Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IIIDas Ministerium Buol–SchauensteinBand 63. März 1857–29. April 1858Sitzung 395WienStefanMalfèrProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/StefanMalfèrDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung III Das Ministerium Buol–Schauenstein, Band 6 3. März 1857–29. April 1858WienVerlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften201416031885
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Buol 3. 5.), gesehen Bach, Thun, K. Krauß, Toggenburg, Bruck, Kempen, Kellner.RansonnetKaiserBuolBdE. 1857-05-03 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)BachAm Mantelbogen Unterschrift mit Zusatz: gesehen ThunK. KraußToggenburgBruckKempenKellnerZustand der österreichischen JournalpresseAbhilfe für die Überbürdung der Bezirksämter mit Geschäftenfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 395Ministerkonferenz, [Wien] 2. Mai 1857
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Ransonnet;
VS.
Vorsitz Kaiser;
BdE.
Bestätigung der Einsicht und
anw.
anwesend (Buol 3. 5.), gesehen Bach, Thun, K. Krauß, Toggenburg, Bruck, Kempen, Kellner.
1885
Protokoll der am 2. Mai 1857 unter dem Ah. Vorsitze Sr. k. k. apost. Majestät abgehaltenen Konferenz.
Zustand der österreichischen Journalpresse
Se. Majestät der Kaiser geruhten die Zustände der österreichischen Journalpresse zu besprechen und selbe in mancher Beziehung als nachteilig, ja traurig zu bezeichnen.
Selbst die größeren Journale begehen öfters grobe Mißgriffe in Besprechung unserer Verhältnisse zum Auslande und machen fremde Regenten zu Gegenständen von Ausfällen, welche lebhafte Reklamationen im diplomatischen Weg zur Folge haben. Die Tendenz bei Besprechung der Angelegenheiten des Inlandes ist oft auch eine tadelnswerte, ja regierungsfeindliche, wobei sich manche Journale den Kunstgriff erlauben, Einrichtungen und Vorfälle in fremden Staaten einer strengen Kritik zu unterziehen, welche indirekt gegen die eigene Regierung gerichtet ist.
Vor allem aber sind die kleinen Journale, namentlich in Wien, in einer schlechten Richtung redigiert, und es wird von denselben in den unteren Volksklassen eine gefährliche Gesinnung geweckt und genährt.
Se. Majestät geruhten sofort zu befehlen, daß dieser wichtige Gegenstand in sorgfältige Erwägung gezogen werde, damit – sei es durch entsprechendere Handhabung oder durch Änderung des PreßgesetzesPreßordnung vom 27. 5. 1852, RGBL. Nr. 122/1852; siehe dazu MK. v. 27. 5. 1852/I, ÖMR. III/1, Nr. 15; Olechowski, Entwicklung des Preßrechts 350–357; Ders., Preßrecht 1504 ff. – den Ausschreitungen der Journalistik vorgebeugt wird, stattfindende Übergriffe aber der Strafe unterzogen werden. Se. Majestät gewärtigen hierüber die in der Ministerkonferenz vorläufig zu beratenden Anträge, welche sich namentlich auch auf die Maßregeln bezüglich der kleinen Journale zu erstrecken habenZum vorliegenden Protokoll Mayr, Tagebuch Kempens 428 (Eintragung v. 2. 5. 1857). Zur Lage der Presse und zum Vorstoß des Kaisers Moser, Geschichte der amtlichen Pressestellen 51–56; Paupié, Handbuch 2, 54 ff. Fortsetzung MK. v. 2. 6. 1857/I..
Abhilfe für die Überbürdung der Bezirksämter mit Geschäften
Se. k. k. apost. Majestät geruhten Auskunft über den Stand jener Verhandlungen zu begehren, welche über den dermaligen Zustand und die Leistungen der Bezirksbehörden und die Verbesserungen in deren Organismus gepflogen wurdenRandvermerk: [MCZ.] 4121/1855..Fortsetzung von MK. v. 1. 9. 1855/IV, ÖMR. III/4, Nr. 307. Zur Randzahl 4121/1855: Anläßlich eines Vortrags des Justizministers K. Krauß v. 25. 12. 1855, Z. 26017, um Vermehrung des Personalstandes bei den Gerichtshöfen erster Instanz im Küstenland war in die genehmigende Ah. E. v. 2. 2. 1856, einer Anregung des Reichsrates folgend, der Satz aufgenommen worden: Übrigens trage ich Ihnen auf, die Frage über die Vereinfachung der Geschäfte ohne Verzug in Angriff zu nehmen […], HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 4121/1855; ebd. RR., GA. 19/1856 und GA. 56/1856.
Der Minister des Inneren referierte hierauf über das Stadium, in welchem sich diese Arbeiten befinden. Aus den diesfälligen Operaten der Landesbehörden werde eine Zusammenstellung gemacht, und die hieraus resultierenden Anträge dürften dann mit einigen praktischen Geschäftsmännern zu beraten sein, welche zu diesem Zweck besonders hieher einzuberufen wären. Se. Majestät geruhten, diese Modalität Ah. zu genehmigen.
