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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="3">Abteilung III</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Buol–Schauenstein</title>
            <title level="m" type="main" n="5">Band 5</title>
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               <date when="1856-04-26">26. April 1856</date>–<date when="1857-02-05">5. Februar 1857</date>
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            <title level="a" type="desc" n="366">Sitzung 366</title>
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               <placeName>Wien</placeName>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
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               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a3-b5-z366.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Heindl">
                        <persName>
                           <forename>Waltraud</forename>
                           <surname>Heindl</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung III Das Ministerium Buol–Schauenstein, Band 5 26. April 1856–5. Februar 1857</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1993">1993</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
         </notesStmt>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MCZ">3675</idno>
                  <idno type="KZ">2970</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1856-10-15"/>
               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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         <abstract>
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               <item ana="formatted">RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 15. 10.), Bach 18. 10., Thun, K. Krauß, Toggenburg; abw. Bruck.</item>
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                  <note>BdE. <date when="1856-10-15">1856-10-15</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
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                  <note>BdE. <date when="1856-10-18">18. 10.</date>
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               <item>
                  <label>
                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_5_366_1">Wappen und Titel Sr. Majestät des Kaisers</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_3_5_366_2">Erbauung einer Eisenbahn in Serbien durch die Gesellschaft der Kaiser Franz Joseph-Orientbahn</ref>
               </item>
            </list>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
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               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b5-pdf.xml#a3-b5_z366.pdf">
               <title type="num">Nr. 366</title>
               <title type="descr">Ministerkonferenz, Wien, <date when="1856-10-15">15. Oktober 1856</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                            <choice>
                                <abbr>RS.</abbr>
                                <expan>Reinschrift</expan>
                            </choice>; <choice>
                                <abbr>P.</abbr>
                                <expan>Protokoll</expan>
                            </choice> Marherr; <choice>
                                <abbr>VS.</abbr>
                                <expan>Vorsitz</expan>
                            </choice> Buol-Schauenstein; <choice>
                                <abbr>BdE.</abbr>
                                <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                            </choice> und <choice>
                                <abbr>anw.</abbr>
                                <expan>anwesend</expan>
                            </choice> (Buol 15. 10.), Bach 18. 10., Thun, K. Krauß, Toggenburg; <choice>
                                <abbr>abw.</abbr>
                                <expan>abwesend</expan>
                            </choice> Bruck.</item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ"/>
                  <idno type="KZ">2970</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der zu Wien am <date when="1856-10-15">15. Oktober 1856</date> abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_5_366_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Wappen und Titel Sr. Majestät des Kaisers</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs subtype="talking-minister" ref="#mpr8008" type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> referierte über das neue Wappen und den Titel Sr. Majestät nach seinem Vortrage vom 27. Julius 1856, KZ. 3059, MCZ. 2793.</p>
