegnet werden könnte, allein dabei blieben noch immer die Verlegenheiten rücksichtlich des Fortbestehens der Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft unbehoben, und gerade diese sind es, mehr noch als die Schonung der Nordbahngesellschaft, welche zu dem vorgeschlagenen Arrangement drängen. Der HandelsministerEinfügung l–l Toggenburgs an Stelle und die Nordbahngesellschaft des vorläufig gegebenen Worts zu entbinden. Was endlich die Verluste betrifft, welche der Nordbahngesellschaft aus der Beibehaltung der Krakau–Przemyśler Strecke erwachsen würden, so glaube er, daß dieselben wohl nicht gar so bedeutend sein dürften, als sie behauptet, und daß sie, ohne sich zu ruinieren, auch ihrer Verpflichtung nachkommen könnte. Allein es frage sich, welches Schicksal der Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft bevorsteht, wenn sie, bloß auf die östliche Bahn beschränkt, nur Gelder aufbringen und auslegen muß, statt, wie sie erwartet, von der schon itzt rentablen Westbahn in ihrem Unternehmen erleichtert und unterstützt zu werden. Der Handelsminister besorge sehr, daß dann die Gesellschaft sich auflösen und der Bau der östlichen Bahnstrecke auf unbestimmbare Zeit werde hinausgeschoben werden. Er. glaubte daher, auf seinem Antrage vom 18. Mai 1857 beharren zu sollen.
Auch der Finanzminister führte der Gewährung der Bitte um Übertragung der Krakau-Przemyśler Bahn an die Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft mit aller Wärme das Wort. Wie er schon in seiner Abstimmung vom 13. Mai 1857 bemerkte, hat sich die Lage der Dinge seit der Bewerbung der Gesellschaft der Nordbahn um die galizische Weststrecke wesentlich geändert. Damals war es darum zu tun, bald eine Gesellschaft zu finden, welche zur Übernahme und Vollendung der fraglichen Bahn geeignet wäre. Die Nordbahngesellschaft erbot sich dazu und noch zu mehr, und es wäre ihr unter den damaligen Verhältnissen des Geldmarktes leicht gewesen, das erforderliche Kapital ohne Beeinträchtigung ihrer eigenen Unternehmung aufzubringen. Allein ihre Anträge wurden wiederholt zur Bewirkung mehrerer Modifikationen zurückgegeben, und in der Zwischenzeit kamen so viele neue Eisenbahnkonzessionen hinzu, daß alle Eisenbahnpapiere fielen, und namentlich die Nordbahnaktien eine Einbuße um 1000 f. per Stück erlitten. Dieser Rückschlag mußte natürlich auf die Nordbahngesellschaft höchst entmutigend wirken, und es ist wohl nicht zu verwundern, wenn sie gegenwärtig um Enthebung von einer Unternehmung bittet, die ihr bei der Notwendigkeit, ein Kapital von 38 Millionen aufzubringen, eine weitere und noch empfindlichere Entwertung ihrer Aktien in sichere Aussicht stellt. Es ist also ebenso billig, ihre gegenwärtige Bitte zu berücksichtigen, als es im Interesse des Staatskredits geboten ist, die bisher zur Freihaltung des Geldmarktes vor der Überflutung mit neuen Eisenbahnaktien getroffenen Maßregeln nicht dadurch zu vereiteln, daß man die Nordbahn zwingt, zum Behufe der Übernahme der Przemyśler Bahn neue Papiere und in einem so namhaften Betrage zu emittieren. Kann nun einerseits die fragliche Bahnstrecke ohne drückende Belastung der Nordbahngesellschaft und des öffentlichen Kredits nicht ausgeführt werden, so ergibt sich andererseits gegen deren Übertragung an die Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft kein wesentliches Bedenken. Die Regierung selbst hat gewünscht, daß das Land und dessen Adel sich an der Bahn beteilige, sie selbst hat schon einen Teil der ursprünglich von der Nordbahn angestrebten Strecke der neu entstandenen galizischen Gesellschaft zugewiesen, und jetzt sollte sie ein Anerbieten, dessen Annahme beiden Parteien zum Vorteil gereicht, von der Hand weisen? Die Bedenken, welche gegen die Übertragung der ganzen Bahn an die Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft erhoben wurden, sind zum Teil schon von dem Handelsminister widerlegt worden, die Gesellschaft weiset ein durch achtbare und sichere Firmen, und zwar 15 Millionen im Lande selbst, gedecktes Kapital von 40 MillionenKorrektur m–m Brucks aus achtbare und sichere Firmen von bis 15 Millionen im Lande selbst gedecktes Kapital zum Beginn. aus, und die Einwendung, daß es ihr, wenn sie die östliche Bahn nicht bauen kann, umso weniger gelingen werde, die durch den Hinzutritt der westlichen Strecke vergrößerte Aufgabe zu lösen, behebt sich durch die Betrachtung, daß die östliche Strecke nur dann mit Aussicht auf Erfolg in Angriff genommen werden kann, wenn die die Verbindung mit der Hauptader des Verkehrs vermittelnde Bahn bis Przemyśl hergestellt und in Betrieb ist.
