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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="3">Abteilung III</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Buol–Schauenstein</title>
            <title level="m" type="main" n="5">Band 5</title>
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               <date when="1856-04-26">26. April 1856</date>–<date when="1857-02-05">5. Februar 1857</date>
            </title>
            <title level="a" type="desc" n="381">Sitzung 381</title>
            <title level="a" type="sub" n="2">Protokoll II</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
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            </meeting>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a3-b5-z381.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Heindl">
                        <persName>
                           <forename>Waltraud</forename>
                           <surname>Heindl</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung III Das Ministerium Buol–Schauenstein, Band 5 26. April 1856–5. Februar 1857</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1993">1993</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MCZ">4497</idno>
                  <idno type="KZ">4553</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
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               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
            <list type="listperson_prose">
               <item ana="formatted">RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 17. 12.), Bach 20. 12., Thun (I; nur am Anfang) 21. 12., K. Krauß, Toggenburg, Bruck, Bamberg.</item>
            </list>
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                     <surname>Marherr</surname>
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                     <surname>Buol-Schauenstein</surname>
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                     <surname>Buol</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1856-12-17">1856-12-17</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                     <surname>Bach</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1856-12-20">20. 12.</date>
                  </note>
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                     <surname>Thun</surname>
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                  <note>BdE. <date when="1856-12-21">21. 12.</date>
                  </note>
                  <note>nicht durchgehend anwesend (I; nur am Anfang)</note>
               </person>
            </listPerson>
            <list type="agenda">
               <item>
                  <label>
                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_5_381_1">Forderung von Loyalitätszeugnissen von seiten der Bewerber um Entschädigung für Kriegsprästationen in Siebenbürgen</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_5_381_2">Gnadenunterstützung für die Jablonitzer Insassen für Kriegsschäden</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="3">III.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_5_381_3">Norm über Instandhaltung, Weißigung und Reinigung der Militärquartiere</ref>
               </item>
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               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
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         <tagsDecl>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
      </encodingDesc>
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            <item>
               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b5-pdf.xml#a3-b5_z381.pdf">
               <title type="num">Nr. 381</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1856-12-17">17. Dezember 1856</date> – Protokoll II</title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                            <choice>
                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Marherr; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Buol-Schauenstein; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Buol 17. 12.), Bach 20. 12., Thun (I; nur am Anfang) 21. 12., K. Krauß, Toggenburg, Bruck, Bamberg.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">4553</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll II der zu Wien am <date when="1856-12-17">17. Dezember 1856</date> abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Buol-Schauenstein.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_5_381_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Forderung von Loyalitätszeugnissen von seiten der Bewerber um Entschädigung für Kriegsprästationen in Siebenbürgen</head>
                  <p>Mit dem Ministerialerlasse vom <date when="1850-08-20">20. August 1850</date>