                  <p>In merito war die Konferenz mit dem Entwurfe des Titels und Wappens – bis auf einen einzigen Punkt – vollkommen einverstanden. Dieser Punkt ist die Annahme des Titels „Herr der Militärgrenzlande“ und des für dieselben ausgesonnenen Wappens. Nach dem Erachten der Minister für Kultus und Unterricht, der Justiz und für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten sollte dieser Titel und dieses Wappen nicht aufgenommen werden, weil beide – ungeachtet des hundertjährigen Bestandes der Militärgrenze und der seitdem mehrmals eingetretenen Regentenwechsel – noch nie geführt wurden; weil ferner die Militärgrenze nicht ein eigenes Land, sondern nur ein in administrativer Beziehung von den Kronländern Kroatien, Slawonien, dem Banate und (als die sieben-bürgische Militärgrenze bestand) von Siebenbürgen ausgeschiedener Grenzgebietsteil ist, wofür auch die geschichtliche Akquisition der bezeichneten Gebiete spricht; auch diese allein – nicht aber eine bloß administrative Verwaltungsform – bei Bestimmung des Titels und Wappens zu berücksichtigen sein dürfte; weil endlich die Aufnahme dieses neuen Titels und Wappens einer etwaigen spätem administrativen Reform, Vorschiebung der Militärgrenze oder Aufhebung der ganzen Institution präjudizieren oder doch die Notwendigkeit einer abermaligen Änderung des Titels und Wappens zur Folge haben würde. Der Minister des Inneren glaubte nichtsdestoweniger auf seinem Antrage für Annahme dieses Titels und Wappens beharren zu sollen, weil die Militärgrenze von Seite der obersten Militärverwaltung stets als ein von dem Provinziale gänzlich ausgeschiedenes Territorium angesehen und behandelt wird, und zum Teil, namentlich bezüglich der banatischen Grenze, schon bei der Akquisition außer allem Verband mit dem Zivillandesteile gesetzt worden ist. Auch der tg. gefertigte <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Vorsitzende</rs>
                     </hi> nahm keinen Anstand, sich dem Antrage des Minister des Inneren anzuschließen, nachdem auch für andere, von den vormaligen Erbländern in jüngster Zeit abgetrennte Gebietsteile, als für die serbische Woiwodschaft und das Temescher Banat, die Bukowina etc. besondere Titel und Wappen angenommen wurden, und wenn in der Folge weitere Trennungen stattfinden sollten, konsequent für die abgetrennten Teile auch neue Titel und Wappen geschaffen werden müßten.</p>
                  <p>Rücksichtlich der Form der Verlautbarung des neuen Titels und Wappens erklärten sich alle Stimmen für die mittelst Patents, und zwar mit dem einzuschaltenden üblichen Beisatze: „Nach Vernehmung Unserer Minister und Anhörung Unseres Reichsrates“<note type="footnote" n="1">Dieser Antrag wurde von Bach (siehe Protokoll) dem Kaiser übergeben, jedoch bis zum Jahre 1861 nicht erledigt. Erst Erzherzog Rainer erstattete am <date when="1861-08-04">4. 8. 1861</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2698/1861</bibl>, wieder einen Vortrag (gemeinsam mit dem Vortrag Schmerlings v. <date when="1861-07-09">9. 7. 1861</date>, <bibl type="archival">AVA., StM. I 4408/1861</bibl>), <quote>und zwar wegen Verteilung eines Landeswappens für das Herzogtum Bukowina</quote>, und legte den im Protokoll zit. Vortrag Bachs wieder vor. Mit Ah. E. v. 25. 8.1861 wurde der Bukowina ein Landeswappen verliehen (siehe auch Ah. Handschreiben an Erzherzog Rainer und an Schmerling, <bibl type="archival">HHSTA., Handbillettenprotokoll 80 c/1861</bibl>), <quote>der ehemalige Vortrag Bachs wurde allerdings wieder nicht erledigt</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_3_5_366_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Erbauung einer Eisenbahn in Serbien durch die Gesellschaft der Kaiser Franz Joseph-Orientbahn</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> referierte über einige Begehren der Kaiser Franz Joseph-Orientbahngesellschaft in betreff der in Serbien zu erbauenden Eisenbahn von Belgrad bis Alexinacz.</p>
                  <p>Wegen dieses Bahnbaus steht die genannte Gesellschaft mit der serbischen Regierung in Unterhandlung, und es ist bereits eine Punktation zustandegekommen, welche <ref xml:id="fn_3_5_366_a">die letztere anzunehmen geneigt scheint</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_3_5_366_a">Korrektur a–a Toggenburgs aus <quote>von der letztern angenommen wurde.</quote>
                     </note>,<note type="footnote" n="2">Die Konzession der Franz-Joseph-Orientbahn wurde von einer französisch-ungarischen Gesellschaft erworben, in die Vertreter des ungarischen Adels und Eskeles aufgenommen wurden. Die eigentliche Führung lag bei den Delegierten des Crédit Mobilier, die alle der Staatsbahngesellschaft angehörteil. Die formelle Fusion mit der französischen Staatseisenbahn wurde jedoch von Seite der österreichischen Regierung unterbunden, <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Neoabsolutismus 1, 356 f.</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <title>Strach</title>, Eisenbahnen</bibl>. <quote>In</quote>: <bibl type="secondary">
                           <title>Geschichte der Eisenbahnen der oesterreichisch-ungarischen Monarchie</title> 1/1, 330 ff.</bibl>