Der Minister des Inneren vertrat dagegen wiederholt seine schon in der Konferenz vom 13. Mai 1857 geäußerte Ansicht. Er findet weder die Lage der Nordbahngesellschaft noch die Verhältnisse des öffentlichen Kredits gefährdet, wenn von der ersteren die Erfüllung dessen verlangt wird, wozu sie sich selbst erboten, als die Aussichten günstiger waren, und wovon sie jetzt dispensiert werden will, nachdem dieselben minder günstig sich gestaltet haben. Alle Kreditpapiere unterliegen den Schwankungen des Kurses, die Nordbahnaktien haben in dieser Beziehung keine Ausnahme gemacht, sie waren einst auf 750 gesunken und stehen gegenwärtig auf 1900. Bei einem solchen Stande ist wohl der Ruin der Gesellschaft nicht zu besorgen, wenn sie ein Unternehmen vollenden soll, welches von der Carl-Ludwigs-Gesellschaft, nebst deren eigener Aufgabe, mit einem gezeichneten Kapital von 15 Millionen begonnen werden willRandvermerk 40 Millionen.. Die Hauptschwierigkeit für die Nordbahngesellschaft liegt in den Bedingungen, die ihr zur Übernahme der Przemyśler Bahn gesetzt sind. Gewährt man ihr angemessene Erleichterungen und Fristerstreckungen, so wird sie bei ihrem soliden Kredit ohne wesentlichen Druck auf ihre eigenen Geschäfte die nicht auf einmal, sondern nach Maß des jährlich fortschreitenden Baus sukzessive aufzubringenden Geldmittel sich zu verschaffen imstande sein. Sie hat die meisten Privilegien und Begünstigungen erhalten; erklärt sie sich unfähig, einer übernommenen Verbindlichkeit nachzukommen, und gibt ihr die Regierung hierin nach, so wäre damit für andere ein höchst gefährliches Präzedens gegeben, und es würde fernerhin auf keine Zusage für Übernahme von Eisenbahnbauten mit Sicherheit zu rechnen sein. Die Achtung vor der Nordbahngesellschaft selbst scheint es zu fordern, daß man sie beim Worte nehme. Faßt man die politische Seite dieser Angelegenheit ins Auge, so zeigt sich vor allem, daß es bedenklich ist, das ganze Eisenbahnnetz Galiziens mit dem Anschlusse an die Nordbahn in eine Hand zu legen. Eine von einem der galizischen Herren gemachte Äußerung läßt nicht undeutlich erkennen, welches Gewicht man dort jener Ausschließlichkeit beizulegen geneigt sein möchte. Es liegt aber auch im Interesse des Landes, daß die Eisenbahnen daselbst und zwar so bald als möglich zustande kommen. Die Carl-Ludwigs-Gesellschaft, wenn ihr die Krakau-Przemyśler Strecke zugeteilt wird, kann und wird nur mit dieser beginnen und den Bau der Ostbahn vertagen oder ganz fallen lassen. Sie kann auch erstere gewiß nicht schneller vollenden, als dies die Nordbahngesellschaft zu tun vermöchte. Das Land gewinnt also mit dem Tausch nicht um eine Meile Bahn mehr und verliert die wenigstens bis jetzt noch festzuhaltende Aussicht, daß neben dem Bau der westlichen Bahn durch die Nordbahngesellschaft gleichzeitig auch der Bau der Ostbahn durch die Carl-Ludwigs-Bahngesellschaft in Angriff genommen werden kann, indem doch nicht vorauszusetzen ist, daß letztere die 15 MillionenRandvermerk 40 Millionen. ganz unbenützt werden lassen wolle. Der Minister des Inneren müßte daher auch aus politischen Rücksichten für die Belassung der Krakau-Przemyśler Strecke bei der Nordbahn stimmenDer Kaiser entschied im Sinne der von den Ministern Toggenburg und Bruck, von der Ministerkonferenz und vom Reichsrat unterstützten Ansuchen der beiden Bahngesellschaften und gegen die Bedenken Erzherzog Rainers und Bachs. Mit Ah. E. v. 29. 6. 1857 auf die in MK. v. 13. 5. 1857/II, Anm. 10, zit. Vorträge wurden die Verhandlungen betreffend die Übernahme der westgalizischen Bahn ab Krakau und der weitere Bau durch die ostgalizische Gesellschaft genehmigt, HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 1799/1857 und MCZ. 2042/1857; die ostgalizische Gesellschaft sollte also die schon gebaute Strecke Krakau-Dębica übernehmen und weiter bauen. Zum Ergebnis der Verhandlungen Fortsetzung in MK. v. 11. 2. 1858/I. Zum vorliegenden Protokoll siehe auch Mayr, Tagebuch Kempens 436 (Eintragung v. 27. 6. 1857)..
Wien, am 27. Juni 1857. Gr[af] Buol.Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 9. Juli 1857.