Der Minister des Inneren erörterte hierauf die Maßregeln, durch welche den überbürdeten Bezirksämtern, nach Erlassung des neuen GemeindegesetzesIm Frühjahr und Sommer 1856 hatte die Ministerkonferenz ein neues Gemeindegesetz und damit zusammenhängend eine Städteordnung, ein Gesetz über den herrschaftlichen Grundbesitz und ein Gesetz über das Heimatrecht besprochen; Bach hatte die ersten drei Gesetze mit Vortrag v. 7. 1. 1857, das Heimatrecht mit Vortrag v. 20. 3. 1857 vorgelegt; sie befanden sich beim Reichsrat in Begutachtung, HHSTA., RR., GA. 174/1857, GA. 362/1857 und GA. 446/1859; siehe zu diesem Komplex Heindl, Einleitung ÖMR. III/5, XIV-XIX., eine wesentliche Erleichterung – durch Überweisung des Steuergeschäfts an die Gemeinden und durch Bildung von Bezirkswaisenkassen – gewährt werden könnte. Er wies auf weitere Geschäftsverminderungen hin, welche durch Vereinfachung des Verfahrens in Strafsachen, namentlich bei den Übertretungen, durch Einführung einer friedensgerichtlichen Judikatur und durch Simplifizierung der Formen des adeligen Richteramts wie auch der Gebührenbemessung erzielt werden könnten. Die Trennung der drei Untersuchungsbehörden sei ein Hauptgrund der vermehrten Schreiberei und des langsamen Geschäftsganges in Strafsachen und erheische dringend Abhülfe.
Nachdem der Justizminister über die Geschäfte der Untersuchungsgerichte und deren Verhältnis zu den Obergerichten nähere Aufklärungen gegeben, geruhten Se. Majestät die Ah. Willensmeinung dahin auszusprechen, daß der zunehmenden Geschäftsüberbürdung bei den Bezirksbehörden durch Vereinfachung der Geschäfte und durch Beseitigung unnützer Schreibereien und tabellarischer Arbeiten abgeholfen werde, da eine Personalvermehrung nur ein kostspieliges Palliativmittel bilde und es zudem an Beamtennachwuchs fehleSiehe dazu Heindl, Einleitung ÖMR. III/2, LII f.. Mit Hinblick auf den Zweck einer bleibenden Abhilfe ohne Vermehrung des Personals der lf. Behörden sei ein Plan, ein Programm der ganzen Arbeit vom Minister des Inneren zu entwerfen und dann zur Beratung der einzelnen Anträge mit den einzuberufenden Geschäftsmännern und den beteiligten Ministern zu schreitenDazu ist es nicht gekommen. Mit Vortrag v. 9. 11. 1857, Z. 9671, drängte Bach um baldige Erlassung des Gemeindegesetzes unter anderem mit der Begründung, daß die in politischer und finanzieller Rücksicht gleich wichtige und nicht minder dringliche Frage über die Vereinfachung und Verminderung der bezirksämtlichen Geschäfte erst nach Erlassung des Gemeindegesetzes und der dadurch erlangten Kenntnis über die künftige Stellung der Gemeinden in nötig ausreichender Weise gelöst werden könne, HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 4389/1857. Obwohl auch dieser Vortrag dem Reichsrat übermittelt wurde, ebd., RR., GA. 1677/1857 und GA. 447/1859, gelangte das reichsrätliche Gutachten über das Gemeindegesetz erst mit Vortrag Erzherzog Rainers v. 24. 8. 1858 zum Kaiser zurück; der Reichsrat schlug nicht nur Änderungen, sondern eine Verminderung der Anzahl der Gesetze vor; dies machte umfangreiche Arbeiten im Ministerium des Inneren notwendig; das sogenannte Bachsche Gemeindegesetz wurde schließlich am 24. 4. 1859, auf den Vortrag v. 7. 1. 1857, erlassen, allerdings ohne als ganzes in Kraft zu treten, ebd., Kab. Kanzlei, MCZ. 167/1857, RGBL. Nr. 58/1859. In der Ah. E. v. 24. 4. 1859 wurde der Minister des Inneren auch aufgefordert, Anträge über die Entlastung der Bezirksämter zu stellen. Kurz darauf änderten sich die politischen Verhältnisse aufgrund der Niederlage im Krieg gegen Frankreich und Sardinien-Piemont, und Bach wurde des Amtes enthoben; das Ministerprogramm v. 21. 8. 1859, Punkt IX, erster Absatz, sah die Änderung des soeben erlassenen Gemeindegesetzes vor, im zweiten Absatz wurden jene strukturellen Mittel wieder aufgezählt, die zur Entlastung der Bezirksämter führen sollten; zur Durchführung dieser Punkte siehe MK. v. 30. 8. 1859/III, ÖMR. IV/1, Nr. 27, dann Malfèr, Einleitung ÖMR. IV/2, XVI f. Zur Frage der Überbürdung der Bezirksämter siehe auch MK. v. 27. 6. 1857/II..
Am 3. Mai 1857. Gr[af] Buol.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Ofen, am 15. Mai 1857.