                     <note type="footnote" n="1">Im <quote>RGBL.</quote> nicht publiziert.</note> wurde in betreff der Vergütung für Lieferungen und Leistungen an die k. k. und russischen Truppen in Siebenbürgen<note type="footnote" n="2">Die russischen Truppen waren auf Bitte Franz Josephs von Zar Nikolaus I. zur Niederschlagung der Revolution nach Ungarn und Siebenbürgen entsandt worden, <bibl type="secondary">
                           <author>Heindl</author>, Buol-Schauenstein 41–52.</bibl>
                     </note> in den Jahren 1848 und 1849 unter anderm festgesetzt, daß von der Vergütungsleistung bloß die vermöge kriegsrechtlichen Urteils zum Vermögensverluste Verurteilten auszuschließen seien<note type="footnote" n="3">Über die Güterkonfiskationen kriegsrechtlich Verurteilter siehe auch die oftmaligen Beratungen: MK. v. <date when="1853-02-15">15. 2. 1853</date>/II, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b1-z93" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b1/pdf/a3-b1-z93.pdf" target="MRP-1-3-01-0-18530215-P-0093.xml">ÖMR. III/1, Nr. 93</ref>
                        </bibl> (betraf Siebenbürgen), MK. v. <date when="1853-03-29">29. 3. 1853</date>/IV, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b2-z107" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b2/pdf/a3-b2-z107.pdf" target="MRP-1-3-02-0-18530329-P-0107.xml">ÖMR. III/2, Nr. 107</ref>
                        </bibl>, MK. II v. <date when="1853-04-05">5. 4. 1853</date>, <quote>ebd., Nr. 110</quote>, MK. v. <date when="1853-04-16">16. 4. 1853</date>, <quote>ebd., Nr. 113</quote>, MK. v. <date when="1854-12-04">4. 12. 1854</date>/I, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b4-z320" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b4/pdf/a3-b4-z320.pdf" target="MRP-1-3-04-0-18551204-P-0320.xml">ÖMR. III/4, Nr. 320</ref>
                        </bibl>, MK. v. <date when="1855-01-29">29. 1. 1855</date>/II und III, <quote>ebd., Nr. 328</quote> (betraf Italien). MK. v. <date when="1854-11-25">25. 11. 1854</date>/I, <bibl type="internal_ref">
                           <ref type="internal" n="a3-b3-z256" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b3/pdf/a3-b3-z256.pdf" target="MRP-1-3-03-0-18541125-P-0256.xml">ÖMR. III/3, Nr. 256</ref>
                        </bibl> (betraf Ungarn und seine ehemaligen Nebenländer).</note>. Kürzlich kam dem Minister des Inneren eine Vorstellung der Statthalterei gegen ein Ansinnen des Landesmilitärkommandos vor, worin behufs solcher Vergütungen überhaupt auch die Beibringung eines Zeugnisses über die tadellose politische Haltung des Entschädigungswerbers gefordert wurde. Da diese Forderung nicht im Sinne des zitierten Normals vom <date when="1850-08-20">20. August 1850</date> liegt, so beantragte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> einverständlich mit der Statthalterei beim Armeeoberkommando und Finanzministerium die Zurücknahme derselben, wogegen sich jedoch diese beiden Zentralstellen erklärten, so daß der Minister des Inneren in dem Falle war, hierwegen unterm <date when="1856-11-15">15. November 1856</date>, KZ. 4470, MCZ. 4093, die Ah. Entscheidung Sr. Majestät sich zu erbitten. Bei dem heutigen Vortrage beharrte der Minister des Inneren auf seiner Ansicht, wogegen der Finanzminister und der Repräsentant des Armeeoberkommandos GM. Freiherr v. Bamberg die fernere Aufrechthaltung der bisher in Übung gestandenen Forderung wegen Beibringung eines solchen Loyalitätszeugnisses vornehmlich aus dem Gesichtspunkte rechtfertigen zu können glaubten, daß, wenn jetzt davon abgestanden werden sollte, alle diejenigen, welche bisher wegen Mangels eines Loyalitätszeugnisses mit ihren Entschädigungs­ansprüchen abgewiesen wurden, mit Reklamationen dagegen auftreten und auf Grundlage der Gleichheit in der Behandlung ihre Ansprüche auf Vergütung erneuern würden.</p>
                  <p>Die Mehrheit der Konferenz stimmte der Ansicht des Ministers des Inneren bei, weil bei dem Bestande des Normales vom <date when="1850-08-20">20. August 1850</date>, welches nur die wirklich <pb n="253" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b5-pdf.xml%23a3-b5_einzelseiten/a3-b5_s253.pdf"/>Verurteilten von der Vergütung ausschließt, eine gegen dasselbe eingeführte Praxis, wodurch auch alle Nichtverurteilten noch zu der besonderen Nachweisung ihres Wohlverhaltens verpflichtet werden wollten, nicht als zu Recht bestehend anerkannt werden kann<ref xml:id="fn_3_5_381_a"/>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_3_5_381_a">Randbemerkung Marherrs: <quote>Hier verließ der Kultusminister die Sitzung.</quote>
                     </note>.</p>