                     </note>. Die Gesellschah bittet nun 1. um die Ermächtigung, mit der serbischen Regierung behufs des definitiven Abschlusses unmittelbar unterhandeln zu dürfen, und 2. um die Vermittlung einer verbindlichen Erklärung der genannten Regierung der k. k. Regierung gegenüber, daß sie die der Gesellschaft zugesicherten Bedingungen, insonderheit die Garantie eines 7%igen Ertrags etc., einhalten werde. Was die Bitte ad 1. betrifft, so handelt es sich dabei um die Frage, ob die Konzession zum Bau jener Bahn von der serbischen Regierung allein erteilt werden kann, oder ob hierzu auch die Genehmigung der Pforte erforderlich ist<note type="footnote" n="3">Serbien war seit 1804 Fürstentum und bis 1882, bis zur Gründung eines selbständigen Königtums, im Grund ein Vasallenstaat der Türkei.</note>. Nach dem einstimmigen Erachten des Handelsministers und des tg. gefertigten Minister des Äußern unterliegt es keinem Anstande, daß die Gesellschaft unmittelbar mit dem Fürsten von Serbien hierwegen unterhandle. Die k. k. Regierung, welche ein wesentliches Interesse daran hat, daß die in Rede stehende Bahn einer österreichischen Gesellschaft überlassen und jedem fremden Einflusse entzogen werde, würde sich in dieser Beziehung vorderhand auf die Erklärung zu beschränken haben, daß sie das Unternehmen billige, welche Erklärung nicht nur der Gesellschaft, sondern auch dem k. k. Konsulate in Serbien zur geeigneten Gebrauchsnahme bei der dortigen Regierung zu geben wäre. Welche weitern Schritte durch die k. k. Internuntiatur in Konstantinopel bei der Pforte zu machen wären, hinge von dem Ergebnisse der direkten Unterhandlung der Gesellschaft mit der serbischen Regierung ab. Nur wenn hier alles vollkommen festgestellt sein wird, könnte auch dort mit Erfolg gewirkt werden.</p>
                  <p>ad 2. Eine verbindliche Erklärung der serbischen gegenüber der k. k. Regierung in betreff der Einhaltung der Konzessionsbedingnisse würde eine Gegenerklärung der k. k. Regierung zur Folge haben müssen, daß diese ihrerseits die österreichische Gesellschaft zur Erfüllung der von derselben übernommenen Verpflichtungen verhalten werde.</p>
                  <p>
                     <pb n="183" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a3-b5-pdf.xml%23a3-b5_einzelseiten/a3-b5_s183.pdf"/>Unmittelbar zwischen den beiden Regierungen ausgewechselt, nähmen sie den Charakter eines Staatsvertrages an, welcher jedoch nach dem ebenfalls einstimmigen Erachten des Ministers des Äußern und des Handelsministers mit Rücksicht auf das staatsrechtliche Verhältnis Serbiens zur Pforte mit der Regierung des erstern direkte nicht abgeschlossen werden kann. Es wäre daher auf dieses Begehren insofern nicht einzugehen, als es darauf gerichtet ist, daß die fragliche Erklärung der serbischen unmittelbar von der k. k. Regierung provoziert werde. Wohl aber könnte es der Gesellschaft überlassen werden, bei ihrer Unterhandlung mit der serbischen Regierung zu erwirken, daß diese eine derartige Erklärung an die k. k. Regierung gelangen lasse, welche sodann von der letzteren mit der Gegenerklärung einer Garantie der Erfüllung der von der Gesellschaft übernommenen Verpflichtungen erwidert werden würde. Die k. k. Regierung hätte sich übrigens ihrerseits von der Gesellschaft die nötige Sicherstellung leisten zu lassen, um der serbischen Regierung gegenüber jene Verbindlichkeit übernehmen zu können. In diesem Sinne würde sonach der Handelsminister die Eingabe der Gesellschaft erledigen und behufs der weiteren Einleitungen die Mitteilung an den Minister des Äußern gelangen lassen. Die Konferenz fand hiergegen nichts zu erinnern – nur in Ansehung der von der k. k. Regierung zu übernehmenden Garantie der Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber der serbischen Regierung sprach sich der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> dahin aus, daß ihm solche nicht rätlich zu sein scheine, weil weder die Tragweite derselben noch die Mittel bekannt sind, durch welche die k. k. Regierung die Gesellschaft zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten in einem fremden Lande zu verhalten vermöchte.</p>
                  <p>Bei diesem Anlasse brachte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> auch die Jurisdiktionsfrage zur Sprache. In den türkischen Provinzen genießen bekanntlich die k. k. Untertanen das privilegierte Forum bei den k. k. Konsulaten<note type="footnote" n="4">Die Unterstellung der österreichischen <quote>Untertanen</quote> unter die Jurisdiktion der österreichischen Vertretungsbehörden wurde im Frieden von Passarowitz. (21. Juli 1718) geregelt, der durch den Frieden von Sistova (4. August 1791) bestätigt wurde.</note>. Dieses Privilegium auf die österreichische Eisenbahngesellschaft unbedingt angewendet, würde der fürstlichen Regierung die Verfolgung ihrer Rechte und Aufrechthaltung der Ordnung sehr erschweren. Der Handelsminister erachtete daher, daß, nach dem Beispiele anderer Unternehmungen, die genannte Gesellschaft als moralische Person den Landesgesetzen unterworfen, den Individuen derselben aber, sofern sie k. k. Untertanen sind und individuell belangt werden, das Konsulatsforum vorbehalten sein soll. Hiermit war die Konferenz einverstanden<note type="footnote" n="5">Dieser Plan des Eisenbahnbaus wurde fallengelassen (siehe Anm. 2).</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, am <date when="1856-10-15">15. Oktober 1856</date>. Gr[af] Buol.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Ischl, am <date when="1856-10-24">24. Oktober 1856</date>.</seg>
               </closer>
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</TEI>