                  <p>Selbst der Finanzminister und GM. Freiherr v. Bamberg gaben zu, daß von diesem Gesichtspunkte aus gegen die Meinung des Ministers des Inneren nichts einzuwenden sei, nur konnte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> nicht umhin, seine Verwunderung darüber zu äußern, wie bei der Vereinigung der obersten Zivil- und Militärgewalt im Lande in der Hand des Gouverneurs der im Eingange berührte Zwiespalt in den Ansichten der Statthalterei und des Militärkommandos sich habe ergeben können; und GM. Freiherr v. Bamberg glaubte den Minister des Inneren auf einen in den Akten zitierten Erlaß vom <date when="1853-06-28">28. Juni 1853</date>, Z. 4328, aufmerksam machen zu sollen, wornach im allgemeinen der Grundsatz festgehalten worden sei, alle politisch Verdächtigen von der Vergütung auszuschließen. Bezüglich der Form, in welcher die besprochene Übung der Forderung eines Loyalitätszeugnisses aufzuheben wäre, erkannte man im allgemeinen als zweckmäßig an, daß dieser Ausspruch ohne öffentliche Kundmachung bloß durch eine Verweisung der Landesbehörden auf die einfache Beobachtung der Vorschrift vom <date when="1850-08-20">20. August 1850</date> zu erlassen wäre. Der Handelsminister glaubte insbesondere, daß dieselbe ohne Behelligung Sr. Majestät bloß vom Ministerium auszugehen hätte, nachdem auch das Normale nur vom Ministerium ausgegangen ist, und der tg. gefertigte Vorsitzende war der Meinung, daß sich dabei vielleicht auch eine Form finden lassen dürfte, um der von dem Repräsentanten des Armeeoberkommandos und vom Finanzminister geteilten Besorgnis vor nachträglichen Rekla­mationen der bis itzt wegen Mangel eines Loyalitätszeugnisses abgewiesenen Entschädigungs­werber zu begegnen.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi>, in der einen wie in der anderen Beziehung sich die weitere Erwägung vorbehaltend, nahm sofort seinen Vortrag vom <date when="1856-11-15">15. November 1856</date>, KZ. 4470, MCZ. 4093, zu dem Ende zurück, um noch vorläufig durch Einvernehmung der Landesbehörden genau konstatieren zu lassen, wie groß sich der gesamte Stand der Entschädigungsforderungen stelle, wieviele zugelassen, wieviele und aus welchem Titel ausgeschlossen worden und welche noch in Aussicht seien. Das Resultat wird er seinerzeit, <ref xml:id="fn_3_5_381_b">falls nicht die Angelegenheit im Einvernehmen der unmittelbar betroffenen Zentralstellen erledigt werden sollte</ref>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_3_5_381_b">Einfügung b–b Bachs.</note>, mit seinen weiteren Anträgen in der Konferenz vortragen<note type="footnote" n="4">Nachdem der Antrag von Bach zurückgezogen wurde, wurde auch der Originalvortrag Bach von der Kabinettskanzlei zurückgestellt (Vermerk im Protokollband).</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_5_381_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Gnadenunterstützung für die Jablonitzer Insassen für Kriegsschäden</head>
                  <p>Der Antrag des Ministers des Inneren vom <date when="1856-11-14">14. November 1856</date>, KZ. 4454, MCZ. 4080, wegen Bewilligung einer Gnadenunterstützung von 1000 f. an die durch die Verbrennung der Brücke beschädigten hilfsbedürftigen Jablonitzer Insassen wurde – bei der nur prinzipiellen Einsprache des Armeeoberkommandos und des Finanzministeriums – lediglich der Ah. Gnade Sr. Majestät anheim gestellt<note type="footnote" n="5">Mit Ah. E. v. <date when="1856-12-26">26. 12. 1856</date> zu dem im Protokoll zit. Vortrag wurde der Antrag Bachs bewilligt.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_5_381_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Norm über Instandhaltung, Weißigung und Reinigung der Militärquartiere</head>
                  <p>Der Minister des Inneren referierte über die Meinungsdifferenzen, welche zeuge des Vortrags vom <date when="1856-09-09">9. September 1856</date>, KZ. 3529, MCZ. 3240, zwischen ihm, dem Finanzminister und dem Armeeoberkommando über die Norm wegen Instandhaltung, Weißigung und Reinigung der zur Unterkunft des Militare nach der Bequartierungsvorschrift vom <date when="1851-05-15">15. Mai 1851</date>
                     <note type="footnote" n="6">
                        <bibl type="archival">RGBL. Nr. 124/1851.</bibl>
                     </note> beigestellten Gebäude und Räumlichkeiten obwalten. Nach dem vom Finanzministerium im Einverständnisse mit dem Armeeoberkommando vorgelegten Entwurfe soll nämlich diese Weißigung und Reinigung der Lokalitäten, die für das Militär zu einem Spitale, Kanzlei etc., dann zu Wohnungen für Offiziere, Militärbeamte und Parteien gegen die in der Bequartierungsvorschrift bestimmten oder hiernach zu ermittelnden Vergütungen aus dem Militärfonds beigestellt werden, demjenigen obliegen, welcher dieselben beigestellt hat; wogegen nach dem Antrage des Ministers des Inneren bei allen zu obigen Zwecken bestimmten Lokalitäten in Ansehung jener Funktionen das zu gelten hätte, was bei gemieteten Gebäuden geschieht.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> und der Repräsentant des Armeeoberkommandos, <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">G M. Freiherr v. Bamberg</rs>
                     </hi> glaubten die erstere Ansicht vornehmlich aus dem Gesichtspunkte vertreten zu können, daß die Beistellung jener Lokalitäten um den in der Bequartierungsvorschrift bestimmten Preis auf der besonderen Verpflichtung der Gemeinden zur Bequartierung des Militärs beruhe, mithin den Charakter einer Landesprästation<note type="footnote" n="7">Prästation bedeutet <quote>Leistung, Abgabe.</quote>
                     </note> annehme, auf welche die Vorschriften des gemeinen Rechts über Mietverträge keine Anwendung finden können. Nur dort, wo das Militare als eigentlicher vertragsmäßiger Mieter Lokalitäten innehat, könne ihm die Übernahme der dem gemeinen Mieter einer Wohnung obliegenden Herstellungen rechtmäßig zugemutet werden. Dabei machte GM. Freiherr v. Bamberg noch die Rücksicht der Konvenienz geltend, daß in der Regel dem Quartiergeber die Bestreitung der fraglichen Herstellungen leichter falle und weniger koste, als dem Militärärar, besonders an Orten, wo der Militärbehörde die Beischaffung der erforderlichen Materialien etc. nur aus der Ferne möglich ist.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> erinnerte dagegen, daß die Beistellung von Räumlichkeiten für Kanzleien, Spitäler etc. und Offiziere etc. nach § 17 der Bequartierungsvorschrift im Mietwege erfolgt, wo die Gemeinde der Militärverwaltung gegenüber Aftermietgeber ist. Der einzige Unterschied zwischen solchen Mieten und jenen von Privaten liegt in dem Zwange, daß die Gemeinde solche Verträge eingehen muß, auch dann, wenn der militärischerseits bezahlte Zins ihre Auslage nicht deckt. Nur zur Beistellung, nicht aber zur Instandhaltung, Weißigung und Reinigung solcher Lokalitäten ist die Gemeinde durch die Bequartierungsvorschrift verbunden; sie hat daher nur den Hausbesitzer, mit dem sie die Miete schloß, zur Erfüllung seiner Verpflichtung zu verhalten; worin diese bestehe, bestimmt das ABGB. Was die vom Repräsentanten des Armeeoberkommandos gemachte Bemerkung über die Konvenienz der Überlassung der fraglichen Herstellungen an den Quartiergeber betrifft, so dürfte dieselbe in den meisten Fällen entfallen, da die Lokalitäten, um die es sich hier handelt, Spitäler, Kanzleien etc. gewöhnlich nur in Städten oder größern Orten benötigt werden, wo auch der <pb n="255" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b5-pdf.xml%23a3-b5_einzelseiten/a3-b5_s255.pdf"/>Militärverwaltung hinlänglich Gelegenheit zur Beischaffung des nötigen Materials etc. geboten ist. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> schloß sich ganz der Meinung des Ministers des Inneren an. Da für die Lokalitäten der Frage vom Militärärar eine Miete gezahlt wird, so muß wohl das diesfällige Verhältnis als ein Mietsverhältnis angesehen und nach den dafür bestehenden Rechten beurteilt werden. Beruht der Mietzins auf einem Übereinkommen, so wird, was man immer für Verpflichtungen dem Vermieter noch auferlegen will, dieser sich dafür durch Bedingung eines höheren Zinses schadlos zu halten suchen; das Ärar wird daher die Weißigungs- und Reinigungskosten indirecte in dem Mietzinse entrichten müssen. Wenn aber die Lokalität um einen fixierten Preis unter dem wahren Werte der Lokalität beigestellt werden muß, so berechtigt dieses die Militärverwaltung nicht, von der Gemeinde noch ein neues Opfer zu verlangen, welches ihr weder in der Bequartierungsvorschrift, noch im gemeinen Rechte dem Vermieter auferlegt wird.</p>
                  <p>Auch der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> trat der Ansicht des Ministers des Inneren bei. Die Prästation der Gemeinde besteht im gegebenen Falle in der Beistellung einer Lokalität um einen fixierten oder auszumittelnden Zins. In beiden Fällen nimmt sie den Charakter einer Miete an und muß bei dem Schweigen der Bequartierungsvorschrift über die damit verbundenen Lasten und Verpflichtigung nach dem allgemeinen Gesetze über Mieten beurteilt werden. Spricht dieses den Vermieter von der Weißigung und Reinigung frei, so kann das Militär als Mieter dieselbe von ihm und beziehungsweise von der Gemeinde nicht verlangen. Sonach war die Majorität der Konferenz für den Antrag des Ministers des Inneren. <ref xml:id="fn_3_5_381_c">Der Finanzminister findet hingegen keinen Grund, von der seit der Kaiserin Maria Theresia bestandenen Übung abzugehen und beharrt deshalb bei seinem au. Vortrage</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_3_5_381_c">Beifügung c–c Brucks.</note>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> findet hingegen keinen Grund, von der seit der Kaiserin Maria Theresia bestandenen Übung abzugehen und beharrt deshalb bei seinem au. Vortrage.<note type="footnote" n="8">Mit Ah. E. v. <date when="1857-02-25">25. 2. 1857</date> zum Vortrag Bachs v. <date when="1856-09-09">9. 9. 1856</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 3240/1856</bibl>, wurde bestimmt, daß eine Verordnung zu erlassen sei (dies scheint zu bekunden, daß eine Einigung erzielt wurde).</note>
                  </p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1856-12-17">17. Dezember 1856</date>. Gr[af] Buol.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Verona, <date when="1857-01-09">9. Jänner 1857</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>